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Dr. Dorothea Kliche-Behnke

SPD 24.07.2025 Sitzungen 17/129

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja aus Sicht der Regierung wortreich und durchaus selbstbewusst erklärt und ausgeführt, worum es im heute zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg geht. Ich würde Sie gern einmal woanders hinführen, nämlich ins Jahr 2021. Kollege Poreski und Herr Hailfinger haben das – im Gegensatz zum Minister – schon erwähnt: Damals hat der Bund das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet. Das ist im Grunde entscheidend dafür, dass wir heute hier stehen und über ein Gesetz sprechen. Ich würde gern auf drei Punkte aus dem Bundesgesetz eingehen. Wir haben dort unter der letzten Regierung Lücken im Kinder- und Jugendschutz geschlossen. Das gilt vor allem für das Zusammenwirken von Jugendamt, Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden, und es gilt für den Schutz für Kinder aus Pflegefamilien. All das sind durchaus Reaktionen und Antworten auf das, was auch bei uns in Baden-Württemberg passiert ist. Zudem wurde dort die Beteiligung von jungen Menschen gestärkt, ihre Position bei der Hilfegewährung durch das Jugendamt. Nun haben sie einen selbstständigen Anspruch auf Beratung. Die Länder sind verpflichtet – wir haben es eben gehört –, Ombudsstellen vorzuhalten. – Das wurde 2021 auf Bundesebene beschlossen. Darum geht es im Kern. Ab 2028 soll nun die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv auch für alle Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung zuständig sein. Das ist eine Veränderung, die wirklich einen Unterschied machen wird. Das ist gut so. Das sind wichtige Rahmenbedingungen aus der Bundesgesetzgebung. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Ich stelle natürlich aber auch voran, dass die allermeisten neuen Regelungen aus dem SGB VIII in Baden-Württemberg bereits gelten. Das gehört schon auch zur Wahrheit dazu. Nun zu Ihrer Selbsteinschätzung zum LKJHG: Sie sagen, es gehe um Verbesserungen beim Kinder- und Jugendschutz und (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) um bessere Beteiligung für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig stellen Sie fest, dass zusätzliche Ausgaben aufgrund des Gesetzes weder dem Land noch den Kommunen entstehen werden. Ich sage es mal so: Die Kommunen befürchten insbesondere bei den Vereinbarungen über die Qualitätsentwicklung bei der Kinder- und Jugendhilfeplanung und bei der Förderung der Erziehung in der Familie einen Mehraufwand oder auch Mehrausgaben. Dazu schreiben Sie, Herr Minister Lucha, es handle sich nur um – ich zitiere – ... einen Appell des Landes an die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, diese Aufgabe mit höheren Standards durchzuführen. Seit wann, frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Gesetze einen rein appellativen Charakter? Das klingt nun wirklich eher nach dem zahnlosesten Papiertiger unter der Sonne. (Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Das ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe an die- ser Stelle!) – Aber, Kollege Poreski, Sie stellen kein Geld zur Verfügung, weil Sie sagen: „Es ist ja nur ein Appell, (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das ist eine wei- sungsfreie Pflichtaufgabe! Das ist einfach so!) das wird keinen Mehraufwand bedeuten.“ Da müssen Sie sich schon entscheiden. Schauen wir mal in Ihren Koalitionsvertrag, was Sie dort festgehalten haben. Das habe ich mal nachgelesen. Dort versprechen Sie – Zitat – „einheitliche fachliche und personelle Standards in der Jugendhilfe“. Wie man gerade gemerkt hat: Daraus ist ja offenkundig nichts geworden. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Fachlich schon!) Ich finde, das gehört der Transparenz halber auch zu einer solchen Debatte dazu: Wenn in einem Koalitionsvertrag Versprechungen gemacht werden, die so – in diesem Fall – nicht gehalten werden – vielleicht aus Gründen –, dann sollte man das auch so offen sagen. (Beifall bei der SPD) Nun möchte ich auf ein paar einzelne Punkte aus dem Gesetzentwurf eingehen. Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist im Koalitionsvertrag zu lesen – ich zitiere abermals –: Wir wollen Beteiligungsrechte wie beispielsweise die Jugendbeteiligung in Jugendhilfeausschüssen im Kinderund Jugendhilfegesetz Baden-Württemberg verankern ... Das entspricht auch der unabhängigen Sachverständigenkommission. Und was schreiben Sie im Gesetzentwurf? Der Jugendhilfeausschuss kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Sachverständige und Betroffene, insbesondere junge Menschen ..., hören. Ja, Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, auch hier gilt: Sie sollten es schon sagen, wenn es dann doch sehr iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 wachsweich wird. Wir haben Punkte zur Kooperation der Schule und der Jugendhilfe. Hier wäre sicherlich wünschenswert, dass die Jugendhilfeplanung mit der Schulentwicklungsplanung abgeglichen wird. Wir haben das Thema Landesjugendplan. Da ist im Gespräch, dass die bisherige Landesjugendplanung ersatzlos gestrichen werden soll oder zumindest gestrichen werden soll. Da muss ich sagen: Aus Sicht des Haushaltsgesetzgebers ist doch die Frage, wie viel Transparenz, wie viel Rahmung durch das Land notwendig ist. Über diese Dinge werden wir noch miteinander sprechen müssen.

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