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Plenarprotokoll 19/26

17.07.2024 · 189 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (26)GRÜNE (23)CSU (21)FREIE WÄHLER (18)SPD (14)

Ilse Aigner

Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie sind gestern alle gut nach Hause gekommen. Schön, dass einige da sind. Ganz besonders freue ich mich, heute ein Geburtstagskind unter uns begrüßen zu können. Lieber Tom Huber, im Namen des Hohen Hauses alles Gute zum Geburtstag! (Allgemeiner Beifall) Damit eröffne ich die 26. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Ich möchte Sie darauf hinweisen, an Ihre Stimmkartentaschen zu denken, da wir nachher zwei Wahlen haben. Als Erstes kommen wir aber zu Tagesordnungspunkt 4: Bestellung eines Mitglieds des Stiftungsrats der Bayerischen Landesstiftung Gemäß Artikel 8 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes über die Bayerische Landesstiftung gehören dem Stiftungsrat auch zwei auf dem Gebiet der Finanz- und Vermögensverwaltung fachkundige nicht staatliche Vertreter an. Diese werden vom Stiftungsrat vorgeschlagen und vom Landtag für fünf Jahre bestellt. Nachdem der fünfjährige Bestellzeitraum des bisherigen Mitglieds Herrn Dieter Seehofer zum 20. Januar 2025 ausläuft, hat der Vorstand der Bayerischen Landesstiftung um die Bestellung eines Nachfolgers gebeten. Mit einstimmigem Beschluss vom 11. Juni 2024 schlägt der Stiftungsrat dem Landtag vor, Herrn Stefan Hattenkofer, Vorstandsmitglied der Stadtsparkasse München, mit Wirkung zum 21. Januar 2025 als Mitglied des Stiftungsrates zu bestellen. Dieser hat seine Bereitschaft erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Beschlussfassung. Wer mit der Bestellung von Herrn Stefan Hattenkofer als Mitglied des Stiftungsrates der Bayerischen Landesstiftung mit Wirkung zum 21. Januar 2025 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das scheint das gesamte Haus zu sein. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das somit beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Berufung eines Mitglieds der Abgeordnetenrechtskommission Aufgrund des bedauerlichen Todes des geschätzten Mitglieds der Abgeordnetenrechtskommission Frau Stephanie Spinner-König haben wir nun über die Nachfolge in der Abgeordnetenrechtskommission zu entscheiden. Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, Herrn Klaus Josef Lutz, den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, als Nachfolger für Frau Spinner-König zum neuen Mitglied der Abgeordnetenrechtskommission zu berufen. Eine Aussprache ist hierzu auch nicht vorgesehen. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Wer mit der Berufung von Herrn Klaus Josef Lutz zum Mitglied der Abgeordnetenrechtskommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU. Gegenstimmen? – Das ist die AfD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das auch so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt Regensburg Auf Wunsch der Fraktion FREIE WÄHLER soll Herr Abgeordneter Martin Scharf als Nachfolger für Herrn Tobias Gotthardt zum stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der JVA Regensburg gewählt werden. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darauf verständigt, die Wahl ohne Aussprache und mit Handzeichen durchzuführen. Wir kommen direkt zur Wahl. Wer der Wahl von Herrn Kollegen Martin Scharf zum stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der JVA Regensburg seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Martin Scharf zum stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats der JVA Regensburg gewählt. – Ich bedanke mich. Wir kommen zur gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 7 und 8: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags und Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder bei der Wahl nicht die erforderliche Anzahl der Stimmen erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion deshalb erneut die Wahl eines Vizepräsidenten respektive einer Vizepräsidentin und eines Schriftführers beantragt. Auf Antrag der AfD-Fraktion findet hierzu eine gemeinsame Aussprache statt. Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass die Begründung der Wahlvorschläge und die Aussprache miteinander verbunden werden. Damit gibt es 10 Minuten Redezeit für die AfD-Fraktion. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit beträgt 29 Minuten. Als Erster erteile ich der Kollegin Katrin Ebner-Steiner das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Katrin Ebner-Steiner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir vor der Sommerpause noch einmal Gelegenheit haben, Ihnen, dem Hohen Hause, Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten und des Schriftführers vorzuschlagen. Beide sind bestens geeignet, die Mitte unseres Staatsvolkes zu repräsentieren. Für das Amt der Vizepräsidentin schlagen wir Elena Roon vor. Sie hat den schweren Weg der Integration einer Spätaussiedlerin beschritten, einen Weg, den sie mit vielen Leistungsträgern unserer Gesellschaft teilt. (Beifall bei der AfD) Für das Amt des Schriftführers schlage ich Florian Köhler vor. Seine Familie vertritt im Freistaat seit Generationen die Zunft der Schmiede. Florian steht auch heute noch wöchentlich an der Esse, um weiterhin handwerklich zu wirken. Wer soll da als stellvertretender Schriftführer des Hohen Hauses im besten Sinne mehr Stallgeruch unseres Staatsvolkes mitbringen als ein tüchtiger Handwerksgeselle? Kritik zu üben bedeutet auch, Kritik zu ertragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kennen alle die von Ihnen vorgetragene Kritik, und wir stellen uns ihr regelmäßig und mit freudigem Herzen. Kritik zu üben darf allerdings nicht bedeuten, in ein nur noch selektives Demokratieverständnis abzugleiten. Schenken Sie deswegen unseren beiden Kandidaten Florian Köhler und Elena Roon Ihr Vertrauen. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächstem erteile ich für die CSU dem Kollegen Michael Hofmann das Wort.

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Michael Hofmann CSU

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorgeschlagene Elena Roon stand bereits am 13. Juni 2024 hier für die Position der Vizepräsidentin zur Wahl. Wir haben sie damals abgelehnt. Was hat sich seitdem geändert? – Nun, die AfD-Fraktion hat aus der letzten Vorstellung gelernt und hat der Kandidatin nicht einmal die Gelegenheit gegeben, sich heute zu Wort zu melden – vielleicht kommt das ja noch; bislang hat sie aber noch nicht gesprochen. Was hat sich weiterhin geändert? – Das Verwaltungsgericht München hat bestätigt, dass die AfD im Freistaat Bayern ein Verdachtsfall ist und im Verdacht steht, verfassungswidrige Bestrebungen zu verfolgen, und deswegen eine Beobachtung vorzunehmen ist. Das alles sind keine Punkte, die dazu angetan sind, den Kandidaten, die von der AfD vorgeschlagen werden, mehr Vertrauen entgegenzubringen. Dementsprechend lehnen wir die Vorschläge ab. – Danke. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Herr Kollege, es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Prof. Hahn.

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Prof. Dr. Ingo Hahn AfD

Schönen guten Morgen! Herr Hofmann von der CSU, Sie haben gerade schön dargelegt, was sich alles bei uns, bei der AfD ändert. – Ja, bei uns ändert sich viel. Wir haben nicht nur sehr viele gute Kandidaten, die wir hier präsentieren, die aber alle von Ihnen generell abgelehnt werden. Dass sie generell abgelehnt werden, sieht man genau daran, dass Sie persönlich den letzten Kandidaten, den wir vorgestellt haben, überhaupt nicht erwähnt und seine Vita nicht betrachtet und überhaupt nicht kommentiert haben. Heute Morgen fand das gleiche Stück zu Frau Roon statt, die eine sehr gute Kandidatin ist und die vielleicht auch die für Sie so wichtige Frauenquote etwas anheben würde. Wieder kein einziger Kommentar zu dieser einzelnen Person, zu dieser Vita. Warum beurteilen Sie diese Menschen nicht anhand ihrer Person, sondern immer generell? Machen Sie sich doch einfach einmal im Rahmen der demokratischen Ordnung, in der wir uns hier zusammenfinden, etwas mehr Arbeit. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Herr Kollege Hofmann.

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrter Herr Kollege Hahn, da sieht man mal wieder die unterschiedliche Betrachtung. Die Abgeordneten, die Sie als gute Kandidaten ansehen, sehen wir als unwählbar an. Das ist schon mal der erste Punkt. Zweitens. Ich betrachte sehr wohl die Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie hier vorschlagen, weil ich nämlich auch ihr Verhalten hier im Plenum nach Reden beurteile, die Mitglieder Ihrer Fraktion hier halten, und danach, welchen Applaus sie von den entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten bekommen. Drittens. Ich habe aus Rücksicht auf die Kandidatin heute keine nähere Betrachtung vorgenommen. Wenn ich mich nicht ganz arg täusche, hat sie sich in einem Interview mal in der Art und Weise geäußert, dass Sie die Frage, ob die Erde eine Scheibe ist oder nicht, (Zurufe von der AfD) deswegen nicht beantworten konnte, weil ihr zu wenige Fakten vorliegen. (Beifall bei der CSU) Ich weiß, dass Ihnen das unangenehm ist und dass Sie das bestreiten. (Beifall bei der CSU – Widerspruch bei der AfD) – Ja, ja, ich weiß, dass Sie das bestreiten. Ein Letztes: Alle diejenigen, die wissen möchten, was sie da für eine Kandidatin wählen könnten oder nicht, sollten sich einfach die Vorstellungsrede vom letzten Mal anschauen, und dann weiß man, dass diese Dame nicht geeignet ist, dieses Parlament zu repräsentieren. (Beifall bei der CSU)

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Ilse Aigner

Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Jürgen Mistol für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Für die AfD scheint es ja derzeit nur eine Richtung zu geben: immer weiter nach extrem rechts. (Zuruf von der AfD) Im Europaparlament gibt es nun eine lupenreine Extremistenfraktion unter AfD-Leitung, ganz rechts draußen. Medien sprechen von einer absoluten Resterampe, von der selbst Orban, Le Pen, Salvini, Wilders und Kickl die Finger lassen. Es gibt da keine Dämme mehr, wie die Tagesschau ein ehemaliges Fraktionsmitglied zitiert. Man möchte meinen, tiefer kann man nicht mehr sinken. (Beifall bei den GRÜNEN) Hier im Bayerischen Landtag beschäftigen Abgeordnete Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Spektrum mit Nähe zur Identitären Bewegung und zu radikalen Burschenschaften. Ihr Fraktionsvize Böhm wollte gezielt die Präsidentin sowie unser gesamtes Parlament als demokratische Institution schädigen, als er zu Beginn der Legislaturperiode dem neu gewählten und per Haftbefehl gesuchten Abgeordneten Daniel Halemba geraten hatte, sich im Bayerischen Landtag festnehmen zu lassen. Er nennt Politiker anderer Parteien wiederholt elende Heuchler. Dann wundern Sie sich und beklagen ganz weinerlich, dass Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für Positionen hier im Landtagspräsidium keine Mehrheit hier im Hause, ja noch nicht einmal alle Stimmen in Ihrer eigenen Fraktion erhalten. Sparen Sie sich Ihre Krokodilstränen! (Beifall bei den GRÜNEN) Nachdem es gewünscht war: Zu den heutigen Kandidaten Frau Roon und Herrn Köhler muss man nicht viel sagen. Frau Roon ist für gute Kontakte nach Russland bekannt und hat sich für Propagandaaktionen des Kremls einspannen lassen. Herr Köhler ist bisher damit aufgefallen, dass ihn die Themen Gender und Geschlechtsumwandlung sehr beschäftigen. Kolleginnen und Kollegen, die AfD arbeitet auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hin. (Widerspruch bei der AfD) Wir demokratischen Fraktionen hingegen haben den Auftrag, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Wir schützen sie nicht, wenn wir Mitglieder dieser Partei, dieser Fraktion, in das Führungsgremium des Verfassungsorgans Bayerischer Landtag wählen. Insofern gehe ich davon aus, dass diese Wahl nicht anders ausgehen wird als die bisherigen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Harald Meußgeier das Wort.

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Harald Meußgeier AfD

Schönen guten Morgen, Herr Kollegen Mistol! Wie Sie ja wissen, ist die AfD eine demokratisch gewählte Partei und nichts anderes. (Zurufe) Ich kann es mittlerweile nicht mehr nachvollziehen. Wir sind hier in einem Parlament, und ich denke, wir haben genügend Probleme in diesem Land und sollten endlich mal anfangen, miteinander zu arbeiten, anstatt immer gegen eine Partei zu schießen. Meine Frage an Sie persönlich ist: In Ihrer Fraktion gibt es einen Kollegen – ich möchte jetzt den Namen nicht nennen –, der in einer Sitzung öffentlich geäußert hat: Zu den Anträgen von der AfD werden wir als GRÜNE unsere Agenda weiterverfolgen und die Anträge der AfD stets ablehnen. – Ist das Ihrer Meinung nach ein demokratisches Verhalten? (Beifall bei der AfD – Zurufe)

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Ilse Aigner

Herr Kollege Mistol, bitte schön.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Herr Kollege Meußgeier, ich muss feststellen, demokratisch gewählt heißt noch nicht, dass Sie eine demokratische Partei sind. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von den GRÜNEN: Genau!) Bei solchen Zwischenbemerkungen frage ich mich immer: Wollen Sie überhaupt, dass wir Ihre Kandidatinnen oder Kandidaten wählen, oder ist es Ihnen vielleicht sogar ganz recht, wenn wir ihnen die Stimme versagen? (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der AfD)

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Ilse Aigner

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht als Nächster der Kollege Felix Locke.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das war heute, Gott sei Dank, nicht viel AfD-Propaganda hier zu diesem Tagesordnungspunkt. Aber wenn besagte Kandidatin heute nicht mal ans Rednerpult geht, dann wiederhole ich meine Frage, die ich bei der Wahl am 13.06. auch schon an sie gestellt hatte. Hier hatte sie sich nämlich mit der klaren Lüge vor uns Parlamentarier hingestellt, dass die abscheulichen Hitler-Whats-App-Nachrichten von ihrer Seite nicht verschickt werden. Mir liegt aber ein eigenes Interview mit ihr vom "Münchner Merkur" vor, in dem sie noch sagt, sie hat dies ohne böse Absichten getan. Hier bitte ich doch um Aufklärung. (Zuruf von der AfD: Oh Gott!) Wenn man sich hier schon zur Wahl stellt, dann ist es das Mindeste, dass man ehrlich ist, weil alles andere – – Dann brauche ich mich auch nicht zu den Kandidaten zu äußern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenfrage erteile ich dem Kollegen Toni Schuberl das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Kollege, ich möchte noch einen weiteren Aspekt zur Causa "Elena Roon" von der AfD einbringen. Sie hat dem deutschen Publizisten Michel Friedman eine baldige Auswanderung gewünscht. Friedman, früher stellvertretender Vorsitzender des Zentralrats der Juden, schrieb auf Social Media: "Sollte die AfD einer deutschen Bundesregierung angehören, sind meine Koffer gepackt. Dann gehe ich." Dies teilte Frau Roon am 17.07.2023 mit dem Kommentar "gute Reise". Den verurteilten britischen Rechtsextremisten Tommy Robinson lobte sie hingegen. Sie postete am 24.02.2018 ein Bild von ihm mit dem Kommentar: "Er ist cool!!!!" – Frau Roon applaudiert einem verurteilten Rechtsextremisten und wünscht sich die Auswanderung von Herrn Friedman. Diese Frau ist unwählbar. (Beifall bei den GRÜNEN – Roland Weigert (FREIE WÄHLER): Hört, hört!)

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Ilse Aigner

Bitte schön, Herr Kollege Locke.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Geschätzter Kollege Schuberl, es geht doch. Qualifizierte Zwischenbemerkungen funktionieren auch von eurer Seite. Danke! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD)

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Ilse Aigner

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Volkmar Halbleib das Wort.

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Volkmar Halbleib SPD

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen. Alle Gründe, warum die AfD nicht das demokratische Vertrauen dieses Hohen Hauses haben kann, das für die Vertretung des Bayerischen Landtags nach innen und nach außen notwendig ist, sind in 14 Plenarsitzungsprotokollen nachzulesen – auch zur Kandidatin Roon Entsprechendes. Bitte nutzen Sie die Sommerpause zur Lektüre. Da können Sie, glaube ich, viel Kraft zur Selbstkritik, zur Einsicht und zur Korrektur Ihres rechtsradikalen Kurses lernen. Im Kern sind Sie in großen Teilen Parlamentsverächter. Deswegen ist es doch sehr seltsam, dass die Parlamentsverächter dieses von ihnen verachtete Parlament repräsentieren wollen. Widersprüchlicher geht es nicht. (Widerspruch bei der AfD) Von Ihrem prominenten Fraktionsmitglied Böhm ist erklärt worden: "Wir müssen den Karnickeln in den Parlamenten den verdienen Nackenschlag versetzen." Zitat von Herrn Böhm. Die Vorstellung, die Präsidentin dieses Hohen Hauses, der unser Vertrauen gilt, in die charmante Idee zu verwickeln, dass sie der Verhaftung eines AfD-Kollegen hier im Landtag zustimmen müsste, wenn es soweit gewesen wäre, zeigt Ihre Missachtung gegenüber den Organen dieses Hohen Hauses. Deswegen: Sie können kein Verfassungsorgan repräsentieren, weil viele in Ihren Reihen diese verfassungsmäßige Ordnung infrage stellen. Deswegen werden wir auch dieses Mal Ihren Personalvorschlag mit Überzeugung und aus guten Gründen ablehnen. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Herr Kollege Halbleib, es gibt eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Martin Huber.

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Martin Huber AfD

Herr Kollege, ich hoffe, dass mal eine Zeit kommt, in der diese Tiefschläge aufhören. Sie sagen, dass wir Parlamentsverächter sind: Ich bin mein halbes Leben lang Kommunalpolitiker. Ich habe mich für die Allgemeinheit eingesetzt und setze mich noch dafür ein. Sie unterstellen mir – und das nehme ich sehr persönlich –, dass ich ein Parlamentsverächter bin. Hören Sie endlich auf damit! Arbeiten Sie sachlich, und arbeiten wir zusammen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Das wäre wesentlich besser. Aber den Vorwurf, dass ich ein Parlamentsverächter bin, lasse ich mir von Ihnen nicht gefallen. (Beifall bei der AfD – Roland Weigert (FREIE WÄHLER): Sie haben gesagt, Sie wollen sachlich bleiben!)

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Ilse Aigner

Bitte schön, Herr Kollege Halbleib.

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Volkmar Halbleib SPD

Ich zitiere noch mal, was Ihr Kollege Böhm gesagt hat: (Widerspruch bei der AfD) "Wir müssen den Karnickeln in den Parlamenten den verdienten Nackenschlag versetzen." (Unruhe bei der AfD) Das ist ein Zitat Ihres Kollegen, und ich habe nicht gehört, dass Sie diesem Ausspruch widersprochen haben. Deswegen sage ich: Sie sind in einer Truppe von Parlamentsverächtern. Es tut mir leid für Sie persönlich, aber das ist Fakt, und damit sollten Sie sich auseinandersetzen: 14 Plenarprotokolle, bitte mal durchlesen! (Lebhafter Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zu den Wahlen. Diese finden in geheimer Form statt. Hierzu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Wir beginnen mit der Wahl einer Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags. Die Stimmzettel finden Sie an Ihrem Platz. Für den Wahlgang sind ausschließlich diese Stimmzettel gültig. Sie können auch draußen abstimmen, wenn Sie das wollen. Auf alle Fälle haben wir jetzt fünf Minuten, und ich beginne mit der Wahl. (Stimmabgabe von 09:21 bis 09:26 Uhr) Gibt es noch Kolleginnen oder Kollegen, die ihren Stimmzettel noch nicht abgegeben haben? – Damit schließe ich die Wahl. Vielen Dank. Wir kommen jetzt zur Wahl des Schriftführers. Hierfür bitte ich Sie, den gelben Stimmzettel zu verwenden. Es ist das gleiche Prozedere. Sind wir bereit? – Dann beginnen wir mit der Wahl. Diesmal sind es drei Minuten. (Stimmabgabe von 09:26 bis 09:29 Uhr) Gibt es noch Kolleginnen oder Kollegen, die ihre Stimmzettel noch nicht abgegeben haben? – Das sehe ich nicht. Dann schließe ich den Wahlgang. Ausgezählt wird wieder außerhalb. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes (Drs. 19/1821) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Robert Brannekämper, Josef Zellmeier, Bernhard Seidenath u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/2459) Einzelheiten können Sie der Tagesordnung entnehmen. Wir haben eine Redezeit von 29 Minuten vereinbart. Als Erster spricht der Kollege Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion.

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Stephan Oetzinger CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsminister, werte Kolleginnen und Kollegen! Bayern steht wie kein anderes Bundesland für Spitzenmedizin und exzellente Gesundheitsforschung. Gerade unsere bayerischen Universitätsklinika leisten hier einen ganz zentralen Beitrag, zum einen als Orte der Forschung, zum anderen natürlich im Bereich der medizinischen Versorgung (Unruhe – Glocke der Präsidentin) auf allerhöchstem Niveau. Besonders in der letzten Wahlperiode konnten hier wichtige Schritte eingeleitet werden, um diese Position weiter auszubauen. Ich erinnere hier an die Schaffung des Medizincampus in Oberfranken, an das neue Universitätsklinikum in Augsburg oder – ab diesem Jahr gestartet – an den Medizincampus Niederbayern. Durch diese Maßnahmen konnte nicht nur die Medizinerausbildung in allen bayerischen Regierungsbezirken etabliert und verankert werden, sondern auch die Zahl der Humanmedizinstudienplätze im Freistaat Bayern deutlich auf mittlerweile knapp 19.000 Studienplätze in diesem Fach ausgebaut werden. 2.700 neue Studienplätze – meine Damen und Herren, das kann nur der Freistaat Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau hier wollen wir nicht stehen bleiben, sondern diese Entwicklung fortsetzen und auch in der neuen Legislaturperiode als Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN weiter vorantreiben: zum einen im Bereich der weiteren Ausbildungsorte für Medizin im gesamten Land, zum anderen durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für junge Medizinerinnen und Mediziner. Eine einschlägige Resolution meiner Fraktion, die "Medizineroffensive 2030", wurde erst jüngst beschlossen, lieber Robert Brannekämper, lieber Kollege Bernhard Seidenath. Wir setzen hier neue Maßstäbe. Einen zentralen Baustein der medizinischen Forschung und der Spitzenmedizin in unserem Land stellt seit jeher die Landeshauptstadt München dar. Hier bestehen mit den großen Universitätskliniken Großhadern, dem Klinikum rechts der Isar und dem Deutschen Herzzentrum, den beiden medizinischen Fakultäten der Ludwig-Maximilians-Universität und der Technischen Universität München sowie dem Helmholtz Zentrum zahlreiche Leuchttürme der Spitzenmedizin sowohl in Versorgung als auch in der Forschung, die deutlich über die Grenzen des Freistaats und der Bundesrepublik hinausstrahlen. Diese optimale Ausgangsposition wollen wir nun mit der vorliegenden Gesetzesänderung dafür nutzen, eine zusätzliche Vernetzung und eine zusätzliche Stärkung dieses Standorts zu erreichen. Das wollen wir im Wesentlichen durch zwei Bausteine tun, die den Standort München betreffen: Das ist zum einen die Zusammenführung des Klinikums rechts der Isar mit dem Deutschen Herzzentrum. Das Deutsche Herzzentrum, das vor wenigen Wochen seinen 50. Geburtstag feiern konnte, leistet seit nunmehr fünf Jahrzehnten hervorragende Arbeit im Bereich der Kardiologie und zählt zu den Top-3-Einrichtungen seiner Art innerhalb Europas. Seit nunmehr 30 Jahren besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Herzzentrum und dem Klinikum rechts der Isar. Die nun angestrebte Verbindung beider Einrichtungen macht damit das Deutsche Herzzentrum praktisch zum Uniklinikum. Durch das neue TUM-Klinikum, das durch diese Fusion entsteht, sollen nicht nur Synergien genutzt werden, sondern auch die besten Voraussetzungen für Exzellenz geschaffen werden. Das Deutsche Herzzentrum wird Teil des neuen TUM-Klinikums, ohne dabei aber die Eigenverantwortlichkeit zu verlieren, ein Anliegen, das insbesondere den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr wichtig war. Der Ärztliche Direktor des Herzzentrums wird Mitglied des Vorstands des neuen TUM-Klinikums sein. Auch bei der Belegschaft wird es keine Veränderungen durch diese Zusammenführung geben, ein sehr wichtiges Signal auch aus unserer Fraktion, das uns wichtig war und das wir an die Belegschaft senden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Neben dieser Fusion werden wir aber auch ein gemeinsames Dach spannen über die weiteren Spitzeneinrichtungen der medizinischen Forschung und Versorgung in unserer Landeshauptstadt. Wir gründen mit der heutigen Gesetzesänderung die Munich Medicine Alliance – M1 –, eine Stiftung, die gewissermaßen all diese Player in München unter einem Dach zusammenführt, ohne Ihnen aber die Eigenständigkeit und damit die Agilität zu nehmen. Bereits in der Ersten Lesung sowie in der federführenden Beratung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst habe ich darauf hingewiesen, wie wichtig hier der Blick über den Tellerrand ist, der Blick in andere Regionen der Welt, wie dort solche Einrichtungen geführt werden. Da zeigt sich, meine Damen und Herren, dass eine kluge Verbindung der Top Player eines Standorts die Basis dafür bildet, zukunftsfähige Life-Science-Cluster zu schaffen. Mit der Bündelung der Stiftung M1 führen wir die Kräfte dieser Einrichtungen hier am Standort München zusammen, die beiden Uniklinika, die medizinischen Fakultäten von LMU und TU, das Helmholtz Zentrum sowie die drei Life-Science-Max-Planck-Institute hier in München, und das – was sehr wichtig ist – im Zusammenhang mit dem bundesweit größten Campus für biotechnologische Firmenausgründungen. Insgesamt werden unter diesem neuen Dach von M1 3.000 Betten der Spitzenmedizin in einer Organisation miteinander verknüpft und verbunden. M1 wird einen ganz wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse schneller zu den Patientinnen und Patienten ans Krankenbett kommen. Translation und Wissenstransfer werden durch diese Maßnahme deutlich beschleunigt werden. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die neue Stiftung die Möglichkeit erhält, analog zu Hochschuleinrichtungen, zu Universitäten, aber eben auch zu Uniklinika, Unternehmen auszugründen und sich an Unternehmen zu beteiligen, was gerade in diesem Bereich meines Erachtens ein ganz wesentlicher Baustein ist. Beide Maßnahmen, die Fusion des Klinikums rechts der Isar mit dem Herzzentrum und die Gründung von M1, sind aber nicht nur Leuchtturmprojekte für die Landeshauptstadt, lieber Robert Brannekämper, sondern werden auch auf den gesamten Freistaat und den Medizinstandort Bayern ausstrahlen. Zudem stellen wir als Regierungsfraktionen mit dem Änderungsantrag die Weichen dafür, dass Teile von besonders leistungsfähigen Plankrankenhäusern, die der ambulanten Untersuchung und Behandlung dienen, als Hochschulambulanzen im Sinne des Sozialgesetzbuches V anerkannt werden können. Diese Standorte werden damit durch den Freistaat als medizinische Versorgungsstandorte im Freistaat Bayern weiter gestärkt werden. Kurz zusammengefasst: Die heutige Gesetzesvorlage schafft die Voraussetzungen dafür, dass München und Bayern insgesamt als Medizinstandort künftig nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit in der absoluten Spitzenliga mitspielen können. Deshalb darf ich heute um Ihre Zustimmung bitten. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion der Kollege Benjamin Nolte. (Beifall bei der AfD)

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Benjamin Nolte AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! "Flaute im Landtag" titelte die "Augsburger Allgemeine" im April dieses Jahres. Der Landtag sei noch nicht auf Betriebstemperatur, stellte das Blatt fest. Plenarsitzungen seien deutlich kürzer, Ausschusssitzungen fielen auch mal ganz aus. Auch der bayerische Linksfunk beklagt im Vergleich zum selben Zeitpunkt der letzten Legislatur ein Minus von 42 % bei den Dringlichkeitsanträgen, ein Minus von 17 % bei sonstigen Anträgen und ein Minus von sage und schreibe 85 % bei Gesetzentwürfen. Zumindest in Bezug auf den Rückgang bei den Gesetzentwürfen scheint die Staatsregierung hier Abhilfe schaffen zu wollen und etwas gegen die Flaute im Landtag unternehmen zu wollen – ein Punkt, der für den Antrag spricht. Auch inhaltlich steht einiges drin, was zumindest nicht schlecht ist. Das Deutsche Herzzentrum des Freistaates Bayern soll mit dem Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München zusammengelegt werden. Diese Zusammenlegung soll bis 2025 circa 8 Millionen Euro kosten. Dafür sollen durch Synergieeffekte bis 2029 15 Millionen Euro erbracht werden. Der Nutzen aus den Synergieeffekten soll also temporär entstehende Kosten mittel- bis langfristig übersteigen. – Das klingt alles gut und sinnvoll. 2 : 0 für den Antrag. Das Klinikum rechts der Isar soll in diesem Zuge umbenannt werden in Klinikum der Technischen Universität München. Warum das nötig ist, erschließt sich mir wiederum nicht. Das Klinikum rechts der Isar heißt seit über 100 Jahren so und ist unter diesem Namen weltweit anerkannt. Warum soll das Klinikum rechts der Isar nicht mehr Klinikum rechts der Isar heißen? Ist das eine Maßnahme im Kampf gegen Rechts, oder was soll der Blödsinn? – Ich weiß es nicht. (Beifall bei der AfD) Ein Punkt gegen den Antrag; es steht nur noch 2 : 1. Weiterhin sollen laut diesem Gesetzentwurf die beiden medizinischen Fakultäten der Technischen Universität München und der Ludwig-Maximilians-Universität München, die beiden Universitätsklinika sowie das Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt – unter dem Dach einer Stiftung zusammengefasst werden. Hier entsteht für mich der Eindruck, dass ein zusätzlicher Wasserkopf und zusätzliche Versorgungsposten für Günstlinge und gescheiterte Politiker der Altparteien geschaffen werden sollen. Doch damit nicht genug: Die Stiftung soll den klangvollen Namen "M1 – Munich Medicine Alliance" tragen. Ein Vorschlag von mir – nachdem die Staatsregierung mit dem Genderverbot zumindest den halbherzigen Versuch unternommen hat, die deutsche Sprache vor der Verwahrlosung zu schützen –: Wie wäre es einmal mit einem Verbot unnötiger Anglizismen? Die M1 – Munich Medicine Alliance – wäre so ein Fall. Kurz und gut: Der Sinn einer solchen Stiftung, noch dazu mit einem solchen Namen, erschließt sich mir nicht. Das ist ein weiterer Punkt gegen den Gesetzentwurf. Bei einem Endstand von 2 : 2 komme ich nun zum Ende meines Redebeitrags. Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Herr Kollege Nolte, es gibt noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Dr. Oetzinger.

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Benjamin Nolte AfD

Ja, bitte.

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Stephan Oetzinger CSU

Sehr geehrter Herr Kollege, ich finde es spannend, dass Sie kritisieren, dass das Parlament angeblich zu wenig arbeiten würde. Sie bringen Ihren Vorschlag, wonach das Ganze einen deutschen Namen tragen sollte, so plakativ ein – vielleicht auch für Ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit. Meine Frage an Sie: Warum haben Sie dann nicht die parlamentarischen Möglichkeiten genutzt, einen Änderungsantrag einzubringen, um eine Änderung des Namens in einen deutschen Namen vorzuschlagen? Das wäre nämlich dann die eigentliche parlamentarische Arbeit gewesen, anstatt irgendetwas für die sozialen Medien zu produzieren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Benjamin Nolte AfD

Ja, da haben Sie recht. Vielen Dank für den Hinweis.

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Ilse Aigner

Der nächste Redner ist der Kollege Prof. Dr. Michael Piazolo für die FREIEN WÄHLER.

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Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde gerade über die ganze Rede hinweg gezählt und nicht gewichtet. Am Schluss ist man zu dem Ergebnis 2 : 2 gekommen, weil der Name nicht gefällt. Ich kann hierzu nur bemerken, dass wir uns im Ausschuss intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Vier Fraktionen haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Eine Fraktion hat sich enthalten und wird das auch weiterhin tun. Daher steht es 4 : 0. Ich denke, das Zählen ist nicht das Entscheidende, sondern das Entscheidende ist die Qualität. In der Ersten Lesung und auch heute ist bereits gesagt worden, dass es ein richtiger Schritt ist, diese beiden Einrichtungen – Herzzentrum und Klinikum rechts der Isar – zusammenzuführen, um etwas Neues zu schaffen, wie es das Ministerium und die Staatsregierung planen. Es ist wichtig, dass man sich weiterentwickelt und nicht stehen bleibt. Daher ist dieser Gesetzentwurf richtig. Er passt in das Gesamtkonzept, gerade auch die Medizin in Bayern zu stärken. Deshalb darf ich an dieser Stelle eindrücklich dafür plädieren, dass wir die großen Vorhaben in Würzburg, Augsburg und in München Großhadern voranbringen. Das sind Zeichen in die Gesellschaft. Gerade der Bevölkerung ist die Medizin ein besonderes Anliegen. Wir merken das bei den Diskussionen um jedes Krankenhaus, die wir auch in den nächsten Wochen und Monaten führen werden. Ich darf an dieser Stelle noch einmal betonen: Die Versorgung ist den Menschen wichtig, gerade bei einer älter werdenden Bevölkerung. Deshalb werden wir um jedes Krankenhaus in Bayern kämpfen. Wir sind froh, dass die Entwicklung sowohl in der Exzellenzmedizin, die wir heute begleiten, als auch in anderen Bereichen in die richtige Richtung weist. Daher stimme ich und stimmt die Fraktion der FREIEN WÄHLER diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Verena Osgyan für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Verena Osgyan GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsminister, Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über eine positive Entwicklung. Wir waren uns bei der Ersten Lesung und bei der Beratung in den Ausschüssen schon sehr einig. Demzufolge könnten wir eigentlich die Beratung auch abkürzen und einfach zustimmen. Aber wir wollen heute die Weichen stellen für einen weiteren Schritt im Hinblick auf die Förderung der internationalen Spitzenmedizin am Standort München. Das Thema liegt uns allen am Herzen. Wir haben das Thema ausführlich beraten. Die Sorgsamkeit der parlamentarischen Beratung erfordert, dass wir unseren Standpunkt noch einmal für die Öffentlichkeit erläutern und unsere Haltung und in diesem Fall auch Unterstützung zum Ausdruck bringen. Es ist bereits dargestellt worden, worum es geht: Es ist vorgesehen, dass sich das Deutsche Herzzentrum München mit dem Klinikum rechts der Isar zum Klinikum der Technischen Universität München zusammenschließt und im zweiten Schritt in der Munich Medicine Alliance aufgeht. Es ist ausgesprochen positiv, dass wir am Standort München die erfolgreichen Entwicklungen in der Spitzenmedizin nachvollziehen, die international Erfolg haben, nämlich Synergieeffekte zu erschließen. Bei der Charité in Berlin hat es schon vor zehn Jahren einen Zusammenschluss der großen Berliner Universitätsklinika gegeben, und vor einem Jahr hat sich das dortige Deutsche Herzzentrum auch angeschlossen. Es ist unstrittig, dass die Charité, was Spitzenmedizin und Forschung betrifft, momentan im deutschen Bereich international führend ist. Die Erfolge werden auch international wahrgenommen. Wir wollen mit München auch dorthin. Die Voraussetzungen sind gegeben, aber die Rahmenbedingungen könnten noch besser sein. Kollege Oetzinger hat es bereits erwähnt: Wir haben uns international sehr gut umgesehen; wir waren mit dem Ausschuss in Boston und haben gemerkt, dass Synergien auch durch Größe entstehen. Wir waren schwer beeindruckt. Man kann nicht alles auf hiesige Verhältnisse übertragen. Die dortigen Konzentrationen von Klinikstandorten haben dazu geführt, dass es einen Komplex mit über 70.000 Beschäftigten gibt; das ist eine ganz andere Hausnummer als hier. Wir haben aber auch gemerkt, dass dort auch nur mit Wasser gekocht wird. Die Voraussetzungen bei uns sind gut. Lassen Sie uns die Rahmenbedingungen schaffen, damit unsere Kliniken noch besser in der Lage sind aufzuschließen! Auch die Grundausrichtung des Modells ist richtig, auch im Hinblick auf unsere weitere Wissenschaftspolitik: Wir möchten Allianzen fördern und Synergieeffekte nutzen. Wir möchten die Verteilung der Mittel nicht allein in der Konkurrenz vornehmen – die braucht es in der Wissenschaft natürlich auch –, sondern eine Gesamtstrategie verfolgen. Herr Minister, ich würde mir wünschen, dass wir für andere Bereich auch einmal überlegen, ob wir entsprechend vorgehen können. Wir haben in München angefangen, die Synergieeffekte zu nutzen. Mein Wunsch wäre, dass wir in ganz Bayern schauen, wo es noch mehr Potenziale gibt. Wir müssen einen genauen Blick auf die anderen Uniklinika werfen, aber auch auf unsere Kliniklandschaft insgesamt. Ich kann nur noch wiederholen, was ich bereits in der Ersten Lesung gesagt habe: Wir haben nicht nur in München, sondern auch in Nürnberg ein Klinikum, das in vielen Bereichen der Forschung spitze ist. Es handelt sich aber um ein kommunales Klinikum, das mit zu den größten in Europa gehört. Die haben einfach nicht die strukturellen Rahmenbedingungen, die die Uniklinika haben. Deswegen wäre mein Wunsch, dass in der Highmed Agenda ein Augenmerk darauf gelegt wird, wie diese Klinika besser eingebunden werden können; ich spreche nicht nur vom Standort Nürnberg, sondern wir müssen auf ganz Bayern blicken. Ich komme zum Schluss: Der Zusammenschluss ist von allen Beteiligten tatsächlich gewünscht. Die Sache ist nicht umstritten. Natürlich werden wir darauf achten, dass der Zusammenschluss nicht zulasten des Personals geht. Es gibt schon noch ein paar Dinge, auf die wir blicken sollten. Wir haben beispielsweise erst vor Kurzem im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gehört, dass das Deutsche Herzzentrum München einen ziemlichen Berg an Überstunden hat. Nichtsdestoweniger ist der Zusammenschluss wichtig. Unsere Entscheidung heute ist vor allem formaler Natur. Die Entscheidung muss im Laufe der nächsten Jahre noch mit Leben gefüllt werden. Wir werden das als Parlament selbstverständlich eng begleiten. Es handelt sich um einen Change-Management-Prozess, der gelebt und begleitet werden muss. Wir wünschen dabei ganz viel Erfolg. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Für eine Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Prof. Dr. Ingo Hahn das Wort.

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Prof. Dr. Ingo Hahn AfD

Geschätzte Frau Osgyan von den GRÜNEN, es geht um das Klinikum rechts der Isar, das nach über 100 Jahren mit diesem Namen, den man wirklich in aller Welt positiv konnotiert und den man kennt, umbenannt werden soll. Sie haben als GRÜNE im Ausschuss ebenfalls zugestimmt, einen englischen Namen einzuführen, den keiner kennt und mit dem keiner etwas anfangen kann: M1, Munich Medicine Alliance. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Sie sagen, wir hätten einen Änderungsantrag einreichen sollen, damit das Klinikum auch weiterhin einen deutschen Namen trägt. In der vorherigen Debatte wurde jedoch gesagt: Die GRÜNEN lehnen alle Anträge der AfD ab, unabhängig von deren Inhalt. Ich frage Sie: Halten Sie das für richtig? Halten Sie das für demokratisch? Halten Sie es im Hinblick auf den schönen alten Namen "Klinikum rechts der Isar" nicht für einen großen Frevel, diesen Namen zu ändern?

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Verena Osgyan GRÜNE

Herr Prof. Hahn, ich bin etwas verwundert. Ich erinnere mich auch nicht mehr genau, ob Sie bei der Ausschussberatung dabei waren oder nicht. Jedenfalls wurde dort sehr genau dargelegt, worum es geht. Die bewährten Marken bleiben erhalten. Natürlich heißt das Klinikum weiterhin "Klinikum rechts der Isar", auch wenn das Klinikum insgesamt einen neuen Namen bekommt. Hier geht es lediglich um das "Dach" über dem Klinikum. Wenn Sie dieses Dach umbenennen wollen, dann bringen Sie bitte einen entsprechenden Vorschlag ein. Sie haben keinen Vorschlag gemacht. Deshalb ist das eine Scheindiskussion. Wir wissen, dass Sie jede Gelegenheit nutzen, solche Themen auf Ihre identitätspolitische Agenda zu setzen, um Wahlkampf zu machen. Ich bin sicher, dieser Ausschnitt wird gleich wieder auf Social Media auftauchen. Ihre Argumentation ist aber sachlich und fachlich falsch. Mit solchen Zwischenbemerkungen desavouieren Sie sich selbst. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU und der SPD)

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Ilse Aigner

Für die SPD spricht jetzt Frau Kollegin Katja Weitzel.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Die Zusammenlegung des Deutschen Herzzentrums mit dem Klinikum rechts der Isar als Klinikum der TU München, wie es künftig heißen soll, hat eine lange Historie. Darauf habe ich schon in der Ersten Lesung hingewiesen. Schon im Jahr 2006 gab es eine erste Empfehlung des Wissenschaftsrats, wonach eine Fusion auch wirtschaftlich sinnvoll wäre. Das wurde hier im Hohen Haus lange Zeit anders gesehen. Meine Fraktion hat diesen Vorschlag, das Deutsche Herzzentrum München mit dem Klinikum rechts der Isar zu fusionieren, schon immer, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen, für sinnvoll gehalten. Im Jahr 2015 gab es für diesen Vorschlag noch einmal einen Aufschlag des Obersten Rechnungshofs wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage des Deutschen Herzzentrums. Damals wurde versucht, durch Kooperationsverträge Synergieeffekte zwischen dem Deutschen Herzzentrum und dem Klinikum rechts der Isar zu nutzen. Jetzt ist es soweit: Im Jahr 2024 kommt es endlich zur Fusion dieser beiden exzellenten Einrichtungen. Die Ziele wurden heute schon mehrfach genannt. Synergieeffekte sollen genutzt werden. Das Klinikum soll ein Leistungszentrum der Kardiologie mit internationaler Strahlkraft werden. München soll damit ein Leuchtturm der Hochschulmedizin werden. Wir setzen uns hohe Ziele, um diese Ziele auch zu erreichen. Meine Kollegin hat jedoch gerade darauf hingewiesen, dass Fusionen immer schwierig sind, vor allem wenn es um die Zusammenlegung von zwei Einrichtungen mit Personal geht. Wir müssen darauf achten, welche Auswirkungen diese Fusion auf das Personal hat. Das Personal identifiziert sich oft sehr stark mit seiner eigenen Einrichtung. Wir müssen hier mit Fingerspitzengefühl herangehen. Wir haben heute gehört, dass das auch vorgesehen ist. Wir wünschen deshalb viel Erfolg für diese Zusammenlegung und werden sie auch weiter begleiten. (Beifall bei der SPD) In Bayern gibt es nicht nur in München hervorragende Standorte, auch wenn es dort mit Großhadern ein Klinikum der LMU gibt. Welche Auswirkungen hat diese Maßnahme auf andere Standorte? Schließlich gibt es in Bayern noch mehr Universitätsklinika. Herr Kollege Dr. Oetzinger hat erklärt, dass diese Fusion positive Auswirkungen auf die anderen Universitätsklinika in Bayern hätte. Wir werden uns genau anschauen, wie sich die Standorte in Augsburg und in Regensburg entwickeln werden, wenn dieses Leistungszentrum der Hochschulmedizin in München etabliert wird. Wie gesagt, die SPD-Fraktion hat selbst in den vergangenen Jahren darauf gedrungen, diese Fusion vorzunehmen. Grundlage dafür waren die Expertisen des Wissenschaftsrats und des Obersten Rechnungshofs. Deshalb stimmen wir natürlich dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Wir werden die Umsetzung dieser Fusion weiter begleiten. Wir werden auch prüfen, wie sich die Stiftung, die flankierend gegründet werden soll, in diese Landschaft einfügen wird und wie sich diese Fusion auf Bayern und auf die anderen Klinikstandorte auswirken wird. Insofern Zustimmung der SPD-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Abschließend erteile ich Herrn Staatsminister Markus Blume das Wort. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgesehen von der wie immer etwas verqueren Ahnungslosigkeit der AfD freue ich mich über die große Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Das meiste, was heute gesagt wurde, ist richtig. Wir gehen mit diesen strukturellen Weichenstellungen in Bayern in eine neue Zeit der Spitzenmedizin. Das ist Teil der Highmed Agenda, die wir aufgesetzt haben. Wir dürfen uns nicht auf der Feststellung ausruhen, dass wir super sind, sondern müssen versuchen, noch besser zu werden. Deswegen brauchen wir eine Digitalisierungsoffensive und eine Ausbildungsoffensive. Herr Kollege Dr. Oetzinger hat die 2.700 Studienplätze genannt. Woanders werden Studienplätze abgebaut. Der Bund kommt nur mit leeren Versprechungen. Wir bauen an, weil wir wissen, dass in der Medizin das Beste gerade gut genug ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der bayerische Weg. (Beifall bei der CSU) Wir wollen mit dem Gesetzentwurf Bayern, die Spitzenmedizin und die Unimedizin weiter stärken. Wir stärken die Gesundheitsversorgung, wo andere schwächeln oder wo sie uns den einen oder anderen Knüppel zwischen die Beine werfen. Wir kommen bei dieser Debatte nicht daran vorbei, mit Argusaugen und mahnenden Worten auf die Krankenhausstrukturreformen und die Pläne aus Berlin zu blicken. Wir versuchen, uns in Bayern stark zu machen, uns gut aufzustellen und uns ein Stück weit zu immunisieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf dem Feld der Spitzenmedizin haben wir die Zügel Gott sei Dank im Wesentlichen selbst in der Hand. Das wird mit diesem Gesetzentwurf deutlich. Die erste wichtige Weichenstellung ist, dass wir aus zwei eins machen. Das ist nicht immer automatisch die bessere Lösung. In diesem Fall, bei dem es um das Deutsche Herzzentrum und das Klinikum rechts der Isar geht, ist die Summe tatsächlich mehr als die Teile. Frau Kollegin Weitzel hat schon darauf hingewiesen, dass diese Fusion lange gedauert hat. Es gab verschiedene Bemühungen. Am Ende hat sich eine Gemeinschaft, eine Koalition der Willigen, zusammengefunden. Alle sagen, dass dies der richtige Weg ist. Vielleicht war vorher einfach die Zeit noch nicht reif dafür. Die AfD hat den neuen Namen problematisiert. Ich kann dazu nur sagen: In diesem Punkt sind sich alle einig. Wir haben eine starke Marke, die in der Welt bekannt ist, nämlich die TUM. Das muss man einfach neidlos anerkennen. Die TUM ist die stärkste Marke, die wir bei diesem Thema auf der Welt haben. In Bayern und in Deutschland sind aber sowohl das Klinikum rechts der Isar als auch das Deutsche Herzzentrum eine Marke. Deswegen bleiben diese beiden Marken auch erhalten. Entscheidend sind aber nicht die Worte oder die Überschrift, die am Haupteingang steht. Entscheidend ist vielmehr, was drinnen passiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier ein echtes Deutsches Zentrum der Herz- und Gefäßmedizin mit über 15.000 Behandlungen im Jahr, zum Teil die komplexesten Behandlungen, die es in der Medizin gibt. Wir schaffen jetzt etwas, was wir vielleicht schon früher gebraucht hätten. Dabei können wir etwas Neues schmieden. Liebe Frau Kollegin Osgyan, was wir jetzt schaffen, ist nicht mit dem vergleichbar, was in Berlin zu sehen ist. In Berlin wurden verschiedene Einrichtungen unter dem Dach der Charité zusammengeführt. Wir machen es nicht wie die Charité. Hier geht es nicht um einen stupiden Zusammenschluss. Die Akteure in Berlin hadern mit dem, was dort in den letzten Jahren passiert ist, und würden es gerne ungeschehen machen. Das geht aber nicht mehr. Wir haben daraus gelernt und machen es besser. Der Hauptunterschied ist, dass alles, was in Berlin bei der Charité geschieht, mit einem massiven Einsatz von Bundesgeldern erfolgt. Ich würde mir wünschen, dass die Zentren der Spitzenmedizin in Deutschland und Bayern ebenfalls vom Bund gefördert würden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Unter dem Dach des TUM-Klinikums entsteht also ein echter Leuchtturm für die Herz- und Gefäßmedizin. Die zweite große Weichenstellung, die mit diesem Gesetzentwurf vorgenommen wird, ist die Schaffung einer neuen Struktur, die wir in Bayern in dieser Form noch nicht haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der M1 – Munich Medicine Alliance – stoßen wir in die Liga der Größten und Besten vor. Nehme ich einfach einmal die Zahl der Betten, sind wir mit 3.420 Planbetten im LMU-Klinikum, TUM-Klinikum und Helmholtz Zentrum klar die Nummer eins in Deutschland. Sehe ich mir die wissenschaftliche Leistung von TUM plus LMU und Helmholtz Zentrum an, sind wir klar die Nummer eins in Deutschland. Dies ist am Ende auch unser Anspruch. Wir wollen verdeutlichen, dass das, was wir auf verschiedene Einrichtungen in München verteilt haben, tatsächlich mehr als die Summe der Teile und die klare Nummer eins ist. Wir wollen aber nicht nur quasi die Hosenträger schnalzen lassen, sondern tatsächlich eine neue Gemeinsamkeit organisieren. Lieber Herr Kollege Brannekämper, wir haben oft darüber gesprochen: Endlich haben wir eine Struktur, in der man gemeinsame Datenräume schaffen kann. Es soll inhaltlich befüllt werden. Herr Kollege Oetzinger hat gesagt, es geht nicht nur um die Hülle, sondern um das, was darin passiert, darum, ein gemeinsames Datenintegrationszentrum zu schaffen. Wir wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, endlich auch beim Thema medizinische Studien wieder den Anschluss an die Welt finden und nicht nur jammern, dass wir nicht mehr die "Apotheke der Welt" sind, sondern endlich etwas dafür tun, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir wieder die "Apotheke der Welt" werden können. Wir haben alles, was dafür nötig ist, und mit einem Zentrum für klinische Studien werden wir uns auch in die Lage versetzen, hier wieder Anschluss zu finden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn es andernorts nicht geschieht, machen wir es in Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ja, liebe Frau Kollegin Osgyan und andere, das ist schon ein bisschen Blaupause. Wir tun es jetzt in München, weil es sich hier aufdrängt und die Akteure selbst nach vielen Gesprächen so weit waren, dass sie gesagt haben, wir trauen uns, die Grenzen unserer Universität ein Stück weit zu sprengen, und wollen hier mehr gemeinsam machen. Aber es ist auch ein bisschen Blaupause für andere Regionen. In der Metropolregion Nürnberg-Erlangen sehe ich das genauso. Auch dort habe ich die Akteure eingeladen, in Gespräche zu treten, wie man die Grenzen der universitären Krankenhauswelt und der Plankrankenhauswelt vielleicht sogar ein Stück weit auflösen kann. Wir werden dort nichts verordnen, genauso wenig, wie wir es hier getan haben, sondern wir ermuntern dazu, solche Möglichkeiten auszuprobieren. Mehr noch: Wir werden hier nicht stehen bleiben, sondern selbstverständlich versuchen, bayernweit Zentren zu schaffen. Wir haben das mit dem Bayerischen Zentrum für Krebsforschung getan, das absolut führend ist und tolle Ergebnisse liefert. Alle Uniklinika sind hier gemeinsam am Start. Wir tun das jetzt neu mit einem Bayerischen Zentrum für Infektionsforschung. Die Infektionsmedizin ist, wie wir in der Corona-Pandemie gesehen haben, eminent wichtig, um zu verstehen, was hier eigentlich passiert. Der Zentrums- und Netzwerkansatz ist das, was wir in der Universitätsmedizin zu leben versuchen. Ich kann aus der letzten Sitzung von Universitätsmedizin Bayern berichten, dass alle dort dasselbe Ziel verfolgen. Deswegen ist es so wichtig, diesen Rückenwind auch mit dem Gesetzentwurf zu geben. Lassen mich als Letztes – noch passend dazu – sagen: Ich bin sehr dankbar, dass wir auf der Zielgeraden der Beratung hier noch einen Änderungsantrag einbringen konnten; denn wir sehen jetzt mit der Krankenhausstrukturreform, dass wir auch die Welt der Plankrankenhäuser ein Stück weit neu denken müssen. Wir haben, was völlig richtig ist, herausragende Plankrankenhäuser, die sich zum Teil auch im akademischen Bereich engagieren. Wo immer dies geschieht, wollen wir auch neue Möglichkeiten eröffnen. Das heißt, Hochschulmedizin und Hochschulambulanz passiert nicht mehr automatisch nur dort, wo Universitätsklinikum draufsteht, sondern auch andernorts. Diese Möglichkeiten wollen wir eröffnen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass es im Wege der parlamentarischen Beratung möglich war, hier noch eine Änderung vorzunehmen und auch Plankrankenhäuser, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, in die Lage zu versetzen, an einzelnen Stellen den Nachweis zu erbringen, dass sie exzellente Medizin auf Hochschulniveau bieten. Deswegen ist, meine Damen und Herren, heute ein großer Tag für die Universitätsmedizin in Bayern, ein guter Tag für die Hochschulmedizin und vor allem für die Patientinnen und Patienten, die sich jeden Tag gerne darauf verlassen, dass sie in Bayern Spitzenmedizin erhalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Es gibt eine weitere Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Prof. Hahn.

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Prof. Dr. Ingo Hahn AfD

Geschätzter Herr Minister Blume von der CSU, Sie haben ja sehr stolz erwähnt, dass hier sozusagen ein deutsches Zentrum geschaffen wird. Gleichzeitig haben Sie auch erwähnt, dass der einzige international zur Kenntnis genommene Name die TU, also die Technische Universität ist, ein deutscher Name. Trotzdem haben Sie hier wieder im Einklang mit den GRÜNEN einen angelsächsischen Namen, nämlich "M1 – Munich Medicine Alliance" vorgeschlagen. Dann müssen Sie sich doch die Frage gefallen lassen, für wen Sie das tun. Tun Sie das für die Bayern und die Deutschen, die hier leben? Warum nehmen Sie, wenn die TU als Name so erfolgreich ist, hier nicht auch einen deutschen Namen für dieses Dach und benennen es so, dass gerade Ihre Patienten, die Ihnen so am Herzen liegen, auch etwas damit anfangen können?

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Ilse Aigner

Bitte, Herr Staatsminister. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Lieber Herr Prof. Hahn, Ihr Versuch, bei jedem Thema, ob Konzertsaal oder Universitätsklinikum, uns als Regierungsfraktion in ein Bett mit den GRÜNEN zu legen, ist völlig untauglich. Dies will keiner. Das wird auch jeder abstreiten. In der Sache liegen Sie falsch. International interessiert sich kein Mensch dafür, welche Sprache das ist. Wahrscheinlich wissen es die meisten gar nicht. (Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Das ist ein deutscher Name!) Entscheidend ist: Wir stehen nicht nur im deutschen Wettbewerb. Wir haben den Anspruch, hier ein europäisches und internationales Zentrum zu schaffen. Dafür verwenden wir die Begrifflichkeiten, die international verstanden werden. Für Sie haben wir uns aber überlegt, es ganz einfach zu machen, damit die AfD keine Probleme mit der Aussprache hat. Sie können gerne von "M1" sprechen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Weitere Wortmeldung liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/1821, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/2459 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 19/2829. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/2829. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen! – Das ist die AfD-Fraktion. So beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Vielen Dank. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen! – Das ist die AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/2459 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt eintreten, gebe ich noch die Ergebnisse der vorher durchgeführten Wahlen einer Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags sowie eines Schriftführers bekannt. Ich komme zunächst zur Wahl einer Vizepräsidentin – Tagesordnungspunkt 7. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. An der Wahl haben 152 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig waren keine Stimmen. Auf Frau Abgeordnete Elena Roon entfielen 25 Ja-Stimmen und 126 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter. Damit hat Frau Kollegin Elena Roon nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Als Nächstes gebe ich das Ergebnis der Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – Tagesordnungspunkt 8 – bekannt. An der Wahl haben 152 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültigen Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Florian Köhler entfielen 24 Ja-Stimmen und 126 Nein-Stimmen. (Zurufe: Oh!) Der Stimme enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Florian Köhler nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 sind hiermit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 19/2012) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Als Erstem erteile ich Herrn Kollegen Peter Tomaschko das Wort.

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Peter Tomaschko CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Wir haben eine enorme Dynamik im Bildungsbereich und gleichzeitig enorm große Herausforderungen. Die Pisa-Ergebnisse sind deutschlandweit besorgniserregend. Bayerns Schülerinnen und Schüler belegen zwar im Vergleich der Bundesländer in allen Rankings Spitzenplätze, doch darauf, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dürfen wir uns nicht ausruhen. Unser Anspruch ist höchste Qualität und beste Bildungsgerechtigkeit für jeden Schüler und jede Schülerin. Wir arbeiten deswegen kontinuierlich an der Weiterentwicklung unseres Bildungssystems. Auch die heutige Änderung am Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist ein wichtiger Baustein, um unsere Schulen auch zukünftig gut aufzustellen. Ich greife vier Punkte heraus. Erstens geht es um Vereinfachungen und damit auch um Bürokratieabbau, beispielsweise beim mittleren Schulabschluss beim erfolgreichen Besuch von Integrationsvorklassen an Fachoberschulen. Meine Damen und Herren, für uns als CSU-Fraktion ist es besonders wichtig, dass wir unsere Schulen entlasten und die tägliche Arbeit an den Schulen durch den Abbau von bürokratischen Hürden deutlich vereinfachen. Die Schulen müssen sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, nämlich auf den Unterricht und die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Bürokratie darf diese wertvolle Arbeit nicht blockieren. Unser heute vorliegender Gesetzentwurf sieht deswegen wesentliche Änderungen vor. Wir wollen die Mittelschulen entlasten. Bislang müssen Schülerinnen und Schüler der Integrationsvorklassen an Fachoberschulen zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses an Externenprüfungen teilnehmen, welche in der Regel an Mittelschulen stattfinden und diese natürlich belasten. Diese Externenprüfungen müssen zukünftig nicht mehr an den Mittelschulen stattfinden. Das erspart diesen künftig eine Menge Arbeit. Ich denke, das ist ein sinnvoller und wichtiger Baustein, um unsere Mittelschulen zu entlasten. Der zweite und, wie ich glaube, wichtigste Punkt des Gesetzentwurfs ist die konsequente Sprachvermittlung und die Werte- und Demokratieerziehung in den Deutschklassen an unseren Schulen. Wir stärken damit die Integration an unseren bayerischen Schulen. Die erfolgreiche Integration an Schulen ist entscheidend für den Schulerfolg und damit für den Bildungserfolg. Leider hat sich in der jüngsten Pisa-Studie gezeigt, dass der Kompetenzrückgang bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund gerade in der ersten Generation besonders hoch ausfällt. Wir können und wollen das nicht hinnehmen. Deshalb müssen wir diese Gruppe gezielt in den Blick nehmen. Da gehört die konsequente Sprachvermittlung von Beginn an ganz wesentlich dazu und ist entscheidend. Meine Damen und Herren, nur wer die deutsche Sprache beherrscht, ist in der Lage, dem Unterricht zu folgen. Die Sprache ist letztendlich der Schlüssel zur Teilhabe an der Bildung. Wir führen deshalb das erfolgreiche Modell der Brückenklassen als Deutschklassen fort. Das machen wir aber nicht nur an den Mittelschulen – hier geht es auch wieder um die Entlastung –, sondern beispielsweise auch an Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen. Wir betonen in diesem Gesetzentwurf eben auch zur Klarstellung, damit keine Missverständnisse entstehen, dass es sich dabei natürlich nicht um eine Gymnasial- oder Realschulklasse handelt. Die Zugangsvoraussetzungen und die Übertrittsregelungen bleiben unberührt, aber wir werden eben alle Schularten gleich in diese Sprachvermittlung und Integrationsarbeit einbinden. Ich betone ganz deutlich: Wir fordern hier auch die Integration ein. Das ist unsere Aufgabe. Deswegen findet in diesen Klassen auch ganz speziell und ganz vertieft Werte- und Demokratieerziehung statt. Wir entlasten damit auch die "normalen" Klassen, da hier dann wieder zügiger gearbeitet werden kann. Der dritte Punkt betrifft die Digitalisierung, beispielsweise hier jetzt bei der Schulbedarfsplanung. Wir wollen Digitalisierung verstärkt nutzen, um Schulen zu entlasten. Bisher hatten die Kommunen bei der Schulbedarfsplanung das Problem, dass die Daten oft ungenau oder nicht ausreichend waren. Mit den Änderungen am Gesetz haben wir jetzt die Möglichkeit, dass vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung automatisch genaue digitale Daten zur Verfügung gestellt werden können. Das entlastet insbesondere größere Kommunen und Städte. Für uns als CSU-Fraktion ist das ein erster – ich betone: erster – und wichtiger Schritt. Hier müssen natürlich noch viele, viele Schritte folgen, damit wir auch im Bereich des Kultusministeriums Digitalisierung wesentlich gezielter, wesentlich effektiver nutzen. Hier gibt es ganz viele Möglichkeiten. Wir haben dazu als CSU-Fraktion auch ein Antragspaket gemacht und dafür sehr breite Zustimmung im Bildungsausschuss bekommen. Ich denke, hier sind wir gemeinsam mit dem KM auf einem sehr guten Weg. Der vierte und letzte Punkt, den ich ansprechen möchte: Wir werden mit diesem Gesetzentwurf auch in die Schaffung moderner und effektiver Strukturen im Kultusministerium einsteigen. Als erster Schritt wird jetzt hier die Qualitätsagentur an das ISB angegliedert. Meine Damen und Herren, zu einem zukunftsfähigen Bildungsland gehören neben digitalisierten Schulen auch moderne, effiziente und schlagkräftige Strukturen. Die Anforderungen ändern sich. Deswegen müssen wir mit der Zeit gehen und auch Strukturen weiterentwickeln. Als Änderungen im heute vorliegenden Gesetzentwurf sind hierfür eben die Angliederung der Qualitätsagentur an das ISB und Anpassungen im Bereich der Staatsinstitute zu nennen. Ich glaube, dass wir mit diesen genannten Punkten auf dem richtigen Weg sind. Klar ist aber eben auch, dass wir nur von einem ersten Schritt sprechen. Hier müssen noch viele, viele weitere Schritte folgen, damit wir unser ganzes Schulsystem zukunftsfest machen und den neuen zusätzlichen Aufgaben gerecht werden. Ich würde mal sagen, wir müssen den altehrwürdigen Dampfer Kultusministerium zu einem wendigen Sportboot machen, und bin mir sicher, dass wir auf einem guten Weg sind. Gemeinsam werden wir die Grundlagen schaffen können, damit wir hier effizient arbeiten und bestmögliche Bildung in unseren Schulen erhalten. Ich bitte Sie um Unterstützung für diese Gesetzesänderung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht Kollegin Ramona Storm für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Ramona Storm AfD

Wertes Präsidium, werte Kollegen! Unsere Schulen sind leider in allen Bereichen in eine massive Schräglage geraten. Die teilweise unterirdischen Pisa-Ergebnisse belegen dies nur allzu deutlich. Die Jugendlichen in Deutschland haben die bisher schlechteste Leistung erbracht und schneiden dabei in Mathematik, im Lesen und in den Naturwissenschaften deutlich unzureichender ab als noch bei der letzten Studie. Bedenklich ist, dass ein Drittel der 15-Jährigen in mindestens einem der drei getesteten Felder nur sehr geringe Kompetenzen aufweist. Jeder sechste Jugendliche hat in allen drei Bereichen deutliche Mängel. Bedenklich ist auch, dass der Anteil der besonders leistungsstarken Schüler erneut gesunken ist. Wir haben also immer mehr schlechte und immer weniger gute Schüler. Da mutet der Gesetzentwurf der Staatsregierung etwas hilflos an. Ein großer Wurf ist er nicht, sondern nur ein mickriges Würfchen, das nur an den Symptomen herumdoktert und das eigentlich Problem nicht angeht. Der Grund für die schlechten Leistungen ist nämlich unter anderem – ich betone: unter anderem, also nicht nur – der hohe Migrantenanteil in den Klassen, der wegen der selbstzerstörerischen Willkommenskultur auch weiterhin rasant steigen wird. Es entspricht dem klaren Menschenverstand, dass die Leistungen in den Schulen immer weiter abstürzen, wenn immer mehr Kinder im Unterricht sitzen, die kaum oder nur sehr schlecht Deutsch sprechen können. Sie können dem Lernstoff nicht folgen und ziehen somit auch die Leistung der anderen Schüler deutlich herab. Ein weiterer Grund sind sicherlich auch die drakonischen, sachlich nicht begründeten und übergriffigen Corona-Maßnahmen. Die umfassenden Schulschließungen waren grundlegend falsch und kontraproduktiv. Das gibt jetzt selbst Gesundheitsminister Lauterbach zu, und er meint, dass man es damals nicht besser gewusst habe. Unbedingt erwähnen möchte ich auch, dass auch die Staatsregierung zu den Scharfmachern zählte und von allen bayerischen Kartellparteien dabei vollumfänglich unterstützt worden ist. Nun komme ich zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs: Bislang müssen Schüler der Integrationsvorklassen an Fachoberschulen zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses an Externenprüfungen teilnehmen. Künftig soll bei erfolgtem Besuch der Integrationsvorklassen an der Fachoberschule die Verleihung eines mittleren Schulabschlusses ohne Externenprüfung ermöglicht werden. Hier hatten wir grundsätzlich Bedenken; denn wir wollen, dass an den bayerischen Schulen Leistung gefordert und der Wissensstand der Schüler abgefragt und geprüft wird. Es kann nicht sein, dass die Schüler nur in Klassen sitzen und nach Ablauf der Schulzeit automatisch einen Abschluss bekommen, sich diesen Abschluss also quasi ersitzen können. Einen Schulabschluss darf nur erhalten, wer entsprechend gute Noten hat. Wir wollen und werden verhindern, dass mit dem deutschen Pass, der durch Grundsatzänderung mittlerweile zur Ramschware verkommen ist, als Zugabe auch noch ein Schulabschluss ausgehändigt wird, sozusagen ein Rundumsorglos-Paket, das über die Qualifikation der betreffenden Personen überhaupt nichts mehr aussagt. Auch die Anerkennung ausländischer Zeugnisse muss weiterhin scharf geprüft werden. Hier gibt es die Tendenz, dass man einfach und schnell alles anerkennt. Gegen präzisere Daten für die örtliche Schulbedarfsplanung ist aus unserer Sicht natürlich nichts einzuwenden. Ohne genaue und vorausschauende Planung wird der Schulbetrieb zusätzlich erschwert. Klar ist auch, dass Schüler mit nicht deutscher Muttersprache, die den Unterricht aufgrund ihrer unzureichenden Sprachkenntnisse noch nicht besuchen können, den Unterricht in speziellen Klassen oder Unterrichtsgruppen besuchen müssen. Bislang gibt es keinen Gleichklang der Anforderungen an die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit für den Umgang mit Schülern bei sämtlichen Gruppen des schulischen Personals. Das muss geändert werden. Die Eingliederung der Qualitätsagentur in das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, das ISB, können wir ebenfalls mittragen. Ob das ASD-Altverfahren bis zum Jahr 2028 abgeschlossen werden kann, steht noch immer in den Sternen. Das ASV-/ASD-Projekt startete bereits im Schuljahr 2013/14. Die Kosten haben sich von rund 10 Millionen Euro auf etwa 270 Millionen Euro vervielfacht. Das ist mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte. Insgesamt finden wir den Gesetzentwurf enttäuschend, da er an den heftigen Problemen an Bayerns Schulen nicht viel ändert. Weil es sich aber großteils nur um kosmetische Operationen handelt, die sachlich begründet werden können und technisch notwendig sind, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Frau Kollegin, es liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von der Kollegin Gabi Schmidt vor. – Bitte schön.

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Gabi Schmidt FREIE WÄHLER

Frau Kollegin, da Sie unsere Schüler, Lehrer und das Schulsystem unter Generalverdacht stellen, möchte ich bloß darauf hinweisen, dass es schon immer Zeiten gab, in denen das Schulsystem nicht bei jedem gegriffen hat. Wir haben schon mal Schülerinnen entlassen, die sagten: Die Erde könnte auch eine Scheibe sein. – Wir haben zur Ergänzung ein gutes Erwachsenenbildungssystem, und ich kann das dann wirklich nur empfehlen. Ich finde es einfach unverschämt, auf Migranten zu schimpfen, (Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) dass die unsere Schulen verschlechtern. Also nutzen Sie bitte unser Bildungssystem, und informieren Sie sich da besser. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Frau Kollegin Storm verzichtet? – Dann spricht als Nächster der Kollege Dr. Martin Brunnhuber für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. – Ach so, wollten Sie noch was sagen? – Nein. – So, jetzt spricht Dr. Brunnhuber.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf den Tribünen! Mir hat Peters Vergleich mit diesem Sportboot ganz gut gefallen; aber ich würde es nicht Sportboot nennen, sondern das Traumschiff mit unserer Kapitänin Anna Stolz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Ja!) Für dieses Traumschiff brauchen wir natürlich notwendige Anpassungen. Da ist immer was zu reparieren. Wir reparieren dieses Traumschiff jetzt mit den notwendigen Änderungen im BayEUG. Ich will die Änderungen ganz kurz noch mal aufzählen. Diese notwendigen Änderungen – das sind die Artikel 16 und 25 – ermöglichen die Verleihung des mittleren Schulabschlusses an der FOS-Vorklasse. In den Integrationsvorklassen kann man jetzt nicht durch die Externenprüfung an einer Mittelschule, sondern direkt an der Integrationsvorklasse den mittleren Schulabschluss erwerben. Das ist konsequent und dient eigentlich der Integration dahin gehend, dass leistungsfähige Schüler mit nicht deutscher Muttersprache einfach einen Schnellzug bekommen und in die FOS einsteigen können. Das ist das Erste. Das Zweite ist die Klarstellung in Bezug auf die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit nicht deutscher Muttersprache: Da hat Herr Tomaschko schon aufgeführt, welche guten Möglichkeiten es jetzt an allen Schularten gibt, am Gymnasium, an der Realschule, und jetzt auch an der Mittelschule. Da muss man jetzt einfach noch mal nachschärfen: Die schulartübergreifenden Beschulungsmodelle beinhalten kein Wahlrecht, sondern es wird die nächste Sprengelschule ausgewählt. Das ist auch gut und dient der Erleichterung und dem Abbau von Bürokratie. Die gesetzliche Klarstellung für die persönliche Eignung wird ausgeweitet: Für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal gelten jetzt die gleichen Anforderungen. Das bezieht sich auf die polizeilichen Führungszeugnisse und darauf, dass es keine Verurteilungen wegen Straftaten gibt. Die letzte Änderung hat Herr Tomaschko schon gut ausgeführt. Das ist die Einführung einer geografischen Gitterzelle. Das dient dazu, dass man in der Schulstatistik genauere Daten ermitteln kann. Wichtig dabei ist: Es fällt keinerlei Bürokratieaufwand an. Die Daten sind schon vorhanden und erhoben. Für die Schulen und Kommunen entsteht kein Aufwand. Zur Eingliederung der Qualitätsagentur in das ISB muss man sagen: Das ist einfach wieder zurückgenommen worden. Man hat festgestellt: Wenn diese enge Verzahnung einfach in einem Institut vorhanden ist, tut man sich leichter. Das ist nur konsequent. Der letzte Punkt – und dann will ich schon schließen – ist die Verlängerung des ASD-Altverfahrens: Das müssen wir machen, weil wir alle dafür gestimmt haben, dass es eine etappenweise Einführung gibt. Wichtig dabei ist: Wir sind im Plan. Wir sind im Fahrwasser mit unserer Kapitänin Frau Anna Stolz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht als Nächste Frau Kollegin Gabriele Triebel. – Die verschiedenen Schiffarten haben wir jetzt geklärt? – Bitte schön, Frau Kollegin Triebel.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits in der Ersten Lesung angekündigt, werden wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf zustimmen. Die vorliegenden Änderungen betreffen aktuelle Neustrukturierungen und auch redaktionelle Änderungen. Welche es in der Hauptsache sind, haben wir jetzt schon gehört. Ich möchte nur zwei Punkte herausstellen: Die Kultusministerkonferenz hat die Stundentafel der Integrationsklassen geprüft und festgestellt, dass mit dem erfolgreichen Bestehen auch der mittlere Schulabschluss in den Integrationsvorklassen inkludiert sei. Das setzen wir jetzt in Bayern um, und das begrüßen wir sehr. Des Weiteren werden die besonderen Spracherwerbsklassen geregelt, wie die Deutschklassen, mit denen ab dem kommenden Schuljahr gestartet werden soll. Das sehe ich als einen sehr wichtigen Punkt, aber wir wissen: Spracherwerb funktioniert eigentlich am besten, wenn er alltagsintegriert ist. Wir hatten im vorletzten Jahr eine Anhörung zu den Brückenklassen. Alle Experten, die anwesend waren, haben gesagt: Ja, es ist gut und recht, solche Extraklassen, besondere Klassen, zu haben, aber wir dürfen diesen alltagsintegrierten Spracherwerb nicht vernachlässigen; denn die Kinder sprechen und lernen am besten Deutsch, wenn sie mit Native Speakers, wie man das neudeutsch sagt, zusammen sind. (Heiterkeit des Abgeordneten Bernhard Pohl (CSU)) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei der Ersten Lesung habe ich bereits eine Einordnung dieses Gesetzesentwurfs abgegeben. Die jetzigen Anpassungen sind gut und notwendig; aber der größere Wurf ist es jetzt nicht. Es ist klar, dass die Staatsregierung bzw. der Kollege von den FREIEN WÄHLERN sagt, es sei ein Traumschiff. Ich möchte am Schluss noch auf eine andere Schiffsart eingehen, die für mich treffender ist. Wir warten auf einen größeren Wurf: mehr Chancengerechtigkeit, eine zeitgemäße Lehrkräfteausbildung, eine pädagogisch unterfütterte Digitalisierung des Unterrichts, mehr Praxisbezug, Entrümpelung der Lehrpläne, neue Lernmodelle, mehr Eigenständigkeit für Schulen, eine innovative Prüfungskultur, vor allem in digitaler Hinsicht, und mehr politische Bildung. – Ja, das sind große Bausteine, die wir auch in unserem Schulsystem brauchen, ausbauen und besser bedienen müssen. Gerade auf den letzten Punkt der politischen Bildung möchte ich noch einmal besonders eingehen, weil wir gerade gestern und letzte Woche zwei hervorragende Modellversuche gesehen haben, die jetzt zum Abschluss kamen: zum einen die SMV an den Grundschulen und zum anderen Schulparlamente an den weiterführenden Schulen. Wir – die Kollegen, die bei dieser Abschlussveranstaltung dabei waren, und gestern auch Sie, Frau Ministerin – waren uns alle einig, dass das hervorragende Schulversuche sind, die wir unbedingt gerade jetzt im Hinblick auf die vor uns stehenden Herausforderungen der Demokratie in die Schulen bringen müssen, damit Demokratie hier auch erlebbar wird, dass die Kinder nicht nur Wissen in sich reinschaufeln, sondern dass sie wissen, wie es ist, wenn man anderen zuhören muss, wenn man wählen geht, wenn man sich präsentieren muss und wenn man respektvoll miteinander umgeht. Dazu würde ich mir einen Gesetzentwurf wünschen, um genau diese politische und demokratische Bildung im BayEUG festzuzurren, mit den entsprechenden Mitteln zu hinterlegen – darüber haben wir gestern auch gesprochen – und Strukturen dafür zu schaffen, weil gerade die demokratische Bildung das nötig hat. Solch tolle Schulmodelle in die Fläche zu bringen und hier festzuzurren, das wär's. Die Kollegen sprachen von Schiffsmodellen. Ich glaube, unser Kultusministerium ist ein großes Containerschiff. Es ist viel drauf, und es muss auch viel drauf sein, aber man sollte jetzt langsam einmal schauen, was wir für den neuen Kurs, den wir haben, brauchen, was draufbleiben muss und was wir doch abgeben können. Da wünschte ich mir von Ihnen, Frau Ministerin, etwas mehr Mut, aber Sie haben ja noch vier Jahre Zeit. Seien Sie gewiss: Bei guten Neuerungen sind wir auf jeden Fall dabei. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Nicole Bäumler.

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Nicole Bäumler SPD

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als SPD-Fraktion werden uns enthalten, und ich möchte das gerne auch begründen: Bei einem Großteil der Änderungen, die schon ausführlich erläutert wurden, gehen wir grundsätzlich gerne mit, aber bei der Abschaffung der Abschlussprüfungen in den Integrationsvorklassen können wir aus der Perspektive der Bildungsgerechtigkeit eben nicht mitgehen. Ich möchte dazu ein Beispiel aufführen: Letzte Woche durfte ich bei einer Veranstaltung unter anderem drei motivierte und engagierte Schülerinnen und Schüler kennenlernen, die vor wenigen Tagen an einer Mittelschule die Abschlussprüfungen zum mittleren Schulabschluss erfolgreich abgelegt hatten. Diese drei Jugendlichen leben jeweils seit etwa drei Jahren in Deutschland, und ihre Muttersprache ist nicht Deutsch. Damit würden sie formal die Voraussetzungen für den Besuch der Integrationsvorklasse an der Fachoberschule erfüllen und hätten statt an der Mittelschule ihren Schulabschluss eben auch dort machen können. Bisher haben die M10-Klassen an den Mittelschulen und die Integrationsvorklassen an den Fachoberschulen genau die gleichen Abschlussprüfungen für diesen Schulabschluss geschrieben. Im kommenden Schuljahr soll sich das nun nach dem Wunsch der Staatsregierung ändern: Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen müssen ebenso wie an Realschulen nach wie vor die Abschlussprüfungen für den Schulabschluss schreiben. Die Schülerinnen und Schüler in den Integrationsvorklassen erhalten den Schulabschluss dann ohne Abschlussprüfungen – so der Wunsch der Staatsregierung. Das ist weder fair noch logisch. Das sage ich als Lehrerin, die mehrere Jahre in den Integrationsvorklassen an einer Fachoberschule unterrichtet hat, und zwar engagierte und motivierte Schülerinnen und Schüler. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Das sage ich aber auch als Bildungspolitikerin, die sich in den letzten Wochen mit mehreren Lehrkräften und auch Schülerinnen und Schülern verschiedener Schularten zu diesem Thema ausgetauscht hat. Mehr als Kopfschütteln hatten meine Gesprächspartner für diese Gesetzesänderung nicht übrig; denn auch sie finden: Es ist weder logisch noch fair. Für die Gesetzesänderung gibt es genau einen Grund: den hausgemachten Lehrkräftemangel. Es ist absolut unstrittig, dass wir vor allem Mittelschulen entlasten müssen. Hier gibt es aber aus meiner Sicht definitiv andere Wege. (Beifall bei der SPD) Man könnte die Fachoberschulen bei der Externenprüfung für die Integrationsvorklassen zum Beispiel offiziell tiefer einbinden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften der Mittelschulen und Fachoberschulen, wie sie übrigens vielerorts seit der Einführung der Integrationsklassen gelebte Praxis ist, wäre ein solch alternativer Weg. Das sage ich, und das sagen eben auch die Lehrkräfte aus Fachoberschulen, die Integrationsvorklassen unterrichten und mit denen ich mich unterhalten habe. Das Schlimmste an dieser Gesetzesänderung – das muss ich leider sagen – ist, dass man damit der AfD Futter und Anlass für ihre Hetze liefert; wir haben es im Redebeitrag gehört. Das ist von der Staatsregierung erstens handwerklich schlecht gemacht und zweitens politisch total unüberlegt; denn wie ich bereits gesagt habe, und das möchte ich noch einmal betonen: In den Integrationsvorklassen sitzen engagierte und motivierte Jugendliche, die aus anderen Ländern kommen. Sie werden jetzt zur Zielscheibe dieser rechten Hetze. Man hätte ein relativ kleines Problem mit relativ kleinen Änderungen – nämlich durch Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Schularten – gut beheben können, statt Abschlussprüfungen abzuschaffen. Stattdessen hat man sich aber für ein überdimensioniertes Werkzeug entschieden, das am Ende leider auch noch ausländerfeindliche Haltungen verstärkt. Von Gesetzen dieser Machart distanzieren wir uns als SPD-Fraktion. Weil wir dem Rest aber zustimmen, werden wir uns insgesamt enthalten. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/2012 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 19/2731 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen vorgenommen werden. Hierzu verweise ich auf Drucksache 19/2731. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Keine. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion ist das dann so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Keine. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion ist das Gesetz damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen". Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (Drs. 19/2133) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/2133 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr auf der Drucksache 19/2773 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. August 2024" eingefügt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/2773. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das ganze Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes". Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Förderung der Bundeswehr in Bayern (Drs. 19/1556) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Wolfgang Fackler für die CSU-Fraktion.

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Wolfgang Fackler CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der CSU sind der verlässliche Partner der Bundeswehr. Wir wissen: Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Deshalb setzen wir uns für mehr Sicherheit in Bayern und in Deutschland ein. Wir nutzen die Möglichkeiten des Föderalismus. Wir sorgen mit unserem Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr für optimale Rahmenbedingungen für die Bundeswehr in Bayern. Ich sage: Dieses Gesetz zu verabschieden ist notwendig. Es ist zielführend. Es ist richtig. Es ist deutschlandweit einmalig. Es ist bundesweit anerkannt und wird in höchsten Tönen gelobt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz hat Vorbildfunktion. Ich danke unserem Ministerpräsidenten und der Staatsregierung für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir setzen damit auch ein wichtiges Zeichen zur richtigen Zeit. Was aber tun die links-grüne Seite des Parlaments und verschiedene Verbände? – Wenn ich so manche Rhetorik verfolge, stelle ich fest: Sie leisten wie erwartet reflexartig Widerstand. "Frieden schaffen ohne Waffen" ist das eigentliche Credo, das bei denjenigen, die dieses Gesetz ablehnen, dahintersteckt. Diese Ablehnung verschafft vielleicht ein moralisches Hochgefühl. Aber die Chefstrategen im Kreml werden diese Haltung nicht belohnen. Vielmehr werden sich die Kreml-Strategen über die pazifistische Renaissance linker politischer Kräfte in Deutschland freuen, weil mit ihr unsere Verteidigungsfähigkeit von innen heraus geschwächt wird. Die rechts außen hier im Parlament hat der Kreml bereits auf seine Seite gebracht, wie auch immer. (Christoph Maier (AfD): Unsinn!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Linken müssen lediglich die politischen Reflexe aktiviert werden. Aber weder Verweigerungshaltung noch ideologische Blockaden machen uns verteidigungsfähig. Vielmehr sind Aufmerksamkeit, Respekt und gesellschaftlicher Rückhalt für die Bundeswehr und einen wehrhaften Staat entscheidend, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU) Für Ihre Ziele verdrehen die linken GRÜNEN sogar die Tatsachen. Zivilklauseln an Universitäten sind aus der Zeit gefallen. Sie sind ein Relikt der außenpolitischen Scheinsicherheit. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) – Sie sind anscheinend auch in der Scheinsicherheit hängen geblieben, in der Sie es sich gemütlich gemacht haben. Zivilklauseln sind – dazu gibt es eine ganz klar vorgetragene Meinung – verfassungswidrig. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Wenn sich Universitäten mit einer Zivilklausel selbst verbieten, in alle Richtungen forschen zu dürfen, dann ist das eine Einschränkung ihrer Wissenschaftsfreiheit. So ist die Lage der Dinge. Sie von den GRÜNEN verdrehen die Tatsachen. Die Meinung, dass Zivilklauseln verfassungswidrig sind, vertrat der Deutsche Hochschulverband schon in einer Resolution im Jahr 2014. Es geht um den Schutz der Forschungsfreiheit in Bayern in Bezug auf militärische Forschung. Wir brauchen bestmögliche Ausrüstung. Wir brauchen Tempo und Dynamik, um bei der Forschung weltweit nicht abgehängt zu werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU) Das Gleiche gilt übrigens auch für die Öffnung der Schulen für die Bundeswehr. Wir brauchen dringend einen Einblick in die Welt der Sicherheitspolitik von anerkannten Experten. Seit Clausewitz wissen wir: Jeder Bürger eines Staates ist auch der geborene Verteidiger dieses Staates. (Christoph Maier (AfD): Die Patrioten sind die besten!) Diese harte Wahrheit muss man leider so früh wie möglich vermitteln, um Bürger zu mündigen Bürgern zu machen. Meine Damen und Herren, deshalb haben wir in Deutschland aber noch lange keine Militarisierung. Wir lassen es nicht zu, dass der Bundeswehr aus ideologischen Interessen an Schulen die kalte Schulter gezeigt wird. Übrigens ist jeder Lehrer Staatsdiener und diesem Staat verpflichtet. Der Artikel 2 Absatz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sagt ganz klar: "Die Schulen haben insbesondere die Aufgabe, (…) die Bereitschaft zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern (…)" Das heißt: Wenn an der Schule ein Pazifist ist, ist die Schule dennoch in der Pflicht, den Schülerinnen und Schülern auch eine vom Pazifismus abweichende Meinung vorzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, wiederum haben Sie damit die Tatsachen verdreht. (Beifall bei der CSU) Wir schaffen mit unserem Gesetz Klarheit; denn es geht um die Ausgestaltung und Fokussierung auf die Zeitenwende. Unsere Bürger brauchen Klarheit und Orientierung. Wir tun dies aus bayerischer Sicht mit diesem Gesetzentwurf. Ich danke allen, die an ihm mitgewirkt haben. Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Es liegt eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Benjamin Adjei von den GRÜNEN vor.

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Benjamin Adjei GRÜNE

Herr Kollege Fackler, meine erste Frage an Sie lautet: Haben Sie gerade dem Großteil der Lehrkräfte und insbesondere auch der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstellt, ideologisch zu sein? Ich habe eine zweite Frage. Sie haben gesagt "in höchsten Tönen gelobt". Ich habe von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, vom Bayerischen Roten Kreuz und von Kirchen bisher eigentlich nur Kritik gehört. Können Sie bitte einmal sagen, was diese drei Organisationen, die ja für die Themen, die Sie ansprechen, sehr wichtig sind, an diesem Gesetzentwurf gelobt haben?

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Wolfgang Fackler CSU

Es ist ganz klar: Sie suchen immer das Haar in der Suppe. Das wissen wir schon. Ich habe das jetzt mehrfach ausgeführt. Ich möchte nur noch einmal auf das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen hinweisen. Dort steht die Aufgabe der Schulen ganz klar drin. (Benjamin Adjei (GRÜNE): Das ist keine Antwort!) Das ist keine pauschale Kritik. Sie gehen nur pauschal vor. Sie kümmern sich überhaupt nicht um Details. (Zuruf des Abgeordneten Jürgen Mistol (GRÜNE)) Ich glaube, das ist immer das Problem. Sie arbeiten einfach schlampig. Das muss ich Ihnen an dieser Stelle einfach vorhalten. (Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Stephanie Schuhknecht (GRÜNE))

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist der Kollege Dieter Arnold für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Dieter Arnold AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Förderung der Bundeswehr in Bayern wirft immer mehr Fragen auf, je öfter ich ihn lese. Die Bundesregierungen, sowohl die aktuelle als auch die vorangegangene, haben unser Militär systematisch kaputtgespart. Auch die CSU war daran nicht unbeteiligt. Das musste endlich aufhören. Aber warum? – Wegen Krieg. Überall auf der Welt brennt es, und plötzlich fällt der Politik wieder die Bundeswehr ein. Obwohl die NATO nicht explizit eine Mindeststärke an Soldaten fordert, zeigen neueste Berechnungen und strategische Planungen, dass Deutschland ein Kontingent von etwa 255.000 Soldaten benötigt. Aktuell sind lediglich rund 180.000 Soldaten im Dienst. Es fehlen also rund 75.000 Soldaten. Wie sollen wir unter diesen Bedingungen unserer Verantwortung in der NATO gerecht werden? Unsere Soldaten sind überlastet, und die Personaldecke ist dünn. Eine Aufstockung der Truppenstärke ist somit dringend erforderlich, um unsere Verteidigungsfähigkeit zu sichern und unsere Verpflichtungen innerhalb der NATO zu erfüllen. Unsere Bundeswehr verfügt über rund 900.000 Reservisten. Diese Zahl klingt beeindruckend. Doch der Gesundheits- und Einsatzzustand sowie auch der Einsatzstatus dieser Reservisten ist weitgehend ungeklärt. Mal ehrlich: Ich bin jetzt 51 Jahre alt und relativ fit. Ich war zwölf Jahre Soldat. Von meiner Belastbarkeit als aktiver Soldat bin ich aber meilenweit entfernt. Das geht, wie ich beim letzten Treffen mit meinen alten Kameraden feststellen musste, nicht nur mir so. Wir müssen auf jeden Fall sicherstellen, dass Reservisten regelmäßig geschult, ausgerüstet und medizinisch betreut werden, um die Einsatzbereitschaft für den Ernstfall zu sichern. Aber wo soll das stattfinden? In geschlossenen oder abgerissenen Kasernen? Auf Truppenübungsplätzen, die schon lange aufgegeben und dem Naturschutz übergeben wurden? Liebe GRÜNE, Naturschutz oder Landes- und Bündnisverteidigung? Entweder bauen wir Kasernen für unsere Soldaten oder neue Unterkünfte für illegale Zuwanderer. Es geht so nicht weiter. Schützen wir unsere Bevölkerung endlich. Sie hat es verdient. Verschenken wir nicht Steuergeld auf der ganzen Welt. (Beifall bei der AfD) Jetzt sollen plötzlich – natürlich mit sehr viel Steuergeld, mit was auch sonst – Probleme gelöst werden. Es fehlen oft grundlegende Einsatzmittel wie Munition, Gewehre, Ausrüstung, funktionierende Fahrzeuge, Panzer, Flugzeuge, Helikopter und vieles mehr. Dieser Mangel an Ausrüstung gefährdet nicht nur die Sicherheit unserer Soldaten, sondern auch unserer ganzen Nation. Gleichzeitig werden aber großzügig Waffen an die Ukraine verschenkt. Dies erinnert immer mehr an einen Stellvertreterkrieg und nicht an Landes- und Bündnisverteidigung. Fazit: Es fehlt sowohl an Personal als auch an Ausrüstung und Infrastruktur. Das muss sich ändern, und dafür steht die AfD. (Beifall bei der AfD) Beim letzten Mal sprach ich von Kriegstreiberei. Es hört nicht auf: Die Nato richtet in Wiesbaden die Ukraine-Kommandozentrale ein. Von den USA werden ab 2026 Langstreckenraketen und Marschflugkörper in Deutschland stationiert. Leute! 1983 sind gegen dieses Vorhaben noch über eine Million Menschen auf die Straße gegangen. Ist das alles schon vergessen? – Wir sind meiner Meinung nach schon mitten im Krieg. Ich hoffe für unsere Kinder und unsere Nachfahren, dass das Bundesgebiet nicht zum Kriegsschauplatz der Supermächte wird. Anscheinend haben wir aus der Geschichte nichts gelernt. (Beifall bei der AfD) Liebe SPD, ich erinnere an ein Zitat von Helmut Schmidt: "Lieber hundert Stunden umsonst verhandeln als eine Minute schießen." Wo ist Ihre Diplomatie? (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Lassen Sie uns endlich an den Verhandlungstisch zurückkommen. Mit Waffenlieferungen löst man keine Konflikte, man verschärft und verlängert sie nur. Zusammengefasst: Die AfD ist für die Förderung und Stärkung der Bundeswehr. Wir stehen fest und stolz an der Seite unserer Soldaten. Wir sind aber klar gegen diese politische Kriegstreiberei. Deswegen enthalten wir uns bei diesem Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Bernhard Pohl.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Florian Herrmann, ich habe es in der Ersten Lesung bereits gesagt: Dieses Gesetz ist ein Meisterstück. Dieses Gesetz ist hervorragend und wird deshalb eine breite Mehrheit finden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Da muss er selber lachen! – Ministerpräsident Dr. Markus Söder: Ich freue mich über die gute Formulierung!) Ich glaube, dass auch die SPD diesem Gesetz zustimmen wird. Kollege Halbleib, was heißt, "er muss selber lachen"? Der Kollege Adjei hat gefragt, von wem denn das Lob für diesen Gesetzentwurf kommt. Ich kann es Ihnen beiden sagen. Im Gegensatz zu Ihnen war ich vor vier oder fünf Wochen beim Parlamentarischen Abend des Reservistenverbands in Berlin und habe da von verschiedenen politischen Lagern wirklich große Zustimmung und großes Lob gehört. Der Verteidigungsminister höchstpersönlich hat gesagt, dieses bayerische Gesetz sei eine Blaupause für alle anderen Bundesländer. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Wenn meine Informationen richtig sind, dann arbeitet auch Berlin an einem Bundeswehrgesetz (Volkmar Halbleib (SPD): Kein Widerspruch!) und nimmt sich Bayern zum Vorbild. (Michael Hofmann (CSU): Wenn Sie das auch mal in anderen Sachen machen würden!) Ich denke, man kann das auch mal anerkennen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Lieber Kollege Hofmann, die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich muss an dieser Stelle aber sagen, dass der Kollege Fackler allerdings schon in einem etwas anderen Film unterwegs war. Die Bundeswehr wird von den Regierungsfraktionen von FREIEN WÄHLERN und CSU unterstützt. Wenn es hier heißt, die CSU sei der Partner der Bundeswehr, dann darf ich an die düsteren Zeiten eines Freiherrn von und zu Guttenberg erinnern, der etwas geschafft hat, was der Warschauer Pakt nicht fertiggebracht hat, nämlich: die Wehrpflicht faktisch abzuschaffen. Kollege Streibl würde irgendetwas vom reuigen Sünder erzählen. Ich glaube, wir vertiefen das nicht näher, weil hier heute dieses Gesetz und nicht die Frage, wer enger an der Seite der Bundeswehr steht, zur Abstimmung steht. Ich freue mich sehr, dass die Mehrheit in diesem Haus nicht nur die Regierungsfraktionen, sondern auch die SPD umfasst. Ich freue mich, weil auch die SPD eine große Tradition bei der Förderung der Bundeswehr hat. Ich hatte auf Peter Paul Gantzer, aber natürlich auch auf die Verteidigungsminister der SPD, die zum großen Teil auch gute Arbeit geleistet haben, verwiesen. Wenn hier jetzt von rechts außen die Frage gestellt wird, ob wir aus der Protestbewegung gegen den Nato-Doppelbeschluss, der sogenannten Friedensbewegung nichts gelernt hätten, dann sage ich Ihnen: Jawohl, wir haben etwas gelernt. Ich habe zur damaligen Zeit Abitur gemacht. Damals wurde in der Tat die Frage gestellt: Lieber rot als tot? Diese Frage stellen Sie offensichtlich auch, wenn Sie sich auf die Seite des Post-Kommunisten Wladimir Putin stellen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Jetzt zu dem Gesetz. Das Gesetz ist notwendig, wichtig und richtig. Die Frage, ob eine Zivilklausel verfassungskonform wäre oder nicht, stellt sich gar nicht. Wir lösen diese verfassungsrechtliche Frage, indem wir als Gesetzgeber feststellen, dass sie einfach unzulässig ist. Damit brauchen wir die Frage der Verfassungsmäßigkeit gar nicht zu klären. Ich freue mich auch sehr, dass wir die Schulen mit im Boot haben. Kollege Adjei, ich rede jetzt nicht von Gewerkschaften, ich rede von der Realität draußen: Vor wenigen Wochen hat mich die Direktorin – ich nenne sie auch mit Namen: Karin Dobrindt – des Maristenkollegs in Mindelheim angefragt, ob ich ihr einen Kontakt zur Bundeswehr herstellen könne, weil sie in ihrer Schule nämlich genau das umsetzen wolle, was wir heute beschließen. (Zurufe von den GRÜNEN) Das ist die Realität. Ich bin bei den Leuten draußen und eben nicht nur bei der Gewerkschaft, die Ihnen hier vielleicht nach dem Mund redet. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Die Bundeswehr ist für unsere Landes- und Bündnisverteidigung elementar wichtig. Sie hat jetzt den Stellenwert, den sie verdient. Dieses Gesetz hebt diese Zustimmung auf die legislative und damit auf eine andere Ebene. Um wieder auf die Friedensbewegung von damals zurückzukommen: Ich glaube, damals wäre das nicht mehrheitsfähig gewesen. Immerhin ist Bundeskanzler Helmut Schmidt damals unter anderem über den Nato-Doppelbeschluss gestürzt. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt ein anderes Verständnis haben. Ich sage es Ihnen an dieser Stelle ganz klar: Ich bezeichne mich als Pazifisten, weil ich mit meiner Zustimmung und meiner Unterstützung der Bundeswehr dafür sorge, dass wir denen helfen, deren Leben, deren Gesundheit, deren Freiheit bedroht sind. Nicht wegschauen, nicht wegducken und sagen, ich nehme keine Waffe in die Hand! Ein Pazifist ist derjenige, der anderen zur Seite steht, wenn sie in Not sind, deswegen klare Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Benjamin Adjei.

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Benjamin Adjei GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Pohl, wenn das ein Meisterwerk sein soll, dann will ich nicht wissen, wie ein Gesetz aussieht, von dem ihr sagt, dass es kein Meisterwerk ist. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das, was in Berlin produziert wird!) Dieses Gesetz ist nicht nur unnütz, es ist verfassungswidrig, und am Ende gefährdet es auch den bayerischen Wissenschaftsstandort. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Klagen Sie doch!) Vorhin ist schon Karl-Theodor zu Guttenberg angesprochen worden. Er hat nicht nur die Wehrpflicht abgeschafft, er hat die Bundeswehr auch kaputtgespart und genau in den Zustand gebracht, dem wir als GRÜNE auch in der Bundesregierung heute ausgesetzt sind und den wir korrigieren müssen. Die Bundesregierung hat sich des Ganzen angenommen: Auf der einen Seite haben wir nie einen so großen Verteidigungshaushalt gehabt wie jetzt. Das Zwei-Prozent-Ziel ist jetzt erstmalig seit der Wiedervereinigung erreicht worden. Auf der anderen Seite gehen wir an die Struktur der Bundeswehr und versuchen, die Bundeswehr für neue Herausforderungen aufzustellen, zum Beispiel für die hybride Kriegsführung, der wir durch Russland und China ganz massiv ausgesetzt sind, indem wir im Cyber- und Informationsraum eine neue Teilstreitkraft der Bundeswehr etablieren. Natürlich muss man sich Gedanken machen, was am Ende der Freistaat Bayern tun kann. Wenn man das tiefgehend analysiert, wird man in den Kernkompetenzen des Freistaates Bayern aber nicht viel sehen. Deswegen haben Sie jetzt mit der Brechstange versucht, die Schwerpunktthemen der Landesgesetzgebung Wissenschaft und Bildung irgendwie mit der Bundeswehr zusammenzubringen. Das Ergebnis ist – das merkt man ganz klar – vor allem Zwang. Sie haben vorhin angesprochen, dass eine Lehrkraft auf Sie zugekommen ist in der Absicht, eine Kooperation zu machen, und gefragt hat, ob dabei geholfen werden kann. Natürlich kann man da vermitteln. Warum? – Weil das heute schon freigestellt ist und die Schulen kooperieren dürfen und können, wenn sie Interesse daran haben und die Schulfamilie sagt, wir können das bei uns in das pädagogische Gesamtkonzept einbauen, wir können die Bundeswehr gut in die Demokratiebildung einbetten. Was Sie aber machen wollen, ist die Verpflichtung dazu. Wenn die Schulen sagen, bei uns passt das einfach nicht, wenn die Schulfamilie, die Eltern, die Lehrkräfte, die Schüler:innen sagen, wir wollen uns damit anderweitig in der Demokratiebildung beschäftigen, zwingen Sie die Schulen zur Kooperation mit der Bundeswehr. Das ist der Unterschied: Zwang statt Freiwilligkeit. (Beifall bei den GRÜNEN) Ähnlich ist es bei den Hochschulen. Das Gesetz ist – wie gesagt – unnötig. Sie haben selbst das Thema Zivilklausel angesprochen. Die Frage stellt sich überhaupt nicht. Wir haben in Bayern nicht eine einzige Zivilklausel. Wir haben keine Universität, in der es irgendwie Bestrebungen oder erfolgversprechende Bestrebungen gibt, eine Zivilklausel einzuführen. Das heißt, Sie lösen ein Problem, das überhaupt nicht besteht, also ist das ein unnützes Gesetz. Ich kann mich übrigens daran erinnern, dass Herr Minister Herrmann einmal gesagt hat, unnütze Gesetze sollen erst gar nicht geschaffen werden. Also ist es sinnvoll, dieses Gesetz erst gar nicht zu schaffen. Es ist sogar verfassungswidrig, weil Sie die Hochschulautonomie nicht achten. Die Hochschulen müssen selber entscheiden können, ob sie sich eine Zivilklausel geben wollen oder nicht. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Steht in der Verfassung!) Ob die dann verfassungswidrig ist, ist eine andere Frage. Ich bin auch der Meinung, dass sich Hochschulen keine Zivilklausel geben können. Trotzdem ist das Verbot verfassungswidrig. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das ist jetzt aber unlogisch!) – Das greift in die Hochschulautonomie ein. Die Hochschulautonomie hat Verfassungsrang. Aber gut, daran merkt man, dass Sie sich mit der Kritik der Hochschulen nicht auseinandergesetzt haben. (Beifall bei den GRÜNEN – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ich habe mal an einem Lehrstuhl für Verfassungsrecht gearbeitet!) Kooperationen können die Hochschulen auch machen; es ist sogar geboten, dass die Hochschulen in der weiteren militärischen Forschung mit dem Bundesverteidigungsministerium kooperieren. Somit ist auch diese Regelung gar nicht notwendig. Das ist bundesrechtlich automatisch geregelt, übrigens über das Verfassungsrecht. Auch das ist ein Punkt im Gesetz, wo wir keine konkreten Auswirkungen im Hinblick auf die Kooperation von Universitäten haben, mit der Ausnahme, dass Sie etwas verbieten wollen, was nicht verboten werden kann. Wer die Bundeswehr zukunftsfähig ausgestalten möchte, muss sich insbesondere im Zusammenhang mit der Nachwuchsgewinnung fragen, wie die Bundeswehr attraktiver gestaltet werden kann. Wie können beispielsweise Familie und Beruf in der Bundeswehr vereinbart werden? Wie kann man es schaffen, dass die Vorstellungen junger Menschen von einem Job in der Bundeswehr im Hinblick auf Hierarchien, auf Führungsstrukturen und Ähnliches besser abgebildet werden? Die Attraktivität der Bundeswehr macht deutlich mehr als Pflicht aus, sondern vielmehr das Anpassen an die Bedürfnisse der jungen Generation. Vielleicht sollten Sie sich mal damit beschäftigen. Ich glaube, damit schaffen wir es, den Nachwuchs für die Bundeswehr zu gewinnen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Als Nächster spricht Herr Kollege Markus Rinderspacher.

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Markus Rinderspacher SPD

Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pohl hat recht. Ich habe das nicht häufig gesagt in diesem Parlament, aber es waren insbesondere sozialdemokratische Verteidigungsminister, die in unserer Truppe hohes Ansehen genossen haben, von Georg Leber über Helmut Schmidt, Hans Apel bis hin zu Peter Struck, und der gegenwärtige Verteidigungsminister Boris Pistorius ist seit Monaten der beliebteste und im Ansehen der deutschen Bürgerinnen und Bürger wohlgelittenste Politiker der Bundesrepublik Deutschland; er steht für die Zeitenwende, die der deutsche Bundeskanzler wenige Tage nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine formuliert hat. "Zeitenwende" bedeutet unter anderem, dass der Verteidigungshaushalt der Bundesrepublik Deutschland mit über 70 Milliarden Euro in diesem Jahr so hoch ist wie noch nie zuvor; "Zeitenwende" bedeutet ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Sondervermögen von 100 Milliarden Euro, um die Bundeswehr wieder in die Lage zu versetzen, unser Land zu verteidigen; "Zeitenwende" bedeutet auch, dass Boris Pistorius einen Vorschlag gemacht hat, wieder mehr Soldatinnen und Soldaten rekrutieren zu können, um von jetzt 180.000 Streitkräften auf über 200.000 zu kommen. Deshalb begrüßen wir es als SPD, dass der Freistaat Bayern die Bundeswehr fördern möchte. Die Staatsregierung hat hierfür einen Gesetzentwurf vorgelegt, der intensiv in allen Ausschüssen diskutiert wurde. Wir haben deutlich gemacht, dass wir an der einen oder anderen Stelle gesetzgeberisches Handwerk erkennen, das nicht aus Gold gemacht ist. So haben wir leider feststellen müssen, dass an der einen oder anderen Stelle unbestimmte Rechtsbegriffe im Raum stehen, beispielsweise mit Blick auf die nationale Sicherheit, die ausgerechnet der Wissenschaftsminister "on his own" beschreiben und definieren soll. Anders als im Bund, wo das Parlament für das Militär zuständig ist, ist hier der Wissenschaftsminister dafür zuständig. Wir sehen es kritisch, dass die Hochschulen veranlasst sein werden, möglicherweise militärische Geheimnisse, militärische Wissenschaftsergebnisse an NATO-Partner weiterzugeben. Ich denke an unseren NATO-Partner Ungarn; ihm möchte ich, zumindest im Moment, auf keinen Fall solche wissenschaftlichen Erkenntnisse aus bayerischen Hochschulen zukommen lassen. Aber laut diesem Gesetz wären die Hochschulen dann dazu verpflichtet. Das heißt, das Gesetz wirft die eine oder andere Frage im Detail auf. Wir hatten Sie gebeten, in den Ausschüssen dafür Rechnung zu tragen, dass hier Klarheit und Wahrheit geschaffen wird. Es bleibt aber bei den unbestimmten Rechtsbegriffen. Sollte also von außerhalb des Parlaments möglicherweise auf dem Rechtsweg eine Gesetzesänderung angestrebt werden, tragen die Bayerische Staatsregierung und die sie tragenden Regierungsparteien die alleinige Verantwortung für eine denkbare Verfassungsklage, weil sie im Gesetzeswege hier keine Nachbesserungen vorgenommen haben. Wir stellen fest, dass von 13 Eingaben zu diesem Gesetzentwurf 12 überwiegend begrüßend waren; eine war sehr kritisch, aus einer antimilitaristischen Grundhaltung heraus. Ich respektiere jede Form des Pazifismus, aber es ist nicht unsere Haltung. Wir sagen eben nicht, dass die Abschreckung im Moment nicht nötig wäre. Wir haben angesichts der geostrategischen und geopolitischen Lage auf unserem Kontinent die Notwendigkeit, Abschreckung herzustellen; die Bundesregierung tut das; wir unterstützen das. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir jedwede Form der Unterstützung für unsere Bundeswehr. Herr Kollege Fackler, die SPD ist die Partnerin an der Seite unserer Parlamentsarmee. (Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER))

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Alex Dorow.

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Alex Dorow CSU

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war schon eine Sternstunde, ganz großes Kino, was wir da gerade erlebt haben. Nach fast 80 Jahren Frieden, den wir nach zwei kriegerischen Vollkatastrophen in Europa erleben dürfen, weil wir uns darauf geeinigt haben, regelbasiert miteinander umzugehen und keine Kriege gegeneinander zu führen, wird nun seit bald drei Jahren ein Angriffskrieg am Rande Europas gegen die Ukraine geführt. Wenn wir uns nun darauf besinnen, uns wieder verteidigungsfähiger zu machen und besser auf diesem Gebiet aufzustellen, dann spricht der Kollege Arnold von Kriegstreiberei. Wenn Verteidigung und Bemühungen zur Verteidigung Kriegstreiberei sind, Kollege Arnold, dann weiß ich nicht, was für Sie Kriegsführung ist. Das ist eine Verdrehung von Tatsachen, die nicht zu diesem Thema passt und die dieses Hauses unwürdig ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Als der ungarische Ministerpräsident Orbán bei Putin war und sich in Verhandlungen versucht hat, so wie Sie es gerade eben gesagt haben, hat es keine 48 Stunden später einen katastrophalen Angriff auf eine Kinderklinik für krebskranke Kinder gegeben, der die Klinik dem Erdboden gleichgemacht hat. Wenn das die Ergebnisse der Verhandlungen mit Putin sind, dann möchte ich diese Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt besser nicht führen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist schon sehr viel Richtiges gesagt worden, deshalb in aller Kürze die wichtigsten Punkte, die vielleicht noch ergänzt werden können: Kolleginnen und Kollegen, durch die Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes wird mit der Einführung dieses Kooperationsangebots bzw. -gebots und der Kooperationsverpflichtung eine reibungslose Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den Hochschulen sichergestellt. Das ist ein wesentlicher Punkt, der in der Vergangenheit so nicht galt. Das Verbot von Zivilklauseln verhindert Einschränkungen bei Forschungsvorhaben, bei Drittmittelakquise und bei der Verwertung von Forschungsergebnissen. Bei der Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist von Zwang, Kollege Adjei, nirgendwo die Rede. Es ist im Wesentlichen eine Anpassung an europäische Gepflogenheiten, an alle anderen europäischen Länder, wo das Erziehungs- und Unterrichtswesen Teil einer Wertevermittlung ist, wo die Vermittlung internationaler politischer Rahmenbedingungen klargemacht werden kann und eine Förderung mündiger Bürger, die politische Entscheidungen selbst bewerten und selbst treffen können, erfolgt. Wer da von Zwang spricht, der begeht aus meiner Sicht eine Themaverfehlung. Das tut mir leid. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kolleginnen und Kollegen, die Öffnung der Schulen für die Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane sowie die Vorstellung von Bundeswehrberufen bei beruflichen Orientierungsveranstaltungen sind essenziell für die Personalgewinnung, also, wie gesagt, eine Angleichung an europäische Gepflogenheiten. Die Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – noch ein wichtiger Punkt – betont die Bedeutung der Infrastruktur für eine künftige Stationierung der Streitkräfte und die langfristigen Investitionen des Bundes und der US-Streitkräfte in Bayern. Künftig sollen militärische Belange angemessen höher gewichtet und bei landesplanerischen Zielen besonders berücksichtigt werden, ohne die Priorität beispielsweise der Energiewende zu beeinträchtigen. Vorletzter Punkt: die Änderung der Bayerischen Bauordnung. Sie zielt auf die Entbürokratisierung beim militärischen Bauen ab. Durch den Verzicht auf baurechtliche Verfahren für Bauvorhaben der Bundeswehr auf dauerhaft militärisch genutzten Baugrundstücken werden Bauaufsichtsbehörden entlastet. Die Nutzung von Wiederholungsplanungen und seriellem Bauen wird effizienter ermöglicht. Wir alle hier wünschen uns schon seit Langem eine Erleichterung und eine Entbürokratisierung. Jetzt wird sie endlich möglich gemacht. Letzter Punkt: Die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wertet den öffentlichen Belang der nationalen Sicherheit auch im Bereich des Denkmalschutzes auf. Angesichts der veränderten internationalen Sicherheitslage ist dies aus unserer Sicht ein Gebot der Stunde. Diese Änderungen sind von großer Bedeutung, um die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und anderen Institutionen zu fördern. Nicht zuletzt ist der Gesetzentwurf ein längst überfälliger Schritt hin zu einer Normalisierung des Verhältnisses zwischen dem Staatsbürger in Uniform und unserer Gesellschaft. Wir stimmen selbstverständlich zu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Dr. Florian Hermann um das Wort gebeten. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste an dem heutigen Gesetz ist zunächst einmal, dass wir es beschließen, und zwar deshalb, weil dadurch das selbstverständliche Einstehen der Bayerischen Staatsregierung für die Bundeswehr, für die Standorte der Bundeswehr und für die Anliegen der Soldatinnen und Soldaten durch eine ganz grundsätzliche Äußerung der Volksvertretung, des bayerischen Parlaments, verstärkt wird. Es wird sozusagen in Gesetzesform gegossen. Das ist eine besonders bedeutende Ausdrucksform, die wir als Parlament zur Verfügung haben, um zu zeigen, welch hohen Stellenwert die Bundeswehr für Bayern hat, welch hohen Stellenwert die Arbeit der Soldatinnen und Soldaten in unserer Gesellschaft für unsere Freiheit und unsere Sicherheit hat. Schon deshalb all denen, die zustimmen, einen herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In den sehr klugen und kenntnisreichen Ausführungen der Kollegen Fackler, Pohl, Rinderspacher und Dorow (Lachen bei den GRÜNEN) wurde sehr deutlich, dass sie den Ernst der Lage richtig einschätzen, so, wie wir es eigentlich alle tun sollten. Die Lage ist nämlich wirklich ernst, wie wir am fortdauernden Angriffskrieg Putins gegenüber der Ukraine sehen. Er hat diese Zeitenwende ausgelöst oder uns voll bewusst gemacht. Das muss in allen Köpfen in unserem Land ankommen. Wir leben eben nicht mehr in der Zeit unmittelbar nach Ende der Teilung der Welt in Blöcke, in der vermeintlich der immerwährende Friede ausgebrochen ist, sondern wir leben leider – von Putin zurückgebombt – in einer Zeit, in der wir – wesentlich mehr, als wir es je in unserer Vorstellungswelt dachten – tatsächlich um die Sicherheit besorgt sein müssen. Da reicht eben nicht nur die Sorge, das Schönbeten, das Schönreden, sondern wir müssen wirklich wieder durch Abschreckung Sicherheit ermöglichen. Das bedeutet, unseren Beitrag innerhalb der NATO zu leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Da helfen uns selbstverständlich nicht die vollkommen wirren Vorstellungen der AfD, die heute wieder sehr deutlich zum Ausdruck kamen. Zunächst einmal ist völlig klar: Putins Knechte sind nicht die Stärke der Bundeswehr, sondern sind Volksverräter, wie man das in Ihrem Jargon sagt. Dabei bleibt es auch. Sie sind Putins Knechte und sonst gar nichts. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Widerspruch bei der AfD) Sie versuchen, mit wirrer Angstmacherei zu punkten. Von Kriegstreiberei zu sprechen, wo man Abschreckung erreichen will, wo man die Bundeswehr, von der Sie ja auch immer sprechen, in eine Situation versetzen will, ihren Beitrag innerhalb der NATO zu leisten, verkennt, dass es nur einen einzigen Kriegstreiber, ja Kriegsherrn gibt, und das ist Putin und sonst niemand. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Übrigen sind Sie, um in Ihrem Jargon zu bleiben, ohnehin nicht satisfaktionsfähig. Wenn ein Kollege von Ihnen, der Kollege aus Passau, hier im Hohen Haus an dieser Stelle in Bezug auf amerikanische Soldaten, die in Bayern sind, von Besatzungssoldaten spricht, dann kann ich nur sagen: Vollkommen lost, vollkommen in der alten Welt. Sie sind ein Sicherheitsrisiko. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Also alles in Ordnung, wie es der Kollege Rinderspacher anklingen hat lassen, alles bestens, der Bund hat alles im Griff? – Wir erkennen schon die Bemühungen, wir erkennen natürlich das Investitionspaket, wir erkennen die verschiedenen Aktivitäten an, die der Bundesverteidigungsminister an den Tag legt. Wir sehen aber schon, dass er durch die Ampel ausgebremst wird und dass noch mehr geschehen müsste. Natürlich ist richtig, es gibt das Sondervermögen. Allerdings ist es mittlerweile vollkommen ausgeplant. Die Erhöhung des Etats ist auch anzuerkennen; aber die mittelfristige Planung der nächsten Jahre zeigt schon wieder einen Rückgang. Es geht nicht mehr nur darum, durch Excel-Tabellen nachzuweisen, das Zwei-Prozent-Ziel zu erfüllen, und noch den letzten Schubkarren hineinzurechnen, damit es irgend- wie aufgeht. Es geht darum, der Bundeswehr die Fähigkeiten zu geben, ihren Beitrag innerhalb der NATO zu leisten. Das bedeutet, wir müssen uns einfach klar darüber werden, dass deutlich mehr gemacht werden muss in diesem Bereich. Die Ampel muss tatsächlich Wort halten und nicht nur Reden schwingen. Das muss man bei allem Verständnis und bei aller Klarheit Ihrer Äußerungen bezüglich dieses Gesetzes schon nachfordern. Es ist mir auch ein Anliegen. Natürlich sind wir hier in Bayern. Das heißt, wir sind nicht unmittelbar zuständig für die Außenpolitik, wir sind nicht unmittelbar zuständig für die Bundeswehr oder für den Wehretat im engeren Sinne; aber wir können in Bayern schon unseren Teil beitragen, und das wollen wir auch tun. Das tun wir mit diesem Gesetz, das in vielen Bereichen die Rahmenbedingungen für die Soldatinnen und Soldaten in Bayern deutlich verbessert. Ich danke allen, die konstruktiv daran mitgewirkt haben, bürokratische Hürden gerade im Baubereich zu reduzieren, sicherheitspolitische Forschung, Stichwort "Zivilklausel", zu der ich gleich noch komme, zu stärken und die Verankerung der Bundeswehr – das ist ganz wichtig – in der Mitte der Gesellschaft durch das klare Bekenntnis zu den Jugendoffizieren noch stärker und deutlich zu machen. Das wird dadurch zum Ausdruck gebracht. Wir garantieren den Zugang zu den Schulen und Hochschulen. Die Jugendoffiziere haben künftig Zugang, ohne dass es darauf ankommt, wie die Lehrkräfte politisch gepolt sind. Der Zugang zu den Schulen ist nun möglich, so wie dies auch für Vertreter anderer Fachgebiete unserer Gesellschaft gilt. Die Frage der Verteidigungsbereitschaft und die Frage, welche Bedeutung die Sicherheit, die äußere Sicherheit und das Militär, in einer Gesellschaft hat, haben in der Realität oft ein Schattendasein geführt. Angesichts der Sicherheitslage kann das nicht so bleiben. Ich glaube, besonders wichtig ist es, die bürokratischen Hürden zu beseitigen, wenn es um Ertüchtigungen und Neubauten innerhalb von Militärgeländen geht. Zur Zivilklausel. Lieber Kollege Adjei, ich glaube, Sie haben selber bemerkt: Einerseits zu sagen, die Zivilklausel halte ich – ich zitiere Sie – für verfassungswidrig, andererseits gleichzeitig zu sagen, das Verbot einer verfassungswidrigen Zivilklausel halte ich auch für verfassungswidrig, zeigt: Sie sind in Ihren ideologischen Welten gefangen und können sich nicht entscheiden, wem Sie jetzt recht geben sollen. Das ist Ihr Problem. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich richtig liege, gibt es in Deutschland zwischen 70 und 75 derartige Zivilklauseln, keine in Bayern – das stimmt. Innerhalb Deutschlands gibt es aber sehr, sehr viele. Was in anderen Hochschulen passieren kann, könnte theoretisch genauso auch bei uns passieren. Ich mache noch einmal sehr deutlich, dass die Debatte völlig absurd ist; denn die Hochschulfreiheit, also die Freiheit von Forschung und Lehre, ist selbstverständlich verfassungsrechtlich gewährleistet. Ich brauche nicht in das Gesetz zu schreiben, dass das so ist; trotzdem steht es so im Gesetz. Das steht natürlich in der Verfassung, also im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung. Das ist doch keine Frage. Kein Mensch zwingt einen Professor oder eine Professorin, über irgendetwas zu forschen oder nicht zu forschen. Das ist doch gerade der Sinn der Freiheit von Forschung und Lehre. Sich als Hochschule aber mit einer Klausel zu verpflichten, irgendetwas nicht zu erforschen, halte ich für einen gewaltigen Eingriff in die Hochschulfreiheit, in die Freiheit von Forschung und Lehre. Machen Sie doch einfach einmal ein Gedankenexperiment und stellen sich vor, es ginge nicht um Wehrtechnik, es ginge nicht um Technologien im Bereich Drohnen oder Ähnliches, was für die Sicherheit wichtig ist, sondern zum Beispiel um Genderforschung. Wie wäre es denn, wenn wir eine Klausel einfügen würden, die Genderforschung an Universitäten unterbinden würde? Da würden Sie bestimmt ganz anders argumentieren. Das zeigt die Doppelbödigkeit und Doppelmoral in Ihrer Argumentation. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das zeigt aber auch eines: Das zeigt – das muss man sich immer deutlich machen –, wie linke GRÜNE immer versuchen, Diskursräume einzuengen. Nehmen Sie einfach hin, dass es Leute gibt, die sagen: Ich halte Militärforschung, ich halte innovative Forschung in hochinnovativen, technologisch fortentwickelten Unternehmen in Kooperation mit Universitäten für richtig. Nehmen Sie das einfach hin. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das haben die doch schon längst gemacht! – Benjamin Adjei (GRÜNE): Sie wollen das erzwingen!) Sie können ja eine andere Position vertreten. In der Gesellschaft und in einem demokratischen Diskurs muss man das ganz einfach aushalten. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie schreiben doch das Verbot hinein! Sie verengen den Diskurs!) Ihr grundsätzliches Problem ist die Verengung, das Canceln und das Wegdiskutieren von Faktoren. Das wird hier deutlich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb insgesamt noch einmal Danke für die sehr, sehr konstruktiven Beratungen, Danke an die Fraktionen, die zustimmen. Ich glaube wirklich, dass wir mit diesem Gesetz Rechtsgeschichte schreiben. So etwas hat es noch nie gegeben. Von allen, die Kenntnis haben und nicht ideologisch verblendet sind, wird das Gesetz begrüßt. Sogar Pistorius empfiehlt es als nachahmenswert. Ich finde das äußerst gut, weil dadurch der erforderliche Grundgedanke in der Gesellschaft verankert wird und auch für alle staatlichen Stellen zum Auftrag des Gesetzgebers wird. Das halte ich für ausgesprochen gut. Hier geht es um die Veränderung des Mindset. Das ist ein Teil der Zeitenwende. Es geht aber auch darum, handlungsfähig zu sein, darum, dass die Bundeswehr handlungsfähig ist, die in Bayern einen ganz zentralen, wichtigen Stellenwert hat. Wir sind stolz auf jeden Standort, den die Bundeswehr in Bayern hat, und wir wollen alles dafür tun, dass sie materiell, was die Baulichkeiten betrifft und vor allem was das hoch qualifizierte Personal der Soldatinnen und Soldaten betrifft, gut ausgestattet ist. Unser Gesetz wird dazu beitragen. Darum danke ich sehr herzlich für die Unterstützung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Zunächst der Kollege Benjamin Adjei.

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Benjamin Adjei GRÜNE

Vielen Dank, Herr Minister, für das mehrfache Verweisen auf meine Rede. Nachdem vorher schon Kollege Fackler die Frage nicht beantworten konnte: Sie haben gerade gesagt, dass nur ideologische Verblendung dazu führt, Kritik an diesem Gesetzentwurf zu üben. Wir haben Kritik an diesem Gesetzentwurf vom Bayerischen Roten Kreuz, wir haben Kritik an diesem Gesetzentwurf von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, wir haben Kritik an diesem Gesetzentwurf von den Kirchen, wir haben Kritik von den Elternverbänden. Sagen Sie, dass diese alle ideologisch verblendet sind, weil sie Ihr Gesetz kritisieren? Können Sie außer dem Reservistenverband vielleicht noch einen Verband nennen, der sich positiv zu diesem Gesetzentwurf geäußert hat? Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Ich habe gerne mehrfach auf Ihre Rede verwiesen; sie war nämlich gar nicht einmal so gut. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Übrigen wäre es mir neu, dass Sie auf einmal Gesetzgebung machen, indem Sie addieren, wie viele Verbände was sagen. Ich würde auch nicht behaupten, dass das Rote Kreuz ideologisch verblendet ist; dazu habe ich gar keinen Grund. (Benjamin Adjei (GRÜNE): Das haben Sie gesagt!) Das, was von Teilen Ihrer Partei und von Ihnen geäußert wird, legt aber den Verdacht nahe, dass bei Ihnen möglicherweise eine ideologische Verblendung vorliegt und es bei Ihnen einen Reflex gibt, wenn es um Fragen der Bundeswehr geht. Dieses Gesetz soll genau dem entgegenwirken. Darum handelt es sich um einen Zielkonflikt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Nun noch eine zweite Zwischenbemerkung, und zwar vom Kollegen Christoph Maier.

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Christoph Maier AfD

Herr Herrmann, Sie haben hier heute von Putinknechten und von Volksverrätern gesprochen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Erhebungen haben ergeben, dass hier in diesem Haus sowohl aus den Reihen der CSU als auch aus den Reihen der FREIEN WÄHLER und der AfD weit über 40 % der Männer im wehrfähigen Alter auch Wehrdienst geleistet haben, hingegen aus den Fraktionen der GRÜNEN und der SPD nur vereinzelt – (Markus Rinderspacher (SPD): Moment! Moment!) dies laut den Angaben, die im Netz und in den Abgeordnetenbiografien zu finden sind. Damit ist festzustellen, dass das bürgerliche Spektrum einen Großteil des wehrfähigen Potenzials der Gesellschaft abbildet. Wollen Sie damit der Zielgruppe, die auch am stärksten AfD wählt, den Männern mittleren Alters absprechen, dass sie für ihr Vaterland einstehen, dass sie bereit sind, für Deutschland zu kämpfen? (Katharina Schulze (GRÜNE): Ihr kämpft doch für Putin!) Wollen Sie auf das eine Drittel der Männer verzichten, die bereit sind, in der Armee für dieses Land zu kämpfen, indem Sie sie als Volksverräter diffamieren, nur weil sie uns ihre Stimme gegeben haben? (Beifall bei der AfD) Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Zunächst einmal will ich schon korrekt bleiben: Ich habe nicht Volksverräter, sondern Vaterlandsverräter gesagt, (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN) um in Ihrem Jargon zu bleiben. (Katharina Schulze (GRÜNE): Das seid ihr nämlich!) Im Übrigen glaube ich, dass es vielleicht wichtig wäre, dass die Leute, die Sie gewählt haben, auch einmal hören, dass hier sozusagen im Auftrag Ihrer Wähler jemand steht und die NATO als imperialistische Politik und die amerikanischen Soldatinnen und Soldaten, die hier ihren Dienst tun, als Besatzer bezeichnet. Dann können sich diese Leute überlegen, ob sie Sie überhaupt jemals noch wählen können. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/1556 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen auf der Drucksache 19/2828 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/2828. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER und CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist das Gesetz so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen SPD, FREIE WÄHLER, CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen! – Die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern". Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Alexander Hold u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian von Brunn, Dr. Simone Strohmayr, Holger Grießhammer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Drs. 19/2065) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Alfred Grob, Michael Hofmann u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian von Brunn, Ruth Müller, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 19/2725) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort an Herrn Kollegen Michael Hofmann.

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat dieses Hohe Haus unter anderem die Aufgabe, 15 nichtberufsrichterliche Richter an den Verfassungsgerichtshof zu wählen. Es gab im Rahmen dieser Entscheidungen enorme Verwerfungen, einfach deswegen, weil die Fraktionen von GRÜNEN und SPD erklärt haben, dass sie die Vorschläge der AfD-Fraktion nicht mittragen wollen. Dies kann man zunächst einmal aufgrund der zunehmenden Radikalisierung dieser Fraktion nachvollziehen. Nichtsdestoweniger hätte ein solches Verhalten, wenn es sich quer durchs gesamte Haus gezogen hätte, zu einer veritablen Verfassungskrise geführt. Dass dies nicht geschehen ist, liegt allein an der staatspolitischen Verantwortung der Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, wir haben hier immensen Schaden vom Freistaat Bayern abgewandt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Es war umso bedauerlicher, dass uns gegenüber auch im Nachgang dazu Kritik aus Teilen der Parteien von SPD und GRÜNEN geäußert worden ist. Ich sage ausdrücklich: nicht von Parlamentariern; denn wir haben hier eine gute parlamentarische Gepflogenheit. Aber man hat uns vorgeworfen, Verfassungsfeinde zu unterstützen. Das war in Unkenntnis der gesamten Rechts- und Sachlage ein absolut schwerer Missgriff in der Demokratie. Das weisen wir an dieser Stelle auch noch mal in aller Form zurück. Wir wissen um unsere Verantwortung, und wir sind dieser Verantwortung so, wie es die Wählerinnen und Wähler von uns erwarten dürfen, auch nachgekommen. Wir kommen dieser Verantwortung aber auch heute nach, weil wir erklärt haben, dass es nicht sein kann, dass mögliche Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht über alle Zweifel erhaben sind, ob sie auf dem Boden der bayerischen und der deutschen Verfassung stehen, in einem Verfassungsgerichtshof des Freistaats Bayern Recht sprechen. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Demokratie bedeutet nicht, dass man jemanden wählen muss, sondern Demokratie bedeutet, dass man jemanden wählen kann. Diese Auswahlmöglichkeit schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf. Es ist jetzt so, dass wir mit diesem Gesetzentwurf zunächst einmal die Verhältnisse zwischen Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen so herstellen, dass beide Vorschlagsrechte haben. Wir trennen diese Vorschlagsrechte nach entsprechenden Listen, damit sichergestellt ist, dass der Verfassungsgerichtshof ordnungsgemäß im Sinne der Wählerinnen und Wähler nach Regierung und Opposition besetzt werden kann. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass jede Fraktion für jede Vorschlagsliste so viele Vorschläge machen kann, wie auf dieser Liste Platz haben. Das ist auch noch mal ein wichtiger Punkt. Wir schaffen dadurch eine größere Auswahl. Die größere Auswahl stärkt zunächst einmal die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, weil sie gegenüber allen Menschen im Freistaat Bayern darauf verweisen können, dass sie nicht allein deswegen gewählt wurden, weil sie von einer Fraktion zwingend vorgeschlagen worden sind, sondern weil dieses Parlament aus freien Stücken nach fester Überzeugung die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten gewählt hat. Das ist ein enormer Pluspunkt im Vergleich zur vorherigen Situation. Das ist ein Pluspunkt für die zukünftigen Richterinnen und Richter am Verfassungsgerichtshof. Das ist auch ein Pluspunkt für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier in dem Hause, die eben nicht zwingend jemanden wählen müssen, weil sie keine Auswahl haben, sondern wir haben hier auch eine Stärkung des Demokratieprinzips. Auch deswegen ist diese Änderung des Gesetzes, glaube ich, ein hervorragender Wurf, den wir gemeinsam mittragen können. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich an der Stelle bei den demokratischen Fraktionen, die hier in diesem Hause das Ganze mitmachen. Ich sage an der Stelle auch klipp und klar, weil es jetzt wieder Tränen aus einer bestimmten Richtung gibt: Diese sind vollkommen unbegründet. Jeder kann Vorschläge machen, und jede Fraktion kann durch ihren Vorschlag und durch geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sicherstellen, dass ihre Vorschläge tatsächlich eine Chance haben, gewählt zu werden. Wenn diese Vorschläge nicht über alle Zweifel erhaben sind, dann ist das vor allem das Problem derjenigen, die sie vorschlagen, und der Kandidatinnen und Kandidaten selbst, aber nicht dieses Hohen Hauses; denn das muss seiner Verantwortung gerecht werden. Wir stellen mit dieser Gesetzesänderung im Übrigen sicher, dass auch in Zukunft der Verfassungsgerichtshof arbeitsfähig ist. Wir haben eine rechtssichere Regelung getroffen, die vollkommen und stark auf dem Boden der bayerischen Verfassung steht. Auch dieses ist letztlich möglich gewesen aufgrund der Regelung in der Verfassung. Wir bewegen uns also in einem rechtssicheren Raum. Die Menschen im Freistaat Bayern können sich sicher sein, dass auch in Zukunft im Verfassungsgerichtshof keine Feinde der Verfassung, der Demokratie, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sitzen, weil wir den Boden dafür schaffen. Gleichzeitig haben wir noch einen Änderungsantrag eingebracht. Ich bedanke mich, dass es alle Fraktionen der demokratischen Parteien hier im Hause mitgetragen haben, dass wir zusätzlich die Möglichkeit schaffen, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, auch wenn er vielleicht sein Pensionsalter erreicht, seine komplette Amtszeit ausschöpfen kann. Ich glaube, das ist ebenfalls eine gute Regelung, weil sie für die Kontinuität des Verfassungsgerichtshofs steht. Das bedeutet letzten Endes auch, dass wir von Anfang an sicherstellen können, dass der Präsident oder die Präsidentin, die zu wählen sind, die komplette Amtszeit wahrnehmen können. Das ist, glaube ich, auch ein wesentlicher Punkt. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf mittragen. Wir sorgen für Rechtssicherheit, für Glaubwürdigkeit, und wir haben vor allem gezeigt, dass dieses Parlament so kurz, nachdem dieses Problem virulent geworden ist, gehandelt hat. Wir sind eine wehrhafte Demokratie, wir sind eine starke Demokratie. Wir arbeiten schnell und zuverlässig, wenn wir Probleme erkennen, und lösen diese. Dieses Gesetz ist ein Paradebeispiel für all dieses. – Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Herr Kollege Mistol, bitte.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Weimarer Demokratie, die erste Demokratie in Deutschland, wurde von den rechten wie den linken politischen Rändern verachtet und bekämpft. Sie ging schlussendlich an ihrer Wehrlosigkeit zugrunde. Das empfanden die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Mahnung, als Auftrag, eine Verfassung zu formulieren, aus der die Pflicht abgeleitet wird, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt vor allem von der Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten. Sie muss aber auch durch den Staat und seine Institutionen gewährleistet und geschützt werden. Diesem Auftrag fühlen wir uns als GRÜNE verpflichtet, und deshalb haben wir gemeinsam mit den Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir heute in Zweiter Lesung behandeln. Man muss schon feststellen: Das bisherige Wahlsystem von nichtberufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hatte einen zentralen Fehler. Es schrieb eine Wahl vor, aber es ließ uns keine echte Wahl, weil nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen waren, als Positionen zu besetzen sind, und eben, wie es der Kollege Hofmann auch schon gesagt hat, bei Nichtwahl einzelner Vorschläge tatsächlich auch große Rechtsunsicherheit entstanden wäre. Deswegen nutzen wir in Zukunft ein bewährtes Listensystem, das dem Anspruch einer echten Auswahl auch gerecht wird. Wir können zwischen Kandidatinnen und Kandidaten auswählen, und es ist auch sichergestellt, dass die Opposition angemessen zum Zug kommt. Ich sage, das ist ein Gewinn für den Parlamentarismus. Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Laufe der Beratung des Gesetzentwurfes auch noch einen Änderungsantrag eingebracht mit dem Ziel, es dem Präsidenten oder der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs zu ermöglichen, auch bei Überschreiten des Ruhestandseintrittsalters die achtjährige Wahlperiode auszuschöpfen. Eine Altersgrenze halten wir GRÜNE für verzichtbar; übrigens nicht nur hier, sondern zum Beispiel auch bei der Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin. Es geht also auch in die andere Richtung. (Beifall bei den GRÜNEN) Kolleginnen und Kollegen, für uns GRÜNE steht fest: Wir müssen die Organe der Verfassung gegenüber den Feinden der Verfassung widerstandsfähig machen. Daran wollen wir auch gemeinsam mit allen Demokratinnen und Demokraten hier im Hause arbeiten. Auch ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetzentwurf bedanken. Wenn wir so weitermachen, dann wird das was, glaube ich. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Der Kollege Horst Arnold, bitte.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnete sind eigentlich dem Recht und ihrem Gewissen unterworfen. So steht es in der Verfassung, das ist unser Privileg. In dieser Hinsicht haben wir Funktionen auszuüben, die maßstabsbildend für die Demokratie sind, die aber auch für die Bevölkerung sozusagen der Lackmustest dafür sind, ob wir das auch in dem Zusammenhang ausüben. Bei der Wahl eines Verfassungsgerichtshofs ist im Prinzip eine Königsentscheidung zu treffen, weil nicht irgendetwas gewählt wird, sondern tatsächlich ein Verfassungsorgan, das entscheidend die Kontrolle über unser System übernimmt. Die bisherige Lösung war eine Listenwahl. In diesem Zusammenhang haben wir mit meiner Fraktion ein Dilemma erlebt: Die Alternativlosigkeit dieser Listenwahl führte dazu, dass wir bei der Abwägung der Vorschläge, die vorher hinsichtlich Bedenken nicht so gravierend waren, in der Tat in der neuesten Zeit durch die AfD-Fraktion und ihr antidemokratisches und undemokratisches Verhalten mobilisiert wurden und somit in einen Gewissenskonflikt kamen: Wählst du eine Liste, in der automatisch Vorschläge von dieser Partei sind, quasi das Ticket, und musst du mit dieser Liste argumentieren, dass damit auch die Vorschläge unserer eigenen Fraktion befürwortet werden? Vor dem Hintergrund – falls wir uns anders entscheiden würden – wäre möglicherweise die Entscheidungsfähigkeit und die rechtsprechende Existenz des Verfassungsgerichtshofs in dem Zusammenhang gefährdet. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, und es war eine intensive Diskussion, allerdings im Rahmen unserer Tradition und im Hinblick darauf, dass Wilhelm Hoegner einer der ausschlaggebenden Autoren dieser Bayerischen Verfassung war. Daher haben wir uns seinerzeit entschieden, dieser Listenlösung nicht zuzustimmen, und dabei, Herr Hofmann, mit Sicherheit in den bittersauren Apfel gebissen, unseren eigenen Vorschlag nicht zu wählen. Dabei war aber auch klar, dass dieser Zwiespalt, dieser Konflikt, für die Zukunft positiv zu lösen ist, am besten mit allen demokratischen Parteien, am besten so, dass nach Möglichkeit eine Verbesserung stattfinden kann. Ich kann Ihnen sagen, dass meine Fraktion diese Art und Weise des Gesetzes als Verbesserung empfindet. Zum einen kommen wir weg von der berühmten, nach außen kolportierten "Ticketlösung". Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, welche Probleme diese "Tickets" im Rahmen Ihrer eigenen Fraktion auch im Bundestag machen. Der Kollege Bausback kann ein Lied davon singen. Diese "Ticketlösung" ist nun keine Ticketlösung mehr, weil alle Fraktionen Vorschläge machen. Wir kommen hin zu einer Auswahl und vor allen Dingen – bevor die Wahl stattfindet – natürlich zu einer innerparlamentarischen Kommunikation auf sachlicher Basis, auf demokratischer Basis, ohne dass wir uns in dem Zusammenhang gleich irgendwelche Verdachtsmomente an den Kopf werfen müssen. Das ist eine Chance für den Verfassungsgerichtshof, das ist eine Chance für das Parlament, aber es ist auch ein deutliches Zeichen der Transparenz von Richterwahlen gegenüber der Bevölkerung. Nach wie vor ist es so, dass alle Macht vom Volke ausgeht, wir die gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten sind und uns deswegen Mühe geben, diese Auswahl im Rahmen unseres Gewissens und der Gesetze so zu treffen, dass sie wirklich erfüllend ist und nicht irgendwelchen anderen Themen unterworfen wird, wie Parteidisziplin oder Sonstigem. Deswegen stimmen wir dem Gesetzesentwurf und natürlich auch dem Änderungsantrag ausdrücklich zu. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Kollege. – Christoph Maier, bitte. (Beifall bei der AfD)

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Christoph Maier AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Verhinderung der Wahl von Richtern auf Vorschlag der Alternative für Deutschland ist ein weiteres Instrument aus dem Werkzeugkasten zur Unterdrückung der einzigen echten Opposition in Bayern, nämlich der Alternative für Deutschland. (Beifall bei der AfD – Lachen des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Nach bisheriger Rechtslage wählt der Landtag jeweils nach seinem Zusammentritt 15 weitere nichtberufsrichterliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sowie deren Stellvertreter gemäß den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts. In Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag bedeutet dies, dass jede Fraktion im Landtag eine den Stärkeverhältnissen entsprechende Zahl an weiteren Mitgliedern sowie Stellvertretern vorschlägt. Diese Vorschläge bedürfen dann der Wahl durch die Vollversammlung des Landtags. Ein Einfluss auf die personellen Vorschläge einzelner Fraktionen stand der Vollversammlung des Landtags nicht zu. Daher mussten auch die Kandidatenvorschläge unserer Alternative für Deutschland – aktuell 2 der 15 Richter – in einer Gesamtabstimmung über alle Vorschläge vom Landtag mitgewählt werden. Dieses Verfahren stellte sicher, dass alle relevanten politischen Strömungen im Landtag ein Vorschlagsrecht hatten und diese Kandidaten auch tatsächlich zu Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt wurden. Mit der heutigen Änderung des Gesetzes wird dieses bewährte Verfahren abgeschafft. Die Kandidatenvorschläge der Fraktionen können dann über eine Einzelwahl auf vier verschiedenen Listen gewählt werden mit der Folge, dass die Parlamentsmehrheit – also hier die Kartellfraktionen – die Kandidaten der Alternative für Deutschland ablehnen kann. Dies ist ein Angriff auf die parlamentarischen Minderheitenrechte, den Parlamentarismus und die Demokratie. (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Wir stärken die Minderheitenrechte, weil ihr Verfassungsfeinde seid!) Damit bringen die Kartellfraktionen zugleich die Missachtung des Wählerwillens zum Ausdruck. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch! Ihr habt ganz offensichtlich keine Ahnung, was Demokratie bedeutet!) Im Rahmen ihrer staatlichen Repression gegen die Alternative für Deutschland und die ihr nahestehenden Organisationen scheuen die Kartellfraktionen noch nicht einmal mehr davor zurück, (Michael Hofmann (CSU): Sie sollten mal Ihren Kopf einschalten und nicht nur ablesen!) die Gesetze zum Zwecke des eigenen Machterhalts zu ändern. Es geht Ihnen nämlich nur darum, den äußeren Schein des Parlamentarismus und der Demokratie zu wahren. In Wirklichkeit verachten Sie das demokratische System (Lachen des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) und die verfassungsmäßige Ordnung, und Sie bekämpfen jede politische Opposition (Unruhe – Michael Hofmann (CSU): Das ist so lächerlich!) mit allen Mitteln, gleich ob rechtmäßig oder unrechtmäßig. (Beifall bei der AfD – Anhaltende Unruhe – Michael Hofmann (CSU): Unglaublich! So etwas Lächerliches! Um Gottes willen!) Damit wandelt sich unser Staat in kleinen Schritten vom demokratischen Rechtsstaat zur autoritären Herrschaftsform der Kartellfraktionen. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch!) Sie schaffen mit diesem Gesetz die Voraussetzungen, dass die Kartellfraktionen (Michael Hofmann (CSU): Schlagen Sie anständige Kandidaten vor, dann werden sie vielleicht gewählt!) neue Maßnahmen gegen die Alternative für Deutschland ergreifen können, ohne dabei vom Rechtsstaat behindert zu werden; denn der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet abschließend erstens auch über den Ausschluss der Parteien von Wahlen und Abstimmungen in Bayern und zweitens auch über den Verlust der Mitgliedschaft zum Bayerischen Landtag. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Mit der Möglichkeit, die Ihnen missliebigen Kandidaten gleich ganz abzulehnen, werden die Spruchkörper, die genau für diese Fälle zuständig sind, mit vier berufsrichterlichen Mitgliedern und fünf nichtberufsrichterlichen Mitgliedern besetzt, die dann allesamt aus Ihren Reihen stammen. Das heißt, diese fünf Richter, (Michael Hofmann (CSU): Die stammen aus der Opposition und aus der Regierung! So sieht es aus!) die alle Ihnen zugerechnet werden können, sind damit in der Lage, den Wahlantritt der Alternative für Deutschland zu verhindern (Michael Hofmann (CSU): Schlagen Sie anständige Kandidaten vor, dann werden sie vielleicht gewählt!) bzw. über den Verlust der Mitgliedschaft von gewählten Abgeordneten hier im Bayerischen Landtag zu entscheiden. Auf die Stimmen der neutralen Berufsrichter, insgesamt vier, kommt es nicht mehr an, weil Sie mit fünf Stimmen sowieso die Mehrheit stellen. (Michael Hofmann (CSU): Schlagen Sie anständige Kandidaten vor! Sie haben ein Vorschlagsrecht!) Aktuell ist einer der fünf Richter von der AfD, der dieses Vorhaben mit den Berufsrichtern komplett verhindern kann. (Michael Hofmann (CSU): Sie haben ein Vorschlagsrecht!) Ihr Machtkartell, das Machtkartell der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Er versteht es nicht!) hat es geschafft oder wird es heute schaffen, das Verfassungsgericht vollständig in seine Parteiengewalt zu bringen. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse!) Sie sind damit die Totengräber der Demokratie und des Rechtsstaats! (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Sie lügen Ihre eigenen Wählerinnen und Wähler mit Ihren YouTube-Videos an! Um was anderes geht es Ihnen gar nicht mehr!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir enthalten uns bei diesem Änderungsantrag und lehnen diesen verfassungsfeindlichen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Felix Locke.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Verfassungsviertelstunde würde vielleicht auch der einen oder anderen Fraktion immer wieder guttun; denn was hier gerade in den Raum gestellt worden ist, tut schon fast weh. Es ist mir irgendwie auch zu blöd, darauf zu antworten, aber ich möchte trotzdem das eine oder andere klarstellen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das hier ist mitnichten eine Lex AfD. Sie stellen sich immer als Opfer dar und meinen, wir machen hier Gesetze gegen sie. – Nein, wir als demokratische Vertreter unserer Bürgerinnen und Bürger machen Gesetze zum Schutz unserer Demokratie. Das ist eben eines von diesen Gesetzen, wo wir ganz klar sagen: Wir wollen als Parlamentarier eine Wahl haben. – Diese Wahl hatten wir bis jetzt nicht. Bis jetzt hatten wir auch nicht den Drang, an dieses Gesetz ranzugehen, weil bis jetzt die demokratischen Vertreter, die in diesem Hohen Haus waren, anständige Menschen und anständige Kandidatinnen und Kandidaten waren, denen wir als unabhängige Abgeordnete eine gewisse Neutralität und auch den Job zutrauen konnten. Was Sie hier aber präsentieren zum einen an Kandidaten, aber zum anderen auch an Äußerungen, macht mich sprachlos und zeigt erst recht, dass wir unsere Demokratie schützen müssen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger einfach vor Ihnen und vor politisch motivierten Äußerungen und Taten schützen. Stellen Sie sich bitte jetzt nicht als Sündenbock dar. Wir haben eine Gesetzesänderung, die erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft tritt. Wenn Sie so weitermachen, dann weiß ich nicht mal, ob Sie als Partei überhaupt noch antreten dürfen bzw. ob Sie überhaupt die Fünf-Prozent-Hürde schaffen. (Lachen bei der AfD) Regen Sie sich also nicht so auf. Jetzt lassen Sie uns erst mal die Wahlen abwarten. Am Ende möchte ich ganz klar sagen: Wir sind froh, dass wir unserer Verantwortung wie angekündigt gerecht geworden sind und als CSU und FREIE WÄHLER in dieser doch schwierigen Zeit nicht unsere parlamentarische Verantwortung und auch Staatsverantwortung vernachlässigt haben, sondern eben den Weg gegangen sind, diesen Wahlvorschlag, auch wenn er bitter war, mitzutragen, aber mit der ganz klaren Botschaft und Ankündigung, schnellstmöglich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das in Zukunft wirklich das Prinzip einer demokratischen Wahl verdeutlicht. Das haben wir jetzt geschafft. Ich bitte jeweils um Zustimmung und freue mich auf die nächste Legislaturperiode, in der das erstmals zur Anwendung kommt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Es liegt ein Antrag auf Zwischenbemerkung des Kollegen Andreas Jurca vor.

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Andreas Jurca AfD

Werter Herr Kollege Locke, Sie hatten in Ihrer Rede gesagt, man müsse die Bürger vor politisch motivierten Äußerungen schützen. Was meinen Sie denn damit genau?

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Da brauche ich nicht viel in der Vergangenheit zu blättern. Da reicht der heutige Tag oder das letzte Plenum. Ich denke mal, da kann man in "Plenum TV" genug finden, was von Ihrer Fraktion an menschenverachtenden und undemokratischen Äußerungen kommt. (Andreas Winhart (AfD): Was denn?) Da brauche ich nicht näher darauf einzugehen. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegt der Gesetzentwurf der Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf der Drucksache 19/2065, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf der Drucksache 19/2725 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/2830. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Ich verweise hierzu im Einzelnen auf die Drucksache 19/2830. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 19/2725 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis und verabschiedet sich für eine halbe Stunde bis 12:30 Uhr in die Mittagspause. (Unterbrechung von 11:56 bis 12:31 Uhr)

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Alexander Hold

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für Ihre Anwesenheit. Wir setzen die Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bayerisches Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums (Bayerisches Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz) (Drs. 19/2073) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. – Der erste Redner ist der Kollege Thorsten Freudenberger für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Thorsten Freudenberger CSU

Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne! Es ist mal ein interessantes Gefühl, vor fast leeren Reihen zu sprechen. Ich freue mich natürlich über alle, die nach der Mittagspause schon wieder da sind, sonst würde ich ja die Falschen schimpfen. Ich grüße alle in der Mittagspause und hoffe, dass sich noch ein paar Kolleginnen und Kollegen einfinden werden. Meine Damen und Herren, jede Suchterkrankung ist für die betroffene Person ein großes Leid, aber nicht nur für die suchterkrankte Person, sondern auch für deren Familie und deren persönliches Umfeld. Suchterkrankungen insgesamt belasten uns als Gesellschaft wie auch den Staat, der jedes Jahr für Prävention, Behandlung, Suchthilfe und Reha viele Millionen aufzubringen hat. Daher war es gut und richtig, dass wir als Bayerischer Landtag beschlossen haben, im Haushalt 2024 des Freistaates Bayern 8 Millionen dafür vorzusehen, dass Drogenprävention betrieben werden kann und die Drogenhilfe gestärkt wird. Ein Vergleich mit Berlin lohnt auch hier: 12,2 Millionen im Bund für ganz Deutschland und 8 Millionen für die Drogenprävention und Drogenhilfe in Bayern. Das zeigt, dass dieses Thema in Bayern eine besondere Priorität hat. Wir tun mehr als andere. Das ist ein wichtiges Signal für Betroffene. Die bayerische Anti-Drogen-Politik beruht auf drei Säulen: Erstens. Prävention. Es ist zunächst einmal das Wichtigste, möglichst viele Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, vom Konsum von Drogen abzuhalten. Zweitens. Betroffenen soll wirksam geholfen werden. Es soll Unterstützung und Hilfe für Drogenabhängige geben. Sie sollen nicht im Stich gelassen werden, und ihr Umfeld soll entsprechend gestärkt werden. Drittens. Zur Anti-Drogen-Politik gehört traditionell und, wie ich finde, zu Recht der Bereich der Restriktion. Ein Staat wie der unsrige muss seiner Bevölkerung deutlich machen, welche Verhaltensweisen und welche Konsummittel gefährdend sind und zu Beeinträchtigungen führen. Daher ist es wichtig, dass ein Staat klare Kante zeigt und Verbrechen in diesem Zusammenhang verfolgt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie mich daher auch allen danken, die sich täglich um dieses Thema kümmern: Das sind viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich der Prävention, das sind viele Menschen in den Suchtkliniken und in den Reha-Einrichtungen, die Hilfe und Unterstützung bieten. Aber es sind auch die Menschen bei der bayerischen Polizei und in der Justiz, die dafür sorgen, dass Drogenhändlern das Handwerk gelegt wird und Drogendealerei in Bayern eingeschränkt wird. Ich danke allen Menschen, die sich darum kümmern, dass möglichst wenige abhängig werden und möglichst wenig Schaden in diesem Bereich entsteht; ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle. Beim Thema Cannabis hat die Bundessregierung mit der Ampelkoalition nun den Weg der Restriktion verlassen und eine Teillegalisierung herbeigeführt. Wir halten das für falsch. Neben den bürokratischen Schwierigkeiten und den vielen Vollzugsproblemen, die sich schon jetzt zeigen, gibt es dafür vor allem einen Grund, den ich im Folgenden anführen möchte: nämlich die akute und bedeutsame Gefährdung, vor allem von Kindern und Jugendlichen, von jungen Konsumenten von Drogen. Es gibt dazu zahlreiche Studien und Fachmeinungen. Diese wurden unter anderem von der Universität in Ulm im Jahr 2022 publiziert, die sehr deutlich belegen, dass Cannabis eine gefährliche Droge ist und vor allem junge Konsumenten und Langzeitkonsumenten erheblich gefährdet sind, psychisch zu erkranken und psychisch beeinträchtigt zu sein. Es wurde nachgewiesen, dass es häufig zu stationären Behandlungen gekommen ist. An dieser Diskussion hat mich besonders das Verhalten des Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gestört, das leider an der Tagesordnung ist. All diese Fachmeinungen scheinen keine Rolle zu spielen. Er scheint täglich viele Studien zu lesen. Ihn interessieren aber immer nur die Studien, die seine Meinung decken, und andere Studien werden einfach vom Tisch gewischt. Und noch eine Sache: Im Vermittlungsausschuss sollte es eigentlich noch darum gehen, wie dieses Gesetz nicht nur schnell umgesetzt werden kann, sondern, wenn es schon sein muss, vielleicht auch noch gut umgesetzt werden kann, sodass es auf Verwaltungsvollzugsebene "handlebar" ist. Aber selbst Einwände von Politikerinnen und Politikern der SPD und der GRÜNEN wurden vom Tisch gewischt. Es ist leider auch bei diesem Punkt zu sehen, mit welcher Arroganz der Macht Lauterbach arbeitet. Das zieht sich wie ein roter Faden durch seine Politik, auch beim Krankenhausstrukturgesetz und vielen anderen Dingen. Ich bin der Ansicht, dass es der falsche Weg ist, so Politik zu machen. Das zeigt sich auch am Cannabisgesetz mit der Teilliberalisierung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was uns in Bayern bleibt und was wir in Bayern tun können, das werden wir tun. Wir werden entsprechende Maßnahmen vorsehen, zum Beispiel durch ein Verbot auf Volksfesten, in Gaststätten oder Biergärten. Auch im Maximilianeum, wo täglich Kinder und Jugendliche anwesend sind – Gott sei Dank! –, um sich den Ort der Demokratie anzuschauen, wird es ein Verbot von Cannabis geben. Das Verbot ist auch hier sehr wichtig. Wir werden Kommunen dazu befähigen, in eigener Zuständigkeit weitere Verbote vor Ort erlassen zu können. Es wird im Straßenverkehr Schwerpunktkontrollen geben. Es wird Verbotszonen geben. Das geplante Abwassermonitoring ist ein wirksames Mittel, um Maßnahmen der Prävention entsprechend ausrichten zu können. Wir werden damit Konsumanreize deutlich reduzieren. Wir werden vor allem Kinder und Jugendliche deutlich schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient genau diesen Zielen. Wenn der Bund schon so ein Gesetz macht, sind wir in Bayern in der Pflicht, unsere Bevölkerung mit den Maßnahmen bestmöglich präventiv zu schützen und den Konsum derart einzuschränken, dass dieser Schutz auch wirksam wird. Es bleibt dabei: Ich habe ein Problem mit einem Staat, der nicht klar anspricht und nicht klar verbietet, was Menschen sehr ernsthaft gefährden kann. Ich habe auch ein Problem mit politisch Verantwortlichen, wie dem Berliner Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN Werner Graf, der in der "Berliner Zeitung" vom 12. August 2022 mit folgenden Worten zitiert wird: "Das Recht auf Rausch sollte in einer Stadt der Freiheit wie Berlin selbstverständlich sein, das klappt auch ohne die Mentalität einer bayerischen Dorfpolizei". – Dieser Zynismus führt in der Anti-Drogen-Politik mit Sicherheit nicht zum Ziel. Ich sage sehr deutlich: Wir brauchen nicht das Recht auf Rausch, sondern unsere Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, begleitet und geschützt zu werden. Das muss die Botschaft sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Einer, wie man an diesem Zitat gut sieht, seit Jahren ideologiegetriebenen Politik mit populistischen Maßnahmen für eine gewisse Klientel, die man offensichtlich zu vertreten hat, setzen wir Maßnahmen entgegen, um entsprechenden Schutz durch Prävention und Restriktion geben zu können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Matthias Vogler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter Vogler, Sie haben das Wort.

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Matthias Vogler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kollegen, liebe Besucher zu Hause und auf der Besuchertribüne! Cannabis wird leider zu oft verharmlost und lediglich als eine Freizeitdroge dargestellt. Doch die Realität sieht anders aus: Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass der Konsum von Cannabis schwere gesundheitliche Schäden und soziale Folgen haben kann. Besonders Jugendliche sind gefährdet, da sich ihr Gehirn noch bis etwa zum 25. Lebensjahr in der Entwicklung befindet. Bereits der einmalige Konsum kann zu ernsthaften psychischen Problemen, zu Depressionen und Schizophrenie führen. Ein besonders gutes Beispiel für die Notwendigkeit dieses Gesetzes ist aber das Maximilianeum. Es ist beschämend, dass Politiker, die eigentlich Vorbilder sein sollten, selbst dem Konsum von Cannabis frönen, wie das kürzlich ein MdL der GRÜNEN im Landtag offen getan hat. Das war beschämend und hat die Würde des Hohen Hauses mehr beschädigt als jede vermeintlichte Rede aus meiner Fraktion. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den GRÜNEN und der SPD) Der Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums ist ein notwendiger Schritt, um die Gesundheit unserer Bürger zu schützen. Durch die in Berlin verursachte Teillegalisierung, um Ihr überwiegendes Wählerklientel zu bedienen, wurde diese Gegenmaßnahme in Bayern erst nötig. Durch die Ausweitung des Rauchverbots unter Einschluss des Erhitzens und des Verdampfens auf die Außenbereiche von Gaststätten, Volksfesten und des Maximilianeums wird nun sichergestellt, dass unser öffentliches Leben nicht weiter von den schädlichen Folgen des Cannabiskonsums beeinträchtigt wird. Besonders wichtig ist auch die Möglichkeit für unsere Gemeinden, durch Verordnungen den Konsum von Cannabis in bestimmten öffentlichen Bereichen zu begrenzen. So wird der Gesundheitsschutz gestärkt und der Cannabiskonsum auf Orte beschränkt, an denen er möglichst wenige unbeteiligte Dritte betrifft. (Beifall bei der AfD) Ein alarmierendes Beispiel für die negativen Folgen der Legalisierung von Cannabis ist die zunehmende Aktivität der Drogenmafia in Deutschland. Die Mocro Maffia, eine international vernetzte niederländische Bande, verbreitet Angst und Schrecken, wie jüngst erst in Köln geschehen. Dort wurde ein Mann brutal gefoltert, um die Macht der Drogenhändler zu demonstrieren. Diese Gewaltspirale zeigt, wie gefährlich die aktuelle Cannabis-Gesetzgebung der Regierung ist. Wir von der AfD, Fachleute und die Innenminister der Bundesländer warnten vor den gravierenden negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Doch diese Warnungen wurden ignoriert, und die Folgen werden wir in den nächsten Monaten noch deutlich zu spüren bekommen. Werte Kollegen der selbsternannten demokratischen Fraktionen, im Gesundheitsausschuss haben wir diesem Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Wir bleiben weiterhin bei diesem Votum, weil dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Gleichzeitig fordern wir jedoch eine grundsätzliche Neubewertung der Legalisierung von Cannabis und setzen uns weiterhin für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ein. Medizinisch notwendiger Konsum ja, jedoch eine klare Absage zu dieser Einstiegsdroge, auch wenn viele dieses Wort nicht hören wollen. Ich persönlich hätte mir mehr Entlastung für die Polizei und die Justiz gewünscht, zum Beispiel dadurch, dass in Berlin die Freimenge bezüglich der Strafbarkeit und der Verfolgung erhöht worden wäre. Das hätte eine Entlastung für die Beamten und die Gerichte bedeutet. Es hätten nicht fünf Gramm wie in den Niederlanden sein müssen. Eine Freimenge von einem oder zwei Gramm hätte es sicherlich auch getan, um eine deutliche Entlastung der Justiz zu erreichen. Bei einer Menge von 25 Gramm, wie es jetzt ist, kann man jedoch keinen Dealer mehr von einem Konsumenten unterscheiden. Die Geruchsbelästigung ist ein weiterer Aspekt, den wir zu beachten haben. An jeder Ecke können wir jetzt diesen tollen Geruch, diesen Gestank, wahrnehmen. Es ist an der Zeit, klare und harte Maßnahmen zu ergreifen, um unsere Gesellschaft davor zu schützen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Bayern ein sicherer und gesunder Ort bleibt. Wir müssen uns vor den links-rot-grünen Geisterfahrern, mit denen auch die Union leider liebäugelt, schützen. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter, mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Thomas Zöller von der Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Herr Vogler, ich hätte eine Frage. Sie haben gesagt: Wenn ein Abgeordneter einen Joint raucht, wäre das noch gefährlicher als die Reden Ihrer Fraktion. Habe ich das so richtig verstanden? Sind die Reden Ihrer Fraktion gefährlich? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Ja, natürlich!)

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Matthias Vogler AfD

Herr Kollege Zöller, hätten Sie mir zugehört, wüssten Sie, dass ich gesagt habe, dass diese Tat die Würde des Hauses mehr beschädigt hat als jede Rede unserer Fraktion. Das habe ich gesagt. Vielleicht hören Sie das nächste Mal zu; denn das war wirklich eine Beschädigung der Würde dieses Hohen Hauses, nicht die Reden meiner geschätzten Kollegen. (Beifall bei der AfD – Lachen bei den GRÜNEN und der SPD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Toni Schuberl für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünschte, es gäbe keine Drogen auf dieser Welt. (Lachen bei der AfD) Doch das Wünschen hilft hier wenig. Drogen sind eine Realität, wahrscheinlich seit es die Menschheit gibt. Sie sind gesundheitsschädlich, sie zerstören Familien, und sie töten. Sie können aber auch Genuss sein, zumindest manche von ihnen. Sie sind Teil unserer Kultur. Die Drogenpolitik muss sich genau um eine Frage kümmern: Wie schaffen wir es, uns mit diesem Fakt auseinanderzusetzen, dabei die negativen Auswirkungen zurückzudrängen und die positiven Auswirkungen zuzulassen? Wie gehen wir damit um? – Wir können sehr restriktiv sein. Das haben die USA beim Alkohol probiert und damit die Mafia großgemacht. Deutschland hat das bei Cannabis probiert, und trotz aller Härte der Polizei, trotz allen Aufwands, ist diese Drogenpolitik gescheitert. Der Konsum ist über Jahre hinweg deutlich gestiegen. Wir könnten das Thema auch sehr liberal handhaben, wie das Deutschland beim Alkohol tut. Auch das ist gescheitert. Wir haben jedes Jahr Zigtausende Tote, zerstörte Familien und Verkehrsunfälle. Wir reden hier also nicht darüber, ob die Existenz von Drogen gut oder schlecht ist. Sie ist ein Fakt. Wir reden auch nicht darüber, ob Drogen gesundheitsschädlich sind. Das ist unbestritten. Wir ringen hier darum, wie wir eine pragmatische Gratwanderung, eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, schaffen. Es gibt drei Arten von Drogen. Es gibt die nicht tödlichen Drogen, zum Beispiel Cannabis. Es gibt besonders harte Drogen, zum Beispiel Heroin oder Crystal Meth. Diese Drogen verursachen ein Prozent der Drogentoten in Deutschland. Und es gibt Nikotin und Alkohol. Diese Drogen verursachen 99 % der Drogentoten in Deutschland. Das Hauptaugenmerk richten wir jedoch in unserem Land auf die Verfolgung von Cannabiskonsumenten. Hier besteht eine Unwucht, die nicht nachvollziehbar ist. Daher hat die Ampel einen Vorschlag gemacht, der einerseits die kleinen privaten Konsumenten aus der Kriminalität herausholt und andererseits den Schwerpunkt auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen setzt. Der Eigenanbau im eigenen Zuhause oder in Anbauvereinigungen soll gefördert werden, um den Schwarzmarkt trockenzulegen und Verunreinigungen zu verhindern. Ich glaube, das ist ein guter Vorschlag. Ist er ohne Risiko? – Sicher nicht. Kann es sein, dass der Konsum damit steigt? – Ja, vielleicht. Müssen wir bei diesem Gesetz immer wieder nachbessern? – Ja, natürlich. Was Sie jedoch heute mit diesem Gesetzentwurf tun, zeigt, dass Sie Ihre gescheiterte Drogenpolitik nicht die Spur reflektieren. Sie machen keine konstruktiven Vorschläge. Sie nutzen vielmehr die Drogenpolitik für einen Kulturkampf. Ist das Ihr Ernst? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wer hat denn damit angefangen?) Sie überhäufen die Kommunen und die Polizei mit einer Bürokratie, die ihresgleichen sucht. Sie beschließen hier unsinnigste Verbote und Ordnungswidrigkeiten, die niemand mehr durchblickt und die wahrscheinlich auch niemand mehr vollziehen kann. Sie sind im Übrigen auch verfassungswidrig. Nehmen wir einmal den Bußgeldkatalog. 1.500 Euro muss man zahlen, wenn man einen Joint in einer Gaststätte raucht, im Wiederholungsfall sind es 5.000 Euro. Was passiert, wenn ich mit meinem Auto mit 100 km/h durch einen Ort "heize" oder mit 80 km/h an einer Grundschule vorbeirase und dadurch das Leben der Kinder gefährde? (Lachen bei der AfD) – Dafür erhalte ich 400 Euro Strafe. Wenn ich Alkohol an Minderjährige verkaufe, zahle ich 100 Euro. Sie haben in Ihrem blinden Kampf jegliche Relation verloren! Sie verbieten sogar das Kiffen im Englischen Garten, obwohl Sie wissen, dass ein Verbot dort niemals etwas gebracht hat. Es geht Ihnen aber auch gar nicht darum, dass es etwas bringt, sondern darum, ein Signal zu senden, ein Symbol zu setzen oder die Schlagzeile zu bekommen. (Susann Enders (FREIE WÄHLER): Das sagt der Kiffer im Landtag!) Liebe CSU, liebe FREIE WÄHLER, kriegen Sie doch einmal Ihren Kopf frei, kommen Sie einmal ein bisschen runter, chillen Sie einmal! Dann können wir auch konstruktiv über Drogenpolitik sprechen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD))

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Hierzu erteile ich Herrn Kollegen Franc Dierl von der CSU-Fraktion das Wort.

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Franc Dierl CSU

Sehr geehrter Herr Kollege Schuberl, ich habe jetzt mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, dass Sie ein großer Kämpfer gegen Drogen sind. Das haben Sie uns hier jetzt eindeutig erklärt. (Lachen bei der AfD) Im gleichen Atemzug sprechen Sie von Schlagzeilen. Wird Ihnen nicht ein bisschen mulmig, wenn Sie daran denken, dass Sie sich so in Szene gesetzt und groß angekündigt haben, hier einen Joint zu rauchen? Sie haben auch noch Kamerateams bestellt und den Joint medienwirksamst auf den Südarkaden geraucht. Im Nachgang haben Sie sich dann beschwert, dass der Landtag Verbote erlässt, die die Rechte beschränken, die im Übrigen auch vom Präsidium mit den Stimmen der dort vertretenen grünen Abgeordneten und des grünen Vizepräsidenten beschlossen wurden. Herr Schuberl, kommen Sie nicht ein bisschen ins Überlegen, dass das, was Sie hier erzählen, an der Realität komplett vorbeigeht? (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Toni Schuberl GRÜNE

Ich war vor ein paar Tagen auf dem 150-jährigen Gründungsfest der Feuerwehr Zenting. Dort hat der Bürgermeister ein Fass angezapft. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Alkohol ist etwas anderes als Drogenrauchen!) Wir haben das Bier in der Hand gehalten und fröhlich in die Kamera geprostet, damit dieses Fest, das sehr viel mit Trinken zu tun hat, in der Zeitung auch beworben wird. Ja, es ist komisch, da haben Sie recht, aber es ist legal. Das andere war genauso legal. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Der Vergleich ist nicht haltbar!) Ja, Sie haben recht, der Vergleich hinkt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Der hinkt total!) An Cannabis stirbt niemand, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): An einem Glas Bier auch nicht!) aber wir haben in Deutschland jedes Jahr 60.000 Tote allein durch Alkohol. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Man kann sich eine Statistik auch schönreden!) – Nein, eine Statistik kann man nicht schönreden. Reden Sie diese Statistik bitte einmal schön! Jedes Jahr 140.000 Tote durch Tabakrauch, 60.000 Tote durch Alkohol und null Tote durch Cannabis. Bitte reden Sie diese Statistik einmal schön. Wie wollen Sie das denn tun? (Beifall bei den GRÜNEN sowie der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD) – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie vergleichen Äpfel mit Birnen!)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Gefahren des Cannabiskonsums sehr ernst. Wir verkennen nicht drogeninduzierte Psychosen, und dies schon seit Jahrzehnten, und stellen fest, dass dieser Missstand nicht erst seit dem 01.04. eingetreten ist, sondern unter dem Stichwort der Kriminalisierung dieser Verhaltensweisen seit vierzig Jahren andauert und sich verschlechtert. Wir stellen fest, dass Kriminalisierung in diesem Zusammenhang keinen Gesundheitsschutz bietet. Das hat nichts gebracht. Sie legen unter dem Etikett des Gesundheitsschutzes ein Gesetz vor, das bei konkreter Anwendung Bürger, Verbraucher, aber auch die Ordnungsbehörden angesichts der bundesgesetzlichen Teillegalisierung von Cannabis eigentlich schikaniert. Der mündige Bürger, der mit dem legalen Konsum von Cannabis möglicherweise relativ verantwortlich umgeht, wird von Ihnen verwaltungsrechtlich kriminalisiert. Jugendliche, auf die Sie sich immer beziehen, werden im Hinblick auf die Strafbarkeit gar nicht erfasst. Das bleibt so und ist sogar verschärft worden. Daher hat das überhaupt keine Rolle zu spielen. Im Rahmen Ihres Kulturkampfes und Ihrer Ereiferung merken Sie nicht einmal, dass Sie auf diese Art und Weise die erkannten fatalen Folgen des Tabakkonsums manifestieren. Frau Ministerin Gerlach hat Ende Mai festgestellt, dass in Bayern 16.000 Tote durch Tabak zu beklagen sind. Keine einzige Sequenz in Ihrem Gesetz dazu, dass in Raucherräumen und Schutzzonen Wasserpfeifen oder E-Zigaretten verboten sind und Minderjährige dort nicht sein dürfen. All das ist jetzt unter dem Gesichtspunkt legal, nur darf dort nicht gekifft werden. Geht’s noch? Ist es tatsächlich so, dass Tabakrauch gesundheitsunschädlich ist und die Jugendlichen neben ihrem Vater oder ihrer Mutter sitzen dürfen, wenn sie Tabak rauchen? Sie spalten den Gesundheitsschutz! In Wahrheit wollen Sie legale Verhaltensweisen diskriminieren. Das ist eigentlich keine ehrliche Gesundheitspolitik. Im Bundesgesetz sind Ordnungstatbestände hinreichend thematisiert. Während Sie sich noch über Rauchverbote in 100 Metern Luftlinie bzw. Sichtweite von Kitas und Schulen mokieren, legen Sie Ihrerseits fest, dass auf Volksfesten – Stichwort Oktoberfest, ich wünsche viel Vergnügen – oder in entsprechenden Außenbereichen von Schankgaststätten – wer soll das ermitteln? – ein Konsum von Cannabis nicht möglich ist. Jeder, der raucht und möglicherweise selbst dreht, wird von Ihnen unter Verdacht gestellt, weil er dabei unter Umständen Cannabisbröckchen einbezieht. Wie wollen Sie das im geregelten Verfahren beweisen, absichern und umsetzen? Das ist eine tatsächliche Unmöglichkeit. Praktisch kann das nicht kontrolliert werden. Jetzt noch einmal zu der Sache mit den brachialen Ordnungswidrigkeiten: Herr Kollege Schuberl hat die im vierstelligen Bereich liegenden Strafen genannt. Ihnen scheint nicht so wichtig zu sein, Hundekot an Spielplätzen zu unterbinden. Hierfür sind gerade einmal 50 Euro fällig. Es ist doch auch ein gesundheitsgefährdender Tatbestand, dass derartige verurteilungswürdige Verhaltensweisen so billig tarifiert sind, während man hart bestraft wird, wenn man in 100 Metern Distanz Cannabis konsumiert. Das ist auch nicht zu billigen, aber denken Sie einmal über die Verhältnismäßigkeit nach! Deswegen bin ich froh, dass die Gerichte diese Verhältnismäßigkeit wiederherstellen; denn diese entscheiden darüber. Eine Anfrage bei der Polizei hat ergeben, dass seit dem 01.04. in ganz Bayern 328 Ordnungswidrigkeiten festzustellen waren. Insofern verbreiten Sie hier Hysterie. Wir sagen Ja zu einem Cannabishysteriefolgenbegrenzungsgesetz. Ihres ist keines. Deswegen lehnen wir es ab. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Susann Enders für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

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Susann Enders FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Teillegalisierung von Cannabis hat meines Erachtens gar nichts mit verantwortungsvoller Regierungsarbeit zu tun. Haben die in Berlin tatsächlich nichts anderes zu tun, als eine Droge zu legalisieren oder zu teillegalisieren? Die Ampel packt weder die großen, wirklich wichtigen Themen an – ich sage nur Krankenhäuser, Pflege, Rente, innere Sicherheit, Fachkräftemangel, Migration und Zuwanderung –, (Toni Schuberl (GRÜNE): Was macht ihr dafür?) noch ist man sich in Berlin über die Konsequenzen Ihrer Fehlentscheidungen im Klaren. Der riesige Verwaltungsapparat dient einfach nur dazu, Amnestie für alte Cannabisstraftaten erreichen. Ich schüttle nur den Kopf darüber, wofür Sie alles Geld ausgeben. Wie war das noch? Drei Milliarden Euro zusätzlich für das Bürgergeld, einfach einmal so noch mehr. Wofür geben Sie in Berlin noch Geld aus? (Toni Schuberl (GRÜNE): Für die Ärmsten der Armen!) Man kann darüber wirklich nur noch den Kopf schütteln. Geben Sie es gezielt und ordentlich dafür aus, was die Menschen in Bayern und in Deutschland brauchen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir sind hier in Bayern jetzt in der Situation, dass wir das retten müssen, was zu retten ist. Mit dieser Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums kämpfen wir für ein Gesetz, das den Gesundheitsschutz tatsächlich aufrechterhalten wird. Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis besteht nun einmal die Gefahr, dass durch den Cannabiskonsum an besonders frequentierten Orten Konsumanreize für eine Vielzahl von Personen gesetzt werden, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Hier kann ich nur sagen: Schämen Sie sich in Berlin, dass Sie das völlig außer Acht gelassen haben. Da der Konsum von Cannabis mit erheblichen negativen gesundheitlichen Folgen einhergeht, besteht insoweit auch eine Gefahr für das Gemeinwohl. Für uns als FREIEWÄHLER-Landtagsfraktion hat die Suchtprävention seither oberste Priorität. Die gesundheitlichen Schäden durch den Konsum von Cannabis dürfen keinesfalls unterschätzt werden; oder wie Kollege Schuberl sagt: Ja, chillt mal, kommt mal runter! – Nein, wir sind hier zum Arbeiten, und zwar mit klarem Kopf, ohne vorher einen Joint geraucht zu haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Bei all dem Verharmlosen von Cannabis – das habe ich bei der Ersten Lesung schon gesagt – ist es tatsächlich zu bezweifeln, ob es wirklich jedem Bürger oder auch jedem Politiker so bewusst ist, dass schon beim ersten Konsum von Cannabis schwerste Psychosen möglich sind. Das vergessen die meisten, wenn sie sich darüber lustig machen, dass wir den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen auch der Kinder und Jugendlichen im Freistaat ernst nehmen. Das vom Bundestag verabschiedete Cannabisgesetz ist inhaltlich und gestalterisch mangelhaft und lässt viele wichtige Fragen, auch in Bezug auf die Umsetzung der Teillegalisierung sowie die Kontrolle im Umgang mit Cannabis völlig unbeantwortet. Es läuft den Erfordernissen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention diametral entgegen. Darüber hinaus wird ein immenser Vollzugsaufwand verursacht; da sind wir wieder beim Geldausgeben. Manches ist für die Umsetzung in der Praxis überhaupt noch nicht geklärt. Wie wollen Sie denn klären, ob es bei jemandem, der einen Autounfall verursacht, im Auto nach Cannabis riecht oder nicht oder ob er vorher auf dem Parkplatz einen Joint geraucht hat? Ich kann hier wieder nur den Kopf schütteln. Gerade der Kinder- und Jugendschutz ist im Zusammenhang mit den Regelungen zum Konsum von Cannabis besonders wichtig. Deswegen ist es richtig, an Orten, die auch Minderjährige besuchen, das Rauchen und Verdampfen von Cannabis einfach zu untersagen. Zu solchen Orten zählen nun einmal auch die Außengelände von Biergärten, Straßencafés oder Volksfeste und auch hier der Bayerische Landtag; denn dieses Hohe Haus ist ein Ort für uns zum Arbeiten und ein Ort für unzählige Schulklassen zum Lernen, und es ist eben kein Ort zum Kiffen. Daher lautet unsere ganz klare Ansage: Der Konsum von Cannabis muss in der Öffentlichkeit streng begrenzt werden. Wir müssen Kinder und Jugendliche schützen. Ebenso müssen wir auch unsere Kommunen auf diese neuen Herausforderungen vorbereiten und ihnen da einen Rahmen geben, wo der Bundestag keinen Rahmen gegeben hat. Die Regelungen bzw. Nachschärfungen sind unsere Pflicht, um die passiv betroffene Bevölkerung und dabei insbesondere Kinder und Jugendliche so weit wie möglich vor der Bundesregierung und vor den von Cannabis ausgehenden gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Deshalb bitte ich dringend um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/2073 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention auf Drucksache 19/2834 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich dazu auf Drucksache 19/2834. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz damit angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums (Bayerisches Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz)". Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich hiermit bekannt geben, dass zum Tagesordnungspunkt 20, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Landkreise für den Mangel an staatlichem Personal in den Landratsämtern kompensieren" auf Drucksache 19/1976, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Ich rufe hiermit den Tagesordnungspunkt 15 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/1557) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Jörg Baumann, Richard Graupner, Stefan Löw und Fraktion (AfD) (Drs. 19/2440) und Änderungsantrag der Abgeordneten Jörg Baumann, Richard Graupner, Stefan Löw und Fraktion (AfD) (Drs. 19/2441) und Änderungsantrag der Abgeordneten Holger Dremel, Petra Guttenberger, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/2442) und Änderungsantrag der Abgeordneten Holger Dremel, Petra Guttenberger, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Anpassung an Bundesgesetzgebung (Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze) (Drs. 19/2443) und Änderungsantrag der Abgeordneten Holger Dremel, Petra Guttenberger, Alfred Grob u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/2444) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Alfred Grob von der CSU-Fraktion das Wort.

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Alfred Grob CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrtes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über das Polizeiaufgabengesetz und als zentrale Bestimmung darin insbesondere über die Recherche- und Analysedatei VeRA. Sie hat es mittlerweile schon mehrfach in die Medien geschafft, weil sie durchaus heterogen diskutiert wurde. Außerdem geht es um 15 weitere Gesetzesvorschriften in Sicherheitsrecht, Polizeiaufgabengesetz, Polizeiorganisationsgesetz, Landesstraf- und Verordnungsgesetz usw. Mir ist es wichtig – das ist die alles überlagernde Aussage –, vorweg festzustellen, dass Bayern seit Jahrzehnten das sicherste Bundesland ist. Das ist jetzt keine politische Parole, sondern es ist ein Nimbus, der jedes Jahr verteidigt werden muss. Er ist hart gemessen aufgrund der Kriminalitätsbelastungszahl, der Häufigkeitszahl und der Aufklärungsquote. Dieser Nimbus muss wie bei der Bundesliga Jahr für Jahr wieder erarbeitet werden. Das ist die objektive Seite der Kriminalität. Es gibt aber auch die andere, die subjektive Seite. Die Menschen haben Angst, Opfer von Verbrechen zu werden. Das wird uns Politikern, auch Ihnen von der Opposition, immer wieder gesagt. Uns beschäftigt beispielsweise immer noch der Polizistenmord in Mannheim, bei dem ein Polizeibeamter untertags vor vielen Augen zu Tode gestochen wurde; die Trauerflore an den Streifenwagen sind heute noch zu sehen. Bei einer Gewalttat vor zwei Wochen in Bad Oeynhausen in Nordrhein-Westfalen wurde ein 19-Jähriger nach einer Abifeier im Kurpark durch einen 18- jährigen Syrer erstochen. Oder: Am Freitag wurde ganz in der Nähe, in Herrsching, ein 74-jähriger Rentner in seiner eigenen Wohnung vor den Augen seiner Frau, die zur Nachbarschaft fliehen konnte, brutal ermordet; der Täter ist flüchtig. Die Morde und Verbrechen des NSU, die Terrorstraftaten des islamistischen Terrorismus, auch hier in Bayern, Ansbach, Würzburg – das sind Dinge, die die Menschen ängstigen. Es gibt Steigerungen bei Kindesmisshandlung und weltumspannender Kinderpornografie im Netz. Es vergeht kein Tag, an dem nicht besorgte Eltern sich darüber beklagen, ganz allgemein Angst vor Kriminalität zu empfinden. Meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie erwarten vom Staat nichts anderes, als dass sie geschützt werden und er für ihre Sicherheit sorgt. Das ist eine der wichtigsten und edelsten Aufgaben, die der Staat zu erfüllen hat, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie erwarten aber nicht nur irgendwelche Verbalattacken, sondern sie erwarten vor allem digitale und persönliche Präsenz da, wo es gefährlich ist, an Brennpunkten und in Angsträumen. Deshalb glaube ich, dass diese Novelle des Polizeiaufgabengesetzes in der Zweiten Lesung heute genau zum richtigen Zeitpunkt kommt. Die Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag im wahrsten Sinne des Wortes ihren Kopf hinhalten, brauchen diese gesetzlichen Regelungen, um professionell arbeiten zu können. Wir wissen alle: Unsere Polizei leistet an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr eine hervorragende Arbeit. Deshalb mein Dankeschön an meine Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Kolleginnen und Kollegen verlassen sich aber darauf, dass sie die modernen und technisch möglichen Werkzeuge, mit denen sie professionell umgehen können, an die Hand bekommen. Meine Damen, meine Herren, in den letzten Jahren hat sich eines wirklich stark geändert, auch in der Kriminalitätsbekämpfung: Das ist die technologische und digitale Entwicklung, auch für die Kriminellen. Wir reden immer wieder von der Globalisierung und Digitalisierung der Kriminalität; dann brauchen wir auch endlich eine ebensolche Entwicklung der Globalisierung und Digitalisierung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, das heißt nichts anderes als die digitalen Instrumente, um das zu tun. (Holger Dremel (CSU): Genau so ist es!) Bei der Bekämpfung von Terrorismus, Organisierter Kriminalität oder internationaler Bandenkriminalität kann man nicht mit Einzelabfragen oder Excel-Dateien hantieren. Da braucht man ein konkurrenzfähiges, sich auf dem Markt befindliches Recherchesystem. Dafür werben wir heute. Das brauchen wir unbedingt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Holger Dremel (CSU): Bravo!) Es ist wirklich notwendig, dass wir der Polizei jetzt endlich die erforderlichen neuen digitalen Mittel an die Hand geben, um die Herausforderungen zu bestehen. Wir brauchen eine Recherche- und Analysedatei, die den Profis der Polizei auch wirklich helfen kann. Das haben wir jetzt technisch geschaffen; jetzt brauchen wir die rechtlichen Grundlagen, um diese Technik auch anwenden zu können. Wir machen nichts anderes, als letztendlich einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen; das war der Beschluss vom 16. Februar 2023. Hier wurde die Parallelvorschrift in Hamburg und Hessen gekippt und für verfassungswidrig erklärt. In unserer neuen Bestimmung machen wir nichts anderes, als eine Recherchegrundlage zu schaffen, die mit den polizeieigenen Datensystemen arbeitet. Wir verwenden nicht Daten aus dem Internet oder fremde Daten. Das sind die polizeieigenen Daten, die analysiert werden. Deswegen verstehe ich die teilweise Skandalisierung in der Vorbereitung auch überhaupt nicht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Holger Dremel (CSU): Wir auch nicht!) Artikel 61a PAG ist eine wirklich sensibel abgestimmte Rechtsanwendung, die die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt – wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt. Es ist eine Rechtsgrundlage, die es den Spezialisten der Polizei ermöglicht, digital, schnell, fehlerfrei und effizient zu recherchieren statt umständlich mit Papier oder Excel-Listen. Deswegen ist es nötig, dass wir jetzt diese Rechtsgrundlage schaffen. Zur Rechtsgrundlage selbst: Artikel 61a Absatz 1 PAG regelt die schweren Rechtseingriffe bei besonderer Schutzbedürftigkeit: Leib, Leben oder Freiheit einer Person, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, Anlagen der kritischen Infrastruktur usw. Artikel 61a Absatz 2 PAG regelt abgestuft mit wesentlich höheren Zugangsvoraussetzungen die Unterbindung von schweren und schwersten Straftaten, die abschließend in § 100b Absatz 2 der Strafprozessordnung geregelt sind. Das ist ein klarer Katalog. Er schafft Rechts- und Anwendersicherheit für die Polizei. Mir ist wichtig zu betonen: VeRA ist keine Künstliche Intelligenz. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Anwendung von selbstlernenden Systemen und ist auch keine automatisierte Entscheidungshilfe. Die Entscheidung darüber, was analysiert wird und welche Ergebnisse letztendlich herauskommen, trifft der Analyst und Profi, der Mensch und nicht die Maschine. Das muss man hier festhalten. Weiterhin gibt es rechtliche Begrenzungen in Artikel 61a Absatz 2 bis 4 PAG, wonach die Anwendung wirklich den Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen unterliegt und eingeschränkt werden kann. Dort sind die Anordnungsbefugnis des Behördenleiters sowie klare Protokoll- und Dokumentationspflichten geregelt – wie es sich gehört. Meine Damen, meine Herren, Bayern übernimmt hier – das will ich wirklich überzeugt sagen – eine Vorreiterrolle, und zwar technisch und auch rechtlich, wenn diese Vorgaben umgesetzt sind. Ich kann nur sagen: Wir geben diese Ergebnisse gerne an die anderen Bundesländer weiter; denn bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Bandenkriminalität sollte es keine Landesgrenzen geben. Wer nicht auf die sofort nutzbare Analysedatei VeRA in Bayern zurückgreifen, sondern auf die Bundes-VeRA warten will, dem wünsche ich viel Spaß und gute Gesundheit; denn das wird er nicht erleben. Die Polizei braucht die Anwendung jetzt, und zwar sofort. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Holger Dremel (CSU): Das dauert noch ewig!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Ende kann ich aus tiefer Überzeugung als langjähriger Leiter großer Ermittlungskommissionen sagen: Wir haben hier ein Rechtsmittel geschaffen, das die Ermittlungs- und Präventionsarbeit erheblich verbessert und erleichtert. Es ist höchste Zeit, unseren professionellen Polizeibeamtinnen und -beamten auch die professionellen Werkzeuge an die Hand zu geben. Daher bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf, der mit allen Änderungsanträgen intensiv im Ausschuss beraten und beschlossen wurde. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Richard Graupner für die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Richard Graupner AfD

Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! – Wir beschäftigen uns heute in Zweiter Lesung nochmals mit den Änderungen im Polizeiaufgabenbesetz. Es muss nicht wiederholt werden, was bereits in Erster Lesung an Fakten und Argumenten ins Feld geführt worden ist. Wir hatten eine sehr interessante Expertenanhörung. 80 Sachverständige haben ihre Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen im Gesetz abgegeben. Wir konnten dabei für unsere Fraktionsarbeit wertvolle Anregungen mitnehmen. Die AfD-Fraktion hat infolge dieser Anhörung auch zwei Änderungsanträge herausgearbeitet, welche die geplanten Änderungen noch rechtssicherer und bürgerfreundlicher gestalten sollen; darauf komme ich dann noch zu sprechen. Zunächst will ich aber noch einmal bekräftigen, was ich auch schon in den Ausschussberatungen vorgetragen habe: Unsere Fraktion sieht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gut umgesetzt. Dreh- und Angelpunkt der Diskussion war und ist die Einführung der datenübergreifenden Rechercheplattform VeRA, im Klartext: das automatisierte Zusammenführen und Auswerten bisher separat vorliegender polizeilicher Datenbestände, und zwar nur für solche Fälle, bei denen besonders schwere Straftaten zu erwarten sind, wie etwa terroristische Anschläge, Kinderpornografie oder auch die organisierte Bandenkriminalität. Das Zusammenführen dieser Daten war auch bisher schon möglich, nur eben mühsam, händisch und mit entsprechendem Zeitaufwand. Es kann eigentlich keine zwei Meinungen geben: Wenn Kriminelle und vor allem Organisierte Kriminelle sowie Terroristen organisatorisch, technisch und personell aufrüsten, dann können und dürfen der Staat und die Polizei hier nicht untätig bleiben. Man muss in dieser Wettlaufspirale mitziehen und optimalerweise den Kriminellen auch immer einen Schritt voraus sein. Selbstverständlich muss aber auch die Verhältnismäßigkeit zwischen dem polizeilichen Informations- und Aufklärungsinteresse, den Persönlichkeitsrechten und Datenschutzbelangen gewahrt sein. Es gilt eben herauszustellen: VeRA arbeitet nur mit polizeiinternen Datenbeständen. Es gibt keinen automatisierten Abgleich mit öffentlichen Quellen, zum Beispiel aus dem Internet oder anderer Behörden. Die automatisierte Verarbeitung von DNA-Mustern, Fingerabdrücken, Bild- und Tonmaterial aus Überwachungen ist ebenfalls unzulässig. KI oder selbstlernende Systeme dürfen nicht zum Einsatz kommen. Zudem hat auch nur eine ganz kleine Anzahl von Spezialisten überhaupt Zugriff auf diese Daten. Wir reden hier am Anfang von vielleicht 100 bis 140 Beamten. Im Laufe der Zeit kann sich das vielleicht auf bis zu 700 Beamte ausweiten; bei 45.000 Polizeibeamten in Bayern wird aber deutlich, dass mitnichten jeder Polizeibeamte überhaupt Zugriff auf dieses System hat. Man kann summarisch also sagen, dass die Verhältnismäßigkeit im Allgemeinen gut gewahrt ist. Trotzdem gibt es Verbesserungspotenzial. Die AfD-Fraktion hat dazu ihrerseits zwei Änderungsanträge eingebracht. Diese beziehen sich nicht konkret auf VeRA, sondern zum Ersten auf die Verwendung von Bild- und Videomaterial aus externen Quellen, also zum Beispiel von Überwachungskameras in Stadien oder Flughäfen. Hier möchten wir, dass gesetzlich fixiert wird, dass die Polizei nur auf rechtmäßig erlangte Daten zugreifen darf. Anders als die anderen Fraktionen, die unseren Antrag im Ausschuss leider abgelehnt haben, sind wir der Meinung, dass diese Bedingung in jedem Fall auch wörtlich im Gesetz benannt werden sollte. Wir halten es auch für durchaus zumutbar und für ohne großen Aufwand realisierbar, polizeilicherseits deren Einhaltung sicherzustellen. Zum Zweiten beantragen wir, dass verdeckt arbeitende Ermittler keine intimen Beziehungen mit ihren Ziel- und Kontaktpersonen eingehen dürfen. Es besteht Einigkeit, dass Informationen, die aus solchen Beziehungen resultieren, nicht polizeilich verwendet werden dürfen. Es wurde angeführt, eine derartige Ergänzung sei unnötig, da dies bereits in Artikel 49 PAG geregelt sei. Das sehen wir nicht so; denn dort sind tatsächlich Einschränkungen aufgeführt, aber die intimen Beziehungen stehen dort nicht explizit drin. Es wäre also im Sinne der Rechtssicherheit für mögliche Betroffene ein Leichtes, diesem ebenfalls nachzukommen und dies ins Gesetz aufzunehmen. Ich komme zum Schluss: Die AfD-Fraktion wird dem vorgelegten PAG-Änderungsentwurf zustimmen. Ich werbe nochmals für die Zustimmung zu unseren beiden Änderungsanträgen, welche die Qualität des Entwurfs nochmals deutlich verbessern würden. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Hauber für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Sie haben das Wort.

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Wolfgang Hauber FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Gesetz heute beschließen werden. Die Polizei wartet darauf, und ich meine, dass unsere Bürger hier im Freistaat davon profitieren werden. Das PAG gibt der Polizei Befugnisse, um Gefahren abzuwehren, die uns selbst, aber auch unseren Eltern, unseren Kindern, unseren Enkelkindern heute, morgen oder übermorgen begegnen können, zum Beispiel Gefahren für die besonders gewichtigen Rechtsgüter Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Kollege Grob hat Beispiele hierfür aufgeführt. Meine Vorredner haben auch schon einiges zum Inhalt des Gesetzentwurfs berichtet. Kernelement der PAG-Novelle ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform VeRA. Wir, die Koalitionspartner von FREIEN WÄHLERN und CSU, befassen uns schon seit geraumer Zeit mit dem Gesetzentwurf. Das war schon in der letzten Legislaturperiode ein Thema. Es war gut und richtig, VeRA nicht ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage einzuführen. Die Rechtsgrundlage soll jetzt mit Artikel 61a PAG geschaffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 16.02.2023 die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse oder -auswertung präzisiert. An dieser Entscheidung haben wir uns orientiert. Gerade beim Polizeiaufgabengesetz wurde der angemessene Ausgleich zwischen Freiheitsrechten und Sicherungsbedarf stets kontrovers diskutiert. Wir Mitglieder der FREIEN-WÄHLER-Landtagsfraktion stehen für die Balance von bürgerlicher Freiheit und innerer Sicherheit. Wir achten darauf, dass unser aller Freiheitsgrundrechte die Basis unserer Staatsordnung sind und bleiben. An ihnen muss sich jeder staatliche Eingriff messen lassen. Ich sage es nochmals: Die Abwägung zwischen Freiheitsrechten des Einzelnen und Eingriffsbefugnissen der Polizei war und ist uns FREIEN WÄHLERN äußerst wichtig und wurde in diesem Gesetzentwurf entsprechend berücksichtigt. Es muss klar herausgestellt werden: VeRA nutzt keine Künstliche Intelligenz. VeRA unterstützt die Polizei im Einzelfall bei der zielgerichteten Recherche nur im eigenen Datenbestand. Ein Zugriff auf das Internet und Social-Media-Kanäle ist ausgeschlossen. Durch VeRA werden keine fremden Datenbanken analysiert. VeRA stellt dennoch eine große Unterstützung für die polizeilichen Sachbearbeiter dar. Die Polizei hat einen großen Datenbestand: Polizeiliche Einsätze werden dokumentiert, Kriminalakten werden verwaltet, in der polizeilichen Vorgangsverwaltung wird der Schriftverkehr dokumentiert, natürlich findet E-Mail-Verkehr statt, und auch Verkehrsverstöße werden digital bearbeitet. Die Daten befinden sich in den verschiedensten Anwendungen. VeRA holt sich diese Daten und ermöglicht es nur dem berechtigten Sachbearbeiter, all diese Daten automatisiert nach bestimmten Suchbegriffen zu durchsuchen. Hierdurch sollen gemeinsame Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen oder andere Zusammenhänge erkannt werden. Die Erkenntnisse sollen die Sicherheitsbehörden befähigen, ihrer Aufgabe, dem Schutz der Bevölkerung, gerecht zu werden. Insbesondere zum Erkennen krimineller Netzwerke und Banden sowie extremistischer Bestrebungen müssen die Ergebnisse schnell und mit geringem Aufwand vorliegen. Ich bin überzeugt, dass die gesetzliche Grundlage in Artikel 61a PAG den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht und wir hierdurch der Polizei eine wichtige Möglichkeit zur gefahrenabwehrenden Tätigkeit und zum Schutz der Bevölkerung einräumen. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir, die Regierungsfraktionen, eine Expertenanhörung zu diesem Gesetzesentwurf beantragt und durchgeführt haben. Die Expertenanhörung war sehr konstruktiv. Als Ergebnis haben wir Änderungsanträge formuliert. Ich bitte auch hierfür um Zustimmung. Neben der Einführung einer Rechtsgrundlage für VeRA gibt es weiteren Änderungsbedarf. So soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern vorbeugend auch ins PAG übertragen werden. Hierbei geht es um verdeckte Maßnahmen, um Kernbereichsschutz beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen. Die entsprechenden PAG-Vorschriften sind die Artikel 41, 44, 45 und 49. Darin geht es um das Betreten von Wohnungen zum verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, um die Onlinedurchsuchung und um den Abbruch des Einsatzes. Die einschränkenden Änderungen fixieren bereits jetzt die gelebte polizeiliche Praxis im Gesetz. Das heißt: Diese Einschränkungen, die wir jetzt reinschreiben, hat die Polizei schon immer so gehandhabt. Zum Abschluss sage ich: Ich bin überzeugt, der vorliegende Gesetzentwurf ist gut gelungen. Ich bitte um Zustimmung, damit Bayern auch weiterhin das sicherste Bundesland bleibt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Benjamin Adjei für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort.

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Benjamin Adjei GRÜNE

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung unserer Polizeiarbeit ist ein ganz essenzieller Teil, wenn wir nicht nur Bayern, sondern ganz Deutschland weiterhin sicher halten und gestalten wollen. Der Bund ist mit dem Programm Polizei 20/20 genau auf dem Weg, die verschiedensten Polizeisysteme, die Datenbanken, die Datensilos der verschiedenen Bundesländer, aber auch des Bundes miteinander zu verbinden und zu harmonisieren. Vorhin ist der NSU angesprochen worden. Das Hauptproblem beim NSU war, dass man nicht über die Bundeslandgrenzen hinaus miteinander zusammengearbeitet und kooperiert hat. Genau dieses Problem wird jetzt durch eine eigene bayerische Lösung wieder nicht angegangen. Alle anderen Bundesländer und der Bund haben schon gesagt, dass sie sich der bayerischen Lösung nicht anschließen werden. Bayern möchte sich um die Digitalisierung der Polizeiarbeit kümmern. Dann muss man dies natürlich mit Sorgfalt und Planung aus- und durchführen. Insbesondere da haben wir gemerkt, dass das nicht der Fall war. Kollege Hauber, du hast vorhin schon angesprochen, dass es richtig und notwendig war, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Die Frage ist nur: Wann ist denn VeRA gekauft und eingeführt worden? – Das war vor zweieinhalb Jahren. Damals hat der Innenminister Herrmann noch gesagt: Er sieht gar keinen Grund, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Eigentlich sollte das Ganze ohne Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ich glaube, das muss man sich immer noch in Erinnerung rufen. Jetzt – der Vertrag läuft fünf Jahre – sind zweieinhalb Jahre der Laufzeit dieses Vertrages um. Wir haben schon Millionen Euro investiert, ohne dass es bisher eine Rechtsgrundlage gibt und damit ein rechtswirksamer Betrieb der Software möglich ist. Von daher hat das nicht geholfen, schnell irgendetwas ohne Rechtsgrundlage umzusetzen. Das hat das alles nur verlangsamt mit dem Ergebnis, dass wir immer noch nichts Lauffähiges haben. Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich ein wegweisendes Urteil gesprochen – das ist auch schon gesagt worden – und einen klaren Rahmen geschaffen, also nicht gesagt: Der Betrieb einer Software wie VeRA ist unzulässig, sondern ganz im Gegenteil, im Rahmengesetz steht: Unter diesen Voraussetzungen ist der Betrieb möglich. Im Nachgang kommt jetzt von Ihnen ein Gesetz. Da würde ich mir eigentlich schon wünschen und hätte schon die Erwartung, dass dieser Gesetzesentwurf dann diesem Rahmen entsprechen würde. Das ist aber nicht der Fall, und das hat übrigens auch die Expertenanhörung ergeben, die wir hier im Innenausschuss gehabt haben. VeRA greift tief in den persönlichen Kernbereich der Lebensführung der Menschen ein. Trotzdem werden hier auch wenig gewichtete Rechtsgüter wie beispielsweise Sachgüter ohne unterschiedliche Eingriffstiefe und ohne unterschiedliche Handhabung gewertet. Das funktioniert nicht. Natürlich habe ich, wenn es um Leib und Leben geht, andere Ansprüche an die Eingriffstiefe, als wenn es um Fragen von Sachgütern geht. Hier gibt es keine Unterscheidung, und das entspricht nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Von ungefähr 40 Millionen Datensätzen im Vorgangsverwaltungssystem bzw. entsprechenden Personen, die betroffen sind, sind 25 Millionen Menschen, die nur als Zeugen erfasst waren, aber selber überhaupt keine Straftat begangen haben und dessen auch nicht verdächtigt wurden, sondern nur zufällig, völlig unbescholten, irgendwo waren. Diese Menschen werden gleichermaßen einbezogen. Auch hier haben wir einen ganz massiven Eingriff in den Kernbereich der Menschen. Sie nutzen weiterhin das Thema "drohende Gefahr" als bayerischen Rechtsbegriff. Sie sagen, es ist die "hinreichend konkretisierte Gefahr" des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil dazu steht jedoch noch aus. Wir wissen noch nicht, ob Ihre Interpretation, dass eine "drohende Gefahr" eine "hinreichend konkretisierte Gefahr" ist, zutrifft. Es wäre doch sinnvoll, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Die Kameraüberwachung wird mit diesem Gesetzentwurf verändert. Die privaten Kameras werden zukünftig von der Polizei nutzbar sein. Die Polizei kann künftig auf private Kameras zugreifen. Auch hierzu gab es eine Einschätzung des bayerischen Datenschutzbeauftragten. Er sagte, dass das mehrere Zehntausend Kameras betreffen könne, die in Zukunft von der Polizei ohne Richtervorbehalt bei der Liveüberwachung genutzt werden können. Die Liveüberwachung ist eine Möglichkeit, die bisher schon besteht; denn mit einem Richtervorbehalt kann bereits heute auf private Kameraaufzeichnungen zugegriffen werden. In Zukunft wird das ohne Richtervorbehalt gemacht. Dadurch entsteht ein massiver Überwachungsdruck, der ausgeweitet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das widerspricht den Vorgaben und Maßgaben der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb ist meine und unsere Einschätzung, dass wir diesem Gesetzentwurf aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit nicht zustimmen können. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sich in dem engen Rahmen von lediglich vier Minuten Redezeit, die mir bzw. meiner Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt zustehen, umfänglich und detailliert zu diesem wichtigen Gesetzentwurf mit seinen tiefgreifenden Auswirkungen in grund- und verfassungsrechtliche Bürgerrechte und deren Gewährleistungen zu äußern, ist eine objektive Unmöglichkeit und, ehrlich gesagt, auch eine parlamentarische Zumutung. Aus diesem Grund spreche ich jetzt zu etwas ganz anderem: Wir wollen Gefahrenabwehr. Wir wollen eine funktionierende Polizei. Wir wollen Sicherheit. Wir wollen Gefahrenabwehr und eine effiziente Strafverfolgung. Auch wollen wir, dass Bayern weiterhin das sicherste Bundesland bleibt. Bayern ist das sicherste Bundesland, was es auch ohne den vorliegenden Gesetzentwurf geschafft hat. Aber wir achten natürlich die Grundrechte und sind dazu aufgerufen, diese bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Gerade im Polizeirecht müssen häufig Verfassungsgerichte eingreifen, Normen beanstanden oder gar für nichtig erklären, weil der Gesetzgeber oft übers Ziel hinausschießt. Vor einem Jahr war das in Hessen der Fall, auch in Hamburg. Das hat die Grundlage dafür gelegt, dass sich diese Einsicht auch bei der Bayerischen Staatsregierung verfestigt hat, dass es für diese Änderung ein Gesetz braucht. Aber die abgeleiteten Folgen in Form des Gesetzes sind aus unserer Sicht nicht ausreichend und nicht hinreichend umgesetzt. Der massive Grundrechtseingriff durch das Abgreifen von Daten durch eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform – Einsatz von VeRA – ist in diesem Zusammenhang zu allgemein. Laut unserem Datenschutzbeauftragten werden in der Datei Integrationsverfahren Polizei Daten von circa 30 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Zusammenhang mitberücksichtigt. In der Tat sind davon nicht alle Betroffene oder Gefährder, sondern unter ihnen sind viele Unbeteiligte. Es kann davon abhängen, ob sie Zeuge bzw. Zeugin bei einem Unfall sind oder ob sie möglicherweise bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof festgestellt werden. All diese Dinge werden dabei integriert. Wenn sie nur zwei- oder dreimal am falschen Platz sind, dann kann es sein, dass sie bei der Recherche einen auffälligen Treffer haben. Dann wird es wichtig sein, das auszuwerten. Dagegen müssen Vorkehrungen getroffen werden. Auch das Bundesverfassungsgericht fordert eine Abwägung im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Aus unserer Sicht ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil selbst Daten von Berufsgeheimnisträgern und Sonstigen vollkommen eingespeist werden. Selbst hochsensible Eingriffe wie polizeiliche Abhörmaßnahmen und Sonstiges werden in dieser Datei berücksichtigt. Das bedeutet also: Ohne richterlichen Vorbehalt ist der Datenauswertung sozusagen Tür und Tor geöffnet. Das haben die Bürgerinnen und Bürger in dieser Situation so massiv nicht verdient. Selbst das Bundesverfassungsgericht sagt, dass wir gegen die Diskriminierung Vorkehrungen treffen müssen. Die Begrenzung der Datenmenge ist einer der wichtigsten Punkte, die in diesem Zusammenhang zu erwägen sind. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Nicht zuletzt deswegen fordert unser Datenschutzbeauftragter Prof. Dr. Thomas Petri, dass diese Datei Integrationsverfahren Polizei bei diesen generellen Recherchen nicht miteinbezogen wird. Damit hat er recht. Deswegen sind wir Unterstützer dieser Forderung. Es gibt noch weitere Mängel, zum Beispiel im Kernbereich der privaten Lebensführung. In der kurzen mir noch verbleibenden Redezeit kann ich dazu nicht ausreichend Stellung nehmen. Normalerweise müsste man nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewisse Maßnahmen abbrechen. Dazu finden wir keine geeignete Norm. Das private Videomaterial zu beschlagnahmen, das im öffentlichen Raum gefertigt worden ist, und es grundsätzlich polizeilich zu verwenden, macht Probleme, weil es auch Videomaterial gibt, das möglicherweise rechtswidrig aufgenommen bzw. produziert worden ist, was sich aber nicht überprüfen lässt. Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht unterstützenswert. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Für die Staatsregierung hat Staatsminister Herrmann um das Wort gebeten. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und noch einiger weiterer Rechtsvorschriften. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um polizeiliche Befugnisse anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu modernisieren, um unserer bayerischen Polizei eine effektive Gefahrenabwehr sowie vor allem auch die Verhütung und Unterbindung von Straftaten auch in Zukunft zu ermöglichen und sicherzustellen, dass wir technologisch in unseren Sicherheitsbehörden auf der Höhe der Zeit sind. Ich betone, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform, wie es sie in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg schon länger gibt, nicht nur zeitgemäß, sondern auch zwingend notwendig ist, um mit den technischen, digitalen und rechtlichen Entwicklungen der heutigen Zeit Schritt zu halten. Dies erfolgt im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Ja, wir haben in der Tat, nachdem sich das in der zeitlichen Abfolge so ergeben hat und uns klar war, dass vom Bundesverfassungsgericht zu der bisherigen Praxis, die es in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg schon gegeben hat, ein Urteil kommen wird, beschlossen, das Urteil abzuwarten und aus ihm Konsequenzen zu ziehen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE) – Gegenruf des Abgeordneten Holger Dremel (CSU)) Das haben wir getan. So haben wir das jetzt entsprechend umgesetzt. Ich will aber noch einmal deutlich machen, weil einige Äußerungen hier jetzt verwirrend waren: Wir schaffen mit dieser Plattform keine neuen Daten. (Holger Dremel (CSU): Genau!) Es werden keine neuen Daten gesammelt oder generiert. Es geht ausschließlich darum, vorhandene Dateien mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen und unterschiedlichen Inhalten und dergleichen bei einem konkreten Anlass – ob das ein drohender Terroranschlag oder eine schwere Straftat ist, die gerade stattgefunden hat usw. – rasch auszuwerten. Das sind Dateien, die man bisher auch auswerten konnte. Das sind Dateien, die im Einzelfall schon zur Verfügung gestanden haben, weil jeder Kriminalbeamte im Einzelfall diese anklicken und durchsuchen konnte. Das Einzige, was diese Software besser kann, besteht darin, dass sie eine Fülle von Dateien sozusagen gleichzeitig anschauen, auswerten und nach verschiedenen Suchparametern auswerten und feststellen kann: Ja, an einem Ort zu einer bestimmten Zeit, zu einem Namen oder wie auch immer sind schon entsprechende Daten vorhanden. Die Software kann diese Daten dann zusammenführen. Dann können die Kriminalbeamten daraus Schlüsse ziehen, ob das ein interessanter Ansatz ist oder ob eine Gefahr besonders droht. Darum geht es. Ich denke, dass Gefährder und Banden damit schneller ermittelt werden können. Es können Netzwerke aufgedeckt und mögliche Opfer geschützt sowie Straftaten möglichst von vornherein verhindert werden. Ich will unterstreichen: Es geht dabei nicht nur um die Repression und die Ermittlung von Tätern, um sie dann vor Gericht zu führen, sondern auch darum, in möglichst vielen Situationen möglichst frühzeitig auf Gefahren aufmerksam zu werden. Wir haben das in der öffentlichen Berichterstattung der letzten Tage gerade wieder erlebt: Wir wurden wieder aufgrund ausländischer Nachrichtendienste auf mögliche Anschläge – zum Beispiel auf deutsche Rüstungsmanager – aufmerksam gemacht. So war das auch in anderen Fällen immer wieder: Ausländische Nachrichtendienste geben Hinweise. So konnten wir in Deutschland in den letzten Jahren zum Beispiel islamistische Anschläge verhindern. Wir müssen uns doch in die Lage versetzen, Gefahren auch selbst zu erkennen. Wir dürfen nicht nur darauf warten, dass uns ausländische Dienste Nachrichten geben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich denke, dass wir mit dem, was auch in der Sachverständigenanhörung am 16. Mai sorgfältig diskutiert worden ist, anschließend klug umgegangen sind. Anregungen der Experten sind in manche Details des Gesetzentwurfs eingearbeitet worden. Ich glaube, wir können heute festhalten, dass der vorliegende Gesetzentwurf wirklich das Notwendige beinhaltet, um unser Polizeiaufgabengesetz einerseits zu modernisieren, andererseits aber natürlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu übernehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass andere Bundesländer die Entwicklung bei uns in Bayern genau betrachten. Andere Bundesländer wissen natürlich auch, dass in Hessen und Nordrhein-Westfalen eine sehr, sehr ähnliche Software der gleichen Herstellerfirma eingesetzt wird. Ich darf hier noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen: Das war in Hessen von der alten Landesregierung mit Beteiligung der GRÜNEN nicht infrage gestellt. Es ist von der neuen Landesregierung in Hessen mit Beteiligung der SPD nicht infrage gestellt. Es ist auch von der neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mit Beteiligung der GRÜNEN nicht infrage gestellt. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Es ist nur eine Eigenheit der Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Bayerischen Landtag, hier nach wie vor größte Bedenken zu sehen und sich damit überhaupt nicht anfreunden zu können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist bemerkenswert, dass man hier in anderen Bundesländern schon wesentlich weiter ist. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Bremser und Blockierer!) Ich bitte deshalb das Hohe Haus um Zustimmung. Es geht um mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Es geht darum, die bayerische Polizei in die Lage zu versetzen, dafür auch weiterhin bestmöglich zu arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Herr Minister, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Adjei von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.

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Benjamin Adjei GRÜNE

Herr Innenminister, Sie haben vorhin gerade gesagt, Sie hätten nur die Urteile in Hessen und Hamburg abwarten und dann eine Rechtsgrundlage schaffen wollen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie nach der Pressemitteilung, Sie wollten VeRA beschaffen, in der darauffolgenden Woche im Ausschuss gesagt haben, dass Sie nicht beabsichtigen, eine Rechtsgrundlage zu schaffen; Sie würden das noch einmal überprüfen, hielten das aber nicht für notwendig. Ihre Meinung hat sich dann erst im Nachgang geändert. Dann die Frage: Sie haben jetzt immer von Terroranschlägen geredet. Darauf bezieht sich unsere Kritik nicht, sondern sie bezieht sich darauf, dass auch niederwertige gewichtige Rechtsgüter wie beispielsweise Sachgüter im Gesetz stehen, insbesondere wenn es um drohende Gefahr für gewerbsmäßigen Schaden an Sachgütern geht. Wenn ich das richtig verstehe, dann ist für Sie zum Beispiel gewerbsmäßiger Fahrraddiebstahl auf einer Ebene mit einem Terroranschlag zu sehen. (Michael Hofmann (CSU): Regierungsgebäude sind auch Sachgüter!)

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Ludwig Hartmann

Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Sehr geehrter Herr Kollege, wir differenzieren das sehr genau. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist überall zu wahren. Eine schwere Gefahr für ein Sachgut kann aber auch sein, wenn jemand beispielsweise ein großes öffentliches Gebäude in die Luft sprengen will. (Michael Hofmann (CSU): So ist das!) Wenn wir davon Kenntnis erhalten, dass jemand einen größeren Sprengstoffanschlag plant, und nicht ersichtlich ist, ob er sich nicht auch gegen Menschen, sondern – aus Ihrer Sicht – nur gegen ein Gebäude richtet, dann ist es selbstverständlich unsere Aufgabe, einen solchen Anschlag möglichst zu verhindern. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Deswegen bleiben wir bei unserer Auffassung.

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich bekannt, dass die SPD-Fraktion darum gebeten hat, ihr nach § 133 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung zu erteilen. Hierfür stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Eine Aussprache über die Erklärung findet nicht statt. Ich erteile das Wort dem Kollegen Arnold. Bitte schön.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Innenminister gesagt hat, dass vier Bundesländer mit unterschiedlichen Regierungen in dem Zusammenhang keine Probleme haben, ist zu sagen, dass andere Bundesländer damit schon Probleme haben. Zwölf Bundesländer haben das abgelehnt. Die verfassungsrechtlichen Fragen sind insgesamt von Interesse. Ich stehe deswegen jetzt im Augenblick hier, um eine mögliche Meinungsverschiedenheit nach Artikel 75 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes anzukündigen. Sie wird hier vorsorglich vorgetragen. Wer sein Handwerkszeug richtig beherrscht, der muss das ins Protokoll schreiben, damit der Verfassungsgerichtshof glaubt, dass wir solche Streitigkeiten ernst nehmen. Für Sie ist das nicht aufregend. Ich lese jetzt viele Artikel vor. Hoffentlich können Sie was damit anfangen. Sie sind ja alle Connaisseure unserer Verfassung. Das Grundgesetz kommt nicht vor, sondern es ist aus der Bayerischen Verfassung. Wenn Sie es nicht kennen, dann lesen Sie es gerne nach. Es ist spannend. Wir sind der Auffassung, dass Artikel 33 Absatz 10 PAG-Entwurf insbesondere gegen Artikel 100 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 101 sowie Artikel 3 der Bayerischen Verfassung verstößt und aus diesem Grunde verfassungswidrig und gegebenenfalls nichtig ist. Hier liegt vor allem ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor. Der Verfassungsgerichtshof lehnt sich beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung an die Judikatur des Bundesverfassungsgerichtes zu Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes an. Er leitet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht alleine aus Artikel 101 der Bayerischen Verfassung ab, sondern zieht auch noch Artikel 100 der Bayerischen Verfassung heran. Das Recht der informationellen Selbstbestimmung ist eine Ausprägung der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Bitte etwas mehr Ruhe im Plenarsaal.

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Horst Arnold SPD

Die kennen die Verfassung alle, die langweilt das. Artikel 49 des PAG-Entwurfes verstößt gegen Artikel 100 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 101 der Bayerischen Verfassung, zum Teil in Verbindung mit den einschlägig betroffenen Grundrechten, sowie insofern besonders auch gegen Artikel 3, Artikel 106 Absatz 3 und Artikel 112 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung. Auch er ist aus diesem Grunde verfassungswidrig und gegebenenfalls nichtig. Selbiges gilt für Artikel 61a des PAG-Entwurfs. Auch dieser verstößt aus unserer Sicht gegen Artikel 100 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 101 der Bayerischen Verfassung sowie insbesondere auch noch gegen Artikel 3 und Artikel 112 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung. Auch er ist aus diesem Grunde verfassungswidrig und ebenfalls nichtig. Dies ist ein Prozess, den das Parlament durchstehen muss, um Kontrollmechanismen zu bemühen, die unserem Rechtsstaat gut zu Gesicht stehen. Wir haben noch nicht beschlossen, eine Meinungsverschiedenheit festzustellen. Darüber müssen wir uns noch unterhalten. Wir ziehen es aber in Erwägung. Wir wollen deswegen unsere Hausaufgaben machen, bevor es dann wieder heißt, wir seien bloß dagegen und hätten keine Argumente. Wir liefern die Argumente und insbesondere die Grundlagen dafür, damit dieses Gesetz in München möglicherweise schnellstmöglich überprüft wird. Es wäre nicht das erste Gesetz, das in dem Zusammenhang zu Fall gebracht werden würde. – Danke schön. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank, Herr Kollege. – Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/1557, die Änderungsanträge der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 19/2442 und 19/2443, der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und von der Fraktion FREIE WÄHLER auf der Drucksache 19/2444, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 19/2440 und 19/2441 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf der Drucksache 19/2735. Zunächst ist über die soeben erwähnten zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt beide Anträge zur Ablehnung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2440 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, GRÜNE. – Enthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir fahren fort mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2441. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen. – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Auch dieser Antrag ist abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/1557. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Unter anderem soll ein neuer § 6 "Änderung des Ausführungsgesetzes-Aufenthaltsgesetz" eingefügt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/2735. Darüber hinaus wird in rechtsförmlicher Hinsicht vorgeschlagen, in der neuen Fassung des § 1 Nummer 13 Buchstabe a den Punkt am Ende durch einen Doppelpunkt zu ersetzen. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. So beschlossen. (Zuruf des Abgeordneten Harald Meußgeier (AfD)) – Und die AfD-Fraktion hat zugestimmt. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Erhebt sich Widerspruch? – Nein. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der AfD, der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/2442 mit 19/2444 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Antrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian von Brunn, Dr. Simone Strohmayr, Holger Grießhammer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (Drs. 19/2786) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erstem Redner für die CSU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Michael Hofmann das Wort. Bitte schön.

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine Änderung der Geschäftsordnung auf der Tagesordnung. Wir haben in unserer Geschäftsordnung ein paar Entwicklungen nachzuvollziehen, die sich seit Beginn dieser Legislaturperiode ergeben haben. Das Offensichtlichste ist, dass wir die Redezeiten anpassen, weil sich die Zusammensetzung des Parlaments verändert hat und die bisherige Geschäftsordnung in den Anlagen noch eine weitere Fraktion aufführt, die es im Parlament nicht mehr gibt. Wir haben das bisher schon kollegialiter in der Art und Weise gehandhabt, wie wir es nun wortwörtlich festschreiben werden. Wir verfahren nach der Redezeitverteilung, die wir seit Jahren so in der Geschäftsordnung haben. Des Weiteren haben wir eine Änderung im Zusammenhang mit einem Abstimmungsverfahren. Auch das haben wir in der Zwischenzeit schon weitläufig getestet und geprüft. Nach anfänglichen Schwierigkeiten stellen wir fest: Die elektronische namentliche Abstimmung funktioniert hervorragend; jeder weiß, welche Knöpfe er drücken muss, damit das herauskommt, was er gerne hätte. Insoweit, glaube ich, sind wir als bayerisches Parlament auf einem modernen Weg. Diesen modernen Weg wollen wir natürlich in der Geschäftsordnung festhalten. Ein weiterer Punkt, der uns wichtig ist, weil er die Arbeitsweise des Parlaments in einer durchaus schwierigen Zeit sozusagen erleichtert, betrifft die Stellvertretung im Zwischenausschuss. Bisher war es so, dass die jeweiligen Mitglieder des Zwischenausschusses nur von bestimmten Stellvertretern vertreten werden konnten. Hier normieren wir jetzt sozusagen eine freie Vertretungswahl. Das sichert die Arbeitsfähigkeit des Zwischenausschusses. Nicht ganz so lapidar sind zwei weitere Änderungen. Zum einen betrifft das die Frage, wer in Zukunft bei einer konstituierenden Sitzung als Alterspräsident die Sitzung leiten soll. Bisher war es so, dass es nach dem Lebensalter gegangen ist. Ich will jetzt nicht darüber spekulieren, ob das gegenüber Jüngeren diskriminierend war oder nicht. Insgesamt – so können wir festhalten – ist es durchaus sinnvoll, wenn diejenigen mit der längsten Erfahrung im Parlament die Sitzung leiten. Der Anknüpfungspunkt ist wohl von vielen nachvollziehbar; denn die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen haben in der Hinsicht so viel mitgemacht, dass sie mit Unterstützung des Landtagsamts eine konstituierende Sitzung mit Sicherheit hervorragend leiten können. Deswegen gehen wir weg von dem Gedanken des Alterspräsidenten nach Lebensalter und hin zum Alterspräsidenten nach Dauer der Zugehörigkeit. Wir müssen noch eine weitere Entwicklung nachvollziehen: die von uns vorgenommenen Änderungen im Abgeordnetengesetz in Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen. Dazu gab es hinreichend Diskussionen. Im Grunde erübrigt es sich, hier noch einmal die einzelnen Ordnungsmaßnahmen im Detail aufzuführen; die Diskussion haben wir schon bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes geführt. Wir zeichnen das hier schlicht und einfach nach, projizieren das auch auf die Ausschüsse, was ganz wichtig ist, weil die eine oder andere Entscheidung letztlich nicht allein von der Sitzungsleitung zu treffen ist, sondern von einer übergeordneten Instanz. Wir haben in der Hinsicht sichergestellt, dass bestimmte förmliche Verfahren, wenn Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, von jeder einzelnen Abgeordneten bzw. jedem einzelnen Abgeordneten ergriffen werden können, um später vielleicht ein Rechtsbehelfsverfahren, ein Rechtsmittelverfahren anzustrengen. Auch deswegen müssen wir das in der Geschäftsordnung regeln. Ich behalte mir noch etwas Redezeit zurück für den Fall, dass noch Punkte kommen, die einer Erwiderung bedürfen, aber einen kleinen Punkt will ich an der Stelle schon noch bringen: In der Diskussion um die Änderung des Abgeordnetengesetzes gab es die Kritik, man würde hier Meinungsfreiheit beschneiden und die freie Mandatsausübung. Ich muss jetzt sagen: Frau Präsidentin, wir haben hier in den letzten Wochen und Monaten, seitdem das Abgeordnetengesetz geändert worden ist, eine wohltuende Versachlichung, was Zwischenrufe angeht. Es könnte immer noch besser sein; manche führen sich hier mitunter immer noch auf wie pubertierende Halbstarke, die einen Kasten Bier ausgetrunken haben. Das muss man an der Stelle auch mal sagen. Ob das rügefähig ist bzw. ob das mit einem Ordnungsruf geahndet werden kann, ist eine andere Frage. Wir hoffen, dass wir auch diese Form unparlamentarischen Verhaltens allmählich aus dem Parlament vertreiben können. Ich kann jedenfalls feststellen: Wir haben eine Verbesserung, seitdem das Abgeordnetengesetz geändert worden ist. Ich hoffe, dass wir in diesem parlamentarischen geistigen Sinn weiter miteinander verfahren können. Auch wenn wir jetzt vorsorglich die Geschäftsordnung ändern, hoffe ich für uns alle, dass die Ordnungsmaßnahmen möglichst nicht zum Tragen kommen. Ich danke den Fraktionen der demokratischen Parteien, dass wir diese Änderung der Geschäftsordnung so durchführen können, und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Jürgen Mistol für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann gleich da anknüpfen, wo der Kollege Hofmann aufgehört hat. Wir haben vor Kurzem das Abgeordnetengesetz geändert, um die Debattenkultur hier im Landtag zu stärken. Als Landtag vollziehen wir jetzt diese Änderungen des Gesetzes und schaffen in unserer Geschäftsordnung die erforderlichen Hebel, um einen geordneten parlamentarischen Geschäftsgang sicherzustellen. Wir sind leider – so muss ich sagen – an einem Punkt angelangt, an dem wir mit dem Instrument der Rüge nicht mehr auskommen. Das haben wir schon diskutiert. Jahrzehntelang hat das Instrument der Rüge völlig ausgereicht, um Abgeordnete zu ermahnen, denen sozusagen "der Gaul durchgegangen" ist. Zur Ahndung von Grenzüberschreitungen, wie wir sie beispielsweise während der Corona-Pandemie von einem Abgeordneten der AfD-Fraktion erlebt haben, der bei seiner Rede eine Gasmaske getragen hat, braucht es ein schärferes Schwert. Mit dem vorliegenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung geben wir dem Parlament den notwendigen Instrumentenkasten zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Würde des Landtags an die Hand: Ordnungsruf, Wortentziehung, Ordnungsgeld, Verweisung aus dem Sitzungssaal und in letzter Konsequenz den Ausschluss aus weiteren Sitzungen von Gremien des Landtags. Ich gebe dem Kollegen Hofmann recht, schon die Ankündigung der Änderung hat hier deutliche Auswirkungen gehabt. Ich hoffe, es bleibt dabei. Wir machen den Landtag damit wehrhaft gegenüber den Feinden der Demokratie; denn leider müssen wir festhalten: Seit dem Einzug der AfD in den Landtag zu Beginn der letzten Legislaturperiode hat wirklich eine Verrohung der politischen Kultur hier im Landtag stattgefunden. Wir haben Grenzüberschreitungen erlebt, die wir nicht hinnehmen können. Auch die Debattenkultur hat wirklich enormen Schaden genommen. Die AfD schimpft, sie beleidigt, sie hetzt, sie macht demokratische Institutionen verächtlich. All das hat bei der AfD Methode. Sie provoziert gezielt, um Schlagzeilen zu generieren. In all diesen Fällen haben wir nun eine Handhabe, um klare Grenzen zu setzen. Ich bin mir sicher, dass unsere Sitzungsleitungen, unsere Gremien, wie das Präsidium und der Ältestenrat, mit diesem Instrumentarium verantwortungsvoll umgehen werden. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bitte stellen Sie die Zwischengespräche etwas ein. Es ist extrem laut hier drinnen. Danke.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Danke schön, Herr Präsident. – Ich gehe davon aus, dass weiterhin verantwortlich mit diesem Instrumentenkasten umgegangen wird, jeder Einzelfall wirklich sorgfältig geprüft und das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Weitere Punkte, die wir mit diesem Antrag aufgreifen, betreffen folgende Änderungen: Für die Aufgabe der Alterspräsidentin und des Alterspräsidenten wird zukünftig die Dauer der Landtagszugehörigkeit entscheidend sein. Entscheidendes Kriterium ist damit die Erfahrung im Landtag und nicht das Lebensalter. Dabei orientieren wir uns an den Regeln für den Deutschen Bundestag. Der Antrag enthält auch eine Reihe von Änderungen vor allem redaktioneller Art und Änderungen, die bereits seit Langem bewährter parlamentarischer Praxis entsprechen, bislang aber nicht in der Geschäftsordnung verankert waren. Technisch, das muss man schon sagen, sind wir im Bayerischen Landtag sehr fortschrittlich, indem wir die namentlichen Abstimmungen in der Regel elektronisch von den jeweiligen Sitzungsplätzen aus ermöglichen. Dieses Verfahren verankern wir jetzt in der Geschäftsordnung. An dieser Stelle dürfen wir uns auch einmal loben. Mit diesem Verfahren sind wir durchaus Vorbild für andere Landtage, die diese Möglichkeit noch nicht haben. Wir GRÜNE wollen natürlich nicht, dass wir uns auf dem Status quo ausruhen. Ich habe es schon einmal gesagt, die Möglichkeit des grundsätzlichen Livestreamings aller Ausschusssitzungen analog zum Plenum steht für uns weiter auf der Tagesordnung; aber wir haben noch Zeit, um auch darüber noch einmal in die Debatte zu gehen. Ansonsten bedanke ich mich für die Zusammenarbeit, dass wir zu dieser Änderung der Geschäftsordnung gekommen sind. – Danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Es liegt noch eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Martin Huber für die AfD-Fraktion vor.

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Martin Huber AfD

Lieber Kollege, Sie haben jetzt wunderbar geredet. Seit die AfD im Landtag ist, habe sich alles zum Schlimmeren entwickelt; aber ich sitze hier und muss mir "Parlamentsverächter" anhören, dass wir Vaterlandsverräter sind, dass wir ein Sicherheitsrisiko und Putinfreunde sind, was ich sicherlich nicht bin. Das sei alles normal, und Sie stellen sich hin und sagen, wir seien die Schlimmen, und ihr seid die Guten. (Zuruf von den GRÜNEN: Mitgefangen, mitgehangen!) Ich würde einmal nachdenken. So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus. Das ist für mich ganz schlimm. Das Schlimmste, was ihr mir heute vorgeworfen habt, ist, Vaterlandsverräter zu sein. Da würde ich einmal nachdenken. Sie sind ja ein intelligenter Mensch. So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es normal auch heraus; aber wir halten uns bis jetzt zurück. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Herr Abgeordneter Huber, wenn Sie das alles problematisch finden, dann würde ich empfehlen, vielleicht darüber nachzudenken, ob Sie in dieser Fraktion richtig sind. (Beifall bei den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion der Kollege Volkmar Halbleib. Bitte schön.

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Volkmar Halbleib SPD

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Änderungen der Geschäftsordnung eines Parlaments sind immer auch ein Stück weit Seismographen für die Veränderungen und Fortentwicklungen der Praxis der parlamentarischen Demokratie. Sie sind ein Seismograph dafür, vor welchen aktuellen politischen und organisatorischen Herausforderungen der Parlamentarismus steht. Sie sind ein Seismograph dafür, welche Resilienz wir in einer Parlamentsordnung gegen die Anfechtungen und Anfeindungen des Parlaments sowohl von außen als auch von innen brauchen, wenn Parlamentsverächter und Verfassungsfeinde in Parlamenten vertreten sind. Deswegen ist es, glaube ich, immer wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Veränderungen, die wir heute vornehmen, Gründe haben. Bei den Ordnungsmaßnahmen ist schon deutlich geworden: Wir hätten all die Ordnungsmaßnahmen in dieser Form nicht gebraucht, wenn die AfD nicht im Landtag vertreten wäre. Das erklärt sich leider aus dem Verhalten der AfD von selbst. (Widerspruch bei der AfD) Es ist die Wahrheit. Sie müssen halt die Wahrheit auch einmal ertragen. Ohne die AfD und ihren Kurs hier im Landtag hätten wir dieses Bündel an Ordnungsmaßnahmen überhaupt nicht gebraucht. (Beifall bei der SPD, den GRÜNEN sowie der CSU) Ich finde, wir können auch ein Stück weit stolz sein: Die technischen Anforderungen werden angepasst. Wir haben das von den Kollegen schon beschrieben bekommen. Wir hätten uns bei der Frage der Videokonferenzen und der Transparenz dieses Parlaments nach außen – ein ganz wichtiger Gedanke – durchaus mehr Mut vorstellen können. Dieser Gedanke ist mit der heutigen Beschlussfassung nicht aufgegeben; aber ich glaube, wir nähern uns mit den technischen Möglichkeiten, die wir haben, einem Parlament auf der Höhe der Zeit. Man kann vielleicht in der nächsten Änderung der Geschäftsordnung einen Schritt weitergehen. Viele sinnvolle Verbesserungen, notwendige Anpassungen und Klarstellungen sind in dieser Geschäftsordnungsänderung enthalten. Abschließend gilt: Wir werden weiter alles tun, um die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags lebendig und auf der Höhe der Zeit zu halten. Die nächsten Möglichkeiten sind mit Sicherheit bald gegeben. Wir werden uns als SPD wie bisher einbringen. Für heute stimmen wir dieser Änderung der Geschäftsordnung mit Überzeugung zu. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Abgeordnete Christoph Maier für die AfD-Fraktion.

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Christoph Maier AfD

Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund ein Dreivierteljahr nach dem Beginn dieser Wahlperiode wird jetzt die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags geändert und angepasst. Es entspricht der Üblichkeit hier im Hohen Haus, grundsätzlich alle Fraktionen bei Änderungen der Geschäftsordnung von Beginn an mit einzubeziehen. Sie haben es in diesem Fall nicht getan. Das ehrt und adelt uns sehr. Sie haben uns völlig richtig eingeschätzt: Wir sind nicht bereit, diesen Unsinn mitzutragen. (Beifall bei der AfD) Ja, es sind zum Teil lediglich redaktionelle Änderungen und Klarstellungen, die der ständigen Übung hier im Hohen Haus entsprachen und jetzt in die Geschäftsordnung übernommen werden, zum Beispiel die Abstimmmöglichkeiten in Verbindung mit der technischen Verbesserung im Hohen Haus, insbesondere die Festlegung der Redezeit, wie im Ältestenrat jetzt schon praktiziert. Das geschah übrigens auch auf Anregung meiner Fraktion. Wir haben im Ältestenrat intensiv darauf hingewirkt, dass wir diese Redezeiten in der Geschäftsordnung festgeschrieben bekommen. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch!) Unnütz ist allerdings eine Änderung und zwar die Ersetzung des Wortes "Wahlperiode" durch "Legislaturperiode" unter dem Verweis auf die Legaldefinition. Artikel 16 unserer Bayerischen Verfassung spricht von einer Wahlperiode. Artikel 39 des Grundgesetzes spricht von einer Wahlperiode. Warum jetzt unsere Geschäftsordnung vollständig auf die Legislaturperiode wechselt, bleibt offen. Für mich sieht es danach aus, als hätte jemand seine Gehirnprothese an der Garderobe abgegeben. (Beifall bei der AfD) Wer keinen klaren Verstand im Kleinen hat, von dem kann auch kein klarer Verstand im Großen erwartet werden. Völlig ungeeignet ist auch die Neuregelung beim Alterspräsidenten. Bisher waren die Regelungen nach Lebensjahren bestimmt. Jetzt sollen die Landtagsjahre hier im Hohen Haus zählen. Sie haben es ja bereits angedeutet: Das ist eine weitere indirekte Vorsichtsmaßnahme, um in den nächsten Jahren sicher keinen Alterspräsidenten der AfD hier bei der konstituierenden Sitzung oben sitzen zu haben. Eines ist klar: Eine nochmalige Verhaftung eines gewählten Abgeordneten, bevor die konstituierende Sitzung stattgefunden hat, würde in der Tat die Zustimmung des CSU-Regimes in der Bevölkerung einbrechen lassen und Ihre Macht stark gefährden. (Widerspruch bei der CSU – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Unverschämtheit!) Es ist ein weiteres Zeichen der Schwäche des Kartells, dass Sie diese Maßnahmen hier treffen müssen, um ihre aktuelle Macht einzufrieren und zu zementieren. Und es wird unser bayerisches Volk sein, das diesen Machtmissbrauch in Bayern dereinst beenden wird. (Beifall bei der AfD) Sie haben gesagt, Sie wollten sich mit dieser Änderung von Wahlperiode in Legislaturperiode am Bundestag orientieren. Nicht am Bundestag orientiert haben Sie sich allerdings bei den Zwangsmaßnahmen gegen die Abgeordneten hier im Hohen Haus. Frau Aigner, Sie haben angekündigt, dass Sie nicht so weit gehen wollen wie der Bundestag. Das haben Sie in Ihrer Pressemitteilung zu Beginn der Legislatur verlautbart. Zum Vergleich: Der Bundestag hat ein Ordnungsgeld von 1.500 Euro bei dreimaligem Ordnungsruf innerhalb von drei Wochen eingeführt. Wir hier im Bayerischen Landtag haben ein Ordnungsgeld in Höhe von mindestens 2.000 Euro bis zu 4.000 Euro im Wiederholungsfall, und zwar ohne dass dieses vorher angedroht werden müsste. Wo sind Sie jetzt nicht so weit gegangen wie im Bundestag, Frau Aigner? Diese Frage müssten Sie mir beantworten. (Beifall bei der AfD) Mit dieser Androhung ist nämlich der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wir sind nach wie vor nicht im Präsidium vertreten. Wir haben keine Möglichkeit, auf die Entscheidung auch nur einzuwirken, geschweige denn, sie zu verändern. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sie können den Rechtsweg beschreiten!) In dieser Geschäftsordnung steht jetzt auch noch, dass ein Sitzungsausschluss von bis zu zehn Sitzungen möglich ist, und das, ohne dass ein ordentlicher Rechtsschutz besteht. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist mit dem Rechtsweg gegeben, Herr Kollege!) Sie haben damit die Möglichkeit, die Opposition hier im Hohen Haus für zehn Sitzungen vollständig zu eliminieren. Sie können damit die gesamte Macht in Bayern an sich ziehen. Sie können alle Gesetze ändern. Sie können die Verfassung ändern. Sie können damit eines tun: Ihren Machterhalt und den Machterhalt der CSU und der FREIEN WÄHLER für die nächsten Jahre sichern. (Michael Hofmann (CSU): Sie erzählen Lügen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Änderung der Geschäftsordnung verletzen Sie, (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) die CSU, die Kartellfraktionen, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sie lügen, Herr Kollege! Sie tragen hier die Unwahrheit vor!) die Würde des Hohen Hauses. Wir werden diese Geschäftsordnung in dieser Form ablehnen. – Vielen Dank. (Lang anhaltender Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Dierl von der CSU-Fraktion vor. – Bitte schön.

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Franc Dierl CSU

Werter Herr Kollege von der AfD, allein Ihre Wortwahl zeigt deutlich, dass wir alle auf dem richtigen Weg sind. Ich stelle mir schon die Frage, ob Sie eigentlich begriffen haben, dass die Regelungen, die Sie jetzt alle auf sich beziehen, für alle anderen hier im Hohen Haus auch gelten. Das sind Regeln für uns alle. Sie tun aber so, als ob diese alle nur für Sie gelten. (Zuruf von der AfD: Ja, weil es angekündigt ist!) Sie gelten für uns alle, für das Hohe Haus, für die oberste Repräsentanz des Freistaats Bayern; denn wir wissen, wie würdig dieses Haus vertreten werden muss. Wir gehen den Weg, damit dies auch sichergestellt ist. Was sagen Sie denn dazu, dass Sie das alles nur auf sich beziehen? Das impliziert ja, dass Sie genau diese Regeln eigentlich nicht haben wollen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD)

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Christoph Maier AfD

Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem, was im Gesetz steht, und dem, wie ein Gesetz in der Praxis tatsächlich zur Anwendung kommt. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, wie der Ältestenrat, insbesondere das Präsidium entschieden hat, in welchen Fällen Rügen nicht ausgesprochen wurden. Ich erinnere an das Umdrehen hier gegenüber dem Präsidium. Herr Locke, die SPD, teilweise auch die GRÜNEN, Sie haben sich wie die Nationalsozialisten in der Weimarer Republik (Lebhafter Widerspruch) in Ihrer Verächtlichmachung des Hohen Hauses mit dem Rücken zu den Rednern gedreht. (Beifall bei der AfD – Zahlreiche Zurufe) Dies wurde nicht gerügt. Wenn das nicht rügewürdig ist, was ist dann eine Verletzung der Würde dieses Hauses? Können Sie mir das sagen? Wenn so etwas nicht gerügt wird, warum gibt es überhaupt die Möglichkeit des Ordnungsrufes? Wir sehen eindeutig: Hier wurde nicht nach der Intention des Gesetzes gehandelt; hier wurde willkürlich entschieden. Daher haben wir kein Vertrauen in die neutrale Sitzungsleitung. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Bevor ich dem Kollegen Locke das Wort erteile, weise ich für das gesamte Präsidium, die Sitzungsleitung, ganz deutlich und auf das Schärfste den Vorwurf zurück, dass die Sitzung heute nicht fair abgehalten wird. – Herr Kollege, Sie haben das Wort. (Christoph Maier (AfD): Wir haben Sie nicht verstanden, Herr Kollege!)

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal muss ich schon fragen: Sind wir denn jetzt hier im Zirkus oder im Hohen Haus? Zum Teil ist unerträglich, welche Redebeiträge hier gemacht werden können. Aber auch das gehört zur Meinungsfreiheit, und das können wir nicht verbieten. Mit der Anpassung des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung ziehen wir jetzt aber gewisse Leitplanken für das demokratische Miteinander ein. Ja, wir ertragen Ihre Reden, aber zur Wahrheit gehört auch, Kollege Maier, dass wir letzte Woche den gleichen Tagesordnungspunkt in einem Ausschuss hatten. Im Ausschuss funktioniert es doch auch. Das ist das Gleiche, was Sie auch bei den letzten Reden immer gemacht haben. Im Ausschuss haben Sie darum gebettelt und gesagt, dass wir diese Geschäftsordnungsänderung gar nicht brauchen, weil Sie sich in den letzten Monaten so vorbildlich benommen haben. Aber nein, darum geht es uns nicht. Uns geht es darum, hier ein deutliches Signal zu setzen. Sie werfen uns als demokratischen Vertretern hier immer künstliche, konstruierte Vorwürfe an den Kopf. Wir zeigen, dass wir geschlossen zu unserer Haltung stehen. Wir stehen auch geschlossen gegen den Rechtsruck, den Sie versuchen, ins Parlament zu bekommen. Ich weigere mich auch immer, davon zu sprechen, dass hier eine Lex AfD gemacht wird. Wir als gewählte Demokraten haben zum Teil unterschiedliche Meinungen zu den schwierigen Problemen und sind auch mit der SPD und den GRÜNEN nicht immer einer Meinung. Uns eint aber eines: Uns eint, dass wir der Meinung sind, dass wir in einer schützenswerten Demokratie leben, die Sie mit ihren Äußerungen und zum Teil auch mit Ihren Taten in ihren Grundfesten erschüttern. Ein Beispiel haben Sie ja gerade wieder gebracht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Sie bringen ja in den letzten Wochen und Monaten immer wieder das Umdrehen und verweisen dann auf die Weimarer Republik. Das ist bodenlos. Das ist eine Frechheit! (Christoph Maier (AfD): Was Sie gemacht haben, ja!) Es ist zum Teil erschreckend, wie Sie, die ja von einem solchen Regime träumen, durch solche Äußerungen die Opfer beleidigen. (Zuruf von der AfD: Unerhört!) Das ist abscheulich; das ist widerlich. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD – Zahlreiche Zurufe von der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Hofmann von der CSU das Wort. (Andreas Winhart (AfD): Nicht zugehört, oder was? Genau das kritisieren wir! Genau so! Schämt euch! Das ist des Hohen Hauses nicht würdig!)

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich leider noch einmal zu Wort melden; denn genau das, was ich vorhin gesagt habe, dass Sie sich nämlich teilweise wie pubertierende Halbstarke aufführen, die gerade einen Kasten Bier ausgetrunken haben, haben Sie jetzt wieder gezeigt. Wie Sie sich verhalten, ist bodenlos. Auch Ihre Wortwahl ist bodenlos, Herr Kollege Maier; an diese haben wir uns aber fast schon ein wenig gewöhnt, was tragisch ist, weil es eine gewisse – – (Zuruf von der AfD) – Hören Sie einfach zu. Sie haben hier lange genug herumgezetert; jetzt können Sie auch einmal zuhören. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass man als Parlamentarier aufpassen muss, gegenüber diesen Entgleisungen nicht abzustumpfen. Deswegen weise ich mit aller Entschiedenheit zurück, dass Sie hier von einem CSU-Regime sprechen. Sie wollen bewusst Begrifflichkeiten in Ihrem Sinne verändern, damit die Menschen draußen keine Sensibilität mehr dafür haben, was richtig und was falsch ist. Ihr Verhalten zielt nur auf eines ab – wir haben das in diesem Parlament oft genug erklärt –: Ihnen geht es allein um die Spaltung. Viel schlimmer ist aber noch, dass Sie hier Reden halten, in denen es Ihnen gar nicht um die parlamentarische Auseinandersetzung geht. Ihnen geht es nur um das Verbreiten über die digitalen Netzwerke. Dabei schrecken Sie nicht einmal vor Lügen zurück. Um die Bevölkerung aufzuhetzen, um Ihre eigenen Wählerinnen und Wähler aufzuhetzen, schrecken Sie nicht einmal vor Lügen zurück. Deswegen erzählen Sie hier am Pult die Unwahrheit. Das ist schäbig und unverschämt; denn Sie haben Rechtsmittel, gegen die entsprechenden – – (Christoph Maier (AfD): Wann? Wann denn? Sagen Sie es! Weisen Sie es nach! Sagen Sie, wann!) – Gerade soeben. Sie müssen mir einfach zuhören. Aber Sie können nicht zuhören; Sie müssen immer reinkrähen. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Eine Lügenpartei ist das!) Sie haben hier erklärt, es gäbe keine Rechtsmittel gegen die Ordnungsmaßnahmen. Das ist schlicht und ergreifend eine Lüge. Lesen Sie das Abgeordnetengesetz; lesen Sie die entsprechenden Gerichtsentscheidungen, die es dazu gibt, dann wissen Sie, dass Sie gegen solche Maßnahmen vorgehen können. Aber eines ist vollkommen klar: Spätestens nach der heutigen Rede brauchen wir niemandem mehr zu erklären, warum wir niemanden von Ihnen zum stellvertretenden Landtagspräsidenten wählen; denn bei Ihnen hat niemand mehr den Mumm, irgendjemand anderen zu rügen, (Widerspruch bei der AfD) nicht einmal aus Ihrer eigenen Fraktion, weil die so derartig unter psychischen Druck gesetzt werden, dass sich niemand von Ihnen in der Lage sehen würde oder trauen würde, gegen einen Ihrer Kollegen vorzugehen. Sie können dieses Haus nicht repräsentieren. Sie können es sich in Zukunft sparen, solche Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Es war bodenlos, was Sie heute geliefert haben. Bodenlos! (Beifall bei der CSU)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Annahme des Antrags. Es wird vorgeschlagen, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "17. Juli 2024" einzufügen. Wer dem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag auf Drucksache 19/2786 mit dem vorgeschlagenen Inkrafttretensdatum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU. Gegenstimmen bitte anzeigen. – Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Liegen nicht vor. Somit ist der Antrag angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Neutralität der Justiz stärken - Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften abschaffen! (Drs. 19/1817) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Der erste Redner ist der Abgeordnete Dierkes von der AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Rene Dierkes AfD

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie alle zunächst auf ein kleines Gedankenexperiment, nämlich ein Waswäre-wenn-Szenario, einladen. Stellen wir uns eine perfekte Welt vor, nämlich eine, in der die AfD den Justizminister stellt und damit den obersten Dienstherrn der Staatsanwaltschaft. Stellen wir uns vor, dieser blaue Justizminister würde hinsichtlich der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft genauso vorgehen, wie es bislang geschieht. Was wäre in so einem Szenario, wenn zum Beispiel eine Bundestagsabgeordnete der CSU, Dorothee Bär, wie am 2. Februar 2018 geschehen, folgenden Text twittern würde – ich zitiere –: "Alles für Deutschland#irgendeinentodmussmansterben" oder wenn eine Claudia Roth fröhlich lachend hinter einem "Deutschland verrecke"-Plakat marschieren würde oder wenn ein Marco Wanderwitz von der CDU die Auslöschung der AfD fordern würde oder wenn eine Jutta Boden von den GRÜNEN nach einer Alkoholfahrt gleich zweimal vorsätzlich den Hitlergruß zeigen würde oder wenn Abgeordnete eines deutschen Parlamentes einem Redner den Rücken zukehren würden, wie es einst die Nationalsozialisten taten, und damit womöglich verfassungswidrige Kennzeichen verwenden würden? Diese Liste könnte man noch ewig fortsetzen. Was also wäre, wenn die AfD in diesem Fall das Justizministerium stellen würde und damit auch Einfluss auf die Staatsanwaltschaft ausüben könnte? Die Folge wäre ganz einfach: Die Immunität der genannten Personen würden aufgehoben werden. Es würde Ermittlungsverfahren hageln, Hausdurchsuchungen würden folgen und Strafbefehle beantragt. Dann kann man noch von Glück reden, wenn nicht gleichzeitig die Aberkennung des passiven Wahlrechts beantragt wird. Ich hoffe, Sie merken anhand meiner Beispiele, dass es einen Trend gibt, dass in unserer Justiz insbesondere bei Aussagedelikten, die interpretationsfähig und damit missbrauchsanfällig für politischen Einfluss sind, nicht mehr maßgeblich ist, was gesagt wird, sondern wer es sagt, insbesondere welcher Partei derjenige angehört. (Beifall bei der AfD) Die Unabhängigkeit der Justiz aus Artikel 97 des Grundgesetzes und die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat werden damit vollständig torpediert und im Zuge dessen auch die Möglichkeit, sich als echte Opposition zu betätigen. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft, die es übrigens schon im Dritten Reich gab und die da natürlich auch ausgenutzt wurde, um politische Gegner zu verfolgen, ist im europäischen Vergleich einmalig. Das führt unter anderem dazu, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine europäischen Haftbefehle ausstellen können, weil der Europäische Gerichtshof bereits vor fünf Jahren entschieden hat, dass die Staatsanwaltschaft nicht neutral ist, weil Einfluss Dritter in der Theorie möglich ist. Dieser Rechtsumstand wurde bis heute nicht beseitigt. Deswegen würde es mich nicht wundern, wenn die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleiten würde. Eine Regierung, die keine Scheu mehr hat, gegen die Opposition mit allerlei Willkür vorzugehen! Wir brauchen daher dringend eine Reform. Wieso soll diese Initiative denn nicht von Bayern ausgehen, wenn schon der Bund untätig bleibt? Dazu komme ich später noch. Dass eine solche Reform möglich ist, haben die Italiener bewiesen. Im Jahre 1989 haben diese eine Entpolitisierung der Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaften durchgesetzt. Dadurch wurden zahlreiche zuvor verschonte Politiker wegen Korruption und Vetternwirtschaft angeklagt. Als Reaktion auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und auch des Deutschen Richterbundes, der übrigens wie wir eine Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft fordert, hat das Bundesministerium der Justiz 2021 einen Entwurf vorgelegt, der eine Einschränkung bzw. Transparentmachung des Weisungsrechts anstrebt. Trotz der großspurigen Ankündigung im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel bleibt ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung aus. Zu Recht kritisiert daher der Deutsche Richterbund, dass dieses Thema nicht mit aller Entschlossenheit vorangetrieben wird. Auch die EU-Kommission moniert, dass Deutschland bislang keine Anstrengungen unternommen hat. Wir fordern daher wie der Deutsche Richterbund eine Abschaffung des Weisungsrechts, und zwar deshalb, weil die Justizminister in der Praxis zwar nur sehr selten selbst die Weisungen erteilen, allerdings ein gewisser Karrieredruck dazu führt, dass Staatsanwälte ihrem Dienstherrn politisch gefallen wollen und daher Angst vor Repressalien oder vor einem Karrierenachteil haben, wenn sie nicht im Sinne des politischen Mainstreams agieren. Deswegen ist die Weisungsgebundenheit vollkommen abzuschaffen, wie es auch der Richterbund fordert. Alternativ fordern wir, dass die Reform umgesetzt wird und Weisungen dementsprechend verschriftlicht und begründet werden. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner für die CSU-Fraktion ist Martin Stock. Bitte schön.

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Martin Stock CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne! Es ist zwar nicht der 2. Februar, und es gibt weiß Gott in unserem Land weit wichtigere Probleme, dennoch heißt es heute wieder: "Und täglich grüßt das Murmeltier". Der hier aufgerufene Antrag der AfD wurde inhaltsgleich bereits vor über einem Jahr, im März 2023, gestellt und mit Beschluss des Landtags vom 18. April letzten Jahres abgelehnt. Da aber die Forderung zur Abschaffung der Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften in der Vergangenheit bereits auch von verschiedenen anderen Fraktionen im Ergebnis erfolglos gestellt wurde, lassen Sie es mich gleich zu Beginn unterstreichen und auch beruhigen: Es besteht hier keinerlei Änderungsbedarf. Unsere Justiz war, ist und bleibt neutral. Das ist nicht zuletzt auch ein Verdienst der tagtäglich hervorragenden Arbeit der in den verschiedenen Justizbehörden Beschäftigten, denen ich hiermit ausdrücklich meinen großen Respekt, Dank und Anerkennung aussprechen möchte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Anträge wie der heutige ebenso wie die in der Vergangenheit bereits gestellten zeichnen ein völliges Zerrbild der tatsächlichen Situation in der bayerischen Justiz und verkennen die Lebenswirklichkeit. Mit Ihrem Antrag "Neutralität der Justiz stärken – Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften abschaffen!" spielen Sie ein übles Spiel, indem Sie der Justiz implizit vorwerfen, politischer Spielball und verlängerter Arm eines Justizministers zu sein. Sie untergraben damit die Autorität unserer Justiz und beschädigen so leichtfertig das hohe Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger zu Recht in die bayerische Justiz haben dürfen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir uns nicht bieten lassen und verdient vehemente Gegenrede. Wir können sehr stolz auf die auch im Bundesvergleich hoch anerkannte Arbeit unserer Justizbehörden sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie es sich von jemandem sagen, der selbst über zehn Jahre hinweg als Staatsanwalt, Amts- und Landrichter in der bayerischen Justiz tätig sein durfte. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fühlen sich frei. Sie arbeiten objektiv, verspüren keinen Karrieredruck hinsichtlich einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder einer bestimmten Richtung, und sie arbeiten politisch völlig unabhängig. Dass es in den letzten zehn Jahren zu keiner einzigen Weisung kam, belegt doch, wie selten von diesem Recht überhaupt Gebrauch gemacht wird. Auch wenn es schon wiederholt erklärt wurde – die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt, dass es der eine oder andere vielleicht jetzt verstehen wird –: Das ohnehin bundesgesetzlich in § 147 GVG vorgeschriebene externe Weisungsrecht des Justizministers ist gesetzgeberischer Ausfluss des in Artikel 20 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich festgeschriebenen Demokratieprinzips. Nach dem Demokratieprinzip verbietet sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein weisungsfreier Raum innerhalb der Exekutive. Um das noch mal klarzustellen, weil immer von der Unabhängigkeit der Justiz gesprochen wird: Unsere Gerichte sind nach dem Grundgesetz und auch nach der Bayerischen Verfassung als Judikative und dritte Gewalt im Staatsaufbau selbstverständlich davon ausgenommen und in der Tat weisungsfrei und unabhängig. Die Staatsanwaltschaften gehören aber gerade nicht zur Judikative, sondern sind Teil der Exekutive. Demgemäß bedarf es auch hier einer demokratischen Legitimation für die seitens der Staatsanwaltschaften ausgeübte staatliche Hoheitsgewalt. Es muss also zumindest die Möglichkeit geben, die Exekutive auch in diesem wichtigen, eingriffsintensiven Bereich einer parlamentarischen Kontrolle zu unterziehen, was einer Befugnis des Ressortministers bedarf, in engen Grenzen auch gegebenenfalls einzelbezogene Weisungen zu erteilen. Dieser Möglichkeit bedarf es schon deswegen, da andernfalls ein Justizminister, der ohne Einfluss auf die Amtsführung der Staatsanwaltschaften wäre, schlichtweg hierfür im Einzelfall auch nicht die parlamentarische Verantwortung, etwa hier bei uns im Landtag, übernehmen könnte. Zudem wird – lassen Sie mich das als letzten Punkt noch erwähnen – von der Möglichkeit einer Weisungserteilung ohnehin praktisch so gut wie kein Gebrauch gemacht; wir halten uns hier also eher im Bereich der Rechtstheorie auf. Das führt mich dann wieder zur Ausgangsfrage, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob es nicht noch ein paar wichtigere Themen gibt, über die wir hier reden sollten, anstelle zum wiederholten Mal über die Abschaffung eines Weisungsrechts zu diskutieren, das, wie ausgeführt, seinen notwendigen Platz in unserem Staats- und Behördenaufbau hat. Zumal eine Weisung – wenn sie denn einmal erteilt wird – ohnehin nur in engen Grenzen möglich wäre, da sie frei von sachfremden Erwägungen zu sein und nur objektiven Erfordernissen zu entsprechen hat; denn auch für die vielen Landesjustizverwaltungen gilt selbstverständlich das Legalitätsprinzip, wonach die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, sofern nur zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, wegen aller verfolgbarer Straftaten einzuschreiten; und zwar unabhängig von einer externen Weisung. Externe Weisungen dienen folglich in erster Linie dazu, eine sachgerechte Handhabung der strafprozessualen und strafrechtlichen Vorschriften und damit eine einheitliche Strafrechtspflege zu gewährleisten. Das gern gezeichnete und auch jetzt wieder angeführte Schreckgespenst einer einzelfallbezogenen politischen Weisung seitens eines Justizministers existiert nicht; denn eine solche Weisung wäre bereits nach geltendem Recht unzulässig. Das Verhalten eines Justizministers wird nicht nur durch die Beobachtung seitens der Medien, der Öffentlichkeit und der Opposition kritisch geprüft. Letztlich kann auch jeder Abgeordneter, jede Abgeordnete eine Anfrage stellen, ob in einem konkreten Ermittlungsverfahren eine Weisung erteilt worden ist, und somit den vermeintlich bösen Schein entkräften. Ein Reformbedarf, was die grundsätzliche Existenz dieses Weisungsrechts betrifft, kann hier also beim besten Willen nicht erkannt werden. Das System ist transparent, und es hat sich auch bewährt. Es ist ja auch im Gegenteil paradoxerweise sogar so, dass in Einzelfällen seitens der Öffentlichkeit immer wieder die Forderung erhoben wird, der Justizminister möge sein Weisungsrecht ausüben, um etwa ein Wiederaufnahmeverfahren anzuordnen. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass hinsichtlich dieser Möglichkeit bereits eine hohe Sensibilität besteht und die von manchen aus mehr oder weniger durchsichtigen Gründen gern gezeichnete Gefahr einer politischen Einflussnahme nicht vorhanden ist. Da durch das Bundesministerium der Justiz seit diesem Frühjahr bereits ein Referentenentwurf vorliegt, wonach künftig nochmals ausdrücklich als formale Vorgabe klargestellt ist, dass Weisungen im Regelfall in Textform und mit einer Begründung zu ergehen haben, hat sich im Hinblick auch darauf dieser heutige Antrag zudem überholt, sodass zu hoffen bleibt, dass er nun der letzte seiner Art gewesen sein wird. Der Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Markus Striedl von der AfD-Fraktion vor.

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Markus Striedl AfD

Herr Kollege Stock, vielen Dank. Ich hätte noch zwei Nachfragen. Erstens.: Wie erklären Sie sich, dass Deutschland das einzige Land ist, meines Wissens zumindest, das keinen europäischen Haftbefehl anordnen kann? Punkt zwei: Wie erklären Sie sich die Forderung des Deutschen Richterbundes?

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Martin Stock CSU

Punkt eins habe ich schon erwähnt: Das Weisungsrecht ist Ausfluss unserer Verfassung. Das muss einfach akzeptiert werden. Auch eine Verfassung könnte man natürlich ändern, aber es gibt gute Gründe, wie ich gerade erwähnt habe, in Form des Demokratieprinzips, dies nicht zu tun. Das Weisungsrecht ist Ausfluss der Verfassung, und im Übrigen hat auch die Parlamentarische Versammlung des Europarats bestätigt, dass in Deutschland eine hohe Sensibilität besteht, dass es also keine wie auch immer geartete Einflussnahme politischer Art gibt, was ja auch das Beispiel hier zeigt, dass wir in den letzten Jahren nie eine solche Weisung benötigt haben. Letztendlich bleibt es dabei: Das Weisungsrecht sollte erhalten bleiben. Wir machen davon sensibel Gebrauch, und damit haben sich auch alle Gedankenspiele über "Was wäre, wenn…?" erübrigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns GRÜNE ist das Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft eine zweischneidige Sache. Die Staatsanwaltschaft ist natürlich Teil der Justiz, aber auch Teil der Exekutive. Es ist klar, dass sie als Teil der Justiz nicht völlig weisungsabhängig, ohne jegliche Kontrolle und Transparenz, von einem Minister sein darf, der ja aus der Politik kommt. Andererseits brauchen wir natürlich die Verantwortlichkeit der Staatsanwaltschaft als Teil der Exekutive gegenüber einem demokratisch legitimierten Organ, nämlich in diesem Fall dem Landtag. Wie kann der Landtag, auch als politisches Gremium, überhaupt Einfluss auf das Handeln der Staatsanwaltschaft als Teil der Exekutive nehmen? – Über die Verantwortlichkeit des Justizministers. Der Justizminister ist nur dann verantwortlich für die Staatsanwaltschaft, wenn er auch irgendwie Einfluss auf sie nehmen kann. Das heißt, wir haben hier eine Situation, in der es durchaus Reformbedarf gibt, die man aber nicht einfach so lösen kann, indem man sagt: Ja, dann schafft man das halt ab. – So einfach ist es eben nicht. Die Bundesregierung hat hier einen ersten Schritt getan, was wir sehr begrüßen. Sie legt fest, dass Weisungen grundsätzlich immer schriftlich zu erfolgen haben und auch dokumentiert werden müssen. Das ist schon mal ein erster und weiter Schritt, der besonders wichtig ist; denn wir als Parlament können ja auch nur dann kontrollieren, wenn wir wissen: Was ist überhaupt gelaufen? Gab es eine Weisung oder nicht? Noch nicht erfasst sind natürlich die informellen Hinweise, Treffen oder die Darlegung der Rechtsansicht durch das Ministerium oder Ähnliches. Da ist es schwieriger. Wir GRÜNE fordern in Bayern, dass auch das immer und lückenlos in den Akten vermerkt sein muss. Wir GRÜNE wollen aber noch mehr. Ein Beispiel gibt unser grüner Minister in Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach. Er hat vorgeschlagen, dass man das Weisungsrecht in Einzelfällen, wenn das wirklich einen konkreten Fall betrifft, auf Eingriffe zur Verhinderung von rechtswidrigen Entscheidungen begrenzen sollte. Das begrüßen wir sehr; das wäre sehr sinnvoll. Es muss natürlich den Zugriff geben, dass der Justizminister oder die Justizministerin eingreifen kann, wenn rechtswidrig gehandelt würde. Das Ausüben des Ermessens muss politisch unabhängig durch die Staatsanwaltschaft geschehen, sodass hier der Justizminister eben nicht mehr zugreifen kann. Darüber hinaus sollten allgemeine, generelle Weisungen, die für alle vergleichbaren Fälle gelten, weiterhin möglich sein. Sie stellen sicher, dass das Recht einheitlich angewandt wird. Es gab zum Beispiel mal eine Weisung des Justizministers in Bayern, dass das Verfahren bei antisemitischen Straftaten grundsätzlich nicht mehr eingestellt wird, sondern dass das zur Anklage gebracht wird. Das ist einfach eine Klarstellung, damit das nicht in einem Bezirk anders gehandhabt wird als in anderen Bezirken. Das begrüßen wir. Das heißt, wir sind auf einem guten Weg. Es sind noch einige Schritte zu tun. Die machen wir. Diesen Antrag müssen wir ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geschätzte Gäste auf der Besuchertribüne! Wie der Kollege Stock schon ausgeführt hat, wurde dieser Antrag identisch bereits im März 2023 eingebracht. Er wurde damals abgelehnt, und ich kann es schon vorwegnehmen: Auch heute werden wir diesen Antrag ablehnen. Es gibt gewichtige verfassungsrechtliche Gründe, die gegen eine Abschaffung der Weisungsgebundenheit sprechen. Gemäß Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes bedarf jede ausgeübte Hoheitsgewalt einer demokratischen Legitimation. Unsere Staatsanwaltschaft schöpft ihre demokratische Legitimation als Teil der Exekutive aus einer ununterbrochenen Legitimationskette vom Volk über die Regierung zur handelnden Staatsanwaltschaft. Unsere Fraktion hat sich in der Vergangenheit schon öfter mit diesem Thema beschäftigt. Wir erkennen jedoch an, dass das seit Jahrzehnten bestehende System grundsätzlich sehr gut funktioniert. Weisungen an Staatsanwälte – der Kollege Stock hat es ausgeführt – sind äußerst selten. Der Justizminister trägt die Verantwortung für eine Amtsführung der Staatsanwaltschaften. Ohne diese Einflussmöglichkeiten müsste eine staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit parallel zur richterlichen Unabhängigkeit gesetzlich normiert werden. Das brächte eine Grundgesetzänderung mit sich. Damit kommen wir zum Alternativantrag. Dieser ist aus meiner Sicht überholt. Das Bundesministerium der Justiz hat bereits einen Referentenentwurf vorgelegt, der wesentlichen Teilen des Alternativantrags entspricht. Der ist momentan in Bearbeitung. Insofern ist die zeitliche Vorgabe, die der Kollege Dierkes fordert, schon auf den Weg gebracht. Damit werden auch viele Probleme, die mit dem ausländischen Haftbefehl usw. zusammenhängen, gelöst werden. Insofern wird auch dieses Thema demnächst erledigt werden. Der Referentenentwurf ist momentan in Abstimmung. Rückmeldungen zeigen ein überwiegend positives Bild. Der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer und die Gewerkschaft der Polizei unterstützen den Entwurf. Zwar gibt es, wie schon vorgetragen, kritische Stimmen wie vom Deutschen Richterbund oder der Neuen Richtervereinigung, die grundsätzlich gegen das Weisungsrecht sind. Für mich zeigt das aber: Es ist eine Diskussion im Gange, die schlussendlich fortgeführt und beendet werden muss. Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass der Antrag vor Ausdrücken eines Generalverdachts gegen unsere Justiz strotzt, was wir entschieden ablehnen. Unsere Justiz verdient Vertrauen und Respekt. Daher empfehlen wir und empfehle ich, den Antrag abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Scharf, Ihrer Empfehlung kommen auch wir nach, allerdings auch aus Gründen, die jetzt mal kurz aufzuzeigen sind. Die Situation ist so, dass die Justiz unabhängig ist. Das ist von Vorrednern schon aufgegliedert worden. Die Richterschaft, die Gerichte sind unabhängig nach Artikel 97 des Grundgesetzes. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Etwas anderes ist es mit der Staatsanwaltschaft. Die ist Bestandteil der Exekutive. Das wird partiell verwechselt oder gar nicht mehr so wahrgenommen. Aber tatsächlich ist es ein Unterschied, ob jemand Recht spricht oder Anträge stellt, jemanden zu verurteilen. Das Entscheidende ist immer noch bei Gericht. Und dann will ich Ihnen mal sagen: Unabhängig von verfassungsmäßigen Erwägungen und all dem, was an richtigen Ausführungen gemacht worden ist, ist es auch für mich oder für uns als Parlamentarier wichtig, dass dieses Weisungsrecht in dem Zusammenhang existiert, und zwar deswegen, weil wir als Parlament dadurch die Kontrolle der Justiz und der Exekutive, der Staatsregierung, ausüben. Da gab es mal einen Untersuchungsausschuss, der hier in Bayern gespielt hat. Das war die Sache Schreiber, Sie erinnern sich, 2000. Die Augsburger Staatsanwaltschaft wollte den damaligen Kanzler Kohl als Zeugen in diesem Korruptionsverfahren vernehmen. Der damalige Generalstaatsanwalt Froschauer hat das unterbunden – Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft. Nachdem das dann rausgekommen ist, musste sich Manfred Weiß, also der damalige Justizminister, hier im Parlament rechtfertigen, warum und weshalb. Das war das Eintrittstor für uns, als parlamentarische Kontrolleure zu sagen: So geht das nicht, wir wollen das anders. Was wäre – um mit dem Kollegen Dierkes zu sprechen –, wenn das nicht so gewesen wäre? – Wir hätten rumgenestelt mit Anträgen, ohne einen unmittelbaren Zugriff über das Ministerium zu haben. Das wäre doch keine befriedigende Art und Weise der Ausübung unseres parlamentarischen Selbstverständnisses! (Beifall bei der SPD und der CSU) Zu Ihrer Argumentation: Sie kommen plötzlich mit EU-Gesetzgebung und -rechtsprechung daher, sind aber selbst die größten Protagonisten dafür, aus der EU auszutreten, weil sie uns nichts bringe. Das ist widersinnig und in dem Zusammenhang ein Scheinargument. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU) Dass das Bundesjustizministerium derzeit in diesem Zusammenhang Vorschläge macht, eine Ausgewogenheit zu erreichen und eine Feinziselierung der Regelung dieses Weisungsrechtes vorzulegen, ist bereits erwähnt worden. Aber nichtsdestoweniger: Wir brauchen als Bayerisches Parlament dieses Weisungsrecht, um es zu kontrollieren. Sonst weiß ich nämlich nicht, wie mir das Justizministerium nach Recht und Gesetz Auskunft geben kann, warum und weshalb dieses Verfahren soundso gelaufen ist. Hätten wir das nicht, würden wir uns bedienen lassen, und die Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament würde gegen null gehen. Das möchte ich nicht, auch wenn bekannt ist, dass wir schon seit über 64 Jahren nicht mehr in der Regierung sind. Auch die Opposition – das muss uns jemand nachmachen – wird nach wie vor aufgrund dieses Weisungsrechtes Fragen stellen und Eingriff nehmen in den Rechtspflegeorganismus unseres schönen Freistaates. – Wir lehnen ab. (Beifall bei der SPD und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Der Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 18 und 19 auf: Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Dieter Arnold, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Straftätern ab 18 Jahren (Drs. 19/2034) und Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Dieter Arnold, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre (Drs. 19/2037) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erster Redner hat der Kollege Dierkes von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Rene Dierkes AfD

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir fordern mit unseren Anträgen zum einen die generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Straftäter ab 18 Jahren sowie die grundsätzliche Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Bevor jemand auf die Idee kommt, dies als extremistische Forderung abzutun: Justizminister Georg Eisenreich hat erst vor wenigen Jahren selbst gefordert, dass bei Heranwachsenden Erwachsenenstrafrecht wieder stärker beachtet werden soll. Das Problem hierbei ist: Wir als Politiker und die Regierung als Exekutive können Richtern keine Weisungen erteilen; denn es gilt zum Glück noch die richterliche Unabhängigkeit. Daher braucht es klare Änderungen im Gesetz. Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende hat ein Schlupfloch geschaffen, welches von Kriminellen für mildere Strafen ausgenutzt wird. Beispiel: Bei einem Mord gibt es für Erwachsene lebenslange Freiheitsstrafe, bei Jugendlichen 15 Jahre. Personen über 18 Jahre sind jedoch in vollem Besitz ihrer Staatsbürgerschaftsrechte. Sie können an Wahlen teilnehmen und damit maßgeblich auf die Politik Einfluss nehmen. Daher müssen Sie auch dementsprechende Pflichten erfüllen und Konsequenzen tragen. Es muss nämlich konstatiert werden, dass das aktuelle System versagt hat. Nicht einmal 30 % der Heranwachsenden werden im Jahresschnitt nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Das liegt nicht etwa daran, dass die jungen Leute heutzutage später reif werden. Nein, das liegt daran, dass diese Personen entweder gute Strafverteidiger haben oder es von Zufällen abhängt, ob jemand als Erwachsener oder als Jugendlicher eingestuft wird. Die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre machen es nötig, die Sanktionsmechanismen für Heranwachsende neu zu gestalten. Die Straftaten bei Jugendlichen und Heranwachsenden sind allein im Jahr 2023 um mehr als fünf Millionen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Wir reden an dieser Stelle nicht nur von einem Anstieg der Quantität, sondern auch der Qualität der Straftaten. Bei den Straftaten Mord, Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigung gab es einen beträchtlichen Anstieg der Straftaten innerhalb dieser Alterskohorte. Meine Damen und Herren, wir müssen daher die §§ 1 und 105 des Jugendgerichtsgesetzes streichen, sodass Heranwachsende zwingend nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden müssen. (Beifall bei der AfD) Des Weiteren fordern wir, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabzusetzen. Kinder unter 14 Jahren begehen immer mehr Gewalttaten, wie die Kriminalstatistik zeigt. Wir erleben seit dem Jahr 2018 eine bundesweite Steigerung von grob 48 %. Allein im Jahr 2023 haben sogar 24 Straftaten im Bereich Mord und Totschlag stattgefunden, die von Kindern unter 14 Jahren verübt wurden. Die Ursachen für den Anstieg der Kinderkriminalität sind vielfältig. Auf der einen Seite gibt es einen Anstieg wegen kulturfremder Migranten – das ist auch statistisch erwiesen – sowie auf der anderen Seite soziale und wirtschaftliche Probleme wie die Corona-Krise. Die jetzige Rechtslage ist jedoch lückenhaft. Man muss zwar einräumen, dass nach dem VIII. Sozialgesetzbuch derzeit abschließende Maßnahmen möglich sind, die auf Familien mit straffälligen Kindern einwirken sollen, wie etwa ambulante Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatung und in schwerwiegenden Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen wie die Unterbringung in einer therapeutischen Einrichtung. Man muss aber konstatieren, dass das Sozialgesetzbuch gerade im Bereich der mittleren Kriminalität lückenhaft ist. Nicht jeder zwölfjährige Straftäter ist psychisch gestört oder lässt sich von Ratschlägen an die Eltern beeindrucken, vor allem wenn diese den Ratschlag nicht weitergeben. Das Jugendgerichtgesetz, das hingegen für Straftäter ab 14 Jahren anwendbar ist, bietet eine ganze Palette an Maßnahmen, die nicht nur der Sanktion der jungen Delinquenten dienen, sondern auch dem Erziehungsgedanken gerecht werden, um die Jugendlichen wieder auf die rechte Bahn zurückzuführen. So gibt es Erziehungsmaßregeln wie Verwarnungen, Auflagen, die Erziehungsbeistandschaft, Zuchtmittel wie Geldbußen und schließlich die Jugendstrafe. Daher muss die Strafmündigkeit herabgesetzt werden, damit das Jugendgerichtsgesetz an dieser Stelle einschlägig ist und auf den jungen Straftäter eingewirkt werden kann – auch aus präventiver Sicht. Ich möchte jüngste Beispiele der Kinderkriminalität erwähnen, die es in den Fokus der Medien geschafft haben. Im Jahr 2023 wurde in NRW die Schülerin Luise von zwei Mitschülern im Alter von 12 und 13 Jahren erstochen. Die Kleinstadt Ahaus wird von einer Gruppe Jugendkrimineller bedroht. Der Anführer ist 12 Jahre alt. Laut Berichten des "FOCUS" würden Angst und Schrecken verbreitet. Im Juli 2019 vergewaltigten drei 14-jährige und zwei 12-jährige bulgarische Staatsangehörige eine junge Frau in Mülheim an der Ruhr. Im Juli 2022 wurde die Leiche der 15-jährigen Schülerin Anastasia hinter einem Supermarkt in Salzgitter gefunden. Die Täter waren ein 14-Jähriger und sein 13-jähriger Freund. Wir müssen dieser alarmierenden Entwicklung entgegensteuern und die Justiz handlungsfähig machen. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Martin Stock von der CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Martin Stock CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Herr Dierkes, zumindest sage ich nicht, dass Ihre Forderung extremistisch ist. Ich sage aber, sie ist unsinnig und falsch. Die Zahlen, die uns die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für das zurückliegende Jahr 2023 präsentiert hat, sind ohne Zweifel alarmierend. Sie sollten uns allen Anlass zur Sorge geben. Deutschlandweit gab es einen allgemeinen Anstieg der Straftaten um 5,5 %. Insbesondere die Zunahme der Gewaltdelikte fällt dabei ins Auge. Eine deutschlandweite Steigerung um 8,6 % ist ein deutliches Alarmsignal. Auch die Zunahme der Gewaltdelikte um 4,7 % bei uns in Bayern, im nach wie vor sichersten Bundesland, zeigt auf, dass ein konkreter Handlungsbedarf auf allen politischen Ebenen durchaus besteht. Einen besonders sensiblen Bereich stellt das Jugendstrafrecht dar. In dem Bereich sind die Gewaltdelikte um erschreckende 13,7 % im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Von der Seite der Ermittler der Justiz ist zu hören, dass zudem nicht nur die reine Quantität, sondern auch die Qualität der Gewaltdelikte zugenommen hat. Es folgt fast schon einem eingefahrenen politischen Mechanismus, dass nun – das zeigen die heutigen Anträge – reflexartig nach vermeintlich einfachen Lösungen gerufen wird, die pauschal lauten: Alle Heranwachsenden sollen dem Erwachsenenstrafrecht unterzogen werden. Oder: Das Strafmündigkeitsalter soll von heute auf morgen von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt werden. Und dann? Ist dann alles gut? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mitnichten. Ganz so einfach sollten und dürfen wir es uns nicht machen. Was wir brauchen, ist ein wehrhafter Rechtsstaat, der klare Kante zeigt und klare Signale aussendet, sowohl an die Täter als auch an die Opfer. Was wir aber nicht brauchen, sind unausgewogene Galerieanträge, die nicht das Problem angehen, sondern nur auf schnelle Effekthascherei aus sind. Es sind ohne Zweifel furchtbare Straftaten, die zuletzt von Kindern unter 14 Jahren begangen wurden. Jede dieser Taten ist eine zu viel. Wir können und dürfen auch nicht darüber hinwegsehen, dass wir bei der Gewaltkriminalität von Kindern in Bayern zweistellige Zuwachsraten von knapp 30 % im Vergleich zum Jahr 2019 und um 17 % im Vergleich zum Jahr 2022 haben. Deshalb ist es dringend notwendig, eine Debatte über die Strafmündigkeit zu führen, aber bitte nicht reflexhaft und mit Schaum vor dem Mund, sondern mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und auf Basis von Fakten. Am Ende sind und bleiben es junge Menschen, über die wir reden und die einen wesentlichen Teil ihres Lebens noch vor sich haben. Die Altersgrenze von 14 Jahren, die schon lange im Gesetz steht, beruht auf langjährigen praktischen Erfahrungen. Sind diese nun im Jahr 2024 überholt? In Wunsiedel war der Täter 11 Jahre alt, in Freudenberg waren die Täterinnen 12 und 13 Jahre – um nur zwei der schlimmsten Verbrechen von Kindern in der letzten Zeit aufzugreifen. Was heißt das jetzt? Sollten wir das Strafmündigkeitsalter, wie mit dem Antrag gefordert, auf 12 Jahre herabsetzen? Warum sollten wir es dann nicht gleich auf 13 Jahre oder auf 10 Jahre herabsetzen? – Zwar ist es vor lauter Wut, Schrecken und Unverständnis über derlei geradezu unfassbare Taten nachvollziehbar und verständlich, dass gerne Forderungen zur Anhebung von angeblich zu laschen Strafrahmen oder zur Absenkung von Altersgrenzen erhoben werden, dennoch dürfen wir die Faktenlage nicht vergessen. Wir dürfen den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun. Entwicklungspsychologische Erkenntnisse, aus denen sich ergibt, dass die geistige Reife unserer Kinder heutzutage früher einsetzt als in der Vergangenheit, liegen bisher dezidiert nicht vor. Allein der Vergleich mit der Handhabung der Strafmündigkeitsgrenzen im europäischen Ausland ist auch nicht aufschlussreich. Dort liegt die Schwelle in den allermeisten Ländern ebenfalls bei 14 bzw. 15 Jahren. Nur in wenigen Ausnahmen liegt sie bei 10 oder 12 Jahren. In einem ersten Schritt benötigen wir vielmehr dringend zunächst eine Studie zur altersbezogenen Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit von Kindern und zu den Ursachen der gestiegenen Jugendkriminalität. Bisher liegen uns nur Vermutungen vor. Sind das Auswirkungen der Corona-Pandemie? Sind das Auswirkungen der sozialen Medien? Sind das Gewalterfahrungen im sozialen Nahbereich? Es bedarf an dieser Stelle eines fundierten Bildes. Aufgrund der bundesweiten Bedeutung ist diese Studie durch den Bundesjustizminister in Auftrag zu geben. Entsprechende Forderungen sind bereits von Bayern auf den Weg gebracht worden. Erst wenn diese Studie mit neuen Erkenntnissen vorliegt, kann und muss eine valide Neubewertung erfolgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt aber nicht, dass es aktuell keine rechtliche Handhabe für derlei schrecklichen Fälle von besonders schwerer Kinderkriminalität gäbe. Diesen Eindruck erweckt der Antrag. Unsere Jugendämter besitzen einen Instrumentenkasten mit zahlreichen Möglichkeiten für passgenaue Maßnahmen von Interventionen bis hin zum schärfsten Schwert der Unterbringung in eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung. Ich bin unserem Kollegen und Herrn Minister a. D. Prof. Winfried Bausback sehr dankbar, dass er bereits flankierend ein sogenanntes Verantwortungsverfahren diskutiert und abgestimmt hat. Unter Einbeziehung von Tätern, Opfern, Erziehungsberechtigten, Jugendgerichten und Jugendstaatsanwaltschaft wird eine Aufarbeitung der Tat ermöglicht und erzieherisch in besonderem Maße auf den strafunmündigen Täter eingewirkt. Zudem senden wir mit diesem Verantwortungsverfahren ein klares Signal, nämlich die gerade psychologisch und zur Bewältigung des Geschehens oftmals immens wichtige Aufarbeitung und Aufklärung der Tat, die bislang bei Strafunmündigkeit stets zu kurz gekommen ist. Daneben muss gerade bei Kindern ein weiteres wichtiges Ziel im Vordergrund stehen: Ein einmaliger Täter in jungen Jahren darf nicht zum Justizstammgast in späteren Jahren werden. Damit komme ich zu dem zweiten Antrag, mit dem eine generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Straftätern ab 18 Jahren gefordert wird. Hierzu ist anzumerken, dass die aktuelle Rechtslage mit § 105 JGG bereits klarstellt, dass auf Heranwachsende grundsätzlich das allgemeine Strafrecht anzuwenden ist. Ob Ausnahmetatbestände, wie eine Reifeverzögerung des Täters oder die Beurteilung der Tat als typische Jugendverfehlung, die ausnahmsweise Anwendung von Jugendstrafrecht rechtfertigen, liegt in der unabhängigen und einzelfallbezogenen Beurteilung unserer Gerichte. Dort ist sie auch gut aufgehoben, da sich natürlich, gedeckt von allen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie, Jugendliche und teilweise auch Heranwachsende mit 18 oder 19 Jahren in ihrer Entscheidungsfindung, Handlungsplanung und Handlungsdurchführung mithin deutlich von Erwachsenen unterscheiden. Die dem Antrag innewohnende Annahme, dass die Gerichte immer öfter das vermeintlich viel zu milde Jugendstrafrecht verhängen würden, ist zudem in mehrfacher Hinsicht falsch. Zum einen bestätigt sich mit Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre an bayerischen Jugendgerichten der Trend, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende rückläufig ist. Zum anderen erscheint es auch problematisch, die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts per se als "schwerer" oder "härter" zu charakterisieren. Ohne Zweifel und mit Recht steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke stark im Vordergrund. Ein aus Erziehungsgründen verhängter Jugendarrest, der künftig gerne etwas länger als die aktuell geregelten vier Wochen dauern darf, kann von einem jungen Täter als deutlich gravierender empfunden werden als eine nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verhängende Geldstrafe. Übrigens ist es mehr als zweifelhaft, dass gerade bei Heranwachsenden mit einer Reifeverzögerung die Drohung in Form der Höhe und Schwere der Strafe überhaupt eine erhöhte Abschreckungswirkung entfalten kann, handeln diese doch aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung zumeist unüberlegt, impulsiv und situativ anlassbezogen, ohne Ansehung etwaiger Konsequenzen. Kurzum: Anders als im konkreten Antrag erscheint unseres Erachtens vielmehr eine gesetzgeberische Klarstellung in Form einer Betonung des Vorrangs des Erwachsenenstrafrechts angebracht. Die Möglichkeit der Gerichte, in richterlicher Unabhängigkeit im konkreten Einzelfall nach Jugendstrafrecht zu sanktionieren, sollte aber nicht eingeschränkt werden. Daher lehnen wir beide Anträge ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Dierkes von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Rene Dierkes AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Stock, erlauben Sie mir zunächst einen Hinweis: In anderen europäischen Staaten wurde die Strafmündigkeitsgrenze deutlich abgesenkt. Sie liegt zum Beispiel in der Schweiz bei 10 Jahren, in den Niederlanden bei 12 Jahren. Vorhin haben Sie moniert, dass es noch keine ausreichenden Studien gäbe. Das wurde auch im Ausschuss moniert. Zunächst möchte ich Sie fragen: Warum haben Sie keinen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, wenn Sie das für notwendig halten? Meine zweite Frage: Sie haben gesagt, dass Heranwachsende stets nach Erwachsenenstrafrecht bestraft würden. Wie schließen Sie aber aus, dass ein Mehrfachtäter nicht einfach ein Schauspiel durchzieht, um in den Genuss des Jugendstrafrechts zu kommen? Letztendlich kann doch niemand hinter die Fassade schauen. Die Anzahl der Straftaten und auch deren Qualität haben erheblich zugenommen. Das haben Sie selber festgestellt. (Beifall bei der AfD)

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Martin Stock CSU

Herr Dierkes, nachdem ich selbst Richter bin, kann ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass die Richter Möglichkeiten haben zu erkennen, ob jemand ein Schauspieler ist oder nicht. Zu Ihrer weiteren Frage stelle ich fest: Sie greifen hier beliebig zwei Beispiele einer Vielzahl europäischer Staaten heraus, in denen die Strafbarkeitsgrenze bei 10 oder 12 Jahren liegt. In der Mehrzahl der Staaten liegt sie, wie bei uns, bei 14 oder sogar bei 15 Jahren. Dieser Vergleich ist so also auch nicht korrekt. Ich bleibe dabei. Die Anträge sind so nicht zielführend und deswegen abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Toni Schuberl vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gibt es die Notwendigkeit, die Strafmündigkeitsgrenze bei Jugendlichen von 14 auf 12 Jahre zu senken? – Sehen wir uns die Fakten an; einige Zahlen wurden schon genannt. Im Jahr 2019 hatten wir bei der Anzahl der verdächtigen Jugendlichen den niedrigsten Stand seit 30 Jahren. Es waren damals 390.000 Fälle. Dann hatten wir bis zum Jahr 2023 einen relativ starken Anstieg auf 480.000 Fälle. Dieser starke Anstieg darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir die Zahlen im Gesamtzusammenhang sehen müssen; denn die Zahl von 480.000 liegt immer noch deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahrzehnte. Wir liegen weit unter dem Höchststand des Jahres 1999 mit 700.000 Verdächtigen. Soweit die offizielle Kriminalitätsstatistik. Diese zeigt nur die Verdachtsfälle. Kommen wir zu den Verurteilungen. Im Jahr 2011 gab es 51.300 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, die verurteilt worden sind. Im Jahr 2020 waren es nur noch 20.500. Das ist nicht einmal mehr die Hälfte. Kommen wir zu der Zahl der Personen, die im Jugendstrafvollzug einsitzen. Im Jahr 2014 waren es 5.000 Personen, im Jahr 2023 waren es nur noch 2.700 Personen. Auch das ist fast eine Halbierung. Diese Tendenz wird durch die Versicherungsstatistiken bestätigt. Dort findet sich zum Beispiel die Zahl, wie viele Raufunfälle es bei Schülerinnen und Schülern auf dem Schulhof gibt. Diese Zahl ist seit den 1990er-Jahren stetig zurückgegangen. Die Kriminalität auf dem Schulhof sinkt also seit den 1990er-Jahren stetig. Ende 2023 gab es eine Studie zum Dunkelfeld der Jugendkriminalität, die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführt wurde. Das Ergebnis: Gerade die schweren Straftaten sind im Vergleich zu 2019 eher zurückgegangen. In dieser Studie wurde nicht nur das Hellfeld, sondern auch das Dunkelfeld beleuchtet. Nach dem Ergebnis dieser Studie ist das Hellfeld größer geworden. Es wurde häufiger angezeigt und ermittelt. Das Dunkelfeld ist dadurch kleiner geworden. So sagt es diese Studie. Ich sage das nur zur Einordnung. Das soll nicht bedeuten, dass ich behaupten würde, es gäbe kein Problem. Ich möchte nur, dass die Untergangsszenarien, die hier von ganz rechts aufgezeigt werden, in die tatsächliche Faktenlage eingeordnet werden. Ich möchte noch etwas klarstellen, was ein Kollege vorhin angesprochen hat: Was passiert eigentlich mit gefährlichen Jugendlichen, die nicht in Haft kommen, weil sie für das Strafrecht noch zu jung sind? Meine Kollegin Gülseren Demirel hat acht Jahre in der Jugendgerichtshilfe am Jugendgericht in München gearbeitet. Sie hat mir aus der Praxis geschildert, was dort passiert. Dort werden altersgerechte Maßnahmen verhängt. Das Jugendamt kann eingreifen und Maßnahmen anordnen. Außerdem gibt es den Täter-Opfer-Ausgleich, diverse Therapiemaßnahmen und sozialpädagogische Maßnahmen. Im schlimmsten Fall kann mit richterlicher Unterstützung eine zwangsweise Unterbringung in der Erziehungsanstalt oder in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden. Klar ist: Keiner wird konsequenzlos fortgeschickt, nur weil er jünger als 14 Jahre ist. Wir lassen unsere Kinder nicht allein. Delinquentes Verhalten, gerade von Kindern, lässt auf Probleme im Leben des Kindes schließen. Mit diesen Problemen dürfen wir die Kinder nicht alleinelassen. Die Kinder- und Familienpolitik ist ein Schwerpunkt unserer Fraktion und der Bundesregierung. Die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien ist noch nie so stark angewachsen wie in den letzten drei Jahren. Wir brauchen eine bessere Finanzierung von Jugendarbeit und Streetworkern. Außerdem brauchen wir eine Kindergrundsicherung, um die Kinderarmut zu bekämpfen. Straffällige Kinder gehören nicht einfach weggesperrt. Wir brauchen hier eher mehr Prävention. Stecken wir unsere Kinder nicht ins Gefängnis, sondern lassen Sie uns die Erfolgsstory der letzten 30 Jahre fortschreiben! (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Schuberl. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Martin Scharf von der Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wertes Publikum auf der Tribüne! Heute stehen zwei Anträge zur Debatte, die weitreichende Auswirkungen auf unser Strafrecht und den Umgang mit Straftätern haben könnten. Sie werden sie aber nicht haben. Zum ersten Antrag betreffend "Generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Straftätern ab 18 Jahren": Der gesetzliche Regelfall, wie er in § 105 Absatz 1 JGG festgelegt ist, sieht bereits die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Heranwachsende vor. Diese Regelung bietet die notwendige Flexibilität, um auf die geistige und sittliche Reife des Einzelfalls einzugehen. Die Entwicklungspsychologie zeigt deutliche Unterschiede zwischen Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen. Die aktuelle gesetzliche Regelung trägt dem Rechnung, indem sie individuell auf die jeweiligen Umstände eingeht. Die beweglichen Reaktionsmittel des Jugendstrafrechts bieten im Gegensatz zu den starren Formen des Erwachsenenstrafrechts die Möglichkeit, angemessene Sanktionen zu verhängen. Auch der Trend, den Herr Kollege Stock angesprochen hat, dass vermehrt Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, zeigt mir, dass bereits eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall stattfindet und dass Erwachsenenstrafrecht vermehrt zur Anwendung kommt, wenn es angemessen ist. Nach generalpräventiven Gesichtspunkten ist keine andere Wertung geboten. Die Sanktionen des Jugendstrafrechts verfolgen den Erziehungsgedanken, während das Erwachsenenstrafrecht auf Spezial- und Generalprävention abzielt. Die konsequente Umsetzung des Erziehungsgedankens führt bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu einer besseren Resozialisierung. Daher empfehle ich, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) Nun komme ich zum zweiten Antrag betreffend "Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre". Es ist verständlich, dass furchtbare Straftaten durch junge Täter eine Debatte über die Strafmündigkeit auslösen und auch erfordern. Die Altersgrenze von 14 Jahren, wie sie momentan besteht, basiert auf langjähriger positiver Erfahrung. Derzeit fehlen empirische Daten, um eine fundierte Neubewertung des Strafmündigkeitsalters vorzunehmen. Daher ist eine Studie zur altersbezogenen Entwicklung der Einsicht und Steuerungsfähigkeit dringend erforderlich. Diese Studie muss auf Bundesebene durchgeführt werden, um festzustellen, ob die geistige Reife bei Kindern heutzutage tatsächlich früher einsetzt. Ohne ausreichende empirische Daten ist eine pauschale Herabsetzung willkürlich und nicht zielführend. Es ist wichtig, Entscheidungen auf einer fundierten Basis zu treffen. Bevor man entscheidet, sollte man die Fakten kennen. Man sollte nicht, wie die AfD es will, das Pferd von hinten aufzäumen. Darüber hinaus – Herr Kollege Stock hat es auch angesprochen – bietet das Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht bereits jetzt vielfältige Hilfs- und Eingriffsmöglichkeiten. Daher empfehle ich, auch diesen Antrag abzulehnen. Abschließend will ich noch einmal sagen, es ist jetzt notwendig, dass der Bund handelt und entsprechende Studien in Auftrag gibt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Scharf. – Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Horst Arnold das Wort.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Anträge zeugen von Reaktionen, die reflexartig in der Politik und auch in dieser Politik verlangen, dass, wenn etwas Gravierendes passiert, gehandelt werden muss. Mangels weiterer Phantasie oder Auseinandersetzung mit den wirklichen Ursachen will man dann sanktionieren, einsperren und wegsperren. Das eigentliche Problem ist aber, dass jede Straftat eine zu viel ist, egal, von welchem Menschen. Die Straftat zeigt, dass Menschen Normen verletzten, die wir als solche gesetzt haben. Der Strafzweck ist nicht nur Sühne, sondern auch Zurückführen in das straffreie Leben. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Hier kann ich nicht alle über einen Kamm scheren und sagen, das spielt jetzt alles keine Rolle, dir glaube ich sowieso nichts, du bist ein guter Schauspieler und erhältst überhaupt keine Bewährung, sondern ich muss natürlich immer in den Einzelfall einsteigen. So ist es auch bei den Heranwachsenden. Entscheidend dafür, ob man diese als Erwachsene behandelt oder nicht, ist der Einzelfall. Es macht einen Unterschied, ob ich jemanden, der gerade 18 Jahre alt geworden ist und aufgrund blödsinnigen Übermuts Hakenkreuzschmierereien in der Stadt an die Wand bringt, verurteile und versuche, ihn durch Erziehungsmittel des Jugendstrafrechts auf den richtigen Weg zu bringen, oder ob es sich dabei um einen 22-Jährigen handelt, der hier tatsächlich die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen muss. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier unterscheiden und uns nicht von allgemeinen Horrorerwägungen nasführen lassen; denn Sie sind bei den wenigsten Strafverfahren dabei, und wenn, dann als Angeklagte und potenzielle Verurteilte. (Heiterkeit der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Dann werden Sie sehen, wie wichtig es ist, ob ein Gericht bei einem 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht urteilt. Sie werden es selbst sehen. Insofern ist aus meiner Sicht keine Änderung notwendig. Was die Herabsetzung der Strafmündigkeit betrifft, ist festzustellen: Jede Straftat ist eine zu viel. Wir Sozialdemokraten vertreten die Ansicht, eine gute Sozialpolitik ist das beste Instrument, um Straftaten zu verhindern. (Beifall bei der SPD) Sind dies Personen unter 14 Jahren, kann möglicherweise eine schädliche Neigung angelegt worden sein. Dann gibt es bereits, wie die Vorredner alle erwähnt haben, hinreichende Mittel und auch Zwangsmittel von Jugendämtern und Jugendgerichten bzw. Gerichten, die eine Unterbringung anordnen können. Das Problem ist aber auch, dass unsere Behörden in diesem Bereich sehr überlastet sind, weil einerseits Fachpersonal fehlt und auf der anderen Seite viel zu viel Arbeit vorhanden ist. An diesem Punkt müssen wir arbeiten, gerade in diesem Bereich. Es geht nicht um eine Bagatellisierung gravierender Straftaten, sondern um eine ehrliche Aufarbeitung für die Gesellschaft, damit solche Straftaten nicht mehr passieren. Dass es verwerflich ist, wenn ein zehnjähriger Mensch einen anderen Menschen umbringt, ist klar. Das darf sich nicht wiederholen. In diesem Zusammenhang ist es am besten, die Schuldeinsicht und Reue mit Methoden zu fördern, die einem Kind angemessen sind. Wenn Sie glauben, diese Angemessenheit durch eine mathematische Herabsetzung des Alters herstellen zu können, haben Sie sich geschnitten; denn die altersgemäße Entwicklung fällt bei jedem unterschiedlich aus. Auch wenn manche von Ihnen jung sind, kommen Sie doch im Kleid von vor 80 oder 90 Jahren daher. Das erkennen wir. Deswegen wollen wir auch nichts ändern. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2034 betreffend "Generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Straftätern ab 18 Jahren". Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Antrag zu Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 19/2034 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2037 betreffend "Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre". Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt auch diesen Antrag zu Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf der Drucksache 19/2037 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Birzele u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landkreise für den Mangel an staatlichem Personal in den Landratsämtern kompensieren (Drs. 19/1976) Ich erinnere daran, dass die GRÜNEN für diesen Antrag namentliche Abstimmung beantragt haben. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Erster Redner ist Herr Kollege Andreas Birzele für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Andreas Birzele GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich im Oktober hier in den Landtag habe einziehen dürfen, war ich 26 Jahre lang als Schreinermeister tätig, 15 Jahre davon mit eigenem Betrieb und Angestellten. Warum erwähne ich das? – Einfach aus dem Grund, weil mich eine Sache immer besonders aufgeregt hat, und das war dann, wenn jemand bestellt, dann aber nicht voll oder schlimmstenfalls gar nicht gezahlt hat. Das gilt nicht nur draußen im Handwerk, sondern ganz prinzipiell. Wer eine Leistung für sich erbracht haben will, der muss auch dafür zahlen, und zwar den vollen Betrag und in vollem Umfang. (Zuruf des Abgeordneten Patrick Grossmann (CSU)) Genau das macht ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, aber nicht. Ihr fordert von den Landratsämtern, dass sie staatliche Aufgaben übernehmen, gebt quasi den Auftrag dazu, und gleichzeitig wisst ihr schon im Vorfeld, dass ihr die Rechnung nicht zahlen könnt. Ich bin, wie gesagt, Schreinermeister und nicht Jurist. Aber ich glaube, wir wissen alle, wie man so etwas nennt. Was ich noch viel weniger verstehe, ist die Tatsache, dass viele von euch in Stadt-, Kreis- oder Gemeinderäten sitzen, einige waren auch Landräte oder Bürgermeister; sprich, ihr wisst doch ganz genau, wie die Situation vor Ort ausschaut. Durch die Übernahme von immer mehr Aufgaben, die das Land Bayern den Kommunen überträgt, erhält das Schiff leider immer nur noch mehr Schlagseite. Warum? – Ganz einfach, es fehlt an Personal und Geld. Vielleicht an der Stelle mal ein paar Zahlen, um das Ganze ein bisschen besser einordnen zu können: Ich selber bin Gemeinde- und Kreisrat im Landkreis Fürstenfeldbruck. In unserem Landkreis fehlen circa 12 Millionen Euro, weil wir staatliche Aufgaben mit unseren kommunalen Beschäftigten erfüllen müssen. Die Folge sind längere Warte- und Bearbeitungszeiten, wie es unser Landratsamt im Februar dieses Jahres ganz offiziell mitgeteilt hat. Wenn also Kreisstraßen nicht zeitnah oder nicht in ausreichendem Umfang saniert werden, wenn bei dem Erweiterungsbau eines Gymnasiums oder bei der Baudenkmalpflege gespart werden muss, haben wir das auch der Bayerischen Staatsregierung zu verdanken. Da gibt es nichts zu leugnen. (Beifall bei den GRÜNEN) Nach Aussage des Landkreistages hat sich die Kostenunterdeckung, die sich aus der Erfüllung von staatlichen und übertragenen Aufgaben ergibt, Ende April 2024 pro Landkreis im Durchschnitt auf 4,76 Millionen Euro belaufen. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 waren es nur 2 Millionen Euro. Sprich, wir haben innerhalb von 7 Jahren mehr als eine Verdoppelung. Das kann und darf einfach nicht sein. Das ist Geld, das den Landkreisen für eigene kommunale Aufgaben fehlt. Dazu kommt, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die gestiegenen Personalausgaben durch die seit Jahren immer weiter steigenden Kreisumlagen mitfinanzieren müssen. Unterm Strich muss dann meistens vor Ort bei den freiwilligen Leistungen gekürzt werden; wir schaffen es also nicht mehr, Schwimmbäder zu sanieren, Umbaumaßnahmen an Vereinsheimen oder an Feuerwehrhäusern durchzuführen oder – ganz banal – kleine Beträge zur Unterstützung an Vereine zu geben. Wir alle reden immer von lebenswerten Kommunen. Ganz ehrlich: Durch das Kürzen von freiwilligen Leistungen im Ehrenamt, von denen Kommunen insbesondere auf dem Land leben, kann man solche Strukturen auch wissentlich kaputt machen. Jetzt zeigt bitte nicht wieder mit dem Finger nach Berlin. Sicher, da läuft nicht alles optimal und richtig, (Beifall bei der CSU) aber wir alle wissen, dass die Bayerische Staatsregierung per Gesetz für die finanzielle Ausstattung der Kommunen zuständig ist. Wenn ich eines im Handwerk gelernt habe, dann das, dass man zu seinen Fehlern steht und alles versucht, damit die Kundschaft zufrieden ist, und zwar zuallererst mit den Mitteln, die einem der eigene Betrieb zur Verfügung stellt, einfach um Wartezeiten zu vermeiden. Sobald ich aber anfange, auf andere Gewerke zu schimpfen, beispielsweise auf den Maurer, der wieder nicht ordentlich geputzt hat, oder den Elektriker, der seine Leitung nicht ordentlich verlegt hat, lenke ich nur vom eigenen Versagen bzw. der eigenen Leistungsbereitschaft ab. Das merkt die Kundschaft sehr schnell; blöd ist sie nämlich nicht. Ihr habt – das muss man fairerweise sagen – das Problem erkannt. Ihr plant jetzt bis 2028 pro Landratsamt 7,5 Stellen zusätzlich. Das Problem dabei: Die Landratsämter brauchen jetzt die Hilfe. Heruntergebrochen heißt eure Zahl nämlich nur 1,8 Stellen pro Landratsamt pro Jahr. Da kann ich nur sagen: Finde den Fehler! Unterm Strich bin ich mir sicher, dass der Betrieb mit dem Namen Bayerische Staatsregierung deutlich mehr kann, um seine Kommunen zu entlasten. Daher noch mal mein eindringlicher Appell: Geht noch mal in euch, und zahlt endlich das, was ihr angeschafft habt! (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Birzele. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Patrick Grossmann.

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Patrick Grossmann CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Also, ich muss sagen, es ist ja schon unglaublich, dass die Fraktion der GRÜNEN die Bayerische Staatsregierung auffordert, ein Konzept zur Zuteilung der staatlichen Stellen und zur Verbesserung der Finanzierung vorzulegen. Da muss ich mich doch fragen: Wer trägt denn mit seiner Politik in Berlin dazu bei, dass unsere Kommunen immer mehr Aufgaben bekommen? Wer trägt denn mit seiner Politik in Berlin dazu bei, dass die Kommunen immer weniger Einnahmen haben, um diese Aufgaben zu finanzieren? Sie verkehren doch die Tatsachen. Das ist ein absoluter Treppenwitz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Widerspruch bei den GRÜNEN) Ich kann gern ein paar Beispiele dazu geben. Das prominenteste Beispiel ist sicher die Migration, auch wenn Sie es nicht hören wollen. Die Ausgaben für die Migration haben sich in Bayern in den letzten drei Jahren Ihrer Regierungszeit um 50 % erhöht. Damit steigen logischerweise gleichermaßen auch die personellen Belastungen an unseren Landratsämtern. (Zurufe von den GRÜNEN) Dabei hilft der Freistaat seinen Kommunen, indem wir die Kosten für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbrachten Leistungen voll übernehmen. Allein für das Jahr 2023 bedeutet das für den Freistaat Bayern, dass wir Ausgaben in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bezahlt haben, während nur 600 Millionen Euro vom Bund kommen. Das heißt, Bayern stellt seine Kommunen hier viel besser als andere Bundesländer, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Kerstin Celina (GRÜNE)) Aber ich will es nicht beim Thema Migration belassen. Es gibt zahlreiche Beispiele für Gesetzesänderungen der letzten Jahre im Sozialbereich, die dazu führen, dass es eine Aufgabenübertragung vom Bund auf die Länder, auf unsere Kommunen gibt. Ein Beispiel: Verfahrenslotsen. Seit Anfang dieses Jahres muss jedes Jugendamt Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, einstellen. Was macht der Bund? – Es gibt keinen Kostenausgleich durch den Bund. Das ist wieder eine Aufgabe, die bei unseren Landratsämtern landet. Zweites Beispiel: Ganztag. Die Hauptlast der Finanzierung der Ganztagsangebote an unseren Schulen – jetzt mit dem Rechtsanspruch an unseren Grundschulen – tragen der Freistaat und seine Kommunen. Der Bund führt einen Rechtsanspruch ein, zahlt aber nur anteilig, und das auch erst ab 2026. Da frage ich mich, was mit der Konnexität ist. Jetzt sollen die Landratsämter auch noch für die Koordination der Ganztagsangebote in den Gemeinden zuständig sein, und der Rechtsanspruch richtet sich auch wieder an die Landratsämter. Ja, das führt doch auch wieder zu mehr Aufgabenlast bei den Landratsämtern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Jürgen Mistol (GRÜNE)) Und es geht munter weiter. Es wird eine Reform des SGB VIII geplant. Die Ampel plant die Zusammenführung der Jugendhilfe mit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe. Das bedeutet auch wieder erhebliche Mehrkosten und mehr Bürokratie. Der gleiche Wahnsinn wie bei der Kindergrundsicherung, sehr geehrte Damen und Herren! Von den überbordenden Auflagen im Naturschutz und den damit zusammenhängenden unverhältnismäßigen Personalaufwendungen an unseren Landratsämtern möchte ich schon gar nicht mehr sprechen. Der andere wesentliche Punkt – das habe ich vorhin schon angesprochen – ist ein großes Problem, nämlich die schlechte Einnahmensituation auf Bundesebene. Die Tatsache, dass gemäß der aktuellen Prognose der Bundesregierung das Bruttoinlandsprodukt lediglich um 0,3 % wächst – letztes Jahr ist es sogar um 0,3 % gesunken –, aber gleichzeitig unsere Personalkosten auch an den Landratsämtern um 10 % steigen, führt doch wieder dazu, dass wir in Bayern einen Spagat machen müssen, um das Ganze zu finanzieren, verehrte Damen und Herren. Ihr Wirtschaftsminister Robert Habeck hat vor zwei Jahren auf die Frage, ob er eine Insolvenzwelle erwartet, geantwortet, er könne sich vorstellen, dass manche Branchen einfach mal aufhören zu produzieren. (Zuruf des Abgeordneten Paul Knoblach (GRÜNE)) Tatsächlich haben Sie in der Bundesregierung einfach aufgehört, Wirtschaftspolitik zu machen. So sieht es aus. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Robert Habeck ist ein mäßiger Klimaschutzminister, aber der schlechteste Wirtschaftsminister, den wir jemals hatten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Tim Pargent (GRÜNE): Kommen wir mal wieder zur Sache?) Trotzdem krempeln wir in Bayern die Ärmel hoch. Der Freistaat hat schon viel gemacht: Wir haben in den letzten zehn Jahren die Landkreis-Schlüsselzuweisungen um 49 % erhöht. Das ist deutlich mehr als die Inflation in diesem Zeitraum. Wir haben in den letzten zehn Jahren auch den Stellenbestand um 24 % erhöht und gehen weiter: Weitere 532 Stellen sind bis 2028 geplant. Im Doppelhaushalt – das hat der Kollege erwähnt – sind sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 jeweils 71 Stellen vorgesehen. Wir haben trotz der seitwärts gehenden Steuereinnahmen den kommunalen Finanzausgleich um 1,9 % erhöht, die Schlüsselzuweisungen sogar um 4,4 %. Ich muss erwähnen, wenn es die Landratsämter auch nicht so gerne hören, dass diese pauschalen Zuweisungen natürlich auch der Mitfinanzierung der staatlichen Aufgaben dienen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Aber die steigende Aufgabenlast in den Landratsämtern ist unübersehbar. Ich war selbst 15 Jahre lang Bürgermeister einer Gemeinde und weiß, wie stark der finanzielle Spielraum unserer Kommunen eingeschränkt ist, wenn die Landratsämter den Kostendruck über die Erhöhung der Kreisumlagen weitergeben. Das ist keine schöne Situation. Unser Landkreis Regensburg hat die Kreisumlage in diesem Jahr sogar um vier Prozentpunkte angehoben. Gerade deshalb nehmen wir als CSU-Fraktion diese Entwicklung sehr ernst. Obwohl die durchschnittlichen Kreisumlagesätze im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr trotz der steigenden Kosten – in Anführungszeichen: – nur um 1,4 % gestiegen sind, liegt die Kreisumlage in Bayern jetzt im Landesdurchschnitt bei 47,8 %. Das ist, ehrlich gesagt, nicht mehr so weit weg vom Höchstniveau im Jahr 2012. Damals waren es 49,5 %. Deshalb geht es uns schon darum, die Landkreise in erster Linie von Aufgaben zu entlasten und zu befreien, aber da ist in erster Linie schon auch der Bund gefragt. Wir beim Freistaat setzen auf Digitalisierung und Entbürokratisierung. Bayern handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Ihr Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Andreas Birzele von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor.

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Andreas Birzele GRÜNE

Kollege Grossmann, der Städtetag und der Landkreistag monieren seit Jahren die fehlenden Stellen. Deren Zahl steigt von Jahr zu Jahr. Von Ihrer Seite aus passiert seit Jahren nichts. Man hat fast das Gefühl, es wird ignoriert. Sicherlich kommt einiges vom Bund runter; aber ich sage noch mal: Bevor ich mit dem Finger auf die anderen zeige, sollte ich meine Hausaufgaben daheim machen und nicht im Glashaus mit Steinen werfen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Patrick Grossmann CSU

Entschuldigung, lieber Kollege Birzele, Sie zeigen doch mit dem Finger auf uns. Da müssen Sie schon damit rechnen, dass eine Gegenreaktion kommt; denn wir sitzen da schon in einem Boot. Wir machen was im Rahmen der Möglichkeiten, aber Sie sehen auch, wie sich die Steuereinnahmen entwickeln. (Zurufe der Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE), Jürgen Mistol (GRÜNE) und Paul Knoblach (GRÜNE)) Ich habe die 532 neuen Stellen erwähnt. Das ist nicht der letzte Wurf. Wir sind weiter dran; aber es geht nicht nur um neue Stellen, sondern um Entbürokratisierung, vor allem um Digitalisierung, und darum, dass hier die Aufgaben einfacher werden. Deshalb setzen wir darauf. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Grossmann. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Baumann für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kollegen! Die Zeiten für die bayerischen Landkreise sind hart, und sie werden nach Einschätzung vieler Kämmerer noch viel härter werden. Viele Haushalte für das laufende Jahr sind schon auf Kante genäht und mit vielen Kürzungen versehen. Ein Grund für die klammen Kassen ist der Freistaat, der die Landkreise bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben im Stich lässt, weil er zu wenig staatliches Personal zur Verfügung stellt. Die Folge ist, dass die Landkreise ersatzweise eigenes Personal einsetzen und dies auch selbst bezahlen müssen. Das macht unter anderem auch CSU-Landräte wütend. So sprach Stefan Frey, Landrat des Landkreises Starnberg, in der "Süddeutschen Zeitung" vom 29. Februar 2024 davon, dass er im Jahr 2022 für die Erledigung staatlicher Aufgaben 12 Millionen Euro erhalten habe. Die tatsächlichen Ausgaben des Landkreises hätten aber 21 Millionen Euro betragen. Der Landkreis Starnberg bleibt also auf Kosten von 9 Millionen Euro sitzen. Da müssten eigentlich auch die Staatsregierung und die Regierungsparteien einsehen, dass das ein Hohn und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit gegenüber dem Landkreis ist. Damals sagte der erzürnte CSU-Landrat gegenüber der Zeitung, dass es womöglich der bessere Weg sei, wenn der Landkreis gegen den Freistaat klage. Das wäre ein einmaliger Vorgang, der dokumentiert, dass das Fass nicht überzulaufen droht, sondern bereits übergelaufen ist. Eine Erhebung des Bayerischen Landkreistages zeigt ebenfalls, dass es in den Landkreisgebälken gewaltig knirscht. Dieser katastrophale Missstand hat natürlich Folgen für die Kreiskommunen, weil sie eine daraus resultierende höhere Kreisumlage bezahlen müssen. Weil ich selbst seit 2020 Mitglied im Aschaffenburger Kreistag bin, kann ich Ihnen versichern, dass auch unser Landrat, Dr. Alexander Legler von der CSU, diese eindeutige staatliche Unterfinanzierung ebenfalls heftig kritisiert. Da hilft es nichts, wenn die Kollegen aus den Regierungsparteien in den Ausschüssen herunterbeten, dass die Stellen aufgestockt und Zahlungen erhöht werden würden. Der Kollege Heisl sagte im Innenausschuss am 15. Mai 2024 wörtlich: "Würde dem Antrag zugestimmt, würde dies pro Landkreis noch einmal 5 Millionen Euro an Ausgaben bedeuten." – Die Frage ist aber nicht, wie hoch die Mehrausgaben sind, sondern, ob die Forderungen der Landtage zu Recht bestehen. Das tun sie eindeutig. Nicht vergessen darf man in diesem Zusammenhang die enormen Kosten, die durch die Massenmigration anfallen. Wir haben das gerade schon gehört. Im letzten Jahr wurden in Deutschland insgesamt 351.915 Asylanträge gestellt. Davon waren 329.120 Erstanträge und 22.795 Folgeanträge. Die Zahl der Erstanträge erhöhte sich im Vergleich zu 2022 um 51,1 %. Im Jahr 2023 entfielen mit 50.389 Asylerstanträgen 15,3 % der Erstanträge auf Bayern. Laut Innenministerium befinden sich aktuell zusätzlich rund 160.000 Ukrainer in Bayern. Knapp ein Drittel davon sind Minderjährige. Das sind gigantische Zahlen, die die Landkreise, Städte und Gemeinden zusätzlich ins Wanken bringen. Der Wohnungsmarkt kollabiert, die Schulen quellen über, und die ärztliche Versorgung gerät an ihre Grenzen. (Beifall bei der AfD) Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Thomas Karmasin von der CSU, sagte zu dem Thema am 6. März 2024 bei BR24, dass die Begrenzung und die Steuerung der Zuwanderung nach wie vor wenig vorankomme. Eine Besserung ist also nicht in Sicht. Darum lautet unsere Forderung, dass, wenn das staatliche Personal zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben an den Landratsämtern nicht ausreicht, die Folgekosten dafür auf Euro und Cent durch den Freistaat beglichen werden müssen. Wir stimmen daher diesem Antrag zu und erteilen den GRÜNEN damit eine Lehrstunde in Sachen Demokratie. Objektiv richtigen Anträgen stimmen wir zu, egal, von welcher Partei sie kommen, ganz im Gegensatz zu den antidemokratischen Brandmauer-Parteien. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist der Kollege Roland Weigert für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Andi Birzele, als Hauptredner dieses Tagesordnungspunkts erlaube mir zu Beginn eine Feststellung: Im ersten Absatz eures Antrags fordert ihr, dass ein Lösungskonzept erstellt wird, und dann wird im letzten Absatz der Antragsbegründung der Lösungsansatz schon festgeschrieben, nämlich ein Kostenausgleich. Mir erschließt sich nicht, warum man ein Konzept und damit die Erstellung eines Plans fordert, wenn die Grundlage, nämlich eine ergebnisoffene Analyse, nicht beabsichtigt ist. (Widerspruch des Abgeordneten Jürgen Mistol (GRÜNE)) Deswegen ziehe ich schon mal das erste Fazit innerhalb dieser sechs Minuten Redezeit, die mir zustehen: keine Ergebnisoffenheit, sondern Vorfestlegung, leider Gottes. Im Kern ist das widersprüchlich, und deswegen ist der Antrag abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Das ist eine Frage der Konsistenz. (Zuruf) Wir können keinen widersprüchlichen Anträgen zustimmen. (Tim Pargent (GRÜNE): Sehr konstruiert!) Aber was mich und mein Herz noch viel mehr bewegt hat – (Unruhe) – ja, doch, ich habe ein Herz, glaubt es mir –, das war diese Vorfestlegung. Sie bewegt mich wirklich, weil wir in diesem Haus den Dialog brauchen, auch mit den GRÜNEN. Ich genieße ihn wirklich sehr; ich sage das wertschätzend. Dafür brauchen wir aber Ergebnisoffenheit; die habt ihr vermissen lassen. Irgendwie erinnert mich das an das AKW-Aus. Da war es auch so, dass die Fachleute im Habeck-Ministerium nicht gehört und ihre Einschätzungen ignoriert wurden. Im Ergebnis gab es auch hier keine Ergebnisoffenheit. Sie ist aber so wichtig, weil Transparenz entscheidend ist. Transparenz und Demokratie bedingen sich gegenseitig. Wenn es Transparenz und Ergebnisoffenheit in der Politik nicht gibt, dann ist eine Kernschmelze des Vertrauens unwidersprochen die Folge, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Vertrauen ist die Währung der Politik. Deswegen brauchen wir diese Ergebnisoffenheit, die zumindest diesem Antrag fehlt. So darf man keine Politik machen und schon gar keine Finanzpolitik, Herr Staatssekretär im Finanzministerium. – Ich hoffe, Sie stimmen mir da zu. Die Finanzpolitik braucht Fundierung, Langfristigkeit und Verlässlichkeit, weil das Vertrauen der Märkte davon abhängt und die Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit unsere Grundüberzeugung sein muss, meine Damen und Herren. Ja, die finanzielle Lage der Kommunen ist schwierig. Das Kostenproblem ist bekannt. Immerhin war ich selbst Landrat und kenne das. Die Finanzverhandlungen zwischen dem Finanzministerium und dem Landkreistag waren immer konsensual; das muss man an dieser Stelle sagen, Herr Staatssekretär. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Deswegen bedarf es einer strukturellen Lösung anstatt eines eindimensionalen Ansatzes, meine Damen und Herren. – Lieber Kollege Arnold, ich höre Ihren Reden wirklich gut zu, weil Sie einer der besten Redner in diesem Haus sind; das sage ich mit voller Überzeugung. Sie haben vorhin bei Ihrer Rede Folgendes gesagt: Wenn etwas passiert, dann neigen wir Politiker dazu, reflexartig zu handeln, und liefern Antworten ohne Fantasie. – Dieser Antrag hat auch keine Fantasie, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Deswegen muss ich Ihre Worte bemühen; ich hoffe, Sie stimmen dann entsprechend mit mir. Meine Damen und Herren, es bleiben noch zwei Minuten Redezeit. Wir haben die Finanzlage der Kommunen betrachtet; betrachten wir auch ganz kurz die Finanzlage von Bund und Ländern. Sie ist nicht rosiger; das muss man auch sagen. Trotzdem hat Bayern beim Finanzausgleich und den Schlüsselzuweisungen wieder ein Rekordniveau erreicht; Kollege Grossmann hat es gesagt. – Dank an den Finanzminister Füracker und auch an den Staatssekretär Schöffel; denn das sagt uns, dass wir bei all den Herausforderungen und dem, was wir noch verbessern müssen, fest an der Seite der Kommunen stehen. Die Finanzpolitik kann man nicht ohne Weiteres denken und einfach überweisen, meine Damen und Herren. Die rosigen Zeiten sind vorbei. Das wird auch der Komplexität der Aufgabe nicht gerecht. Wir als Regierungsfraktionen wollen Wohlfahrtsverluste vermeiden und Wohlfahrtsgewinne sicherstellen. Deswegen gibt es keine finanzpolitischen Schnellschüsse. Wir bezahlen nur im Nachgang einen bitteren Preis, wenn wir Fehler machen. Bei der Hilfe der Landratsämter geht es neben dem Thema Geld, das man durchaus thematisieren kann, auch um weitere Fragen; Kollege Grossmann hat es ganz leicht angedeutet. Ich will das noch einmal ein Stück weit tiefer ausführen. Es geht um die Aufgaben und die Fragen, ob wir als Gesetzgeber von Bund und Ländern in Quantität und Qualität weiter so fahren müssen oder ob es da Änderungsbedarf gibt. Änderungen brauchen Mut, meine Damen und Herren. Das Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm des Ministerpräsidenten hat genau den Mut, den wir brauchen. Dieses Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm ist nämlich genau die Kehrseite der Hightech Agenda und eine Programmatik für Wachstum. Das wird der finale Lösungsansatz sein, auch für unsere Kommunen. Weil der Digitalminister gerade da ist, möchte ich auch Folgendes ansprechen; Kollege Grossmann hat es richtig gesagt: Teil der Lösung wird auch das Thema der Digitalisierung sein. Hier geht es um die Frage der Programmatik. Man möge bitte zur Kenntnis nehmen, dass die Staatsregierung auch hier tätig ist; denn der Staatsminister Mehring hat die sogenannten BayernPackages auf den Weg gebracht. Das ist ein Lösungsansatz mit den Kommunen für mehr Digitalität. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Bedenken Sie das Ende Ihrer Redezeit, Herr Kollege.

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

Ich bin über der Redezeit; dann habe ich das untergebracht. – Wir sind also auch hier auf einem guten Weg. Die Staatsregierung handelt – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke schön.

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

–, und wir werden weiter handeln. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zur Zwischenbemerkung von Frau Claudia Köhler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Claudia Köhler GRÜNE

Lieber Herr Kollege Weigert, wir haben einen Antrag mit der Forderung nach einem Konzept bewusst offen gestellt, damit jeder zeigen kann, ob er Interesse hat, den Landkreisen und Kommunen zu helfen oder nicht. Sie haben trotzdem formelle Gründe für Ihre Ablehnung gefunden, ohne einen eigenen Nachzieher oder Änderungsantrag vorzulegen, dem man vielleicht hätte zustimmen können. Deswegen wollen wir Ihre Anregung und Ihren Lösungsansatz aufgreifen. Wir bieten an, den strittigen Satz zu streichen, und bitten Sie, dann zuzustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

Das ist eine spannende Wendung. Gleichwohl fehlt dem Antrag die Substanz. Deswegen müssen wir ihn ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Heiterkeit bei den GRÜNEN) Verehrte Frau Kollegin, wir sind aber an dem Thema im Innenausschuss dran. Ich lade Sie gerne ein, zur Sitzung des nächsten Innenausschusses zu kommen. Dann werden wir auch mit Beitrag der GRÜNEN, die ohnehin mit drei Abgeordneten vertreten sind – und das ist auch gut so –, dort einen guten Lösungsansatz entwickeln. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Weigert. – Nächster Redner ist Herr Kollege Harry Scheuenstuhl für die SPD-Fraktion.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, anwesende Minister! Wir diskutieren heute einen Antrag. Das ist eigentlich eine alte Kamelle. Ich stamme auch aus dem staatlichen Bereich und war im Landratsamt tätig. Seit vielen Jahren und Jahrzehnten sind die Landratsämter im staatlichen Bereich unterbesetzt; das wird auch nicht bestritten. Das muss man an dieser Stelle einfach sagen. Es gibt 71 Landratsämter. Wir haben erst eine Enquete-Kommission eingesetzt, die uns eigentlich viele Dinge erleichtern und viele Vorgänge vereinfachen soll. Das hilft uns aber nichts, wenn das Personal nicht da ist. Es gehen schon Landkreise dazu über, selbst Personal anzustellen; dazu habe ich einige Beispiele. Es handelt sich hier nicht bloß um 10.000 Euro, sondern es geht in den Millionenbereich. Da kommt der Freistaat Bayern seinen Aufgaben einfach nicht nach. Wer bezahlt das dann? – Im Endeffekt die Bürgerin und der Bürger. Sie zahlen immer, ob staatlich oder kommunal über die Kreisumlage. Das ist sehr unangenehm; das muss man sagen. Es ist aber die Wahrheit. Zahlen muss immer die Bürgerin und der Bürger. Wenn das dann aber mit Serviceverlust verbunden ist, wenn die Leute also dann auf ihren Antrag warten müssen, weil irgendein Personal nicht anwesend ist, dann wird es langsam kritisch. Ich darf einige Kommunen nennen: Der Landkreis München verzeichnet beispielsweise einen Verlust von derzeit circa – ich kann es fast nicht glauben – 15 Millionen Euro. Ich habe auch die entsprechende Quelle, falls es jemand nachlesen will. Der Landkreis Fürstenfeldbruck rechnet mit einem Defizit von 12 Millionen Euro; Anfang 2024 wurde dort bekannt gegeben, dass es infolge des enormen staatlichen Personaldefizits in den nächsten Monaten und Jahren zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten für Bürgerinnen und Bürger kommt. Ich muss es wiederholen; die GRÜNEN haben da ein Fass aufgemacht. Der Landkreis Starnberg jammert und kündigt an, dass er gegen den Freistaat Bayern klagen will, weil Personal fehlt. Im Landkreis Kitzingen in Unterfranken beschwert sich die Landrätin über die erdrückende Last staatlicher Aufgaben. Man muss dazu stehen. Es ist ein Punkt erreicht, an dem wir reagieren und ausreichend Personal zur Verfügung stellen müssen. Dann müssen wir den Leuten auch mal die Wahrheit sagen: Wenn nicht genug Personal zur Verfügung steht, haben die CSU und die FREIEN WÄHLER das zu verantworten, weil die Regierungskoalition mit ihrer Mehrheit beschließt, wieviel Personal vorhanden ist. Wir werden auf diese Verantwortlichkeit außerhalb dieses Hohen Hauses immer wieder hinweisen. Es hilft nichts, wenn wir den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, den Landrätinnen und Landräten immer wieder etwas vorjammern. Wir müssen handeln. Wenn Sie dazu nicht bereit sind, dann müssen wir das zur Kenntnis nehmen. Das ist so. Ihr seid schuld, wenn eine Bürgerin oder ein Bürger auf seinen bzw. ihren Antrag länger wartet, als es notwendig wäre. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ja, ja! – Macht lieber eure Arbeit in Berlin! – Michael Hofmann (CSU): So ein Schmarrn!) Deswegen werden wir diesem Antrag mit Freude zustimmen und hoffen, dass sich die Regierungsfraktionen irgendwann einmal in die richtige Richtung bewegen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Scheuenstuhl. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Martin Schöffel das Wort.

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Martin Schöffel

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist die zum Teil schwierige finanzielle Situation unserer Landkreise angesprochen worden. Die GRÜNEN fordern ein Konzept, wie mit der Situation umzugehen ist. Der Antrag ist aus meiner Sicht deswegen abzulehnen, weil dieses Konzept in wesentlichen Grundzügen bereits vorgelegt ist, und zwar zum einen durch die Spitzengespräche zum kommunalen Finanzausgleich und die Zusage zu deutlich mehr Personal, aber auch durch die klaren Ankündigungen des Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung zur Entbürokratisierung und durch die Einsetzung einer Enquete-Kommission, die wir hier im Hohen Haus besprochen haben. Es kann doch nicht sein, dass wir immer nur über mehr Personal in den Landratsämtern sprechen. Schauen Sie sich doch mal an, wie sich die Dinge in den letzten Jahren entwickelt haben, wie die Landratsämter und die Regierungen in den letzten Jahren personell angewachsen sind. So kann es auf Dauer nicht weitergehen. Wir haben allein bei den staatlichen Stellen – der Kollege Grossmann hat darauf hingewiesen – in den letzten zehn Jahren 1.200 zusätzliche Stellen für die Landratsämter zur Verfügung gestellt. Wir müssen doch an dieser Stelle auch über die Aufgaben und die Aufgabenreduzierung einmal sprechen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Das Problem ist nur: Zu diesem Thema haben wir von den GRÜNEN überhaupt nichts gehört. Die Ansätze der GRÜNEN heißen: mehr Vorschriften, mehr Kontrollen und mehr Umerziehung der Bevölkerung. Sie legen aber keinerlei Vorschläge zur Aufgabenreduzierung vor. Wenn es um die Landratsämter geht, dann, meine Damen und Herren, gehört das auch mit dazu. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Martin Wagle (CSU): Sehr richtig! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört! – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Celina?

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Martin Schöffel

Ich gestatte eine Zwischenfrage im Anschluss an meine Rede. – Ich möchte jetzt dazu ausführen, was der Freistaat Bayern alles für seine Kommunen tut. Ich könnte über den höchsten kommunalen Finanzausgleich aller Zeiten und über eine sehr hohe Investitionsquote unserer Kommunen sprechen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Über 30 % des Staatshaushaltes fließen am Ende an die Kommunen. Wir schaffen auch zusätzliche Stellen. Mit diesem Doppelhaushalt schaffen wir 71 neue Stellen in diesem Jahr und 71 neue Stellen im nächsten Jahr. Mir ist aber durchaus bewusst, dass man mit dem ständigen Zuwachs an Aufgaben bei den Landratsämtern Schluss machen und zurückkommen muss. Deswegen gab es die Ankündigung des Ministerpräsidenten zum Beispiel beim Baurecht: Es braucht keine Baugenehmigung mehr für den Ausbau von Dachgeschossen, keine Baugenehmigung für die Anlage von Grünflächen, keine Baugenehmigung für die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen. Es gibt deutliche Erleichterungen bei den Vergabeverfahren. Meine Damen und Herren, das sind die richtigen Ansätze, wenn es um die Kommunen geht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich appelliere an die Regierungspartner in Berlin: Bedenken Sie bei ihrer Bundespolitik auch die Auswirkungen auf die Kommunen. Mir sagte ein Landrat aus meinem Stimmkreis: Die Hälfte der Arbeitszeit verwende er derzeit darauf, die Dinge mit dem lokalen Klinikum einigermaßen auf die Reihe zu bringen. Der wirtschaftliche Druck, den der Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach für die Kliniken aufbaue, sei enorm und erfordere personelle Kapazitäten in den Landratsämtern, weil der wirtschaftliche Druck durch den fehlenden Ausgleich der Betriebskosten massiv sei. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Das schlägt in den Landratsämtern finanziell und personell zu Buche. Wenn ich an den Arbeitsaufwand für das Ausländerwesen etwa bei den vielen Einbürgerungen denke, die nach neuer Rechtslage möglich sind, dann muss ich festhalten: Auch dafür müssen zusätzliche personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Die suchen doch alle Personal!) Diese Aufgaben sind nicht hier in Bayern zu verantworten, sondern das sind Aufgaben, die in Berlin entschieden werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU) Der Bund stellt gerade in den letzten Jahren hohe Anforderungen an die Aufgabenerfüllungen der Kommunen. Er weitet Sozialleistungen aus. Die Kommunen müssen Vorgaben umsetzen und bezahlen. Er schafft immer neue Aufgaben wie zum Beispiel den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Umsetzen müssen diesen Rechtsanspruch auch unser Freistaat und unsere Kommunen. Der Bund stellt die nötigen Mittel dafür aber nicht zur Verfügung. Dass Sie deswegen hier die Situation beklagen, sich empören und am Ende diese Dinge in Berlin weiter unterstützen, dürfen wir Ihnen nicht durchgehen lassen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Mein Fazit lautet: Wir haben diese 532,5 Stellen zugesagt. Uns liegt eine angemessene Personalausstattung wirklich am Herzen. Das Ganze wird mit der Unterstützung der Kommunen auch weitergehen. Die nächsten Verhandlungen stehen bevor. Die Erhebungen des Landkreistages sind aus unserer Sicht etwas anders zu bewerten. Der Freistaat Bayern weist den Landkreisen nicht nur Staatsbeamte zu, sondern auch pauschale Leistungen – 216 Millionen Euro allein an Pro-Kopf-Beträgen nach Artikel 7 und 8 BayFAG. Er hat die Schlüsselzuweisungen massiv gesteigert. Ich nenne als Stichworte auch den Anteil an der Grunderwerbsteuer und das Gebührenaufkommen. Uns ist klar: Es reicht in vielen Landratsämtern zurzeit nicht. Deswegen sage ich: Wir können den Kommunen nicht immer neue Aufgaben übertragen. Zum Teil finden wir auch nicht mehr das erforderliche Personal. Bayern geht auch mit Entbürokratisierungsvorschlägen voran. Wir müssen in Berlin endlich dafür sorgen, dass wir weniger Beschlüsse und weniger Vorgaben für die Kommunen haben, um mit den Dingen vor Ort besser zurechtzukommen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegen zwei Meldungen zu je einer Zwischenbemerkung vor, die erste von Frau Kerstin Celina vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Kerstin Celina GRÜNE

Sehr geehrter Kollege Schöffel, Sie haben gesagt, manche Dinge, die man nicht oder die man einfacher tut, zum Beispiel Baugenehmigungen, würden dazu beitragen, weniger Personal zu brauchen. Ich bin damit völlig d‘accord. Aber was war zum Beispiel im Gesundheitsbereich? – Wir erinnern uns an die Gesundheitsämter in der Corona-Zeit, die vor Faxbergen nicht mehr wussten, wohin mit dem Papierkram. Mir ist nicht bekannt, dass sich die Situation in den Gesundheitsämtern, was Schnittstellen und Digitalisierung angeht, wesentlich verbessert hätte. Erstens. Was ist da seitdem geschehen? Das wäre ein wesentlicher Punkt, um Personal einzusparen. Zweitens. Wie ist es seit der Corona-Krise mit der Digitalisierung vorangegangen, um in den Landratsämtern Personal zu sparen? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Martin Schöffel

Liebe Kollegin Celina, erstens. Diese Staatsregierung hat in der Corona-Zeit so schnell wie keine andere Regierung auf der ganzen Welt gehandelt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Kerstin Celina (GRÜNE)) Es sind kurzfristig viele befristete Stellen geschaffen worden. Aus allen anderen Verwaltungen sind Leute abgezogen worden, um die Dinge so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen. Sie haben das in den Debatten während der Corona-Zeit auch sehr unterstützt. In der Zwischenzeit sind an den Gesundheitsämtern zusätzliche Stellen geschaffen worden. Auch die Digitalisierung wird vorangebracht. Wenn sich der Kollege Birzele hierhinstellt und erzählt, es seien Dinge bestellt, aber nicht bezahlt, dann soll er mal nach Berlin gehen. Dort werden ständig Dinge bestellt, aber Sie bezahlen eben nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es folgt die Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Striedl, AfD-Fraktion.

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Danke für Ihre Ausführungen. Sie sind auch auf das ausufernde bayerische Baugesetzbuch, auf die Bayerische Bauordnung eingegangen. Wo kommt diese Bauordnung eigentlich her? Ist sie mal vom Himmel gefallen und bei Ihnen auf dem Schreibtisch gelandet? – Ich glaube eher, es war doch die CSU höchstselbst, die diesen ausufernden Katalog aufgestellt hat. Man kann jetzt natürlich hergehen – das wäre auch richtig – und sagen, wir haben über Jahrzehnte Mist gebaut; das müssten wir eigentlich mal korrigieren. Aber Sie stellen sich hier als Helden der Landräte hin und sagen, wir ändern das. Aber ihr habt es verursacht. Oder sehe ich das falsch? (Beifall bei der AfD)

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Martin Schöffel

Lieber Herr Kollege; ich habe umfangreich ausgeführt, was gemäß neuesten Ankündigungen verändert wird. Ich will Ihnen nur eines sagen: Wenn hier in diesem Haus jemand Mist baut, dann sind das Kollegen Ihrer Fraktion, alle anderen nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Schöffel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Sie haben drei Minuten Abstimmungszeit. Die Abstimmung ist eröffnet. (Namentliche Abstimmung von 16:00 bis 16:03 Uhr) Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist die Abstimmung geschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze bekannt gegeben. (Unterbrechung von 16:03 bis 16:14 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis lässt noch auf sich warten; wir wollen aber nicht mehr alle warten, deshalb werden wir es morgen in der Sitzung bekannt geben. Sollte eine Wiederholung der namentlichen Abstimmung nötig sein, werden wir die Abstimmung in der morgigen Sitzung nachholen. – Wir treffen uns morgen um 9 Uhr zur Beratung der Dringlichkeitsanträge. Die Sitzung ist für heute geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. (Schluss: 16:14 Uhr)

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