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Ulli Hockenberger

CDU 24.07.2025 Sitzungen 17/129

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer von Ihnen erinnert sich noch daran, wo er am 22. Oktober 2022 war und von was er da gelesen hat? Auch ich weiß nicht mehr, wo ich am 22. Oktober 2022 war, aber ich weiß, von was ich an diesem Tag gelesen habe. Ich habe von einem Brief an Herrn Ministerpräsident Kretschmann gelesen, (Der Redner hält den offenen Brief „In großer Sorge um unser Land“ hoch.) den stellvertretend für die jeweiligen Institutionen acht wichtige Persönlichkeiten unterschrieben haben (Zuruf: Oh ja!) und der die Überschrift „In großer Sorge um unser Land“ trägt. Seit damals ist viel passiert: Die Entlastungsallianz hat mittlerweile drei Entlastungspakete vorgelegt, die es ohne diesen Brief wohl nicht gegeben hätte. Obwohl: Dem Pressespiegel von heute entnehme ich, wer der eigentliche Motor des Bürokratieabbaus ist, nämlich der Kollege Schwarz. In dieser Dimension war mir das bisher nicht bekannt, Herr Kollege Schwarz. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Sehen Sie, Herr Kollege! – Abg. Anton Baron AfD: Mir auch nicht!) Das muss ich Ihnen sagen: Wir sind Ihnen aber dafür dankbar – das ist überhaupt keine Frage –, und Sie werden im weiteren Verlauf der Legislatur noch Gelegenheit haben, den Beweis dafür anzutreten, dass Sie das auch sind. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Vielen Dank! Das war on point heute erschienen!) Im Übrigen teile ich die Auffassung der Kollegin Sperling – bis auf einen kleinen Unterschied, nämlich hinsichtlich der Bilanz. Sie haben von einer Bilanz gesprochen. Ich kann aber niemals von einer Bilanz sprechen, sondern nach zwei Jahren nur von einer Zwischenbilanz. Die Aufgabenkritik und der Abbau von Bürokratie bleiben eine Daueraufgabe; da kommen wir nicht darum herum, das hört nicht auf. Aber der Anfang ist gemacht. Herr Staatsminister Krauss war gestern bei der Regierungsbefragung da, und ich vermute, er hätte genau das auch bestätigt, wenn er zu Wort gekommen wäre. Aber Zeitgründe haben das verhindert. Ich habe, was das heutige Gesetz anbelangt, nicht mit dem Präsidenten des Deutschen Landkreistags sprechen müssen, weil ich in den 15 Forderungen der kommunalen Landesverbände an die Entlastungsallianz unter Punkt 12 lese: „Einführung eines Standarderprobungsgesetzes“. Und genau das machen wir heute. Wir machen das mit einem ganz schlanken Gesetz, das nur sechs Paragrafen enthält. Bevor ich darauf ein- (Ulli Hockenberger) gehe, möchte ich nur kurz ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Das Gesetz ist ein befristetes Erprobungsgesetz. Es schafft kein neues Recht, es enthält eine Berichtspflicht, damit der Gesetzgeber nachsteuern kann, und es ist digitaltauglich. Ich gehe einmal kurz durch die Paragrafen. § 1 definiert das Ziel des Gesetzes. Es können neue Formen der Aufgabenerledigung erprobt werden, und die Kommunen können angesichts des demografischen Wandels neue Formen der Aufgabenerledigung ausprobieren. § 2 regelt das Antragsrecht der Kommunen zu neuen Formen der Aufgabenerledigung, aber auch zum Aufgabenverzicht. Auf die Bedeutung gerade dieses Passus ist der Minister eingegangen. § 3 beschreibt das Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie den Umgang in den kommunalen Organen. Bemerkenswert finde ich das abgestufte Antrags- und Genehmigungsverfahren in § 3. Das zeigt unseren unbedingten Willen dazu, dass das Gesetz auch gelingen soll. Auf Vorschlag des Normenkontrollrats wurde eine tolle Formulierung für das Verständigungsverfahren aufgenommen. Die Formulierung in § 3 Absatz 3 Satz 3 lautet – Kollege Hagel hat gesagt, an dieser Stelle muss ich ganz langsam reden, damit jeder mitkommt; ich lese Ihnen einmal vor, was da steht –: Stehen einer Genehmigung Hindernisse entgegen, ist auf mögliche Veränderungen des Antrags hinzuwirken, um eine Genehmigung zu ermöglichen. Somit ist der Antrag nicht wie bisher abzulehnen. Das zeigt eindrucksvoll, dass die CDU-Landtagsfraktion nachgerade in das Gelingen dieses Gesetzes verliebt ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An- dreas Schwarz GRÜNE) – Ja, sehr gut. – Im Übrigen werden Ausnahmen befristet. Das Antragsrecht ist in § 4 beschrieben. § 5 – Allgemeine Übertragbarkeit, Berichtspflicht – lasse ich jetzt außen vor. Uns ist bewusst, dass wir mit diesem Gesetz nicht alles lösen. Den Anteil der Landesgesetze hat die Kollegin Sperling genannt. Es ist aber ein Zeichen. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir verstanden haben, dass Kommunen manches einfach besser, günstiger und belastungsärmer gestalten können, ohne das Ziel, den Sinn und den Zweck eines Landesgesetzes aus den Augen zu verlieren. Hier sind wir absolut Vorreiter, und deswegen machen wir es und lassen die Kommunen einfach mal machen. Übrigens: Wenn es nur nach uns gegangen wäre, hätten wir dieses Gesetz schon viel früher hier im Landtag behandeln können. Das wollte ich an dieser Stelle einfach eingefügt haben, damit die CDU-Fraktion noch einmal Gelegenheit hat, zu applaudieren. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Heiterkeit) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Selten habe ich ein Gesetzgebungsverfahren gelesen, bei dem es beim Eingehen auf die Begründung immer hieß: „Dem Vorschlag wird Rechnung getragen.“ Das war wirklich eine gelungene Arbeit des Gesetzgebers. Meine Damen und Herren, es gab auch noch etwas Bemerkenswertes: Unser Innenminister ist laut „Staatsanzeiger“ nach einem Beispiel gefragt worden. Da hat der Herr Innenminister eine bemerkenswerte Zurückhaltung gezeigt. Ich dachte zunächst: „Oh“, dann dachte ich: „Ah“, und dann dachte ich: „Das war gut.“ Denn manchmal ist weniger mehr oder wie in diesem Fall nicht schon alles. Warum sage ich das? Aus meinem früheren Leben als Bürgermeister weiß ich, dass bei Haushaltskonsolidierungsvorschlägen mein erster Vorschlag immer falsch war: „Das können wir nicht machen.“ Dann habe ich gewartet, bis der Gemeinderat Vorschläge macht. Da habe ich vor mich hin gewartet, und manchmal habe ich vergeblich gewartet. – Aber lassen wir das. Die Zeit ist um, meine Zeit ist auch fast um. Ich komme zum Schluss. Die Koalition hat geliefert, jetzt sind die Kommunen dran, ähnlich wie beim Erprobungsparagrafen zum Kinderbetreuungsgesetz. Wir erinnern uns: Auch das war ein Vertrauensvorschuss an unsere Kommunen. Weil wir großes Vertrauen in unsere Kommunen haben, erwarten wir jetzt mit großem Interesse die Vorschläge der Kommunen. Ein Beispiel hat der Präsident des Landkreistags schon genannt, das können Sie im „Staatsanzeiger“ nachlesen. Wir sehen also: Der Anfang ist gemacht, und um sinngemäß einen Fußballphilosophen zu zitieren – er ist ehemaliger KSC-Torhüter –: Jetzt geht es nur noch weiter, weiter, immer weiter. (Glocke des Präsidenten) Schönen Sommer und ein schönes Sommerfest des Landtags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Zuruf: Sehr gut!)

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