Martin Henkel
Fragestunde
Ich muss aber trotzdem noch mal nachhaken. Unter K 4.1 – Zuwendungsvoraussetzungen – wird noch mal auf die Extremwetterereignisse abgestellt. Hier ist geschrieben: „Die Feststellung und Dokumentation von Extremwetterereignissen erfolgt durch die Landesforstanstalt; die Festlegung des zur Bewältigung erforderlichen Zeitraums durch das für Forsten zuständige Ministerium.“ Also liegt der Ball ja doch bei uns und wir könnten durch eine Fortschreibung weitere Gebiete in die Förderung bringen?
