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Michael Hofmann

CSU 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute eine Änderung der Geschäftsordnung auf der Tagesordnung. Wir haben in unserer Geschäftsordnung ein paar Entwicklungen nachzuvollziehen, die sich seit Beginn dieser Legislaturperiode ergeben haben. Das Offensichtlichste ist, dass wir die Redezeiten anpassen, weil sich die Zusammensetzung des Parlaments verändert hat und die bisherige Geschäftsordnung in den Anlagen noch eine weitere Fraktion aufführt, die es im Parlament nicht mehr gibt. Wir haben das bisher schon kollegialiter in der Art und Weise gehandhabt, wie wir es nun wortwörtlich festschreiben werden. Wir verfahren nach der Redezeitverteilung, die wir seit Jahren so in der Geschäftsordnung haben. Des Weiteren haben wir eine Änderung im Zusammenhang mit einem Abstimmungsverfahren. Auch das haben wir in der Zwischenzeit schon weitläufig getestet und geprüft. Nach anfänglichen Schwierigkeiten stellen wir fest: Die elektronische namentliche Abstimmung funktioniert hervorragend; jeder weiß, welche Knöpfe er drücken muss, damit das herauskommt, was er gerne hätte. Insoweit, glaube ich, sind wir als bayerisches Parlament auf einem modernen Weg. Diesen modernen Weg wollen wir natürlich in der Geschäftsordnung festhalten. Ein weiterer Punkt, der uns wichtig ist, weil er die Arbeitsweise des Parlaments in einer durchaus schwierigen Zeit sozusagen erleichtert, betrifft die Stellvertretung im Zwischenausschuss. Bisher war es so, dass die jeweiligen Mitglieder des Zwischenausschusses nur von bestimmten Stellvertretern vertreten werden konnten. Hier normieren wir jetzt sozusagen eine freie Vertretungswahl. Das sichert die Arbeitsfähigkeit des Zwischenausschusses. Nicht ganz so lapidar sind zwei weitere Änderungen. Zum einen betrifft das die Frage, wer in Zukunft bei einer konstituierenden Sitzung als Alterspräsident die Sitzung leiten soll. Bisher war es so, dass es nach dem Lebensalter gegangen ist. Ich will jetzt nicht darüber spekulieren, ob das gegenüber Jüngeren diskriminierend war oder nicht. Insgesamt – so können wir festhalten – ist es durchaus sinnvoll, wenn diejenigen mit der längsten Erfahrung im Parlament die Sitzung leiten. Der Anknüpfungspunkt ist wohl von vielen nachvollziehbar; denn die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen haben in der Hinsicht so viel mitgemacht, dass sie mit Unterstützung des Landtagsamts eine konstituierende Sitzung mit Sicherheit hervorragend leiten können. Deswegen gehen wir weg von dem Gedanken des Alterspräsidenten nach Lebensalter und hin zum Alterspräsidenten nach Dauer der Zugehörigkeit. Wir müssen noch eine weitere Entwicklung nachvollziehen: die von uns vorgenommenen Änderungen im Abgeordnetengesetz in Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen. Dazu gab es hinreichend Diskussionen. Im Grunde erübrigt es sich, hier noch einmal die einzelnen Ordnungsmaßnahmen im Detail aufzuführen; die Diskussion haben wir schon bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes geführt. Wir zeichnen das hier schlicht und einfach nach, projizieren das auch auf die Ausschüsse, was ganz wichtig ist, weil die eine oder andere Entscheidung letztlich nicht allein von der Sitzungsleitung zu treffen ist, sondern von einer übergeordneten Instanz. Wir haben in der Hinsicht sichergestellt, dass bestimmte förmliche Verfahren, wenn Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, von jeder einzelnen Abgeordneten bzw. jedem einzelnen Abgeordneten ergriffen werden können, um später vielleicht ein Rechtsbehelfsverfahren, ein Rechtsmittelverfahren anzustrengen. Auch deswegen müssen wir das in der Geschäftsordnung regeln. Ich behalte mir noch etwas Redezeit zurück für den Fall, dass noch Punkte kommen, die einer Erwiderung bedürfen, aber einen kleinen Punkt will ich an der Stelle schon noch bringen: In der Diskussion um die Änderung des Abgeordnetengesetzes gab es die Kritik, man würde hier Meinungsfreiheit beschneiden und die freie Mandatsausübung. Ich muss jetzt sagen: Frau Präsidentin, wir haben hier in den letzten Wochen und Monaten, seitdem das Abgeordnetengesetz geändert worden ist, eine wohltuende Versachlichung, was Zwischenrufe angeht. Es könnte immer noch besser sein; manche führen sich hier mitunter immer noch auf wie pubertierende Halbstarke, die einen Kasten Bier ausgetrunken haben. Das muss man an der Stelle auch mal sagen. Ob das rügefähig ist bzw. ob das mit einem Ordnungsruf geahndet werden kann, ist eine andere Frage. Wir hoffen, dass wir auch diese Form unparlamentarischen Verhaltens allmählich aus dem Parlament vertreiben können. Ich kann jedenfalls feststellen: Wir haben eine Verbesserung, seitdem das Abgeordnetengesetz geändert worden ist. Ich hoffe, dass wir in diesem parlamentarischen geistigen Sinn weiter miteinander verfahren können. Auch wenn wir jetzt vorsorglich die Geschäftsordnung ändern, hoffe ich für uns alle, dass die Ordnungsmaßnahmen möglichst nicht zum Tragen kommen. Ich danke den Fraktionen der demokratischen Parteien, dass wir diese Änderung der Geschäftsordnung so durchführen können, und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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