Christoph Maier
Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund ein Dreivierteljahr nach dem Beginn dieser Wahlperiode wird jetzt die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags geändert und angepasst. Es entspricht der Üblichkeit hier im Hohen Haus, grundsätzlich alle Fraktionen bei Änderungen der Geschäftsordnung von Beginn an mit einzubeziehen. Sie haben es in diesem Fall nicht getan. Das ehrt und adelt uns sehr. Sie haben uns völlig richtig eingeschätzt: Wir sind nicht bereit, diesen Unsinn mitzutragen. (Beifall bei der AfD) Ja, es sind zum Teil lediglich redaktionelle Änderungen und Klarstellungen, die der ständigen Übung hier im Hohen Haus entsprachen und jetzt in die Geschäftsordnung übernommen werden, zum Beispiel die Abstimmmöglichkeiten in Verbindung mit der technischen Verbesserung im Hohen Haus, insbesondere die Festlegung der Redezeit, wie im Ältestenrat jetzt schon praktiziert. Das geschah übrigens auch auf Anregung meiner Fraktion. Wir haben im Ältestenrat intensiv darauf hingewirkt, dass wir diese Redezeiten in der Geschäftsordnung festgeschrieben bekommen. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch!) Unnütz ist allerdings eine Änderung und zwar die Ersetzung des Wortes "Wahlperiode" durch "Legislaturperiode" unter dem Verweis auf die Legaldefinition. Artikel 16 unserer Bayerischen Verfassung spricht von einer Wahlperiode. Artikel 39 des Grundgesetzes spricht von einer Wahlperiode. Warum jetzt unsere Geschäftsordnung vollständig auf die Legislaturperiode wechselt, bleibt offen. Für mich sieht es danach aus, als hätte jemand seine Gehirnprothese an der Garderobe abgegeben. (Beifall bei der AfD) Wer keinen klaren Verstand im Kleinen hat, von dem kann auch kein klarer Verstand im Großen erwartet werden. Völlig ungeeignet ist auch die Neuregelung beim Alterspräsidenten. Bisher waren die Regelungen nach Lebensjahren bestimmt. Jetzt sollen die Landtagsjahre hier im Hohen Haus zählen. Sie haben es ja bereits angedeutet: Das ist eine weitere indirekte Vorsichtsmaßnahme, um in den nächsten Jahren sicher keinen Alterspräsidenten der AfD hier bei der konstituierenden Sitzung oben sitzen zu haben. Eines ist klar: Eine nochmalige Verhaftung eines gewählten Abgeordneten, bevor die konstituierende Sitzung stattgefunden hat, würde in der Tat die Zustimmung des CSU-Regimes in der Bevölkerung einbrechen lassen und Ihre Macht stark gefährden. (Widerspruch bei der CSU – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Unverschämtheit!) Es ist ein weiteres Zeichen der Schwäche des Kartells, dass Sie diese Maßnahmen hier treffen müssen, um ihre aktuelle Macht einzufrieren und zu zementieren. Und es wird unser bayerisches Volk sein, das diesen Machtmissbrauch in Bayern dereinst beenden wird. (Beifall bei der AfD) Sie haben gesagt, Sie wollten sich mit dieser Änderung von Wahlperiode in Legislaturperiode am Bundestag orientieren. Nicht am Bundestag orientiert haben Sie sich allerdings bei den Zwangsmaßnahmen gegen die Abgeordneten hier im Hohen Haus. Frau Aigner, Sie haben angekündigt, dass Sie nicht so weit gehen wollen wie der Bundestag. Das haben Sie in Ihrer Pressemitteilung zu Beginn der Legislatur verlautbart. Zum Vergleich: Der Bundestag hat ein Ordnungsgeld von 1.500 Euro bei dreimaligem Ordnungsruf innerhalb von drei Wochen eingeführt. Wir hier im Bayerischen Landtag haben ein Ordnungsgeld in Höhe von mindestens 2.000 Euro bis zu 4.000 Euro im Wiederholungsfall, und zwar ohne dass dieses vorher angedroht werden müsste. Wo sind Sie jetzt nicht so weit gegangen wie im Bundestag, Frau Aigner? Diese Frage müssten Sie mir beantworten. (Beifall bei der AfD) Mit dieser Androhung ist nämlich der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wir sind nach wie vor nicht im Präsidium vertreten. Wir haben keine Möglichkeit, auf die Entscheidung auch nur einzuwirken, geschweige denn, sie zu verändern. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sie können den Rechtsweg beschreiten!) In dieser Geschäftsordnung steht jetzt auch noch, dass ein Sitzungsausschluss von bis zu zehn Sitzungen möglich ist, und das, ohne dass ein ordentlicher Rechtsschutz besteht. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist mit dem Rechtsweg gegeben, Herr Kollege!) Sie haben damit die Möglichkeit, die Opposition hier im Hohen Haus für zehn Sitzungen vollständig zu eliminieren. Sie können damit die gesamte Macht in Bayern an sich ziehen. Sie können alle Gesetze ändern. Sie können die Verfassung ändern. Sie können damit eines tun: Ihren Machterhalt und den Machterhalt der CSU und der FREIEN WÄHLER für die nächsten Jahre sichern. (Michael Hofmann (CSU): Sie erzählen Lügen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Änderung der Geschäftsordnung verletzen Sie, (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) die CSU, die Kartellfraktionen, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sie lügen, Herr Kollege! Sie tragen hier die Unwahrheit vor!) die Würde des Hohen Hauses. Wir werden diese Geschäftsordnung in dieser Form ablehnen. – Vielen Dank. (Lang anhaltender Beifall bei der AfD)
