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Sascha Binder

SPD 24.07.2025 Sitzungen 17/129

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in der ersten Lesung schon intensiv mit den Transparenzregeln für die Abgeeriode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 ordneten des Landtags von Baden-Württemberg beschäftigt. Wir werden jetzt eine Konkretisierung in der Geschäftsordnung stehen haben, die die Regelungen des Abgeordnetengesetzes noch mal genauer fasst. Wir haben heute einen Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zu den Transparenzregeln vorliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP-Fraktion, ich will mal mit Ziffer 2 beginnen. Sie haben es in Ihrer Begründung auch zu Recht gesagt: „entsprechend früheren Regeln des Bundestags“. Man sieht: Die FDP ist nicht wirklich up to date. Wir werden nicht eine Rolle rückwärts machen, sondern wir werden die Transparenzregeln auf den Stand der Zeit bringen. An dieser Stelle werden wir daher den Änderungsantrag ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das war jetzt aber eine tiefe inhaltliche Begründung! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Ja, das sehe ich auch so!) – Ja, das ist jetzt Tiefe, weil wir ja auch wissen, warum die Regeln des Deutschen Bundestags verändert wurden. Die Stufenangaben haben gerade nicht dazu geführt, dass wirklich Transparenz hergestellt wurde. Deshalb reichen diese Einkommensstufen nicht mehr aus. Im Übrigen verstehe ich Ziffer 1 des Änderungsantrags nicht – aber Sie haben ja noch Redezeit –, weil wir ja gar keine Verschwiegenheitspflichten oder dergleichen haben. Wir schränken durch diesen Gesetzentwurf keine Zeugnisverweigerungsrechte ein. Kein Anwalt muss seinen Mandanten oder seine Mandantin nennen. Das ist nicht Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Deshalb weiß ich gar nicht, welchen Regelungsgehalt Ihr Antrag an dieser Stelle hat oder an welcher Stelle Sie hier Dinge nicht bekannt geben wollen. Deshalb werden wir auch an dieser Stelle Ihren Änderungsantrag ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) Ich will noch mal darauf eingehen, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe: Es ist jedem selbst überlassen, sich zu entscheiden, für ein Mandat im Landtag von Baden-Württemberg zu kandidieren. Es ist natürlich wichtig, dass viele Bevölkerungsschichten Teil dieses Parlaments sind. Aber man darf dieses Ziel nicht verfolgen, indem man vergisst, dass man mit der Annahme eines Mandats Teil eines Verfassungsorgans ist und deshalb andere Regelungen und Voraussetzungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bestehen als bei einem Beruf in der privaten Wirtschaft. Deshalb ist der Vergleich, man würde gar keine Leute mehr finden, die für das Parlament kandidieren, wenn die Transparenzregeln, die für Abgeordnete eines Verfassungsorgans gelten müssen, auf den wirklich aktuellen Stand gebracht würden – – Insofern hätte ich mir gewünscht, die FDP/DVP-Fraktion hätte nicht nur bei der Frage der Größe von Parlamenten, sondern auch bei der Frage der Transparenz für Abgeordnete in diesem Parlament mit uns an einem Strang gezogen. Dass dies nicht der Fall ist, lässt, finde ich, zum Teil tief blicken. Deshalb bedanke ich mich bei den Grünen und der CDU, dass wir es am Ende geschafft haben, dieses Parlament wirklich (Sascha Binder) auf den Stand der Zeit zu bringen, und dass wir die Transparenz einführen, die die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich bin sehr dankbar, dass wir auch in der Geschäftsordnung das eine oder andere ändern konnten. Ich hätte mir auch vorstellen können, noch ein paar Dinge mehr zu ändern. Ich hätte mir vorstellen können, ähnlich wie im Deutschen Bundestag auch eine Befragung des Ministerpräsidenten in die Geschäftsordnung mit aufzunehmen. Ich hätte mir auch vorstellen können, ähnlich wie im Deutschen Bundestag, dass wir nicht nur Ordnungsrufe erteilen, sondern auch Ordnungsgeld verhängen können. Auch das ist ein üblicher Brauch im Deutschen Bundestag. Ich bin allerdings froh, dass wir ein paar Unebenheiten – das sage ich ganz offen –, die in dieser Legislaturperiode in dem einen oder anderen Ausschuss entstanden sind, nun geglättet haben. Ich darf den Vorsitzenden des Innenausschusses nennen, der bisher schon sehr vorbildhaft die Regelungen zum Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse so ausgelegt hat, wie es für ein selbstbewusstes Parlament richtig ist. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU) Wohlgemerkt: Er ist nicht nur Vorsitzender des Innenausschusses, sondern auch Abgeordneter einer Regierungsfraktion. Ich habe aber an anderer Stelle, bei anderen Mitgliedern einer Regierungsfraktion, die gleichzeitig Vorsitz in einem Ausschuss führen, gemerkt, dass man das auch sehr eng auslegen kann und darauf besteht, dass, wenn ein Ausschuss sich selbst mit einem aktuellen Thema befassen will, diesem dann Hürden in den Weg gelegt werden. Deshalb bin ich Grünen, CDU und FDP/DVP sehr dankbar, dass wir diese eher schwierigen Regelungen zum Selbstbefassungsrecht jetzt so gemacht haben, wie es sich für ein selbstbewusstes Parlament und für selbstbewusste Ausschüsse gehört: dass wir jederzeit zu jedem Punkt, der aktuell ist, die Regierung in einem Ausschuss kontrollieren können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Deuschle CDU) Wir haben zu den Ordnungsrufen, wie ich meine, auch Hinweise des Verfassungsgerichtshofs aufgenommen, dass, wenn wir im Präsidium über Ordnungsrufe entscheiden, auch ein Anhörungsrecht besteht. Auch das ist richtig. Ich bin der Auffassung, dass wir mit der neuen Regelung zum Datenschutz diesem gerecht werden. Es ist ja nicht nur so, dass bei der Frage der Diäten der Abgeordneten Regelungen unserer Geschäftsordnung wieder ein Thema sind, um das wir uns als Verfassungsorgan selbst kümmern müssen; wir müssen jetzt mit einem eigenen Datenschutzausschuss auch dafür sorgen, dass wir die Datenschutzregeln ordentlich kontrollieren können, ohne dass irgendjemand anders uns kontrollieren iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 darf. Ich bin froh, dass wir da ein sehr schlankes, gutes, vernünftiges Gremium schaffen werden, das über die Legislaturperiode hinaus im Amt sein wird und das eine wichtige Regelung auch für die Zukunft dieses Parlaments darstellt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zum Abschluss ein Thema, das immer ein unangenehmes, immer auch ein schwieriges Thema ist, insbesondere weil es in die Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten hineinreicht, aber vor allem in die Abgeordnetenrechte. Das ist das Immunitätsrecht. Auch da haben wir im Ständigen Ausschuss sehr oft und sehr lange – ich denke an die Vorschläge des Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses, Herrn Wolf – darüber diskutiert: Wie können wir dieses Immunitätsrecht und vor allem die Entscheidungsformen im Ausschuss so regeln, dass sie auch nachvollziehbar sind und wir nicht Begründungen heranziehen müssen, die im Einzelfall alles andere als verständlich sind? Insofern bin ich froh, dass wir da jetzt eine Glättung hinbekommen haben – in der Hoffnung, dass wir diese Immunitätsentscheidungen so wenig wie möglich nutzen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In diesem Sinn freue ich mich, dass wir heute an einigen Stellen in diesem Parlament Regelungen verändern, vielfach mit großer Mehrheit und in einer sehr guten Zusammenarbeit, in die ich die Kollegen parlamentarische Geschäftsführer Daniel Lede Abal, Jochen Haußmann und Andreas Deuschle einschließe. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich denke, auch wenn wir heute eine große Freude haben, so gibt es doch noch eines, was wir uns für die nächste Legislaturperiode wünschen: dass wir beim nächsten Mal nicht eine ganze Legislaturperiode brauchen, dass wir da auch ein bisschen schneller werden und ins Baden-Württemberg-Tempo kommen. In diesem Sinn: Es gibt nichts, was nicht noch besser zu machen ist. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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