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Swantje Sperling

GRÜNE 24.07.2025 Sitzungen 17/129

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Regelungsbefreiungsgesetz greift die Landesregierung ein Anliegen auf, das von der kommunalen Seite in die Entlastungsallianz eingebracht wurde. Es stärkt die Freiheit und Flexibilität der Kommunen und der Landratsämter, ihre Aufgaben so zu erledigen, wie sie es für richtig halten. Es ermöglicht ihnen, neue Wege auch in der Aufgabenerfüllung zu beschreiten. Es trägt dabei der Heterogenität Baden-Württembergs als Flächenland mit 1 101 Kommunen Rechnung. Wir schaffen Experimentierräume für die Kommunen, um einfacher, schneller, effizienter und kostengünstiger zu arbeiten. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Mit einem Erprobungsgesetz können so Best-Practice-Beispiele vor Ort entwickelt werden. Wenn sich das Gesetz bewährt, soll dies so schnell wie möglich auch in den anderen Kommunen umgesetzt werden. Das ist ein Beitrag zur Schwarmintelligenz. So können wir neue Wege beschreiten, um Bürokratie im Land abzubauen und die Kommunen weiter zu entlasten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Entscheidend sind die übergeordneten Ziele und nicht der Weg, durch den sie erreicht werden. Diese Ziele werden übrigens im besten Fall gemeinsam erreicht. Auch hier stärken wir die interkommunale Zusammenarbeit und setzen Anreize dafür, dass auf kommunaler Ebene Maßnahmen gebündelt werden, um Kapazitäten zu schaffen. Dieses Gesetz zeigt: Wir stehen zu unseren Kommunen und wir vertrauen ihnen. Vor allem vertrauen wir ihren Kompetenzen vor Ort. Die Mitarbeitenden in den Verwaltungen werden damit in ihren Fähigkeiten und ihrem Mut, kreative Pro- (Swantje Sperling) blemlösungen zu finden, gestärkt, ebenso auch die kommunalen Gremien, die über die Lösungsfindung letztendlich entscheiden. Dieses Gesetz ist damit ein klares Bekenntnis zur Kraft der Kommunen und zu ihren Mitarbeitenden, zum Gemeinderat, und letztendlich ein Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Unsere Kommunen können durch dieses Gesetz weitere Entlastungspotenziale freisetzen und durch konkretes Handeln entsprechende Deregulierungs- und Entlastungsvorschläge unterbreiten. Damit wirkt dieses Gesetz über die Arbeit der Entlastungsallianz hinaus. Ohne diese hätten in so kurzer Zeit nicht so viele geleistete Schritte zum Bürokratieabbau im Land unternommen werden können. Deswegen können wir nach fast zwei Jahren eine positive Bilanz über die Arbeit der Entlastungsallianz ziehen. In drei Entlastungspaketen konnten bereits 170 Maßnahmen verabschiedet werden. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier von wesentlichen Entlastungen für Unternehmen, für Verwaltungen sowie für Bürgerinnen und Bürger. Über 100 konkrete Vorschläge wurden für die Bundes- und die EU-Ebene eingebracht. Es sind eben nur genau 7 % der Regelungen, die vom Land ausgehen; der Rest betrifft die EU und den Bund. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir, das Land, uns hierzu äußern und die richtigen Impulse setzen. Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, dass der Lenkungskreis bis zum Ende dieser Legislaturperiode fortgesetzt wird. Ich möchte das auch zum Anlass nehmen, den neun Facharbeitsgruppen mit den 150 Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Verbänden und Vertretern der Praxis zu danken und dieses Engagement zu würdigen. Das zeugte von wirklicher Leistungsfähigkeit, was sie erbracht haben. Bürokratieabbau sowie Aufgaben- und Standardbetrachtungen sind eben nie abgeschlossen; sie sind eine Daueraufgabe und absolut notwendig, um unseren Staat leistungsfähig zu halten, insbesondere in Zeiten schwindender Ressourcen. Die Debatte muss lösungsorientiert mit Verwaltung, Praxisverbänden und Wirtschaft weitergeführt werden – wir haben gezeigt, wie gut das funktionieren kann –, aber selbstverständlich auch mit den Menschen selbst. Denn was wir uns in einer Debatte um Priorisierung und Standards nicht leisten können, ist, dass diese ausschließlich in einem sehr engen Personenkreis fortgeführt wird. Für diese Debatte bedarf es also eines unkonventionellen Denkens out of the box, und die Bereitschaft hierzu zeigt die Landesregierung mit diesem Gesetz. Die Kommunen können sich mit diesem Gesetz jetzt weiter gemeinsam mit dem Land auf den Weg machen und in der Praxis genau sehen: Wo sind unsere Potenziale? Wir müssen und wir werden diesen Weg weitergehen; Ziel ist ein leistungsfähiger Staat, und das liegt in unser aller Interesse. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025

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