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Schenk

23.04.2021 Sitzungen 7/44

Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema, um das es heute in dem Antrag der Fraktion der FDP geht, Geschlechtervielfalt anzuerkennen und zu schützen und die Erfordernisse von Personenstandsangaben zu überprüfen, also das Transsexuellengesetz abzuschaffen, ist ein sehr aktuelles. Unsere Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen großen Wandel erfahren, und zwar gegenüber Menschen, die sich nicht heterosexuell oder gleichgeschlechtlich einordnen lassen wollen. Dabei geht es darum, die eigene Identität, die man für sich selbst erkennt, selbstbestimmt leben zu können. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, noch immer bestehende Diskriminierung zu bekämpfen. Die Landesregierung hat sich in diesem Meinungsbildungsprozess eindeutig positioniert. Die Landesregierung und das für das Personenstandsrecht zuständige Innenministerium fühlen sich der Aufgabe verpflichtet, die Akzeptanz und Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen sollen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden. Dies umfasst auch die Aufhebung des Transsexuellengesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung des Personenstandsrechts auf den Weg zu bringen, eine dritte Option beim Geschlechtereintrag einzuführen oder gänzlich auf einen Geschlechtereintrag zu verzichten. In seiner Urteilsbegründung stellte das Bundesverfassungsgericht heraus, dass die geschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist und die Kennzeichnung des Geschlechts eine – ich zitiere – „identitätsstiftende und ausdrückende Wirkung“ habe. Zudem hängt der Geschlechtereintrag wesentlich von dem Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Das Urteil stellt damit die Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht eines Menschen klar in den Vordergrund. Zwar hat der Deutsche Bundestag auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts reagiert und eine dritte Option beim Geschlechtereintrag, nämlich „divers“, mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2019 geschaffen. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt unmissverständlich klar, dass die geschlechtliche Identität aller Menschen zu schützen ist. Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, fordern in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, im Bundesrat auf die Aufhebung des Transsexuellengesetzes und die Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken mit dem Ziel, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein durch einen Antrag beim Standesamt möglich wird, ohne die Verpflichtung, die jetzt noch nach dem Transsexuellengesetz vorgeschriebenen Gutachten beibringen zu müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung teilt grundsätzlich dieses Anliegen. (Beifall FDP) Es ist unzweifelhaft die Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und noch vorhandene Diskriminierung abzubauen. Auch wenn ich die inhaltliche Zielrichtung Ihres Antrags grundsätzlich teile, so halte ich eine Initiative Thüringens zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und die Novellierung des Personenstandsgesetzes im Bundesrat derzeit nicht für den geeigneten Weg. Für den Fall eines entsprechenden Beschlusses des Bundesrats würde das Anliegen dem Bundestag zugeleitet werden. Hier liegen allerdings seit Mitte Juni 2020 bereits entsprechende Gesetzentwürfe vor. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung, sowie zum anderen um einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes. Beide Entwürfe haben zum Inhalt, dass künftig eine Erklärung zur Geschlechterangabe und zur Vornamensführung bei einem Standesamt abgegeben werden kann und damit die Selbstbestimmung über die geschlechtliche Identität erlaubt wird. Die beiden Gesetzentwürfe wurden in der 167. Sitzung des Deutschen Bundestags am 19. Juni 2020 federführend an den Innenausschuss überwiesen. Am 2. November 2020 wurde zu beiden Gesetzentwürfen eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat durchgeführt. Im Folgenden wird sich der Ausschuss des Bundestags mit den Ergebnissen dieser Anhörung beschäftigen. Damit ist Ihrem Anliegen, dass sich der Bundestag mit der Aufhebung des Transsexuellengesetzes und der Novellierung des Personenstandsgesetzes befasst, bereits Rechnung getragen. Es gilt nunmehr die weiteren Beratungen abzuwarten. Die Landesregierung wird sich weiterhin für die Belange und Bedarfe von trans, inter und queeren Personen einsetzen. Mit der Befassung im Bundestag verbinde ich die Erwartung, dass entsprechende rechtliche Änderungen nicht nur für den betroffenen Personenkreis erreicht werden. Flankiert wird diese Erwartung durch die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte am 16. Juni 2020 eingereichte Verfassungsbeschwerde, die ebenfalls den selbstbestimmten Ge ­ schlecht eintrag für jeden Menschen erreichen will. s Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung wird den Verlauf der Beratung auf Bundesebene sehr aufmerksam verfolgen. Da es sich bei den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen jedoch um Änderungen im Bundesrecht handelt, sind zunächst die politischen Debatten im Bundestag und deren weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte Auswirkungen auf die weitere Rechtsentwicklung haben. Zu Ihrer Forderung eines Thüringer Gesetzes zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt möchte ich nur kurz anmerken, dass auch diese Forderung zu kurz greift. Wesentliche Folgefragen wie die Auswirkung des in der Selbstbestimmung des Einzelnen gestellten Rechts auf Auskunft über die Geschlechterangabe sowie auf das Gleichstellungsrecht und Antidiskriminierungsrecht werden nicht thematisiert. Ihr Vorschlag wird dem staatlichen Auftrag, strukturell benachteiligte Gruppen zu schützen, damit insgesamt nicht gerecht. Es geht nämlich nicht darum, das bestehende Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Gesetz zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechteridentität zu ersetzen, sondern um die Förderung der Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen. Hierzu gehört insbesondere auch die psychosoziale Begleitung des betroffenen Personenkreises im Sinne einer umfassenden Beratung, im Sinne rechtlicher und sozialer Beratung, zum Beispiel durch entsprechende Beratungsstellen. Darüber hinaus müssen die Belange von trans, inter und queeren Personen bei der medizinischen Aus- und Fortbildung besser berücksichtigt werden. Die Ausbildungsinhalte müssen entsprechend in Ausbildungsund Studiengängen angepasst werden. Es ist sicherzustellen, dass in Thüringen geschlechtszuweisende und anpassende Operationen an intergeschlechtlichen minderjährigen Menschen grundsätzlich nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung erfolgen. Dies sind alles zwingende Erfordernisse, um einer schwierigen Lebensphase hinreichend Rechnung zu tragen und ein Leben in Würde und vor allem Freiheit zu ermöglichen. Diesem Anliegen wird der nun vorliegende Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2216 vollumfänglich gerecht, der sich umfassend für die Belange der betroffenen Personen einsetzt. Die Landesregierung unterstützt deswegen diesen Alternativantrag und wird ihn im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten begleiten und umsetzen. Dazu wird allerdings auch eine Koordinierung innerhalb der Landesregierung erforderlich sein, da von den Themen und Gegenständen dieses Antrags mehrere Fachbereiche und auch Zuständigkeiten betroffen sind. Zuvorderst ist hier das gleich mehrfach in seinen Zuständigkeitsbereichen betroffene TMASGFF zu nennen, das sowohl hinsichtlich gleichstellungspolitischer wie auch gesundheitspolitischer Fragen zu den geforderten Beratungsstellen betroffen ist. Daneben ist auch der Geschäftsbereich des TMMJV hinsichtlich des Abbaus heteronormativer Regelungen und Berücksichtigung geschlechterneutraler Sprache sowie auch in der Staatskanzlei der angesiedelte Bereich „Antidiskriminierung“ betroffen. Diese sind alle von der landesrechtlichen Umsetzung tangiert. Das Innenministerium wird selbstverständlich die Umsetzung begleiten, soweit dies im bundesgesetzlich geregelten Bereich des Personenstandsrechts in § 45 des betroffenen Gesetzes möglich ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗