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Julia Goll

FDP 24.07.2025 Sitzungen 17/129

Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, in einem sind wir uns einig: An diesem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz ist eines auf alle Fälle richtig gut, und zwar der Name. Denn dieser deutet so auf Tatkraft und einen echten Willen zur Regelungsvereinfachung hin, wovon hier alle immer reden und welchen die Kommunen – ja, es stimmt – händeringend fordern. Vermutlich hat ja auch deshalb dieses Gesetz bereits mit seiner Ankündigung bis heute geradezu Begeisterung ausgelöst. „Liebesempfindungen für dieses Gesetz“ – (Heiterkeit der Abg. Swantje Sperling GRÜNE und Gabriele Rolland SPD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Steht über allem!) das habe ich hier so auch noch nicht gehört. Aber dabei übersieht man, dass mit der schlichten Ankündigung dieses Gesetzes zur Möglichkeit von Regelungsbefreiungen die Befreiung an sich noch nicht umgesetzt wird. Das ist das große Problem und auch das Muster, welches die Landesregierung hier immer so betreibt. Erstaunlich ist aber übrigens, dass sich der Ministerpräsident beim Eigenlob für ein Gesetz bei diesem erstaunlich zurückhaltend gezeigt hat; das ist mir aufgefallen. Er wird wissen, weshalb. Dieses Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz – schauen wir es uns einmal näher an – entspricht ganz überwiegend nahezu wörtlich dem Brandenburgischen Standarderprobungsgesetz von 2021. Brandenburg betreibt auch bereits seit 19 Jahren intensive Bemühungen auf diesem Sektor – seit 19 Jah- (Julia Goll) ren. Wenn wir uns deren Erfahrungen anschauen, dann schwindet leider – ich sage: leider – mancher Optimismus. In Brandenburg gibt es bereits den Achten Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes. In diesen Berichten sind – Herr Kollege Binder, vielleicht an Sie gerichtet – dann auch die Antworten enthalten, was da so zu erwarten ist. Und der Kollege Hildenbrand hat es gerade zu mir gesagt: Für die Jahre 2021 bis 2023 sind genau 13 Anträge zu diesem Gesetz eingegangen: (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Acht betrafen die Abweichung von der Pflicht zur Bekanntmachung von Ortsrecht in – im Prinzip – einer Tageszeitung. Ja, das hört sich sinnvoll an; das kann man machen. Vier Anträge betrafen – ich muss es ablesen, weil das so abenteuerlich ist – eine Abweichung von der Pflicht nach ... der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung, die an die Gemeindekasse gerichteten Sendungen ungeöffnet weiterzuleiten. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das hat doch was!) – Ja, genau: Was es alles gibt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Das gibt es bei uns übrigens auch. Bei uns gibt es in der Gemeindekassenverordnung – so heißt die bei uns – im Prinzip eine gleiche Vorschrift. Jetzt darf ich doch wirklich auch hier mal die Frage stellen: Muss man erst ausprobieren, ob man das wegfallen lassen kann? Oder kann man nicht gleich sagen: Das kann doch weg, wofür brauchen wir das denn? (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Kolleginnen und Kollegen, ein solches Gesetz kann man natürlich einführen. Stand heute werden wir uns dem auch überhaupt nicht entgegenstellen. Aber es darf doch bitte niemand meinen, damit sei jetzt die große Kehrtwende hin zum Bürokratieabbau kraftvoll eingeleitet worden und den Kommunen ein sonderlich wirkungsvolles Instrument gegen das vom Ministerpräsidenten immer gern beschriebene Brombeergestrüpp der Bürokratie an die Hand gegeben. Ich darf Ihnen sagen: Dieses Gesetz ist keine Kettensäge, und für mich als Waiblingerin ist die Kettensäge – Waiblingen ist die Heimatstadt von STIHL – sehr positiv besetzt. (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Zu- ruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Das Gesetz ist kein Lichtschwert, es ist nicht einmal ein Rasenmäher. Es ist gerade wegen seiner so vollmundigen Ankündigung aus dem Innenministerium leider eher dem Verdacht der Mogelpackung ausgesetzt (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist aber schade jetzt! Bis jetzt war es in Ordnung!) – ja, doch, das muss man so sagen –, und dies übrigens auch, weil mit diesem Gesetz genau genommen die Zuständigkeit eriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 und Verantwortung für Regelungsvereinfachungen ganz elegant von sich weg auf die Kommunen geschoben wird – (Minister Thomas Strobl: Ach du liebe Zeit!) in die Richtung: Jetzt macht ihr doch mal Vorschläge. (Zurufe der Abg. Ulli Hockenberger CDU und Oli- ver Hildenbrand GRÜNE) Dabei läge es doch auch gerade in der Verantwortung des Landes, weiterhin Vorschläge zu machen und den Kommunen zu sagen: (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Die Kommunen woll- ten das doch auch!) „Ihr könnt hier etwas ausprobieren, ihr könnt da etwas ausprobieren.“ Herr Hockenberger, da finde ich vornehme Zurückhaltung ausnahmsweise mal nicht angebracht. Wir werden genau hinschauen, was bei diesem Gesetz herauskommt und ob die Prüfung der Anträge tatsächlich so zielorientiert erfolgt, wie es erfreulicherweise in dem Gesetzentwurf beschrieben steht. Auch das ist übrigens schon Inhalt vom brandenburgischen Gesetz. Zu einem möglichen interessanten Anwendungsbereich haben mein Kollege Schweickert und ich gestern bereits eine Kleine Anfrage eingereicht und sind auf die Antwort wirklich sehr gespannt. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ja! – Zuruf des Mi- nisters Thomas Strobl) Dürfte eine Gemeinde von den starren Fristen für eine Bürgermeisterwahl um ein paar Tage abweichen, um die Wahl zeitgleich z. B. mit der Landtagswahl abzuhalten? Konkret fragt uns das – wir fragen das Innenministerium – die Gemeinde Wimsheim. Da geht es um genau einen Tag. Dieser eine Tag könnte der Gemeinde durch die Anwendung einer Regelungsbefreiung wahrscheinlich Zehntausende Euro einsparen. Ich bin gespannt. Das wäre, wenn der Antrag positiv beschieden würde, ein wirklich kraftvolles erstes Zeichen. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf: Sehr gut!)

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