Robert-Martin Montag
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht uns darum zu prüfen – und immer wieder zu prüfen –, wo es tatsächlich Stigmatisierung in diesem Land gibt und wo wir als Politik gehalten sind, die Lebensbedingungen von Menschen besser zu machen, sie vor Stigmatisierung zu schützen, vor allen Dingen dann, wenn die Diskriminierung eben durch einen staatlichen Ordnungsrahmen – hier durch ein Gesetz – verursacht wird. Das Transsexuellengesetz ist mittlerweile 40 Jahre alt. Es ist in sechs Regelungen bereits durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, dennoch existiert es noch immer. Da muss man eben auch die staatlichen Behörden und den Gesetzgeber immer wieder daran erinnern, dass es zu den staatlichen Pflichten gehört, den Schutz vor Stigmatisierung und Diskriminierung – egal welcher betroffenen Gruppe – nicht nur sicherzustellen, sondern auch durchzusetzen. Dazu gehört eben auch und gerade die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Geschlechtszuordnung. Gerade Menschen, bei denen ihre natürlichen Geschlechtsmerkmale vielleicht nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen und zusammenfallen, haben in Deutschland zwar die Möglichkeit, sich einer Transition zu unterziehen, das juristische Änderungsverfahren ist allerdings eben doch nicht diskriminierungsfrei – im Gegenteil, es ist Ursache von Diskriminierung. Was haben wir für Möglichkeiten? Einmal die Änderung des Namens – das ist, glaube ich, weniger problematisch. Viel problematischer ist tatsächlich die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den sogenannten Personenstand, denn Voraussetzung sind zwei richterliche Gutachten, die die geschlechtliche Identität feststellen sollen. Diese Begutachtung durch die Sachverständigen wird eben durch die Betroffenen als entwürdigend empfunden – nicht nur, dass ein Dritter über die Fragen der Identität entscheidet, sondern es ist dann auch noch ein Richter, der über die Identität entscheidet. Es ist natürlich ein mehrjähriges Verfahren und es kann sich jeder vorstellen, dass es für die Betroffenen nicht ganz einfach ist, überhaupt diesen Weg zu gehen und dann zweitens einen solchen beschreiten zu müssen. Das ist nicht nur psychisch, sondern auch physisch belastend. Dazu kostet das Verfahren mehrere Tausend Euro, die dann eben häufig selbst getragen werden müssen. Es ist aus unserer Sicht allerhöchste Zeit, die immer noch aktuelle Schikane von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu beenden. Ich weiß, es gab im Bundestag mehrere Initiativen, ich meine sogar, eine überfraktionelle Initiative im Deutschen Bundestag in dieser Legislatur. Leider ist noch immer das Transsexuellengesetz in Kraft. Das zunächst vielleicht zur Einbringung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Debatte dazu. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
