Toni Schuberl
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gibt es die Notwendigkeit, die Strafmündigkeitsgrenze bei Jugendlichen von 14 auf 12 Jahre zu senken? – Sehen wir uns die Fakten an; einige Zahlen wurden schon genannt. Im Jahr 2019 hatten wir bei der Anzahl der verdächtigen Jugendlichen den niedrigsten Stand seit 30 Jahren. Es waren damals 390.000 Fälle. Dann hatten wir bis zum Jahr 2023 einen relativ starken Anstieg auf 480.000 Fälle. Dieser starke Anstieg darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir die Zahlen im Gesamtzusammenhang sehen müssen; denn die Zahl von 480.000 liegt immer noch deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahrzehnte. Wir liegen weit unter dem Höchststand des Jahres 1999 mit 700.000 Verdächtigen. Soweit die offizielle Kriminalitätsstatistik. Diese zeigt nur die Verdachtsfälle. Kommen wir zu den Verurteilungen. Im Jahr 2011 gab es 51.300 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, die verurteilt worden sind. Im Jahr 2020 waren es nur noch 20.500. Das ist nicht einmal mehr die Hälfte. Kommen wir zu der Zahl der Personen, die im Jugendstrafvollzug einsitzen. Im Jahr 2014 waren es 5.000 Personen, im Jahr 2023 waren es nur noch 2.700 Personen. Auch das ist fast eine Halbierung. Diese Tendenz wird durch die Versicherungsstatistiken bestätigt. Dort findet sich zum Beispiel die Zahl, wie viele Raufunfälle es bei Schülerinnen und Schülern auf dem Schulhof gibt. Diese Zahl ist seit den 1990er-Jahren stetig zurückgegangen. Die Kriminalität auf dem Schulhof sinkt also seit den 1990er-Jahren stetig. Ende 2023 gab es eine Studie zum Dunkelfeld der Jugendkriminalität, die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführt wurde. Das Ergebnis: Gerade die schweren Straftaten sind im Vergleich zu 2019 eher zurückgegangen. In dieser Studie wurde nicht nur das Hellfeld, sondern auch das Dunkelfeld beleuchtet. Nach dem Ergebnis dieser Studie ist das Hellfeld größer geworden. Es wurde häufiger angezeigt und ermittelt. Das Dunkelfeld ist dadurch kleiner geworden. So sagt es diese Studie. Ich sage das nur zur Einordnung. Das soll nicht bedeuten, dass ich behaupten würde, es gäbe kein Problem. Ich möchte nur, dass die Untergangsszenarien, die hier von ganz rechts aufgezeigt werden, in die tatsächliche Faktenlage eingeordnet werden. Ich möchte noch etwas klarstellen, was ein Kollege vorhin angesprochen hat: Was passiert eigentlich mit gefährlichen Jugendlichen, die nicht in Haft kommen, weil sie für das Strafrecht noch zu jung sind? Meine Kollegin Gülseren Demirel hat acht Jahre in der Jugendgerichtshilfe am Jugendgericht in München gearbeitet. Sie hat mir aus der Praxis geschildert, was dort passiert. Dort werden altersgerechte Maßnahmen verhängt. Das Jugendamt kann eingreifen und Maßnahmen anordnen. Außerdem gibt es den Täter-Opfer-Ausgleich, diverse Therapiemaßnahmen und sozialpädagogische Maßnahmen. Im schlimmsten Fall kann mit richterlicher Unterstützung eine zwangsweise Unterbringung in der Erziehungsanstalt oder in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden. Klar ist: Keiner wird konsequenzlos fortgeschickt, nur weil er jünger als 14 Jahre ist. Wir lassen unsere Kinder nicht allein. Delinquentes Verhalten, gerade von Kindern, lässt auf Probleme im Leben des Kindes schließen. Mit diesen Problemen dürfen wir die Kinder nicht alleinelassen. Die Kinder- und Familienpolitik ist ein Schwerpunkt unserer Fraktion und der Bundesregierung. Die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien ist noch nie so stark angewachsen wie in den letzten drei Jahren. Wir brauchen eine bessere Finanzierung von Jugendarbeit und Streetworkern. Außerdem brauchen wir eine Kindergrundsicherung, um die Kinderarmut zu bekämpfen. Straffällige Kinder gehören nicht einfach weggesperrt. Wir brauchen hier eher mehr Prävention. Stecken wir unsere Kinder nicht ins Gefängnis, sondern lassen Sie uns die Erfolgsstory der letzten 30 Jahre fortschreiben! (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Schuberl. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Martin Scharf von der Fraktion der FREIEN WÄHLER.
