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Dr. Wolfgang Reinhart

24.07.2025 Sitzungen 17/129

Ich darf für die Landesregierung Herrn Innenminister Thomas Strobl ans Redepult bitten. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Besten Dank, Herr Präsident. – Im Unterschied zu anderen Ländern gilt für Baden-Württemberg, dass zur Bekämpfung von Waldbränden in unserem Land schon bisher wegen des sehr guten Waldwegenetzes und der Waldstruktur keine speziellen Sonderfahrzeuge notwendig sind. Die Brandbekämpfung im Wald kann – noch einmal – aufgrund der exzellenten Waldwegestruktur, die es in anderen Ländern so nicht gibt, vollumfänglich mit den vorhandenen Feuerwehrfahrzeugen erfolgen. So stehen beispielsweise auch allradgetriebene Kommandowagen in ausreichendem Umfang bei den Gemeindefeuerwehren zur Verfügung. Für den Einsatz von geländegängigen Fahrzeugen wie die in der Fragestellung genannten Quads werden somit derzeit keine Einsatzoptionen gesehen. Die Einsatzmaßnahmen können mit standardisierten, da genormten Fahrzeugen von den Waldwegen aus erfolgen. Zudem unterliegt die Nutzung von Quads einem deutlich höheren Unfallrisiko als die Nutzung genormter Einsatzfahrzeuge. Um es klar zu sagen: Das ist aus fachlicher Sicht kein guter Vorschlag, ja sogar ein gefährlicher Vorschlag. Ergänzend kann ausgeführt werden, dass die Fördertatbestände und -voraussetzungen im Feuerwehrwesen einheitlich in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Zuwendungen für das Feuerwehrwesen, die sogenannte ZFeuVwV, geregelt werden. Die ZFeuVwV wurde zum 1. Januar dieses Jahres neu gefasst. Vorausgegangen war ein umfangreicher Austausch über die Grundlagen der Förderung mit allen Beteiligten im Feuerwehrwesen, vor allem auch mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband. Im Rahmen des genannten Austauschs wurde ebenfalls keinerlei Wunsch nach einer Förderung spezieller geländegängiger Erkundungs- und (Minister Thomas Strobl) Vorausfahrzeuge oder gar Quads für die Waldbrandbekämpfung geäußert. Allradgetriebene genormte Kommandowagen können freilich gefördert werden. Zum zweiten Teil: Entsprechend der in § 3 des Feuerwehrgesetzes normierten Zuständigkeit der Gemeinden werden Fortbildungen von Feuerwehrangehörigen auf örtlicher Ebene geplant und dort durchgeführt. Zudem finden etwa auf der Ebene der Landkreise spezielle Geländefahrtrainings statt. Eine abschließende Übersicht der Örtlichkeiten für Geländetrainings in Baden-Württemberg wird statistisch nicht geführt. Exemplarisch können aber die sehr guten Geländefahrtrainingsschulungen des Kreisfeuerwehrverbands Karlsruhe genannt werden. Bei Ausbildungsmaßnahmen zum Waldbrand unterstützen im Bedarfsfall die in allen Stadt- und Landkreisen eingesetzten Tandems Forst und Feuerwehr, auch um sinnvolle Einsatzmaßnahmen sicherzustellen. Das ist unser Baden-Württemberg-Weg seit vielen Jahren in enger Kooperation mit dem Forst. Generell ist zudem hervorzuheben, dass die Erschließungsdichte in den baden-württembergischen Wäldern hoch ist. Im Durchschnitt beträgt die Distanz zwischen durch Lastkraftwagen befahrbaren Waldwegen und dem Brandgeschehen weniger als 200 m, sodass bei dem im Regelfall guten Ausbaustandard der Wege eine Erreichbarkeit und Bekämpfbarkeit auch mit Fahrzeugen ohne spezielle Geländetauglichkeit gegeben ist. – Und noch einmal: Das ist ein entscheidender Unterschied zur Lage in anderen Ländern. – Dies ermöglicht es den Feuerwehren in der Regel, mit fast allen Fahrzeugen sehr nah an die Einsatzstellen im Wald heranzufahren. Vorteilhaft ist dabei zweifelsfrei auch die hohe Leistungsfähigkeit unserer Wehren, die sich beispielsweise durch ein sehr dichtes Netz an Feuerwehrhäusern ergibt. Wie Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir das große Glück, in Baden-Württemberg 115 000 aktive Feuerwehrleute zu haben, die auf 3 000 Standorte verteilt sind, sodass bei uns im Land die Feuerwehr im Grunde genommen überall – und deswegen auch beim Entstehen von Waldbränden – sehr schnell vor Ort ist. Auch dies ist ein erfreulicher Unterschied zu anderen Ländern. Bezüglich der Fragestellung nach Rüst- und Schlauchwagen ist hervorzuheben, dass Rüstwagen für andere Feuerwehraufgaben als Waldbrände eingesetzt werden. Schlauchwagen verfügen vielfach über Allradfahrgestelle. Die Verlegung von Schläuchen über lange Wegstrecken erfolgt aber grundsätzlich auf Wegen und nicht querfeldein. Ganz allgemein muss berücksichtigt werden, dass spezielle geländegängige Feuerwehrfahrzeuge mehrere Tonnen schwer sind. Ein Fahren zwischen den Bäumen im Wald ist daher weder notwendig noch sinnvoll.

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