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Horst Arnold

SPD 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Scharf, Ihrer Empfehlung kommen auch wir nach, allerdings auch aus Gründen, die jetzt mal kurz aufzuzeigen sind. Die Situation ist so, dass die Justiz unabhängig ist. Das ist von Vorrednern schon aufgegliedert worden. Die Richterschaft, die Gerichte sind unabhängig nach Artikel 97 des Grundgesetzes. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Etwas anderes ist es mit der Staatsanwaltschaft. Die ist Bestandteil der Exekutive. Das wird partiell verwechselt oder gar nicht mehr so wahrgenommen. Aber tatsächlich ist es ein Unterschied, ob jemand Recht spricht oder Anträge stellt, jemanden zu verurteilen. Das Entscheidende ist immer noch bei Gericht. Und dann will ich Ihnen mal sagen: Unabhängig von verfassungsmäßigen Erwägungen und all dem, was an richtigen Ausführungen gemacht worden ist, ist es auch für mich oder für uns als Parlamentarier wichtig, dass dieses Weisungsrecht in dem Zusammenhang existiert, und zwar deswegen, weil wir als Parlament dadurch die Kontrolle der Justiz und der Exekutive, der Staatsregierung, ausüben. Da gab es mal einen Untersuchungsausschuss, der hier in Bayern gespielt hat. Das war die Sache Schreiber, Sie erinnern sich, 2000. Die Augsburger Staatsanwaltschaft wollte den damaligen Kanzler Kohl als Zeugen in diesem Korruptionsverfahren vernehmen. Der damalige Generalstaatsanwalt Froschauer hat das unterbunden – Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft. Nachdem das dann rausgekommen ist, musste sich Manfred Weiß, also der damalige Justizminister, hier im Parlament rechtfertigen, warum und weshalb. Das war das Eintrittstor für uns, als parlamentarische Kontrolleure zu sagen: So geht das nicht, wir wollen das anders. Was wäre – um mit dem Kollegen Dierkes zu sprechen –, wenn das nicht so gewesen wäre? – Wir hätten rumgenestelt mit Anträgen, ohne einen unmittelbaren Zugriff über das Ministerium zu haben. Das wäre doch keine befriedigende Art und Weise der Ausübung unseres parlamentarischen Selbstverständnisses! (Beifall bei der SPD und der CSU) Zu Ihrer Argumentation: Sie kommen plötzlich mit EU-Gesetzgebung und -rechtsprechung daher, sind aber selbst die größten Protagonisten dafür, aus der EU auszutreten, weil sie uns nichts bringe. Das ist widersinnig und in dem Zusammenhang ein Scheinargument. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU) Dass das Bundesjustizministerium derzeit in diesem Zusammenhang Vorschläge macht, eine Ausgewogenheit zu erreichen und eine Feinziselierung der Regelung dieses Weisungsrechtes vorzulegen, ist bereits erwähnt worden. Aber nichtsdestoweniger: Wir brauchen als Bayerisches Parlament dieses Weisungsrecht, um es zu kontrollieren. Sonst weiß ich nämlich nicht, wie mir das Justizministerium nach Recht und Gesetz Auskunft geben kann, warum und weshalb dieses Verfahren soundso gelaufen ist. Hätten wir das nicht, würden wir uns bedienen lassen, und die Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament würde gegen null gehen. Das möchte ich nicht, auch wenn bekannt ist, dass wir schon seit über 64 Jahren nicht mehr in der Regierung sind. Auch die Opposition – das muss uns jemand nachmachen – wird nach wie vor aufgrund dieses Weisungsrechtes Fragen stellen und Eingriff nehmen in den Rechtspflegeorganismus unseres schönen Freistaates. – Wir lehnen ab. (Beifall bei der SPD und der CSU)

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