Richard Graupner
Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! – Wir beschäftigen uns heute in Zweiter Lesung nochmals mit den Änderungen im Polizeiaufgabenbesetz. Es muss nicht wiederholt werden, was bereits in Erster Lesung an Fakten und Argumenten ins Feld geführt worden ist. Wir hatten eine sehr interessante Expertenanhörung. 80 Sachverständige haben ihre Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen im Gesetz abgegeben. Wir konnten dabei für unsere Fraktionsarbeit wertvolle Anregungen mitnehmen. Die AfD-Fraktion hat infolge dieser Anhörung auch zwei Änderungsanträge herausgearbeitet, welche die geplanten Änderungen noch rechtssicherer und bürgerfreundlicher gestalten sollen; darauf komme ich dann noch zu sprechen. Zunächst will ich aber noch einmal bekräftigen, was ich auch schon in den Ausschussberatungen vorgetragen habe: Unsere Fraktion sieht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gut umgesetzt. Dreh- und Angelpunkt der Diskussion war und ist die Einführung der datenübergreifenden Rechercheplattform VeRA, im Klartext: das automatisierte Zusammenführen und Auswerten bisher separat vorliegender polizeilicher Datenbestände, und zwar nur für solche Fälle, bei denen besonders schwere Straftaten zu erwarten sind, wie etwa terroristische Anschläge, Kinderpornografie oder auch die organisierte Bandenkriminalität. Das Zusammenführen dieser Daten war auch bisher schon möglich, nur eben mühsam, händisch und mit entsprechendem Zeitaufwand. Es kann eigentlich keine zwei Meinungen geben: Wenn Kriminelle und vor allem Organisierte Kriminelle sowie Terroristen organisatorisch, technisch und personell aufrüsten, dann können und dürfen der Staat und die Polizei hier nicht untätig bleiben. Man muss in dieser Wettlaufspirale mitziehen und optimalerweise den Kriminellen auch immer einen Schritt voraus sein. Selbstverständlich muss aber auch die Verhältnismäßigkeit zwischen dem polizeilichen Informations- und Aufklärungsinteresse, den Persönlichkeitsrechten und Datenschutzbelangen gewahrt sein. Es gilt eben herauszustellen: VeRA arbeitet nur mit polizeiinternen Datenbeständen. Es gibt keinen automatisierten Abgleich mit öffentlichen Quellen, zum Beispiel aus dem Internet oder anderer Behörden. Die automatisierte Verarbeitung von DNA-Mustern, Fingerabdrücken, Bild- und Tonmaterial aus Überwachungen ist ebenfalls unzulässig. KI oder selbstlernende Systeme dürfen nicht zum Einsatz kommen. Zudem hat auch nur eine ganz kleine Anzahl von Spezialisten überhaupt Zugriff auf diese Daten. Wir reden hier am Anfang von vielleicht 100 bis 140 Beamten. Im Laufe der Zeit kann sich das vielleicht auf bis zu 700 Beamte ausweiten; bei 45.000 Polizeibeamten in Bayern wird aber deutlich, dass mitnichten jeder Polizeibeamte überhaupt Zugriff auf dieses System hat. Man kann summarisch also sagen, dass die Verhältnismäßigkeit im Allgemeinen gut gewahrt ist. Trotzdem gibt es Verbesserungspotenzial. Die AfD-Fraktion hat dazu ihrerseits zwei Änderungsanträge eingebracht. Diese beziehen sich nicht konkret auf VeRA, sondern zum Ersten auf die Verwendung von Bild- und Videomaterial aus externen Quellen, also zum Beispiel von Überwachungskameras in Stadien oder Flughäfen. Hier möchten wir, dass gesetzlich fixiert wird, dass die Polizei nur auf rechtmäßig erlangte Daten zugreifen darf. Anders als die anderen Fraktionen, die unseren Antrag im Ausschuss leider abgelehnt haben, sind wir der Meinung, dass diese Bedingung in jedem Fall auch wörtlich im Gesetz benannt werden sollte. Wir halten es auch für durchaus zumutbar und für ohne großen Aufwand realisierbar, polizeilicherseits deren Einhaltung sicherzustellen. Zum Zweiten beantragen wir, dass verdeckt arbeitende Ermittler keine intimen Beziehungen mit ihren Ziel- und Kontaktpersonen eingehen dürfen. Es besteht Einigkeit, dass Informationen, die aus solchen Beziehungen resultieren, nicht polizeilich verwendet werden dürfen. Es wurde angeführt, eine derartige Ergänzung sei unnötig, da dies bereits in Artikel 49 PAG geregelt sei. Das sehen wir nicht so; denn dort sind tatsächlich Einschränkungen aufgeführt, aber die intimen Beziehungen stehen dort nicht explizit drin. Es wäre also im Sinne der Rechtssicherheit für mögliche Betroffene ein Leichtes, diesem ebenfalls nachzukommen und dies ins Gesetz aufzunehmen. Ich komme zum Schluss: Die AfD-Fraktion wird dem vorgelegten PAG-Änderungsentwurf zustimmen. Ich werbe nochmals für die Zustimmung zu unseren beiden Änderungsanträgen, welche die Qualität des Entwurfs nochmals deutlich verbessern würden. (Beifall bei der AfD)
