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Heike Werner

23.04.2021 Sitzungen 7/44

Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, ich stehe jetzt zwischen Ihnen und dem Feierabend, aber es wurde noch eine ganze Menge Fragen aufgeworfen, die ich zumindest zum Teil beantworten möchte. Ich freue mich aber auch auf die Diskussion im Gesundheitsausschuss. Lassen Sie mich aber, bevor ich zu dem Anliegen des Antrags komme, einige Worte vorwegschicken. Es ist hier auch schon von einigen Rednerinnen und Rednern angesprochen worden: Die Belastung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht nur in den kommunalen Gesundheitsämtern, aber eben besonders auch dort ist seit etwa einem guten Jahr als außerordentlich zu bezeichnen und mit der Situation vor der Pandemie natürlich überhaupt nicht mehr vergleichbar. Aber ich will hier an der Stelle wirklich den großen Dank an die Beschäftigten in den Gesundheitsbehörden sagen. Ich habe großen Respekt vor der Arbeit, die in den letzten Wochen und Monaten geleistet wurde und immer noch zu leisten ist und möchte mich an dieser Stelle auch noch mal sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern in Thüringen für den unermüdlichen Einsatz im Rahmen des pandemischen Geschehens bedanken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Es wurde schon gesagt, es gibt natürlich viele Bedarfe, wenn man auf den ÖGD schaut, und sicherlich liegt da auch noch ein ganz großer Haufen an Arbeit vor uns. Aber ich möchte trotzdem zumindest kurz auf einige Dinge hinweisen, die wir in der letzten Legislatur auch erreicht haben. Ganz frisch ist allerdings, dass Thüringen vor wenigen Tagen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beigetreten ist, nachdem wir über anderthalb Jahre ein assoziiertes Mitglied waren. Damit stehen nun den Thüringer Gesundheitsämtern dauerhaft umfangreiche und im Wesentlichen kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Diese wurden bereits in vorpandemischen Zeiten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in wirklich überwältigender Bereitschaft angenommen. Ich sehe darin eine Maßnahme zur Stärkung und vor allem auch zur Attraktivitätssteigerung des ÖGD. Die Kosten dafür werden natürlich vom Land getragen. Ergänzend hat sich Thüringen – wie auch die übrigen Trägerländer – entschieden, die Mittel, die aus dem Pakt für ÖGD für die Ausstattung von Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen, der Akademie bereitzustellen, um einen weiteren Ausbau des Kursangebots zu unterstützen. Weiterhin ist eine Verwaltungsvereinbarung zu Finanzhilfen für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem mit dem Bund abgeschlossen worden. Diese Verwaltungsvereinbarung dient der Umsetzung eines Gesetzes, mit dem der Öffentliche Gesundheitsdienst durch Maßnahmen des Bundes unterstützt werden soll. Im konkreten Fall soll eine Modernisierung der technischen Ausstattung der Gesundheitsämter, die hauptsächlich dem Einsatz des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems – Sie kennen das unter dem Wort „DEMIS“ –, welches zu einer Optimierung der Meldungen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient, gefördert werden. Der Bund stellt für diesen Bereich 50 Millionen Euro zur Verfügung, wobei Thüringen nach dem Königsteiner Schlüssel berücksichtigt worden ist. Mit der Umsetzung dieser Verwaltungsvereinbarung wurde die GFAW beauftragt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die personelle Ausstattung des ÖGD hat leider in dem angefragten Zeitraum von 2018 bis 2020, insbesondere im ärztlichen Dienst, noch keine wesentliche Verbesserung erfahren. Die Ursachen dürften im Wesentlichen in der unzureichenden Vergütung und in der mangelnden Attraktivität der amtsärztlichen Tätigkeit zu sehen sein. Ein Problem ist natürlich auch die Ausbildung. Das auf kurative Tätigkeiten ausgelegte Ausbildungsziel des Humanmedizinstudiums spiegelt sich in der amtsärztlichen Tätigkeit nur unzureichend wider. Insbesondere administrative und Verwaltungstätigkeiten werden in der medizinischen Ausbildung nur in unzureichendem Umfang nahegebracht, sodass die kurative Tätigkeit auch aktuell Zielvorstellung der meisten Medizinstudentinnen und -studenten für ihre spätere berufliche Tätigkeit bleibt. Im Bereich des nichtärztlichen Fachpersonals werden Stellen mangels hinreichender eigener Ausbildungsbestrebungen der Landkreise und kreisfreien Städte teilweise mit Personen besetzt, die zwar über eine fachähnliche Ausbildung, zum Beispiel Krankenpflege, jedoch nicht über eine dem Berufsfeld entsprechende spezialisierte fachliche Ausbildung verfügen. Es gab jetzt noch konkrete Fragen zu den Ausstattungen der Gesundheitsämter. Ich würde vorschlagen, dass ich Ihnen dazu ausführlicher im Ausschuss berichte. Ich möchte aber an der Stelle noch mal auf das Personaldefizit eingehen. Der Umstand dieses Personaldefizits ist mit der Pandemie nur noch einmal – und das wurde hier schon ganz oft gesagt – wie unter einem Brennglas offensichtlich geworden. Gleichzeitig hat sich die Bedeutung des ÖGD für die öffentliche Gesundheit der Bevölkerung eindrücklich und zum Teil auch sehr schmerzvoll gezeigt. Diesbezüglich bleibt auch in Thüringen eine Vielzahl von Aufgaben – das wurde gesagt –, die in unmittelbarer Zukunft effizient und nachhaltig für einen starken, handlungsoptimierten ÖGD zu lösen sind. Die Landesregierung hatte bereits – um auf Ziffer I.4 des Antrags einzugehen – ein Förderprogramm zur Gewährung von Zuwendungszuzahlungen an das ärztliche Personal der Gesundheitsämter ins Leben gerufen, das der Gewinnung und Bindung von Ärztinnen und Ärzten im kommunalen ÖGD dient. So wurden im Jahr 2020 für 59 ärztliche Stellen in 15 Gesundheitsämtern Zuwendungen in Höhe von insgesamt 250.000 Euro gewährt, um die Anreize für die Zahlung von Zulagen durch die Kommunen zu erhöhen. Diese Zuzahlungsförderung wurde von den Kommunen teilweise positiv angenommen. Im Jahr 2018 betrug sie für 33 ärztliche Stellen in 13 Gesundheitsämtern noch 97.000 Euro und in dem Jahr 2019 dann für 49 ärztliche Stellen in ebenfalls 13 Gesundheitsämtern etwa 177.000 Euro. Es wird niemanden verwundern, dass die personelle Auslastung der Gesundheitsämter seit März letzten Jahres aufgrund des pandemischen Infektionsgeschehens als überdurchschnittlich und in den letzten Monaten als eigentlich über der Belastungsgrenze bezeichnet werden muss. So wurden und werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Zusammenhang mit größerem Ausbruchsgeschehen aus allen Bereichen der Verwaltung herangezogen, um den Anforderungen der Infektionsbekämpfung auch nur annähernd gerecht werden zu können. Dies gilt insbesondere für die administrativen Bereiche des Infektionsschutzes, zum Beispiel das Ausstellen von Quarantänebescheinigungen, Erlaubnisverfahren zur Durchführung von Veranstaltungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren usw. Andere Aufgaben wurden, soweit zulässig und möglich, zumindest vorübergehend ausgesetzt, wie beispielsweise – es wurde vorhin angesprochen – die Schuleingangsuntersuchung. Die verwaltungsinterne Zuführung von Personal ist insbesondere in der Phase, in der das gesellschaftliche Leben aufgrund der gebotenen intensiven Kontaktbeschränkungen nur noch in deutlich reduziertem Umfang gestattet ist und infolgedessen auch sonstige Verwaltungsleistungen weniger nachgefragt werden, bis zu ihrer Erbringung aufgeschoben worden. Aufgrund des immer größer werdenden Rückstands an Aufgaben gestaltete sich das aber verständlicherweise zunehmend schwieriger. Deshalb bin ich äußerst dankbar für die Unterstützung durch die Bundeswehr, die sogenannten Containment Scouts des Robert Koch-Instituts, die angeworben werden konnten, und die vielen anderen Helferinnen und Helfer seitens der Krankenkassen und Hilfsorganisationen. Aber auch das Land ist tätig geworden und hat hier zweimal auch 1 Million Euro zur Verfügung gestellt, damit die Kommunen zusätzliche Menschen für die Hilfstätigkeiten akquirieren konnten. Was die technische Ausstattung der Gesundheitsämter angeht, insbesondere die IT-Anwendungen, so ist das leider immer noch geprägt durch die fehlende Einheitlichkeit – Herr Montag hat das angesprochen. Die Kontakterfassung und Kommunikation wird dadurch natürlich erschwert. An DEMIS sind inzwischen alle Gesundheitsämter angeschlossen. Zeitnah ist zudem auch die Integration von SORMAS durch alle Gesundheitsämter dann geplant. Derzeit sind es 17 Gesundheitsämter, die hier mit SORMAS ausgestattet sind. Ein zentraler Punkt ist die weitere Harmonisierung bestenfalls zur Wendung einer einheitlichen Software als Bearbeitungssystem, um eine sichere und reibungslose Kommunikation ermöglichen zu können. Es gibt viele weitere Dinge, die dann sicherlich ausführlich im Ausschuss besprochen werden können. Ich möchte Ihnen aber noch mal etwas zum Personal mitteilen, weil das ja, glaube ich, eines der schwierigsten Themen ist, die wir zukünftig für den Gesundheitsdienst lösen müssen. Bezüglich des zusätzlich von den Gesundheitsämtern angeworbenen Fachpersonals kann ich mitteilen, dass in zwei Gesundheitsämtern Neueinstellungen von insgesamt drei Ärztinnen/Ärzten erfolgten, wovon ein Arzt aus hier nicht bekannten Gründen nicht mehr im Amt ist, aber bereits durch eine nochmalige Neueinstellung die gebotene ärztliche Unterstützung sichergestellt werden konnte. Im Bereich des nichtärztlichen Fachpersonals liegen der Landesregierung nur wenig belastbare Erkenntnisse vor. Aus einigen wenigen Gesundheitsämtern war zu vernehmen, dass beabsichtigt sei, weiteres Hygienepersonal auszubilden. Aus einem anderen Gesundheitsamt ist bekannt, dass eine Krankenschwester eingestellt worden ist. Zusammenfassend kann ich diesbezüglich nur die vom Landesverwaltungsamt übermittelten Gesamtzahlen wiedergeben, nach denen das Personal der Gesundheitsämter zwischen Mai und November 2020 von 510 VBE auf etwa 580 VBE angestiegen ist. Das sind aus meiner Sicht ermutigende Zahlen und ich gehe davon aus, dass sich diese Zahlen in den letzten drei Monaten noch erhöhen haben.

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