Martin Henkel
Fragestunde
Förderung aus dem Landesprogramm Forstförderung nur für ausgewählte Stadt- und Landkreise Dem Fragesteller liegt eine Tabelle des Thüringer Landesamts für Statistik vom 11. Januar 2021 vor, auf welche sich bei der Vergabe von Fördermitteln bei der Bewältigung von Extremwetterereignissen bezogen wird. Aus dieser Tabelle geht hervor, dass Fördermittel aus dem Landesprogramm Forstförderung nur bestimmten Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen zugutekommen sollen. Danach werden beim Förderteil K „Bewältigung von Extremwetterereignissen“ und besonders unter K 2.4 „Vorhaben zur Prävention gegen Waldbrände“ nur die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, SaaleHolzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Altenburger Land sowie die Städte Jena und Gera als förderfähig eingestuft. Die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte gelten demzufolge als nicht förderfähig. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft der geschilderte Sachverhalt zu? 2. Warum sollen die übrigen Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte nicht in den Genuss der Förderung kommen? 3. Auf welcher Basis und von wem wurde die Auswahl der förderfähigen Kreise vorgenommen?
