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Toni Schuberl

GRÜNE 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns GRÜNE ist das Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft eine zweischneidige Sache. Die Staatsanwaltschaft ist natürlich Teil der Justiz, aber auch Teil der Exekutive. Es ist klar, dass sie als Teil der Justiz nicht völlig weisungsabhängig, ohne jegliche Kontrolle und Transparenz, von einem Minister sein darf, der ja aus der Politik kommt. Andererseits brauchen wir natürlich die Verantwortlichkeit der Staatsanwaltschaft als Teil der Exekutive gegenüber einem demokratisch legitimierten Organ, nämlich in diesem Fall dem Landtag. Wie kann der Landtag, auch als politisches Gremium, überhaupt Einfluss auf das Handeln der Staatsanwaltschaft als Teil der Exekutive nehmen? – Über die Verantwortlichkeit des Justizministers. Der Justizminister ist nur dann verantwortlich für die Staatsanwaltschaft, wenn er auch irgendwie Einfluss auf sie nehmen kann. Das heißt, wir haben hier eine Situation, in der es durchaus Reformbedarf gibt, die man aber nicht einfach so lösen kann, indem man sagt: Ja, dann schafft man das halt ab. – So einfach ist es eben nicht. Die Bundesregierung hat hier einen ersten Schritt getan, was wir sehr begrüßen. Sie legt fest, dass Weisungen grundsätzlich immer schriftlich zu erfolgen haben und auch dokumentiert werden müssen. Das ist schon mal ein erster und weiter Schritt, der besonders wichtig ist; denn wir als Parlament können ja auch nur dann kontrollieren, wenn wir wissen: Was ist überhaupt gelaufen? Gab es eine Weisung oder nicht? Noch nicht erfasst sind natürlich die informellen Hinweise, Treffen oder die Darlegung der Rechtsansicht durch das Ministerium oder Ähnliches. Da ist es schwieriger. Wir GRÜNE fordern in Bayern, dass auch das immer und lückenlos in den Akten vermerkt sein muss. Wir GRÜNE wollen aber noch mehr. Ein Beispiel gibt unser grüner Minister in Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach. Er hat vorgeschlagen, dass man das Weisungsrecht in Einzelfällen, wenn das wirklich einen konkreten Fall betrifft, auf Eingriffe zur Verhinderung von rechtswidrigen Entscheidungen begrenzen sollte. Das begrüßen wir sehr; das wäre sehr sinnvoll. Es muss natürlich den Zugriff geben, dass der Justizminister oder die Justizministerin eingreifen kann, wenn rechtswidrig gehandelt würde. Das Ausüben des Ermessens muss politisch unabhängig durch die Staatsanwaltschaft geschehen, sodass hier der Justizminister eben nicht mehr zugreifen kann. Darüber hinaus sollten allgemeine, generelle Weisungen, die für alle vergleichbaren Fälle gelten, weiterhin möglich sein. Sie stellen sicher, dass das Recht einheitlich angewandt wird. Es gab zum Beispiel mal eine Weisung des Justizministers in Bayern, dass das Verfahren bei antisemitischen Straftaten grundsätzlich nicht mehr eingestellt wird, sondern dass das zur Anklage gebracht wird. Das ist einfach eine Klarstellung, damit das nicht in einem Bezirk anders gehandhabt wird als in anderen Bezirken. Das begrüßen wir. Das heißt, wir sind auf einem guten Weg. Es sind noch einige Schritte zu tun. Die machen wir. Diesen Antrag müssen wir ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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