Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Landesregierung dem Herrn Sozialminister das Wort erteilen. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie fragen, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um die hausärztliche Versorgung im Bereich der Pädiatrie und der Gynäkologie zu verbessern. Sie wissen, gesetzlich liegt der Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. In Baden-Württemberg ist das die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die KVBW. Dennoch haben wir, das Sozialministerium, verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die ärztliche Selbstverwaltung kurz-, mittel- und langfristig auf kommunaler und Landesebene, aber auch auf der Bundesebene bei ihrem Sicherstellungsauftrag zu unterstützen. Das kommt auch der Versorgungssituation im Landkreis Rottweil zugute. Mit dem Förderprogramm „Landärzte“ werden Hausärztinnen und Hausärzte, die sich in ländlichen Regionen niederlassen möchten, mit bis zu 30 000 € finanziell unterstützt. Auch Anstellungen werden gefördert. Erfasst sind auch Pädiaterin- (Minister Manfred Lucha) nen und Pädiater, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Im Landkreis Rottweil wurden seit der Einführung des Förderprogramms in den Jahren 2012 bis 2025 insgesamt zwölf Ärztinnen und Ärzte gefördert. Das Gesamtfördervolumen dieser Förderungen beträgt 280 000 €. Darüber hinaus haben wir jetzt für die fünfte Kampagne mit 356 Bewerbungen für die sogenannte Landarztquote 75 Medizinstudierendenplätze zur Verfügung gestellt. Auch hier gehen wir davon aus, dass der Landkreis Rottweil langfristig von dieser Quote profitieren wird. Selbstverständlich bedarf das noch eines gewissen Zeitraums. Des Weiteren haben wir vom Ministerium den Ausbau der pädiatrischen Weiterbildungsförderung selbst in die Hand genommen. Sie wissen, dass wir mit unserer Bundesratsinitiative zur Entkontingentierung bundespolitisch aktiv wurden. Darüber hinaus haben die Regierungsfraktionen dankenswerterweise 650 000 € für die Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten zur Verfügung gestellt. Tatsächlich ist es wichtig, dass wir bei der gynäkologischen und der kinderärztlichen Versorgung eine Entbudgetierung hinbekommen, um die Versorgung in der Fläche zu verbessern. Wir haben generell die Herausforderung, dass wir die Reform der ärztlichen Bedarfsplanung angehen müssen. Da ist auch die neue Bundesregierung gefordert. Wir brauchen einen Bürokratieabbau, wir brauchen eine stärkere Digitalisierung, und – Sie wissen, dass wir mit 30 Modellprojekten bundesweit federführend sind – wir brauchen jetzt endlich die leistungs- und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die sektorenübergreifende Versorgung. Zu Frage b: Was tun wir gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung? Wir haben das ja auch schon an anderer Stelle immer wieder diskutiert. Der KVBW obliegt es, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen – § 75 Absatz 1 Satz 1 SGB V. Wir haben die Funktion der Rechtsaufsicht inne. Dementsprechend prüfen wir das Handeln der KV auf dessen Rechtmäßigkeit. Wir können keine Zweckmäßigkeitserwägungen vornehmen; das ist derzeit in der gesetzlichen Reglementierung aus gutem Grund nicht vorgesehen. Dennoch stehen wir natürlich in einem engen und regelmäßigen Austausch mit der KVBW. Wir fordern regelmäßig Auskunft über die Sicherstellungsmaßnahmen. Sobald wir von Versorgungsengpässen erfahren, bestellen wir die KVBW ein, erinnern sie an den Sicherstellungsauftrag und fordern dessen Umsetzung ein. Wir sind da also sehr nah am Ball. Dort, wo die von Ihnen beschriebenen Situationen auftreten, fordern wir in den Gremien auch die Maßnahmen ein, die innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens durch die KV zu erfolgen haben, damit die Lücken geschlossen werden. Ich habe noch eine Zahl für Sie, weil Sie die frauenärztliche Versorgung genannt haben: Sie befindet sich im Prinzip auf einem stabilen Niveau. Wir haben uns auf Ihre Anfrage hin extra noch mal allumfassend umgehört. Wir sind ja auch eine gute Beschwerdestelle. Alles, was bei Ihnen ankommt, kommt dankenswerterweise auch bei uns an. Die gynäkologische Versorgung kann im Moment dank eines Versorgungsgrads, der im Februar noch bei 98,9 % lag und jetzt im Juli bei 102,8 % iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 liegt, und mit einem sehr geringen Anteil von über 60-jährigen Frauenärztinnen und -ärzten als stabil angesehen werden. Was wir jetzt auch unter Beobachtung haben, was im Team der Sicherstellungskoordination – Siko – ausgelöst wurde, sind die Bereiche kinder- und hausärztliche Versorgung. Hier gibt es auch in den Mittelbereichen Unterschreitungen. Wir haben Ihnen das aufgeschrieben. Da haben wir jetzt tatsächlich die KVBW aufgefordert, uns entsprechend § 100 SGB V Maßnahmen darzulegen, wie dieser Sicherstellungsauftrag entwickelt wird. Es gibt, meine ich, auch ganz gute Gespräche. Die können wir heute natürlich nicht zum Markt tragen, weil diese auch immer ein bisschen mit Samthandschuhen zu führen sind. Es gibt auch informelle Interessen oder manchmal auch Interessenkonflikte. Aber da wird mir signalisiert – – Ich habe Ihre Anfrage auch zum Anlass genommen, mir vor der letzten Siko-Sitzung im Juli von der KV das Konzept noch mal darlegen zu lassen. Frau Dr. Reinhardt hat mir versprochen, wie in anderen Regionen auch – – Sie erinnern sich an die Ostalb; das haben wir hier ja auch schon mal dargelegt. Da haben wir mit Maßnahmen dann auch Verbesserungen hinbekommen. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich bin da auch sehr froh über Bundesministerin Warken. Wir brauchen natürlich auch sektorenübergreifende Ansätze, wir brauchen Community Nursing – ich sehe Frau Krebs gerade nicht –, diese Ansätze, die wir erprobt haben. Wenn Sie Zeit haben, gehen Sie mal hier ins Primärversorgungszentrum PORT am Robert Bosch Krankenhaus in der Innenstadt. Dort wird mit zwei Community Nurses und einem Hausarztsitz ganz genau auf den Bedarf eines Stadtviertels sozialraumbezogen reagiert. Ich denke, das wird die Zukunft sein für Regionen, die sehr heterogen sind, wie der Landkreis Rottweil mit seiner Siedlungsstruktur. Danke noch mal für die Anfrage. Wenn Sie weiter solche Anfragen haben: Wir werden jede einzelne mit der KV, auch vor der Siko besprechen.
