landtag-bw.de ↗

Jochen Haußmann

FDP 24.07.2025 Sitzungen 17/129

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Deuschle, Sie haben es beschrieben: Was lange währt, wird endlich gut. Ich habe eher den Eindruck und habe das auch unter diesen Titel gestellt: Der heutige Tag ist kein guter Tag für die berufliche Vielfalt im Landtag von Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, haben uns intensiv dafür eingesetzt – auch herzlichen Dank für die intensiven Gespräche mit Sascha Binder, Daniel Lede Abal und Andreas Deuschle –, dass wir eine gute Transparenz über die Tätigkeit von Abgeordneten neben ihrem Mandat bekommen. Das ist uns sehr wichtig. Uns ist aber auch wichtig, dass dies auch weiterhin in einer guten Form möglich ist. Da sehen wir erhebliche Schwierigkeiten; wir haben erhebliche Bedenken. (Jochen Haußmann) Wir haben heute auch die Gelegenheit – weil wir jetzt nicht nur über das Abgeordnetengesetz sprechen, sondern auch über die Geschäftsordnung; denn in der Geschäftsordnung stehen auch die Verhaltensregeln –, zu erklären: Worum geht es uns? Uns geht es darum, die Vielfalt der beruflichen Herkunft der Abgeordneten im Parlamentarismus hier im Landtag von Baden-Württemberg zu erhalten. Der Landtag profitiert nämlich von Abgeordneten mit unterschiedlichen Berufen. Aus Sicht unserer Fraktion führen die neuen gesetzlichen Regelungen dazu, dass Abgeordnete, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, über die notwendige Transparenz hinaus benachteiligt werden. Dies sind etwa Angestellte aus der freien Wirtschaft, die mit ihren Arbeitgebern Vertraulichkeit über ihre vertraglichen Belange vereinbart haben. Genauso wenig sollten Unternehmerinnen und Unternehmer durch ihr – zeitlich befristetes – Mandat wettbewerbliche Nachteile auf sich nehmen müssen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Anton Ba- ron und Dr. Rainer Balzer AfD) Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die Transparenzregeln so gestaltet werden, dass einerseits das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit umgesetzt wird, andererseits wir auch weiterhin davon profitieren, dass sich Menschen für ein Mandat bewerben, die eben nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Ich darf als Beispiel meine Person nennen. Ich bin jetzt nicht mehr betroffen, weil ich inzwischen beurlaubt bin, aber nachdem ich 2011 gewählt wurde, habe ich meine Tätigkeit noch weitergeführt. Da habe ich auch überhaupt kein Problem, darüber zu informieren, dass man diese Tätigkeit weiterführt. Ich habe auch kein Problem, wenn man das Einkommen entsprechend der verschiedenen Einkommensstufen angibt; das sind ja nicht die Riesensummen. Womit ich aber ein Problem habe – und das beschließen Sie heute; das steht dann in der Geschäftsordnung –, ist, dass man neben der Anzeige künftig auch den Vertrag angeben muss. In der Geschäftsordnung steht dann auch, dass der Vertrag auf der Homepage des Landtags veröffentlicht wird. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das geht gar nicht! – Abg. Carola Wolle AfD: Datenschutz! – Zuruf von der AfD: Total verrückt!) Wenn man dann im Vorfeld diesen Vertrag veröffentlichen muss, weil es so in der Geschäftsordnung steht, dann wird wahrscheinlich der eine oder andere Unternehmer bzw. die Unternehmerin sagen: „Dann beurlaube ich dich gleich, weil ich kein Interesse daran habe, dass der Vertrag veröffentlicht wird.“ Das, was Sie heute beschließen, steht dann so in der Geschäftsordnung. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Anton Baron AfD) Wir haben auch mit den Regelungen des Deutschen Bundestags die Erfahrung gemacht: Nicht immer, wenn es gut gemeint ist, ist es auch gut gemacht. (Zuruf von der AfD: So ist es!) eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Wir haben dort Beispiele von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, die beispielsweise an Personengesellschaften beteiligt sind, die dann die Einkünfte komplett offenlegen müssen, obwohl sie selbst gar nicht mehr aktiv in der Personengesellschaft tätig sind, weil beispielsweise der Bruder dort tätig ist. Da sagen wir: Wenn wir die berufliche Vielfalt im Landtag von Baden-Württemberg erhalten wollen, dann brauchen wir eine andere Balance. Unsere Hoffnung ist, dass wir, damit wir eine vernünftige Basis haben, in der nächsten Legislaturperiode die Balance wiederherstellen können zwischen der Offenlegung, der Transparenz, aber auch der Möglichkeit für Abgeordnete, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, ihre Aufgaben sinnvoll und ohne Wettbewerbsnachteil weiterzuführen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Anton Baron AfD) In anderen Punkten sind wir uns aber einig, dass es richtig und wichtig ist, dafür Regelungen zu finden. Kollege Sascha Binder ist auf die Immunitätsregelung eingegangen. Wir vermeiden damit Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einstufung von Straftaten als Bagatellangelegenheiten. Richtig ist auch, dass wir uns um den Datenschutz kümmern. Wir sind als Volksvertretung auch in der Verpflichtung, uns Auflagen zum Datenschutz zu geben. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium einrichten. In der Geschäftsordnung haben wir viele Änderungen vorgenommen, die richtig und wichtig sind, so z. B. die Antragsbehandlungen im Plenum, die Abschaffung der Sperrwirkung von Anträgen, Regelungen über den nachträglichen Ordnungsruf, Umlaufverfahren für Abstimmungen in den Ausschüssen oder redaktionelle Änderungen. Auch auf unserer Seite besteht der Wunsch, dass wir in der nächsten Legislaturperiode noch einmal Anlauf nehmen, um im Plenum die Befragung des Ministerpräsidenten zu ermöglichen – eine Fragestunde, wie es auch im Deutschen Bundestag üblich ist. Insofern enthält der Entwurf viele gute Regelungen. Dem Teil mit den Verhaltensregelungen in der Geschäftsordnung werden wir nicht zustimmen; allen anderen Punkten können wir zustimmen. Da danke ich auch für die gute Zusammenarbeit. Mit Blick auf das Abgeordnetengesetz ist es aber heute für die berufliche Vielfalt im Landtag von Baden-Württemberg kein guter Tag. (Beifall bei der FDP/DVP)

Alle Reden von Jochen Haußmann Protokoll ↗