Christine Neumann-Martin
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir in erster Lesung über die Änderung eines Gesetzes, das auf den ersten Blick vielleicht trocken klingen mag: das Vermessungsgesetz. Doch eines muss uns klar sein: Ohne verlässliche Geodaten gibt es keine Planung von Bauprojekten, keine Raumordnung und keine Katasterführung. In der Novelle dieses Gesetzes geht es insbesondere um folgende Punkte: Erstens: Das Vermessungsgesetz wird an EU- und Bundesrecht angepasst. Bedingt durch EU-Recht müssen Geobasisdaten – wir haben es schon gehört – seit Juni 2024 als Open Data öffentlich bereitgestellt werden. Das ist sinnvoll. Gleichwohl entstehen dem Land aber, wie Kollege Tayfun Tok schon gesagt hat, Einnahmeausfälle in Höhe von rund 11 Millionen €. Mit dem vorliegenden Entwurf werden die landesgesetzlichen Bestimmungen nun dem höherrangigen EU- und Bundesrecht angeglichen. Zweitens: Die Fachaufsicht wird gestärkt und der Verwaltungsaufwand wird reduziert. Drittens: Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure dürfen künftig auch Gebührenbescheide erlassen. Und viertens: Es geht um den Erhalt der Funktionsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden. Dafür soll das Tätigkeitsfeld der unteren Vermessungsbehörden, wie wir schon gehört haben, geringfügig erweitert werden. Konkret sollen die unteren Vermessungsbehörden z. B. wieder Flurstücke im Eigentum der Gemeinde zerlegen dürfen. Wichtig ist uns hierbei, dass der 80-%-Anteil der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure an der Gesamttätigkeit der hoheitlichen Vermessungsleistung beibehalten wird. Dies soll auch durch einen klarstellenden Erlass sichergestellt werden, der ergänzend zu diesem Gesetzentwurf kommen wird. Das begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Anhörung hat gezeigt, dass die Zielsetzung des Gesetzentwurfs sowie die Mehrzahl der Neuregelungen allgemein begrüßt werden. Bei der Erweiterung des Tätigkeitsfelds der unteren Vermessungsbehörden gehen die Auffassungen auseinander. Der Landkreistag macht geltend, dass diese Änderungen erforderlich seien, um die Ausbildungsqualität in den Vermessungsämtern zu sichern. Hierfür seien zusätzliche Aufträge für die öffentliche Hand im Rahmen der geltenden 80:20-Regelungen unverzichtbar. Kritik – das haben wir schon gehört – kommt hingegen von den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren. Sie befürchten Einnahmeausfälle und schlagen vor, die Ausbildungsqualität auf andere Weise zu sichern, beispielsweise durch eine verlängerte Ausbildungsphase in den Ingenieurbüros. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, ist die Aufgabenteilung der Vermessung zwischen dem amtlichen Vermes- (Christine Neumann-Martin) sungswesen und den öffentlich bestellten privaten Vermessungsingenieuren ein Feld ständigen Austarierens. Seit einem von der Regierung unter Lothar Späth im Jahr 1984 beauftragten Gutachten des Rechnungshofs, in dem den Freiberuflichen bei der Vermessung ein deutlich höherer Effektivitätsgrad als der Vermessungsverwaltung bescheinigt wurde, wurde die Aufgabenteilung immer wieder neu festgelegt. Ministerratsbeschlüsse von 1995 und 2005 hatten jeweils das Ziel, den Anteil der Vermessungsarbeiten durch die privaten Vermesser deutlich zu erhöhen, blieben damals aber aufgrund von Beharrungstendenzen in der Verwaltung nur bedingt erfolgreich. Erst mit den Änderungen im Vermessungsgesetz aus dem Jahr 2010 konnte die gewünschte Wirkung, eine schrittweise Übertragung der Zuständigkeiten auf private Vermesser, erzielt werden. Stets wurde um die Frage gerungen, wie das Vermessungswesen insgesamt ausgestattet werden sollte, um es möglichst effizient aufzustellen. Ich bin mir sicher, dass auch zukünftig weitere Anpassungen möglich sein werden, wenn sich das als erforderlich herausstellt. Trotz unterschiedlicher Auffassungen von öffentlicher Hand und privaten Vermessern in Einzelfragen dürfen wir alle jedoch das Ziel des Änderungsgesetzes nicht aus dem Blick verlieren: Wir wollen der Vermessung ein modernes Fundament schaffen – für mehr Planungssicherheit und für ein leistungsfähiges Baden-Württemberg. Ich freue mich schon jetzt auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
