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Rene Dierkes

AfD 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir fordern mit unseren Anträgen zum einen die generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Straftäter ab 18 Jahren sowie die grundsätzliche Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Bevor jemand auf die Idee kommt, dies als extremistische Forderung abzutun: Justizminister Georg Eisenreich hat erst vor wenigen Jahren selbst gefordert, dass bei Heranwachsenden Erwachsenenstrafrecht wieder stärker beachtet werden soll. Das Problem hierbei ist: Wir als Politiker und die Regierung als Exekutive können Richtern keine Weisungen erteilen; denn es gilt zum Glück noch die richterliche Unabhängigkeit. Daher braucht es klare Änderungen im Gesetz. Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende hat ein Schlupfloch geschaffen, welches von Kriminellen für mildere Strafen ausgenutzt wird. Beispiel: Bei einem Mord gibt es für Erwachsene lebenslange Freiheitsstrafe, bei Jugendlichen 15 Jahre. Personen über 18 Jahre sind jedoch in vollem Besitz ihrer Staatsbürgerschaftsrechte. Sie können an Wahlen teilnehmen und damit maßgeblich auf die Politik Einfluss nehmen. Daher müssen Sie auch dementsprechende Pflichten erfüllen und Konsequenzen tragen. Es muss nämlich konstatiert werden, dass das aktuelle System versagt hat. Nicht einmal 30 % der Heranwachsenden werden im Jahresschnitt nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Das liegt nicht etwa daran, dass die jungen Leute heutzutage später reif werden. Nein, das liegt daran, dass diese Personen entweder gute Strafverteidiger haben oder es von Zufällen abhängt, ob jemand als Erwachsener oder als Jugendlicher eingestuft wird. Die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre machen es nötig, die Sanktionsmechanismen für Heranwachsende neu zu gestalten. Die Straftaten bei Jugendlichen und Heranwachsenden sind allein im Jahr 2023 um mehr als fünf Millionen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Wir reden an dieser Stelle nicht nur von einem Anstieg der Quantität, sondern auch der Qualität der Straftaten. Bei den Straftaten Mord, Vergewaltigung und Gruppenvergewaltigung gab es einen beträchtlichen Anstieg der Straftaten innerhalb dieser Alterskohorte. Meine Damen und Herren, wir müssen daher die §§ 1 und 105 des Jugendgerichtsgesetzes streichen, sodass Heranwachsende zwingend nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden müssen. (Beifall bei der AfD) Des Weiteren fordern wir, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabzusetzen. Kinder unter 14 Jahren begehen immer mehr Gewalttaten, wie die Kriminalstatistik zeigt. Wir erleben seit dem Jahr 2018 eine bundesweite Steigerung von grob 48 %. Allein im Jahr 2023 haben sogar 24 Straftaten im Bereich Mord und Totschlag stattgefunden, die von Kindern unter 14 Jahren verübt wurden. Die Ursachen für den Anstieg der Kinderkriminalität sind vielfältig. Auf der einen Seite gibt es einen Anstieg wegen kulturfremder Migranten – das ist auch statistisch erwiesen – sowie auf der anderen Seite soziale und wirtschaftliche Probleme wie die Corona-Krise. Die jetzige Rechtslage ist jedoch lückenhaft. Man muss zwar einräumen, dass nach dem VIII. Sozialgesetzbuch derzeit abschließende Maßnahmen möglich sind, die auf Familien mit straffälligen Kindern einwirken sollen, wie etwa ambulante Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatung und in schwerwiegenden Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen wie die Unterbringung in einer therapeutischen Einrichtung. Man muss aber konstatieren, dass das Sozialgesetzbuch gerade im Bereich der mittleren Kriminalität lückenhaft ist. Nicht jeder zwölfjährige Straftäter ist psychisch gestört oder lässt sich von Ratschlägen an die Eltern beeindrucken, vor allem wenn diese den Ratschlag nicht weitergeben. Das Jugendgerichtgesetz, das hingegen für Straftäter ab 14 Jahren anwendbar ist, bietet eine ganze Palette an Maßnahmen, die nicht nur der Sanktion der jungen Delinquenten dienen, sondern auch dem Erziehungsgedanken gerecht werden, um die Jugendlichen wieder auf die rechte Bahn zurückzuführen. So gibt es Erziehungsmaßregeln wie Verwarnungen, Auflagen, die Erziehungsbeistandschaft, Zuchtmittel wie Geldbußen und schließlich die Jugendstrafe. Daher muss die Strafmündigkeit herabgesetzt werden, damit das Jugendgerichtsgesetz an dieser Stelle einschlägig ist und auf den jungen Straftäter eingewirkt werden kann – auch aus präventiver Sicht. Ich möchte jüngste Beispiele der Kinderkriminalität erwähnen, die es in den Fokus der Medien geschafft haben. Im Jahr 2023 wurde in NRW die Schülerin Luise von zwei Mitschülern im Alter von 12 und 13 Jahren erstochen. Die Kleinstadt Ahaus wird von einer Gruppe Jugendkrimineller bedroht. Der Anführer ist 12 Jahre alt. Laut Berichten des "FOCUS" würden Angst und Schrecken verbreitet. Im Juli 2019 vergewaltigten drei 14-jährige und zwei 12-jährige bulgarische Staatsangehörige eine junge Frau in Mülheim an der Ruhr. Im Juli 2022 wurde die Leiche der 15-jährigen Schülerin Anastasia hinter einem Supermarkt in Salzgitter gefunden. Die Täter waren ein 14-Jähriger und sein 13-jähriger Freund. Wir müssen dieser alarmierenden Entwicklung entgegensteuern und die Justiz handlungsfähig machen. (Beifall bei der AfD)

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