Tobias Reiß
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegt der Gesetzentwurf der Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf der Drucksache 19/2065, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auf der Drucksache 19/2725 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/2830. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Ich verweise hierzu im Einzelnen auf die Drucksache 19/2830. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 19/2725 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis und verabschiedet sich für eine halbe Stunde bis 12:30 Uhr in die Mittagspause. (Unterbrechung von 11:56 bis 12:31 Uhr)
