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Dr. Wolfgang Reinhart

24.07.2025 Sitzungen 17/129

Vielen Dank. – Damit sind wir dahin gehend am Ende der Fragestunde, dass heute alle Fragen beantwortet worden sind. Wir können damit Punkt 5 der Tagesordnung als erledigt erachten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise (Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz – KommRegBefrG) – Drucksache 17/9087 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Innenminister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man es mit dem Bürokratieabbau ernst meint, dann darf man nicht nur Sonntagsreden halten, sondern dann muss man handeln, mutig voranschreiten und auch unkonventionelle Lösungen in Betracht ziehen. Vom Bashing gegen die öffentliche Verwaltung halten wir nichts. Die öffentliche Verwaltung ist selbstverständlich notwendig, um Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, Gleichbehandlung, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie zu gewährleisten. Vor allem entsteht häufig der Eindruck, dass allzu starre, zu komplexe, ja überflüssige, übernormierte Vorgaben die Verwaltungen eher belasten, Innovationen behindern, Entscheidungsprozesse unnötig verzögern und verlangsamen. Gerade auf der kommunalen Ebene zeigt sich das besonders deutlich. Die Gemeinden und Landkreise sind die Verwaltungsebene, die am nächsten an den Menschen ist. Hier werden die wichtigsten Leistungen erbracht: von der Kinderbetreuung bis zur Baugenehmigung, von der sozialen Unterstützung bis zur Daseinsvorsorge. Deshalb stehen wir an der Seite unserer Kommunen. Freilich hören wir häufig von den in den Kommunen Verantwortlichen: „Wir wissen, wie wir es besser machen könnten, aber wir dürfen nicht, ihr lasst uns nicht.“ Das ist frustrierend für die gewählten kommunalen Entscheidungsträger im Haupt- und im Ehrenamt, für die Kommunalverwaltungen und nicht zuletzt für die Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht passgenaue und auch schnelle Lösungen erwarten. Bürokratieabbau ist deswegen kein Chichi, kein Luxus, (Zuruf) sondern inzwischen eine absolute Notwendigkeit. Dies haben die Landesregierung und unsere Koalition erkannt, und insbesondere im Rahmen der Entlastungsallianz kommen wir gerade Stück für Stück ganz gut voran. Ja, es ist schon wahr: Nicht jede Vorschrift, die einmal ihren Weg in ein Gesetz, in eine Verordnung oder eine Verwaltungsvorschrift gefunden hat, muss für alle Zeit gelten. Manche Regelungen sind vielleicht gut gedacht gewesen, aber im Vollzug erweisen sie sich als unpraktisch. Nicht jede Aufgabe, die einer Kommune aufgebürdet wird, muss zwingend notwendig sein, um die hehren Ziele des Gesetzgebers zu erfüllen, und nicht jeder Verwaltungsstandard ist ein für alle Mal und für alle Zeit sakrosankt. Das heißt, wir müssen uns stets aufs Neue ernsthaft die Frage stellen: Was ist wirklich nötig? Was ist vielleicht lieb gewonnene Gewohnheit? Gibt es neben den Buchstaben des Gesetzes, die vielleicht einmal gut gemeint waren, auch neue, andere Wege der Aufgabenerledigung? (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz wollen wir unseren Kommunen jetzt ein Instrument an die Hand geben, ein Werkzeug an die Hand geben, genau das herauszufinden. Der Vorschlag geht im Übrigen auf unsere Entlastungsallianz zurück, nach dem Vorbild der Standarderprobungsgesetze in iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 anderen Ländern ein solches Gesetz auch für Baden-Württemberg zu schaffen. Freilich gehen wir auch hier unseren Baden-Württemberg-Weg. Ich will Ihnen ausnahmsweise aus einem vertraulichen Gespräch berichten, das mich auch persönlich motiviert hat. Am Rande eines Sprengeltreffens habe ich den Präsidenten des Deutschen Landkreistags gefragt: „Was wäre denn bei den ganzen Themen Entbürokratisierung usw. aus deiner Sicht das Wichtigste?“ Und er sagte mir damals: „Mach ein Regelungsbefreiungsgesetz. Gib uns Landkreisen, gib den Kommunalen die Möglichkeit, von Gesetzen, Verordnungen, Regelungen abzuweichen und das für eine gewisse Zeit zu erproben.“ Es ist also im Grunde genommen ein Gesetz von einem Kommunalen für unsere Kommunen. Den Kommunen soll es ermöglicht werden, sich auf Antrag für einen begrenzten Zeitraum Abweichungen von landesrechtlichen Vorschriften genehmigen zu lassen, soweit deren Ziele nicht gefährdet werden. So schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen für Experimente und Innovationen, um neue Formen der Aufgabenerledigung austesten zu können, und zwar in der Praxis vor Ort. Wir setzen damit – das ist unsere Generallinie – auf die Verantwortung, auf die Eigenverantwortung unserer Kommunen, denen wir nicht misstrauen, sondern denen wir etwas zutrauen, sehr viel zutrauen. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Deswegen stärken wir jetzt auch den Handlungsfreiraum für die Kommunen und schaffen ihnen diesen Innovations- und Experimentierraum. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Gleichzeitig sichern wir den Schutz der öffentlichen Interessen, indem diese Abweichungen zeitlich befristet und auch kontrolliert bleiben. Ein wesentlicher Punkt ist: Bei der räumlich und zeitlich begrenzten Befreiung muss es keinesfalls bleiben. Zunächst einmal muss das Ganze auch unter Kontrolle geschehen. Aber auf der anderen Seite, wenn es sich in einer Gemeinde bewährt, dann rollen wir es auf 1 100 weitere Gemeinden aus – und damit landesweit und auf Dauer. Jede Abweichung bedarf freilich der Genehmigung des zuständigen Ministeriums. Es geht also nicht um Beliebigkeit – – (Unruhe bei der AfD – Glocke des Präsidenten)

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