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Heike Werner

23.04.2021 Sitzungen 7/44

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Grundsätzlich findet die Virenvermehrung intrazellulär statt. Die Virenabgabe erfolgt aus infizierten Zellen unter anderem der Mund- und Rachenschleimhaut und den tieferen Atemwegen. Mundspüllösungen erreichen nur den Mund-/ Rachenraum und können die Atemwege nicht erreichen. Die Wirkung von Mundspüllösungen hängt, sofern sie überhaupt eine virenabtötende Wirkung entfalten, insbesondere von der Konzentration des Desinfizierens am Wirkort ab. Der Effekt wird durch die Speichelproduktion oder gar Nahrungsaufnahme unmittelbar beeinflusst und stellt nur eine vorübergehende Absenkung der Virenkonzentration dar. Zu Frage 2: Die umfangreichen Informationen insbesondere zu den AHA-Regelungen zum Lüften, zum Abstandhalten usw. können bei Bedarf noch einmal auf der Webseite des TMASGFF nachgelesen werden, Sie können aber auch auf die Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehen oder auf www.gesundheitsinformation.de. Hier können Sie noch mal explizit nachlesen, welche weiteren Maßnahmen es zur Vorbeugung mit Ansteckungen gibt. Zu Frage 3: Das Infektionsschutzgesetz legt den Meldeweg und den Detaillierungsgrad der Meldungen über SARS-CoV-2-Infektionen fest. Der hier angefragte Detaillierungsgrad ist nicht geregelt, sodass diese Daten nicht vorliegen. Zu Frage 4: Hier möchte ich noch mal auf meine Antwort zu Frage 1 verweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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