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Dr. Wolfgang Reinhart

24.07.2025 Sitzungen 17/129

Herr Abg. Klauß, ich weise Sie auf Folgendes hin: Sie haben sich auf § 84 der Geschäftsordnung – Bemerkungen zur Geschäftsordnung – berufen. Dort heißt es: Zur Geschäftsordnung wird das Wort auf Verlangen außerhalb der Reihenfolge erteilt. Bemerkungen zur Geschäftsordnung müssen sich auf die geschäftliche Behandlung des zur Beratung stehenden Gegenstandes oder auf die Anwendung der Geschäftsordnung beschränken. ... (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich will Ihnen hiermit mitteilen: Wir haben vorhin ganz normal einen Abstimmungsvorgang gehabt. Da gab es auch vorher keinen mündlichen oder schriftlichen Widerspruch. Deshalb haben Sie im Moment mit dieser Begründung zu einer völlig anderen Sache gesprochen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Herr Klauß hat noch kein TikTok-Video gemacht!) Es geht hier nur um § 84 der Geschäftsordnung. Deshalb will ich Ihren Antrag hiermit zurückweisen. – Damit ist die Sache erledigt. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Herr Klauß hat aber noch kein TikTok-Video gemacht! – Vereinzelt Heiterkeit) Wir kommen jetzt noch zu Tagesordnungspunkt 9, den ich hiermit aufrufe: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat; hier: Wahl der stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der AfD Da geht es auch um eine Wahl. Wenn man einer Wahl mit Mehrheit widerspricht – – Es reicht, wenn ein Einziger Widerspruch gegen die offene Wahl erhebt. Dann muss ich hier geheim wählen lassen. Das war vorhin nicht der Fall. Jetzt geht es um Tagesordnungspunkt 9. Hier geht es um die Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat. Auch das will ich hier deutlich begründen. Es geht um die Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den Oberrheinrat auf Vorschlag der Fraktion der AfD. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für zwei stellvertretende Mitglieder zu Tagesordnungspunkt 9 liegt ebenfalls auf Ihren Tischen (Anlage 2). Ich frage jetzt auch – wohlgemerkt –: Sind Sie damit einverstanden, über den Wahlvorschlag offen abzustimmen? – Wenn sich kein Widerspruch erhebt – – (Abg. Miguel Klauß AfD: Dann beantragen wir ge- heime Wahl! – Abg. Miguel Klauß AfD steht am Re- depult. – Zuruf: Warum steht er jetzt noch da vorn? – Weitere Zurufe) – Also, okay. Gut. Wenn einer widerspricht, muss ich entsprechend verfahren. Nach § 97a der Geschäftsordnung darf nämlich kein Abgeordneter widersprechen, sonst ist eine geheime Wahl notwendig. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Das habt ihr jetzt da- von! – Unruhe) Wenn der Antrag auf geheime Wahl gestellt wird – das ist hier eben bei Tagesordnungspunkt 9 erfolgt –, muss ich geheim abstimmen lassen. Ich will aber hier schon darauf hinweisen, wie wir verfahren. Ich bitte hiermit die Landtagsverwaltung, jetzt die organisatorischen Vorbereitungen für die geheime Wahl zu treffen. Wir können sie dann voraussichtlich spätestens nach Tagesordnungspunkt 11 durchführen. Das heißt, wir fahren in der Tagesordnung fort und werden nachher die Wahl von Stellvertretern im Oberrheinrat, wie eben beantragt, geheim durchführen. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 Wir kommen damit zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Errichtungsgesetzes BITBW – Drucksache 17/9130 Hierzu haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass bei der Ersten Beratung auf die Aussprache verzichtet wird. Die Regierung verzichtet auf die mündliche Begründung des Gesetzentwurfs. Deshalb schlage ich auch hier vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9130 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es auch hier so beschlossen. Punkt 10 der Tagesordnung ist damit ebenfalls bereits erledigt. Ich komme bereits zu Punkt 11 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 17/9131 Das Wort zur Begründung für dieses Gesetz erteile ich hiermit Frau Ministerin Razavi. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Digitalisieren, Entbürokratisieren, Ermöglichen – mit unserem Entwurf zur Änderung des Vermessungsgesetzes setzen wir diese, setzen wir unsere Agenda konsequent fort. Dafür wollen wir erstens den kostenfreien Zugang zu den Geobasisdaten verbessern, die Vermessung zweitens insgesamt deutlich stärken und drittens vor allem auch die Funktionsfähigkeit der Vermessungsverwaltung gewährleisten und den Aufwand dabei deutlich reduzieren. Manchmal haben wir den Eindruck, dass im Zeitalter von Satelliten, von Drohnen, von Google Maps und Co. schon so gut wie jeder Winkel dieser Erde vermessen und erfasst ist. Allerdings: Tatsächlich zu vermessen gibt es noch genug, denn ohne die Arbeit der Vermessungsingenieure könnte kein Wohngebäude, kein Gewerbegebäude entstehen, keine Brücke errichtet werden und kein Meter Schiene tatsächlich verlegt werden. Für all das brauchen wir ganz präzise Daten, brauchen wir ganz genaue Pläne und vor allem auch eindeutige Grenzen. Das heißt, ohne diese Informationen geht tatsächlich gar nichts. Vermessung ist nicht nur eine hoch spannende Disziplin, sondern vor allem auch eine hochmoderne, eine hoch relevante Disziplin, von der wir jeden Tag profitieren, auch der Herr Scheer vielleicht. (Heiterkeit des Abg. Andreas Deuschle CDU) Deshalb danke ich noch mal allen, die in diesem wichtigen und sehr anspruchsvollen Metier arbeiten und die unserem sehr modernen Leben buchstäblich Maß und Richtung geben. Mit unseren Vorschlägen wollen wir das Vermessungsgesetz einem ganz umfangreichen Systemupdate unterziehen. Wir wollen das Vermessungsgesetz zum einen digitalfähig gestal- (Ministerin Nicole Razavi) ten und es damit vor allem fit machen für die Anforderungen der Zukunft. Zum anderen wollen wir mit klugen Maßnahmen die unteren Vermessungsbehörden in ihrer Funktionsfähigkeit stärken und damit auch erhalten. Ich möchte anhand von zwei wesentlichen Aspekten nochmals darstellen, warum diese Novelle notwendig und vor allem auch sinnvoll ist. Schon im letzten Jahr ist es uns gelungen, einen wichtigen Meilenstein der Digitalisierung umzusetzen. Die sogenannten hochwertigen Datensätze sind inzwischen als Open Data für alle kostenlos zu bekommen und nutzbar. Der größte Teil der Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung fällt unter diese kostenlos nutzbaren Daten. Das sind z. B. Informationen zur Topografie in Form von Luftbildern, 3D-Karten oder auch Landschaftsmodelle. Die Flurstücksgrenzen und Gebäudedarstellungen aus dem Liegenschaftskataster fallen ebenfalls unter diese hochwertigen Datensätze. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein wirklich wertvoller Datenschatz, den wir für die Allgemeinheit öffnen und nutzbar machen und der vor allem die Innovation antreibt – vom Funknetzausbau über die Landwirtschaft bis hin zur Bauleitplanung. Mit dem von uns jetzt vorgelegten Gesetzentwurf machen wir das Vermessungsgesetz fit für die Open-Data-Welt und wir passen die Regelungen an EU- und bundesrechtliche Vorgaben an. Was bedeutet „Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Vermessungsverwaltung“? Klar ist, dass die Vermessungsverwaltung, wie alle anderen Bereiche – vor allem die Ingenieurberufe –, inzwischen sehr unter dem Fachkräftemangel leidet. Hinzu kommt jetzt noch eine große Pensionierungswelle. Das heißt, wir müssen die Leistungsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden strategisch sicherstellen. Die unteren Vermessungsbehörden sind für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig und damit für die Sicherung – also nicht weniger als das – des Grundeigentums im Land. Eine wichtige Aufgabe im Vermessungsbereich sind außerdem noch die Flurstückszerlegungen. In diesem Bereich sind bekanntlich die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure stark engagiert. Bei der letzten größeren Gesetzesänderung im Jahr 2010 hatte man sich auf einen ÖbVI-Anteil von 80 % als politisches Ziel verständigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir an dieser Stelle sehr wichtig, zu betonen: Dabei soll und wird es auch bleiben. An diesem Ziel halten wir ausdrücklich fest. Allerdings: Der tatsächliche Privatisierungsgrad hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und liegt inzwischen verbreitet klar über diesen angestrebten 80 %. Wenn man es sich genau anschaut, bezogen auf die unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern, stellt man fest, dass er aktuell im Durchschnitt bei 86,9 % liegt, in einzelnen Kreisen sogar deutlich über 94 %. Ein solcher Zuwachs war bei der Aufgabenzuweisung an die ÖbVI im Jahr 2010 nicht absehbar und so auch nicht geplant. Weil wir die Verantwortung dafür tragen, dass die staatlichen unteren Vermessungsbehörden fachlich auf Ballhöhe bleiben, müssen wir an dieser Stelle aktiv werden und etwas tun. Um wieder den Anteil von 80 % zu erreichen, schlagen wir deseriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 wegen vor, das Tätigkeitsfeld der unteren Vermessungsbehörden behutsam und in einem sehr eng begrenzten Maß wieder etwas zu erweitern. Denn Ziel muss es sein, bei den unteren Vermessungsbehörden Fachwissen, eigene Vermessungskompetenz und eine qualifizierte Ausbildung des Nachwuchses dauerhaft sicherzustellen. Das liegt im Interesse des gesamten Landes. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das heißt, auch in Zukunft soll gelten: 80 % der Aufträge werden durch Private erledigt und 20 % der Aufträge durch staatliche Vermessungsingenieure. Ich finde, das ist weiterhin ein sachlicher und ein fairer Deal für alle. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr davon überzeugt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf nachhaltig für gute Dienstleistungen im Vermessungsbereich sorgen, und zwar für beide Säulen: für die ÖbVI und auch für die unteren Vermessungsbehörden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss auch unser gemeinsames Ziel, das Ziel aller Akteure sein; denn nur so werden wir das gesamte System auch funktionsfähig erhalten können. Herzlichen Dank. Ich freue mich über Ihre Zustimmung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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