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Alex Dorow

CSU 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war schon eine Sternstunde, ganz großes Kino, was wir da gerade erlebt haben. Nach fast 80 Jahren Frieden, den wir nach zwei kriegerischen Vollkatastrophen in Europa erleben dürfen, weil wir uns darauf geeinigt haben, regelbasiert miteinander umzugehen und keine Kriege gegeneinander zu führen, wird nun seit bald drei Jahren ein Angriffskrieg am Rande Europas gegen die Ukraine geführt. Wenn wir uns nun darauf besinnen, uns wieder verteidigungsfähiger zu machen und besser auf diesem Gebiet aufzustellen, dann spricht der Kollege Arnold von Kriegstreiberei. Wenn Verteidigung und Bemühungen zur Verteidigung Kriegstreiberei sind, Kollege Arnold, dann weiß ich nicht, was für Sie Kriegsführung ist. Das ist eine Verdrehung von Tatsachen, die nicht zu diesem Thema passt und die dieses Hauses unwürdig ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Als der ungarische Ministerpräsident Orbán bei Putin war und sich in Verhandlungen versucht hat, so wie Sie es gerade eben gesagt haben, hat es keine 48 Stunden später einen katastrophalen Angriff auf eine Kinderklinik für krebskranke Kinder gegeben, der die Klinik dem Erdboden gleichgemacht hat. Wenn das die Ergebnisse der Verhandlungen mit Putin sind, dann möchte ich diese Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt besser nicht führen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist schon sehr viel Richtiges gesagt worden, deshalb in aller Kürze die wichtigsten Punkte, die vielleicht noch ergänzt werden können: Kolleginnen und Kollegen, durch die Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes wird mit der Einführung dieses Kooperationsangebots bzw. -gebots und der Kooperationsverpflichtung eine reibungslose Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den Hochschulen sichergestellt. Das ist ein wesentlicher Punkt, der in der Vergangenheit so nicht galt. Das Verbot von Zivilklauseln verhindert Einschränkungen bei Forschungsvorhaben, bei Drittmittelakquise und bei der Verwertung von Forschungsergebnissen. Bei der Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist von Zwang, Kollege Adjei, nirgendwo die Rede. Es ist im Wesentlichen eine Anpassung an europäische Gepflogenheiten, an alle anderen europäischen Länder, wo das Erziehungs- und Unterrichtswesen Teil einer Wertevermittlung ist, wo die Vermittlung internationaler politischer Rahmenbedingungen klargemacht werden kann und eine Förderung mündiger Bürger, die politische Entscheidungen selbst bewerten und selbst treffen können, erfolgt. Wer da von Zwang spricht, der begeht aus meiner Sicht eine Themaverfehlung. Das tut mir leid. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kolleginnen und Kollegen, die Öffnung der Schulen für die Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane sowie die Vorstellung von Bundeswehrberufen bei beruflichen Orientierungsveranstaltungen sind essenziell für die Personalgewinnung, also, wie gesagt, eine Angleichung an europäische Gepflogenheiten. Die Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – noch ein wichtiger Punkt – betont die Bedeutung der Infrastruktur für eine künftige Stationierung der Streitkräfte und die langfristigen Investitionen des Bundes und der US-Streitkräfte in Bayern. Künftig sollen militärische Belange angemessen höher gewichtet und bei landesplanerischen Zielen besonders berücksichtigt werden, ohne die Priorität beispielsweise der Energiewende zu beeinträchtigen. Vorletzter Punkt: die Änderung der Bayerischen Bauordnung. Sie zielt auf die Entbürokratisierung beim militärischen Bauen ab. Durch den Verzicht auf baurechtliche Verfahren für Bauvorhaben der Bundeswehr auf dauerhaft militärisch genutzten Baugrundstücken werden Bauaufsichtsbehörden entlastet. Die Nutzung von Wiederholungsplanungen und seriellem Bauen wird effizienter ermöglicht. Wir alle hier wünschen uns schon seit Langem eine Erleichterung und eine Entbürokratisierung. Jetzt wird sie endlich möglich gemacht. Letzter Punkt: Die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wertet den öffentlichen Belang der nationalen Sicherheit auch im Bereich des Denkmalschutzes auf. Angesichts der veränderten internationalen Sicherheitslage ist dies aus unserer Sicht ein Gebot der Stunde. Diese Änderungen sind von großer Bedeutung, um die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und anderen Institutionen zu fördern. Nicht zuletzt ist der Gesetzentwurf ein längst überfälliger Schritt hin zu einer Normalisierung des Verhältnisses zwischen dem Staatsbürger in Uniform und unserer Gesellschaft. Wir stimmen selbstverständlich zu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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