Tayfun Tok
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einen Landwirt vor, der mit dem Smartphone in der Hand auf seinem Feld steht. Er ruft die Geodaten seines Grundstücks auf, vergleicht die Flurstücksgrenzen, die Bodeninformationen und Höhenlinien – alles in Sekundenschnelle, kostenlos und präzise. Was noch vor wenigen Jahren nur Vermessungsingenieuren mit teuer bezahlter Spezialsoftware vorbehalten war, ist nun durch die öffentliche und kostenlose Bereitstellung hochwertiger Geodaten Realität geworden. Mit dem heute zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir nicht nur europäisches Recht umsetzen, vielmehr öffnen wir einen digitalen Werkzeugkasten für Wirtschaft, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was ist der Kern dieses Vorhabens? Im Zentrum steht die sogenannte Open-Data-Richtlinie der EU. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bestimmte hochwertige Datensätze, darunter die Geobasisinformationen der Landesvermessung, entgeltfrei zugänglich zu machen. Seit dem 9. Juni 2024 sind weite Teile dieser Daten kostenlos abrufbar, auch in Baden-Württemberg. Unser Landesrecht muss nun folgen. Denn bisher sieht das Vermessungsgesetz eine Bereitstellung nur auf Antrag und gegen Entgelt vor. Deshalb passen wir das Gesetz an. Damit nicht genug: Mit dem Entwurf stärken wir auch das Rückgrat unseres Vermessungswesens, die öffentlich bestell- (Tayfun Tok) ten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, die ÖbVI. Wir wollen, dass auch sie in Zukunft unter guten Bedingungen arbeiten können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Deswegen erweitern wir ihr Aufgabengebiet leicht, um auf die neuen Anforderungen reagieren zu können. Wir geben ihnen u. a. die Möglichkeit, selbst Gebührenbescheide zu erlassen. Aber ja, es gab auch Bedenken von einigen Playern, die im Vorfeld die Aufgabenausweitung der unteren Vermessungsbehörden kritisch gesehen haben. Ich sage aber an dieser Stelle klar: Das Verhältnis von 80 % ÖbVI und 20 % untere Vermessungsbehörde bleibt bestehen. Das heißt, es bleibt bei der klaren Aufgabenverteilung. Die Ministerin hat es erwähnt: Niemandem wird etwas weggenommen. Die öffentliche Hand bleibt dort handlungsfähig, wo sie es sein muss. Aber wir wollen auch die Zukunftsfähigkeit der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sichern. Auf der anderen Seite fordert die öffentliche Hand sogar eine noch stärkere Öffnung hin zu mehr Wettbewerb und Flexibilität. Dafür haben sich u. a. die Landrätin aus dem Landkreis Lörrach und der Landrat aus meinem Landkreis, Ludwigsburg, im Vorfeld sehr stark eingesetzt. Auch das ist ein Signal, das wir ernst nehmen. Daher handeln wir umsichtig und beachten vorhandene Strukturen. Was bedeutet das Ganze finanziell? Durch die Öffnung der Geodaten entstehen Einnahmeausfälle, ja: rund 11 Millionen € pro Jahr ab 2025. Aber es wird vorgesorgt. Die strukturelle Gegenfinanzierung ist gesichert, sowohl beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als auch bei den unteren Vermessungsbehörden. Für den Landeshaushalt bleibt diese Gesetzesänderung also haushaltsneutral. Was bleibt unterm Strich? Wir senken Bürokratie durch weniger Antragsverfahren, wir stärken die Digitalisierung durch freien Zugang zu wichtigen Geodaten, wir schaffen Vertrauen durch klare Regelungen für den Berufsstand, und wir geben ein Versprechen: Auch im digitalen Zeitalter bleibt unser Handeln verlässlich, transparent und zugänglich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Der Normenkontrollrat hat dieses Gesetz übrigens gelobt, insbesondere den Bürokratieabbau und die elektronische Abwicklung vieler Pflichten. Meine Damen und Herren, dieses Vermessungsgesetz ist vielleicht kurz vor der Sommerpause kein Thema für die Titelseite einer Zeitung, aber es ist ein Fundament für eine moderne Verwaltung. Es ist ein kluger Schritt beim digitalen Umbau unseres Landes, und es ist ein Zeichen, dass wir bereit sind, europäische Vorgaben nicht nur zu übernehmen, sondern mit Leben zu erfüllen im Sinne von Transparenz, Effizienz und Bürgernähe. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025
