Daniel Born
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g. Abstimmungsgrundlage für die beiden Gesetzentwürfe sind die Beschlussempfehlungen des Ständigen Ausschusses, Drucksachen 17/9120 und 17/9121, die jeweils vorschlagen, dem entsprechenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass ich die beiden Gesetzentwürfe jeweils insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie stimmen diesem Vorschlag zu. Ich beginne mit Buchstabe a – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes –, Drucksache 17/9007. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor, die ich vorab zur Abstimmung stelle. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 17/9172-1, betreffend Funktionszulagen, den ich insgesamt zur Abstimmung stelle. Ich frage, wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmt. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Nun kommen wir zum Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion, Drucksache 17/9172-2, der zu § 4a Absatz 5 und Absatz 6 Nummer 1 gestellt ist und den ich ebenfalls insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer stimmt dem Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt treten wir in die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD ein. Wer den Artikeln 1 und 2 zustimmt, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 mehrheitlich beschlossen. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 24. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den darf ich bitten, sich jetzt zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen. Wir fahren fort mit Buchstabe b – Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes –, Drucksache 17/9008. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgenden Hinweis: In Artikel 1 ist eine Fundstelle offengeblieben. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 2 des am 2. Juli 2025 beschlossenen Gesetzes zu dem Reformstaatsvertrag eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen wurde und die Angaben erst jetzt bekannt sind. Die Fundstelle kann nun wie folgt ergänzt werden: ... das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 61) geändert worden ist, ... – Sie stimmen dieser Ergänzung zu. Wer stimmt den Artikeln 1 bis 3 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Artikeln 1 bis 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 24. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 schön. Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Nun kommen wir zu Buchstabe c, zum Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD – Geschäftsordnung des 17. Landtags von Baden-Württemberg –, Drucksache 17/9157. Die FDP/DVP-Fraktion wünscht eine getrennte Abstimmung über Nummer 14 des ersten Abschnitts. Deshalb rufe ich zunächst Abschnitt I und hier die Nummern 1 bis 13 und 15 auf. Wer diesen Nummern zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist den Nummern 1 bis 13 und 15 mehrheitlich zugestimmt. Nun darf ich über Nummer 14 abstimmen lassen. Wer Nummer 14 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Nummer 14 ist ebenfalls mehrheitlich zugestimmt. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Abschnitt II mit den Nummern 1 bis 3. Wer stimmt Abschnitt II zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II mehrheitlich zugestimmt. Es folgt jetzt Buchstabe d. Ich stelle den Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Datenschutzaufsichtsordnung für den Landtag von Baden-Württemberg –, Drucksache 17/9158, im Ganzen zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Schließlich kommen wir zu Buchstabe e. Ich stelle den Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Genehmigungsverfahren in Immunitätsangelegenheiten –, Drucksache 17/9159, zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist auch diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Vielen Dank für die Konzentration. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes – Drucksache 17/9086 Bevor ich Herrn Minister Lucha das Wort zur Begründung gebe, darf ich kurz um den Platzwechsel bitten. Wer Teil dieser Debatte ist, nimmt bitte entsprechend in den Reihen Platz. Wer stattdessen eine andere Debatte zu führen hat, (Heiterkeit des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) tut dies bitte außerhalb des Plenarsaals. Dann starten wir entsprechend. Herr Minister, Sie haben das Wort zur Begründung. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute die erste Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg. Wir legen damit gemeinsam einen zentralen Baustein für eine zeitgemäße und zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe in unserem schönen Bundesland vor. Es handelt sich um einen Neuerlass eines Gesetzes, das in der Tat seit 20 Jahren keine grundlegenden Änderungen mehr erfahren hat. Sie und wir wissen alle – nicht zuletzt auch aufgrund Ihrer exzellenten Arbeit in der Enquetekommission –, dass sich die Bedürfnisse von jungen Menschen und ihren Familien selbstverständlich in stetigem Wandel befinden. Die Herausforderungen in diesen komplexen Zeiten sind natürlich vielfältiger geworden. Umso mehr ist ein zentraler politischer Auftrag, den Sie auch heute z. B. beim Thema Kindertagesbetreuung klug besprochen haben, Entwicklungen gerecht zu werden und zentrale Rechte für Kinder und Jugendliche abzusichern. In unserem Gesetzentwurf steckt mehr. Er ist das Ergebnis eines intensiven und umfangreichen Beteiligungsprozesses sämtlicher Akteure aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser Prozess fand noch vor der Erstellung des Regelungsentwurfs statt. Was sehr beeindruckend war und wirklich enorm zur Qualität beigetragen hat: Wir haben parallel dazu die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung beauftragt, eine umfangreiche Jugendanhörung durchzuführen. Das ist der rote Faden durch dieses Gesetzeswerk: Wir haben nicht über, sondern vor allem mit den jungen Menschen gesprochen. Dabei wurde eines ganz deutlich: Es wird mehr Mitsprache gewünscht. Diesen Wunsch greifen wir auch unmittelbar normativ im Gesetzentwurf auf. Mit § 4 wird erstmalig ein eigenständiger Paragraf zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verankert. Damit sichern wir die Strukturen zur Mitsprache in den Kommunen und Einrichtungen ab, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zudem – einige hier aus den Ausschüssen wissen das aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung aus der Praxis – konnten wir die Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe jetzt neu in den Entwurf aufnehmen. Das ist ein langjähriger Wunsch, der aus der Praxis unmittelbar entwickelt wurde. Daher auch für Ihre vielzählige Unterstützung noch einmal herzlichen Dank. Neben den neuen Vorschriften stärken wir auch bereits bestehende Vorschriften. Die Jugendhilfeausschüsse – es sind ja ein paar renommierte Kommunalpolitikerinnen und -politiker hier – sollen nun ausschließlich als beschließendes und nicht als beratendes Gremium verankert werden. Also, ganz entscheidend ist: Kindern und Jugendlichen werden Räume zur Mitsprache geschaffen; denn ihnen Sicherheit und Schutz in ihren Lebenswelten zu geben, ist eine unserer großen Herausforderungen. Das müssen wir sicherstellen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns, die Laneriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 desregierung, oberste Priorität. Ich bedanke mich noch einmal bei den Koalitionsfraktionen, aber auch bei der demokratischen Opposition, dass wir die „Strategie Masterplan Kinderschutz“ (Der Redner hält ein Exemplar der „Strategie Mas- terplan Kinderschutz für Baden-Württemberg“ hoch.) mit Ihrer Unterstützung und mit den Mitteln, die wir zur Verfügung stellen, just an dem Tag abschließend beschließen konnten, als das neue Bundesgesetz für den Schutz in Kraft getreten ist. Das ist einfach eine wunderbare Fügung. Sie sehen, dass wir da sehr konzentriert arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. August Schuler und Manuel Hailfinger CDU) Wir haben gelernt – nicht zuletzt auch durch Staufen und andere Ereignisse –: Effektiver Kinderschutz erfordert eine frühzeitige und koordinierte Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachkräfte. Dies wird – in der Zielsetzung der Kinder- und Jugendhilfe nun definiert – festgehalten. Zudem haben wir erstmals auch Rechtsgrundlagen für Betriebsuntersagungen verankert, wenn ein Träger ohne eine notwendige Betriebserlaubnis eine Einrichtung betreibt. Abschließend möchte ich hervorheben: Die inklusive Zielsetzung und Ausgestaltung des Gesetzentwurfs war uns von Anfang an sehr wichtig. Das Ziel muss vorbehaltlos lauten: Kinder- und Jugendhilfe für alle, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, möglicher Behinderung oder sozialem Status. Dieses Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg gibt den Trägern nun Werkzeuge an die Hand, damit inklusive Angebote vor Ort realisiert und unterstützt werden können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf, der auch im besten Sinn des Wortes mit einem unglaublichen Beteiligungsformat entwickelt wurde, ist ein ganz klares Signal an alle jungen Menschen und an die Familien im Land: Wir sehen euch und wir nehmen euch ernst. Ich lade Sie ein, den Entwurf im Ausschuss jetzt konstruktiv zu begleiten und mit uns weiterzuentwickeln. Die Grundlagen, denke ich, haben wir jetzt gut gelegt. Ich denke, uns alle eint das Ziel, dass alle Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg gut, gesund, sicher, angst- und gewaltfrei aufwachsen und aufwachsen können – heute und in Zukunft. Deswegen stärken wir ihre Teilhabe, ihre Mitsprache, ihre Beteiligung. Das ist die Grundlage dieses Gesetzes. Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
