Plenarprotokoll 17/129
24.07.2025 · 162 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (17)FDP (16)GRÜNE (15)SPD (11)CDU (10)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 129. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Heitlinger, Frau Abg. von Loga sowie vormittags Herr Abg. Stein. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Frau Staatssekretärin Zimmer, ab 12 Uhr Frau Ministerin Walker, ab 14:30 Uhr Frau Ministerin Schopper und ab 15:30 Uhr Herr Minister Lucha. Nun treten wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Unser Baden-Württemberg-Plan: Jetzt in die Zukunft unseres Landes investieren – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Wie Sie wissen, wird die Redezeit der Regierung darauf nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch.
Andreas Stoch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt über vier Monate her, dass ich mich an die Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen und auch an den Ministerpräsidenten gewandt habe. Ende März hatte ich angeregt, dass wir uns über die gewaltigen Möglichkeiten beraten sollten, die die Entscheidungen des Deutschen Bundestags und des Bundesrats auch für unser Land, auch für Baden-Württemberg bringen. Ich erinnere noch mal daran: Bereits wenige Tage nach der Bundestagswahl haben die Vertreter der nun ins Amt gekommenen Regierung im Bund verkündet, dass ein erheblicher Investitionsplan für Deutschland umgesetzt wird und dass wir dringend in unser Land investieren müssen – viele, viele Milliarden für nötige Investitionen, und dies über mehrere Legislaturperioden hinweg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, uns allen ist klar: Wir müssen in unser Land investieren, damit dieses Land gut aufgestellt ist für eine Zukunft, in der auch und gerade die Unternehmen in Deutschland und vor allem in Baden-Württemberg gute, wetteriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 tokoll ng vom 24. Juli 2025 9:34 Uhr bewerbsfähige Bedingungen haben. Das muss unser gemeinsames Anliegen sein. (Beifall bei der SPD) Ich habe bereits damals angeregt, dass wir uns überlegen, auf welche Grundrichtungen wir uns auch hier in Baden-Württemberg einigen können, damit Baden-Württemberg bei dieser Entwicklung vorn mitläuft und nicht hinterherläuft, damit die Wirtschaft und die Kommunen in unserem Land, damit alle Menschen in diesem Land eine höhere Planungssicherheit haben. Ich sage es noch mal: Es geht hier nicht um einen Plan für ein Jahr, und dann läuft der Laden wieder. Wir haben hier eine Investitionsmöglichkeit für die nächsten zwölf Jahre, also über mehrere Legislaturperioden hinweg. Meine Kollegen aus den anderen Fraktionen waren für diesen Vorschlag durchaus offen. Der Ministerpräsident hat mir ebenfalls geantwortet, fand es aber noch verfrüht. Er sagte, man wisse doch noch gar nicht, wie, wo und wann genau Geld komme. Er sagte auch immer wieder, womöglich kosteten die Entscheidungen der Bundesregierung das Land und die Kommunen auch viel Geld. Das müsse alles klar sein, dann werde er sich melden und reagieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, über vier Monate ist das her. Es ist inzwischen viel passiert – nur leider nicht in Baden-Württemberg. Die Bundesregierung kommt ins Handeln. Das hat schon jetzt positive Auswirkungen. Sechsmal in Folge ist der ifo-Geschäftsklimaindex mittlerweile gestiegen. Der Bund hat seine Pläne mittlerweile klar konkretisiert, auch was die Mittel für Länder und Kommunen angeht. Der Bundesrat hat wiederholt zugestimmt. Die befürchteten Ausfälle für die Kommunen werden komplett vom Bund ausgeglichen. All das ist klar. Nur der Ministerpräsident von Baden-Württemberg reagiert noch immer nicht. Das ist zum Schaden dieses Landes, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Ich meine, es ist keine überzogene Erwartungshaltung, wenn man fordert, dass auch Baden-Württemberg eine Idee entwickelt, wie wir in den nächsten Jahren die uns zur Verfügung stehenden Mittel investieren, einen schlüssigen Plan zu erstellen, wie ein Bundesland die Mittel vom Bund verwendet, wie man sie auch mit eigenen Mitteln ergänzt, wie man die Investitionen anpasst und wie man die Mittel insbesondere auch in Richtung der Kommunen weitergibt. Diese Ideen haben andere Landesregierungen inzwischen schon umgesetzt. Niedersachsen hat einen Investitionsplan für (Andreas Stoch) Niedersachsen entworfen, der Investitionen in erheblichem Umfang – auch mit eigenen Mitteln des Landes – vorsieht und der ziemlich genau auch dem entspricht, was wir bereits im März angeregt hatten. Mit Alexander Schweitzer, dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, habe ich in der letzten Woche über den Investitionsplan für Rheinland-Pfalz gesprochen. Ich verweise auch auf Mecklenburg-Vorpommern. All diese Länder haben inzwischen bereits Pläne vorgelegt, die eng mit der kommunalen Seite abgestimmt wurden. Nur der Ministerpräsident von Baden-Württemberg reagiert noch immer nicht. Was soll das, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wir müssen ins Handeln kommen und dürfen nicht abwarten. (Beifall bei der SPD) Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein Vorreiter werden wir in dieser Sache nicht mehr. Es wurde bereits ausgesessen. Wir möchten heute aber eindringlich dafür werben, dass unser Land in dieser Frage nicht schon wieder ein Nachzügler wird. Denn das hätte übelste Folgen für unser Land. Wenn unsere Nachbarn die Investitionen bereits deutlich hochfahren und in Investitionen einsteigen, dann fahren auch die Bauunternehmen, Fachleute und Handwerker aus unserem Land dorthin, wo die Aufträge sind. Wenn wir dann hinterherkommen, dann sind schon alle beschäftigt. Dann müssen wir noch länger warten und fallen noch weiter zurück. Das ist jetzt so absehbar, wie es schon im März klar war. Auf was wartet diese Landesregierung eigentlich? Ich stehe heute hier, um nach Monaten des Wartens noch einmal eindringlich zu werben, dass wir vom Warten und Wollen endlich ins Handeln kommen. Falls es da an entscheidenden Stellen an Einfällen fehlt, haben wir Ihnen heute schon mal einige grundsätzliche Ideen und Vorschläge mitgebracht, über die wir mit Ihnen diskutieren wollen. Wir wollen das gar nicht unnötig kompliziert machen. Es ist ein Plan für Baden-Württemberg. Also haben wir ihn „Baden-Württemberg-Plan“ genannt. Und hängen wir gleich mal ein Preisschild dran: Zu den deutlich über 1 Milliarde €, die vom Bund für Baden-Württemberg, für Land und Kommunen, kommen, müssen eigene Landesmittel zu den bereits geplanten Investitionen dazu. 1,5 Milliarden €, und zwar jedes Jahr, zwölf Jahre lang. Das ist viel Geld. Das ist nachhaltig. Das ist Geld, das unser Land dringend braucht. Wozu und wofür? Das Leben der Menschen findet in den Kommunen statt. Das hören wir auch von Ihnen in den Reden, aber wenn es dann um die Frage der Unterstützung der Kommunen geht, dann herrscht oft Schweigen. Dort, in den Kommunen, sind die Menschen zu Hause, dort schlagen alle Probleme auf, die die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben: angefangen bei der verlässlichen Kinderbetreuung über Schulbildung, bezahlbares Wohnen bis hin zum Schwimmbadbesuch. Deshalb ist der größte Baustein unseres Baden-Württemberg-Plans, einen guten Teil der Mehreinnahmen des Landes, der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes an die Kommunen zu geben. Das ist die von uns geforderte Kommunalmilliarde, die, so sage ich, nicht ein Mal, sondern in den nächsten zwölf Jahren für Investitionen in unsere Kommunen für starke Kommunen in Baden-Württemberg sorgt, liebe Kolleginnen und Kollegen. iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD) Ich sage es noch einmal deutlich: Dieses Geld kann und wird die strukturellen Defizite unserer Kommunen nicht beheben. Das ist eine ganz andere Baustelle. Aber dieses Geld trägt der Tatsache Rechnung, dass mehr als zwei Drittel der Investitionen in unserem Land auf kommunaler Ebene getätigt werden. Deswegen steht den Kommunen auch ein erheblicher Anteil dieser Investitionsmittel zu. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Konnexität!) Wenn die Milliarden aus dem Bund schnell in unserem Land ankommen, schnell auf die Straße kommen sollen, dann muss das über die – – (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wer hat es denn ge- macht?) – Haben Sie heute Morgen eigentlich irgendwie schlecht gefrühstückt? Das ist ja nicht zu ertragen. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Wenn die Milliarden aus dem Bund schnell in unserem Land ankommen, schnell auf die Straße kommen sollen, dann muss das über die Kommunen laufen, und zwar auch deutlich ohne komplizierte Regeln und bürokratiearm, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Zuruf: Richtig!) Das gilt sowohl für die Infrastruktur, die Energiewende als natürlich auch für Bildung und Betreuung, von den Kitas bis zu den beruflichen Schulen und vom Schwimmbad bis zum studentischen Wohnen. Investitionen in die Krankenhäuser sind ebenfalls Teil der Finanzvereinbarung mit dem Bund. Die fließen ohnehin aus dem Transformationsfonds des Bundes. Über Zugaben des Landes wird sich auch in diesem Bereich, gerade bei den Investitionsmitteln für Krankenhäuser, sicher niemand beschweren. Dazu kommt ein Vorschlag für die Verteilung der Bundesmittel, die nicht sowieso schon mit genaueren Zweckbindungen im Land ankommen. Ja, wir sind der Meinung, dass Baden-Württemberg aus seinen vorhandenen Rücklagen, wie andere Bundesländer auch, eigene Mittel zuschießen muss. Sagen wir mal, das Land verdoppelt den Betrag, der dem Land dann über die Kommunalmilliarde hinaus zur Verfügung steht, dann wären wir hier bei weiteren rund 500 Millionen € jedes Jahr für Investitionen in unser Land. Baden-Württemberg muss sich dabei nicht nur auf Investitionen in Infrastruktur beschränken. Allein bei den Mitteln des Bundes sind Zuschüsse an Geberländer des Länderfinanzausgleichs dabei. Für was braucht es dieses Geld? Wir machen Ihnen Vorschläge: 150 Millionen € mehr für die dringend nötige Förderung bezahlbaren Wohnens. Wenn wir die letzten Tage dem Rechnungshof zugehört haben, wissen wir: Das, was die Landesregierung in ihrer Wohnraumoffensive, die diesen Namen nicht verdient, bisher getan hat, reicht nicht für ein Land wie Baden-Württemberg. Wir brauchen mehr Förderung für bezahlbaren Wohnraum in diesem Land. (Beifall bei der SPD) (Andreas Stoch) 100 Millionen € als weitere Mittel für den Ausbau unserer Energieinfrastruktur. Wir alle sind der Meinung, dass Energie bezahlbar sein muss, dass wir nicht durch immer weiter steigende Netzentgelte die Stromkosten und Energiekosten zu sehr erhöhen dürfen. Deswegen sind diese öffentlichen Investitionen notwendig. 100 Millionen € für die Förderung von Pflegeplätzen, damit wir für pflegebedürftige Menschen in diesem Land nicht das teuerste Bundesland bleiben, das wir im Moment sind. 85 Millionen € in den Bevölkerungsschutz zu investieren, wäre einer der wichtigsten Beiträge – wir haben gestern darüber geredet –, die unser Bundesland zur Verteidigung und Resilienz im Krisenfall leisten kann. 50 Millionen € würden wir für die Sanierung von Brücken und Straßen an zusätzlichen Investitionsmitteln vorschlagen. Das Land sollte – ich habe es gesagt, es müssen nicht nur Infrastrukturinvestitionen sein – 15 Millionen € in den Ausbau der Schulsozialarbeit geben, damit Baden-Württemberg endlich wieder die zugesagte Drittelfinanzierung einhält und die Schulen bei der Schulsozialarbeit nicht im Stich lässt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Meine Partei ist aktuell nicht an der Regierung dieses Landes beteiligt. Wir alle aber wissen nicht, wie es nach der nächsten Landtagswahl und in Zukunft in diesem Land aussehen wird. Daher müssen, denke ich, alle demokratischen Fraktionen gemeinsam ein Interesse daran haben, Lösungen für die Dauer zu finden. Bei den Investitionen, die unser Land so dringend braucht und die der Bund nun angeschoben hat, reden wir nicht über ein Jahr, sondern über zwölf Jahre. Die Kommunen, die Unternehmen, die Menschen in unserem Land, sie alle erwarten Investitionstätigkeit, einen Staat, der vorangeht, und vor allem Plan- und Berechenbarkeit der öffentlichen Hand. Deswegen dieser Vorschlag, deswegen dieser Baden-Württemberg-Plan und deswegen unsere dringende Forderung, jetzt eine Richtung vorzugeben, mit der alle im Land planen können. (Abg. Anton Baron AfD: Um Gottes willen! Diese Sozialisten!) Ihnen gefällt der Name Baden-Württemberg-Plan nicht? Nennen wir ihn anders. Sie wollen noch mehr Geld für einzelne Vorhaben? Wir können darüber reden, aber machen wir endlich etwas. Jetzt einen Investitionsplan für unser Land aufzustellen, einen Baden-Württemberg-Plan zu vereinbaren, das ist nicht voreilig, das ist allerhöchste Zeit. Allein der Wettbewerb mit anderen Bundesländern wird uns schrecklich bestrafen, wenn wir diese Entwicklung verbummeln. Auf keinen Fall dürfen wir einen Fahrplan für diese Investitionen auf die Zeit nach dieser Legislaturperiode verschieben. Deswegen dieser Baden-Württemberg-Plan. Unser Plan heißt nicht: von der SPD, unser Plan heißt: für unser Land, für unser Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Rösler.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD fordert: Jetzt in die Zukunft unseres Landes investieren! Damit trägt sie Eulen nach Athen, was ja nichts Schlechtes ist. Die Vorschläge von Ihnen, Kollege Stoch, zu verschiedenen Themen finden sich bei uns sehr wohl positiv gestimmt wieder – bereits jetzt im Doppelhaushalt 2025/2026 –, und wir werden natürlich auch in Zukunft weiter in die von Ihnen benannten Themen investieren. Aber, Kollege Stoch, Ihr Vergleich mit den anderen Bundesländern hinkt. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ach so?) Wenn Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern – von Ihnen benannt – und viele andere Bundesländer auch an diese 0,35 % zum Teil herangehen, dann hat es einen Grund: Die haben Not. (Zuruf: Ja!) Wir haben gemeinsam mit der CDU in den letzten Jahren vorgesorgt, (Lachen der Abg. Gabriele Rolland SPD – Zuruf von der SPD: Uijuijui!) dass wir im Doppelhaushalt 2025/2026 genügend finanzielle Mittel haben, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Die haben Sie nicht!) um bereits eine Menge Investitionen vorzusehen und gut zu investieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zurufe von der SPD) Wir haben im Übrigen gemeinsam unter Grün-Rot begonnen, die Investitionsquote im Landeshaushalt stetig zu erhöhen. Damals, als wir in Regierungsverantwortung kamen – 2011 –, lag die Investitionsquote bei 8,5 %. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir haben gemeinsam mit Ihnen diese Investitionsquote kontinuierlich erhöht. Wir haben sie mit den Kollegen von der CDU weiter erhöht. Wir sind heute, im aktuellen Doppelhaushalt, bei 10 %. Das ist eine gute Zahl. Das sind knapp 14 Milliarden € im Doppelhaushalt 2025/2026. Es lässt sich sehen, dass wir so in die Zukunft des Landes investieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ein paar Beispiele: Wir investieren mit diesem Doppelhaushalt allein in die Wohnraumförderung – Ministerin Razavi ist ja da – 1,5 Milliarden €. Das haben Sie gerade als zu niedrig angesehen. Natürlich können wir theoretisch in viele Bereiche immer noch mehr investieren. (Zuruf: Zu wenig!) Das ist eine große Summe. Wir haben das Volumen des Kommunalen Investitionsfonds, also des KIF, für Schulbau, für (Dr. Markus Rösler) Krankenhausinvestitionen, für kommunale Umweltprojekte um 520 Millionen € von 1,1 Milliarden € auf jetzt im Doppelhaushalt insgesamt 1,6 Milliarden € erhöht. Wir haben Ende 2024 – auch das wissen Sie – sehr kurzfristig Investitionen in die Digitalisierung unserer Kliniken in Höhe von 150 Millionen € ermöglicht und haben dafür sogar unsere Risikorücklage nahezu komplett ausgebeint. Aufgrund dieser steigenden Investitionen auch in die Forschung sind wir nach dem Innovationsindex die Region mit der höchsten Innovationsfähigkeit in der gesamten Europäischen Union. Das ist gut, und das wollen wir auch bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Rösler, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert von der FDP/DVP-Fraktion zu?
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Ja.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Kollege, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Gestern hat der Rechnungshof die gerade von Ihnen so gelobten Investitionen in die Wohnraumförderung kritisiert. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das sehen die Kom- munen anders!) Wie können Sie mir das erklären, dass der Rechnungshof sagt, das bringe nichts, das sei nicht effektiv und nicht effizient, während Sie diese Investitionen loben? Wie passt das zusammen? (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Das hat er gestern nicht gesagt!)
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Ich habe gestern der Rechnungshofpräsidentin sehr aufmerksam zugehört; ich habe ja auch selbst zu dem Thema gesprochen. An eine solche Aussage des Rechnungshofs bei der gestrigen Debatte kann ich mich nicht erinnern. Was die Rechnungshofpräsidentin aber sicherlich nicht kritisiert hat, ist, dass wir überhaupt Geld dafür ausgeben. Die Frage, wie das ausgegeben wird, können wir gern noch mal an anderer Stelle diskutieren. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus! Falschbe- hauptungen!) Ich bin der Meinung, dass die Ministerin hier gute Arbeit macht und dass wir hier auf dem richtigen Pfad sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Im Übrigen: Sogar im weltweiten Ranking des Instituts der deutschen Wirtschaft liegt Baden-Württemberg auf Platz 3 der Regionen mit der höchsten Innovationskraft, hinter Massachusetts und Kalifornien, aber beispielsweise vor der Region Washington und insbesondere – was uns gemeinsam freuen sollte – vor Bayern, das auf Platz 7 liegt. Wir sind damit vier Plätze besser wie Bayern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Als Bayern!) Aber, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich stimme Ihnen auch schon zu: Wir haben trotz unserer enormen Iniode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 vestitionen in Infrastruktur, in eine moderne Zukunft auch weiteren Nachholbedarf. Wir haben Nachholbedarf bei Investitionen in graue, grüne und blaue Infrastruktur, in Klimaschutz, in die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Deswegen haben wir Grünen den Beschluss zur Einführung des Sondervermögens, den Sie ja auch angesprochen haben, der also zusätzliche Schulden bedeutet, im Bund aus staatspolitischer Verantwortung mitgetragen und dort auch durchaus mitgestaltet. Es ist richtig, dass wir jetzt zusätzliches Geld für zusätzliche Ausgaben in die Hand nehmen, um unser Land zukunftsfähig zu machen. Die neue Bundesregierung – Sie wissen das sehr gut – plant, bis 2029 Kredite in Höhe von 850 Milliarden € aufzunehmen. Wahrlich eine gigantische Summe, (Zuruf: Ja!) bei der es umso wichtiger ist, genau hinzuschauen, ob das Geld auch wirklich in zusätzliche – das war uns Grünen immer besonders wichtig – Investitionen fließt. Das Thema der Debatte sind ja Investitionen. Der Bund setzt den Fokus seiner Ausgaben nach Vorschlag von Finanzminister Klingbeil auf die Verkehrsinfrastruktur, auf die Infrastruktur der Krankenhäuser, auf Energie, Digitalisierung und Bildung. Das ist im Grundsatz zu begrüßen. Allerdings zeigt sich leider auch: Der Haushaltsentwurf von Finanzminister Klingbeil sieht vor, Programme aus dem Kernhaushalt in die Sondervermögen zu verschieben. Das kann eigentlich auch nicht im Sinne der SPD hier im Lande sein, (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Das ist immer so, wenn man den Sozialisten Geld gibt!) wenn von den Investitionsmilliarden indirekt konsumtive Ausgaben finanziert werden, oder? Außerdem sorgt die Bundesregierung mit ihrem steuerlichen Investitionssofortprogramm für strukturelle Mindereinnahmen, von denen vor allem Länder und Kommunen betroffen sind. Hier wurden zwar Kompensationen geleistet. Die Kommunen bekommen bis 2029 alles, die Länder ungefähr die Hälfte abgesichert. Aber ich appelliere schon darüber hinaus an den Kollegen Stoch und natürlich auch an meinen Kollegen Fink als finanzpolitischen Sprecher, sich bei ihren Genossinnen und Genossen auf Bundesebene engagiert für drei Dinge einzusetzen: Erstens: Sinnvolle Investitionen benötigen wir auch hier in Baden-Württemberg dringend für die Modernisierung des Schienennetzes, für einen digitalen Schienenknoten Stuttgart und für den Ausbau der Gäubahn von Horb nach Singen. Wir benötigen Geld auch für die Sanierung der Brücken von Autobahnen und Bundesstraßen und von den Neckarschleusen von Heilbronn bis Plochingen. Die 300 Milliarden € des Bundes für Investitionen in Infrastruktur dürfen nicht im Bereich von Pendlerpauschale, Umsatzsteuererleichterung oder Agrardiesel landen. An dieser Stelle soll nicht wieder darüber diskutiert werden, ob das sinnvoll ist oder nicht. Das aber sind keine Investitionen. Also müssen sie über den Kernhaushalt finanziert werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Dr. Markus Rösler) Zweitens – Kollege Stoch, Kollege Fink –: Die 100 Milliarden € des Klimatransformationsfonds sind kein Subventionstopf für fossile Energien wie z. B. Erdgas. Sie sind unser Investitionsmotor für eine klimaneutrale Zukunft. Dieses Geld gehört in Wärmenetze, Stromspeicher und starke kommunale Stadtwerke, und ich hoffe, dass auch Sie sich dafür einsetzen werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wer stattdessen damit Strom- und Gaspreise drücken will, wie es das SPD-geführte Bundesfinanzministerium derzeit plant, zweckentfremdet die Mittel und gefährdet den Klimaschutz. Drittens: Jetzt weiche ich von der Forderung ab und schwenke durchaus ins Lob um. Es gibt in vielerlei Hinsicht durchaus Gemeinsamkeiten. Wie von uns Grünen vorgeschlagen, hat sich das Bundesfinanzministerium dafür entschieden, die 100 Milliarden € an die Länder und Kommunen ohne Auflagen zu vergeben. Das haben Sie gefordert, das hat Ihr Bundesfinanzminister selbst schon so vorgesehen. Das ermöglicht einen breiteren Einsatz der Mittel dort, wo sie am dringendsten benötigt werden. Das begrüßen wir Grünen ausdrücklich. Vielen Dank für diese gute Entscheidung auf der Bundesebene. Sie sprachen die neue grundgesetzliche Möglichkeit zur Verschuldung der Länder in Höhe von 0,35 % des BIP an. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das stimmt nicht! Das steht in Ihrem Redeentwurf, das habe ich aber nicht angesprochen! Lassen Sie den Passus weg, das habe ich nicht angesprochen! – Abg. Sascha Binder SPD: Hat er doch gar nicht gesagt! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Das stimmt überhaupt nicht! Sie haben nicht zugehört! – Weitere Zurufe von der SPD, u. a.: Mit keinem Wort!)
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Rösler hat das Wort.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Diese Frage stellt sich im Augenblick auch gar nicht. (Lachen bei der SPD – Gabriele Rolland SPD: Dann behaupten Sie doch nicht einfach so etwas! – Abg. Sascha Binder SPD: Deshalb haben wir auch nicht darüber geredet!) – Jetzt warte doch. (Abg. Sascha Binder SPD: Voll die Geisterdebatte!) Indirekt war das sehr wohl angesprochen. – Jetzt mal ein bisschen ruhig Blut da. – Außerdem geht es darum, dass bei der Frage der Kooperation zwischen demokratischen Fraktionen – Kollege Stoch – wir natürlich dazu stehen, dass wir uns natürlich zusammensetzen, wenn der Fall eintreten sollte, dass die Landesverfassung geändert werden müsste. Ich hoffe, der Kollege Rülke – er ist momentan nicht da – hat inzwischen begriffen, dass eine Änderung der Landesverfassung nicht zwingend erforderlich ist, weil Bundesrecht Landesrecht bricht. Wenn wir aber die Landesverfassung ändern müssten, werden wir uns natürlich zusammensetzen. Ich biete auch sehr gern an, dass wir uns zusammensetzen und über gute Vorschläge eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 austauschen, wenn wir irgendwann mal bestimmte Dinge angehen. (Abg. Sascha Binder SPD: „Irgendwann mal“!) Beim Blick in die Gegenwart und in die Zukunft sehe ich allerdings mit Sorgen die Situation der Kommunalfinanzen. (Abg. Sascha Binder SPD: A wa!) Hier kann niemand völlig ausschließen, dass wir da eventuell einen Anlass für eine zusätzliche Kreditaufnahme hätten. (Abg. Gabriele Rolland SPD: „Eventuell“!) Wir werden unsere Kommunen wie schon in den letzten Jahrzehnten, egal, unter welcher Führung, (Abg. Sascha Binder SPD: Ihr habt doch so viel be- zahlt!) jetzt, im Jahr 2025, nicht im Regen stehen lassen. Wir werden gemeinsam prüfen, wo und wie wir in die Zukunft des Landes investieren können. Wir sind bei Investitionen – das ist uns wichtig, weil es auch um die Gelder des Bundes für die Länder und die Kommunen geht – darum bemüht, ein verlässlicher Partner zu sein. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Gelder beim Land und bei den Kommunen gut und unkompliziert ankommen. (Zuruf: Super!) Der ehemalige Bundespräsident Heinemann von der SPD hat einmal gesagt: Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte. (Zuruf: Ja, ja!) Seine Worte haben bis heute nicht an Aktualität verloren. Wir Grünen werden gern die Mittel des Bundes und – wie schon bisher – unsere ureigenen Landesmittel dafür einsetzen, um das Notwendige zu tun, um Investitionen in Veränderungen zu ermöglichen und zu befördern. Damit verbinden wir Tradition und Innovation. Wir werden weiter im Landeshaushalt investieren. Insofern vielen Dank für die Debatte. Sie ist eine gute Vorlage dafür, zu zeigen, dass wir gemeinsam mit den Kollegen von der CDU bereitstehen, das Land mit richtigen und wichtigen Investitionen in die Zukunft zu führen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Schütte das Wort.
Dr. Albrecht Schütte CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass Herr Kollege Stoch weder die Zahl 0,35 % noch die Worte „Aufnahme von Schulden“ in den Mund genommen hat. Wenn man aber die Forderungen an das Land zusammenzählt, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) (Dr. Albrecht Schütte) dann hat er die Mittel halt ausgegeben. Auch das gehört zur Wahrheit. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Und zwar schon komplett ausgegeben! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Als wir diesen Debattentitel bekamen, war es sehr spannend. Wir wussten nicht, worum es eigentlich gehen würde. (Zuruf von der AfD: Wir auch nicht!) Wir haben dann einen Hinweis darauf bekommen, dass es ums Finanzministerium geht. Ich möchte aber trotzdem an dieser Stelle all denen in unserem Land danken, die mit ihrem eigenen Vermögen in den Unternehmen investieren und damit 88 % der Investitionen in Baden-Württemberg stemmen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Ich möchte an dieser Stelle mal eines sagen: Es gibt in diesem Land eine Diskussion: Wir brauchen unbedingt noch mehr Geld, wir brauchen eine Vermögensteuer. Wo ist denn das Vermögen in Deutschland vor allem? Bei den Familien, die Unternehmen gegründet haben oder gründen. Wenn ich denen eine Extraabgabe auferlege, dann kommt das von den Unternehmen – – (Lachen bei der SPD) – Sie müssen nicht lachen, sondern Sie müssen rechnen können. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU, den Grünen und der AfD sowie Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf: Genau!) Stellen Sie sich mal vor: Die Vermögensteuer entnehmen Sie aus dem Produktivvermögen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist kompletter Blöd- sinn! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Raimund Ha- ser CDU – Unruhe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren! – Herr Abg. Dr. Schütte, warten Sie mal bitte. – Meine Damen und Herren, bisher war es relativ ruhig, und das sollten wir beibehalten. (Abg. Manuel Hagel CDU: Die Wahrheit ist manch- mal für manche schwierig! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Raimund Haser CDU) Herr Abg. Dr. Schütte hat das Wort, und alle anderen sind bitte ruhig.
Dr. Albrecht Schütte CDU
Ich möchte an dieser Stelle einfach noch einmal sagen: Die Vermögensteuer von jemandem, der in eine Firma investiert hat, kommt letztlich aus dem Unternehmen. Die sitzen nicht im Goldspeicher, und deshalb geht es darum, dass wir die stärken, die nachher das meiste investieren. (Beifall bei der CDU und der AfD sowie Abgeordne- ten der Grünen – Zuruf: Richtig!) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Ich möchte an ein weiteres ganz wichtiges Invest erinnern: Forschung und Innovation. Schauen wir uns einmal die Exzellenzcluster an. Es gibt andere Bundesländer, die inzwischen auch sehr gut sind, aber wir sind noch immer eines der stärksten Länder, wenn es darum geht, weit in die Zukunft zu investieren. Auch darum geht es, wenn wir von Investitionen reden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau, habe ich gesagt! Platz 3 weltweit!) Kommen wir zu den klassischen Investitionen und schauen wir uns den Landeshaushalt an – Kollege Rösler hat es schon getan. Nehmen wir zuerst die Gebäude des Landes selbst: Allein die Mittel für die großen Umbaumaßnahmen der Gebäude wurden von 1,2 Milliarden € auf 1,4 Milliarden € pro Jahr erhöht. Auch die Mittel für den Tiefbau und anderes wurden verstärkt. Wenn Sie einmal schauen, dann wissen Sie: Die Kommunen geben zwei Drittel aus und das Land ein Drittel. Der Bund gibt noch weniger aus, und deshalb hat der Bund 400 Milliarden € und Land und Kommunen haben zusammen 100 Milliarden €. (Heiterkeit des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Das müssen Sie vielleicht auch mal jemandem erklären. (Zuruf: Genau!) Aber gut, das ist Bundespolitik. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist Bundesgeld, Herr Schütte!) – Da haben Sie sogar recht. (Abg. Andreas Stoch SPD: Danke!) Aber die 100 Milliarden € werden wir fair verteilen, ungefähr in dem eben genannten Prozentsatz, und wir gehören nicht zu den Bundesländern, die die 60 % jetzt rausgestrichen haben. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) So viel übrigens dazu. Wir kommen ins Laufen. Es gibt den Entwurf von einem Abkommen, und mehr gibt es nicht. Ins Laufen kommen wir erst, wenn das Geld auf den Konten liegt (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) und man damit einen Auftrag vergeben kann. (Beifall bei der CDU und der AfD sowie Abgeordne- ten der Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: Jawohl!) Jetzt schauen wir uns mal an, was wir für die Kommunen gemacht haben. Wenn Sie den Haushalt kennen, wissen Sie: Es gibt eine Säule A und eine Säule B, und die Säule B beinhaltet die Investitionen. Im Jahr 2024 gingen pauschal allein 1,3 Milliarden € an die Kommunen, und jetzt, 2026, sind es 1,7 Milliarden € über die sogenannte kommunale Investitionspauschale. Das heißt, 400 Millionen € kommen bei uns aus dem Doppelhaushalt mehr, und das ist unser Investitionsplan für (Dr. Albrecht Schütte) Baden-Württemberg. Der liegt in gedruckter Form und im Internet vor, und da können Sie nachlesen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Sascha Binder SPD: Die Kommunen tun das!) Der Kollege hat auch die Programme erwähnt. Die kommen obendrauf. (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist ja mega!) – Wissen Sie, meine Gemeinden – – (Abg. Sascha Binder SPD: Die Kommunen freuen sich riesig!) Ich kann Ihnen eines sagen – – (Abg. Sascha Binder SPD: Meine Gemeinde jubelt schon!) – Herr Binder, Sie reden nicht. Ich gehe jetzt auf Ihre Bemerkung ein. – Auch die SPD-Bürgermeister kommen und fragen mich, wie das mit dem Schulbauprogramm ist, (Vereinzelt Lachen – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) was verneunfacht worden ist in zehn Jahren, und wie es mit der Schwimmbadförderung ist, weil die wissen, dass wir unseren Haushalt kennen und Sie ihn nur schlechtreden und noch nicht mal wissen, wo das Geld steht! (Beifall bei der CDU und der AfD sowie Abgeordne- ten der Grünen – Abg. Sascha Binder SPD schüttelt den Kopf. – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau! – Abg. Sascha Binder SPD: So ein Quatsch! – Zuruf: Bravo! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Das heißt, 700 Millionen € bekommen die Kommunen pro Jahr im Jahr 2026 mehr für Investitionen als im Jahr 2024. (Zurufe von der SPD, u. a.: Steht im Internet!)
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Fulst-Blei – –
Dr. Albrecht Schütte CDU
Das steht in gedruckter Form da. (Zuruf: Lächerlich!) Dann kommen wir dazu: Sie kennen ja unsere Forderung, dass wir die Kommunen auch im laufenden Geschäft unterstützen müssen. Sie haben vorhin so getan, als ob mit der weit mehr als 1 Milliarde € – es sind 1,04 Milliarden €, also ca. 1 Milliarde – – Wenn wir den Kommunen davon 70 % geben, sind das 700 Millionen €. Das Volumen des gesamten Bundesprogramms ist so groß wie bei uns ein Schritt im Doppelhaushalt. Das gehört leider auch zur Wahrheit. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau!) Die Nachhaltigkeit der Kommunalfinanzen – ich habe wiederholt angeboten, dass wir zusammen einen Brief schreiben können, und glauben Sie nicht, dass ich das meinen Kollegen eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 im Bund nicht ganz klar sage – kann sich nicht darauf beschränken, einzelne Gesetze auszugleichen. Vielmehr brauchen wir dauerhaft entweder einen Hebesatz auf die Einkommensteuer oder einen höheren Umsatzsteueranteil, und dafür sollten wir uns gemeinsam einsetzen. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Dauerhaft, sehr richtig!) Für unser Land wird die Kunst sein, die Zusätzlichkeit der Mittel sicherzustellen, zumindest auf Landesebene. Wir sind dazu gesetzlich nicht verpflichtet, aber vom Kopf und vom Nachdenken her schon. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Deshalb kommt es darauf an – die Verhandlungen laufen noch –, die 300 Millionen €, die 30 %, zusätzlich aufzuteilen. Hätte ich meinen Kollegen in Saarbrücken gefragt, hätte er gesagt: Krankenhäuser. (Heiterkeit der Abg. Nese Erikli GRÜNE) Der Kollege Becker hätte mir gesagt: Hochschulen. Wir haben mehr als genug, in was wir die 300 Millionen € zusätzlich investieren könnten. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Exakt!) Das ist die Aufgabe: Es muss mehr sein, als im vorliegenden Haushalt vorgesehen ist. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Jetzt können Sie die Wissenschaft befragen; denn es ist sehr komplex. Sie können sich aber auch einfach die Bundesländer anschauen. Diejenigen, die viel investieren, haben niedrige Schulden und nehmen wenig Geld auf, und diejenigen, die weniger investieren, die Sie ja genannt haben und die jetzt allmählich etwas tun, was bei uns schon im Haushalt steht, haben höhere Schulden. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Finanzen machen: Sie können das Geld investieren und von dem leben, was Sie haben, oder Sie können schauen, wie Sie immer mehr ausgeben können, um immer mehr Interessen zu befriedigen. Baden-Württemberg ist auf der Seite 1, andere Bundesländer sind auf der Seite 2. Deshalb brauchen wir die 0,35 % nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Jetzt schauen wir uns einmal an, was der Bundesfinanzminister im Entwurf hat. – Es wird noch verhandelt, ich komme gleich darauf zu sprechen. – Im Jahr 2024 gab es 70,5 Milliarden € Investitionen. 2025 waren zunächst 80 Milliarden € geplant, jetzt sind es 81 Milliarden €. Davon werden 27 Milliarden € als Kredit aufgenommen. Das heißt, der Kredit geht deutlich hoch, die Investitionen bleiben auf dem Niveau, das vorher entworfen wurde. Das ist das Problem. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Da seid ihr betei- ligt!) Der Kollege hat einiges zur Bahn gesagt. Wir können auch über den Pfaffensteigtunnel oder den Albaufstieg reden. Es kommt darauf an, dass der Bund zusätzlich investiert (Dr. Albrecht Schütte) (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Und was macht ihr dafür?) und diese Mittel in der Bundesinfrastruktur in Baden-Württemberg ankommen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ja, ja!) Lassen Sie uns deshalb gemeinsam in den jetzt laufenden parlamentarischen Beratungen in Berlin den Einfluss ausüben, den wir haben, dass wir gemeinsam, die Fraktionen, einen Brief schreiben und darauf drängen, zusätzliche Investitionen und ein, zwei, drei Projekte in Baden-Württemberg zu erhalten. Dafür danke ich Ihnen schon heute. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Raimund Haser und Thomas Dörflinger CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nur Mut! Nur Mut!)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Brauer. Wenn ich richtig informiert bin, ist das die letzte Rede unseres geschätzten Kollegen Brauer hier in dieser Funktion, (Oh-Rufe) weil er ja, wie schon gesagt, zum Bürgermeister gewählt worden ist. Noch einmal herzlichen Glückwunsch! – Sie haben das Wort, lieber Herr Abg. Brauer. (Beifall bei allen Fraktionen – Zuruf: Bravo!)
Stephen Brauer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat einen Plan, das ist doch schön. 500 Milliarden € wurden vom Bund ins Schaufenster gestellt, über den Königsteiner Schlüssel werden 13 Milliarden € – allerdings über zwölf Jahre verteilt – nach Baden-Württemberg fließen. Zusätzlich zur Notlagenregelung und zur Konjunkturkomponente bei der Schuldenbremse im Land gibt es jetzt auch eine Strukturausnahme im Land. Das sind weitere Verschuldungsmöglichkeiten in Höhe von 2 Milliarden €, also zusätzliche Schulden. Der Plan der SPD besteht also darin, Schulden zu machen und dann das Geld auszugeben. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Sozialisten!) So sieht der Baden-Württemberg-Plan der SPD aus – wahnsinnig innovativ, das hätte ich aus dieser Ecke gar nicht erwartet. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Vereinzelt Heiterkeit) Gut an dem Plan ist, dass das Geld für Investitionen sein soll. Und wir haben einen Investitionsstau im Land, lieber Kollege Stoch: (Abg. Andreas Stoch SPD: Richtig!) Brücken und Straßen, Energieinfrastruktur, Schulen und Sportstätten, insbesondere die Lehrschwimmbecken – (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oh!) Kollege Schütte –, iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) Digitalisierung etc. Allein bei den Kommunen gibt es einen Investitionsstau in Höhe von 22 Milliarden €. (Zuruf: Richtig!) Warum besteht dieser Investitionsstau? Es wurde zu wenig getan. In den zehn guten Jahren vor Corona mit zinsgetriebenem Wachstum – denn so gut waren wir gar nicht; das kam hauptsächlich von den niedrigen Zinsen und sprudelnden Steuereinnahmen – haben Grün-Rot und dann auch Grün-Schwarz unsere Infrastruktur teilweise verkommen lassen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das stimmt nicht! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Natürlich! Das ist doch so!) Zusätzlich wurden keinerlei Strukturreformen gemacht. Statt den Werteverzehr, der sich in den Abschreibungen ausdrückt, im Auge zu behalten, wurde munter konsumiert statt investiert. Jetzt mit einem Schlag zehn verlorene Jahre ausgleichen – Wumms soll es machen, am besten zweimal Wumms; Sie erinnern sich an den charismatischen Bundeskanzler mit dem Doppel-Wumms. (Heiterkeit des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Die ehemalige Finanzministerin Edith Sitzmann erklärte uns einmal, dass jede Investition, auch wenn sie schuldenfinanziert ist, gleichzeitig eine Tilgung sei, eine Tilgung impliziter Schulden. Das war eine Wortschöpfung, die war wirklich kreativ und innovativ. (Heiterkeit des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Das stimmt leider nicht, aber kreativ war es. Apropos Tilgung: Der Rechnungshof fordert diese ja. Dieser Forderung schließen wir uns an, auch für die Schulden aus der Strukturausnahme. Diesen Tilgungsplan sollte man dann gleich neben den Tilgungsplan für die Coronaschulden legen und zusammenzählen; nicht, dass es nachher wieder heißt: Wir können alles; außer zählen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Was? Also wir können zählen!) Eine besondere Idee haben wir in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag gehört. Kollege Schütte ist ja bereits darauf eingegangen. Die Regierungsfraktionen haben dort die Idee geäußert, dass die Mittel für die Kommunen als Kompensation für deren Steuermindereinnahmen aus diesem Gesetz gelten können. Da bin ich natürlich Ihrer Meinung, Herr Schütte: Dann würde kein zusätzlicher Euro auf kommunaler Ebene investiert. Das wäre eine Mogelpackung, und das müssen wir unbedingt verhindern. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Dr. Alb- recht Schütte CDU und Dr. Rainer Balzer AfD) Was bringt der Plan der SPD? Kurzfristig kaum mehr öffentliche Investitionen. Es fehlen Planungs- und Umsetzungskapazitäten auf allen Ebenen. Ich hoffe da auf Herrn Hagel im (Stephen Brauer) nächsten Jahr, wenn dann eine ineffiziente Ebene in der Verwaltung gestrichen wird. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Zwei will er doch! Wir wissen aber noch nicht, welche! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Zwei!) Zweitens: Es wird zu Preissteigerungen kommen, eine Inflation durch Engpässe im Hoch- und Tiefbau, die Preise werden kurzfristig steigen. Und es kommt zu Umschichtungen – die wurden bereits erwähnt – von Investitionen aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen. Von Zusätzlichkeit kann da keine Rede mehr sein. Kurzum: Es ist ein schlechter Plan, der uns hier vorgestellt wurde. Es wird eine Riesensumme, nämlich 500 Milliarden €, aufgerufen; 100 Milliarden € davon für Länder und Kommunen, 100 Milliarden € für Klima und Transformation, damit die Grünen dann zustimmen. (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) Ich habe das bei uns am Aschermittwoch in Bühlertann aus Spaß gesagt. Ich habe gesagt: „Es bleibt nicht bei den 400 Milliarden €, da kommen noch mal 100 Milliarden € dazu, damit die Grünen zustimmen.“ Genau so war es dann auch. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Zuruf von der AfD: Stimmt!) Dann wird das Geld unter das Volk gebracht. Was wichtig gewesen wäre: erstens Strukturreformen durchzuführen, insbesondere beim ausufernden Sozialstaat, zweitens die Investitionsquote im Kernhaushalt zu erhöhen – das hat übrigens die viel gescholtene Ampel in diesen drei Jahren geschafft – und drittens eine Schuldenaufnahme nur für Investitionen im Rahmen der Schuldenbremse. Das wäre ein guter Plan. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Lieber Andi Stoch, für diesen Plan braucht es eben auch die FDP. Danke. (Anhaltender Beifall bei der FDP/DVP – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf: Für diesen Plan braucht es die „FPD“! – Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist der Abschiedsapplaus! – Gegenruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nach dem letzten Satz war es schwierig, zu klatschen!)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Hellstern.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich jetzt zu meiner eigentlichen Rede komme, muss ich doch noch was zu Herrn Stoch sagen. Es regt einen als Kommunalpolitiker natürlich auf, wenn sich der Verursacher der Löcher in den Kommunaleriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 haushalten, nämlich die SPD, hier hinstellt und als Retter aufspielt. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ja, genau!) Unseren Kreishaushalt sprengen die Kosten für die Krankenhäuser und das Bundesteilhabegesetz, (Abg. Andreas Stoch SPD: Wollen Sie keine Kran- kenhäuser? – Zuruf: Ah ja! – Vereinzelt Heiterkeit) die nicht gegenfinanziert sind. Konnexitätsprinzip: Haben Sie das schon mal gehört, Herr Stoch? Konnexitätsprinzip! (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Und ich weiß sogar, wie man es schreibt, im Gegensatz zu Ihnen!) Davon können wir leider nicht reden. Herr Lauterbach war drei Jahre lang Gesundheitsminister. (Abg. Andreas Stoch SPD: „Er hat alles kaputt ge- macht“!) In dieser Zeit hat sich die Situation nicht nur des Krankenhauses in meinem Kreis drastisch verschärft, und er hat nichts zustande gebracht, (Abg. Andreas Stoch SPD: Und er hat Corona auf dem Schirm, bestimmt auch!) um die Krankenhäuser zu entlasten – gar nichts. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Und dann stellen Sie sich hier als der Retter der Kommunen hin. Das ist lächerlich. Ich könnte jetzt eine halbe Stunde weitermachen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Nee, das dürfen Sie gar nicht! – Weitere Zurufe, u. a.: Nee! – Wir wollen das gar nicht!) Die SPD hat in die Sozialkassen hineingegriffen. Sogar die Krankenkassenvorstände beklagen sich ja, dass vom Bund z. B. zu wenig in die Krankenkassen eingezahlt wird und dass man deswegen die Beiträge erhöhen muss. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist keine Therapie- stunde für Sie!) – Doch, das ist Thema. (Abg. Andreas Stoch SPD: Nein, ich habe „Therapie- stunde“ gesagt!) Und dann stellen Sie sich hier hin und sagen: Ja, das machen wir jetzt auf Pump. Und die Landesregierung, die nicht daran schuld ist – das muss ich jetzt mal ganz ehrlich sagen –, muss es richten. Also, das ist wirklich dreist, das hat mich natürlich aufgeregt, da musste ich natürlich dazwischenrufen. (Beifall bei der AfD) Ihre Debatte hätte jetzt eigentlich heißen müssen, nach dem, was Sie vorgetragen haben: Biedermann und die Brandstifter. (Dr. Uwe Hellstern) (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Andre- as Stoch SPD: Da redet aber genau der Richtige! – Gegenruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Ja, genau! – Weitere Zurufe) Warum zuckt ein braver Schwabe wie ich zusammen, wenn man Genossen von Plänen reden hört? Vielleicht, weil ich in einer Zeit aufgewachsen bin, in der es zwei deutsche Staaten gab, in denen man Planwirtschaft und Marktwirtschaft und auch ihre Resultate deutlich vergleichen konnte. Das waren die Zeiten, in denen Sozialdemokraten noch Karl Schiller und Helmut Schmidt hießen – Leute, die aus den national- und globalsozialistischen Katastrophen des 20. Jahrhunderts gelernt hatten, wie wichtig Freiheit und Marktwirtschaft sind. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ge- nau!) Der Staat als lenkender Akteur, der alles besser weiß und nebenbei noch ständig das einfältige Volk erziehen muss, war in meiner Jugend eher Feindbild als Leitbild. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Es war viel eher der liberale Staat, der günstige Rahmenbedingungen und für die Menschen Freiheiten schafft, damit sie sich entfalten und wirtschaftlich tätig werden konnten. Dahin müssen wir wieder zurück. Das war nämlich das, was unsere alte Bundesrepublik aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs hat aufsteigen lassen. (Beifall bei der AfD) Die Bürger haben ihre Freiheiten mit Tatkraft, Fleiß und Wagemut belohnt. Sie haben Unternehmen gegründet – gerade in meiner Gegend gibt es einen ganzen Haufen Mittelständler, die heute tausend oder mehr Beschäftigte haben. Die Unternehmen wurden alle von Handwerksmeistern, Ingenieuren nach dem Krieg gegründet, die angepackt und mehr geleistet haben, als sie normalerweise hätten leisten müssen, die die berühmten 80-Stunden-Wochen gemacht haben usw. Die wollen Sie jetzt mit Ihrer Vermögensteuer überziehen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Die aber alle vor der AfD warnen! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Hä? – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Von was sprechen Sie eigentlich? – Weitere Zurufe von der SPD) Gerade im freiheitsliebenden Südwesten hat die Marktwirtschaft enorme Potenziale und Extraanstrengungen freigesetzt. Als 1990 das Gegenmodell des Staatsdirigismus im Osten Europas zusammenbrach, dachte man wirklich: Jetzt kommt die neuere, bessere Zeit. Wie konnte es nur geschehen, dass heute linke Ideologien wie die große Transformation und der Green Deal ganz Europa beherrschen, nachdem man doch gesehen hat, in was für ein Fiasko das führt? (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Der Green Deal ist ganz konservativ! – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Egal, wie viele Sondervermögen und Schulden Sie in Ihre linken Projekte stecken: Es wird wieder mit einer kaputten Ökonomie, Ökologie und einer gespaltenen Gesellschaft enden. Das sieht man schon jetzt. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Die Gründe dafür sind so alt wie Ihre Ideologie selbst. Sie leugnen unsere bisherigen Erfolgsfaktoren, Sie leugnen die Mechanismen des Marktes, Sie leugnen den Charakter der Menschen, deren Würde in erheblichem Maß (Abg. Gabriele Rolland SPD: Gerade Sie müssen von Würde reden! Was haben Sie da eigentlich vorhin reingerufen? Frechheit! – Weitere Zurufe von der SPD, u. a.: Jesses! – Was?) auch von der wirtschaftlichen Selbstbestimmung abhängt, die Sie aber – – (Beifall bei der AfD) Erschreckend, dass sich die Altparteien nahtlos in dieses neosozialistische Konzept einbinden ließen. Das Geheimnis unseres Erfolgs nach dem Krieg war Innovation und technischer Fortschritt. Dabei haben die Tüftler und Ingenieure in unserem Land ständig neue Methoden entwickelt, um die Produktivität zu steigern. Stolz wurde uns als Schülern erzählt, dass wir uns unser Sozialsystem leisten können, auch bei weniger Arbeitsstunden als in anderen Ländern, weil wir nämlich in der Produktivität pro Stunde Weltspitze waren. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Da waren wir mal führend. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Das wurde aber auch durch ständig steigenden Einsatz von Energie und Kapital erkauft; denn Technisierung ersetzt Arbeitskraft durch Energie und Kapital. Der Unterschied zwischen Industrienationen und Abendvolkswirtschaften begründet sich in den meisten Fällen durch Produktivitätsunterschiede. Eine Ausnahme gibt es nur für rohstoffreiche Länder oder irgendwelche Offshore-Finanzparadiese. Man kann den Fortschritt der Produktivität am besten in der Landwirtschaft sehen, wo früher auf 5 ha Fläche weniger erwirtschaftet wurde als heute von einer Arbeitskraft, die teilweise 500 ha betreibt. Das ist das Wohlstandsprinzip, auf dem die Wirtschaft Baden-Württembergs basiert. Das stellen Sie mit Ihrer Transformationspolitik jetzt ersatzlos infrage. Das ist doch unser Problem. (Abg. Jonas Weber SPD: Was reden Sie denn da die ganze Zeit? – Gegenrufe: Quatsch! – Wie immer! – Vereinzelt Heiterkeit) Früher hat man gesagt, dass eine Volkswirtschaft allein durch den Produktivitätsfortschritt bei gleicher Arbeitszeit und gleicher Arbeitnehmerzahl pro Jahr um 2 bis 3 % wachsen kann. Diesen Effizienzgewinn konnte man in Wohlstand, aber auch in Zukunftsinvestitionen investieren. Wir haben dann leider unter Frau Merkel und den grün-linken Regierungen begonnen, dass wir diese Produktivitätsgewinne, diese Fortschritte nicht mehr reinvestiert haben, (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU zu Abg. Andreas Stoch SPD – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Das sind Verschwörungstheorien!) (Dr. Uwe Hellstern) sondern sie für Sozialprojekte und ideologisch getriebene Projekte wie den Migrationspakt verbraten haben. (Abg. Andreas Stoch SPD: Jetzt verlaufen Sie sich gerade! – Gegenruf: Ja! – Weitere Zurufe, u. a. der Abg. Gabriele Rolland SPD) Andere, ehemals rückständige sozialistische Länder wie die Volksrepublik China haben sich währenddessen durch marktwirtschaftliche Reformen entwickelt. Die haben ihre Effizienz – – (Oh-Rufe – Zuruf: So ist es! – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Wir erinnern uns an den Platz des Himmlischen Friedens!) – Ja, in der Wirtschaft aber schon. (Lachen bei der SPD) Die haben ihre Effizienzgewinne durch weitere Verbesserungen ihrer Wettbewerbsfähigkeit, durch Rohstoffsicherung (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) und durch die Senkung der Produktpreise reinvestiert. (Abg. Jonas Weber SPD: Ja!) Jetzt wundern wir uns, wie rasend schnell unsere Produkte von den Weltmärkten verschwinden. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Das nennt sich Planwirt- schaft!) Dank des Green Deals ist die Wirtschaft Baden-Württembergs vollkommen abhängig von China. Heute Morgen habe ich im Radio gehört: 98 % der Seltenen Erden, die in der Elektronik enorm wichtig sind, bezieht die EU aus China. China kann uns jederzeit den Stecker ziehen, und das ist das Werk der Regierungen der Altparteien, dass man es so weit hat kommen lassen. (Beifall bei der AfD – Oh-Rufe – Zuruf von der AfD: So ist es! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sollen wir der Volksrepublik beitreten, oder wie? – Weitere Zurufe, u. a.: Sehr gut!) Das ist doch unser Problem. (Zuruf der Abg. Catherine Kern GRÜNE) Und dann gibt es noch den sozialistischen Irrglauben, dass man den Preis eines Produkts per Kostenkalkulation macht. Da muss ich Sie enttäuschen. (Zuruf der Abg. Catherine Kern GRÜNE) Die Preise am Weltmarkt macht der Markt (Zurufe der Abg. Dr. Markus Rösler und Michael Jou- kov GRÜNE) durch Angebot und Nachfrage. Das ist nun mal so. Da wird keine Rücksicht darauf genommen, ob wir einen ideologischen Aufschlag haben durch Ihre ganzen Wahnsinnsprojekte, eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) die ungeheuer viel kosten und die nichts bringen. (Beifall bei der AfD – Abg. Catherine Kern GRÜNE: Wo kommen Öl und Gas her? – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Er will das Gas aus Russland! – Gegenruf der Abg. Catherine Kern GRÜNE – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Das sind ja superschlaue Kommentare!) Mit dem ideologisierten, bedarfsfremden Bildungssystem, das Sie darüber hinaus noch geschaffen haben, (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) können wir die Tüftler und Denker nach dem Zweiten Weltkrieg auch nicht ersetzen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Mir kommen die zehn Mi- nuten heute sehr lang vor, Frau Aras! – Vereinzelt Heiterkeit) – Entschuldigung!
Muhterem Aras
Alles gut. Nein. Herr Abg. Dr. Hellstern hat das Wort und die Zeit. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE zu Abg. Andreas Stoch SPD: Das war aber ein guter Versuch! – Abg. Catherine Kern GRÜNE: Wo kommt TikTok her? – Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE)
Dr. Uwe Hellstern AfD
Ja. – Es ist übrigens auch keine Wertschöpfung, wenn man für einen Verwaltungsakt oder eine Steuer eine Software kreiert, die sonst auf der Welt niemand braucht, weil es diesen Blödsinn ansonsten nirgends auf der Welt gibt. (Abg. Andreas Stoch SPD: „Blödsinn“ ist ein gutes Schlusswort! – Vereinzelt Heiterkeit) Die Digitalisierung wird uns da auch nicht weiterbringen; denn das, was wir digitalisieren, ist ein Wust von überflüssigen Vorschriften und überflüssigen Abgaben. Dann haben wir halt digitalisierten Blödsinn. Das wird uns aber nicht weiterbringen. (Zuruf: Aha!) Was wir brauchen, ist eine Reform, die den ganzen sozialistischen Mist ausmistet. (Oh-Rufe – Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Sozi- alistisch! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Eijeijei! – Weitere Zurufe) Das ist das, was uns wieder wettbewerbsfähig macht. Megaschulden machen das nicht. Wir können uns entweder weiter auf diesen Weg begeben und uns über alle Ohren verschulden, oder wir können jetzt die Umkehr machen. Danke. (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD zeigt zum Redepult: Das war aber schon Wasser in dem Glas, oder?)
Muhterem Aras
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich noch kurz das Wort an Herrn Abg. Dr. Hellstern richten. Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen gesagt, Sie hätten sich aufgeregt und müssten etwas zu Herrn Stoch sagen. Es gibt Abgeordnete, die einen Zwischenruf von Ihnen gehört haben mit dem A-Wort. Ich möchte gern wissen, ob das zutrifft. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Nein! – Gegenrufe: Doch!) – Okay, wir werden das also im Protokoll nachschauen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Auf keinen Fall!) Deshalb war es mir wichtig, zu wissen – – (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Auf keinen Fall! – Weitere Zurufe – Unruhe) – Okay. Danke schön. Wir schauen im Protokoll nach. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, dafür haben wir ein Protokoll. Beruhigen Sie sich. Wir werden im Protokoll nachschauen. Sollte es protokolliert worden sein, gibt es einen Ordnungsruf; wenn nicht, dann gibt es keinen Ordnungsruf. (Unruhe) – Jetzt bitte ich Sie noch einmal um Ruhe. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Dr. Bayaz. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer gut – – (Abg. Rüdiger Klos AfD: Würden Sie die Anrede bit- te an das Parlament richten! Sie reden von „Kolle- gen“! Sie sitzen auf der Regierungsbank! Die Rede ist – –! – Gegenrufe, u. a.: Herr Klos!)
Muhterem Aras
Herr Abg. Klos, Sie sollten die Regeln des Parlaments kennen. Sie haben jetzt nicht das Wort. Jetzt hat Herr Minister Dr. Bayaz das Wort. Danke. (Zurufe von der AfD, u. a. des Abg. Rüdiger Klos) – Sie sind jetzt ruhig. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Falls der eine oder die andere sich ausgeschlossen fühlen sollte – – (Unruhe)
Muhterem Aras
Herr Minister Dr. Bayaz, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, es ist extrem laut, und es gehört zu den parlamentarischen Gepflogenheiten, dass man sich gegenseitig zuhört. Deshalb sind jetzt alle anderen ruhig. Herr Minister Dr. Bayaz hat das Wort. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der FDP/DVP) Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die immer gern zwischen Regierung und Parlament – iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 deswegen auch „Kolleginnen und Kollegen“ – debattieren! Ich denke, es ist wichtig, sehr geehrter Kollege Stoch, dass wir über Pläne, dass wir über Zukunft, dass wir über Investitionen sprechen. Man kann das nicht oft genug tun. Ich habe in Ihrer Rede viele Gemeinsamkeiten erkannt. Es ist immer gut, wenn man aus der demokratischen Mitte heraus (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Links ist nicht Mitte!) auch viele Gemeinsamkeiten erkennt, wie wir das Land in die Zukunft führen können. Ich will Ihnen aber sagen – ähnlich wie bei Ihrer Rede vor etwa drei Monaten –, dass es immer wieder auch Schwachstellen gibt, die Sie vielleicht bewusst, vielleicht auch unbewusst in Ihren Reden ein bisschen weglassen. Diese will ich an dieser Stelle gern noch einmal beleuchten; denn ich finde, die gehören ebenfalls mit zu den Plänen. Wir, die Landesregierung, können uns diese Leerstellen nicht leisten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mehrfach gesagt, dass die Verabschiedung des Sondervermögens und dieses historischen Finanzpakets – das war es nun einmal in der Rückschau – die vielleicht einfachste Übung der Aufgaben war, die jetzt vor uns liegen. Denn die eigentliche Arbeit liegt darin, die neuen Kreditmöglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen, dabei sicherzustellen, dass die Gelder abfließen und dass sie dort investiert werden, wo sie wirklich gebraucht werden. Ich trage gern noch einmal vor, worauf es dabei aus meiner Sicht ankommt und warum der reine Blick auf Schulden – Sie haben das so explizit nicht gesagt, aber das war immer die Rückseite von mehr oder weniger jedem Satz, den Sie gesagt haben, Herr Stoch – allein nicht ausreicht. Zuerst möchte ich etwas zu den von Ihnen angesprochenen Kommunen sagen. Es ist doch klar, dass uns die Bedeutung der föderalen Ebene bewusst ist, dass uns bewusst ist, wie wichtig sie ist. Die Kommunen sichern unsere Daseinsvorsorge, und – auch das hatten wir gehört; ich meine, der Kollege Schütte hatte es gesagt – 60 % der öffentlichen Investitionen werden von den Kommunen und den Ländern getragen, was wir eben nicht im Sondervermögen sehen. Sie haben völlig recht, Herr Stoch, das sind erst einmal Bundesgelder. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Korrekt!) Aber das ist ja nicht die Logik. Die Logik ist: Wo machen die Gelder Sinn? Wo müssen sie eingesetzt werden? Das sind die Fragen, auf die es ankommt. Ehrlicherweise gesagt: Das galt für mich in den zurückliegenden Jahren während der Ampelregierung genauso, wie es jetzt gilt. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Sehr gut!) Da vertritt man baden-württembergische Interessen, und man ist erst mal farbenblind bei der Frage, welche Farbe gerade in Berlin regiert. Es geht um Baden-Württemberg. Deswegen ist es richtig, dass wir den Bund da immer wieder ermahnen. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Scheer aus der AfD-Fraktion zu? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Gerade nicht, Frau Präsidentin. Herzlichen Dank. Aber jetzt müssen wir das Beste aus dem 20-%-Anteil des Sondervermögens machen. Wir sind dazu mit den Kommunen und den kommunalen Landesverbänden in einem guten Austausch. Wir haben gerade letzte Woche, am Freitag, wieder zusammengesessen und getagt. Es geht da natürlich um die Frage, wie man dieses Sondervermögen aufteilt. Es geht auch um – darin sind wir uns ebenfalls einig – möglichst aufwandsarme Zuweisungen des Anteils. Es geht um pragmatische Mittelverwendung, wobei die Mittel schon investiert werden sollten. Und es geht um eine schnelle Umsetzung dieser Investitionen. Es ist nachvollziehbar, dass sich die kommunalen Landesverbände einen möglichst hohen Anteil von diesem Sondervermögen wünschen. Das ist aus ihrer Sicht auch verständlich. Sie waren in den vergangenen Jahren immer ein positives Finanzierungssaldo gewohnt. Das hat sich aus verschiedenen Gründen geändert: weil die Gewerbesteuer bröckelt, weil die Sozialausgaben gestiegen sind etc. Aber – auch das will ich an dieser Stelle sagen – die Aufgabe von uns, der Landesregierung, ist es, das große Ganze im Blick zu behalten. Wir kennen nun mal die finalen Rahmenbedingungen nicht. Der Kollege Schütte hat völlig recht: Da sind jetzt Pakete beschlossen worden; da ist aber noch kein Euro geflossen. Die Fragen sind: Wird das in Tranchen ausbezahlt? Müssen wir die Mittel abrufen? Gibt es andere Bedingungen? Das hat uns der Bund für September in Aussicht gestellt. Deswegen ist es, denke ich, einfach nur professionell, keine Vorfestlegungen zu treffen. Auch wenn man sich die Einigungen anschaut – z. B. Schleswig-Holstein: 62,5 %, Niedersachsen: 60 % –, muss man sich erst einmal die Details anschauen, um wirklich zu sehen, wie dauerhaft und nachhaltig die Kommunen an dieser Stelle profitieren und – das will ich betonen – auch dieses Land. Das haben Sie auch eingefordert. Man kann nicht die Kommunen unterstützen und beim Land nichts machen, oder das Land unterstützen und bei den Kommunen nichts machen. Das gehört zur Mathematik dazu. Diese Ehrlichkeit hätte ich mir an dieser Stelle auch gewünscht. (Abg. Andreas Stoch SPD: Kam doch beides vor!) Wenn wir es mit dem Landesanteil ernst meinen – auch da sind wir uns, sehr geehrter Herr Kollege Schütte, einig –, dass diese Mittel bestmöglich zusätzlich investiert werden sollen (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Zusätzlich! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) in Forschung, in Gebäude, in Bahntrassen oder Brücken, dann sollten wir das genau mit diesem Anspruch auch angehen und gleichzeitig immer wieder darauf hinweisen: Auch das Land hat Investitionsbedarfe. Auch dafür wollen wir dieses Sondervermögen nutzen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Sehr gut!) Deswegen auch mein Rat – das sage ich wirklich unabhängig, ohne parteipolitische Färbung; aber Sie haben da jetzt gute eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Kontakte in die neue Bundesregierung –, dafür bei Ihrem neuen Bundesfinanzminister zu werben und die Situation von Städten, Gemeinden, Landkreisen zu erläutern. Wir, die Landesregierung, setzen uns übrigens auf jeden Fall weiter dafür ein, z. B. auch die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds sinnvoll zu investieren. Ich denke, sie wären prädestiniert dafür, sie für die Wärmewende bei unseren Stadtwerken zu nutzen. Diesen Vorschlag habe ich ja gemacht, (Zuruf: Von Gas!) dass wir auch die Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke an dieser Stelle unterstützen. Das würde nicht nur dem Klima und der kommunalen Infrastruktur helfen, (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Ja! – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) sondern das würde auch die Schieflage der Verteilung des Sondervermögens an dieser Stelle zugunsten der Kommunen vermindern. Da bitte ich Sie, sich dafür in Berlin einzusetzen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU – Zuruf: Sehr gut!) Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren auch aufgrund von Gerichtsurteilen und dergleichen immer wieder über die Frage der Schuldenbremse diskutiert. Ich habe an dieser Stelle immer wieder deutlich gemacht, dass ich mich für eine kluge Weiterentwicklung einsetze und dafür werbe. Ich bin der Meinung, dass dieses an sich richtige und bewährte Instrument der Schuldenbremse auch weiterhin wichtig ist. Wir müssen sie ernst nehmen, aber trotzdem schauen, wie wir notwendige Investitionen hinbekommen. Das bedeutet aber auch – da schwingt so ein bisschen das Gefühl mit, jetzt gehe auf einmal wieder alles –, dass wir es mit klugem Priorisieren, mit seriöser Haushaltspolitik weiterhin ernst meinen. Wir, die Koalition, haben in den vergangenen Jahren bei allen Witterungen, bei allen Herausforderungen, so gut es eben war, versucht, die notwendigen Investitionen trotzdem zu tätigen. Wir haben es in der heutigen Debatte gehört: Unsere Investitionsquote liegt stabil bei gut über 10 % – und das trotz Berücksichtigung der Regeln der Schuldenbremse. Das muss man an dieser Stelle auch mal betonen. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Eben!) Ich finde, da haben wir in den vergangenen Jahren immer klug agiert, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Mir ist auch eines wichtig: Wir haben jetzt sehr viel über staatliche Investitionen gesprochen. Der Großteil der Investitionen – sowohl die in die Infrastruktur als auch die in Forschung und Entwicklung – kommt natürlich von Unternehmen. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) – Aber dazu kam kein einziger Satz von Ihnen, Herr Stoch. (Abg. Andreas Stoch SPD: Wir reden hier über das, was wir entscheiden können, Herr Bayaz!) (Minister Dr. Danyal Bayaz) – Hören Sie jetzt bitte mal zu. Sie hatten zehn Minuten Zeit und haben den Aspekt von privatem Kapital mit keinem Satz erwähnt. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) – Das ist einfach Fakt, und deswegen hören Sie doch jetzt mal kurz zu, bitte. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Nein, das ist meine Kernkritik. Wer zehn Minuten über einen Baden-Württemberg-Plan spricht und nur über die Rolle des Staates spricht, (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist unser Entschei- dungsbereich!) der hat ein Land der Hidden Champions, der sozialen Marktwirtschaft nicht verstanden. So einfach ist es, Herr Stoch, es tut mir leid. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der FDP/DVP und der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Jesses!) Ich nenne Ihnen jetzt einfach mal ein paar Beispiele, weil Sie ja welche hätten nennen können. (Abg. Andreas Stoch SPD: Wahnsinn!) Nehmen wir das digitale Herzzentrum in Heidelberg mit dem angeschlossenen Forschungsinstitut, gut 300 Millionen € öffentliches Geld mit Unterstützung der Dietmar Hopp Stiftung und der Klaus Tschira Stiftung – ein wichtiges Signal an den Gesundheits- und Medizintechnikstandort. Nehmen wir die europäische KI-Factory in Stuttgart. Nehmen wir die Ansiedlung des privaten Chipforschungszentrums imec in Heilbronn. Denken Sie an das erfolgreiche Start-up Neura Robotics in Metzingen, wo die L-Bank in der Gründungsphase mit dabei war, wo aber jetzt durch die Mobilisierung von privatem Kapital neue Technologien für die Weltmärkte mobilisiert werden. Genau das, der Fokus auf private Investitionen, hat bei Ihnen gefehlt. Deswegen ist es, denke ich, wichtig, das an dieser Stelle noch einmal zu betonen. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Das Dritte, was fehlt, Herr Stoch, und was ich einfach betonen möchte, ist die Frage: Was ist der Preis eines solchen Finanz- und Investitionspakets? Denn da sind jetzt sehr viele Milliarden mobilisiert worden. Bund und Länder haben die Schuldenregeln ja gemeinsam angepasst. Deswegen warne ich ein bisschen vor der übereifrigen Euphorie, die damit einhergeht. Denn die andere Seite – die Reformen, die notwendig sind – geht in der Debatte ein bisschen unter. Auch die habe ich an dieser Stelle heute nicht gehört. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Ich fange mal mit dem Thema Verteidigung an. Das ist ja hier gestern durch eine Regierungserklärung des Ministerpräsideniode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 ten groß adressiert worden. Es ist klar: Wenn man schnell hochskalieren und sich den 3,5 % plus den 1,5 % bestmöglich nähern möchte, ist klar: Das geht realpolitisch kurzfristig nur über Schulden. Aber so, wie die Regeln gerade angelegt sind, wird in den nächsten Jahren sehr wahrscheinlich ein dreistelliger Milliardenbetrag an Krediten aufgenommen, um in die Verteidigung zu investieren. Schauen Sie sich den Bundeshaushalt an: 850 Milliarden € Schulden. Es ist wahrscheinlich so – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, dass die Zinskostenquote im Bundeshaushalt 2029 höher sein wird als die Investitionsquote. Das ist der Preis dieser Operation. Wer aber den Menschen erzählt: „Es geht jetzt alles so weiter; 1 % investieren wir – alles darüber hinaus wird über Schulden gemacht, es ändert sich sonst nichts“, streut ihnen, denke ich, Sand in die Augen. Diese Ehrlichkeit gehört an dieser Stelle dazu. (Beifall der Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE und Dr. Uwe Hellstern AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Du musst uns Zeit fürs Klatschen lassen!) Ich will deswegen einen großen Sozialdemokraten zitieren, den ehemaligen Vizekanzler Franz Müntefering, der damals beim Thema „Rente mit 67“ argumentiert hat: Da muss man kein Mathematiker sein. Da reicht Volksschule Sauerland, um zu wissen: Wir müssen irgendetwas machen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP) Ich finde, das, was er damals bei der Betrachtung unseres Rentensystems gesagt hat, gilt auch in Bezug auf die kalkulierten Zahlen des Bundeshaushalts. Ja, wir sind hier im Land. Aber das hat natürlich unmittelbar Auswirkungen, weil sich der Bund bei Kofinanzierungen und anderen Bund-Länder-Programmen selbstverständlich rar machen wird, weil er die Kernaufgabe der Verteidigung jetzt ernst nimmt. Deswegen hat das natürlich auch etwas mit den Landesfinanzen zu tun. Deswegen sage ich: Man muss kein Mathematiker sein, um die Schieflage zwischen Investitionen und Zinslast zu erkennen. So ist eine Finanzpolitik weder nachhaltig noch generationengerecht. Deswegen werden wir unseren finanzpolitischen Weg in Baden-Württemberg auch nicht verlassen. Wir werden – das war in der Vergangenheit so und das wird auch in Zukunft so sein – die Kommunen in unserem Land im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich unterstützen. Wir werden in die Zukunft und in die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes investieren und immer ein Auge darauf haben, wie wir privates Kapital dabei bestmöglich mobilisieren können. Und wir werden auch die Generationengerechtigkeit und die Schulden in der Finanzpolitik im Blick haben. Das ist der Baden-Württemberg-Plan dieser grün-schwarzen Regierung. Und es ist ein Plan, der in der Realität auch funktioniert. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Mir liegen weitere Wortmeldungen vor. – Herr Abg. Dr. Schütte, Sie haben sich nicht mehr zu Wort gemeldet? – Okay. Für die FDP/DVP-Fraktion spricht noch einmal Herr Abg. Brauer.
Stephen Brauer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Ich möchte mich zunächst für meine unambitionierte Rede zum Landesarchivgesetz in der letzten Woche entschuldigen. Das war kurz vor der Bürgermeisterwahl in Gaildorf. (Heiterkeit – Beifall des Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE) Unsere Mitarbeiterin aus dem Verfügungsraum hat gesagt: „Das war aber keine gute Rede.“ (Heiterkeit) Ist das richtig? – Stimmt. Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, mich zu verabschieden und Danke zu sagen. Ich war jetzt sieben Jahre hier bei Ihnen, zunächst im Petitionsausschuss und im Landwirtschaftsausschuss und dann im Finanzausschuss und im Wissenschaftsausschuss. Im Petitionsausschuss und im Landwirtschaftsausschuss habe ich auch viel gelernt, aber die Fußstapfen von Fritz Bullinger sind da natürlich riesengroß gewesen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Das stimmt! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört! – Weitere Zu- rufe, u. a.: Oh ja! – Der große Fritz! – Der Amtschef!) Ich bin dann in den Finanzausschuss und in den Wissenschaftsausschuss gewechselt. Als finanzpolitischer Sprecher meiner Fraktion hatte ich die Gelegenheit, mit Rainer Stickelberger und dann mit Martin Rivoir als Ausschussvorsitzenden zusammenzuarbeiten. Sie sind ja beide für ihre speditive Sitzungsleitung bekannt. Manchmal haben Kollege Mack und ich den 16:09-Uhr-Zug, den ICE, nach Hause erwischt – natürlich nur, um weitere Termine im Wahlkreis wahrzunehmen. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Raimund Haser CDU: Ja, klar!) Ohne Martin Rivoir wären wir in New York aufgeschmissen gewesen. Frank Bonath, Rudi Fischer und ich sind als Landeier in New York herumgeirrt – Martin kommt ja aus Ulm, einer größeren Stadt. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Er ist ge- rade leider nicht da!) Er führte uns durch das nächtliche New York. Er führte uns aus dunklen Ecken heraus, in die wir ohne ihn gar nicht gekommen wären. (Heiterkeit) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Vielen Dank an die finanzpolitischen Sprecher der anderen Fraktionen in beiden Legislaturperioden für das kollegiale Miteinander und das konstruktive Streiten. (Zuruf: Gern geschehen!) Ein herzliches Dankeschön auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Vielen Dank an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie immer für die besten Lösungen streiten, hier in der Herzkammer der Demokratie, im Parlament. Ich verlasse Sie Richtung Gaildorf, ein schönes Städtchen im Landkreis Schwäbisch Hall mit 12 000 Einwohnern. Besuchen Sie mich doch mal. Wir können über alte Zeiten reden, über Reisen nach Indien, wo ich mit Frau Olschowski fast nicht über die Straße gekommen wäre – eine sechsspurige Autobahn, also in eine Richtung sechs Spuren, in die andere Richtung auch sechs Spuren. Frau Olschowski war deutlich mutiger als ich. Ich habe es dann gar nicht mehr zum Goethe-Institut geschafft. Wir können über New York sprechen. Da hat jemand in der Metropolitan Opera geschnarcht. Ich habe gedacht: Hoffentlich ist das keiner von uns. Ich hatte Rudi Fischer im Verdacht, weil das doch immer ein anstrengendes Programm war. (Heiterkeit – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Rudi ist ja schon 70. Ich habe gedacht: Er wird doch nicht. Aber er ist wie eine Eins dagesessen. Es war dann die jagdpolitische Sprecherin einer anderen Fraktion, die eingeschlafen war. (Heiterkeit – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oh! Da gibt’s bloß eine! Kollegin Schweizer schnarcht?) Wir können natürlich auch, lieber Bernd Mettenleiter, über das Saunieren auf fahrenden Schiffen sprechen. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: So genau wollen wir das nicht wissen!) Wir waren da in der Sauna getrennt nach Männlein und Weiblein. Frau Aras war auch dabei. (Heiterkeit – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Jetzt wird es hier aber! – Zuruf der Abg. Nese Erikli GRÜ- NE)
Muhterem Aras
Getrennt!
Stephen Brauer FDP
Ja, jetzt kann ich endlich mal sagen, was ich will. (Heiterkeit) Es war schön, auf einem fahrenden Schiff auf einem Fluss in Oulu in Finnland. Wir können aber natürlich auch darüber reden, wie Eidechsen wegen der Verlegung eines Wertstoffhofs in Gaildorf umgesiedelt werden. Wir können, wenn Sie mich besuchen kommen, darüber reden, wie ein Kiebitz die Erweiterung eines Betriebs verhindert – kein Ziegenmelker, sondern in diesem Fall ein Kiebitz. Dies ist zufällig auch ein Beispiel aus Gaildorf. Wir können auch darüber reden, wie die mangelnde Grundfinanzierung den Kommunen die Luft zum Atmen nimmt und wie immer weitere Aufgaben ohne die entsprechende Finan- (Stephen Brauer) zierung ein Problem darstellen. Ich denke, das ist in Gaildorf auch der Fall. Oder wir reden einfach über alles. Sie sind herzlich eingeladen. Machen Sie es gut! (Anhaltender Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungsbank)
Muhterem Aras
Sehr geehrter Herr Kollege Brauer, erst einmal vielen Dank für die spannenden Einblicke in Ihre Abgeordnetentätigkeit. Dadurch habe ich viel darüber erfahren, was auf den Ausschussreisen passiert. (Vereinzelt Heiterkeit!) Ich danke für die Kollegialität untereinander, dass man sich gegenseitig hilft, dass keiner verloren geht und dass alle wieder gesund zurückkommen. Danke für diese Einblicke. Selbstverständlich werden Sie noch gebührend verabschiedet. Wenn Sie das Mandat offiziell niedergelegt haben, dann kommen Sie einfach noch mal her. Dann holen wir die Verabschiedung richtig nach. Ich wünsche Ihnen schon jetzt alles erdenklich Gute. Wir sehen uns auf jeden Fall wieder. (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Jetzt habe ich noch einmal eine Wortmeldung der Landesregierung, von Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich habe mit dem Kollegen Finanzminister Dr. Bayaz besprochen, dass ich diesen Redebeitrag des Abg. Brauer replizieren werde. Für die gesamte Landesregierung gratuliere ich Ihnen, Herr Abg. Brauer, sehr herzlich zur Bürgermeisterwahl in Gaildorf. Alles Gute, stets ein glückliches Händchen, Gottes Segen und auf weiter gute Zusammenarbeit! (Beifall bei allen Fraktionen)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes, der Kindertagesstättenverordnung und des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung – Drucksache 17/9009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 17/9042 Berichterstattung: Abg. Daniel Born Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Frank. iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025
Saskia Frank GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer frühkindliche Bildung ernst nimmt, muss auch die Bedingungen für Qualität mitdenken. Dazu zählt an zentraler Stelle die Zeit; die Zeit, die Kitaleitungen für ihre eigentlichen Aufgaben erhalten. Denn Leitung ist viel mehr als Verwaltung. Leitung heißt, einen pädagogischen Kompass zu setzen, Qualität zu sichern und auszubauen, Personal- und Teamentwicklung zu gestalten und das Profil einer Einrichtung weiterzuentwickeln. Auch der Dialog mit Familien und der Blick in den Sozialraum sind dabei wichtige Komponenten. Dazu braucht es verlässliche Zeitfenster, und zwar nicht als Ausnahme, sondern als Standard. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Christiane Staab CDU) Wir haben es in der Ersten Beratung schon gehört: Das Land Baden-Württemberg hat diesen Bedarf erkannt und mit der Einführung von verbindlich vorgegebener Leitungszeit 2021 einen wichtigen Schritt getan. Der Fokus liegt dabei ausdrücklich auf pädagogischer Leitung, nicht auf Verwaltungsaufgaben, nicht auf Papierkram. Mit Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes des Bundes können wir die Finanzierung der Leitungszeit bis Ende 2026 absichern. Wir investieren dafür in den kommenden beiden Jahren über 370 Millionen €. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Christiane Staab CDU) Im Bildungsausschuss haben wir das Thema ebenfalls intensiv diskutiert. Wir sind uns einig: Das ist gut angelegtes Geld für mehr Qualität, für mehr Stabilität und für mehr Zukunftsfähigkeit unserer frühkindlichen Bildung. Denn der Alltag in unseren Kitas ist herausfordernder denn je: Personalmangel, wachsender Erwartungsdruck. Wer will, dass Kitas in diesem Umfeld gut arbeiten können, muss den Leitungskräften den Rücken stärken, und genau das machen wir. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Christiane Staab CDU) Die verschiedenen Entschließungsanträge der FDP/DVP und der SPD lehnen wir ab. Die Personalverantwortung in Kitas, sei es Kitaleitung, Fachkraft oder Zusatzkraft, liegt nun mal bei den Trägern und ist keine Landesaufgabe. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der Abg. Christiane Staab CDU) Und das aus gutem Grund: Kitas sind unterschiedlich organisiert, es braucht passgenaue und flexible Lösungen vor Ort statt einer zentralistischen Steuerung. Gleichwohl teilen wir das Anliegen, pädagogische Fachkräfte von fachfremden Aufgaben zu entlasten. Deshalb appellieren wir hier auch an die Träger, gemeinsam mit den Einrichtungen verlässliche Modelle zu entwickeln, etwa durch Verwaltungsassistenzen oder durch Hauswirtschaftskräfte. (Abg. Daniel Born SPD: Das ist nicht rückenstär- kend, der Appell! Bloßer Appell!) Auch der Erprobungsparagraf bietet hierfür flexible Möglichkeiten. Das entlastet nicht nur die Teams, sondern erhöht auch die Qualität. (Saskia Frank) Auch den Entschließungsantrag der AfD zur Einrichtung eines Landesfördertopfs für 2025 lehnen wir entschieden ab. Zum einen ist der Vorschlag rein haushaltstechnisch nicht umsetzbar – unser Doppelhaushalt steht –, zum anderen suggeriert er mal wieder einfache Lösungen, wo strukturelle Antworten gefragt sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der Abg. Christiane Staab CDU) Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch noch mal an die Bundesregierung appellieren: Die Aufgaben von Kitaleitungen lassen sich nicht dauerhaft mit befristeten Maßnahmen stemmen. Gute Kitas brauchen einen verlässlichen Rahmen, sowohl strukturell als auch finanziell. Unser Ziel ist es, die Leitungszeit langfristig zu sichern. Ich fordere den Bund auf, verstetigte Mittel für die frühkindliche Bildung bereitzustellen. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Christiane Staab CDU) Ich möchte zum Schluss auch noch mal unterstreichen: Leitungszeit ist kein Luxus. Leitungszeit ist Grundlage für gute Teams, für verlässliche Abläufe und für gelingende Bildungsbiografien in unseren Kitas. Wer heute in Leitungszeit investiert, der legt das Fundament für starke Kinder und starke Familien von morgen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und damit für eine verlässliche Fortführung der pädagogischen Leitungszeit. Es geht nicht nur um bessere Arbeitsbedingungen, sondern um echte Qualitätssicherung und Zukunftsvorsorge für Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Staab.
Christiane Staab CDU
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich könnte man meinen, es würden ja nur ein schon bestehendes Gesetz und eine Kitaverordnung fortgeführt. Aber nein, es geht heute um viel mehr. Es geht auch darum, hier im Plenum wieder einmal über das Thema „Frühkindliche Bildung“ zu debattieren. Es ist eines der wichtigen Zukunftsthemen, es geht um unsere Jüngsten, um unsere Kleinsten, und es geht vor allem darum, wie wir Qualität in den Einrichtungen unseres Landes sicherstellen können, um diesen Kindern einen bestmöglichen Start in eine gute Bildungsbiografie und damit auch in eine gute persönliche Zukunft geben zu können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Saskia Frank und Cindy Holmberg GRÜNE) Wir freuen uns, dass Berlin die Mittel freigegeben hat über das KiTa-Qualitätsgesetz. Ich kürze es ein bisschen ab; es ist ein endlos langer Name, den dieses Gesetz trägt. Es heißt Ki-Ta-Qualitätsgesetz, und es bürgt auch dafür, dass Qualität in den Ländern fortgeführt werden kann. Wir werden für 2025 180 Millionen € und für 2026 190 Millionen € in die definierte pädagogische Leitungszeit an den Kindertageseinrichtungen geben. eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Meine Damen und Herren, wir haben vom LEBK die Rückmeldung bekommen – deswegen ist es auch wichtig, heute darüber zu sprechen –, wir sollten hinschauen, ob diese Mittel tatsächlich auch in jeder Einrichtung – wir haben fast 10 000 Einrichtungen in Baden-Württemberg – wirklich in die pädagogische Leitungszeit gegeben werden. Deswegen mein herzlicher Dank Richtung Kultusministerium dafür, dass das Thema Leitungszeit evaluiert wird, dass genau hingeschaut wird: Wird die Leitungszeit für genau die pädagogischen Aufgaben eingesetzt, die Frau Kollegin Saskia Frank eben dargestellt hat? Das Schmieden eines Teams, die Gespräche mit Eltern, die Dokumentation und die Fortführung der Entwicklung von Kindern, aber natürlich auch das Schmieden einer Verantwortungsgemeinschaft vor Ort mit den Trägern der Jugendhilfe, mit den Kinderärzten, mit Krankenschwestern, mit Sozialpädagogen, aber auch mit Vereinen, mit allen, die an der Ausstattung, an der Arbeit in einer Kita beteiligt sind, das ist die primäre Aufgabe einer Kitaleitung. Hierfür wird Zeit benötigt; das ist unstrittig. Aber sie muss auch von den Trägern gewährt werden. Deswegen ist es für uns, den Landesgesetzgeber, so wichtig, dass diese Mittel dafür verwendet werden, wofür sie auch gedacht sind, nämlich für die Fortentwicklung und den Ausbau der Leitungszeit in unseren Kindertageseinrichtungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Daniel Born SPD: Dann müssen Sie unserem Antrag zustim- men!) – Lieber Kollege Born, jetzt lassen Sie uns die Evaluation abwarten. Ich bin kein Freund davon, Dinge zu beschließen, wenn wir gar nicht wissen, was wir eigentlich beschließen sollten. Umso wichtiger ist es, dass wir genau hinschauen: Was findet statt? (Abg. Daniel Born SPD: Der LEBK hat Ihnen doch die Rückmeldung gegeben! Auch die wollen das!) Zeitgleich haben wir in der letzten Woche auch den weiterentwickelten Orientierungsplan auf den Weg gebracht. Mit diesem werden auch neue Erwartungen und neue Aufgaben einhergehen, auch an die Kitaleitungen. Wir haben eine vierjährige Transferphase, wofür wir auch dankbar sind. In dieser vierjährigen Transferphase wird den Kitaleitungen noch mal zusätzlich die Möglichkeit gegeben, diesen wirklich wunderbaren Orientierungsplan so zu implementieren, dass diese neuen Inhalte, die auch dort enthalten sind, jetzt gut in die Teams weiterkommuniziert werden können. Es wird ein großer Schwerpunkt auf die Reflexion der Teamarbeit gelegt, auf die Reflexion der Gruppenarbeit. All das sind Aufgaben, die die Kitaleitungen wahrnehmen müssen. Daher ist es so wichtig, dass wir diese Gelder jetzt bereitstellen, damit in den Kitas der neue, wirklich hervorragende Orientierungsplan auch so umgesetzt werden kann, wie wir alle es uns wünschen und wie es sich auch die Mütter und Väter dieses Orientierungsplans wünschen. Er ist eine hervorragende Grundlage dafür, was Kinder in der Frühphase brauchen, um einen guten Start ins Leben zu bekommen. Die Kitaleitungen sind die Garantinnen und Garanten dafür, dass genau dies in den Einrichtungen zusammen mit ihren (Christiane Staab) Teams und allen, die an dieser Verantwortungsgemeinschaft, die ich gerade dargestellt habe, beteiligt sind, auch umgesetzt wird. Dafür werden wir diese Mittel bereitstellen. Wir wünschen uns auch eine Verstetigung, Herr Kollege Born. Ich sehe aber die Verantwortungsgemeinschaft nicht nur vor Ort, sondern auch zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Daniel Born SPD: Wenn Sie Ihre Verantwor- tung übernehmen wollen, stimmen Sie unserem Antrag zu!) Wir werden unsere Stimme deutlich in Richtung Bund erheben, wenn es darum geht, diese Verantwortungsgemeinschaft auch mit Geldmitteln zu unterstützen und Geldmittel dafür einzusetzen. Wir werden dafür sorgen und uns mit allem, was uns zur Verfügung steht, dafür einsetzen, dass die Leitungszeit für die Kindertageseinrichtungsleitungen irgendwann verstetigt wird, (Abg. Daniel Born SPD: Dann stimmen Sie heute un- serem Antrag zu! Setzen Sie sich ein!) aber Stück für Stück nach der Evaluation. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir das zusammen gut hinbekommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Steinhülb-Joos das Wort.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor ich starte, sei mir eine Bemerkung erlaubt: Stimmen Sie bitte unseren Anträgen zu und machen Sie nicht wieder den gleichen Fehler wie bei den Schulen, dass Sie nicht auf die Praxis hören. (Beifall bei der SPD) Kurz vor den Sommerferien sind die Kitaleitungen mit einer Fülle von Aufgaben beschäftigt. Sie organisieren die Verabschiedung von Kindern, die in die Schule kommen. Sie organisieren auch die Verabschiedung der pädagogischen Fachkräfte, die die Einrichtung verlassen. Sie planen die Eingewöhnung für das kommende Kitajahr. Sie kümmern sich um die Erstellung der Dienstpläne für die Sommerferien. Sie organisieren die große Einrichtungsputzaktion. Sie verfassen Elternbriefe und stellen Dokumentationen fertig. Sie koordinieren die Fortbildungsplanung für das kommende Kindergartenjahr. Ganz wichtig sind die Quartalsgespräche, und die Anstrengungen, den Betreuungsschlüssel aufrechtzuerhalten, begleiten latent. Die Aufgabenfülle ist derart groß, dass die Leitungszeit voll und ganz ausgeschöpft wird. Für uns, die SPD-Landtagsfraktion, ergeben sich drei Lösungsoptionen für die Entlastung der Kitaleitungen. Erstens müssen dringend Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte eingestellt werden. Für die Kitaleitung kommen administrative Aufgaben wie Abrechnungen oder unterstützende Tätigkeiten für Familien hinzu. Dazu gehören das Kontaktieiode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 ren der Frühförderstellen oder der Ausländerbehörde, Kooperationen mit den Schulen, zunehmende Integrations- und Inklusionsaufgaben. Den Personalmangel zu jonglieren, ist und bleibt eine riesengroße Herausforderung. Allein in Stuttgart fehlen 300 Kitakräfte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte können hier unmittelbar entlasten. Diese Aufgaben werden immer unterschätzt. Deshalb fordern wir: Das Land muss die Kommunen bei der Einstellung von Hauswirtschafts- und Verwaltungskräften dringend unterstützen und mit einer entsprechenden Förderung zum Aufbau langfristiger Strukturen motivieren. (Beifall bei der SPD) Pädagogische Leitungszeit braucht es unbedingt für die Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten. Ansonsten wird nämlich die Chancengerechtigkeit regelrecht konterkariert. Das belastet massiv die Kitaleitungen und damit auch die Kinder. Unsere zweite Lösungsoption ist die Einführung einer sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung, genauso wie bei den Schulen. Kindertageseinrichtungen stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Die pädagogischen Anforderungen haben insbesondere in größeren Einrichtungen drastisch zugenommen. Deshalb ist es unser Ziel, für die Berechnung der Leitungszeit neben der Gruppengröße auch die sozialindexbasierte Ressourcensteuerung einzuführen. (Zuruf der Abg. Christiane Staab CDU) Kitaleitungen von Einrichtungen in herausfordernden Sozialräumen benötigen unbedingt mehr Ressourcen für die Leitungszeit. Die aufsuchende Hilfe in Kooperation mit Einrichtungen des Sozialraums ist doch notwendig, aufwendig und zeitintensiv. (Beifall bei der SPD) Liebe Frau Schopper, in der Ausschussberatung haben Sie bedauert, dass die Datengrundlage für eine sozialindexbasierte Ressourcensteuerung in Kitas schlecht sei. Das ist nicht zutreffend. Denn der Paritätische Gesamtverband hat im vergangenen Herbst genau ausgearbeitet, welche Daten zur Einrichtung einer sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung nötig wären, mit konkreten Beispielen etwa aus Bremen, aus Hamburg und aus Sachsen, wie das dort umgesetzt wird. Also: Die Aufgabe ist lösbar. Wenn Sie Interesse haben, lassen wir Ihnen die Ausarbeitung gern zukommen. Unsere dritte Lösung heißt, eine ständige Kitaleitung einzurichten. Die Leitung einer Kita wird, auch bedingt durch die vielen Vorgaben vonseiten des Landes, immer komplexer. Deshalb halten wir es für notwendig, in jeder Tageseinrichtung verpflichtend eine Einrichtungsleitung einzustellen, die vor Ort zur Verfügung steht. Jede Kita verdient hier eine eigene Leitung. Darüber hinaus wollen wir auch eine ständige stellvertretende Leitung einrichten, die im Verhinderungsfall der Leitung voll handlungsfähig ist. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Christiane Staab CDU) (Katrin Steinhülb-Joos) Kontinuität und Kommunikation sind somit gewährleistet, Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt. (Abg. Christiane Staab CDU: Ja, aber immer nur Vor- gaben!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass der Alltag in einer Kita nicht in Zwei-Jahres-Rhythmen angelegt ist. Deshalb wäre eine längere Verstetigung der Leitungszeit über diesen Rhythmus hinaus für die Einrichtungen von großer Wichtigkeit. Trotz aller Bauchschmerzen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Das sind wir den Kitaleitungen und den Kindern in unserem Land schuldig. Jetzt noch ein letzter Satz: Heute Morgen auf dem Weg hierher stand eine ganze Kitagruppe am Bahnsteig und winkte mir freudig zu. Genau für diese Kinder und viele andere Kinder im Land bitte ich Sie, unseren Anträgen heute zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Birnstock.
Dennis Birnstock FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass die Finanzierung der Leitungszeit verlängert wird. Das habe ich auch bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht. Aber, ehrlich gesagt, wer sich nur dafür feiert, das Haus nicht abgerissen zu haben, obwohl das Dach schon seit Jahren undicht ist, der setzt keine Prioritäten, sondern der verwaltet nur den Verfall. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei und Andreas Kenner SPD) Denn genau das passiert hier. Die Landesregierung verlängert die bisherigen Regelungen zur Leitungszeit, ohne sie anzupassen, ohne sie zu verbessern, ohne sich ernsthaft mit den Rückmeldungen aus der Praxis auseinanderzusetzen, und das in einer Zeit, in der viel zu viele Kitas im Land überfordert sind: personell, strukturell und organisatorisch. Dabei wissen wir alle: Frühkindliche Bildung beginnt mit verlässlichen Strukturen. Wer eine Kita leitet, ist nicht einfach Gruppenchef, sondern Personalverantwortlicher, Konzeptentwickler, Coach und oftmals auch Krisenmanager. Aber dafür braucht es mehr als sechs Stunden pro Woche und ein bisschen Hoffnung auf kommunale Zuschüsse. Die Anträge der SPD-Fraktion sind dabei gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Denn sie verkennen entweder finanzpolitische Realitäten oder die Realität, dass es ca. 10 000 Kitas in Baden-Württemberg gibt, von denen keine der anderen gleicht. Daher sollte man diesen Kitas auch nicht von Stuttgart aus vorschreiben, wie die Leitung vor Ort im Detail auszusehen hat. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Christiane Staab CDU – Abg. Christiane Staab CDU: Ja!) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Unser Entschließungsantrag verfolgt daher den Ansatz, zu ermöglichen statt zu verordnen. Wir Freien Demokraten fordern ein Gesamtpaket für gute Leitung und bessere Rahmenbedingungen, und das bedeutet vor allem endlich eine auskömmliche Leitungszeit, die langfristig finanziert ist und damit eine verlässliche Planungssicherheit über 2026 hinaus bietet; denn die Herausforderungen werden nicht kleiner. Dabei braucht es auch keine kleinteiligen Fördertöpfe, wie von der AfD gefordert. Es braucht eine grundlegende Neuordnung der Finanzierung im frühkindlichen Bereich. Doch mit mehr Leitungszeit allein ist es nicht getan. Wir müssen auch den Alltag der Fachkräfte entlasten: durch hauswirtschaftliche und Verwaltungsunterstützung, durch mehr digitale Lösungen, durch multiprofessionelle Teams und durch kreative Partnerschaften, z. B. mit Musik- und Kunstschulen oder Sportvereinen. Wir wollen, dass Erzieherinnen und Erzieher wieder das tun können, was sie am besten können: pädagogisch arbeiten. Sie dürfen nicht zwischen Einkaufslisten, Excel-Tabellen und Brandschutzbegehungen zerrieben werden. Dazu gehört auch, dass wir die Ausbildungskapazitäten ausbauen, insbesondere die praxisintegrierte Ausbildung stärken und den Zugang zum Beruf flexibler gestalten wollen, z. B. durch einen modernen erweiterten Fachkräftekatalog. Auch braucht es zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte zusätzliche Schultern, die über ein intelligentes Matchingsystem mit den passenden Einrichtungen zusammengeführt werden. Nicht zuletzt brauchen wir einen offenen Blick auf bestehende Regelungen. Deswegen fordern wir eine landesweite Evaluation des Erprobungsparagrafen, um herauszufinden, wo die Regelungen einfacher, flexibler, praxistauglicher werden können, ohne Qualitätsverlust, aber mit einem klaren Ziel: mehr Vertrauen für die Menschen vor Ort. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Christiane Staab CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Die frühkindliche Bildung ist kein Randthema. Sie ist die Basis unserer Bildungsbiografien, unserer gesellschaftlichen Teilhabe, unserer Innovationsfähigkeit. Wer diese Grundlage stärkt, investiert in alles, was danach kommt. Wer diese Grundlage stärkt, investiert in die Kinder, in die Zukunft unseres Landes. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Schritt, aber er bleibt mutlos, unambitioniert und befristet. Wir fordern daher mit unserem Entschließungsantrag mehr Mut, mehr Engagement und mehr Verlässlichkeit. Kitaleitungen mit ihren Fach- und Zusatzkräften stemmen Tag für Tag die Bildung und Betreuung vieler Kinder, damit sie morgen mit Selbstvertrauen in diese Welt starten können. Wir schulden ihnen mehr als warme Worte. Wir schulden ihnen verlässliche Bedingungen. Lassen Sie uns endlich damit anfangen! (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hörner.
Hans-Peter Hörner AfD
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Obwohl Kitaleitungen eine Schlüsselrolle für die pädagogische Qualität einnehmen, fehlt ihnen im Alltag oft die Zeit, dieser Rolle gerecht zu werden, und es fehlt leider auch die sichere Finanzierung. Allzu oft wurden und werden die Missstände rund um die Leitungszeit benannt; geändert hat sich aber leider bisher nichts. Deshalb sollte uns allen eines klar sein: So kann es nicht weitergehen. Zum Wohle vor allem der Kinder, der Erzieher, der Eltern müssen wir das Problem lösen. (Beifall bei der AfD) Unser Entschließungsantrag kann die aktuelle finanzielle und damit auch politische Unklarheit lösen, wenn wir alle das wollen. Ich bin vor Kurzem an einem Kinderspielplatz vorbeigegangen, habe das Leben dort beobachtet und gedacht: Eigentlich schade, dass wir zu wenig für diese Kinder tun, dass wir zu wenig tun, wenn wir an die Kindertagesstätten denken. Die Finanzierung der Leitungszeit ist leider weiterhin befristet. Die Landesregierung verlängert sie wiederum, aber die Unsicherheit schwebt letztendlich über den Kitas und sorgt für Verdruss bei den Trägern und auch bei den Leitungen. Es kann doch wirklich nicht sein, dass ein so fundamentales Qualitätsmerkmal ständig auf der Kippe steht! Es darf nicht weiterhin ein Provisorium und ein Flickenteppich sein, ob Kitas Leitungszeit haben und, wenn ja, in welcher Form. Die Leitungszeit muss mit öffentlichen Mitteln verstetigt und ausgebaut werden, bevor auch hier Geisterleitungen entstehen können. Gibt es die vielleicht schon – Fragezeichen? Jede Kita soll den verbindlichen Anspruch auf ein langfristiges, adäquates Langzeitdeputat haben. Schluss mit den Unsicherheiten im Jahresrhythmus; Planungssicherheit ist sowohl für die Kommunen und die Träger als auch für die Leitungskräfte unerlässlich. Deswegen fordern wir mit unserem Entschließungsantrag ganz klar die Verstetigung dieser Finanzierung. Da sind wir ja Gott sei Dank nicht allein. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Diese unsere Forderung ist kein Luxuswunsch, sondern ein notwendiger Schritt, um den Kindertageseinrichtungen in unserem Land Zukunftsfähigkeit zu verleihen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Jeder Euro, den wir in ausreichend Leitungszeit investieren, ist eine Investition in die Qualität der Bildung und Betreuung unserer Kinder. Und jeder Tag, den wir hier früher handeln, ist ein Tag, an dem wir den Burn-out bei Erziehern und den Qualitätsverlust bei Kindern verhindern. Die Kitaleitungen und Erzieher vor Ort arbeiten seit Jahren am Limit. Dafür sage ich auch an dieser Stelle einmal einen ganz, ganz herzlichen Dank an alle Erzieher und Erzieherinnen. Sie halten den Laden am Laufen. Aber jetzt sind wir gefragt, ihnen endlich den Rücken zu stärken. Es geht um Bildungsbiografien für unsere Jüngsten, um die Attraktivität pädagogischer Berufe, und es geht um unser aller Zukunft. iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass aus schönen Worten endlich Taten werden. Geben wir den Leitungskräften die Zeit, die sie brauchen. Das Kitapersonal, die Eltern, die Kinder und nicht zuletzt unsere Zukunft werden es uns und Ihnen danken. (Beifall bei der AfD) Dazu noch eine Anmerkung: Für diese Finanzierung und auch für die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen benötigen die Träger, die Gemeinden in Baden-Württemberg, dringend die versprochenen Zuschüsse. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Sie kennen nur allzu gut die Situation in den Gemeinden, die ihre Haushaltspläne aufstellen und schon daran scheitern. Wir brauchen die Zuschüsse für Räumlichkeiten und Personal bzw. für die Aus- und Weiterbildung des Personals. Wir, die Abgeordneten, sind hier jetzt dringend gefordert, aktiv zu werden. Zahlen Sie bitte auch seitens der Regierung die Gelder schnell aus. Ich sitze auch im Stadtrat, und wir wissen allmählich nicht mehr, wie wir diese Pflichtaufgaben erfüllen sollen. Und noch eine echte Alternative, die ich hier noch nicht gehört habe: Handlungsbedarf besteht vor allem in den Kitas im U-3-Bereich. Auch bei uns im Petitionsausschuss lag hier eine – natürlich von der Mehrheit des Petitionsausschusses abgelehnte – Aufforderung zur Wiedereinführung des Landeserziehungsgelds vor. Landeserziehungsgeld ist eine alternative Möglichkeit, die Kinder in ihrer Familie betreut und geliebt aufwachsen zu lassen. (Zuruf der Abg. Clara Resch GRÜNE) Kinder gehören in die Familie. Die Familie – nicht die Kita, nicht die Schule – ist die Keimzelle der Demokratie. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Schebesta.
Volker Schebesta
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die Übereinstimmung in dem Punkt, dass Leitungen von Kitas für die Qualitätsentwicklung in Kitas eine überragend wichtige Bedeutung haben und dass wir mit pädagogischer Leitungszeit für Qualitätsverbesserungen sorgen können. Ich schließe mich dem Dank an die Kitaleitungen, der in der Debatte zum Ausdruck gekommen ist, für ihre Arbeit in administrativen Fragen, in Fragen der Personalführung und auch in Fragen der pädagogischen Weiterentwicklung der Arbeit in ihren Kitas an. Deshalb, Frau Steinhülb-Joos, haben wir auf die Praxis gehört und mit den Mitteln aus dem früheren Gute-Kita-Gesetz – dem jetzigen KiTa-Qualitätsgesetz – die Gewährung von Leitungszeit durch die Träger unterstützt. Es hat sich deshalb eben nicht nichts geändert, Herr Kollege Hörner, und wir waren nicht mutlos, Herr Kollege Birnstock, sondern wir haben das (Staatssekretär Volker Schebesta) in dem Wissen eingeführt, dass es so, wie wir es finanzieren, durch die Befristung der Bundesmittel auch einen Punkt geben kann, an dem wir – wenn der Bund je auf die Idee kommen sollte, das KiTa-Qualitätsgesetz auslaufen zu lassen – die Diskussion haben, wie es ansonsten finanziert werden kann. Wir stellen den Trägern für die Gewährung von pädagogischer Leitungszeit finanzielle Mittel über die pauschalen Mittel, die sie für die Betreuung der über Dreijährigen, und den prozentualen Anteil, den sie für die Betreuung der unter Dreijährigen erhalten, zur Verfügung. Wenn es richtig ist, dass Qualität an Leitungsarbeit hängt, und wenn es ein Programm des Bundes – nach einer Vereinbarung des Bundes mit den Ländern – zur Qualitätsverbesserung gibt, was ist dann eigentlich falsch daran, diese Mittel gerade für diesen Zweck der Leitungszeit einzusetzen? Das ist allemal besser, als es wie einige SPD-geführte Länder zu machen und aus diesen Mitteln die Finanzierung der Beitragsfreiheit vorzunehmen. (Beifall bei der CDU) Das trägt nämlich gar nichts zur Qualitätsentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kitas bei. Das war aber der Hintergrund, weshalb sich Bund und Länder darauf verständigt haben, gemeinsam für die Qualitätsverbesserung auch mit Bundesmitteln zu sorgen. Es ist auch einer SPD-geführten Bundesregierung nicht recht gewesen, dass die Gelder in die Finanzierung der Beitragsfreiheit gesteckt worden sind. Deshalb sind neue Maßnahmen nach dem KiTa-Qualitätsgesetz in diesem Bereich auch nicht mehr möglich. Seit 2014 ist die Position der Länder in diesem Prozess erstens – Frau Kollegin Frank hat darauf hingewiesen –, dass es dauerhaft zur Verfügung gestellt wird, und zweitens die Mittel auch dynamisiert werden. Denn die zweijährige Befristung bedeutet, dass wir die jetzige Regelung bis Ende Oktober 2025 haben, dass wir jetzt ein Gesetzgebungsverfahren machen, um es bis Ende 2026 zu regeln, und dass dann die Frage ist, wie es in den Jahren 2027, 2028, 2029 mit dem KiTa-Qualitätsgesetz weitergeht. Das kann nicht sein – Herr Kollege Hörner –, und deshalb vertreten die Länder die Position, dass es diese Mittel dauerhaft vom Bund geben soll und dass wir dauerhaft genau dies aus dem Topf finanzieren können. Natürlich können Sie von der Opposition sagen: Dann stellt halt Landesgeld zur Verfügung und sorgt als Land für Verlässlichkeit. Wir sollten uns aber erst einmal gemeinsam darüber einig sein, auch hier im Haus, so, wie es die JFMK ist – mit CDU-geführten Regierungen, mit CDU-geführten Häusern, die für Kitas zuständig sind, mit SPD-geführten Landesregierungen und mit SPD-geführten Ministerien, die dafür zuständig sind –, dass wir zunächst sagen: Es braucht eine dauerhafte Unterstützung für diese Aufgabe – so, wie wir es seit 2014 mit dem Bund diskutieren – und nicht alle zwei Jahre dieses Herumgehangele mit all den Problemen, die sich jedes zweite Jahr dann für die Regierungen stellen.
Muhterem Aras
Herr Staatssekretär, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer aus der AfD-Fraktion zu oder nicht?
Volker Schebesta
Bitte. eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025
Dr. Rainer Balzer AfD
Danke, Herr Staatssekretär, für das Zulassen der Frage. – Ich wollte eigentlich nur wissen, welche Möglichkeiten Sie möglicherweise im Bundesrat sehen, den Bund dazu zu bewegen, dass diese Befristungen aufhören. Das wäre ja eigentlich der Sinn der Sache, oder?
Volker Schebesta
Die Möglichkeiten des Landes sind erstens, in der Ministerkonferenz (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja!) entsprechende Beschlüsse zu fassen – darauf habe ich gerade hingewiesen, (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja!) dass wir das in der JFMK im Mai dieses Jahres auch wieder getan haben –, und zweitens, dies in Bundesratsentschließungen zum Ausdruck zu bringen. Dies hat die baden-württembergische Landesregierung auch unterstützt; denn dort läuft jetzt aktuell eine Bundesratsentschließung; es gibt sogar mehrere Bundesratsentschließungen dazu. Genau das machen wir; genau das fordern wir. Meine Bitte ist nur, dass wir uns hier auch in diesem Punkt einig sind und gemeinsam beim Bund auftreten und dort zunächst einmal die Forderung erheben, dass es eine dauerhafte und dynamisierte Unterstützung gibt. Das ist auch keine Ausrede dafür, dass das Land nicht mehr Mittel für die Kitas in Baden-Württemberg zur Verfügung stellt oder nicht mehr tut. Herr Kollege Birnstock, Sie haben gesagt: Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für die Personalgewinnung. Das machen wir beim Direkteinstieg. Das machen wir mit Klassen, die neu eingerichtet werden, wenn es mehr Auszubildende gibt. Wir haben dafür keine Begrenzung der Mittel für die Klassen in den Fachschulen, sondern gerade weil wir am Aufwuchs Interesse haben, stellen wir diese Klassen zusätzlich zur Verfügung und stellen die Mittel entsprechend zur Verfügung. Ihre Forderung stellt an keiner Stelle ein Problem dar, da wir zusätzliche Kapazitäten geben und schaffen. Wir bauen darüber hinaus für die Qualitätsverbesserung auch den Bereich der Fachberatung aus. Dafür haben wir in Baden-Württemberg bisher keine Landesmittel aus dem FAG. Wir haben keine gezielte Unterstützung für die Fachberatungsstruktur. Auch das ist etwas, was in die Qualitätsentwicklung einzahlt. Mit dem „Fachdienst Sprache“ in der Säule 3 des Programms „SprachFit“ finanzieren und unterstützen wir eine Maßnahme für die Fachberatung. Dasselbe machen wir mit der flächendeckenden Ausweitung des Modellversuchs zur Inklusion „MoVe In“, durch die wir jeder Kita in Baden-Württemberg die Möglichkeit geben, auf die Fachberatung zuzugreifen, und zwar unabhängig von Modellversuchen. Im Jahr 2020 haben für Leitungszeit Mittel in Höhe von 145 Millionen € zur Verfügung gestanden. Kollegin Staab hat die Höhe der Mittel für das kommende Jahr schon genannt: 190 Millionen €. Wir passen die Höhe der Mittel also an die Gehaltsentwicklungen an. Da wir in Baden-Württemberg schon bislang rund zwei Drittel der Mittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz verwendet haben – künftig sind es dann rund drei Viertel –, wird deutlich, dass das, was wir an Leitungszeit aus den Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes finanzieren können, ohne (Staatssekretär Volker Schebesta) eine Dynamisierung begrenzt ist. Deshalb brauchen wir neben der dauerhaften Finanzierung auch eine Dynamisierung. Herr Birnstock, Sie haben nach der Evaluation der Erprobung gefragt. Wir betrachten in der AG Frühkindliche Bildung, an der Träger, das Kultusministerium und weitere Verantwortliche beteiligt sind, regelmäßig nicht nur die Quantität an Anzeigen für die Erprobung, vielmehr schauen wir uns dies auch inhaltlich an und haben ein großes Interesse daran, dass wir, wenn es nicht um Abweichungen von Personalvorgaben der Kitaverordnung, sondern um innovative Konzepte geht, diese unter die Leute, an die Träger bringen. Daran haben auch die Träger ein großes Interesse. Ich denke, das Problem besteht eher darin, diese Innovationen tatsächlich vor Ort zu haben und umzusetzen, als darin, sie zu verbreiten. Wir jedenfalls haben ein großes Interesse daran. Der Erprobungsparagraf ist dafür eingeführt worden: um genau das zu machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) – Vielen Dank. Es ist einiges zur sozialindexbasierten Ressourcensteuerung gesagt worden. Dazu liegt ja auch ein Antrag vor. Dazu will ich zunächst sagen, dass wir im Bereich der Schulen die Schülerinnen und Schüler kennen, während im Kitabereich die Träger die Kinder kennen, dass wir bei den Kitas in der Regel im Unterschied zu den Grundschulen keinen Sprengel haben – in den Grundschulen gibt es ihn –, aus dem die Kinder kommen. Darauf gilt es hinzuweisen, wenn es jetzt darum geht, wie wir, abhängig von der Situation vor Ort, Ressourcen steuern können. Darauf hat die Ministerin hingewiesen und gesagt, dass es nicht so einfach ist, zu sagen, es werde wie im Schulbereich umgesetzt. Wir aber gehen genau diesen Weg, weil wir bei der Zurverfügungstellung von Fachkraftstellen in der Säule 3 des Programms „SprachFit“ kriteriengestützt vorgehen und nicht einfach so vorgehen, dass demjenigen, der einen Antrag stellt, dieser bewilligt wird, sofern ausreichend Mittel vorhanden sind. Vielmehr sagen wir: Wir legen Kriterien dafür fest, welche Kitas die Personalstellen erhalten sollen. Da es sich zumeist um Sprachförderung handelt, geht es dabei um die Frage, wer den größten Bedarf in diesem Bereich hat. Diese gezielte Steuerung gehen wir an. Zum Abschluss möchte ich gern noch darauf hinweisen, dass die Leitungszeit, die wir mitfinanzieren, ganz bewusst die pädagogische Leitungszeit ist und dass es in den Kitas neben der pädagogischen Leitungszeit, die den Schwerpunkt auf das Inhaltliche, die Qualitätsentwicklung legt, auch die administrative gibt, die die Verantwortung für das Personal umfasst. Wir legen nicht fest, wie die Zeit für die administrativen Aufgaben und Personalfragen geregelt werden muss. Vielmehr legen wir einen Mindeststand an Leitungszeit für pädagogische Aufgaben fest. Wenn wir „Mindeststand“ sagen, dann heißt das nicht, dass wir davon ausgehen, damit seien alle Leitungsaufgaben in dieser Stundenzahl abgedeckt. Das wird auch genau so kommuniziert: Es geht ausschließlich um die pädagogische Leitungszeit, und es ist eine Mindestanforderung. Dafür bekommen die Träger die Gelder aus dem FAG. iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Ich wollte auf die Punkte, die Sie differenziert oder auch kritisch dargestellt haben, eingehen. Aber insgesamt sind wir uns einig: Leitungszeit, pädagogische Leitungszeit braucht es für die Qualitätsentwicklung. Dafür bin ich dankbar. Deshalb herzlichen Dank für die Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie der Abg. Dr. Rainer Balzer und Hans-Peter Hörner AfD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9009. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/9042, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: Im Einleitungssatz in Artikel 4 ist die Fundstelle offengeblieben. Mittlerweile sind die fehlenden Angaben bekannt. Der Einleitungssatz in Artikel 4 wird deshalb wie folgt ergänzt: … die zuletzt durch Verordnung vom 14. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 63) geändert worden ist, ... – Sie stimmen zu. Dann ist es so beschlossen. Nun rufe ich auf Artikel 1 Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 4. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Weitere Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes mit den Nummern 1 bis 7. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung der Kindertagesstättenverordnung Zunächst gebe ich Ihnen folgenden Hinweis. Im Einleitungssatz in Artikel 4 ist die Fundstelle offengeblieben. – Das ha- (Präsidentin Muhterem Aras) ben wir bereits besprochen. Ich lese es aber trotzdem noch einmal vor, damit es vollständig ist: Die fehlenden Angaben sind mittlerweile bekannt. Der Einleitungssatz in Artikel 4 wird deshalb wie folgt ergänzt: … die zuletzt durch Verordnung vom 14. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 63) geändert worden ist, … – Sie stimmen dem zu. Dann ist es so beschlossen. Wer nun Artikel 4 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Weitere Änderung der Kindertagesstättenverordnung Wer stimmt Artikel 5 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 6 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 6 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 7 Inkrafttreten Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 7 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 24. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes, der Kindertagesstättenverordnung und des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Damit kommen wir jetzt zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Jetzt kommen wir zu fünf Entschließungsanträgen. Wir beginnen mit dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/9173-1, zum Thema Leitungszeit. Wer stimmt dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir fahren fort mit dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9173-2, der ebenfalls das Thema Leitungszeit betrifft. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Nun kommen wir zu drei Entschließungsanträgen der Fraktion der SPD. Ich starte mit dem Antrag Drucksache 17/9173-3 zu dem Thema „Sozialindexbasierte Ressourcensteuerung“. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommen wir zum Antrag Drucksache 17/9173-4 zum Thema „Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte“. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Jetzt sind wir beim Entschließungsantrag Drucksache 17/9173-5 zum Thema „Ständige Kitaleitung und ständige Stellvertretung pro Standort“. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Punkt 2 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Vielen Dank. Ich rufe Punkt 3 unserer Tagesordnung auf: a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 17/9007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/9120 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann (Unruhe) – Meine Damen und Herren, die Sitzung geht weiter. Ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen oder nach außerhalb des Plenarsaals zu verlagern. Aber hier geht die Sitzung weiter. b) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes – Drucksache 17/9008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/9121 Berichterstattung: Abg. Arnulf Freiherr von Eyb c) Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD – Geschäftsordnung des 17. Landtags von Baden-Württemberg – Drucksache 17/9157 (Präsidentin Muhterem Aras) d) Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Datenschutzaufsichtsordnung für den Landtag von Baden-Württemberg – Drucksache 17/9158 e) Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Genehmigungsverfahren in Immunitätsangelegenheiten – Drucksache 17/9159 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache zu diesem Punkt fünf Minuten Redezeit je Fraktion festgelegt. Die Antragsteller erhalten für die Anträge zusätzlich eine fünfminütige Redezeit für die Begründung, die jeweils aufgeteilt wird. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Lede Abal. (Abg. Miguel Klauß AfD: „Putin“! „Russland“!)
Daniel Lede Abal GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute in der Zweiten Beratung zum Abgeordnetengesetz und zu anderen Regelungen. Wir haben das Ganze hier schon einmal besprochen. Dennoch kurz: Was ist das Ziel dieser ganzen Neuregelungen? Es geht darum, Transparenzregeln für Abgeordnete, für Mitglieder des Landtags zu schaffen analog zu den Regelungen, die im Deutschen Bundestag existieren. Der Deutsche Bundestag hat da in den letzten Jahren erhebliche Änderungen und Reformen vorgenommen, und das aus gutem Grund. Der Grund waren nämlich die Maskendeals, (Abg. Anton Baron AfD: Von der CDU! Von der CDU!) die für erhebliches Aufsehen und – zu Recht – auch für Kritik gesorgt haben. Wir schaffen hier jetzt im Landtag von Baden-Württemberg die Verpflichtung für Abgeordnete, Angaben machen zu müssen zu Nebentätigkeiten, zu Nebeneinkünften und zu möglichen Interessenkonflikten, die beispielsweise von Beteiligungen herrühren. Wir möchten, dass die Verpflichtung zu Angaben mit der nächsten Legislaturperiode in Kraft tritt. Das ist auch sinnvoll, weil die Landtagsverwaltung noch etwas vorarbeiten muss, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen und Überprüfungen vornehmen zu können. Wir regeln weiter den Datenschutz für den Landtag in allen Facetten der Landtagsarbeit – in der Landtagsverwaltung, für die Fraktionen, für die Abgeordneten. Wir regeln die Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg an einigen entscheidenden Stellen neu, und wir nehmen eine Klarstellung für das Verfahren bei Immunitätsangelegenheiten vor, womit wir einfach Rechtssicherheit herstellen bzw. die Regeln verbessern. Kurz zur Geschäftsordnung, weil sich da noch etwas getan hat und wir das hier noch nicht besprochen hatten. Es wird ein neues Verfahren zu dem System des Umgangs mit der Beratungsstoffliste und der Behandlung hier im Plenum kommen. Das ist sinnvoll, um da auch eine Gleichbehandlung der Fraktionen zu ermöglichen. iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Wir heben die Sperrwirkung zu Aktuellen Debatten auf, die bei laufenden Anträgen und Großen Anfragen besteht. Hintergrund ist dabei: Es soll um eine Belebung des Parlaments gehen, damit hier im Plenum mehr aktuelle Themen diskutiert werden können, was dann hoffentlich auch verstärkt das Interesse der Öffentlichkeit weckt. Wir stärken das Selbstbefassungsrecht für Ausschüsse. Wir übernehmen einige Klarstellungen der Regelungen für Ordnungsverfahren gegenüber MdLs, die der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg dem Parlament aufgetragen hat. Und wir regeln, wie gesagt, Transparenz und Datenschutz neu. Aus unserer Sicht handelt es sich um sinnvolle, richtige und wichtige Neuregelungen. Ich danke der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, namentlich den Kollegen Deuschle und Binder, für die gute Zusammenarbeit an dieser Stelle. Wir bedanken uns auch bei der FDP/DVP, dass sie Teile der Neuerungen mitträgt. Ich möchte an dieser Stelle für meine Fraktion, weil uns das auch wirklich wichtig ist, noch einmal daran erinnern: Wir erfüllen damit auch vieles, was unser verstorbener Kollege und mein Vorgänger im Amt des parlamentarischen Geschäftsführers, Uli Sckerl, angelegt hat, worauf er hingearbeitet hat und woran er viele Jahre gearbeitet hat. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Tag. Als nächster Redner spricht Herr Abg. Andreas Deuschle für die CDU-Fraktion.
Andreas Deuschle CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. So kann man den Prozess beschreiben, der der heutigen Debatte vorangegangen ist – Änderungen in der Geschäftsordnung, Änderungen im Umgang mit Immunitätsfällen, Einführung eines Datenschutzaufsichtsgremiums im Landtag und vor allem die Transparenzregelungen für uns Abgeordnete. Die Abstimmungen hierzu und die nun vorliegenden Änderungen sind nichts anderes als gelebte Demokratie. Mit den Änderungen der Transparenzregelungen für Abgeordnete stehen wir zu der Verantwortung, die unser Mandat mit sich bringt. Denn in einer Zeit, in der der Alltag der Menschen von Krisensituationen, von der Sorge um den Arbeitsplatz geprägt ist, ist Vertrauen das höchste Gut, das wir, das Parlament, geben können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Offenheit und Transparenz sind das Gegenteil von Fake News und Unsicherheit. Wir schaffen mit der Pflicht zur Anzeige und Veröffentlichung von Nebeneinkünften und Gesellschaftsbeteiligungen daher die Grundlage für eine offene und moderne Politik, in welcher ein einzelner Abgeordneter seinem erlernten Beruf weiter nach- (Andreas Deuschle) gehen kann und trotzdem ein transparenter Vertreter des Volkes ist. Die Regelungen bringen mehr Klarheit, ohne dabei unangemessen in die Rechte der Abgeordneten einzugreifen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Blödsinn!) Gleichzeitig erlauben sie den Bürgerinnen und Bürgern Einblick, aber wahren die Prinzipien von Verhältnismäßigkeit und Datenschutz. Damit kommen wir schon zum nächsten Thema. Zweifelsohne gehen wir Abgeordneten mit persönlichen Daten um, posten Fotos und nutzen Kontaktdaten, die uns zur Verfügung stehen. Damit im Fall der Fälle Rechte Dritter gewahrt werden, schaffen wir mit dem heutigen Tag ein Datenschutzaufsichtsgremium im Landtag, weil wir mit der Transparenz eben nur so weit gehen können, wie der Datenschutz das letztlich rechtlich zulässt. Wir präsentieren in dem vorliegenden Gesetzentwurf für beides eine tragfähige Lösung.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Professor Dr. Schweickert von der FDP/DVP-Fraktion?
Andreas Deuschle CDU
Nach dem qualifizierten Zwischenruf, den er gerade gemacht hat, ganz sicher nicht. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Damit nicht genug. Wir haben weitere Anpassungen in der Geschäftsordnung des Landtags vorgenommen, um diese an die heutige Zeit heranzuführen. Mit einem neuen System zur Behandlung von Anträgen, das die Arbeit in den Ausschüssen vereinfacht und Immunitätsangelegenheiten in ihrer Gesamtheit an den Ständigen Ausschuss verweist, schaffen wir eine moderne Geschäftsordnung, die mit der Zeit geht. Wir beleben die Debatte im Plenum, indem wir aktuelle Themen diskutieren, dadurch, dass wir Sperrwirkungen aufheben und Anträge nicht erst mit einer Verzögerung von manchmal Jahren aufrufen können. Wir ermöglichen den Ausschüssen ein breites Beschäftigungsfeld und lassen gleichzeitig die Öffentlichkeit daran teilhaben, da schriftliche Stellungnahmen künftig veröffentlicht werden dürfen. Für meine Fraktion kann ich zusammenfassen, dass die gefundenen Lösungen ein guter Weg sind, den internen Zusammenhalt auszubauen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Parlament und seine Mitglieder weiter zu stärken. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt Herr Abg. Sascha Binder für die SPD-Fraktion.
Sascha Binder SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in der ersten Lesung schon intensiv mit den Transparenzregeln für die Abgeeriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 ordneten des Landtags von Baden-Württemberg beschäftigt. Wir werden jetzt eine Konkretisierung in der Geschäftsordnung stehen haben, die die Regelungen des Abgeordnetengesetzes noch mal genauer fasst. Wir haben heute einen Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zu den Transparenzregeln vorliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP-Fraktion, ich will mal mit Ziffer 2 beginnen. Sie haben es in Ihrer Begründung auch zu Recht gesagt: „entsprechend früheren Regeln des Bundestags“. Man sieht: Die FDP ist nicht wirklich up to date. Wir werden nicht eine Rolle rückwärts machen, sondern wir werden die Transparenzregeln auf den Stand der Zeit bringen. An dieser Stelle werden wir daher den Änderungsantrag ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das war jetzt aber eine tiefe inhaltliche Begründung! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Ja, das sehe ich auch so!) – Ja, das ist jetzt Tiefe, weil wir ja auch wissen, warum die Regeln des Deutschen Bundestags verändert wurden. Die Stufenangaben haben gerade nicht dazu geführt, dass wirklich Transparenz hergestellt wurde. Deshalb reichen diese Einkommensstufen nicht mehr aus. Im Übrigen verstehe ich Ziffer 1 des Änderungsantrags nicht – aber Sie haben ja noch Redezeit –, weil wir ja gar keine Verschwiegenheitspflichten oder dergleichen haben. Wir schränken durch diesen Gesetzentwurf keine Zeugnisverweigerungsrechte ein. Kein Anwalt muss seinen Mandanten oder seine Mandantin nennen. Das ist nicht Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Deshalb weiß ich gar nicht, welchen Regelungsgehalt Ihr Antrag an dieser Stelle hat oder an welcher Stelle Sie hier Dinge nicht bekannt geben wollen. Deshalb werden wir auch an dieser Stelle Ihren Änderungsantrag ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) Ich will noch mal darauf eingehen, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe: Es ist jedem selbst überlassen, sich zu entscheiden, für ein Mandat im Landtag von Baden-Württemberg zu kandidieren. Es ist natürlich wichtig, dass viele Bevölkerungsschichten Teil dieses Parlaments sind. Aber man darf dieses Ziel nicht verfolgen, indem man vergisst, dass man mit der Annahme eines Mandats Teil eines Verfassungsorgans ist und deshalb andere Regelungen und Voraussetzungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bestehen als bei einem Beruf in der privaten Wirtschaft. Deshalb ist der Vergleich, man würde gar keine Leute mehr finden, die für das Parlament kandidieren, wenn die Transparenzregeln, die für Abgeordnete eines Verfassungsorgans gelten müssen, auf den wirklich aktuellen Stand gebracht würden – – Insofern hätte ich mir gewünscht, die FDP/DVP-Fraktion hätte nicht nur bei der Frage der Größe von Parlamenten, sondern auch bei der Frage der Transparenz für Abgeordnete in diesem Parlament mit uns an einem Strang gezogen. Dass dies nicht der Fall ist, lässt, finde ich, zum Teil tief blicken. Deshalb bedanke ich mich bei den Grünen und der CDU, dass wir es am Ende geschafft haben, dieses Parlament wirklich (Sascha Binder) auf den Stand der Zeit zu bringen, und dass wir die Transparenz einführen, die die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich bin sehr dankbar, dass wir auch in der Geschäftsordnung das eine oder andere ändern konnten. Ich hätte mir auch vorstellen können, noch ein paar Dinge mehr zu ändern. Ich hätte mir vorstellen können, ähnlich wie im Deutschen Bundestag auch eine Befragung des Ministerpräsidenten in die Geschäftsordnung mit aufzunehmen. Ich hätte mir auch vorstellen können, ähnlich wie im Deutschen Bundestag, dass wir nicht nur Ordnungsrufe erteilen, sondern auch Ordnungsgeld verhängen können. Auch das ist ein üblicher Brauch im Deutschen Bundestag. Ich bin allerdings froh, dass wir ein paar Unebenheiten – das sage ich ganz offen –, die in dieser Legislaturperiode in dem einen oder anderen Ausschuss entstanden sind, nun geglättet haben. Ich darf den Vorsitzenden des Innenausschusses nennen, der bisher schon sehr vorbildhaft die Regelungen zum Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse so ausgelegt hat, wie es für ein selbstbewusstes Parlament richtig ist. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU) Wohlgemerkt: Er ist nicht nur Vorsitzender des Innenausschusses, sondern auch Abgeordneter einer Regierungsfraktion. Ich habe aber an anderer Stelle, bei anderen Mitgliedern einer Regierungsfraktion, die gleichzeitig Vorsitz in einem Ausschuss führen, gemerkt, dass man das auch sehr eng auslegen kann und darauf besteht, dass, wenn ein Ausschuss sich selbst mit einem aktuellen Thema befassen will, diesem dann Hürden in den Weg gelegt werden. Deshalb bin ich Grünen, CDU und FDP/DVP sehr dankbar, dass wir diese eher schwierigen Regelungen zum Selbstbefassungsrecht jetzt so gemacht haben, wie es sich für ein selbstbewusstes Parlament und für selbstbewusste Ausschüsse gehört: dass wir jederzeit zu jedem Punkt, der aktuell ist, die Regierung in einem Ausschuss kontrollieren können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Deuschle CDU) Wir haben zu den Ordnungsrufen, wie ich meine, auch Hinweise des Verfassungsgerichtshofs aufgenommen, dass, wenn wir im Präsidium über Ordnungsrufe entscheiden, auch ein Anhörungsrecht besteht. Auch das ist richtig. Ich bin der Auffassung, dass wir mit der neuen Regelung zum Datenschutz diesem gerecht werden. Es ist ja nicht nur so, dass bei der Frage der Diäten der Abgeordneten Regelungen unserer Geschäftsordnung wieder ein Thema sind, um das wir uns als Verfassungsorgan selbst kümmern müssen; wir müssen jetzt mit einem eigenen Datenschutzausschuss auch dafür sorgen, dass wir die Datenschutzregeln ordentlich kontrollieren können, ohne dass irgendjemand anders uns kontrollieren iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 darf. Ich bin froh, dass wir da ein sehr schlankes, gutes, vernünftiges Gremium schaffen werden, das über die Legislaturperiode hinaus im Amt sein wird und das eine wichtige Regelung auch für die Zukunft dieses Parlaments darstellt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zum Abschluss ein Thema, das immer ein unangenehmes, immer auch ein schwieriges Thema ist, insbesondere weil es in die Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten hineinreicht, aber vor allem in die Abgeordnetenrechte. Das ist das Immunitätsrecht. Auch da haben wir im Ständigen Ausschuss sehr oft und sehr lange – ich denke an die Vorschläge des Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses, Herrn Wolf – darüber diskutiert: Wie können wir dieses Immunitätsrecht und vor allem die Entscheidungsformen im Ausschuss so regeln, dass sie auch nachvollziehbar sind und wir nicht Begründungen heranziehen müssen, die im Einzelfall alles andere als verständlich sind? Insofern bin ich froh, dass wir da jetzt eine Glättung hinbekommen haben – in der Hoffnung, dass wir diese Immunitätsentscheidungen so wenig wie möglich nutzen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In diesem Sinn freue ich mich, dass wir heute an einigen Stellen in diesem Parlament Regelungen verändern, vielfach mit großer Mehrheit und in einer sehr guten Zusammenarbeit, in die ich die Kollegen parlamentarische Geschäftsführer Daniel Lede Abal, Jochen Haußmann und Andreas Deuschle einschließe. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich denke, auch wenn wir heute eine große Freude haben, so gibt es doch noch eines, was wir uns für die nächste Legislaturperiode wünschen: dass wir beim nächsten Mal nicht eine ganze Legislaturperiode brauchen, dass wir da auch ein bisschen schneller werden und ins Baden-Württemberg-Tempo kommen. In diesem Sinn: Es gibt nichts, was nicht noch besser zu machen ist. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Daniel Born
Es folgt Herr Abg. Jochen Haußmann für die FDP/DVP-Fraktion.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Deuschle, Sie haben es beschrieben: Was lange währt, wird endlich gut. Ich habe eher den Eindruck und habe das auch unter diesen Titel gestellt: Der heutige Tag ist kein guter Tag für die berufliche Vielfalt im Landtag von Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, haben uns intensiv dafür eingesetzt – auch herzlichen Dank für die intensiven Gespräche mit Sascha Binder, Daniel Lede Abal und Andreas Deuschle –, dass wir eine gute Transparenz über die Tätigkeit von Abgeordneten neben ihrem Mandat bekommen. Das ist uns sehr wichtig. Uns ist aber auch wichtig, dass dies auch weiterhin in einer guten Form möglich ist. Da sehen wir erhebliche Schwierigkeiten; wir haben erhebliche Bedenken. (Jochen Haußmann) Wir haben heute auch die Gelegenheit – weil wir jetzt nicht nur über das Abgeordnetengesetz sprechen, sondern auch über die Geschäftsordnung; denn in der Geschäftsordnung stehen auch die Verhaltensregeln –, zu erklären: Worum geht es uns? Uns geht es darum, die Vielfalt der beruflichen Herkunft der Abgeordneten im Parlamentarismus hier im Landtag von Baden-Württemberg zu erhalten. Der Landtag profitiert nämlich von Abgeordneten mit unterschiedlichen Berufen. Aus Sicht unserer Fraktion führen die neuen gesetzlichen Regelungen dazu, dass Abgeordnete, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, über die notwendige Transparenz hinaus benachteiligt werden. Dies sind etwa Angestellte aus der freien Wirtschaft, die mit ihren Arbeitgebern Vertraulichkeit über ihre vertraglichen Belange vereinbart haben. Genauso wenig sollten Unternehmerinnen und Unternehmer durch ihr – zeitlich befristetes – Mandat wettbewerbliche Nachteile auf sich nehmen müssen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Anton Ba- ron und Dr. Rainer Balzer AfD) Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die Transparenzregeln so gestaltet werden, dass einerseits das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit umgesetzt wird, andererseits wir auch weiterhin davon profitieren, dass sich Menschen für ein Mandat bewerben, die eben nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Ich darf als Beispiel meine Person nennen. Ich bin jetzt nicht mehr betroffen, weil ich inzwischen beurlaubt bin, aber nachdem ich 2011 gewählt wurde, habe ich meine Tätigkeit noch weitergeführt. Da habe ich auch überhaupt kein Problem, darüber zu informieren, dass man diese Tätigkeit weiterführt. Ich habe auch kein Problem, wenn man das Einkommen entsprechend der verschiedenen Einkommensstufen angibt; das sind ja nicht die Riesensummen. Womit ich aber ein Problem habe – und das beschließen Sie heute; das steht dann in der Geschäftsordnung –, ist, dass man neben der Anzeige künftig auch den Vertrag angeben muss. In der Geschäftsordnung steht dann auch, dass der Vertrag auf der Homepage des Landtags veröffentlicht wird. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das geht gar nicht! – Abg. Carola Wolle AfD: Datenschutz! – Zuruf von der AfD: Total verrückt!) Wenn man dann im Vorfeld diesen Vertrag veröffentlichen muss, weil es so in der Geschäftsordnung steht, dann wird wahrscheinlich der eine oder andere Unternehmer bzw. die Unternehmerin sagen: „Dann beurlaube ich dich gleich, weil ich kein Interesse daran habe, dass der Vertrag veröffentlicht wird.“ Das, was Sie heute beschließen, steht dann so in der Geschäftsordnung. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Anton Baron AfD) Wir haben auch mit den Regelungen des Deutschen Bundestags die Erfahrung gemacht: Nicht immer, wenn es gut gemeint ist, ist es auch gut gemacht. (Zuruf von der AfD: So ist es!) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Wir haben dort Beispiele von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, die beispielsweise an Personengesellschaften beteiligt sind, die dann die Einkünfte komplett offenlegen müssen, obwohl sie selbst gar nicht mehr aktiv in der Personengesellschaft tätig sind, weil beispielsweise der Bruder dort tätig ist. Da sagen wir: Wenn wir die berufliche Vielfalt im Landtag von Baden-Württemberg erhalten wollen, dann brauchen wir eine andere Balance. Unsere Hoffnung ist, dass wir, damit wir eine vernünftige Basis haben, in der nächsten Legislaturperiode die Balance wiederherstellen können zwischen der Offenlegung, der Transparenz, aber auch der Möglichkeit für Abgeordnete, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, ihre Aufgaben sinnvoll und ohne Wettbewerbsnachteil weiterzuführen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Anton Baron AfD) In anderen Punkten sind wir uns aber einig, dass es richtig und wichtig ist, dafür Regelungen zu finden. Kollege Sascha Binder ist auf die Immunitätsregelung eingegangen. Wir vermeiden damit Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einstufung von Straftaten als Bagatellangelegenheiten. Richtig ist auch, dass wir uns um den Datenschutz kümmern. Wir sind als Volksvertretung auch in der Verpflichtung, uns Auflagen zum Datenschutz zu geben. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium einrichten. In der Geschäftsordnung haben wir viele Änderungen vorgenommen, die richtig und wichtig sind, so z. B. die Antragsbehandlungen im Plenum, die Abschaffung der Sperrwirkung von Anträgen, Regelungen über den nachträglichen Ordnungsruf, Umlaufverfahren für Abstimmungen in den Ausschüssen oder redaktionelle Änderungen. Auch auf unserer Seite besteht der Wunsch, dass wir in der nächsten Legislaturperiode noch einmal Anlauf nehmen, um im Plenum die Befragung des Ministerpräsidenten zu ermöglichen – eine Fragestunde, wie es auch im Deutschen Bundestag üblich ist. Insofern enthält der Entwurf viele gute Regelungen. Dem Teil mit den Verhaltensregelungen in der Geschäftsordnung werden wir nicht zustimmen; allen anderen Punkten können wir zustimmen. Da danke ich auch für die gute Zusammenarbeit. Mit Blick auf das Abgeordnetengesetz ist es aber heute für die berufliche Vielfalt im Landtag von Baden-Württemberg kein guter Tag. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter – Für die AfD-Fraktion folgt Herr Abg. Rüdiger Klos.
Rüdiger Klos AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Um gleich auf die Geschäftsordnung einzugehen: Normalerweise wäre die Änderung der Geschäftsordnung eine Sache einer Geschäftsordnungskommission gewesen, an der wir beteiligt gewesen wären. Das haben Sie verhindert. Die Quittung wird vom Wähler kommen. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Um die finanziellen Belastungen für den Steuerzahler durch Abgeordnete und Fraktionen des Landtags insgesamt einzu- (Rüdiger Klos) dämmen und das Geschäftsmodell „Berufspolitiker“ zu bekämpfen, finden sich nur in meiner Fraktion entsprechende Vorschläge. Ich darf das Maßnahmenbündel vorstellen. Erstens: Wir fordern die Abschaffung der Zuschläge für die Präsidentin und die Fraktionsvorsitzenden. Das sind immerhin 11 600 € pro Person und Monat. Zweitens fordern wir die Abschaffung der Zuschläge für die stellvertretenden Präsidenten und die parlamentarischen Geschäftsführer. Hier handelt es sich um 4 600 € pro Person und Monat. (Unruhe – Zurufe von den Grünen und der SPD –
Daniel Lede Abal GRÜNE
Fordern Sie das auch von Ihrer Bundestagsfraktion?)
Daniel Born
Einen Moment, Herr Abgeordneter. – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Das Wort hat Herr Abg. Klos. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber nicht, dass er etwas sagt, was Frau Weidel stört!)
Rüdiger Klos AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Diese Beträge sind den Fraktionen für deren politische Arbeit zuzuschlagen. Drittens fordern wir ein Verbot, Funktionen innerhalb der Fraktionen mit Zuschlägen zu vergüten. Das wären stellvertretende Fraktionsvorsitzende, AK-Leiter oder Sprecherfunktionen. (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist doch lächerlich!) Diese Zuschläge unterlaufen die Gleichheit des Mandats und führen zu einem verfassungswidrigen Zweiklassensystem im Parlament. Ich verweise auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000, nach dem diese Funktionszulagen in den Fraktionen mit der Verfassung nicht vereinbar sind. Auf die Zwischenrufe gehe ich gern ein. Die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg hat in ihre Fraktionssatzung ausdrücklich aufgenommen, dass keine Fraktionszulagen gezahlt werden, weder an AK-Vorsitzende noch an Stellvertreter oder sonst was. Bei uns gibt es das nicht. (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Was sagt Frau Weidel dazu?) Viertens: Unsere Anträge erfassen auch die steuerfreie Kostenpauschale, da das dortige System durch Zuschläge völlig außer Rand und Band geraten ist. 50 % Zuschlag für die Präsidentin – – (Zuruf von den Grünen: Gestattet das Frau Weidel?) – Sie können immer wieder „Frau Weidel“ rufen. Soweit ich aber weiß, ist sie im Bundestag und nicht hier im Landtag. Und wir haben das Abgeordnetengesetz jetzt hier aufgerufen. Bleiben Sie einmal hier im Landtag. (Unruhe bei den Grünen und der SPD – Zuruf von den Grünen: Das ist dann moralisch richtig? – Zuruf von der CDU: Doppelmoral!) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 50 % Zuschlag gibt es für die Präsidentin und die Fraktionsvorsitzenden. 25 % gibt es für Stellvertreter, die parlamentarischen Geschäftsführer und Ausschussvorsitzenden. (Zuruf von den Grünen: Stimmt doch gar nicht!) – Es geht um die steuerfreie Kostenpauschale, Herr Deuschle, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Alles, was Sie bisher gesagt haben, war falsch! Aber machen Sie weiter!) und da rate ich Ihnen, doch einfach mal ins Abgeordnetengesetz hineinzuschauen. (Zurufe – Unruhe) Das ist absurd; denn diese Erhöhungen der steuerfreien Kostenpauschale für Abgeordnete mit besonderen Funktionen im Landtag sind schon rein sachlich nicht gerechtfertigt. Daher fordern wir deren Abschaffung. Schaut man sich Ihre Anträge zum Abgeordnetengesetz, Ihre Äußerungen zur politischen Konkurrenz, namentlich der AfD, sowie ganz besonders das Schreiben der Landtagspräsidentin mit dem angedachten Maßnahmenpaket an, dann ergibt sich ein klares Bild: Alle Ihre Handlungen sind nur noch von Angst diktiert. Sie haben Angst vor dem Wähler und sind auch nicht bereit, Ergebnisse von freien und geheimen Wahlen zu respektieren. Sie haben Angst vor der Wahlentscheidung des Wählers, und da Sie seine Entscheidungen nicht kontrollieren können, wollen Sie die Auswirkung seiner Entscheidung einschränken und beschränken. Ich erwähne nur die Einführung einer weit übergesetzlichen Mehrheit von zwei Dritteln oder gar drei Vierteln. Früher hatte man die SPD verboten – das war eine Riesenschweinerei und undemokratisch –, heute ist es die SPD, die die politische Konkurrenz verbieten will. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wie tief sind Sie gesunken! Wo ist die Partei eines Willy Brandt und eines Helmut Schmidt geblieben? (Beifall bei der AfD) Der Erfolglose will den Erfolgreichsten Verbote erteilen – weil Sie argumentativ, politisch völlig blank sind. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Artikel 33 unseres Grundgesetzes und Artikel 27 unserer Landesverfassung halten fest: Wir Abgeordneten sind nur unserem Gewissen verantwortlich. Angesichts dessen verrät das von Rot-Grün-Schwarz angedrohte Sanktionspaket gegen das freie Mandat viel über die Selbsteinschätzung der Qualität des Gewissens der eigenen Abgeordneten der jeweiligen Fraktionen. Die wahre Gefahr für die Demokratie geht heute nicht von oppositionellen Meinungen, sondern von einer politischen Klasse – eigentlich Kaste, noch genauer: einem Kartell – aus, die sich den Staat zur Beute gemacht hat und mit immer neuen Regeln nicht den Staat schützen will, (Rüdiger Klos) (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie meinen so Leu- te wie – –?) sondern sich selbst. (Beifall bei der AfD) Sie planen, die Gewaltenteilung zu unterwandern. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Blödsinn!) Wenn die Judikative zunehmend Einfluss auf Exekutive und Legislative nimmt, dann ist das keine Balance mehr, sondern eine schleichende Entmachtung der demokratischen Ordnung und der Gewaltenteilung. (Beifall bei der AfD) Und sogar vor dem Amt des Ministerpräsidenten macht die Landtagspräsidentin nicht Halt.
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Rüdiger Klos AfD
Sie will dessen Kompetenzen ändern bzw. einschränken. Ganz offensichtlich sieht sie die AfD schon im Amt des Ministerpräsidenten.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, bitte Ihren letzten Satz.
Rüdiger Klos AfD
Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Eine Wortmeldung der Landesregierung liegt mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Daher kommen wir direkt zur zweiten Runde. Hier hat Herr Abg. Thomas Hentschel von der Fraktion GRÜNE das Wort.
Thomas Hentschel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht gleich vorweg: Dass ausgerechnet die Partei – ich will es jetzt auch noch einmal ganz deutlich sagen –, deren Funktionsträger im Bundestag sich gerade ihr Gehalt mit Zulagen verdoppelt haben, (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Nach wie vor nied- riger als bei euch! – Weitere Zurufe – Unruhe) auf die Idee kommt, hier die Streichung der Funktionszulagen zu fordern, ist schon ein bisschen merkwürdig. Ich muss auch ganz klar sagen: Die Funktionszulagen haben tatsächlich einen Sinn; denn es ist ja wirklich so, dass die Kolleginnen und Kollegen, die solche Funktionen innehaben, eine deutliche Mehrbelastung tragen. Daher ist es, denke ich, mehr als gerechtfertigt, dass es die Funktionszulagen gibt. Die Zuordnung zu den einzelnen Personen wird von den Fraktionen frei entschieden. Wir machen das, finde ich, im Sinne der Gerechtigkeit innerhalb der Fraktion bei uns sehr gut, (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) und dabei sollte es auch bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Manuel Hail- finger CDU) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Ich möchte nun inhaltlich zu den Regelungen, die wir heute treffen, noch einmal ergänzend zwei, drei Sätze sagen. Zum Datenschutzrecht hatten wir ja schon beim letzten Mal ausführlich debattiert und darauf hingewiesen, dass es gut ist, dass es ein Datenschutzrecht gibt, dass es natürlich gut ist, dass es auch für uns gilt, dass mit den Regelungen, über die wir heute entscheiden, die Datenschutzregelungen im Rahmen des Möglichen an die Herausforderungen der politischen Arbeit, die wir haben, angepasst werden. Der Kollege Deuschle hat schon auf die einzelnen Fälle hingewiesen. Das ist gut; denn Datenschutz ist Freiheitsrecht, und deshalb ist es wichtig, dass auch wir die Datenschutzvorschriften einhalten. Die Frage, die sich dann natürlich stellt – da haben wir heute noch eine zusätzliche Regelung zur Geschäftsordnung zu treffen –, ist, dass wir auch ein entsprechendes Gremium einrichten. Auch da ist es gut und richtig, dass dieses Gremium auf der einen Seite natürlich die Möglichkeit bekommt, Bußgelder und Ähnliches zu verhängen, dass dieses Gremium unabhängig in seiner Arbeit ist und aus Abgeordneten aus allen Fraktionen zusammengesetzt ist. Ein Mitglied in diesem Gremium wird eine Kollegin oder ein Kollege mit der Befähigung zum Richteramt sein. Damit ist auch sichergestellt, dass mit der Landtagsverwaltung – der ich im Übrigen an dieser Stelle schon einmal für die Zusammenarbeit in der Vergangenheit in diesen Fällen danken möchte – gut zusammengearbeitet werden kann. Und wir werden die Regelung treffen, dass der Ständige Ausschuss in der Sedisvakanz – so würden die Katholiken sagen –, also in der Zeit, in der das alte Parlament nicht mehr tagen kann und das neue noch keine konstituierende Sitzung gehabt hat, diese Funktion übernimmt. Das ist gut so, und daher werden wir heute diesen Regelungen, die einen lückenlosen Datenschutz für alle Menschen innerhalb der politischen Arbeit bieten, zustimmen. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
Daniel Born
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g. Abstimmungsgrundlage für die beiden Gesetzentwürfe sind die Beschlussempfehlungen des Ständigen Ausschusses, Drucksachen 17/9120 und 17/9121, die jeweils vorschlagen, dem entsprechenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass ich die beiden Gesetzentwürfe jeweils insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie stimmen diesem Vorschlag zu. Ich beginne mit Buchstabe a – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes –, Drucksache 17/9007. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor, die ich vorab zur Abstimmung stelle. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 17/9172-1, betreffend Funktionszulagen, den ich insgesamt zur Abstimmung stelle. Ich frage, wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmt. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Nun kommen wir zum Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion, Drucksache 17/9172-2, der zu § 4a Absatz 5 und Absatz 6 Nummer 1 gestellt ist und den ich ebenfalls insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer stimmt dem Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt treten wir in die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD ein. Wer den Artikeln 1 und 2 zustimmt, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 mehrheitlich beschlossen. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 24. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den darf ich bitten, sich jetzt zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen. Wir fahren fort mit Buchstabe b – Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes –, Drucksache 17/9008. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: In Artikel 1 ist eine Fundstelle offengeblieben. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 2 des am 2. Juli 2025 beschlossenen Gesetzes zu dem Reformstaatsvertrag eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen wurde und die Angaben erst jetzt bekannt sind. Die Fundstelle kann nun wie folgt ergänzt werden: ... das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 61) geändert worden ist, ... – Sie stimmen dieser Ergänzung zu. Wer stimmt den Artikeln 1 bis 3 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Artikeln 1 bis 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 24. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 schön. Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Nun kommen wir zu Buchstabe c, zum Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD – Geschäftsordnung des 17. Landtags von Baden-Württemberg –, Drucksache 17/9157. Die FDP/DVP-Fraktion wünscht eine getrennte Abstimmung über Nummer 14 des ersten Abschnitts. Deshalb rufe ich zunächst Abschnitt I und hier die Nummern 1 bis 13 und 15 auf. Wer diesen Nummern zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist den Nummern 1 bis 13 und 15 mehrheitlich zugestimmt. Nun darf ich über Nummer 14 abstimmen lassen. Wer Nummer 14 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Nummer 14 ist ebenfalls mehrheitlich zugestimmt. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Abschnitt II mit den Nummern 1 bis 3. Wer stimmt Abschnitt II zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II mehrheitlich zugestimmt. Es folgt jetzt Buchstabe d. Ich stelle den Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Datenschutzaufsichtsordnung für den Landtag von Baden-Württemberg –, Drucksache 17/9158, im Ganzen zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Schließlich kommen wir zu Buchstabe e. Ich stelle den Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Genehmigungsverfahren in Immunitätsangelegenheiten –, Drucksache 17/9159, zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist auch diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Vielen Dank für die Konzentration. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes – Drucksache 17/9086 Bevor ich Herrn Minister Lucha das Wort zur Begründung gebe, darf ich kurz um den Platzwechsel bitten. Wer Teil dieser Debatte ist, nimmt bitte entsprechend in den Reihen Platz. Wer stattdessen eine andere Debatte zu führen hat, (Heiterkeit des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) tut dies bitte außerhalb des Plenarsaals. Dann starten wir entsprechend. Herr Minister, Sie haben das Wort zur Begründung. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute die erste Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Wir legen damit gemeinsam einen zentralen Baustein für eine zeitgemäße und zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe in unserem schönen Bundesland vor. Es handelt sich um einen Neuerlass eines Gesetzes, das in der Tat seit 20 Jahren keine grundlegenden Änderungen mehr erfahren hat. Sie und wir wissen alle – nicht zuletzt auch aufgrund Ihrer exzellenten Arbeit in der Enquetekommission –, dass sich die Bedürfnisse von jungen Menschen und ihren Familien selbstverständlich in stetigem Wandel befinden. Die Herausforderungen in diesen komplexen Zeiten sind natürlich vielfältiger geworden. Umso mehr ist ein zentraler politischer Auftrag, den Sie auch heute z. B. beim Thema Kindertagesbetreuung klug besprochen haben, Entwicklungen gerecht zu werden und zentrale Rechte für Kinder und Jugendliche abzusichern. In unserem Gesetzentwurf steckt mehr. Er ist das Ergebnis eines intensiven und umfangreichen Beteiligungsprozesses sämtlicher Akteure aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser Prozess fand noch vor der Erstellung des Regelungsentwurfs statt. Was sehr beeindruckend war und wirklich enorm zur Qualität beigetragen hat: Wir haben parallel dazu die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung beauftragt, eine umfangreiche Jugendanhörung durchzuführen. Das ist der rote Faden durch dieses Gesetzeswerk: Wir haben nicht über, sondern vor allem mit den jungen Menschen gesprochen. Dabei wurde eines ganz deutlich: Es wird mehr Mitsprache gewünscht. Diesen Wunsch greifen wir auch unmittelbar normativ im Gesetzentwurf auf. Mit § 4 wird erstmalig ein eigenständiger Paragraf zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verankert. Damit sichern wir die Strukturen zur Mitsprache in den Kommunen und Einrichtungen ab, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zudem – einige hier aus den Ausschüssen wissen das aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung aus der Praxis – konnten wir die Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe jetzt neu in den Entwurf aufnehmen. Das ist ein langjähriger Wunsch, der aus der Praxis unmittelbar entwickelt wurde. Daher auch für Ihre vielzählige Unterstützung noch einmal herzlichen Dank. Neben den neuen Vorschriften stärken wir auch bereits bestehende Vorschriften. Die Jugendhilfeausschüsse – es sind ja ein paar renommierte Kommunalpolitikerinnen und -politiker hier – sollen nun ausschließlich als beschließendes und nicht als beratendes Gremium verankert werden. Also, ganz entscheidend ist: Kindern und Jugendlichen werden Räume zur Mitsprache geschaffen; denn ihnen Sicherheit und Schutz in ihren Lebenswelten zu geben, ist eine unserer großen Herausforderungen. Das müssen wir sicherstellen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns, die Laneriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 desregierung, oberste Priorität. Ich bedanke mich noch einmal bei den Koalitionsfraktionen, aber auch bei der demokratischen Opposition, dass wir die „Strategie Masterplan Kinderschutz“ (Der Redner hält ein Exemplar der „Strategie Mas- terplan Kinderschutz für Baden-Württemberg“ hoch.) mit Ihrer Unterstützung und mit den Mitteln, die wir zur Verfügung stellen, just an dem Tag abschließend beschließen konnten, als das neue Bundesgesetz für den Schutz in Kraft getreten ist. Das ist einfach eine wunderbare Fügung. Sie sehen, dass wir da sehr konzentriert arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. August Schuler und Manuel Hailfinger CDU) Wir haben gelernt – nicht zuletzt auch durch Staufen und andere Ereignisse –: Effektiver Kinderschutz erfordert eine frühzeitige und koordinierte Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachkräfte. Dies wird – in der Zielsetzung der Kinder- und Jugendhilfe nun definiert – festgehalten. Zudem haben wir erstmals auch Rechtsgrundlagen für Betriebsuntersagungen verankert, wenn ein Träger ohne eine notwendige Betriebserlaubnis eine Einrichtung betreibt. Abschließend möchte ich hervorheben: Die inklusive Zielsetzung und Ausgestaltung des Gesetzentwurfs war uns von Anfang an sehr wichtig. Das Ziel muss vorbehaltlos lauten: Kinder- und Jugendhilfe für alle, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, möglicher Behinderung oder sozialem Status. Dieses Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg gibt den Trägern nun Werkzeuge an die Hand, damit inklusive Angebote vor Ort realisiert und unterstützt werden können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf, der auch im besten Sinn des Wortes mit einem unglaublichen Beteiligungsformat entwickelt wurde, ist ein ganz klares Signal an alle jungen Menschen und an die Familien im Land: Wir sehen euch und wir nehmen euch ernst. Ich lade Sie ein, den Entwurf im Ausschuss jetzt konstruktiv zu begleiten und mit uns weiterzuentwickeln. Die Grundlagen, denke ich, haben wir jetzt gut gelegt. Ich denke, uns alle eint das Ziel, dass alle Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg gut, gesund, sicher, angst- und gewaltfrei aufwachsen und aufwachsen können – heute und in Zukunft. Deswegen stärken wir ihre Teilhabe, ihre Mitsprache, ihre Beteiligung. Das ist die Grundlage dieses Gesetzes. Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Für die jetzt folgende Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile das Wort zunächst für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Thomas Poreski.
Thomas Poreski GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen mit der Vorlage – der Minister hat es ausgeführt –, die wir heute beraten, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes, das KJSG, in Landesrecht um. Dahinter steckt ein längerer Prozess, dessen Dauer gleich mehrere Gründe hat. Zum einen ist das Gesetz, wie es leider mit vielen Bundesgesetzen der Fall ist, die ja auch mit den Ländern abgestimmt sein müssen, in weiten Teilen unkonkret. Nicht nur dürfen die Länder dort, wo es Sinn ergibt, gestalten, sie müssen es auch tun, weil das Gesetz Lücken hat, die wir im Land füllen müssen. Ich beginne deswegen mit einem Dank. Was unser Sozialministerium, namentlich Minister Lucha, an Dialogformaten aufgesetzt hat und wie hier die Zivilgesellschaft und die relevanten Akteure, nicht zuletzt junge Menschen, einbezogen wurden, ist vorbildlich. Vieles, was in diesem Rahmen angeregt wurde, hat Eingang in das Gesetz gefunden. Das ist eine wirklich sehr gute Grundlage für unsere Beratungen im Plenum und im Ausschuss. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes ist grundsätzlich eine gute Weiterentwicklung der Vorgängerregelung, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es setzt neue Schwerpunkte bei der Stärkung der Rechte von benachteiligten Kindern und Jugendlichen, bei Prävention und Beteiligung, beim Kinderschutz und ist ein schrittweiser Umstieg in ein inklusives Kinder- und Jugendrecht. Das ist wirklich überfällig. Dabei fangen wir im Land aber nicht bei null an, sondern bauen auf unsere Sozialpolitik der vergangenen Jahre auf. Ich nenne hier als Stichworte – das ist natürlich nur ein Ausschnitt – den „Masterplan Jugend“, den Masterplan Kinderschutz und die Ombudschaft in der Jugendhilfe. Tatsächlich hat Baden-Württemberg – es war damals meine Initiative – als erstes Flächenland in Deutschland die Ombudschaft in der Jugendhilfe eingeführt. Sie berät und unterstützt bei Konflikten in der Jugendhilfe. Eine solche Unterstützung ist immer dann erforderlich, wenn ein großes Machtgefälle zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und staatlichen Institutionen andererseits besteht. Die ombudschaftliche Begleitung und Unterstützung hilft nicht nur bei der Durchsetzung von Rechten, bei behördlichen Missverständnissen, Fehlern und Irrtümern. Sie vermittelt auch und trägt in der Summe dazu bei, dass sich das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Verwaltung entspannt. Das ist wirklich wichtig. Das zweite Thema, das ich hervorheben möchte, ist der Kinderschutz. Auch vor dem Hintergrund öffentlich gewordener Skandalfälle haben wir in Baden-Württemberg seit Jahren einen bundesweit vorbildlichen Masterplan Kinderschutz beschlossen, und wir setzen ihn um. Wir fördern z. B. Netzwerke für den Kinderschutz, bei denen die öffentliche und freie Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen und Vereine eng zusammenarbeiten durch Aufklärung, Schulung, Vernetzung und die Vermittlung von Hilfen. Ein wichtiger Baustein für diese Netzwerke sind die unabhängigen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Ihr landesweites Netzwerk LKSF mit seiner Geschäftsstelle wird vom Land finanziert. Das durchzusetzen und zu verankern, war und ist uns ein großes Anliegen. iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Manuel Hail- finger und Konrad Epple CDU) Wichtig ist uns, dass wir mit unserem neuen LKJHG die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen umsetzen und auch vertiefen. Daher haben wir das Gesetz nun so formuliert, dass rechtssicher der inhaltlich-fachliche Austausch aller mit dem Kinderschutz vor Ort befassten Personen möglich wird, damit alle Beteiligten zu mehr Handlungssicherheit kommen. Ich bedanke mich hier ausdrücklich für die guten und konstruktiven Gespräche mit der demokratischen Opposition. Dazu gehört komplementär auch die Regelung für Schutzkonzepte an unseren Bildungseinrichtungen, die unsere Kultusministerin vorgestellt hat, ebenso wie die Etablierung von Schutzkonzepten in Vereinen. Die Schlaglichter, die ich hier auf Einzelthemen gelegt habe, sind natürlich nur ein Ausschnitt aus dem extrem vielschichtigen Themenspektrum, das mit dem neuen LKJHG abgedeckt wird. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf den weiteren fachlichen und politischen Austausch zu der Gesetzesvorlage im Ausschuss und dann natürlich auch wieder im Plenum. Die Kinder und Jugendlichen in unserem Land sind uns das schließlich wert. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Manuel Hailfinger.
Manuel Hailfinger CDU
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Dank an das Ministerium und an alle Akteure beginnen. Es waren ja sehr viele Akteure hieran beteiligt; es sind alle relevanten Akteure in einem sehr langen Prozess beteiligt worden. Wenn wir hier nach 20 Jahren neu starten, wollen wir das richtig machen. Deswegen geht mein bester Dank zunächst einmal an Herrn Minister Lucha und sein Ministerium, aber auch an alle Akteurinnen und Akteure in diesem Land, die sich an der Erarbeitung eines guten Gesetzes beteiligt haben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Für uns, die CDU-Landtagsfraktion, ist klar, dass wir an der Seite der Kinder, der Jugendlichen, der Familien in unserem Land, aber auch an der Seite derer stehen, die sich im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe engagieren. Wir haben aber natürlich auch Kritikpunkte vernommen. Das war z. B. in der letzten Woche der Fall, als die Landesjugendkonferenz hier im Land getagt hat. Da habe ich aus Reihen der FDP gehört, dass es Kritik daran gibt, dass wir den Landesjugendplan streichen wollen. Dazu möchte ich gleich vorweg sagen, dass wir dazu in Gesprächen in kommenden Wochen miteinander sicherlich eine Einigung darüber erzielen werden, wie der Landesjugendplan nicht verschwinden wird. Denn wir alle haben natürlich ein Interesse daran – davon gehe ich bei allen Fraktionen aus –, dass hier im Parlament regelmäßig durch das Ministerium berichtet wird und dann entsprechend auch eine Anhörung stattfinden kann. (Manuel Hailfinger) (Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP: Da sind wir ge- spannt!) Wir jedenfalls setzen uns sehr dafür ein. (Beifall bei der CDU) Wie ich es eben schon dargelegt habe, war der Weg zu diesem Gesetzentwurf ein umfassender Prozess, der sich in verschiedene Schritte aufgeteilt hat. Zum einen hatten wir zu Beginn die Arbeitsgruppe, die sich darum gekümmert hat. Dann gab es parallel dazu begleitend – wie es der Minister gerade ausgeführt hat – das Landesjugendkuratorium, das sich in einer Stellungnahme damit auseinandergesetzt hat, sowie die Jugendanhörung durch die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Es ist wirklich ein beispielhafter Prozess, den wir hier hinbekommen haben. Er wird aus meiner Sicht Signalwirkung nicht nur für Baden-Württemberg haben, sondern wird im ganzen Land Strahlkraft entfalten. Er ist ein richtig gutes Fundament für ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz in Baden-Württemberg. Wir haben zum einen natürlich die Baustelle gehabt, dass wir durch Gesetzesänderungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch bundesrechtliche Vorgaben berücksichtigen mussten, die jetzt mit in das Landesgesetz eingearbeitet werden. Zum anderen verfolgen wir unser landespolitisches Ziel: Kinder- und Jugendschutz war hier im Landtag von Baden-Württemberg schon immer ein Thema, und es war auch und insbesondere das Thema der CDU-Landtagsfraktion. (Beifall bei der CDU) Damit wir den Schutz von Kindern erreichen, wollen wir sie beteiligen. Das heißt, es geht darum, neue Beteiligungsformen für Dinge hineinzubringen, die die Kinder und Jugendlichen tatsächlich berühren. Wie wollen wir das konkret schaffen? Zum einen wird dafür die Ombudsstelle als unabhängige Anlaufstelle geschaffen. Das heißt, immer dann, wenn man sich in einem Recht verletzt fühlt, kann man sich dort melden. Weiter stärken wir die Schulsozialarbeit. Das ist sicherlich auch eine Folge der Erfahrungen in der Pandemie, weil wir alle merken, dass es dort Probleme gibt. Wir schauen aber auch nach der konkreten Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendarbeit sowie nach der Beteiligung von selbst organisierten Zusammenschlüssen. Schließlich wollen wir präzisere Regelungen bei der Aufsicht über Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche stationär oder teilstationär untergebracht werden. Wie wollen wir das nun untermauern? Dafür gibt es für uns vier Grundprinzipien: Verlässlichkeit für Kinder, Jugendliche und Familien, Subsidiarität und insbesondere die Auseinandersetzung mit den freien Trägern – die Partizipation ist für uns unverzichtbar –, Prävention vor Intervention – früh helfen, bevor etwas passiert – und viertens Vernetzung. Zur Vernetzung müssen wir miteinander sprechen. Dazu laden wir auch die Opposition in den kommenden Wochen und Monaten noch einmal ein, bevor wir dann zu weiteren Beratungen hier im Parlament kommen. Dabei sollten wir noch einmal geeriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 nau hinschauen, wie wir diese Vernetzung gemeinsam so formuliert bekommen, dass alle hier im Parlament dahinterstehen. Dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank schon einmal. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die weiteren Beratungen hier im Parlament und insbesondere im Ausschuss. Ich denke, wir stehen wirklich an einem ganz wichtigen Punkt für den Kinder- und Jugendschutz hier in Baden-Württemberg. Das, was hier erarbeitet wurde, ist herausragend. Ich bin sehr, sehr dankbar dafür. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja aus Sicht der Regierung wortreich und durchaus selbstbewusst erklärt und ausgeführt, worum es im heute zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg geht. Ich würde Sie gern einmal woanders hinführen, nämlich ins Jahr 2021. Kollege Poreski und Herr Hailfinger haben das – im Gegensatz zum Minister – schon erwähnt: Damals hat der Bund das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet. Das ist im Grunde entscheidend dafür, dass wir heute hier stehen und über ein Gesetz sprechen. Ich würde gern auf drei Punkte aus dem Bundesgesetz eingehen. Wir haben dort unter der letzten Regierung Lücken im Kinder- und Jugendschutz geschlossen. Das gilt vor allem für das Zusammenwirken von Jugendamt, Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden, und es gilt für den Schutz für Kinder aus Pflegefamilien. All das sind durchaus Reaktionen und Antworten auf das, was auch bei uns in Baden-Württemberg passiert ist. Zudem wurde dort die Beteiligung von jungen Menschen gestärkt, ihre Position bei der Hilfegewährung durch das Jugendamt. Nun haben sie einen selbstständigen Anspruch auf Beratung. Die Länder sind verpflichtet – wir haben es eben gehört –, Ombudsstellen vorzuhalten. – Das wurde 2021 auf Bundesebene beschlossen. Darum geht es im Kern. Ab 2028 soll nun die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv auch für alle Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung zuständig sein. Das ist eine Veränderung, die wirklich einen Unterschied machen wird. Das ist gut so. Das sind wichtige Rahmenbedingungen aus der Bundesgesetzgebung. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Ich stelle natürlich aber auch voran, dass die allermeisten neuen Regelungen aus dem SGB VIII in Baden-Württemberg bereits gelten. Das gehört schon auch zur Wahrheit dazu. Nun zu Ihrer Selbsteinschätzung zum LKJHG: Sie sagen, es gehe um Verbesserungen beim Kinder- und Jugendschutz und (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) um bessere Beteiligung für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig stellen Sie fest, dass zusätzliche Ausgaben aufgrund des Gesetzes weder dem Land noch den Kommunen entstehen werden. Ich sage es mal so: Die Kommunen befürchten insbesondere bei den Vereinbarungen über die Qualitätsentwicklung bei der Kinder- und Jugendhilfeplanung und bei der Förderung der Erziehung in der Familie einen Mehraufwand oder auch Mehrausgaben. Dazu schreiben Sie, Herr Minister Lucha, es handle sich nur um – ich zitiere – ... einen Appell des Landes an die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, diese Aufgabe mit höheren Standards durchzuführen. Seit wann, frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Gesetze einen rein appellativen Charakter? Das klingt nun wirklich eher nach dem zahnlosesten Papiertiger unter der Sonne. (Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Das ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe an die- ser Stelle!) – Aber, Kollege Poreski, Sie stellen kein Geld zur Verfügung, weil Sie sagen: „Es ist ja nur ein Appell, (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das ist eine wei- sungsfreie Pflichtaufgabe! Das ist einfach so!) das wird keinen Mehraufwand bedeuten.“ Da müssen Sie sich schon entscheiden. Schauen wir mal in Ihren Koalitionsvertrag, was Sie dort festgehalten haben. Das habe ich mal nachgelesen. Dort versprechen Sie – Zitat – „einheitliche fachliche und personelle Standards in der Jugendhilfe“. Wie man gerade gemerkt hat: Daraus ist ja offenkundig nichts geworden. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Fachlich schon!) Ich finde, das gehört der Transparenz halber auch zu einer solchen Debatte dazu: Wenn in einem Koalitionsvertrag Versprechungen gemacht werden, die so – in diesem Fall – nicht gehalten werden – vielleicht aus Gründen –, dann sollte man das auch so offen sagen. (Beifall bei der SPD) Nun möchte ich auf ein paar einzelne Punkte aus dem Gesetzentwurf eingehen. Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist im Koalitionsvertrag zu lesen – ich zitiere abermals –: Wir wollen Beteiligungsrechte wie beispielsweise die Jugendbeteiligung in Jugendhilfeausschüssen im Kinderund Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg verankern ... Das entspricht auch der unabhängigen Sachverständigenkommission. Und was schreiben Sie im Gesetzentwurf? Der Jugendhilfeausschuss kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Sachverständige und Betroffene, insbesondere junge Menschen ..., hören. Ja, Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, auch hier gilt: Sie sollten es schon sagen, wenn es dann doch sehr iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 wachsweich wird. Wir haben Punkte zur Kooperation der Schule und der Jugendhilfe. Hier wäre sicherlich wünschenswert, dass die Jugendhilfeplanung mit der Schulentwicklungsplanung abgeglichen wird. Wir haben das Thema Landesjugendplan. Da ist im Gespräch, dass die bisherige Landesjugendplanung ersatzlos gestrichen werden soll oder zumindest gestrichen werden soll. Da muss ich sagen: Aus Sicht des Haushaltsgesetzgebers ist doch die Frage, wie viel Transparenz, wie viel Rahmung durch das Land notwendig ist. Über diese Dinge werden wir noch miteinander sprechen müssen.
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sie haben selbst das Thema Kinderschutz angesprochen, unseren Gesetzentwurf zum interkollegialen Ärzteaustausch. Ich bin den Kollegen von den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass wir da schon in gute Gespräche eingetreten sind. Ich denke, wir werden hier miteinander auch weiterkommen im Sinne des struckschen Gesetzes: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingekommen ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Manuel Hailfin- ger CDU und Nikolai Reith FDP/DVP)
Daniel Born
Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Nikolai Reith.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute in diesem Haus von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf setzt weitgehend das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes um. Frau Kollegin Kliche-Behnke hat darauf hingewiesen. Damit stellen wir auch gar nicht in Abrede, dass die Umsetzung dieses Gesetzes mit einer sehr, sehr guten und wichtigen Absicht verbunden ist. Es verfolgt nämlich das richtige Ziel, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken, den Schutz von Kindern auszuweiten sowie Kinder und Jugendliche bei den sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen besser einzubinden. Das ist gut so, und das ist richtig und wichtig. Lobend erwähnen möchte ich dabei auch, dass Sie zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs einen umfassenden Beteiligungsprozess sowie einen Praxischeck vorgeschaltet haben. Das begrüßen wir ausdrücklich. Der Normenkontrollrat hebt diesen Beteiligungsprozess in seiner Bewertung des Gesetzentwurfs ebenfalls sehr positiv hervor. Das freut uns; denn Lob bekommt die Landesregierung vom eigenen Normenkontrollrat ja nicht allzu häufig. Eigentlich sollte man erwarten, dass die Verbände, also die Praktiker und die von diesem Gesetz Betroffenen, nun eine hohe Praxistauglichkeit erwarten dürfen. Die zahlreichen Rückmeldungen der Verbände zeichnen jedoch ein etwas anderes Bild. Wir werden deshalb im Ausschuss sicherlich noch über einige Aspekte zu diskutieren haben. Nennen möchte ich dabei zwei Punkte – Kollege Hailfinger hat sie auch schon angesprochen –: erstens den Wegfall des Landesjugendplans und damit die Befürchtung einer fehlen- (Nikolai Reith) den Beteiligung des Landesjugendrings und zweitens die Einbeziehung auch freier Träger, ohne die wir vieles nicht leisten könnten. Andererseits müssen wir insbesondere darauf achten, nicht unnötig Bürokratie aufzubauen, und die Kosten der Umsetzung für die Kommunen in den Blick nehmen. Das moniert auch der Normenkontrollrat. Auch darauf ist die Kollegin Kliche-Behnke eingegangen. So planen Sie z. B. über die bundesgesetzliche Regelung hinaus die Einsetzung eines Beirats, der die zu etablierende Ombudsstelle kontrollieren soll. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, lieber Herr Minister Lucha, haben wir es richtig verstanden, dass Sie ein zusätzliches übergeordnetes Gremium einrichten, um ein unabhängiges Ombudsgremium zu kontrollieren? An dieser Stelle erneuere ich gern eine Forderung, die wir immer wieder an Sie stellen müssen: Betreiben Sie kein Gold-Plating, erhöhen Sie die Bürokratie nicht mehr als unbedingt nötig. Diesen Beirat einzurichten, gibt das Bundesrecht nicht vor, und es zeigt ein Misstrauen gegenüber diesen unabhängigen Stellen. So sollte unsere Politik nicht geprägt sein. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Carola Wolle AfD) Deshalb fordern wir Sie auf, die Anregung des Normenkontrollrats ernst zu nehmen und diese Regelung zu überdenken. Als Kommunalpolitiker, als Gemeinderat der Stadt Donaueschingen macht mich der folgende Einzeiler zu den Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte etwas nervös, Herr Minister. Ich zitiere aus der Begründung Ihres Gesetzentwurfs: Durch die Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg und die Änderung des Jugendbildungsgesetzes entstehen weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusätzliche Ausgaben. Na ja, auch das haben wir schon gehört: Herr Minister, selten haben Sie ein Gesetz auf den Weg gebracht, das für die Kommunen in unserem Land kostenneutral blieb. Städtetag, Landkreistag und die GEW teilen jedenfalls unsere Sorge. Wir werden dies genau im Blick behalten und sind auf Ihre Erläuterungen gespannt, wie dies tatsächlich kostenneutral umgesetzt werden soll. Schauen wir mal, ob Sie dieser Aussage treu bleiben können. Zum Schluss komme ich auch noch mal auf den positiven Aspekt zurück: Ja, es geht um die Kinder, um die Stärkung der Kinder, die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte, um Kinder- und Jugendschutz. Das ist das Wichtige, das, was allem voransteht. Deswegen freuen auch wir uns auf die Diskussionen, auf die Behandlung im Ausschuss. Das ist ein wichtiges Gesetz, das wir umzusetzen haben. Es lohnt sich, darüber ausführlich zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Manuel Hail- finger CDU) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die AfD-Fraktion Frau Abg. Carola Wolle.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! War es Absicht oder Zufall, dass die wichtigsten Änderungen des hier vorliegenden Gesetzentwurfs nur sehr mühselig aus 119 Seiten herauszufinden waren? (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das ist eine intel- lektuelle Frage!) Daher danke ich dem Normenkontrollrat für seine präzise und weiter gehende neutrale Analyse des vorliegenden Entwurfs. Jeder in diesem Haus müsste wissen, dass Entwicklungsprobleme Heranwachsender ihren Ursprung oft in der Familie haben und daher auch vorrangig in der Familie geklärt werden müssen. Im vorliegenden Entwurf wird die Familie zwar mehr als hundert Mal angesprochen, aber lediglich in § 26 wird die Stärkung der Familie thematisiert. Nur hier werden „Angebote zur Förderung und Erziehung in der Familie“ benannt. Ein scheinbar belangloser Satz, der aber Bände spricht: Eltern sollen bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden. Mit anderen Worten: Was noch in Familien meiner Generation selbstverständlich war, soll heute durch staatlichen Eingriff ersetzt werden. Eine hoch qualifizierte Familientherapeutin schilderte mir oft ihr Entsetzen, wenn Eltern sich gegenüber dem Schicksal ihrer eigenen Kinder teilnahmslos und gleichgültig zeigen. Das ist offensichtlich ein erschreckendes Indiz für den Verfall der Familie und des familiären Zusammenhalts. Staatliche Angebote können nur ausnahmsweise die Familie und die Verantwortung der Eltern ersetzen oder unterstützen. Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes ist die Etablierung eines Ombudssystems, das möglicherweise eine niederschwellige Hilfe im System der Kinder- und Jugendhilfe darstellen könnte. Aber der Hang der Landesregierung zur realitätsfernen Perfektion lässt nicht auf sich warten. Denn: Was für ein fürchterliches Bürokratiemonster wird mit dem Beirat zum Ombudssystem geschaffen, meine Damen und Herren! (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Pff! So kann man sich auch lächerlich machen!) – Das ist so unsinnig, dass der Normenkontrollrat diese Schnapsidee als „überschießenden Bürokratieaufbau“ bezeichnet, Herr Poreski. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Aha!) Baden-Württemberg bietet über hundert Angebote zur Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen. Wenn sich aber Eltern mit Familientherapeuten oder Mitarbeitern der Jugendhilfe besprechen, meine Damen und Herren, dann hören sie immer wieder eine dringende Bitte an die Politik: Das Hilfsangebot ist riesig, aber unübersichtlich und bürokratisch. Hier muss sich etwas ändern. (Beifall bei der AfD) Daher wäre es doch viel wichtiger, statt eines Beirats für die Ombudsstellen Lotsen einzusetzen, Lotsen, die betroffene Familien sachkundig und vor allem behördenübergreifend bei (Carola Wolle) der Auswahl und Beratung der Angebote unterstützen. Aber das würde Bürokratieabbau bedeuten, und das ist mit dieser Landesregierung ja leider nicht zu machen. (Unruhe)
Daniel Born
Frau Abgeordnete, ich gehe kurz dazwischen. – Die Zahl der Zwischengespräche sorgt wirklich dafür, dass hier eine Lärmkulisse ist, die es nicht möglich macht, der Abgeordnetenrede zuzuhören. Frau Abg. Wolle hat das Wort. Ich bitte hier um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Man hätte ja was verpassen können!)
Carola Wolle AfD
Mehrfach und nachdrücklich wird im Gesetzentwurf die Geschlechterdiversität thematisiert. Rein statistisch betrachtet sind ca. 16 000 Menschen bis zum 16. Lebensjahr queer. Rund 1 % aller Jugendlichen sind also ein potenzielles Ziel für geschlechtsbezogene Straftaten wegen Diversität. Daher ist im Rahmen der Ursachenforschung dringend die Frage zu klären: Welcher Zusammenhang besteht zwischen Queerfeindlichkeit und dem kulturellen Hintergrund der Täter, meine Damen und Herren? (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Die AfD ist nicht queerfeindlich?) Selbstverständlich muss bereits in der Erziehung der Kinder die Akzeptanz anderer Lebensformen gefördert werden. Aber wenn Sie im Buch „Die Landtagskrokodile“ schwadronieren, dass sich Kinder einem Geschlecht zugehörig fühlen können, wenn sich Kinder im Kinderkanal KiKA in der Sendung „Die Pfefferkörner“ so nebenbei über Pubertätsblocker und Geschlechtsumwandlung unterhalten, als sei es das Normalste der Welt, (Zuruf: Ist es auch!) dann haben Sie etwas völlig falsch verstanden. Das ist Manipulation und keine Sensibilisierung. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den Grünen) Wenn Jugendliche als Erwachsene feststellen, dass sie aufgrund Ihrer Manipulation und Verharmlosung die falsche Entscheidung getroffen haben, dann ist deren Leben, das Leben dieser Kinder, für immer zerstört. Und das haben Sie zu verantworten. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Damit gehen wir in die zweite Runde der Aussprache. Das Wort erhält zunächst Herr Abg. Thomas Poreski für die Fraktion GRÜNE. (Abg. Anton Baron AfD: Und der Sozialminister?)
Thomas Poreski GRÜNE
Ich gehe auf das Letzte nicht ein. Das lohnt sich auch nicht, weil es mal wieder um Verschwörungstheorie geht. (Abg. Florian Wahl SPD: Das ist unfassbar! Das sind Menschen!) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Das geht in Richtung Verschwörungstheorie. Das ist völlig „jenseits von ...“. Das haben wir ja schon gesagt. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Ich möchte jetzt sachlich auf einen ernsten Punkt eingehen, der in der Debatte angesprochen worden ist. Das ist der Wegfall des Landesjugendplans, weil sich das auf den ersten Blick tatsächlich dramatisch anhört. Faktisch ist der Landesjugendplan nicht der Masterplan Kinderschutz, er ist nicht der „Masterplan Jugend“, sondern er ist ein eigenes bürokratisches Werk, das mit einem riesigen Aufwand von vielen Beamten regelmäßig erstellt wird. Dieses Werk als solches abzuschaffen, ist Entbürokratisierung. Wir machen aber zweimal in der Wahlperiode – das ist genau das, was im Landesjugendplan auch passiert – eine Anhörung dazu. Diese Anhörungen werden zusätzlich zu aktuellen Themen und mit den bisherigen Akteuren stattfinden. Das ist also ein gelungenes Beispiel für Entbürokratisierung, bessere Beteiligung und mehr Aktualität. Ich bitte einfach, diese Differenzierungen hier vorzunehmen und damit auch entsprechend umzugehen – und keine Dinge in die Welt zu setzen, die dann falsche Befürchtungen hervorrufen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)
Daniel Born
Jetzt erhält für die CDU-Fraktion noch einmal Herr Abg. Manuel Hailfinger das Wort. (Abg. Anton Baron AfD: Jetzt aber!)
Manuel Hailfinger CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja der Begriff „Bürokratieabbau“ in dieser Debatte gerade permanent gefallen. Deswegen danke, Herr Poreski, für diese Klarstellung. Es ist am Ende so – viele von uns werden es auch so empfunden haben –: Der Landesjugendplan ist insbesondere auch für uns ein sehr gutes Nachschlagewerk, bei dem wir Abgeordneten sehr schnell an die einzelnen Positionen kommen. Jetzt müssen wir Abgeordneten ein bisschen mehr schaffen und genauer hinschauen. Aber dafür ist das ganze Bürokratiemonster weg. Wir hören jeden Tag Klagen über Bürokratie in unserem Land. Jetzt haben wir eine echte Chance zum Bürokratieabbau, und deswegen: Wo Bürokratie weg kann, machen wir sie weg. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Minister Thomas Strobl: Sehr gut!)
Daniel Born
Nun beende ich hiermit die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9086 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 4 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es beginnt die Mittagspause. Wir treffen uns hier wieder um 14:00 Uhr zur Fragestunde. (Stellv. Präsident Daniel Born) Vielen Dank. (Unterbrechung der Sitzung: 12:48 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir treten nach der Mittagspause wieder in das Plenum ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Fragestunde – Drucksache 17/8894 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . B o - r i s W e i r a u c h S P D – F i p s ( f l e x i b l e s i n d i v i d u e l l e s P e r s o n e n s h u t t l e ) i n M a n n h e i m Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Weirauch, Sie haben das Wort.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Mannheim gibt es bei der RNV – also der Rhein-Neckar Verkehr GmbH – seit 2021 das sogenannte flexible individuelle Personenshuttle, genannt fips, das mithilfe von Landesmitteln als Pilotprojekt mit dem Ziel an den Start ging, On-Demand-Dienste im städtischen Kontext zu erproben. Das Angebot erfolgte zusätzlich zum bestehenden Linienangebot im ÖPNV, insbesondere um die sogenannte letzte Meile zwischen Start und Ziel der jeweiligen Fahrt und Haltestelle zu überbrücken. Laut Information der Stadt Mannheim wurde fips in allen Bereichen gut angenommen, hatte dank erfolgreichen Marketings einen hohen Bekanntheitsgrad und verzeichnete eine ständig steigende Auslastung. Die Landesförderung im Jahr 2024 betrug immerhin 468 000 €. Die Landesförderung des Pilotprojekts lief jedoch Ende 2024 aus, mit durchaus herben Konsequenzen für Menschen in einigen Stadtteilen im Mannheimer Süden – in meinem Wahlkreis –, da das Angebot laut RNV und der Stadt Mannheim aus Kostengründen dann gänzlich eingestampft oder ausgedünnt werden musste. Gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen war fips ein wichtiges Angebot. Es erleichterte den Alltag spürbar nicht nur finanziell, da kommerzielle Alternativen oft unerschwinglich sind, sondern auch in sozialer Hinsicht. Denn Mobilität bedeutet Teilhabe, und die darf weder vom Geldbeutel noch vom Grad einer Beeinträchtigung abhängen. Deswegen frage ich die Landesregierung heute: a) Welche konkreten Möglichkeiten zur Fortführung der Landesförderung für fips (flexibles individuelles Personenshuttle) in Mannheim hat die Landesregierung mit welchem Ergebnis geprüft, um zu vermeiden, dass die durch fips verbesserte Mobilität nach Auslaufen des Förderzeitraums Ende 2024 wieder eingeschränkt werden muss? b) Welche Maßnahmen ergreift sie generell, um die Weiterführung von Pilotprojekten wie fips angesichts der angeeriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 spannten Haushaltslage vieler Kommunen in Baden-Württemberg sicherzustellen bzw. weiter zu fördern? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Hermann an das Redepult bitten. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Herzlichen Dank, Herr Weirauch, für die Fragen. Ich habe hinter der Anfrage ein dickes Lob für die Landesregierung gesehen, nämlich, dass Sie es wertschätzen, dass wir flexible Verkehre seit einigen Jahren ausprobieren und an manchen Stellen projektartig anbieten, was sehr gut angekommen ist. Das ist auch unser Eindruck. Es ist ja nicht der einzige Ort, wo flexible Angebote dieser Art gemacht werden. Wir freuen uns, dass es angenommen wird. Die Grundidee ist, dass wir den großen ÖPNV, der nicht überall sein kann, trotzdem in die Fläche bringen, damit bestimmte Menschen, die z. B. bewegungseingeschränkt sind, ein besseres, wohnortnäheres Angebot bekommen, und das möglichst kostengünstig und auch mit dem Anspruch, dass wir mit diesen Diensten von frühmorgens bis spätabends die Mobilität garantieren. So ist dann auch dieses Pilotprojekt in Mannheim im Rahmen des Strategiedialogs entstanden, und zwar auf Zeit, nämlich für drei Jahre. Wir haben es noch einmal verlängert und wir hätten es aus finanziellen Gründen sogar weiter verlängern können. Aber das war nicht möglich, weil das Finanzministerium klar gesagt hat, dass man Projekte, die auf Zeit angelegt sind, nicht beliebig verlängern und zum Dauerzustand machen kann. Deswegen mussten wir es beenden. Und weil es, wie Sie zu Recht sagen, eigentlich eine gute Sache ist und gut vor Ort angekommen ist, mussten wir uns fragen, ob dies bedeutet: „Geht halt nicht, ein neues Projekt haben wir jetzt nicht in Sicht“, oder uns darüber Gedanken machen: „Können wir es dauerhaft anders finanzieren?“ Insofern haben wir dann geprüft, ob das nicht über das ÖPNV-Gesetz zu regeln ist. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Und das Ergebnis?) Nun zur zweiten Frage. Das Ergebnis dieser Prüfung ist: Wir erarbeiten gerade eine Verordnung. Sie befindet sich in den letzten Zügen. Sie muss von der Hausspitze noch genehmigt werden, und dann wird sie noch vom Normenkontrollrat überprüft. Wir hoffen, dass wir sie noch im August, also sehr zeitnah, erlassen können. Damit könnten wir ermöglichen, dass diese flexiblen Angebote in die herkömmliche ÖPNV-Förderung übernommen werden können. Das kommt dann in denselben Topf. Es vergrößert nicht den Topf, kann aber genauso mitfinanziert werden wie andere Angebote. Das haben die Kommunen von sich aus angeboten. Unser Ziel ist es, dass man dieses gute Angebot dauerhaft fortführt. Ich bin davon überzeugt: Zu einem guten öffentlichen Personennahverkehr gehört auch der individualisierte und flexibilisierte ÖPNV. Das ist für die Nutzerinnen und Nutzer ein echter Fortschritt und eine echte Verbesserung. (Minister Winfried Hermann) (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Damit komme ich grundsätzlich klar! Das ist okay!) – Gut.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es noch Zusatzfragen? – Bitte sehr.
Silke Gericke GRÜNE
Herr Minister, geben Sie mir recht, dass wir mit dem Mobilitätspass eine Möglichkeit gefunden haben, gerade auch solche On-Demand-Verkehre oder flexible Verkehre finanzieren zu können? Was bedeutet das im Zusammenspiel mit der kommunalen Ebene?
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Der Mobilitätspass ist zweifellos eine Möglichkeit, deutlich Mittel auf kommunaler Ebene zu generieren und sie dann entsprechend einzusetzen. Nach dem, was ich jetzt von größeren Städten und Landkreisen höre, müssen sie überall ÖPNV-Mittel streichen, weil sie einen schwierigen Haushalt haben. Das wäre dann ein absoluter Rückschritt. Gerade in Stuttgart höre ich z. B., dass hier vieles geplant ist, aber nicht mehr gemacht werden soll, weil man das Geld nicht hat. Das könnte man problemlos mit dem Mobilitätspass finanzieren. In diesem Fall ist es so, dass die Summe, um die es geht, nicht den Mobilitätspass erfordern würde. Das bekommt man anders hin.
Dr. Wolfgang Reinhart
Kollege Dr. Weirauch hat noch eine Zusatzfrage. Bitte sehr.
Dr. Boris Weirauch SPD
Ich finde es schon gut, dass Sie an dieser Stelle in Aussicht stellen, dass es weitergeht. Meine konkrete Nachfrage: Wenn Sie als Verordnungsgeber im August eine entsprechende Verordnung unterzeichnen, kann dann damit gerechnet werden, dass das Projekt ab 2026 wieder laufen kann? Oder wann kann man das Projekt, mit Landesmitteln hinterlegt, mit dem Angebot, wie es vorher bestanden hat, wieder aufnehmen? Können Sie mir dazu einen Zeithorizont nennen? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Da kann ich Ihnen jetzt kein genaues Datum sagen. Wir werden es aber so schnell wie möglich machen. Denn ich ärgere mich schon, dass so etwas unterbrochen werden musste.
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Abg. Gericke, ist Ihre Frage beantwortet? – Wunderbar. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i c o W e i n m a n n F D P / D V P – F a h r z e u g e u n d Ü b u n g s m ö g l i c h k e i t e n z u r W a l d - b r a n d b e k ä m p f u n g i n u n w e g s a m e m G e l ä n d e Bitte sehr, Herr Kollege Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt die Klimaveränderungen sorgen dafür, dass der Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden eine noch bedeutendere Rolle zukommt. Dabei ist die frühzeitige Erkennung und ein möglichst zeitnahes Aufnehmen der Löschbemühungen von beiode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 sonderer Bedeutung. Hier haben sich insbesondere auch in Rheinland-Pfalz sogenannte ATV und UTV, also All-Terrain Vehicle und Utility Task Vehicle, als besonders geeignet erwiesen, um offroad in unwegsamem Gelände an den Einsatzort zu kommen. Mit Blick auf den Zivilschutz und in Kenntnis dessen, dass Beschaffungen für die Feuerwehr in der Regel auf die kommunalen Träger zurückfallen, frage ich die Landesregierung: a) Welche Pläne verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Anschaffung geländegängiger Erkundungs- und Vorausfahrzeuge für die Waldbrandbekämpfung wie beispielsweise Quads? b) Welche Strecken existieren in baden-württembergischen Wäldern, auf denen Feuerwehrangehörige die Fahrt mit geländegängigen Einsatzfahrzeugen wie z. B. TLF-W – sogenannte Tanklöschfahrzeuge Waldbrand –, entsprechenden Rüst- und Schlauchwagen etc. unter realen Bedingungen üben können? Herzlichen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Landesregierung Herrn Innenminister Thomas Strobl ans Redepult bitten. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Besten Dank, Herr Präsident. – Im Unterschied zu anderen Ländern gilt für Baden-Württemberg, dass zur Bekämpfung von Waldbränden in unserem Land schon bisher wegen des sehr guten Waldwegenetzes und der Waldstruktur keine speziellen Sonderfahrzeuge notwendig sind. Die Brandbekämpfung im Wald kann – noch einmal – aufgrund der exzellenten Waldwegestruktur, die es in anderen Ländern so nicht gibt, vollumfänglich mit den vorhandenen Feuerwehrfahrzeugen erfolgen. So stehen beispielsweise auch allradgetriebene Kommandowagen in ausreichendem Umfang bei den Gemeindefeuerwehren zur Verfügung. Für den Einsatz von geländegängigen Fahrzeugen wie die in der Fragestellung genannten Quads werden somit derzeit keine Einsatzoptionen gesehen. Die Einsatzmaßnahmen können mit standardisierten, da genormten Fahrzeugen von den Waldwegen aus erfolgen. Zudem unterliegt die Nutzung von Quads einem deutlich höheren Unfallrisiko als die Nutzung genormter Einsatzfahrzeuge. Um es klar zu sagen: Das ist aus fachlicher Sicht kein guter Vorschlag, ja sogar ein gefährlicher Vorschlag. Ergänzend kann ausgeführt werden, dass die Fördertatbestände und -voraussetzungen im Feuerwehrwesen einheitlich in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Zuwendungen für das Feuerwehrwesen, die sogenannte ZFeuVwV, geregelt werden. Die ZFeuVwV wurde zum 1. Januar dieses Jahres neu gefasst. Vorausgegangen war ein umfangreicher Austausch über die Grundlagen der Förderung mit allen Beteiligten im Feuerwehrwesen, vor allem auch mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband. Im Rahmen des genannten Austauschs wurde ebenfalls keinerlei Wunsch nach einer Förderung spezieller geländegängiger Erkundungs- und (Minister Thomas Strobl) Vorausfahrzeuge oder gar Quads für die Waldbrandbekämpfung geäußert. Allradgetriebene genormte Kommandowagen können freilich gefördert werden. Zum zweiten Teil: Entsprechend der in § 3 des Feuerwehrgesetzes normierten Zuständigkeit der Gemeinden werden Fortbildungen von Feuerwehrangehörigen auf örtlicher Ebene geplant und dort durchgeführt. Zudem finden etwa auf der Ebene der Landkreise spezielle Geländefahrtrainings statt. Eine abschließende Übersicht der Örtlichkeiten für Geländetrainings in Baden-Württemberg wird statistisch nicht geführt. Exemplarisch können aber die sehr guten Geländefahrtrainingsschulungen des Kreisfeuerwehrverbands Karlsruhe genannt werden. Bei Ausbildungsmaßnahmen zum Waldbrand unterstützen im Bedarfsfall die in allen Stadt- und Landkreisen eingesetzten Tandems Forst und Feuerwehr, auch um sinnvolle Einsatzmaßnahmen sicherzustellen. Das ist unser Baden-Württemberg-Weg seit vielen Jahren in enger Kooperation mit dem Forst. Generell ist zudem hervorzuheben, dass die Erschließungsdichte in den baden-württembergischen Wäldern hoch ist. Im Durchschnitt beträgt die Distanz zwischen durch Lastkraftwagen befahrbaren Waldwegen und dem Brandgeschehen weniger als 200 m, sodass bei dem im Regelfall guten Ausbaustandard der Wege eine Erreichbarkeit und Bekämpfbarkeit auch mit Fahrzeugen ohne spezielle Geländetauglichkeit gegeben ist. – Und noch einmal: Das ist ein entscheidender Unterschied zur Lage in anderen Ländern. – Dies ermöglicht es den Feuerwehren in der Regel, mit fast allen Fahrzeugen sehr nah an die Einsatzstellen im Wald heranzufahren. Vorteilhaft ist dabei zweifelsfrei auch die hohe Leistungsfähigkeit unserer Wehren, die sich beispielsweise durch ein sehr dichtes Netz an Feuerwehrhäusern ergibt. Wie Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir das große Glück, in Baden-Württemberg 115 000 aktive Feuerwehrleute zu haben, die auf 3 000 Standorte verteilt sind, sodass bei uns im Land die Feuerwehr im Grunde genommen überall – und deswegen auch beim Entstehen von Waldbränden – sehr schnell vor Ort ist. Auch dies ist ein erfreulicher Unterschied zu anderen Ländern. Bezüglich der Fragestellung nach Rüst- und Schlauchwagen ist hervorzuheben, dass Rüstwagen für andere Feuerwehraufgaben als Waldbrände eingesetzt werden. Schlauchwagen verfügen vielfach über Allradfahrgestelle. Die Verlegung von Schläuchen über lange Wegstrecken erfolgt aber grundsätzlich auf Wegen und nicht querfeldein. Ganz allgemein muss berücksichtigt werden, dass spezielle geländegängige Feuerwehrfahrzeuge mehrere Tonnen schwer sind. Ein Fahren zwischen den Bäumen im Wald ist daher weder notwendig noch sinnvoll.
Dr. Wolfgang Reinhart
Damit ist auch diese Mündliche Anfrage vollständig beantwortet. Wir können schon zur Ziffer 3 übergehen, zur Mündlichen Anfrage des Abg. Karrais. eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Ich habe sie zurück- gezogen!) – Nein, die wurde zurückgezogen, ich sehe es gerade. Wunderbar. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Aber ich bin dann gleich als Nächster dran!) Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – Ä r z t e v e r s o r g u n g u n d F a c h a r z t m a n g e l i m L a n d k r e i s R o t t w e i l Die ist nicht zurückgezogen? (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Nein!) Bitte sehr.
Daniel Karrais FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lage der medizinischen Versorgung im Kreis Rottweil ist relativ angespannt. Insbesondere bei Kinderärzten und Frauenärzten haben wir dort eine Unterversorgung, die nach Erhebungen der Kassenärztlichen Vereinigung festgestellt wurde. Ich frage daher die Landesregierung: a) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die hausärztliche Versorgung sowie die Versorgungslage im Bereich der Pädiatrie und Gynäkologie im Landkreis Rottweil zu verbessern? b) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg die Sicherstellung des Versorgungsauftrags einzufordern? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Landesregierung dem Herrn Sozialminister das Wort erteilen. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie fragen, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um die hausärztliche Versorgung im Bereich der Pädiatrie und der Gynäkologie zu verbessern. Sie wissen, gesetzlich liegt der Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. In Baden-Württemberg ist das die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die KVBW. Dennoch haben wir, das Sozialministerium, verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die ärztliche Selbstverwaltung kurz-, mittel- und langfristig auf kommunaler und Landesebene, aber auch auf der Bundesebene bei ihrem Sicherstellungsauftrag zu unterstützen. Das kommt auch der Versorgungssituation im Landkreis Rottweil zugute. Mit dem Förderprogramm „Landärzte“ werden Hausärztinnen und Hausärzte, die sich in ländlichen Regionen niederlassen möchten, mit bis zu 30 000 € finanziell unterstützt. Auch Anstellungen werden gefördert. Erfasst sind auch Pädiaterin- (Minister Manfred Lucha) nen und Pädiater, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Im Landkreis Rottweil wurden seit der Einführung des Förderprogramms in den Jahren 2012 bis 2025 insgesamt zwölf Ärztinnen und Ärzte gefördert. Das Gesamtfördervolumen dieser Förderungen beträgt 280 000 €. Darüber hinaus haben wir jetzt für die fünfte Kampagne mit 356 Bewerbungen für die sogenannte Landarztquote 75 Medizinstudierendenplätze zur Verfügung gestellt. Auch hier gehen wir davon aus, dass der Landkreis Rottweil langfristig von dieser Quote profitieren wird. Selbstverständlich bedarf das noch eines gewissen Zeitraums. Des Weiteren haben wir vom Ministerium den Ausbau der pädiatrischen Weiterbildungsförderung selbst in die Hand genommen. Sie wissen, dass wir mit unserer Bundesratsinitiative zur Entkontingentierung bundespolitisch aktiv wurden. Darüber hinaus haben die Regierungsfraktionen dankenswerterweise 650 000 € für die Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten zur Verfügung gestellt. Tatsächlich ist es wichtig, dass wir bei der gynäkologischen und der kinderärztlichen Versorgung eine Entbudgetierung hinbekommen, um die Versorgung in der Fläche zu verbessern. Wir haben generell die Herausforderung, dass wir die Reform der ärztlichen Bedarfsplanung angehen müssen. Da ist auch die neue Bundesregierung gefordert. Wir brauchen einen Bürokratieabbau, wir brauchen eine stärkere Digitalisierung, und – Sie wissen, dass wir mit 30 Modellprojekten bundesweit federführend sind – wir brauchen jetzt endlich die leistungs- und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die sektorenübergreifende Versorgung. Zu Frage b: Was tun wir gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung? Wir haben das ja auch schon an anderer Stelle immer wieder diskutiert. Der KVBW obliegt es, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen – § 75 Absatz 1 Satz 1 SGB V. Wir haben die Funktion der Rechtsaufsicht inne. Dementsprechend prüfen wir das Handeln der KV auf dessen Rechtmäßigkeit. Wir können keine Zweckmäßigkeitserwägungen vornehmen; das ist derzeit in der gesetzlichen Reglementierung aus gutem Grund nicht vorgesehen. Dennoch stehen wir natürlich in einem engen und regelmäßigen Austausch mit der KVBW. Wir fordern regelmäßig Auskunft über die Sicherstellungsmaßnahmen. Sobald wir von Versorgungsengpässen erfahren, bestellen wir die KVBW ein, erinnern sie an den Sicherstellungsauftrag und fordern dessen Umsetzung ein. Wir sind da also sehr nah am Ball. Dort, wo die von Ihnen beschriebenen Situationen auftreten, fordern wir in den Gremien auch die Maßnahmen ein, die innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens durch die KV zu erfolgen haben, damit die Lücken geschlossen werden. Ich habe noch eine Zahl für Sie, weil Sie die frauenärztliche Versorgung genannt haben: Sie befindet sich im Prinzip auf einem stabilen Niveau. Wir haben uns auf Ihre Anfrage hin extra noch mal allumfassend umgehört. Wir sind ja auch eine gute Beschwerdestelle. Alles, was bei Ihnen ankommt, kommt dankenswerterweise auch bei uns an. Die gynäkologische Versorgung kann im Moment dank eines Versorgungsgrads, der im Februar noch bei 98,9 % lag und jetzt im Juli bei 102,8 % iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 liegt, und mit einem sehr geringen Anteil von über 60-jährigen Frauenärztinnen und -ärzten als stabil angesehen werden. Was wir jetzt auch unter Beobachtung haben, was im Team der Sicherstellungskoordination – Siko – ausgelöst wurde, sind die Bereiche kinder- und hausärztliche Versorgung. Hier gibt es auch in den Mittelbereichen Unterschreitungen. Wir haben Ihnen das aufgeschrieben. Da haben wir jetzt tatsächlich die KVBW aufgefordert, uns entsprechend § 100 SGB V Maßnahmen darzulegen, wie dieser Sicherstellungsauftrag entwickelt wird. Es gibt, meine ich, auch ganz gute Gespräche. Die können wir heute natürlich nicht zum Markt tragen, weil diese auch immer ein bisschen mit Samthandschuhen zu führen sind. Es gibt auch informelle Interessen oder manchmal auch Interessenkonflikte. Aber da wird mir signalisiert – – Ich habe Ihre Anfrage auch zum Anlass genommen, mir vor der letzten Siko-Sitzung im Juli von der KV das Konzept noch mal darlegen zu lassen. Frau Dr. Reinhardt hat mir versprochen, wie in anderen Regionen auch – – Sie erinnern sich an die Ostalb; das haben wir hier ja auch schon mal dargelegt. Da haben wir mit Maßnahmen dann auch Verbesserungen hinbekommen. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich bin da auch sehr froh über Bundesministerin Warken. Wir brauchen natürlich auch sektorenübergreifende Ansätze, wir brauchen Community Nursing – ich sehe Frau Krebs gerade nicht –, diese Ansätze, die wir erprobt haben. Wenn Sie Zeit haben, gehen Sie mal hier ins Primärversorgungszentrum PORT am Robert Bosch Krankenhaus in der Innenstadt. Dort wird mit zwei Community Nurses und einem Hausarztsitz ganz genau auf den Bedarf eines Stadtviertels sozialraumbezogen reagiert. Ich denke, das wird die Zukunft sein für Regionen, die sehr heterogen sind, wie der Landkreis Rottweil mit seiner Siedlungsstruktur. Danke noch mal für die Anfrage. Wenn Sie weiter solche Anfragen haben: Wir werden jede einzelne mit der KV, auch vor der Siko besprechen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ist das damit umfassend beantwortet worden oder gibt es eine Zusatzfrage? (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Ich habe noch eine Frage!) – Bitte sehr, eine Zusatzfrage.
Daniel Karrais FDP
Vielen Dank, Herr Minister, für die ausführliche Beantwortung, für Ihr Engagement und auch das Gespräch mit der KVBW. Nur ist es so: Wenn man mit der Ärzteschaft spricht, dann ist die Frustration über die KVBW und die Vorgänge – wie sie das alles so macht – sehr, sehr hoch, um es vorsichtig auszudrücken. Da stellt sich dann schon folgende Frage: Natürlich basiert das alles auf einer gesetzlichen Grundlage, da gibt es einen Sicherstellungsauftrag usw. Aber dann müsste man doch an diesem System eigentlich etwas ändern. Wie bewerten Sie denn das? Denn irgendwie funktioniert es ja nicht, insbesondere auch bei der Frage, wie wir offene Stellen bewerben. Da gibt es einfach nur eine Internetseite bei der KVBW. Aber letztendlich passiert da nichts weiter darüber hinaus. Und die Suche nach Personal im medizinischen Bereich liegt am En- (Daniel Karrais) de wiederum bei den Kommunen, bei den Landkreisen, die das dann als freiwillige Aufgabe übernehmen und Geld in die Hand nehmen müssen. Das kann doch eigentlich nicht im Interesse des Landes sein. Wie bewerten Sie das?
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Es gibt quasi in der Versorgung kein anderes Instrument, das so breit demokratisch legimitiert ist wie die Vertreterversammlung der KVBW. Dort sitzen die Vertretungen – es gibt noch das gesundheitspolitische Parlament in der Ärztekammer; sehr viele von denen sind aufgrund ihrer Tätigkeit auch in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung – und geben sich selbst die Regularien. Natürlich stimmt es: Die vertragsärztliche Bedarfsplanung – erinnern Sie sich an eine Anhörung, die wir hier im Haus hatten; Seehofer lässt grüßen – kommt aus einer Zeit, in der wir einen Ärzteüberschuss hatten, und war im Prinzip ein Vertragswerk, das dazu genutzt wurde, ein Überangebot an Niederlassungswilligen zu reglementieren oder zu regulieren, zu steuern. Jetzt haben wir die Situation, dass wir – nicht häufig, aber es kommt vor – Versorgungsengpässe haben. Vor allem die rechnerische und die gefühlte Versorgung klaffen bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie bei engagierten Ärztinnen und Ärzten auseinander. Ich bin aber immer ein bisschen verwundert: Wenn ich dann vor Ort – ich gehe ja auch zu den Vor-Ort-Ärzten – sehe, mit welcher Intensität gerade der neue Vorstand um Frau Dr. Reinhardt, die wirklich jedes Bürgergespräch mit ihrem Planungsstab – – Das muss ich Ihnen einmal sagen: Die berechnen die Entwicklung, die Bedarfsplanung von dieser Warte aus. Vielleicht laden Sie sie mal zu sich in die Fraktionen ein, da ich jetzt nicht ohne Weiteres deren Papiere ohne Legitimierung an Sie weitergeben kann. Es ist tatsächlich sehr interessant, mit welcher Präzision Versorgungsregionen, die Struktur der Ärzteschaft, die Altersstruktur austariert werden. Sie wissen: Im Allgemeinbereich haben wir eigentlich alle Freiheiten. Wir brauchen in der Kinder- und Jugendmedizin die Entkontingentierung. Da hatte uns der Vorgängerbundesminister eigentlich ein Signal gegeben. Da ist nichts passiert. Sie kennen die Bundesratsentschließung; wir haben sie ja hier vorgestellt; die Regierungsfraktionen haben uns dabei unterstützt. – Das sind jetzt die Punkte. Generell, meine ich, brauchen wir eine gezielte Patientensteuerung und eine stärkere sektorenübergreifende Versorgung. Wir haben auf der einen Seite die guten Projekte wie HÄPPI. Aber wir haben auch die echte Primärversorgung. Wir werden dauerhaft das Community Nursing und auch die akademisierte Pflege haben – als Anlaufstelle, als Drehscheibe. Und – das wissen Sie; Sie sind ja auch immer zu unseren Landesgesundheitskonferenzen eingeladen –: Wir müssen generell Gesundheitskompetenz in der Prävention fördern und das Wissen vermitteln: Wann gehe ich mit was wo hin, und wer ist meine Anlaufstelle? Das ist eine der großen Herausforderungen, weil wir die Gesundheitsversorgung nicht nur rein durch die Angebotsseite gewährleisten können. eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Zu den Ärztinnen und Ärzten: Ich habe es nicht zu beurteilen. Ich habe aber in letzter Zeit das Gefühl, nachdem sie sich ja mit den Bereitschaftsdienststrukturen selbst auf den Weg gemacht haben, dass sie es selbst auch wieder in die Hand nehmen, sich selbst zu organisieren, dass da wohl auch wieder ein Organisationselan ist. Was sie uns wirklich immer spiegeln, ist: Überbürokratisierung, Überregulierung. Daher bin ich auch ein Fan von hausarztzentrierter Versorgung, weil diese mit deutlich weniger Einzelfalldokumentation, auch in den Abrechnungen, verbunden ist. Ich denke, dass wir noch mehr Vertrauensgemeinschaften in der Versorgung bilden müssen. Aber ich meine auch, dass das Land mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen und Initiativen das tut, was es tun kann. Denn wir haben ein intensives Verhältnis, wir haben auf Arbeitsebene mindestens jede Woche Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der KVBW. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Danke!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 erledigt. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – V e r - k e h r s s i t u a t i o n a u f d e r B 1 0 w ä h r e n d d e r t e i l w e i s e n S p e r r u n g d e r A 8 - A n - s c h l u s s s t e l l e P f o r z h e i m - O s t i n F a h r t r i c h t u n g S t u t t g a r t a b d e m e r s - t e n Q u a r t a l 2 0 2 6 Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von Ihnen stehen ja an der Enztalquerung zwischen Karlsruhe und Stuttgart im Stau. Wenn Sie dann über Pforzheim fahren, kommen ganz viele Schilder, auf denen „Ausfahrt Pforzheim-Ost Richtung Stuttgart bis Anfang 2026 gesperrt“ steht. Jetzt hat die Autobahn GmbH bekannt gegeben: Die bleibt wohl auch noch länger gesperrt – aber nur dann, wenn man von Pforzheim kommt –, weil man nicht das nutzt, was das Land gerade macht – so kommt auch das Land bei diesem Thema ins Spiel –, nämlich eine Linksabbiegerspur auf die Autobahn einzurichten. Das Problem ist, dass dann über eine Ortschaft ausgewichen und dort im Wohngebiet gewendet wird. Das führt zu chaotischen Zuständen und zu vielen Unfällen. Deswegen gibt es entweder die Möglichkeit, der Autobahn GmbH den „Goldenen Windbeutel“ für die dreisteste Verbraucherlüge zu verleihen, oder die Möglichkeit, dass das Land – Herr Hermann – ein bisschen unterstützt und Ideen einbringt. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Wie steht die Landesregierung mit Blick auf die Verkehrssituation und die räumliche Lage an der B 10 im Bereich der A8-Anschlussstelle Pforzheim-Ost zu den Plänen der Autobahn GmbH, eine Auffahrt auf die A8 in Fahrtrichtung (Dr. Erik Schweickert) Stuttgart ab dem ersten Quartal 2026 nicht für den aus Richtung Pforzheim kommenden Verkehr zu ermöglichen? b) Inwiefern sieht sie die Möglichkeit, gegebenenfalls auch durch vorbereitende Baumaßnahmen für den künftig geplanten vierstreifigen Ausbau der B 10, dort eine Linksabbiegerspur für den aus Richtung Pforzheim kommenden Verkehr einzurichten?
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung darf ich Herrn Minister Hermann erneut ans Redepult bitten. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Schweickert, vielen Dank für die Fragen. Vielen Dank auch für die Wertschätzung dessen, was ich alles leisten kann. (Vereinzelt Heiterkeit) Sie fragen, wie die Landesregierung zu diesem Projekt und zu diesen Vorschlägen stehe. Dazu muss ich sagen: Die Landesregierung und ich persönlich als Minister stehen auf dem Boden des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist geändert worden. Daher ist seit vier Jahren die Autobahn GmbH für den Autobahnausbau zuständig. Die Autobahn GmbH hat erfreulicherweise auch den Knoten der B 10 übernommen – dies könnte noch in Landeshoheit sein –, da die Baustelle derart schwierig und komplex ist und so viel gemacht werden muss, bei dem die beiden Projekte unbedingt aufeinander abgestimmt sein müssen. Es handelt sich gewissermaßen um eine Verschränkung dieser beiden hoch belasteten Straßen. Deshalb sind wir froh, dass es als Gesamtprojekt behandelt worden ist. Insofern stehen wir in gewisser Weise daneben. Wir können also nur zusehen und haben keine direkte Einflussnahmekompetenz. Selbstverständlich können wir unsere Meinung äußern; das ist klar. Aber bei den Informationen, die ich im Folgenden vortrage, handelt es sich im Wesentlichen um Informationen von der Autobahn GmbH und vom Regierungspräsidium. Sie haben zu Recht gesagt, diese Baustelle sei schwierig. Ich will ergänzen: Das ist die größte Baustelle, die wir derzeit in Baden-Württemberg haben. Sie ist wahrscheinlich auch die schwierigste – und wird in dieser Form so schnell auch nicht mehr auftreten –, da sich eine vierspurig auszubauende Bundesstraße und eine sechsspurig auszubauende Autobahn kreuzen. Ich bedaure jedes Mal, wenn ich daran vorbeifahre, welcher Aufwand betrieben werden muss, damit das irgendwie funktioniert. Das zeigt sich allein schon beim Betrachten der Baustelle. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Fahren Sie da mit dem Fahrrad vorbei? – Gegenruf des Abg. Niklas Nüssle GRÜNE: Ha, ha!) Wenn man sich überlegt, dass die Autobahn eigentlich nur 4, 5 km sechsspurig und die Bundesstraße B 10 auf 2 km vierspurig ausgebaut werden soll, dann fragt man sich, was daran eigentlich so problematisch sein soll. Wenn man aber sieht, was dort alles umgegraben werden muss, wie viele Maschinen dort eingesetzt werden und wie viele Lkws dort unterwegs sind, dann wird einem klar, wie kompliziert es ist. Ich bedauiode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 re, dass man sich damals nicht für eine Brückenlösung entschieden hat. Das hätte alle Probleme leichter lösbar gemacht. Dann hätten wir auch die Fragen, die Sie heute gestellt haben, nicht beantworten müssen. Jetzt muss ich leider zu meinem Text übergehen, weil ich an dieser Stelle tatsächlich auf die Informationen der Autobahn GmbH angewiesen bin. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme erfolgt in sehr enger Abstimmung der verschiedenen Phasen. Eigentlich sind viele Punkte auch vorab mit der Region besprochen worden. In der Bauphase ab Anfang 2026, die Sie, Herr Kollege Schweickert, ansprechen, wird der Verkehr beider Fahrtrichtungen der A8 auf die neu hergestellte Richtungsfahrbahn Stuttgart umgelegt. Für diejenigen, die sich nicht so ganz auskennen: Man hat ja die Philosophie beim Straßenbau und bei der Autobahn GmbH, dass, wenn eine Autobahn vier Spuren hat, sie selbst in der Bauphase vierspurig weitergeführt wird. Deswegen werden ja die Bahnen etwas breiter gebaut, damit man alle vier Spuren im Bauphasenfall auf eine Fahrbahn legen kann. Genau das passiert. Dann ist die natürlich voll und eng. Man kann sich kaum vorstellen, dass da noch irgendeine Einfahrt oder eine Einfädelspur möglich sein kann. Das macht die Sache so schwierig. Die Umlegung ist Voraussetzung für die Fertigstellung der Brücken über die Enz bzw. über die B 10 sowie für den weiteren Ausbau der Richtungsfahrbahn Karlsruhe, der u. a. den zweiten Teil der Lärmschutzeinhausung mit umfasst. Gleichzeitig soll die im Moment geöffnete Auffahrt in Fahrtrichtung Karlsruhe temporär erneut gesperrt werden. Auch das kann man nachvollziehen, wenn man die Baustelle kennt. Die eine Seite ist sehr viel höher – auf der alten Höhe –, die andere ist abgegraben auf die zukünftige Höhe. Einen Aufzug dazwischen wird man temporär nicht bauen. Deswegen ist es eigentlich nicht möglich, dass ein 5 m tiefer Fahrweg irgendwie für die Anschlussstelle erschlossen werden kann. Wir jedenfalls sind froh, dass die Autobahn GmbH – wie wir finden – das bisher ganz gut macht. Manche Dinge, die da gedauert haben, waren nicht der Autobahn GmbH anzurechnen, sondern es gab ja auch eine Firmenpleite, die das erschwert hat. Eine Auffahrt auf die A8 aus Fahrtrichtung Pforzheim wird aber vorerst nicht möglich sein, weil der Ausbau der B 10 nur unter halbseitiger Sperrung realisiert werden kann. Für die Anordnung eines Linksabbiegestreifens verbleibt damit kein Raum im Baufeld. Also, auf der B 10 wird nur halbseitig gesperrt. Aber auch da werden wieder beide Spuren gegenläufig geführt. Dort wiederum eine Abzweigspur zu machen, ist, so glaube ich, nicht möglich. Der Umweg beträgt etwa 1 bis 2 km und ist – da teilen wir die Einschätzung der Autobahn GmbH – zumutbar. Die dortige Auffahrt ist ja schon seit 2021 nicht mehr möglich, und es gab keine Proteste. Jedenfalls sind die so bei uns nicht angekommen – vielleicht aber bei Ihnen. Wir haben daraus geschlossen, dass die Leute ein Einsehen hatten. Denn es ist halt so: Komplexe Baustellen lassen sich nicht ganz ohne Einschränkungen realisieren. (Minister Winfried Hermann) Nun zur Frage, wie es weitergeht. Das Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der B 10 außerhalb der Anschlussstelle Pforzheim-Ost ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden Änderungen und Ergänzungen infolge der ersten Offenlage in die Planunterlagen eingearbeitet. Eine erneute Offenlegung soll noch in diesem Jahr vorbereitet werden. Weder die Baufeldgrenzen in diesem Planfeststellungsverfahren noch die planfestgestellten Unterlagen zum Ausbau der A8 lassen Raum für die Anlage einer provisorischen Linksabbiegespur mit Anbindung an die neu hergestellten Rampen auf der Westseite der A8. Die Lage der Trinkwasserbrunnen der Stadtwerke Pforzheim in unmittelbarer Nähe zur A8 und zur B 10 machen die Arbeiten in diesem Bereich ohnehin schon sehr sensibel und anspruchsvoll. Wir sehen daher keine Möglichkeit, eine provisorische Linksabbiegespur im Vorgriff auf die geplanten B-10-Ausbaumaßnahmen zu realisieren. Die Autobahn GmbH hat uns gleichwohl mitgeteilt – das könnte Ihnen jetzt vielleicht entgegenkommen –, dass sie mit den Hauptauftragnehmern erörtern möchte, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen eine temporäre Öffnung der gesperrten Auffahrt Pforzheim-Eutingen in Fahrtrichtung Stuttgart während der Bauphase doch teilweise realisiert werden könnte. Die Prüfung der verkehrlich notwendigen baulichen Anpassung erfolgt derzeit. Das ist also noch nicht endgültig. Die Mitglieder des Projektbegleitkreises werden über die Ergebnisse dieser Prüfung bis spätestens Ende dieses Jahres informiert. Unser Ziel bleibt es, die verkehrlichen Einschränkungen für die Region so gering wie möglich zu halten. Dabei ist das eine grobe Untertreibung, weil die Eingriffe natürlich groß sind. Das kann man nicht bestreiten. Die Baustelle ist einfach ein schwerer Eingriff. Es gibt quasi keinen Tag, an dem man nicht informiert wird, dass es im Baustellenbereich einen Stau gibt. Das ist halt so. Die A8 ist die Hauptachse quer durch Baden-Württemberg. Da ist jede Baustelle ein Problem. Ich freue mich, dass der Albaufstieg der A8 nicht so gebaut werden muss, sondern dass man da quasi in der Mitte zwischen beiden Trassen erst mal relativ ungestört bauen kann und nicht den Verkehr stören muss. Aber auch da wird es irgendwann zu Störungen kommen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Eine Zusatzfrage. Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Minister, vielen Dank. – Mir ist klar, dass die Informationen von der Autobahn GmbH kommen. Aber zwei Dinge sind natürlich nicht richtig. Wenn argumentiert wird: „Da ist ein gedrängter Verkehr und das Einfahren ist schwierig“ – das Einfahren ist ja möglich, aber nur von Mühlacker kommend und nicht von Pforzheim kommend –, dann beißt sich diese Argumentation. Der zweite Punkt ist: Ich kann mir auf keinen Fall vorstellen, wie die Autobahn GmbH zu der Einschätzung kommt, das sei alles kein Problem. Vielleicht zählt sie nur die Unfälle auf der Autobahn. Aber wir haben täglich – täglich! – Unfälle da unten, schwere Unfälle, weil einfach links abgebogen wird, oberiode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 wohl man da nicht abbiegen kann. Dann stehen die Leute quer im Baufeld. Daher bitte ich noch mal, dass man da vonseiten des Landes die örtliche Polizei kontaktiert. Da muss etwas geprüft werden. Denn es kann nicht sein, dass man argumentiert: „Gut, dann fahrt einfach 2 km Umweg und wendet in einem Wohngebiet.“ Wir reden hier von einem Zubringerverkehr einer Autobahn, und das für mehr als ein Jahr, und nicht von einer kleinen Baustelle, um die anderthalb Monate ein bisschen mehr Verkehr ist. Da bitte ich, vonseiten des Landes noch mal darauf zu drängen, dass das in diese Prüfung mit aufgenommen wird. Denn Platz ist da, denn das Land oder das Regierungspräsidium braucht für seine Pläne diesen Bereich für den Ausbau der B 10, den man jetzt locker, wenn man es früher herstellt, als Linksabbiegespur darstellen kann. Ich bitte darum, dass man das mitnimmt. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Für den von Ihnen gewünschten Einfädelbereich der B 10 von Pforzheim kommend Richtung Stuttgart – das ist ja gesagt worden – gibt es den Platz nicht. Sie sagen, den gebe es, weil es den in die andere Richtung gibt. Aber nach unseren Informationen geht das nicht. Das war der eine Punkt. Zum zweiten Punkt: Das nehme ich gern zur Überprüfung noch mal mit. Allerdings muss ich schon sagen: Ich kann nicht der Autobahn GmbH unterjubeln, dass sich Fahrerinnen und Fahrer da nicht an die Verkehrsregeln halten und links abbiegen, wo sie nicht links abbiegen dürfen. Dann wäre noch die Frage zu stellen: Kann man das bautechnisch so verhindern, dass man etwa Plastikaufsteller oder etwas Geriffeltes macht, sodass deutlich spürbar wird, dass man das nicht darf oder kann? Oder die Polizei schaut an dieser Stelle ab und zu mal vorbei. Denn in der Regel werden Regeln dann am besten eingehalten, wenn man Sorge haben muss, dass man erwischt wird, wenn man sie nicht einhält. – Vielen Dank aber für den Hinweis.
Dr. Wolfgang Reinhart
Damit haben wir auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 behandelt. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – E v a l u a t i o n v o n S t a r t - u p B W Bitte sehr.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär Rapp! Um Förderprogramme zielgenau und effektiv gestalten zu können, ist es notwendig, diese regelmäßig und zeitnah auf deren Wirkkraft zu überprüfen, um bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können. So war das auch bei Start-up BW angekündigt. Allerdings fehlt bis heute eine entsprechende Veröffentlichung. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Inwiefern sieht die Landesregierung die aufgrund welcher Gründe eingetretene Verzögerung bei der Vorlage der Ergebnisse der Evaluation von Start-up BW – in der Stellung- (Nikolai Reith) nahme zu Drucksache 17/7868 unter Ziffer 13 wurde das erste Quartal 2025 als voraussichtliches Datum genannt – als problematisch an, insbesondere hinsichtlich der nur noch wenig verbleibenden Zeit in dieser Legislaturperiode und damit dem wenigen Raum für Korrekturen durch die aktuelle Landesregierung? b) Was sind die bisherigen Ergebnisse – bzw. Zwischenergebnisse – der Evaluation und die darauf basierenden Schlussfolgerungen und Handlungen der Landesregierung? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Dr. Rapp ans Redepult bitten.
Dr. Patrick Rapp
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Kollege Reith! Zunächst einmal vielen Dank für die Fragen. Sie gestatten, dass ich am Beginn einige Worte über die Landeskampagne Start-up BW verliere, mit der wir seit 2017 den Gründungs- und Start-up-Standort Baden-Württemberg stärken. Zunächst einmal: Ziel der Landeskampagne ist es, die flächendeckend über das Land verzweigten Ökosysteme im Start-up-Bereich zu stützen, die Sichtbarkeit des Gründerlands Baden-Württemberg zu stärken, die an einer Gründung Interessierten zu unterstützen, aber auch die Start-ups in einem dichten Partnernetzwerk mit unterschiedlichen Maßnahmenbündeln zu verankern. Aufbau, Zusammensetzung, Komponenten: Zur Start-up-Kampagne in Baden-Württemberg gehören die Gründerzentren, die es hier in unterschiedlicher Verteilung gibt, die sogenannten „Start-up BW Acceleratoren“, als zentrale Einheit – das kennen Sie auch – der „Start-up BW Summit“, den wir jeden Sommer in Stuttgart veranstalten mit einem nationalen, aber mittlerweile auch einem internationalen Schwerpunkt, sowie die speziellen Angebote wie „Start-up BW Young Talents“, mit dem wir speziell Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Schulformen ansprechen und versuchen, sie auch für das Thema „Selbstständigkeit und Gründung“ zu sensibilisieren, und „Start-up BW Local“ mit einem Schwerpunkt auf der Fläche des Landes. Zu Ihrer Frage nach dem Abschlussbericht, der Wirkungsevaluierung der Landeskampagne, den wir auch im Koalitionsvertrag so vereinbart haben: Es ist tatsächlich alles planmäßig gelaufen. Ich komme auch gleich dazu, warum Ihnen das nicht vorliegt. Es gibt einen ganz einfachen Grund. Wir haben mit externen Gutachtern zusammengearbeitet. Im ersten Quartal wurde der Bericht auch übermittelt. Das heißt, die Ergebnisse der Evaluation liegen vor. Es gab aber keine Vereinbarung zwischen Parlament und Regierung, dass eine Berichtspflicht besteht. Deswegen haben wir das auch nicht veröffentlicht, wie Sie es im ersten Teil Ihrer Frage angemerkt haben. In einem Beitrag der Denkschrift 2024 des Rechnungshofs – wenn ich es richtig weiß, ist es die Drucksache 17/7101 – (Abg. Ulli Hockenberger CDU: So ist es!) wird über das Förderprogramm noch mal berichtet. Da geht es im Schwerpunkt um die „Start-up BW Acceleratoren“. Er iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 wird dem Landtag Ende September übergeben. Das heißt, hier finden Sie dann tatsächlich auch große Teile dessen, was im Evaluationsbericht, im Wirkungsbericht stand. Das ist der erste Punkt. Das Zweite wird sein – aber das geht jetzt darüber hinaus –: Mit Blick auf die unterschiedlichen Auswirkungen und Förderprogramme – da geht es um „Start-up BW Pre-Seed“, aber auch um „Start-up BW Pro-Tect“ – werden wir bis zum 31. Dezember im Zusammenhang mit einem Denkschriftbeitrag abliefern. Das heißt, Sie bekommen es im Parlament auf jeden Fall auch noch in schriftlicher Form. Wichtig ist aber: Die Abläufe, wie sie vereinbart waren, erfolgten tatsächlich pünktlich. Der Bericht liegt uns vor. Er war für unsere Fachabteilung im Ministerium Grundlage für die Weiterentwicklung. Wenn Sie fragen, was die wesentlichen Inhalte waren, will ich zwei in den Fokus nehmen. Beim ersten Bereich ging es im Schwerpunkt um die Kommunikation, darum, die Marke „Start-up BW“ national wie international viel stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Das machen wir werblich mit den üblichen Marketingmaßnahmen auf den unterschiedlichen Kanälen, machen es aber auch über Veranstaltungen, über Netzwerke, die wir, das Wirtschaftsministerium, bedienen – bis hin zu dem internationalen Netzwerk „Vier Motoren für Europa“, zu dem Baden-Württemberg, Katalonien, die Lombardei und die Region Auvergne-Rhône-Alpes gehören. Wir bringen auch hier die Start-up-Ökosysteme zusammen, um unsere Landesmarke zu stärken. Das spielt auch eine Rolle, wenn es darum geht, im Rahmen der Internationalen Bodensee-Konferenz etc. einen Schwerpunkt zu setzen. Beim zweiten Schwerpunkt ist es um die „Start-up BW Acceleratoren“ gegangen, darum, sie auch weiterzuentwickeln. Das läuft im Haus ohnehin, weil es für uns ein ständiger Prozess ist, ein Abgleich. Es sind ja Investoren mit drin – Venture-Capital –, aber auch andere Player, die uns nach irgendwelchen Events laufend Rückmeldungen geben. Auch das fließt immer ein. Es ist für uns, wie gesagt, ein dynamischer Prozess und insofern seit Bestehen immer wieder in der Weiterentwicklung begriffen. Ich denke, Ihnen brauche ich es nicht zu sagen – Sie sind ein Experte –: Wir haben derzeit ein sehr volatiles Umfeld mit unterschiedlichen Einflussfaktoren. Das heißt, es verschieben sich immer wieder mal Schwerpunkte inhaltlicher Art, aber auch Schwerpunkte, was die Branchenzuordnungen oder die Branchenanforderungen angeht, was die Innovation betrifft. Insofern besteht ohnehin laufend die Notwendigkeit zum Update.
Dr. Wolfgang Reinhart
Eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Reith.
Nikolai Reith FDP
Die Zusatzfrage will ich vielleicht als Bitte formulieren. Ich meine, dass es für den Haushaltsgesetzgeber, für denjenigen, der letztlich die finanziellen Mittel für solche Evaluationen und Förderprogramme zur Verfügung stellt, gut und wichtig ist, dass da eine automatische Berichterstattung über das Ergebnis der Evaluationen erfolgt. Das würden wir uns wünschen. Das ist auch für künftige Entscheidungen notwendig. Es ist ein ständiger Prozess, was die (Nikolai Reith) Fördermittel, die Start-up-Kultur angeht. Das würde ich als Frage und gleichzeitig als Bitte formulieren.
Dr. Patrick Rapp
Vielen Dank. – Das nehme ich mit. Inwieweit wir das und in welchen Rahmensetzungen wir das machen können – – Es geht ja noch um ganz andere Förderprogramme. Ich persönlich würde das auch für richtig halten. Vor allem sollte es nicht auf Legislaturperioden abgestellt sein. Es sind ja langfristig angelegte Programme des Landes Baden-Württemberg, die die Zukunftsfähigkeit dieses Landes ganz klar adressieren. Insofern treffen sich da unsere Interessen. Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 erledigt. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage, der Anfrage unter Ziffer 7: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n d r e - a s K e n n e r S P D – D r o g e n s c r e e n i n g m i t t e l s A b w a s s e r a n a l y s e Bitte sehr, Herr Kollege Kenner.
Andreas Kenner SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es scheint auf den ersten Eindruck ein etwas exotisches Thema zu sein. Das wird aber in vielen anderen Ländern schon gemacht. Alle Fraktionen hatten schon mit der neuen Suchtbeauftragten, mit den Suchtberatungsstellen Gespräche. Diese sagen alle, es wäre eine gute Möglichkeit, um festzustellen, welche Drogen in welchen Mengen im Umlauf sind, das Abwasser zu kontrollieren. Wir wissen – das ist spannend –, dass aus dem Norden neue synthetische Drogen auf dem Vormarsch sind. Niemand weiß, wie viele und wie sie sich zusammensetzen. Die Abwasserkontrolle wäre ein Mittel, das herauszubekommen. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Inwieweit kann eine kontinuierliche und flächendeckende Überwachung des Abwassers durch dessen Untersuchung dabei helfen, eine Opioidkrise zu verhindern und allgemein Informationen über Drogenkonsum zu erlangen? b) Inwieweit finden in Baden-Württemberg bereits kontinuierliche und flächendeckende Überwachungen des Abwassers dieser Art einschließlich deren Auswertung statt? Wenn nicht: Ist das in Zukunft geplant? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf Herrn Staatssekretär Dr. Baumann für die Landesregierung zur Beantwortung ans Redepult bitten.
Dr. Andre Baumann
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank auch für die beiden Fragen, die ich gern beantworte. Im Rahmen des von Ihnen angesprochenen Abwassermonitorings werden Abwässer aus einem bestimmten Bereich, z. B. einer Stadt, einer Gemeinde, auf das Vorhandensein von Drogen- oder Stoffwechselrückständen untersucht. Das ermögeriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 licht im Nachhinein eine Abschätzung des Drogenkonsums in einem bestimmten Einzugsbereich. Durch die Wiederholung der Untersuchung entstehen Zeitreihen, die im Nachgang bei ausreichenden Datenmengen die Darstellung von Entwicklungen ermöglichen. Daraus können Tendenzen abgeleitet werden. Diese Untersuchungen sind jedoch kein geeignetes Instrument zur Erkennung kurzfristiger Entwicklungen, etwa einer aufkommenden Krise. Es gibt keine Alarmfunktion, weil es einen Zeitverzug gibt. Bei den in Rede stehenden synthetischen Opioiden kommt hinzu, dass die Konsummengen in Deutschland zum Glück so gering sind und dass die Potenzen dieser Stoffe so hoch sind, dass man nur ganz geringe Konzentrationen im Abwasser findet, sodass diese Untersuchung sehr wahrscheinlich auch gar nicht funktioniert, um die Alarmfunktion auszuüben. Deswegen erscheint es uns – ich bin nur der Umweltstaatssekretär –, meiner Verwaltung hilfreicher, wenn man diese Fragen hat, auf andere Datenmengen zurückzugreifen, also dass man untersucht: Welche Sicherstellungen werden gemacht? Welche Drogennotfälle gehen ein? Man sollte sich auch die drogenbedingten Todesfälle anschauen. Diese Alarmfunktion wird über die Abwässer wahrscheinlich nicht zu bewerkstelligen sein. Jetzt komme ich zur Beantwortung der zweiten Frage: Inwieweit findet eine kontinuierliche und flächendeckende Überwachung des Abwassers statt? Für ein Drogenscreening mittels Abwasseranalysen im Zulauf von Kläranlagen gibt es keine rechtlichen Anforderungen. Das kann man machen. Dem Land liegen keine übergeordneten Erkenntnisse über eine solche Überwachung vor. Uns ist lediglich bekannt, dass die Stadt Stuttgart im Rahmen eines überregionalen und internationalen Projekts ein solches Screening durchführt. – So viel von meiner Seite.
Dr. Wolfgang Reinhart
Eine Zusatzfrage. Herr Kollege Kenner.
Andreas Kenner SPD
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Der Sozialminister hat hineingeflüstert, Drug-Checking wäre die andere Möglichkeit. Aber das ist dann nicht Ihr Thema, sondern das müssen wir dann miteinander verhandeln, und das machen wir dann nach der Sommerpause. Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Damit sind wir dahin gehend am Ende der Fragestunde, dass heute alle Fragen beantwortet worden sind. Wir können damit Punkt 5 der Tagesordnung als erledigt erachten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise (Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz – KommRegBefrG) – Drucksache 17/9087 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Innenminister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man es mit dem Bürokratieabbau ernst meint, dann darf man nicht nur Sonntagsreden halten, sondern dann muss man handeln, mutig voranschreiten und auch unkonventionelle Lösungen in Betracht ziehen. Vom Bashing gegen die öffentliche Verwaltung halten wir nichts. Die öffentliche Verwaltung ist selbstverständlich notwendig, um Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, Gleichbehandlung, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie zu gewährleisten. Vor allem entsteht häufig der Eindruck, dass allzu starre, zu komplexe, ja überflüssige, übernormierte Vorgaben die Verwaltungen eher belasten, Innovationen behindern, Entscheidungsprozesse unnötig verzögern und verlangsamen. Gerade auf der kommunalen Ebene zeigt sich das besonders deutlich. Die Gemeinden und Landkreise sind die Verwaltungsebene, die am nächsten an den Menschen ist. Hier werden die wichtigsten Leistungen erbracht: von der Kinderbetreuung bis zur Baugenehmigung, von der sozialen Unterstützung bis zur Daseinsvorsorge. Deshalb stehen wir an der Seite unserer Kommunen. Freilich hören wir häufig von den in den Kommunen Verantwortlichen: „Wir wissen, wie wir es besser machen könnten, aber wir dürfen nicht, ihr lasst uns nicht.“ Das ist frustrierend für die gewählten kommunalen Entscheidungsträger im Haupt- und im Ehrenamt, für die Kommunalverwaltungen und nicht zuletzt für die Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht passgenaue und auch schnelle Lösungen erwarten. Bürokratieabbau ist deswegen kein Chichi, kein Luxus, (Zuruf) sondern inzwischen eine absolute Notwendigkeit. Dies haben die Landesregierung und unsere Koalition erkannt, und insbesondere im Rahmen der Entlastungsallianz kommen wir gerade Stück für Stück ganz gut voran. Ja, es ist schon wahr: Nicht jede Vorschrift, die einmal ihren Weg in ein Gesetz, in eine Verordnung oder eine Verwaltungsvorschrift gefunden hat, muss für alle Zeit gelten. Manche Regelungen sind vielleicht gut gedacht gewesen, aber im Vollzug erweisen sie sich als unpraktisch. Nicht jede Aufgabe, die einer Kommune aufgebürdet wird, muss zwingend notwendig sein, um die hehren Ziele des Gesetzgebers zu erfüllen, und nicht jeder Verwaltungsstandard ist ein für alle Mal und für alle Zeit sakrosankt. Das heißt, wir müssen uns stets aufs Neue ernsthaft die Frage stellen: Was ist wirklich nötig? Was ist vielleicht lieb gewonnene Gewohnheit? Gibt es neben den Buchstaben des Gesetzes, die vielleicht einmal gut gemeint waren, auch neue, andere Wege der Aufgabenerledigung? (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz wollen wir unseren Kommunen jetzt ein Instrument an die Hand geben, ein Werkzeug an die Hand geben, genau das herauszufinden. Der Vorschlag geht im Übrigen auf unsere Entlastungsallianz zurück, nach dem Vorbild der Standarderprobungsgesetze in iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 anderen Ländern ein solches Gesetz auch für Baden-Württemberg zu schaffen. Freilich gehen wir auch hier unseren Baden-Württemberg-Weg. Ich will Ihnen ausnahmsweise aus einem vertraulichen Gespräch berichten, das mich auch persönlich motiviert hat. Am Rande eines Sprengeltreffens habe ich den Präsidenten des Deutschen Landkreistags gefragt: „Was wäre denn bei den ganzen Themen Entbürokratisierung usw. aus deiner Sicht das Wichtigste?“ Und er sagte mir damals: „Mach ein Regelungsbefreiungsgesetz. Gib uns Landkreisen, gib den Kommunalen die Möglichkeit, von Gesetzen, Verordnungen, Regelungen abzuweichen und das für eine gewisse Zeit zu erproben.“ Es ist also im Grunde genommen ein Gesetz von einem Kommunalen für unsere Kommunen. Den Kommunen soll es ermöglicht werden, sich auf Antrag für einen begrenzten Zeitraum Abweichungen von landesrechtlichen Vorschriften genehmigen zu lassen, soweit deren Ziele nicht gefährdet werden. So schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen für Experimente und Innovationen, um neue Formen der Aufgabenerledigung austesten zu können, und zwar in der Praxis vor Ort. Wir setzen damit – das ist unsere Generallinie – auf die Verantwortung, auf die Eigenverantwortung unserer Kommunen, denen wir nicht misstrauen, sondern denen wir etwas zutrauen, sehr viel zutrauen. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Deswegen stärken wir jetzt auch den Handlungsfreiraum für die Kommunen und schaffen ihnen diesen Innovations- und Experimentierraum. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Gleichzeitig sichern wir den Schutz der öffentlichen Interessen, indem diese Abweichungen zeitlich befristet und auch kontrolliert bleiben. Ein wesentlicher Punkt ist: Bei der räumlich und zeitlich begrenzten Befreiung muss es keinesfalls bleiben. Zunächst einmal muss das Ganze auch unter Kontrolle geschehen. Aber auf der anderen Seite, wenn es sich in einer Gemeinde bewährt, dann rollen wir es auf 1 100 weitere Gemeinden aus – und damit landesweit und auf Dauer. Jede Abweichung bedarf freilich der Genehmigung des zuständigen Ministeriums. Es geht also nicht um Beliebigkeit – – (Unruhe bei der AfD – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Entschuldigung, Herr Minister. – Ich darf bitten, die Gespräche, wenn sie schon dringlich sind, außerhalb des Plenarsaals zu führen. – Bitte fahren Sie fort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ja, gut, die AfD interessiert sich natürlich nicht für so ein konkretes Thema wie dieses. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Woher wollen Sie das wissen?) – Weil Sie sich unablässig unterhalten und hier stören. (Minister Thomas Strobl) (Abg. Anton Baron AfD: Sie sind doch die fünfte Ko- lonne von Putin, Herr Strobl! – Abg. Dr. Rainer Bal- zer AfD: Wir haben über Ihre Rede gesprochen! – Weitere Zurufe von der AfD) – Ogottogott, die Puppe Putins. Das hat offensichtlich gesessen. (Lachen bei der AfD – Vereinzelt Beifall – Abg. Jo- achim Steyer AfD: Das ist ja lächerlich! – Abg. Mi- guel Klauß AfD: Man kann sich auch zum Affen machen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich bitte, jetzt wieder mit der Begründung des Gesetzes fortzufahren und im Übrigen die Regeln hier einzuhalten. Bitte sehr. (Zuruf von der AfD: Jawohl!) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Herr Präsident. – Es geht um Erprobung mit Methode und mit Verantwortung. Freilich will ich alle Beteiligten dazu ermutigen – alle Beteiligten, also die kommunale Seite, aber das gilt auch in Richtung der Landesregierung und der Fachministerien –, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) dass wir auch den Mut haben, Neues auszuprobieren. Das ist der Sinn dieses Gesetzes: dass wir es mutig angehen. Diesen Mut wünsche ich mir ausdrücklich von allen Beteiligten. (Abg. Anton Baron AfD: Da bin ich gespannt!) Besonders freut mich der Vorschlag, den die kommunalen Landesverbände nach der Anhörung gemacht haben. Er zeigt im Übrigen, dass wir solche Anhörungen nicht nur machen, damit sie gemacht sind, sondern dass wir das, was dort gesagt wird, ernst nehmen. Insbesondere nehmen wir das ernst, was uns von der kommunalen Seite gesagt wird. Auf Vorschlag der kommunalen Landesverbände haben wir in den Gesetzentwurf aufgenommen, dass auch ein vollständiger Aufgabenverzicht Gegenstand einer Regelungsbefreiung sein kann. Das ist aus meiner Sicht ein essenzieller Punkt. Wahr ist auch, dass es zu diesem Punkt in den vergangenen Monaten durchaus Diskussionen gegeben hat. Daher ist es gut, dass wir solche Fragen sorgsam wägen und miteinander besprechen. Letztlich konnte der Knoten durchschlagen und eine Lösung gefunden werden. Ja, ein Aufgabenverzicht soll möglich sein, freilich aber nur, wenn die übergeordneten Ziele, die der Gesetzgeber im Sinn hatte, nach wie vor erreicht werden können. Ich will mich bei den Beteiligten sehr herzlich für diesen Kompromiss, der ganz sicher kein fauler Kompromiss, sondern ein sehr guter Kompromiss in der Sache ist, bedanken. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf: Oh!) Meine sehr verehrte Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie uns gemeinsam einen Rahmen schaffen, in dem neue Ideen nicht sofort an alten Regeln scheitern. Zeigen wir unseren Kommunen, dass wir es mit ihrer Innovationskraft und ihrer Innovationsfähigkeit ernst meinen. Zeigen wir unseren Komeriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 munen erneut, dass wir Zutrauen haben, dass wir Vertrauen zu ihnen haben. (Zuruf) Bürokratieabbau darf nicht nur ein Schlagwort sein. Wir müssen das auch gemeinsam leben. Wir dürfen es nicht nur in Sonntagsreden (Zuruf: Dort erst recht!) im Munde führen. Wir müssen es dann einfach auch tun. Wir, diese Koalition, diese Landesregierung, tun es mit diesem Gesetzentwurf zum Regelungsbefreiungsgesetz. In diesem Sinn freue ich mich auf weitere konstruktive Beratungen in diesem Haus. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt zur Aussprache über. Für die Aussprache hat das Präsidium die übliche Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich sehe, dass für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Swantje Sperling bereits am Redepult steht, der ich hiermit das Wort erteile.
Swantje Sperling GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Regelungsbefreiungsgesetz greift die Landesregierung ein Anliegen auf, das von der kommunalen Seite in die Entlastungsallianz eingebracht wurde. Es stärkt die Freiheit und Flexibilität der Kommunen und der Landratsämter, ihre Aufgaben so zu erledigen, wie sie es für richtig halten. Es ermöglicht ihnen, neue Wege auch in der Aufgabenerfüllung zu beschreiten. Es trägt dabei der Heterogenität Baden-Württembergs als Flächenland mit 1 101 Kommunen Rechnung. Wir schaffen Experimentierräume für die Kommunen, um einfacher, schneller, effizienter und kostengünstiger zu arbeiten. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Mit einem Erprobungsgesetz können so Best-Practice-Beispiele vor Ort entwickelt werden. Wenn sich das Gesetz bewährt, soll dies so schnell wie möglich auch in den anderen Kommunen umgesetzt werden. Das ist ein Beitrag zur Schwarmintelligenz. So können wir neue Wege beschreiten, um Bürokratie im Land abzubauen und die Kommunen weiter zu entlasten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Entscheidend sind die übergeordneten Ziele und nicht der Weg, durch den sie erreicht werden. Diese Ziele werden übrigens im besten Fall gemeinsam erreicht. Auch hier stärken wir die interkommunale Zusammenarbeit und setzen Anreize dafür, dass auf kommunaler Ebene Maßnahmen gebündelt werden, um Kapazitäten zu schaffen. Dieses Gesetz zeigt: Wir stehen zu unseren Kommunen und wir vertrauen ihnen. Vor allem vertrauen wir ihren Kompetenzen vor Ort. Die Mitarbeitenden in den Verwaltungen werden damit in ihren Fähigkeiten und ihrem Mut, kreative Pro- (Swantje Sperling) blemlösungen zu finden, gestärkt, ebenso auch die kommunalen Gremien, die über die Lösungsfindung letztendlich entscheiden. Dieses Gesetz ist damit ein klares Bekenntnis zur Kraft der Kommunen und zu ihren Mitarbeitenden, zum Gemeinderat, und letztendlich ein Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Unsere Kommunen können durch dieses Gesetz weitere Entlastungspotenziale freisetzen und durch konkretes Handeln entsprechende Deregulierungs- und Entlastungsvorschläge unterbreiten. Damit wirkt dieses Gesetz über die Arbeit der Entlastungsallianz hinaus. Ohne diese hätten in so kurzer Zeit nicht so viele geleistete Schritte zum Bürokratieabbau im Land unternommen werden können. Deswegen können wir nach fast zwei Jahren eine positive Bilanz über die Arbeit der Entlastungsallianz ziehen. In drei Entlastungspaketen konnten bereits 170 Maßnahmen verabschiedet werden. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier von wesentlichen Entlastungen für Unternehmen, für Verwaltungen sowie für Bürgerinnen und Bürger. Über 100 konkrete Vorschläge wurden für die Bundes- und die EU-Ebene eingebracht. Es sind eben nur genau 7 % der Regelungen, die vom Land ausgehen; der Rest betrifft die EU und den Bund. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir, das Land, uns hierzu äußern und die richtigen Impulse setzen. Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, dass der Lenkungskreis bis zum Ende dieser Legislaturperiode fortgesetzt wird. Ich möchte das auch zum Anlass nehmen, den neun Facharbeitsgruppen mit den 150 Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Verbänden und Vertretern der Praxis zu danken und dieses Engagement zu würdigen. Das zeugte von wirklicher Leistungsfähigkeit, was sie erbracht haben. Bürokratieabbau sowie Aufgaben- und Standardbetrachtungen sind eben nie abgeschlossen; sie sind eine Daueraufgabe und absolut notwendig, um unseren Staat leistungsfähig zu halten, insbesondere in Zeiten schwindender Ressourcen. Die Debatte muss lösungsorientiert mit Verwaltung, Praxisverbänden und Wirtschaft weitergeführt werden – wir haben gezeigt, wie gut das funktionieren kann –, aber selbstverständlich auch mit den Menschen selbst. Denn was wir uns in einer Debatte um Priorisierung und Standards nicht leisten können, ist, dass diese ausschließlich in einem sehr engen Personenkreis fortgeführt wird. Für diese Debatte bedarf es also eines unkonventionellen Denkens out of the box, und die Bereitschaft hierzu zeigt die Landesregierung mit diesem Gesetz. Die Kommunen können sich mit diesem Gesetz jetzt weiter gemeinsam mit dem Land auf den Weg machen und in der Praxis genau sehen: Wo sind unsere Potenziale? Wir müssen und wir werden diesen Weg weitergehen; Ziel ist ein leistungsfähiger Staat, und das liegt in unser aller Interesse. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort, und für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Ulli Hockenberger.
Ulli Hockenberger CDU
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer von Ihnen erinnert sich noch daran, wo er am 22. Oktober 2022 war und von was er da gelesen hat? Auch ich weiß nicht mehr, wo ich am 22. Oktober 2022 war, aber ich weiß, von was ich an diesem Tag gelesen habe. Ich habe von einem Brief an Herrn Ministerpräsident Kretschmann gelesen, (Der Redner hält den offenen Brief „In großer Sorge um unser Land“ hoch.) den stellvertretend für die jeweiligen Institutionen acht wichtige Persönlichkeiten unterschrieben haben (Zuruf: Oh ja!) und der die Überschrift „In großer Sorge um unser Land“ trägt. Seit damals ist viel passiert: Die Entlastungsallianz hat mittlerweile drei Entlastungspakete vorgelegt, die es ohne diesen Brief wohl nicht gegeben hätte. Obwohl: Dem Pressespiegel von heute entnehme ich, wer der eigentliche Motor des Bürokratieabbaus ist, nämlich der Kollege Schwarz. In dieser Dimension war mir das bisher nicht bekannt, Herr Kollege Schwarz. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Sehen Sie, Herr Kollege! – Abg. Anton Baron AfD: Mir auch nicht!) Das muss ich Ihnen sagen: Wir sind Ihnen aber dafür dankbar – das ist überhaupt keine Frage –, und Sie werden im weiteren Verlauf der Legislatur noch Gelegenheit haben, den Beweis dafür anzutreten, dass Sie das auch sind. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Vielen Dank! Das war on point heute erschienen!) Im Übrigen teile ich die Auffassung der Kollegin Sperling – bis auf einen kleinen Unterschied, nämlich hinsichtlich der Bilanz. Sie haben von einer Bilanz gesprochen. Ich kann aber niemals von einer Bilanz sprechen, sondern nach zwei Jahren nur von einer Zwischenbilanz. Die Aufgabenkritik und der Abbau von Bürokratie bleiben eine Daueraufgabe; da kommen wir nicht darum herum, das hört nicht auf. Aber der Anfang ist gemacht. Herr Staatsminister Krauss war gestern bei der Regierungsbefragung da, und ich vermute, er hätte genau das auch bestätigt, wenn er zu Wort gekommen wäre. Aber Zeitgründe haben das verhindert. Ich habe, was das heutige Gesetz anbelangt, nicht mit dem Präsidenten des Deutschen Landkreistags sprechen müssen, weil ich in den 15 Forderungen der kommunalen Landesverbände an die Entlastungsallianz unter Punkt 12 lese: „Einführung eines Standarderprobungsgesetzes“. Und genau das machen wir heute. Wir machen das mit einem ganz schlanken Gesetz, das nur sechs Paragrafen enthält. Bevor ich darauf ein- (Ulli Hockenberger) gehe, möchte ich nur kurz ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Das Gesetz ist ein befristetes Erprobungsgesetz. Es schafft kein neues Recht, es enthält eine Berichtspflicht, damit der Gesetzgeber nachsteuern kann, und es ist digitaltauglich. Ich gehe einmal kurz durch die Paragrafen. § 1 definiert das Ziel des Gesetzes. Es können neue Formen der Aufgabenerledigung erprobt werden, und die Kommunen können angesichts des demografischen Wandels neue Formen der Aufgabenerledigung ausprobieren. § 2 regelt das Antragsrecht der Kommunen zu neuen Formen der Aufgabenerledigung, aber auch zum Aufgabenverzicht. Auf die Bedeutung gerade dieses Passus ist der Minister eingegangen. § 3 beschreibt das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie den Umgang in den kommunalen Organen. Bemerkenswert finde ich das abgestufte Antrags- und Genehmigungsverfahren in § 3. Das zeigt unseren unbedingten Willen dazu, dass das Gesetz auch gelingen soll. Auf Vorschlag des Normenkontrollrats wurde eine tolle Formulierung für das Verständigungsverfahren aufgenommen. Die Formulierung in § 3 Absatz 3 Satz 3 lautet – Kollege Hagel hat gesagt, an dieser Stelle muss ich ganz langsam reden, damit jeder mitkommt; ich lese Ihnen einmal vor, was da steht –: Stehen einer Genehmigung Hindernisse entgegen, ist auf mögliche Veränderungen des Antrags hinzuwirken, um eine Genehmigung zu ermöglichen. Somit ist der Antrag nicht wie bisher abzulehnen. Das zeigt eindrucksvoll, dass die CDU-Landtagsfraktion nachgerade in das Gelingen dieses Gesetzes verliebt ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An- dreas Schwarz GRÜNE) – Ja, sehr gut. – Im Übrigen werden Ausnahmen befristet. Das Antragsrecht ist in § 4 beschrieben. § 5 – Allgemeine Übertragbarkeit, Berichtspflicht – lasse ich jetzt außen vor. Uns ist bewusst, dass wir mit diesem Gesetz nicht alles lösen. Den Anteil der Landesgesetze hat die Kollegin Sperling genannt. Es ist aber ein Zeichen. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir verstanden haben, dass Kommunen manches einfach besser, günstiger und belastungsärmer gestalten können, ohne das Ziel, den Sinn und den Zweck eines Landesgesetzes aus den Augen zu verlieren. Hier sind wir absolut Vorreiter, und deswegen machen wir es und lassen die Kommunen einfach mal machen. Übrigens: Wenn es nur nach uns gegangen wäre, hätten wir dieses Gesetz schon viel früher hier im Landtag behandeln können. Das wollte ich an dieser Stelle einfach eingefügt haben, damit die CDU-Fraktion noch einmal Gelegenheit hat, zu applaudieren. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Heiterkeit) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Selten habe ich ein Gesetzgebungsverfahren gelesen, bei dem es beim Eingehen auf die Begründung immer hieß: „Dem Vorschlag wird Rechnung getragen.“ Das war wirklich eine gelungene Arbeit des Gesetzgebers. Meine Damen und Herren, es gab auch noch etwas Bemerkenswertes: Unser Innenminister ist laut „Staatsanzeiger“ nach einem Beispiel gefragt worden. Da hat der Herr Innenminister eine bemerkenswerte Zurückhaltung gezeigt. Ich dachte zunächst: „Oh“, dann dachte ich: „Ah“, und dann dachte ich: „Das war gut.“ Denn manchmal ist weniger mehr oder wie in diesem Fall nicht schon alles. Warum sage ich das? Aus meinem früheren Leben als Bürgermeister weiß ich, dass bei Haushaltskonsolidierungsvorschlägen mein erster Vorschlag immer falsch war: „Das können wir nicht machen.“ Dann habe ich gewartet, bis der Gemeinderat Vorschläge macht. Da habe ich vor mich hin gewartet, und manchmal habe ich vergeblich gewartet. – Aber lassen wir das. Die Zeit ist um, meine Zeit ist auch fast um. Ich komme zum Schluss. Die Koalition hat geliefert, jetzt sind die Kommunen dran, ähnlich wie beim Erprobungsparagrafen zum Kinderbetreuungsgesetz. Wir erinnern uns: Auch das war ein Vertrauensvorschuss an unsere Kommunen. Weil wir großes Vertrauen in unsere Kommunen haben, erwarten wir jetzt mit großem Interesse die Vorschläge der Kommunen. Ein Beispiel hat der Präsident des Landkreistags schon genannt, das können Sie im „Staatsanzeiger“ nachlesen. Wir sehen also: Der Anfang ist gemacht, und um sinngemäß einen Fußballphilosophen zu zitieren – er ist ehemaliger KSC-Torhüter –: Jetzt geht es nur noch weiter, weiter, immer weiter. (Glocke des Präsidenten) Schönen Sommer und ein schönes Sommerfest des Landtags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Zuruf: Sehr gut!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Sascha Binder das Wort.
Sascha Binder SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie oft diskutieren wir nicht nur hier, sondern auch draußen mit den Kommunen, mit der Wirtschaft über Bürokratieabbau, über Regelungen, die wir eigentlich nicht brauchen, über lange bürokratische Prozesse, manchmal auch so, dass wir selbst daran zweifeln, wie wir das den Bürgerinnen und Bürgern jetzt noch erklären sollen. Auch ich verzichte jetzt auf Beispiele, die mir da so in den Kopf kommen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist gut so!) Es ist richtig, dass die Landesregierung, nachdem andere Bundesländer wie beispielsweise Brandenburg die Bitten der Kommunen aufgenommen haben, jetzt einen Gesetzentwurf für ein Erprobungsgesetz eingebracht hat. (Sascha Binder) Herr Kollege Hockenberger, ich hatte das Gefühl, dass es vor allem eine Erprobung für die Kommunen sein soll, um mal zu zeigen, dass sie jetzt die Möglichkeit haben, sich von der Anwendung einzelner Regelungen befreien zu lassen. Das können sie aber nicht einfach beantragen, sondern müssen es ausführlich begründen. Dann müssen sie bis zu drei Monate warten, bis man dann die Entscheidung trifft. Wenn sie Glück haben und richtig begründet haben, dann wird gleich genehmigt, wenn sie Pech haben, wird ihnen noch mal gesagt, was sie an der einen oder anderen Stelle verbessern sollen. Dann ist dieser Weg irgendwann einmal zu Ende. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Das ist ja sehr unbürokratisch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin tatsächlich gespannt, wie diese Erprobung verläuft. Es ist nämlich nicht nur eine Erprobung für Regelungsbefreiungen, die man beantragen kann, sodass bestimmte Regelungen dann vielleicht nicht gelten, sondern es ist vor allem eine Erprobung für die Ministerialbürokratie. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Wie ich vorhin schon bestätigt habe!) Ist es möglich, dass eine Befreiung innerhalb von drei Monaten genehmigt werden kann? Sind auch die Fachministerien bereit – wenn es nämlich um ihre eigenen Regelungen geht –, innerhalb von drei Monaten ins Gelingen dieses Gesetzes verliebt zu sein, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr schön!) ins Gelingen verliebt zu sein, dass die Kommunen tatsächlich von Regelungen entlastet werden? Denn wie ich glaube, ist das Abschaffen von Regelungen beim Bürokratieabbau das eine, aber ein Kulturwandel in der Verwaltung das viel Wichtigere, nämlich nicht alles bis zum Letzten absichern zu wollen, nicht heute von Bürokratieabbau zu reden und morgen zu sagen: „Nicht in meinem Bereich.“ Deshalb wird es auch spannend sein, welche Fachressorts da etwas offener sind oder welche Fachressorts – Kollegin Sperling, wenn Sie heute sagen: wir entlasten die Kommunen – eben nicht dazu beitragen, Anträge am Ende schnell zu beurteilen, zu bescheiden und damit die Kommunen auch wirklich in der Praxis zu entlasten. Darauf kommt es nämlich an. Da muss jeder etwas hergeben. Da muss jeder bereit sein, das Ziel vielleicht nicht zu 150 % erreichen zu wollen, sondern vielleicht nur zu 90 %, dafür aber eine Baumaßnahme, die Errichtung einer Kita oder dergleichen überhaupt zu ermöglichen, wenn einzelne Regelungen dann nicht mehr gelten und manches auch etwas schneller geschieht. (Beifall bei der SPD) Deshalb sind wir gespannt, ob mit diesem Erprobungsgesetz auch ein Kulturwandel in der Verwaltung des Landes stattfindet, ob man offener, schneller, besser entscheidet, ob dann nicht doch noch verschiedene Ebenen zu Rate gezogen werden, ob vielleicht das Regierungspräsidium noch mal in die Nachfrage genommen wird und dann vielleicht noch mal um eine Fristverlängerung der drei Monate gebeten wird. (Zuruf: Denkbar!) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Wir sind gespannt, aber wir sind, Herr Kollege Hockenberger, voller Hoffnung, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist doch schön!) dass dieser Kulturwandel per Gesetz geschieht (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die SPD voller Hoffnung, das ist ja mal was!) und dass dieser Kulturwandel dann auch von oben diktiert wird und wir lauter ins Gelingen verliebte Menschen haben, die einerseits vonseiten der Kommune kreative Ideen haben und andererseits von den Fachressorts und der Landesregierung mit offenen Armen empfangen werden und gleich ihre Genehmigung bekommen. Wir sind auch auf die Rückmeldungen der Kommunen gespannt. Wir haben hier und da noch ein paar Fachfragen, die wir im Innenausschuss klären können. Aber wir wollen dieser Hoffnung nicht entgegenstehen. Insofern freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss und in der folgenden Lesung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das haben Sie sehr schön gesagt! Sehr schön!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort jetzt der Abgeordnetenkollegin Julia Goll.
Julia Goll FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, in einem sind wir uns einig: An diesem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz ist eines auf alle Fälle richtig gut, und zwar der Name. Denn dieser deutet so auf Tatkraft und einen echten Willen zur Regelungsvereinfachung hin, wovon hier alle immer reden und welchen die Kommunen – ja, es stimmt – händeringend fordern. Vermutlich hat ja auch deshalb dieses Gesetz bereits mit seiner Ankündigung bis heute geradezu Begeisterung ausgelöst. „Liebesempfindungen für dieses Gesetz“ – (Heiterkeit der Abg. Swantje Sperling GRÜNE und Gabriele Rolland SPD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Steht über allem!) das habe ich hier so auch noch nicht gehört. Aber dabei übersieht man, dass mit der schlichten Ankündigung dieses Gesetzes zur Möglichkeit von Regelungsbefreiungen die Befreiung an sich noch nicht umgesetzt wird. Das ist das große Problem und auch das Muster, welches die Landesregierung hier immer so betreibt. Erstaunlich ist aber übrigens, dass sich der Ministerpräsident beim Eigenlob für ein Gesetz bei diesem erstaunlich zurückhaltend gezeigt hat; das ist mir aufgefallen. Er wird wissen, weshalb. Dieses Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz – schauen wir es uns einmal näher an – entspricht ganz überwiegend nahezu wörtlich dem Brandenburgischen Standarderprobungsgesetz von 2021. Brandenburg betreibt auch bereits seit 19 Jahren intensive Bemühungen auf diesem Sektor – seit 19 Jah- (Julia Goll) ren. Wenn wir uns deren Erfahrungen anschauen, dann schwindet leider – ich sage: leider – mancher Optimismus. In Brandenburg gibt es bereits den Achten Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes. In diesen Berichten sind – Herr Kollege Binder, vielleicht an Sie gerichtet – dann auch die Antworten enthalten, was da so zu erwarten ist. Und der Kollege Hildenbrand hat es gerade zu mir gesagt: Für die Jahre 2021 bis 2023 sind genau 13 Anträge zu diesem Gesetz eingegangen: (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Acht betrafen die Abweichung von der Pflicht zur Bekanntmachung von Ortsrecht in – im Prinzip – einer Tageszeitung. Ja, das hört sich sinnvoll an; das kann man machen. Vier Anträge betrafen – ich muss es ablesen, weil das so abenteuerlich ist – eine Abweichung von der Pflicht nach ... der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung, die an die Gemeindekasse gerichteten Sendungen ungeöffnet weiterzuleiten. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das hat doch was!) – Ja, genau: Was es alles gibt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Das gibt es bei uns übrigens auch. Bei uns gibt es in der Gemeindekassenverordnung – so heißt die bei uns – im Prinzip eine gleiche Vorschrift. Jetzt darf ich doch wirklich auch hier mal die Frage stellen: Muss man erst ausprobieren, ob man das wegfallen lassen kann? Oder kann man nicht gleich sagen: Das kann doch weg, wofür brauchen wir das denn? (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Kolleginnen und Kollegen, ein solches Gesetz kann man natürlich einführen. Stand heute werden wir uns dem auch überhaupt nicht entgegenstellen. Aber es darf doch bitte niemand meinen, damit sei jetzt die große Kehrtwende hin zum Bürokratieabbau kraftvoll eingeleitet worden und den Kommunen ein sonderlich wirkungsvolles Instrument gegen das vom Ministerpräsidenten immer gern beschriebene Brombeergestrüpp der Bürokratie an die Hand gegeben. Ich darf Ihnen sagen: Dieses Gesetz ist keine Kettensäge, und für mich als Waiblingerin ist die Kettensäge – Waiblingen ist die Heimatstadt von STIHL – sehr positiv besetzt. (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Zu- ruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Das Gesetz ist kein Lichtschwert, es ist nicht einmal ein Rasenmäher. Es ist gerade wegen seiner so vollmundigen Ankündigung aus dem Innenministerium leider eher dem Verdacht der Mogelpackung ausgesetzt (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist aber schade jetzt! Bis jetzt war es in Ordnung!) – ja, doch, das muss man so sagen –, und dies übrigens auch, weil mit diesem Gesetz genau genommen die Zuständigkeit eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 und Verantwortung für Regelungsvereinfachungen ganz elegant von sich weg auf die Kommunen geschoben wird – (Minister Thomas Strobl: Ach du liebe Zeit!) in die Richtung: Jetzt macht ihr doch mal Vorschläge. (Zurufe der Abg. Ulli Hockenberger CDU und Oli- ver Hildenbrand GRÜNE) Dabei läge es doch auch gerade in der Verantwortung des Landes, weiterhin Vorschläge zu machen und den Kommunen zu sagen: (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Die Kommunen woll- ten das doch auch!) „Ihr könnt hier etwas ausprobieren, ihr könnt da etwas ausprobieren.“ Herr Hockenberger, da finde ich vornehme Zurückhaltung ausnahmsweise mal nicht angebracht. Wir werden genau hinschauen, was bei diesem Gesetz herauskommt und ob die Prüfung der Anträge tatsächlich so zielorientiert erfolgt, wie es erfreulicherweise in dem Gesetzentwurf beschrieben steht. Auch das ist übrigens schon Inhalt vom brandenburgischen Gesetz. Zu einem möglichen interessanten Anwendungsbereich haben mein Kollege Schweickert und ich gestern bereits eine Kleine Anfrage eingereicht und sind auf die Antwort wirklich sehr gespannt. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ja! – Zuruf des Mi- nisters Thomas Strobl) Dürfte eine Gemeinde von den starren Fristen für eine Bürgermeisterwahl um ein paar Tage abweichen, um die Wahl zeitgleich z. B. mit der Landtagswahl abzuhalten? Konkret fragt uns das – wir fragen das Innenministerium – die Gemeinde Wimsheim. Da geht es um genau einen Tag. Dieser eine Tag könnte der Gemeinde durch die Anwendung einer Regelungsbefreiung wahrscheinlich Zehntausende Euro einsparen. Ich bin gespannt. Das wäre, wenn der Antrag positiv beschieden würde, ein wirklich kraftvolles erstes Zeichen. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf: Sehr gut!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abg. Sandro Scheer das Wort.
Sandro Scheer AfD
Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete! Ich möchte mich ganz kurz entschuldigen. Sie mussten vorhin vielleicht sogar zu Recht die AfD-Fraktion rügen, weil es etwas lauter war. Aber im Sinne der Transparenz möchte ich dem Innenminister schon sagen, warum es laut war: Wir haben uns nämlich gewundert, wo denn der tägliche Hass und die Hetze von Ihnen ist. (Zurufe: Was? – Gegenruf: „Tägliche Hass und Het- ze“!) Wir waren gestern die „fünfte Kolonne Putins“ oder die „fünfte Kolonne Russlands“. (Sandro Scheer) (Minister Thomas Strobl: Moskaus! Sie müssen schon richtig zitieren! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nicht nur gestern! – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sondern immer noch! – Weitere Zurufe, u. a.: Moskaus! – Nicht erst gestern! – Unruhe) – „Moskaus“, genau. – Wir verachteten den Staat, wir seien Teil des Problems und nicht die Lösung. Und heute waren wir „Putins Puppen“. Ich weiß nicht, ob Sie bei der CDU demnächst eine Wahl haben. (Zuruf des Abg. Daniel Born SPD) Ich wüsste nämlich sonst nicht, wieso Sie das tun. Das war nämlich völlig an der Sache vorbei. – Aber geschenkt. (Beifall bei der AfD) Ich bin ja nun noch relativ neu hier (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) und habe mich dann schon über den Namen des Gesetzes gewundert: „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen“. Da habe ich schon gestaunt. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Aber als Gemeinde- und Kreisrat habe ich mich gefreut. Das Wort „Bürokratie“ ruft heute bei vielen Bürgern im Land eher Frust als Vertrauen in eine bürgernahe Verwaltung hervor. In ihrer idealen Form steht sie für Rechtsstaatlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Ordnung in einem modernen Gemeinwesen. In der Theorie soll sie sicherstellen, dass Verwaltung neutral, objektiv und für alle gleich funktioniert. In der Realität aber sehen wir etwas ganz anderes. Bürokratie ist zu einem Selbstzweck geworden. Statt Abläufe zu vereinfachen, verkompliziert sie das Leben der Menschen; statt das Gemeinwesen zu fördern, fesselt sie die Energie der Unternehmen, Vereine und Verwaltungen im Land in einem Dschungel aus Formularen, Dokumentations- und Nachweispflichten sowie Genehmigungsverfahren. Jeder Bürger, der ein Haus bauen, ein Geschäft eröffnen oder einfach nur sein Auto anmelden möchte, kennt das Problem. Bürokratie ist nicht über Nacht entstanden. Sie ist das Ergebnis jahrzehntelanger Regelungswut, getragen von dem politischen Reflex, jedes Problem mit einem neuen Gesetz, einer neuen Verordnung oder einem Formular zu beantworten. Dabei wurde vergessen, dass jede neue Vorschrift auch eine neue Hürde für Menschen, Unternehmen und Kommunen ist. Das größte Problem: Bürokratie ist nie freiwillig weniger geworden. Einmal geschaffene Strukturen erhalten sich selbst, vermehren sich, sichern Arbeitsplätze und Zuständigkeiten. Es braucht deshalb politischen Mut, die Axt – oder eben die Kettensäge – an dieses Dickicht zu legen. Und genau hierbei versagt die Landesregierung aus unserer Sicht seit Jahren. Vielmehr sieht es so aus, als müsste sie diese Aufgabe an Externe delegieren, weil sie sie selbst nicht bewältigen kann. Dennoch begrüßen wir, dass die Landesregierung dem Grunde nach mal einem externen Vorschlag zum Bürokratieabbau folgt, wenngleich die 7 % Landesbürokratie, von der ein Bruchiode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 teil erprobungsweise bekämpft werden soll, jämmerlich wenig ist. In der Gesamtbilanz werden die Erleichterungen noch weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Wenn es nicht gelingt, der Bürokratiehölle EU mit ihren Richtlinien und Verordnungen das Feuer auszublasen und diesen Bürokratieteufel zum Teufel zu jagen, werden alle Bemühungen keine dauerhaft spürbaren Effekte haben. Nach dem Entwurf sollen Kommunen für eine begrenzte Zeit von rein rechtlichen Landesvorschriften befreit werden können, um neue Wege in der Aufgabenerledigung zu testen. Die Absicht ist gut, der Entwurf selbst jedoch ist ein Produkt der Bürokratie, das mit zahlreichen Hürden, Fristen, Prüfverfahren und Einschränkungen arbeitet. Damit bleibt die Initiative ein weiteres Kapitel in der Geschichte des kontrollierten, vorsichtigen, fast schon ängstlichen Bürokratieabbaus. Wir, die AfD-Fraktion, sagen: Auch wenn Bürokratie oft notwendig ist, beispielsweise um den Missbrauch öffentlicher Leistungen aller Art zu verhindern, muss Bürokratieabbau endlich ernst genommen werden. Man kann sich, wenn die Landesregierung selbst bestimmte eigene Vorschriften für entbehrlich hält – nämlich jene, deren Aussetzung sie genehmigen wird –, schon fragen, warum sie diese nicht gleich streicht. Bürokratie sollte nicht nur eine weitere bürokratische Instanz und bürokratische Verfahren verwalten, sondern abgeschafft werden. Bürokratieabbau darf nicht länger in Modellprojekten versteckt werden, sondern muss zur tragenden Säule verantwortungsvoller Politik werden, zumal der Fachkräftemangel absehbar auch in den Verwaltungen ankommen wird. Wir brauchen kein Experiment, sondern einen dauerhaften Mentalitätswechsel. Wie soll das denn künftig gehen mit noch mehr Bürokratie und immer weniger Qualifizierten auch im öffentlichen Bereich? (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Zuwanderung!) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Das war hoffentlich ein Scherz. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Voller Ernst war das!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das so beschlossen. Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag – Drucksache 17/9129 (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs auf die Aussprache verzichtet wird, und die Regierung verzichtet auf die mündliche Begründung des Gesetzentwurfs. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen überweisen. – Ich sehe, dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das so beschlossen und Punkt 7 der Tagesordnung erledigt. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich rufe jetzt Punkt 8 der Tagesordnung auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung auf Vorschlag der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt auf Ihren Tischen (Anlage 1). Sind Sie damit einverstanden, über den Wahlvorschlag offen abzustimmen? – Das ist der Fall. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – (Abg. Alfred Bamberger AfD: Wahre Demokraten!) Enthaltungen? – Damit ist dieser Wahlvorschlag mehrheitlich abgelehnt. (Zuruf: Bravo!) Ich komme zu Punkt 9 der Tagesordnung. (Abg. Miguel Klauß AfD meldet sich.) – Bitte? Was ist jetzt? (Abg. Miguel Klauß AfD begibt sich zum Redepult. – Zurufe, u. a.: Moment! – Wir sind in einer Abstim- mung! – Was geht jetzt?) – Wir haben abgestimmt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wir haben abge- stimmt! – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Ja, wir haben abgestimmt! – Zuruf: Der Tagesordnungspunkt ist erledigt!) Damit ist der Punkt durch. Ich habe vorher auch noch gefragt gehabt. (Abg. Miguel Klauß AfD: Dann beantragen wir eine Wahlwiederholung!) – Bitte? (Abg. Miguel Klauß AfD: Dann beantragen wir eine Wahlwiederholung! Geschäftsordnung! – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Wir haben gerade ordnungsgemäß abgestimmt! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wir haben abgestimmt! – Gegenruf des Abg. Miguel Klauß AfD: Ja! – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜ-NE: Der Tagesordnungspunkt ist beendet! – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Der ist erledigt! – Gegenruf des
Miguel Klauß AfD
Nein, er ist nicht beendet! eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 – Gegenrufe der Abg. Nese Erikli und Andreas Schwarz GRÜNE: Ja, doch! – Weitere Zurufe, u. a. der Abg. Gabriele Rolland SPD – Unruhe) – Entschuldigung, es gibt keinen Grund für eine Wahlwiederholung. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Ja!) Bitte begründen Sie das. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, natürlich! – Weitere Zu- rufe von der AfD, u. a.: Will er ja gerade machen! –
Andreas Schwarz GRÜNE
Nein, nein! – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Sorry, der Tagesordnungspunkt ist durch! – Weitere Zurufe)
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, verehrte Kollegen! Aufgrund dieses Wahlmanövers beantrage ich nach § 84 der Geschäftsordnung eine Wahlwiederholung. Dies begründe ich wie folgt. (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Uns stehen nach der Verteilung des Wahlergebnisses von vor vier Jahren zwei Sitze in dem Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu. (Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Michael Joukov: Nein! – Abg. Sascha Binder SPD: Quatsch!) Wir, die AfD, sind vom Souverän, vom Volk, gewählt worden. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Wir auch! – Weitere Zu- rufe, u. a. Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wir auch übrigens! – Unruhe) Doch erleben wir Tag für Tag, wie man uns Sitze verweigert, Ämter aberkennt und uns gezielt aus Gremien ausschließt. (Zurufe, u. a.: „Aberkannt“?) Man will die größte Oppositionspartei, (Zuruf von der SPD: Was?) die Stimmen von Millionen Bürgern einfach zum Schweigen bringen. (Lachen – Widerspruch bei der SPD – Lebhafte Zu- rufe, u. a. Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das ist doch wieder der Zweck der gesamten Geschichte! Das ist doch ein billiges Manöver! Da hinten steht Ihr Social-Media-Mann! – Lebhafte Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Klauß, ich weise Sie auf Folgendes hin: Sie haben sich auf § 84 der Geschäftsordnung – Bemerkungen zur Geschäftsordnung – berufen. Dort heißt es: Zur Geschäftsordnung wird das Wort auf Verlangen außerhalb der Reihenfolge erteilt. Bemerkungen zur Geschäftsordnung müssen sich auf die geschäftliche Behandlung des zur Beratung stehenden Gegenstandes oder auf die Anwendung der Geschäftsordnung beschränken. ... (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich will Ihnen hiermit mitteilen: Wir haben vorhin ganz normal einen Abstimmungsvorgang gehabt. Da gab es auch vorher keinen mündlichen oder schriftlichen Widerspruch. Deshalb haben Sie im Moment mit dieser Begründung zu einer völlig anderen Sache gesprochen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Herr Klauß hat noch kein TikTok-Video gemacht!) Es geht hier nur um § 84 der Geschäftsordnung. Deshalb will ich Ihren Antrag hiermit zurückweisen. – Damit ist die Sache erledigt. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Herr Klauß hat aber noch kein TikTok-Video gemacht! – Vereinzelt Heiterkeit) Wir kommen jetzt noch zu Tagesordnungspunkt 9, den ich hiermit aufrufe: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat; hier: Wahl der stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der AfD Da geht es auch um eine Wahl. Wenn man einer Wahl mit Mehrheit widerspricht – – Es reicht, wenn ein Einziger Widerspruch gegen die offene Wahl erhebt. Dann muss ich hier geheim wählen lassen. Das war vorhin nicht der Fall. Jetzt geht es um Tagesordnungspunkt 9. Hier geht es um die Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat. Auch das will ich hier deutlich begründen. Es geht um die Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den Oberrheinrat auf Vorschlag der Fraktion der AfD. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für zwei stellvertretende Mitglieder zu Tagesordnungspunkt 9 liegt ebenfalls auf Ihren Tischen (Anlage 2). Ich frage jetzt auch – wohlgemerkt –: Sind Sie damit einverstanden, über den Wahlvorschlag offen abzustimmen? – Wenn sich kein Widerspruch erhebt – – (Abg. Miguel Klauß AfD: Dann beantragen wir ge- heime Wahl! – Abg. Miguel Klauß AfD steht am Re- depult. – Zuruf: Warum steht er jetzt noch da vorn? – Weitere Zurufe) – Also, okay. Gut. Wenn einer widerspricht, muss ich entsprechend verfahren. Nach § 97a der Geschäftsordnung darf nämlich kein Abgeordneter widersprechen, sonst ist eine geheime Wahl notwendig. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Das habt ihr jetzt da- von! – Unruhe) Wenn der Antrag auf geheime Wahl gestellt wird – das ist hier eben bei Tagesordnungspunkt 9 erfolgt –, muss ich geheim abstimmen lassen. Ich will aber hier schon darauf hinweisen, wie wir verfahren. Ich bitte hiermit die Landtagsverwaltung, jetzt die organisatorischen Vorbereitungen für die geheime Wahl zu treffen. Wir können sie dann voraussichtlich spätestens nach Tagesordnungspunkt 11 durchführen. Das heißt, wir fahren in der Tagesordnung fort und werden nachher die Wahl von Stellvertretern im Oberrheinrat, wie eben beantragt, geheim durchführen. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Wir kommen damit zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Errichtungsgesetzes BITBW – Drucksache 17/9130 Hierzu haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass bei der Ersten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Die Regierung verzichtet auf die mündliche Begründung des Gesetzentwurfs. Deshalb schlage ich auch hier vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9130 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es auch hier so beschlossen. Punkt 10 der Tagesordnung ist damit ebenfalls bereits erledigt. Ich komme bereits zu Punkt 11 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 17/9131 Das Wort zur Begründung für dieses Gesetz erteile ich hiermit Frau Ministerin Razavi. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Digitalisieren, Entbürokratisieren, Ermöglichen – mit unserem Entwurf zur Änderung des Vermessungsgesetzes setzen wir diese, setzen wir unsere Agenda konsequent fort. Dafür wollen wir erstens den kostenfreien Zugang zu den Geobasisdaten verbessern, die Vermessung zweitens insgesamt deutlich stärken und drittens vor allem auch die Funktionsfähigkeit der Vermessungsverwaltung gewährleisten und den Aufwand dabei deutlich reduzieren. Manchmal haben wir den Eindruck, dass im Zeitalter von Satelliten, von Drohnen, von Google Maps und Co. schon so gut wie jeder Winkel dieser Erde vermessen und erfasst ist. Allerdings: Tatsächlich zu vermessen gibt es noch genug, denn ohne die Arbeit der Vermessungsingenieure könnte kein Wohngebäude, kein Gewerbegebäude entstehen, keine Brücke errichtet werden und kein Meter Schiene tatsächlich verlegt werden. Für all das brauchen wir ganz präzise Daten, brauchen wir ganz genaue Pläne und vor allem auch eindeutige Grenzen. Das heißt, ohne diese Informationen geht tatsächlich gar nichts. Vermessung ist nicht nur eine hoch spannende Disziplin, sondern vor allem auch eine hochmoderne, eine hoch relevante Disziplin, von der wir jeden Tag profitieren, auch der Herr Scheer vielleicht. (Heiterkeit des Abg. Andreas Deuschle CDU) Deshalb danke ich noch mal allen, die in diesem wichtigen und sehr anspruchsvollen Metier arbeiten und die unserem sehr modernen Leben buchstäblich Maß und Richtung geben. Mit unseren Vorschlägen wollen wir das Vermessungsgesetz einem ganz umfangreichen Systemupdate unterziehen. Wir wollen das Vermessungsgesetz zum einen digitalfähig gestal- (Ministerin Nicole Razavi) ten und es damit vor allem fit machen für die Anforderungen der Zukunft. Zum anderen wollen wir mit klugen Maßnahmen die unteren Vermessungsbehörden in ihrer Funktionsfähigkeit stärken und damit auch erhalten. Ich möchte anhand von zwei wesentlichen Aspekten nochmals darstellen, warum diese Novelle notwendig und vor allem auch sinnvoll ist. Schon im letzten Jahr ist es uns gelungen, einen wichtigen Meilenstein der Digitalisierung umzusetzen. Die sogenannten hochwertigen Datensätze sind inzwischen als Open Data für alle kostenlos zu bekommen und nutzbar. Der größte Teil der Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung fällt unter diese kostenlos nutzbaren Daten. Das sind z. B. Informationen zur Topografie in Form von Luftbildern, 3D-Karten oder auch Landschaftsmodelle. Die Flurstücksgrenzen und Gebäudedarstellungen aus dem Liegenschaftskataster fallen ebenfalls unter diese hochwertigen Datensätze. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein wirklich wertvoller Datenschatz, den wir für die Allgemeinheit öffnen und nutzbar machen und der vor allem die Innovation antreibt – vom Funknetzausbau über die Landwirtschaft bis hin zur Bauleitplanung. Mit dem von uns jetzt vorgelegten Gesetzentwurf machen wir das Vermessungsgesetz fit für die Open-Data-Welt und wir passen die Regelungen an EU- und bundesrechtliche Vorgaben an. Was bedeutet „Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Vermessungsverwaltung“? Klar ist, dass die Vermessungsverwaltung, wie alle anderen Bereiche – vor allem die Ingenieurberufe –, inzwischen sehr unter dem Fachkräftemangel leidet. Hinzu kommt jetzt noch eine große Pensionierungswelle. Das heißt, wir müssen die Leistungsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden strategisch sicherstellen. Die unteren Vermessungsbehörden sind für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig und damit für die Sicherung – also nicht weniger als das – des Grundeigentums im Land. Eine wichtige Aufgabe im Vermessungsbereich sind außerdem noch die Flurstückszerlegungen. In diesem Bereich sind bekanntlich die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure stark engagiert. Bei der letzten größeren Gesetzesänderung im Jahr 2010 hatte man sich auf einen ÖbVI-Anteil von 80 % als politisches Ziel verständigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir an dieser Stelle sehr wichtig, zu betonen: Dabei soll und wird es auch bleiben. An diesem Ziel halten wir ausdrücklich fest. Allerdings: Der tatsächliche Privatisierungsgrad hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und liegt inzwischen verbreitet klar über diesen angestrebten 80 %. Wenn man es sich genau anschaut, bezogen auf die unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern, stellt man fest, dass er aktuell im Durchschnitt bei 86,9 % liegt, in einzelnen Kreisen sogar deutlich über 94 %. Ein solcher Zuwachs war bei der Aufgabenzuweisung an die ÖbVI im Jahr 2010 nicht absehbar und so auch nicht geplant. Weil wir die Verantwortung dafür tragen, dass die staatlichen unteren Vermessungsbehörden fachlich auf Ballhöhe bleiben, müssen wir an dieser Stelle aktiv werden und etwas tun. Um wieder den Anteil von 80 % zu erreichen, schlagen wir deseriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 wegen vor, das Tätigkeitsfeld der unteren Vermessungsbehörden behutsam und in einem sehr eng begrenzten Maß wieder etwas zu erweitern. Denn Ziel muss es sein, bei den unteren Vermessungsbehörden Fachwissen, eigene Vermessungskompetenz und eine qualifizierte Ausbildung des Nachwuchses dauerhaft sicherzustellen. Das liegt im Interesse des gesamten Landes. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das heißt, auch in Zukunft soll gelten: 80 % der Aufträge werden durch Private erledigt und 20 % der Aufträge durch staatliche Vermessungsingenieure. Ich finde, das ist weiterhin ein sachlicher und ein fairer Deal für alle. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr davon überzeugt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf nachhaltig für gute Dienstleistungen im Vermessungsbereich sorgen, und zwar für beide Säulen: für die ÖbVI und auch für die unteren Vermessungsbehörden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss auch unser gemeinsames Ziel, das Ziel aller Akteure sein; denn nur so werden wir das gesamte System auch funktionsfähig erhalten können. Herzlichen Dank. Ich freue mich über Ihre Zustimmung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, wir beginnen die Aussprache. Hierzu hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Tayfun Tok das Wort.
Tayfun Tok GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einen Landwirt vor, der mit dem Smartphone in der Hand auf seinem Feld steht. Er ruft die Geodaten seines Grundstücks auf, vergleicht die Flurstücksgrenzen, die Bodeninformationen und Höhenlinien – alles in Sekundenschnelle, kostenlos und präzise. Was noch vor wenigen Jahren nur Vermessungsingenieuren mit teuer bezahlter Spezialsoftware vorbehalten war, ist nun durch die öffentliche und kostenlose Bereitstellung hochwertiger Geodaten Realität geworden. Mit dem heute zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir nicht nur europäisches Recht umsetzen, vielmehr öffnen wir einen digitalen Werkzeugkasten für Wirtschaft, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was ist der Kern dieses Vorhabens? Im Zentrum steht die sogenannte Open-Data-Richtlinie der EU. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestimmte hochwertige Datensätze, darunter die Geobasisinformationen der Landesvermessung, entgeltfrei zugänglich zu machen. Seit dem 9. Juni 2024 sind weite Teile dieser Daten kostenlos abrufbar, auch in Baden-Württemberg. Unser Landesrecht muss nun folgen. Denn bisher sieht das Vermessungsgesetz eine Bereitstellung nur auf Antrag und gegen Entgelt vor. Deshalb passen wir das Gesetz an. Damit nicht genug: Mit dem Entwurf stärken wir auch das Rückgrat unseres Vermessungswesens, die öffentlich bestell- (Tayfun Tok) ten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, die ÖbVI. Wir wollen, dass auch sie in Zukunft unter guten Bedingungen arbeiten können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Deswegen erweitern wir ihr Aufgabengebiet leicht, um auf die neuen Anforderungen reagieren zu können. Wir geben ihnen u. a. die Möglichkeit, selbst Gebührenbescheide zu erlassen. Aber ja, es gab auch Bedenken von einigen Playern, die im Vorfeld die Aufgabenausweitung der unteren Vermessungsbehörden kritisch gesehen haben. Ich sage aber an dieser Stelle klar: Das Verhältnis von 80 % ÖbVI und 20 % untere Vermessungsbehörde bleibt bestehen. Das heißt, es bleibt bei der klaren Aufgabenverteilung. Die Ministerin hat es erwähnt: Niemandem wird etwas weggenommen. Die öffentliche Hand bleibt dort handlungsfähig, wo sie es sein muss. Aber wir wollen auch die Zukunftsfähigkeit der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sichern. Auf der anderen Seite fordert die öffentliche Hand sogar eine noch stärkere Öffnung hin zu mehr Wettbewerb und Flexibilität. Dafür haben sich u. a. die Landrätin aus dem Landkreis Lörrach und der Landrat aus meinem Landkreis, Ludwigsburg, im Vorfeld sehr stark eingesetzt. Auch das ist ein Signal, das wir ernst nehmen. Daher handeln wir umsichtig und beachten vorhandene Strukturen. Was bedeutet das Ganze finanziell? Durch die Öffnung der Geodaten entstehen Einnahmeausfälle, ja: rund 11 Millionen € pro Jahr ab 2025. Aber es wird vorgesorgt. Die strukturelle Gegenfinanzierung ist gesichert, sowohl beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als auch bei den unteren Vermessungsbehörden. Für den Landeshaushalt bleibt diese Gesetzesänderung also haushaltsneutral. Was bleibt unterm Strich? Wir senken Bürokratie durch weniger Antragsverfahren, wir stärken die Digitalisierung durch freien Zugang zu wichtigen Geodaten, wir schaffen Vertrauen durch klare Regelungen für den Berufsstand, und wir geben ein Versprechen: Auch im digitalen Zeitalter bleibt unser Handeln verlässlich, transparent und zugänglich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Der Normenkontrollrat hat dieses Gesetz übrigens gelobt, insbesondere den Bürokratieabbau und die elektronische Abwicklung vieler Pflichten. Meine Damen und Herren, dieses Vermessungsgesetz ist vielleicht kurz vor der Sommerpause kein Thema für die Titelseite einer Zeitung, aber es ist ein Fundament für eine moderne Verwaltung. Es ist ein kluger Schritt beim digitalen Umbau unseres Landes, und es ist ein Zeichen, dass wir bereit sind, europäische Vorgaben nicht nur zu übernehmen, sondern mit Leben zu erfüllen im Sinne von Transparenz, Effizienz und Bürgernähe. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir fahren fort. Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Christine Neumann-Martin das Wort.
Christine Neumann-Martin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir in erster Lesung über die Änderung eines Gesetzes, das auf den ersten Blick vielleicht trocken klingen mag: das Vermessungsgesetz. Doch eines muss uns klar sein: Ohne verlässliche Geodaten gibt es keine Planung von Bauprojekten, keine Raumordnung und keine Katasterführung. In der Novelle dieses Gesetzes geht es insbesondere um folgende Punkte: Erstens: Das Vermessungsgesetz wird an EU- und Bundesrecht angepasst. Bedingt durch EU-Recht müssen Geobasisdaten – wir haben es schon gehört – seit Juni 2024 als Open Data öffentlich bereitgestellt werden. Das ist sinnvoll. Gleichwohl entstehen dem Land aber, wie Kollege Tayfun Tok schon gesagt hat, Einnahmeausfälle in Höhe von rund 11 Millionen €. Mit dem vorliegenden Entwurf werden die landesgesetzlichen Bestimmungen nun dem höherrangigen EU- und Bundesrecht angeglichen. Zweitens: Die Fachaufsicht wird gestärkt und der Verwaltungsaufwand wird reduziert. Drittens: Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure dürfen künftig auch Gebührenbescheide erlassen. Und viertens: Es geht um den Erhalt der Funktionsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden. Dafür soll das Tätigkeitsfeld der unteren Vermessungsbehörden, wie wir schon gehört haben, geringfügig erweitert werden. Konkret sollen die unteren Vermessungsbehörden z. B. wieder Flurstücke im Eigentum der Gemeinde zerlegen dürfen. Wichtig ist uns hierbei, dass der 80-%-Anteil der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure an der Gesamttätigkeit der hoheitlichen Vermessungsleistung beibehalten wird. Dies soll auch durch einen klarstellenden Erlass sichergestellt werden, der ergänzend zu diesem Gesetzentwurf kommen wird. Das begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Anhörung hat gezeigt, dass die Zielsetzung des Gesetzentwurfs sowie die Mehrzahl der Neuregelungen allgemein begrüßt werden. Bei der Erweiterung des Tätigkeitsfelds der unteren Vermessungsbehörden gehen die Auffassungen auseinander. Der Landkreistag macht geltend, dass diese Änderungen erforderlich seien, um die Ausbildungsqualität in den Vermessungsämtern zu sichern. Hierfür seien zusätzliche Aufträge für die öffentliche Hand im Rahmen der geltenden 80:20-Regelungen unverzichtbar. Kritik – das haben wir schon gehört – kommt hingegen von den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren. Sie befürchten Einnahmeausfälle und schlagen vor, die Ausbildungsqualität auf andere Weise zu sichern, beispielsweise durch eine verlängerte Ausbildungsphase in den Ingenieurbüros. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, ist die Aufgabenteilung der Vermessung zwischen dem amtlichen Vermes- (Christine Neumann-Martin) sungswesen und den öffentlich bestellten privaten Vermessungsingenieuren ein Feld ständigen Austarierens. Seit einem von der Regierung unter Lothar Späth im Jahr 1984 beauftragten Gutachten des Rechnungshofs, in dem den Freiberuflichen bei der Vermessung ein deutlich höherer Effektivitätsgrad als der Vermessungsverwaltung bescheinigt wurde, wurde die Aufgabenteilung immer wieder neu festgelegt. Ministerratsbeschlüsse von 1995 und 2005 hatten jeweils das Ziel, den Anteil der Vermessungsarbeiten durch die privaten Vermesser deutlich zu erhöhen, blieben damals aber aufgrund von Beharrungstendenzen in der Verwaltung nur bedingt erfolgreich. Erst mit den Änderungen im Vermessungsgesetz aus dem Jahr 2010 konnte die gewünschte Wirkung, eine schrittweise Übertragung der Zuständigkeiten auf private Vermesser, erzielt werden. Stets wurde um die Frage gerungen, wie das Vermessungswesen insgesamt ausgestattet werden sollte, um es möglichst effizient aufzustellen. Ich bin mir sicher, dass auch zukünftig weitere Anpassungen möglich sein werden, wenn sich das als erforderlich herausstellt. Trotz unterschiedlicher Auffassungen von öffentlicher Hand und privaten Vermessern in Einzelfragen dürfen wir alle jedoch das Ziel des Änderungsgesetzes nicht aus dem Blick verlieren: Wir wollen der Vermessung ein modernes Fundament schaffen – für mehr Planungssicherheit und für ein leistungsfähiges Baden-Württemberg. Ich freue mich schon jetzt auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Klaus Ranger.
Klaus Ranger SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Das Beste kommt bekanntlich zum Schluss und damit kurz vor der Sommerpause: (Zuruf: Deine Rede! – Heiterkeit) die Beratung zur Änderung des Vermessungsgesetzes. Und weil wir alle so lang auf den Entwurf der Landesregierung warten mussten, möchte ich die Wartezeit für alle nicht noch verlängern. Daher das Ergebnis meiner folgenden Erläuterungen schon vorweg: Wir haben keine wesentliche Kritik an dem Entwurf und werden ihm zustimmen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Frau Ministerin Razavi, Ihr Haus hat durchaus gute und sinnvolle Ideen in den Entwurf eingebracht, darunter Impulse zur Digitalisierung des Vermessungswesens, zur Entbürokratisierung von Geoinformationen oder zur Transparenz bei den Gebühren. Sie waren sogar regelrecht mutig, der Verwaltung bei der Vergabe und inhaltlichen Qualität von Aufgaben im Bereich der Vermessung den Rücken zu stärken. Wenn nämlich in manchen Landkreisen über 90 % aller Aufgaben in einem hoheitlichen Bereich an Dritte gehen und für die eigenen Beeriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 hörden nur noch die berühmt-berüchtigten Krümelchen übrig bleiben, ist das nicht gut. Wenn man eine starke und attraktive Verwaltung möchte, muss man dafür etwas tun. Sie ziehen hier die richtigen Schlüsse und stellen den Fachkräftenachwuchs dort sicher. Das ist sehr wichtig für die Zukunft. Ich will die Bedeutung des Landesvermessungsgesetzes nicht übertreiben, aber ganz irrelevant scheint es mir nicht zu sein, wie wir die Vermessung unseres Landes und die Aufgabenverteilung zwischen Staat und öffentlich-rechtlich bestellten Dritten regeln – einerseits natürlich, weil die unteren Vermessungsbehörden genau wie die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure es verdienen, nicht im regulatorischen Nirvana der Spätphase der Ära Grün-Schwarz vergessen zu werden, andererseits aber auch, weil es einiges zum Vermessen gibt. Dass es da zeitnah durchaus drängende Aufgaben geben könnte, hat der Ministerpräsident gestern in seiner Regierungserklärung ziemlich deutlich gemacht. Warum aber hat das so lange gedauert? Der vorliegende Entwurf wurde nicht wesentlich abgeändert gegenüber dem aus dem Juli 2024. So lange für eine Novelle des Vermessungsgesetzes, eines recht überschaubaren Gesetzes? „Es ist ja nur das Vermessungsgesetz“, könnte man sagen. Nein, nein! Waren in Ihrem Ministerium alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur mit den verschiedenen Novellen der Landesbauordnung und mit dem Landesentwicklungsplan beschäftigt? Sie sagen nun: „Andere wichtige Vorhaben hatten und haben Priorität.“ Das mag sein, aber manchmal setzen Sie die Prioritäten vielleicht auch falsch. Ich möchte da an Folgendes erinnern: LBO-Novelle: ziemlich lange gedauert, Wirkung minimal. Mietpreisbremse: Ausruhen auf Reaktionen vom Bund, Verlängerung wird vor sich hin geschoben, und wir sind gespannt, wie die Reflexion auf die Gebietskulisse ist und ob sie in die Verlängerung einfließt. Landesentwicklungsplan: schon lange nichts mehr gehört. Gibt es da hoffentlich noch einen Zwischenbericht vor Ablauf der Legislatur, um zu erfahren, wie weit der Prozess ist? Denken Sie auch an die gestern behandelte Denkschrift des Landesrechnungshofs. Die Förderprogramme gehen am Markt vorbei und gehören schlichtweg ausgemistet und den Gegebenheiten des Marktes angepasst. Auch da wünschen wir uns ein bisschen mehr Tempo. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Tempo ist kein Ta- schentuch!) Alles das sind keine Kleinigkeiten; sie sollten alle maximale Priorität haben. Angesichts des Zuschnitts Ihres Ressorts sind die Aufgaben, ich sage mal, nicht zu umfangreich und klar umrissen. Warum dauert dann manches so lange? Da bleibt nur der Schluss: Will man es nicht erledigen, oder wer bremst Sie aus, Frau Ministerin? (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Wenn Sie denken, Sie könnten die Zeit bis zur Landtagswahl einfach aussitzen, dann sind wir damit ganz und gar nicht einverstanden. (Klaus Ranger) Erstens darf die Fraktion dort rechts ihre leeren Töpfe nicht mit brauner Soße füllen. Daran müssen wir arbeiten. (Vereinzelt Beifall – Oh-Rufe von der AfD) – Das müsst ihr vertragen. Zweitens können wir es in Baden-Württemberg einfach besser und haben es auch besser verdient. Wenn die Landesregierung beim Thema Wohnen nichts mehr erreichen will, ist das ihre Sache. Wir wollen es, damit der Wohnungsbau und die ganze Baubranche wieder Tritt fassen und endlich begonnen wird, die Wohnungsnot zu lösen. Wir werden es mit unseren Ideen weiter fordern. (Beifall bei der SPD) Jetzt haben wir uns alle, denke ich, eine Sommerpause verdient. Danach heißt es aber für Sie und für uns alle, Kreuz durchdrücken und stabil bleiben, wie es in der Turnersprache so schön heißt, und an die Arbeit; denn es gibt noch einiges bis zum Ende der Legislaturperiode zu tun. Ich wünsche euch, Ihnen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung und in den Fraktionen schöne Sommerferien und gute Erholung. Bis zum September! Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt darf ich für die Fraktion der FDP/DVP dem Kollegen Dr. Schweickert das Wort erteilen. Bitte sehr.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Vermessungswesen verhält es sich ein bisschen so wie mit den anderen Sachen, die, wenn sie denn mal kommen, aus dem Haus der Frau Ministerin kommen. Auf den ersten Blick denkt man: Ja, das ist ganz ordentlich, der Vorschlag enthält ein bisschen Bürokratieabbau und ein bisschen Digitalisierung; es könnte zwar mehr sein, aber es ist vernünftig. Wenn man aber genau hinschaut, wird einem unweigerlich klar, dass in diesem Gesetz auch Vorschriften enthalten sind, mit denen die Landesregierung aus Grün-Schwarz dem Mittelstand – meines Erachtens ohne Not – das Leben wieder einmal etwas schwerer macht. Bei allen wichtigen Vorschlägen, die die Vorredner angesprochen haben – beim Bürokratieabbau, bei der Digitalisierung, beim Fundament, von dem die Kollegin Neumann-Martin gesprochen hat –, enthält dieser Gesetzentwurf unseres Erachtens eine Fehljustierung: Die Behörden sollen künftig vermehrt selbst vermessungstechnische Dienstleistungen übernehmen. Damit treten sie in direkte Konkurrenz zu den öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren. Im ersten Moment habe ich gedacht: Ein so wirtschaftsfeindlicher Vorstoß kommt doch sicherlich von den Grünen. (Widerspruch bei den Grünen) – Ja, ich habe es im ersten Moment gedacht, Frau Kollegin, aber es stimmt nicht. Das haben gar nicht die Grünen voraniode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 gebracht, sondern der Vorstoß kommt aus dem CDU-geführten Ministerium. Das muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen. (Abg. Raimund Haser CDU: Vernunft hat keine Far- be!) So ein Vorstoß, Herr Kollege Haser, kommt in einer Zeit, in der es am Bau – vielleicht wissen Sie das nicht – wirtschaftlich nicht gerade so rosig aussieht. Wenn die Baubranche hart getroffen und weniger gebaut wird, wird natürlich auch weniger vermessen und weniger zerlegt. Aufträge werden verschoben oder ganz gestrichen. Da kämpfen viele Büros um ihre Aufträge, und deswegen kommt dieser Vorschlag zur falschen Zeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Anstatt Rahmenbedingungen zu ändern – siehe Rechnungshof, Frau Ministerin –, wird zusätzlich Druck erzeugt. Wenn man dann noch weiß, dass die Behörden die größten Auftraggeber für die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind, hat das Ganze schon ein Gschmäckle. Kollege Tok hat von Playern gesprochen, von denen massiver Gegenwind kam. Ja, der Gegenwind kam. Jetzt kommt etwas, das man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen Parlamentarier, in die Begründung kommt ein Satz hinein, der heißt, dass später ein Erlass kommen wird, der die Anzahl solcher behördlichen Aufträge auf höchstens zehn pro Jahr beschränken wird. Frau Ministerin, Sie sind auch Parlamentarierin. Früher waren Sie einmal eine Kämpferin für parlamentarische Rechte. Wenn das so wichtig ist, schreiben Sie es doch gleich ins Gesetz hinein und sagen nicht: Irgendwann machen wir, die Regierung, das für euch, das Parlament, und ihr seid draußen. Da habe ich ein anderes Verständnis von selbstbewusstem Parlamentarismus, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Also stelle ich mir die Frage: Was soll denn da ausgestaltet werden? Warum steht es nicht gleich im Gesetz drin? Zum Thema Gegenwind: Vom Kollegen Tok wurde gesagt, welche Landräte ihn da alle angeschrieben haben. Also, mich haben andere Landräte angeschrieben, aber wir machen mal eine Wette: Wir legen mal die Schreiben nebeneinander und werden feststellen: 1 : 1 übernommen. Wenn dann solche Pressetexte aus dem Ministerium von CDU-Landräten auf Briefpapier des Landratsamts kopiert und dann verschickt werden, so nach dem Motto: Sonst werden die das nicht merken – – (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Wenn auch der Kollege Lede Abal angeschrieben worden ist, biete ich auch ihm an: Wir legen es mal nebeneinander. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Dann kommen solche Nebelkerzen, und da steht dann – mit fadenscheinigen Argumenten – drin, der Ingenieurkammer gehe es um Zwangsmitgliedschaften. Also, ich als Liberaler habe sowieso eine kritische Distanz zum Thema Zwangsmit- (Dr. Erik Schweickert) gliedschaft – das können Sie mir abnehmen –, aber das dort als Argument zu bringen, warum man dem Gesetz zustimmen sollte, das ist abenteuerlich und lächerlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Diese Ablenkungsmanöver bringen gar nichts. Es passt halt ins Muster: Die CDU geriert sich gern als Partei, die ab und zu auch mal für den Mittelstand da ist. Wenn es aber darauf ankommt: Fehlanzeige, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Das zeigt: Wir brauchen eine Politik, die Unternehmertum nicht misstrauisch beäugt, sondern ermutigt. Wir brauchen eine Politik, die Bürokratie abbaut und nicht durch staatliche Konkurrenz wie mit diesem Gesetz noch vergrößert. Wir brauchen eine Politik, die der Stärke des privaten Sektors vertraut und nicht auf Planvorgaben aus dem Ministerium vertraut. Deswegen fordere ich Sie, Frau Ministerin, auf: Erweisen Sie dem Mittelstand keinen Bärendienst, stärken Sie die privaten Vermessungsbüros und den Mittelstand, überlegen Sie sich, wie Sie die staatliche Konkurrenz dann hier mit einbringen und ob es wirklich notwendig ist, das zu tun. Wir haben das Ganze ja noch im Ausschuss sowie in zweiter und dritter Lesung. Da kann man ja noch etwas machen. Wir brauchen Planungssicherheit. Ich fordere Sie auf: Machen Sie eine Subsidiarität, und hören Sie auf diejenigen, die die Arbeit tagtäglich vor Ort leisten, bevor wir durch unausgereifte Experimente – so muss man es fast nennen – hier an einem Rad drehen, wo es nachher – seien wir doch einmal ehrlich – darum geht, welche zehn Aufträge das sind. Denn wir wissen genau: Bei einem Zerlegungsauftrag für irgendeine Wiese, die seit 40 Jahren nicht vermessen worden ist, brauchst du zwei Wochen, bis du das gemacht hast. Bei einem Preis von 3,50 € pro Quadratmeter kann sich jeder ausrechnen, was da hängen bleibt. Wenn das aber die Aufträge sind, die nachher die Privaten machen sollen, aber die einfache Verlegung vom Wohngebiet, Frau Ministerin, weg bleibt, dann reden wir hier von einem fünfstelligen Betrag, der dann den ÖbVIs fehlt. Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir uns genau überlegen, was wir hier dem Mittelstand zumuten. Ich kann nur sagen: Wir von der FDP/DVP werden da ganz genau hinschauen. Denn wenn die CDU schon beim Thema, auf den Mittelstand zu achten, versagt, dann muss es wenigstens die FDP/DVP tun. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Sandro Scheer das Wort.
Sandro Scheer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir beraten heute über den Entwurf zur Änderung des baden-württembergischen Vermessungsgesetzes. Er enthält viele Detailregelungen von Open Data über Verwaltungsvereinfachung bis zur digitalen Antragstellung, denen wir durchaus zustimmen können. eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Doch ein wesentlicher Punkt bleibt angeblich unverändert: die Quote von 20 %, die den unteren staatlichen Vermessungsbehörden an hoheitlichen Vermessungsleistungen gesetzlich zugesichert ist. Unseren Informationen nach ist diese Quote früher – abhängig von den Landkreisen – sehr viel niedriger gewesen. Diese Quote ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Tatsächlich werden bereits heute rund 87 % der hoheitlichen Vermessungsleistungen durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, also private Anbieter, erbracht. In vielen Landkreisen liegt der Anteil sogar deutlich über 90 %. Die Praxis ist der Politik hier längst voraus. Bürger, Verwaltung und Wirtschaft setzen auf private Wirtschaftsakteure, und sie haben gute Gründe dafür. Wir, die AfD-Fraktion, plädieren für eine stärkere Rolle der privatwirtschaftlichen Leistungsträger. Wir setzen auf mehr Privat statt Staat, auf Verantwortung und Effizienz sowie Zukunftsfähigkeit. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure arbeiten effizient, bürgernah und kostenbewusst sowie in einem Maß, das längst tragende Säule unseres Vermessungswesens geworden ist. Demgegenüber wirkt die Fixierung auf Ihre 20-%-Quote für die staatlichen Stellen wie ein Rückgriff auf strukturellen Dirigismus. Statt echte Subsidiarität zu leben, versucht man, mit bürokratischer Steuerung eine Parallelstruktur zu rechtfertigen, die weder notwendig noch zukunftsfähig ist. Zur Wahrheit gehört aber auch: Ohne Brüssel wären Geodaten weiter gebührenpflichtig. Unsere Partei ist nicht bekannt dafür, die Bürokratie in Brüssel zu loben, dafür dürfen Sie heute ein rotes Kreuzchen in Ihren Kalender machen. Aber es ist auch kein Kompliment an die Landesregierung, wenn wir sagen, sie sei nicht schlimmer als das Bürokratiemonster in Brüssel. Sie würden gern den Bürger noch viel stärker zur Kasse bitten und haben das bisher auch getan. Jetzt ist das aufgrund von EU-Vorgaben nicht mehr möglich. Nun versuchen Sie, das Geld an anderer Stelle zu beschaffen. Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine kleine Bemerkung zur Datenpolitik. Dass die Bürger künftig kostenfrei auf Geobasisinformationen zugreifen dürfen, ist nicht etwa ein Fortschritt, den die Landesregierung aus eigener Überzeugung durchgesetzt hätte. Nein, einzig und allein die EU-Richtlinie zu Open Data zwingt das Land, die Daten seit dem 9. Juni 2024 unentgeltlich bereitzustellen. Andernfalls – davon sind wir überzeugt – hätte man liebend gern weiter Gebühren kassiert, wie es bis vor Kurzem übrigens der Fall war. Es ist nicht der politische Wille dieser Landesregierung, die Bürger zu entlasten, es ist in diesem Fall europäischer Zwang. Wer in Baden-Württemberg auf den gesunden Menschenverstand hofft, ist besser bei Brüssel aufgehoben als bei Stuttgart. Wie gesagt: rotes Kreuzchen im Kalender. Die Fachkräftesicherung darf kein Deckmantel für die finanziellen Begehrlichkeiten der Landesregierung sein. Die Gesetzesbegründung spricht davon, die Aufgaben der unteren Vermessungsbehörden nur gering zu erweitern, um Fachwissen zu sichern. Dieser angebliche Bedarf entsteht jedoch erst, wenn man krampfhaft versucht, eine staatliche Struktur künstlich am Leben zu erhalten, deren tatsächlicher Beitrag längst nicht mehr wirklich relevant ist. Wer wirklich Fachkräfte sichern will, sollte die privaten Vermessungsbüros stärken, wo Innovation und Praxisnähe gefragt sind – nicht in Form von Quoten, sondern durch echte Gestaltungsfreiheit. (Sandro Scheer) Wir wollen Quoten abschaffen, die Privatwirtschaft stärken und die Handlungsfreiheit der Kommunen vor Ort wiederherstellen. Die AfD-Fraktion fordert: Die gesetzliche 20-%-Quote für die unteren Vermessungsbehörden muss abgeschafft oder zumindest flexibel angepasst werden. Stattdessen soll der tatsächliche Bedarf über eine dynamische Steuerung geregelt werden. Das Ziel sollte ein dauerhaft hoher Anteil privater Leistungsträger sein. Mindestens 90 % der hoheitlichen Vermessungsdienstleistungen gehören dauerhaft in die Hände der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Das ist wirtschaftlich effizient und auch bürgerfreundlich. Unserer Meinung nach hält die Landesregierung an einer überholten Struktur fest, während die Praxis längst anders funktioniert. Die Entlastung der Bürger bei Geodaten kommt nicht freiwillig, sondern ist das Ergebnis von Brüsseler Vorgaben. Zu guter Letzt: Die Privatwirtschaft zeigt tagtäglich, dass sie effizient, rechtssicher und verantwortungsbewusst arbeiten kann. Wir werden diesen Aspekt der Gesetzesnovelle voraussichtlich ablehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen zu diesem Punkt keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 11 beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9131 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen zu überweisen. – Ich sehe, es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 11 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir kommen dann zurück zu Tagesordnungspunkt 9, und ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 9 auf: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat; hier: Wahl der stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der AfD Ich höre, Kollege Klauß will begründen, warum er die Abstimmung hier haben möchte. Das erlaube ich auch, das lasse ich auch zu. Ich will auch ausdrücklich darlegen, damit keine Missverständnisse entstehen: Vorhin bei Tagesordnungspunkt 8 war § 84 der Geschäftsordnung angesprochen. Es wurde kein Widerspruch erhoben. Über Tagesordnungspunkt 8 wurde abgestimmt. Er war damit abgeschlossen und ich hatte Tagesordnungspunkt 9 aufgerufen. Dann entstand diese Frage, die Herr Abg. Klauß hier diskutiert hat, und deshalb will ich klarstellen: Ich lasse selbstverständlich in jedem Fall die Begründungen in der Aussprache zu, auch zur Geschäftsordnung, aber nicht, wenn der Punkt schon abgeschlossen ist – nur, damit hier kein Missverständnis entsteht. Sie wollen dazu etwas sagen? – Bitte sehr. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) – Bitte? (Abg. Miguel Klauß AfD: Nach der Wahl!) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 – Zu dem jetzt? Dann erteile ich Ihnen jetzt das Wort zu Tagesordnungspunkt 9. Wir stimmen ja dann ab. (Abg. Miguel Klauß AfD: Nein, nach der Wahl!) – Nach der Wahl. Alles klar. (Zuruf: Ist Ihnen schon klar, wie sie ausgeht? – Wei- tere Zurufe) Herr Abg. Klauß, ich hätte Ihnen insoweit sogar prophylaktisch die Gelegenheit gegeben. Denn wir brauchen noch wenige Minuten. Der Wahlgang wird gerade vorbereitet. Der Kollege möchte sprechen. – Bitte sehr, Herr Kollege Steyer. (Abg. Joachim Steyer AfD begibt sich zu einem Saal- mikrofon. – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Freies Mikro, oder wie? – Glocke des Präsidenten) – Ja, er kann reden. – Sie können auch von hier vorn reden. Herr Kollege. (Zuruf: Machen Sie hier freie Redestunde? – Abg. Jo- achim Steyer AfD begibt sich zum Redepult.) – Nein. – Zu was melden Sie sich?
Joachim Steyer AfD
Ich möchte nur klarstellen, dass sich der Kollege sofort gemeldet hat und Sie diesen Punkt so schnell behandelt haben. Wir hatten noch gerufen: „Hallo!“, doch da waren Sie schon beim nächsten Punkt. Er hat sich frühzeitig gemeldet – nur, um das noch mal ganz klarzustellen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wofür habt ihr ei- gentlich den PGF? – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Alles gut. – Damit wissen wir jetzt auch, wie das zustande gekommen ist. Vielen Dank für den Hinweis. Alles unproblematisch. Damit fühle ich mich erst recht in der Subsumtion im Verhalten, im Vorgehen korrekt. Insoweit sind wir uns auch einig. Ich habe nun Tagesordnungspunkt 9 aufgerufen: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat; hier: Wahl der stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der AfD (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wofür gibt es ei- gentlich parlamentarische Geschäftsführer?) Wir werden diese Wahl jetzt vornehmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für zwei stellvertretende Mitglieder liegt auf Ihren Tischen (Anlage 2). Wie Sie wissen, hat die Fraktion der AfD vorhin geheime Wahl beantragt. Wir brauchen nun eine neunköpfige Wahlkommission. Deshalb muss ich in die Wahlkommission Mitglieder berufen. Ich berufe folgende Mitglieder des Landtags in die Wahlkommission – in dieser Reihenfolge –: Abg. Silke Gericke, Abg. Manuel Hailfinger, Abg. Fadime Tuncer, Abg. Dennis Klecker, Abg. Saskia Frank, Abg. Klaus Burger, Abg. Andreas Kenner, Abg. Christine Neumann-Martin und Abg. Rudi Fischer. Der Ablauf wird wie bei den früheren geheimen Wahlen sein; den kennen Sie ja schon. Ein Mitglied der Wahlkommission (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) – ich schlage hierfür Frau Abg. Gericke vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97a der Geschäftsordnung vor. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Es folgt der Namensaufruf. Er beginnt mit dem Buchstaben A. – Bitte sehr, Frau Kollegin Gericke. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Ich frage sicherheitshalber, ob alle Stimmen abgegeben worden sind und ob alle von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben. – Ich sehe, das ist der Fall. Hat auch die Wahlkommission abgestimmt? – Dann kann ich den Wahlgang hiermit schließen. Wir warten jetzt auf die Auszählung. (Auszählen der Stimmen) War noch eine Wortmeldung zu diesem Punkt vorgesehen? – Noch nicht. Dann unterbreche ich die Sitzung, bis wir das Ergebnis der Auszählung haben. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Können wir nicht schon den Rest machen? Petitionen z. B.!) – Natürlich, pardon. Das können wir im Rahmen der Flexibilität und Beschleunigung machen, Herr Kollege Dr. Jung. Wir ziehen die Punkte 12 bis 23 vor, die ich hiermit gemeinsam aufrufe: Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. März 2025 – Gesetz zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge; hier: Bericht des SWR über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2023 bis 2026 – Drucksachen 17/8511, 17/9122 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 2. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2018 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 11: Zuwendungen an Zweckverbände zum Bau von Hochwasserschutzanlagen – Drucksachen 17/8918, 17/9052 Berichterstattung: Abg. Dr. Markus Rösler Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 17. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2020 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 26: Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe – Drucksachen 17/8988, 17/9055 Berichterstattung: Abg. Nese Erikli eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 2. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2021 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 16: Förderung von Vorhaben des Wasserbaus und der Gewässerökologie – Drucksachen 17/8930, 17/9053 Berichterstattung: Abg. Dr. Markus Rösler Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 11. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2022 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 11: Landesbetrieb Hauptund Landgestüt Marbach – Drucksachen 17/8951, 17/9054 Berichterstattung: Abg. Reinhold Pix Punkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 18. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission „Demografischer Wandel – Herausforderungen an die Landespolitik“ – Drucksachen 17/8990, 17/9051 Berichterstattung: Abg. Dr. Wolfgang Reinhart Punkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Senkung der Klassenfrequenzen bzw. Schaffung kleinerer Klassen – Drucksachen 17/9016, 17/9043 Berichterstattung: Abg. Dr. Timm Kern Punkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Aktuelle Vorgänge im Maßregelvollzug im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden – Drucksachen 17/9039, 17/9125 Berichterstattung: Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke Punkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu der Mitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 23. Mai 2025 – Bericht des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) und Verbraucherschutz nach § 5 Absatz 4 des Gesetzes über die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg; hier: Bericht über die Tätigkeit von ForstBW – Drucksachen 17/8887, 17/9058 Berichterstattung: Abg. Jonas Weber Punkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 2. Juli 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene COM(2025) 186 final (BR 248/25) – Drucksachen 17/9082, 17/9098 Berichterstattung: Abg. Alena Fink-Trauschel Punkt 22: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/9090, 17/9091 Punkt 23: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/8989 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Der unter Punkt 24 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Meine Damen und Herren, ich unterbreche jetzt die Sitzung, bis die Auszählung vollständig vorgenommen wurde. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 9 nochmals auf. Die Sitzung ist vorläufig unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung: 16:35 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 16:46 Uhr)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, das Ergebnis liegt zwar noch nicht vor, aber ich möchte Sie auf etwas aufmerksam machen. Mir liegt hier ein Stimmzettel vor. Das, was ich darauf sehe, geht gar nicht. (Zuruf von der AfD: Was sehen Sie denn?) – Sie sind jetzt erst mal ruhig und hören zu. Dann werde ich Ihnen erläutern, was ich hier sehe. Hier hat jemand einen Stimmzettel mit einem Hakenkreuz abgegeben. Das widert mich nur an. Ich sage das in dieser Deutiode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 lichkeit. Das ist die Verwendung eines verfassungsfeindlichen Zeichens. (Zurufe von der AfD) – Sie sind jetzt ganz ruhig. (Zurufe von der AfD) – Ganz ruhig! Hören Sie einfach mal zu. Das ist die Verwendung eines verfassungsfeindlichen Zeichens. Das ist eine Straftat. Bedauerlicherweise ist es uns nicht möglich, das der betreffenden Person zuzuordnen. Aber ich finde es unerträglich, ich finde es widerlich, wenn es hier – – (Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Schau- en Sie in Ihre Reihen!) – Sie sind jetzt ganz ruhig und hören einfach mal zu. (Zurufe von der AfD) – Hören Sie einfach mal zu. Wenn Sie nicht die ganze Zeit dazwischenquatschen würden, würde ich Sie auch nicht anschauen. Jetzt seien Sie einfach mal ruhig. Leider habe ich keine Möglichkeit, festzustellen, welcher Abgeordnete den Stimmzettel mit diesem verfassungsfeindlichen Kennzeichen abgegeben hat. (Zuruf) – Sie haben jetzt nicht das Wort – keine Zwischenfrage oder sonst etwas. Das ist unterirdisch. Das ist eine Straftat. Und das ist die letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Das ist eine Schande für dieses Parlament. Das sage ich in dieser Deutlichkeit. Und ich hoffe, dass das nie wieder vorkommt. (Beifall bei allen Fraktionen – Präsidentin Muhterem Aras verlässt ihren Platz.) (Unterbrechung der Sitzung: 16:48 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 16:51 Uhr)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, wie angekündigt rufe ich nochmals Tagesordnungspunkt 9 auf: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat; hier: Wahl der stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der AfD Das Ergebnis des geheimen Wahlgangs der beiden von der Fraktion der AfD vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieder im Oberrheinrat liegt nun vor. Ich beginne mit dem Wahlergebnis für Herrn Abg. Dr. Balzer: Beteiligt haben sich 134 Abgeordnete. Mit Ja haben 21 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 106 Abgeordnete gestimmt; es gab zwei Enthaltungen. Es waren fünf Stimmen ungültig. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Damit hat Herr Abg. Dr. Balzer nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, um stellvertretendes Mitglied im Oberrheinrat zu werden. Nun gebe ich das Wahlergebnis für Herrn Abg. Eisenhut bekannt: Beteiligt haben sich 134 Abgeordnete. Mit Ja haben 18 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 112 Abgeordnete gestimmt; es gab drei Enthaltungen. Ungültig war eine Stimme. Damit hat Herr Abg. Eisenhut ebenfalls nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, um stellvertretendes Mitglied im Oberrheinrat zu werden. Ich sehe eine Wortmeldung von Herrn Abg. Klauß. – Sie haben die Möglichkeit. Ich bitte Sie aber, zu Tagesordnungspunkt 9, zur Wahl in den Oberrheinrat, und hier gemäß § 84 Stellung zu nehmen. Sie wissen das. Ich habe vorhin darauf hingewiesen. Hier sind wir noch im Tagesordnungspunkt. Er ist noch nicht abgeschlossen. Bitte sehr. Zur Sache.
Miguel Klauß AfD
Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kollegen! Aufgrund des Wahlmanövers beantrage ich nach § 84 der Geschäftsordnung eine Wahlwiederholung. Ich möchte noch mal kurz erwähnen, dass mir mitgeteilt worden ist, dass der Wahlzettel mit diesem Kennzeichen nicht von dieser Seite ist. Ich möchte also auch ganz entschieden zurückweisen, dass wir in irgendeiner Form, weil die Blickrichtung der Frau Präsidentin wohl darauf hinweisen sollte, dass wir das gewesen wären – – (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Weil Sie dazwi- schengerufen haben! – Abg. Anton Baron AfD: Ge- nau, das wurde nicht dort abgegeben! Es wurde auf d e r Seite abgegeben!) Ich begründe das – –
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Klauß, Sie haben jetzt bei Tagesordnungspunkt 9 das Wort zur Sache.
Miguel Klauß AfD
Ja. – Ich begründe wie folgt, warum wir eine Wahlwiederholung beantragen: u. a. auch, weil vor der Wahl aus der CDU-Fraktion gesagt worden ist, dass die Wahl ja schon feststehe. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das war eine Frage! – Unruhe) Um hier Wahlmanipulationen auszuschließen, wollen wir auch hier eine Wahlwiederholung. Die AfD wurde demokratisch in diesen Landtag gewählt. Unsere Abgeordneten vertreten Hundertausende Bürgerinnen und Bürger. Selbst als stellvertretendes Mitglied im Oberrheinrat akzeptieren Sie uns als Oppositionspartei nicht, obwohl wir ja schon Vertreter im Oberrheinrat haben. (Zuruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE) Da stellt man sich schon die Frage: Was unterscheidet Ihre angebliche Demokratie noch von einem totalitären System? Das eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 ist nicht demokratisch. Das ist Machtmissbrauch, was Sie hier durchziehen. (Beifall bei der AfD) Was ist das anderes als ein gezielter Bruch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Fraktionen? Was ist das anderes als ein feiger Versuch, eine starke Oppositionskraft zu neutralisieren, indem man ihr selbst diese Stellvertreterposten verweigert? Wenn in diesem Landtag nur noch mitspielen darf, wer der Regierung nach dem Mund redet, dann ist das nicht mehr der Kartell. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Frau Aras hat am Montag ein Schreiben versandt, um die demokratischen Strukturen in Baden-Württemberg vor dem Einfluss von Extremisten zu schützen. Aber in Wahrheit wollen Sie nur Ihr Machtgefüge schützen. Demokratieschutz wäre, die Sitze der Landeszentrale für politische Bildung wie auch die Sitze der Stellvertreter im Oberrheinrat nach Wahlergebnissen zu verteilen und den Fraktionen selbstständig zu überlassen, wen sie entsenden. Denn die Vertreter wurden schon gewählt, und zwar bei der Landtagswahl vom Volk. (Beifall bei der AfD) Sie missbrauchen aber nochmals Ihre Macht, um in den Gremien die Opposition auszugrenzen. Sie sind keine Demokraten, Sie sind Antidemokraten, und das aus tiefstem Herzen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Fertig! – Glocke des Präsidenten) Baden-Württemberg hat Besseres verdient als Ausschluss und Intrige. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Über die Frage der Wahlwiederholung werde ich dann hier per Handzeichen abstimmen lassen. Aber zunächst hat sich Kollege Lede Abal gemeldet. Ich gebe ihm hiermit das Wort.
Daniel Lede Abal GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beantragen eine Vertagung dieser Abstimmung. Der Landtag hat heute hierüber bereits entschieden, er hat sogar schon zweimal entschieden. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Dreimal!) – Wenn Sie möchten, auch dreimal. Sie möchten ja gern auch weiter abstimmen, so lange, bis Ihnen das Ergebnis passt. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Beim Oberrheinrat war es einmal!) Das sehen wir nicht so. Wir möchten diese Abstimmung vertagen und stellen deshalb den Antrag auf Vertagung. (Daniel Lede Abal) Im Übrigen würde ich gerade Ihnen raten, etwas mehr Mäßigung walten zu lassen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von der AfD: Blödsinn!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich habe jetzt mehrere Anträge vorliegen. Insoweit ist das jetzt eine Frage der Auslegung. Ich will darauf hinweisen, dass ich über den Antrag, der zuerst gestellt war, den Antrag auf Wahlwiederholung, nur per Handzeichen zur Feststellung der Mehrheit abstimmen lasse. Wenn Sie damit einverstanden sind, lasse ich darüber zuerst abstimmen, weil wir dann möglicherweise den anderen Antrag als überflüssig erachten können. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Vertagung ist wei- ter gehend!) Insoweit würde ich vorschlagen, dass wir über den ersten Antrag zuerst abstimmen, weil sich dann der zweite konkludent erledigen würde. Schluss: 16 iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Vertagungs- antrag ist eigentlich der weiter gehende!) Wer dem Antrag auf Wahlwiederholung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt und damit inkludent eine Abstimmung über den zweiten Antrag nicht mehr notwendig. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen abschließend noch Folgendes mitteilen: Es ist zum Sommerfest nachher eingeladen; das will ich hier noch mal ausdrücklich wiederholen. Zweitens will ich Ihnen mitteilen, nachdem wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt sind, dass die nächste Sitzung am 8. Oktober 2025 um 9:00 Uhr hier in diesem Plenarsaal stattfindet. Ich wünsche schöne Begegnungen, gute Gespräche und schöne Ferien. Die Sitzung ist geschlossen. (Vereinzelt Beifall) 6:58 Uhr Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale Zur Wahl werden vorgeschlagen: AfD Dr. Balzer Hörner 16.7.2025 Anton Baron und Fraktion Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl der stellvertretenden parlamentarischen Mitglieder B in den Oberrheinrat Zur Wahl werden vorgeschlagen: AfD Dr. Balzer Eisenhut 16.7.2025 Anton Baron und Fraktion eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Anlage 1 e für politische Bildung Anlage 2 Baden-Württembergs
