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Nikolai Reith

FDP 24.07.2025 Sitzungen 17/129

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute in diesem Haus von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf setzt weitgehend das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes um. Frau Kollegin Kliche-Behnke hat darauf hingewiesen. Damit stellen wir auch gar nicht in Abrede, dass die Umsetzung dieses Gesetzes mit einer sehr, sehr guten und wichtigen Absicht verbunden ist. Es verfolgt nämlich das richtige Ziel, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken, den Schutz von Kindern auszuweiten sowie Kinder und Jugendliche bei den sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen besser einzubinden. Das ist gut so, und das ist richtig und wichtig. Lobend erwähnen möchte ich dabei auch, dass Sie zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs einen umfassenden Beteiligungsprozess sowie einen Praxischeck vorgeschaltet haben. Das begrüßen wir ausdrücklich. Der Normenkontrollrat hebt diesen Beteiligungsprozess in seiner Bewertung des Gesetzentwurfs ebenfalls sehr positiv hervor. Das freut uns; denn Lob bekommt die Landesregierung vom eigenen Normenkontrollrat ja nicht allzu häufig. Eigentlich sollte man erwarten, dass die Verbände, also die Praktiker und die von diesem Gesetz Betroffenen, nun eine hohe Praxistauglichkeit erwarten dürfen. Die zahlreichen Rückmeldungen der Verbände zeichnen jedoch ein etwas anderes Bild. Wir werden deshalb im Ausschuss sicherlich noch über einige Aspekte zu diskutieren haben. Nennen möchte ich dabei zwei Punkte – Kollege Hailfinger hat sie auch schon angesprochen –: erstens den Wegfall des Landesjugendplans und damit die Befürchtung einer fehlen- (Nikolai Reith) den Beteiligung des Landesjugendrings und zweitens die Einbeziehung auch freier Träger, ohne die wir vieles nicht leisten könnten. Andererseits müssen wir insbesondere darauf achten, nicht unnötig Bürokratie aufzubauen, und die Kosten der Umsetzung für die Kommunen in den Blick nehmen. Das moniert auch der Normenkontrollrat. Auch darauf ist die Kollegin Kliche-Behnke eingegangen. So planen Sie z. B. über die bundesgesetzliche Regelung hinaus die Einsetzung eines Beirats, der die zu etablierende Ombudsstelle kontrollieren soll. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, lieber Herr Minister Lucha, haben wir es richtig verstanden, dass Sie ein zusätzliches übergeordnetes Gremium einrichten, um ein unabhängiges Ombudsgremium zu kontrollieren? An dieser Stelle erneuere ich gern eine Forderung, die wir immer wieder an Sie stellen müssen: Betreiben Sie kein Gold-Plating, erhöhen Sie die Bürokratie nicht mehr als unbedingt nötig. Diesen Beirat einzurichten, gibt das Bundesrecht nicht vor, und es zeigt ein Misstrauen gegenüber diesen unabhängigen Stellen. So sollte unsere Politik nicht geprägt sein. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Carola Wolle AfD) Deshalb fordern wir Sie auf, die Anregung des Normenkontrollrats ernst zu nehmen und diese Regelung zu überdenken. Als Kommunalpolitiker, als Gemeinderat der Stadt Donaueschingen macht mich der folgende Einzeiler zu den Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte etwas nervös, Herr Minister. Ich zitiere aus der Begründung Ihres Gesetzentwurfs: Durch die Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg und die Änderung des Jugendbildungsgesetzes entstehen weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusätzliche Ausgaben. Na ja, auch das haben wir schon gehört: Herr Minister, selten haben Sie ein Gesetz auf den Weg gebracht, das für die Kommunen in unserem Land kostenneutral blieb. Städtetag, Landkreistag und die GEW teilen jedenfalls unsere Sorge. Wir werden dies genau im Blick behalten und sind auf Ihre Erläuterungen gespannt, wie dies tatsächlich kostenneutral umgesetzt werden soll. Schauen wir mal, ob Sie dieser Aussage treu bleiben können. Zum Schluss komme ich auch noch mal auf den positiven Aspekt zurück: Ja, es geht um die Kinder, um die Stärkung der Kinder, die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte, um Kinder- und Jugendschutz. Das ist das Wichtige, das, was allem voransteht. Deswegen freuen auch wir uns auf die Diskussionen, auf die Behandlung im Ausschuss. Das ist ein wichtiges Gesetz, das wir umzusetzen haben. Es lohnt sich, darüber ausführlich zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Manuel Hail- finger CDU) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025

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