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Thomas Poreski

GRÜNE 24.07.2025 Sitzungen 17/129

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen mit der Vorlage – der Minister hat es ausgeführt –, die wir heute beraten, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes, das KJSG, in Landesrecht um. Dahinter steckt ein längerer Prozess, dessen Dauer gleich mehrere Gründe hat. Zum einen ist das Gesetz, wie es leider mit vielen Bundesgesetzen der Fall ist, die ja auch mit den Ländern abgestimmt sein müssen, in weiten Teilen unkonkret. Nicht nur dürfen die Länder dort, wo es Sinn ergibt, gestalten, sie müssen es auch tun, weil das Gesetz Lücken hat, die wir im Land füllen müssen. Ich beginne deswegen mit einem Dank. Was unser Sozialministerium, namentlich Minister Lucha, an Dialogformaten aufgesetzt hat und wie hier die Zivilgesellschaft und die relevanten Akteure, nicht zuletzt junge Menschen, einbezogen wurden, ist vorbildlich. Vieles, was in diesem Rahmen angeregt wurde, hat Eingang in das Gesetz gefunden. Das ist eine wirklich sehr gute Grundlage für unsere Beratungen im Plenum und im Ausschuss. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes ist grundsätzlich eine gute Weiterentwicklung der Vorgängerregelung, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es setzt neue Schwerpunkte bei der Stärkung der Rechte von benachteiligten Kindern und Jugendlichen, bei Prävention und Beteiligung, beim Kinderschutz und ist ein schrittweiser Umstieg in ein inklusives Kinder- und Jugendrecht. Das ist wirklich überfällig. Dabei fangen wir im Land aber nicht bei null an, sondern bauen auf unsere Sozialpolitik der vergangenen Jahre auf. Ich nenne hier als Stichworte – das ist natürlich nur ein Ausschnitt – den „Masterplan Jugend“, den Masterplan Kinderschutz und die Ombudschaft in der Jugendhilfe. Tatsächlich hat Baden-Württemberg – es war damals meine Initiative – als erstes Flächenland in Deutschland die Ombudschaft in der Jugendhilfe eingeführt. Sie berät und unterstützt bei Konflikten in der Jugendhilfe. Eine solche Unterstützung ist immer dann erforderlich, wenn ein großes Machtgefälle zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und staatlichen Institutionen andererseits besteht. Die ombudschaftliche Begleitung und Unterstützung hilft nicht nur bei der Durchsetzung von Rechten, bei behördlichen Missverständnissen, Fehlern und Irrtümern. Sie vermittelt auch und trägt in der Summe dazu bei, dass sich das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Verwaltung entspannt. Das ist wirklich wichtig. Das zweite Thema, das ich hervorheben möchte, ist der Kinderschutz. Auch vor dem Hintergrund öffentlich gewordener Skandalfälle haben wir in Baden-Württemberg seit Jahren einen bundesweit vorbildlichen Masterplan Kinderschutz beschlossen, und wir setzen ihn um. Wir fördern z. B. Netzwerke für den Kinderschutz, bei denen die öffentliche und freie Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen und Vereine eng zusammenarbeiten durch Aufklärung, Schulung, Vernetzung und die Vermittlung von Hilfen. Ein wichtiger Baustein für diese Netzwerke sind die unabhängigen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Ihr landesweites Netzwerk LKSF mit seiner Geschäftsstelle wird vom Land finanziert. Das durchzusetzen und zu verankern, war und ist uns ein großes Anliegen. iode – 129. Sitzung – Donnerstag, 24. Juli 2025 (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Manuel Hail- finger und Konrad Epple CDU) Wichtig ist uns, dass wir mit unserem neuen LKJHG die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen umsetzen und auch vertiefen. Daher haben wir das Gesetz nun so formuliert, dass rechtssicher der inhaltlich-fachliche Austausch aller mit dem Kinderschutz vor Ort befassten Personen möglich wird, damit alle Beteiligten zu mehr Handlungssicherheit kommen. Ich bedanke mich hier ausdrücklich für die guten und konstruktiven Gespräche mit der demokratischen Opposition. Dazu gehört komplementär auch die Regelung für Schutzkonzepte an unseren Bildungseinrichtungen, die unsere Kultusministerin vorgestellt hat, ebenso wie die Etablierung von Schutzkonzepten in Vereinen. Die Schlaglichter, die ich hier auf Einzelthemen gelegt habe, sind natürlich nur ein Ausschnitt aus dem extrem vielschichtigen Themenspektrum, das mit dem neuen LKJHG abgedeckt wird. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf den weiteren fachlichen und politischen Austausch zu der Gesetzesvorlage im Ausschuss und dann natürlich auch wieder im Plenum. Die Kinder und Jugendlichen in unserem Land sind uns das schließlich wert. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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