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Volker Schebesta

24.07.2025 Sitzungen 17/129

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die Übereinstimmung in dem Punkt, dass Leitungen von Kitas für die Qualitätsentwicklung in Kitas eine überragend wichtige Bedeutung haben und dass wir mit pädagogischer Leitungszeit für Qualitätsverbesserungen sorgen können. Ich schließe mich dem Dank an die Kitaleitungen, der in der Debatte zum Ausdruck gekommen ist, für ihre Arbeit in administrativen Fragen, in Fragen der Personalführung und auch in Fragen der pädagogischen Weiterentwicklung der Arbeit in ihren Kitas an. Deshalb, Frau Steinhülb-Joos, haben wir auf die Praxis gehört und mit den Mitteln aus dem früheren Gute-Kita-Gesetz – dem jetzigen KiTa-Qualitätsgesetz – die Gewährung von Leitungszeit durch die Träger unterstützt. Es hat sich deshalb eben nicht nichts geändert, Herr Kollege Hörner, und wir waren nicht mutlos, Herr Kollege Birnstock, sondern wir haben das (Staatssekretär Volker Schebesta) in dem Wissen eingeführt, dass es so, wie wir es finanzieren, durch die Befristung der Bundesmittel auch einen Punkt geben kann, an dem wir – wenn der Bund je auf die Idee kommen sollte, das KiTa-Qualitätsgesetz auslaufen zu lassen – die Diskussion haben, wie es ansonsten finanziert werden kann. Wir stellen den Trägern für die Gewährung von pädagogischer Leitungszeit finanzielle Mittel über die pauschalen Mittel, die sie für die Betreuung der über Dreijährigen, und den prozentualen Anteil, den sie für die Betreuung der unter Dreijährigen erhalten, zur Verfügung. Wenn es richtig ist, dass Qualität an Leitungsarbeit hängt, und wenn es ein Programm des Bundes – nach einer Vereinbarung des Bundes mit den Ländern – zur Qualitätsverbesserung gibt, was ist dann eigentlich falsch daran, diese Mittel gerade für diesen Zweck der Leitungszeit einzusetzen? Das ist allemal besser, als es wie einige SPD-geführte Länder zu machen und aus diesen Mitteln die Finanzierung der Beitragsfreiheit vorzunehmen. (Beifall bei der CDU) Das trägt nämlich gar nichts zur Qualitätsentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kitas bei. Das war aber der Hintergrund, weshalb sich Bund und Länder darauf verständigt haben, gemeinsam für die Qualitätsverbesserung auch mit Bundesmitteln zu sorgen. Es ist auch einer SPD-geführten Bundesregierung nicht recht gewesen, dass die Gelder in die Finanzierung der Beitragsfreiheit gesteckt worden sind. Deshalb sind neue Maßnahmen nach dem KiTa-Qualitätsgesetz in diesem Bereich auch nicht mehr möglich. Seit 2014 ist die Position der Länder in diesem Prozess erstens – Frau Kollegin Frank hat darauf hingewiesen –, dass es dauerhaft zur Verfügung gestellt wird, und zweitens die Mittel auch dynamisiert werden. Denn die zweijährige Befristung bedeutet, dass wir die jetzige Regelung bis Ende Oktober 2025 haben, dass wir jetzt ein Gesetzgebungsverfahren machen, um es bis Ende 2026 zu regeln, und dass dann die Frage ist, wie es in den Jahren 2027, 2028, 2029 mit dem KiTa-Qualitätsgesetz weitergeht. Das kann nicht sein – Herr Kollege Hörner –, und deshalb vertreten die Länder die Position, dass es diese Mittel dauerhaft vom Bund geben soll und dass wir dauerhaft genau dies aus dem Topf finanzieren können. Natürlich können Sie von der Opposition sagen: Dann stellt halt Landesgeld zur Verfügung und sorgt als Land für Verlässlichkeit. Wir sollten uns aber erst einmal gemeinsam darüber einig sein, auch hier im Haus, so, wie es die JFMK ist – mit CDU-geführten Regierungen, mit CDU-geführten Häusern, die für Kitas zuständig sind, mit SPD-geführten Landesregierungen und mit SPD-geführten Ministerien, die dafür zuständig sind –, dass wir zunächst sagen: Es braucht eine dauerhafte Unterstützung für diese Aufgabe – so, wie wir es seit 2014 mit dem Bund diskutieren – und nicht alle zwei Jahre dieses Herumgehangele mit all den Problemen, die sich jedes zweite Jahr dann für die Regierungen stellen.

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