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Martin Stock

CSU 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Punkt eins habe ich schon erwähnt: Das Weisungsrecht ist Ausfluss unserer Verfassung. Das muss einfach akzeptiert werden. Auch eine Verfassung könnte man natürlich ändern, aber es gibt gute Gründe, wie ich gerade erwähnt habe, in Form des Demokratieprinzips, dies nicht zu tun. Das Weisungsrecht ist Ausfluss der Verfassung, und im Übrigen hat auch die Parlamentarische Versammlung des Europarats bestätigt, dass in Deutschland eine hohe Sensibilität besteht, dass es also keine wie auch immer geartete Einflussnahme politischer Art gibt, was ja auch das Beispiel hier zeigt, dass wir in den letzten Jahren nie eine solche Weisung benötigt haben. Letztendlich bleibt es dabei: Das Weisungsrecht sollte erhalten bleiben. Wir machen davon sensibel Gebrauch, und damit haben sich auch alle Gedankenspiele über "Was wäre, wenn…?" erübrigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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