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Horst Arnold

SPD 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sich in dem engen Rahmen von lediglich vier Minuten Redezeit, die mir bzw. meiner Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt zustehen, umfänglich und detailliert zu diesem wichtigen Gesetzentwurf mit seinen tiefgreifenden Auswirkungen in grund- und verfassungsrechtliche Bürgerrechte und deren Gewährleistungen zu äußern, ist eine objektive Unmöglichkeit und, ehrlich gesagt, auch eine parlamentarische Zumutung. Aus diesem Grund spreche ich jetzt zu etwas ganz anderem: Wir wollen Gefahrenabwehr. Wir wollen eine funktionierende Polizei. Wir wollen Sicherheit. Wir wollen Gefahrenabwehr und eine effiziente Strafverfolgung. Auch wollen wir, dass Bayern weiterhin das sicherste Bundesland bleibt. Bayern ist das sicherste Bundesland, was es auch ohne den vorliegenden Gesetzentwurf geschafft hat. Aber wir achten natürlich die Grundrechte und sind dazu aufgerufen, diese bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Gerade im Polizeirecht müssen häufig Verfassungsgerichte eingreifen, Normen beanstanden oder gar für nichtig erklären, weil der Gesetzgeber oft übers Ziel hinausschießt. Vor einem Jahr war das in Hessen der Fall, auch in Hamburg. Das hat die Grundlage dafür gelegt, dass sich diese Einsicht auch bei der Bayerischen Staatsregierung verfestigt hat, dass es für diese Änderung ein Gesetz braucht. Aber die abgeleiteten Folgen in Form des Gesetzes sind aus unserer Sicht nicht ausreichend und nicht hinreichend umgesetzt. Der massive Grundrechtseingriff durch das Abgreifen von Daten durch eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform – Einsatz von VeRA – ist in diesem Zusammenhang zu allgemein. Laut unserem Datenschutzbeauftragten werden in der Datei Integrationsverfahren Polizei Daten von circa 30 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Zusammenhang mitberücksichtigt. In der Tat sind davon nicht alle Betroffene oder Gefährder, sondern unter ihnen sind viele Unbeteiligte. Es kann davon abhängen, ob sie Zeuge bzw. Zeugin bei einem Unfall sind oder ob sie möglicherweise bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof festgestellt werden. All diese Dinge werden dabei integriert. Wenn sie nur zwei- oder dreimal am falschen Platz sind, dann kann es sein, dass sie bei der Recherche einen auffälligen Treffer haben. Dann wird es wichtig sein, das auszuwerten. Dagegen müssen Vorkehrungen getroffen werden. Auch das Bundesverfassungsgericht fordert eine Abwägung im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Aus unserer Sicht ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil selbst Daten von Berufsgeheimnisträgern und Sonstigen vollkommen eingespeist werden. Selbst hochsensible Eingriffe wie polizeiliche Abhörmaßnahmen und Sonstiges werden in dieser Datei berücksichtigt. Das bedeutet also: Ohne richterlichen Vorbehalt ist der Datenauswertung sozusagen Tür und Tor geöffnet. Das haben die Bürgerinnen und Bürger in dieser Situation so massiv nicht verdient. Selbst das Bundesverfassungsgericht sagt, dass wir gegen die Diskriminierung Vorkehrungen treffen müssen. Die Begrenzung der Datenmenge ist einer der wichtigsten Punkte, die in diesem Zusammenhang zu erwägen sind. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Nicht zuletzt deswegen fordert unser Datenschutzbeauftragter Prof. Dr. Thomas Petri, dass diese Datei Integrationsverfahren Polizei bei diesen generellen Recherchen nicht miteinbezogen wird. Damit hat er recht. Deswegen sind wir Unterstützer dieser Forderung. Es gibt noch weitere Mängel, zum Beispiel im Kernbereich der privaten Lebensführung. In der kurzen mir noch verbleibenden Redezeit kann ich dazu nicht ausreichend Stellung nehmen. Normalerweise müsste man nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewisse Maßnahmen abbrechen. Dazu finden wir keine geeignete Norm. Das private Videomaterial zu beschlagnahmen, das im öffentlichen Raum gefertigt worden ist, und es grundsätzlich polizeilich zu verwenden, macht Probleme, weil es auch Videomaterial gibt, das möglicherweise rechtswidrig aufgenommen bzw. produziert worden ist, was sich aber nicht überprüfen lässt. Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht unterstützenswert. (Beifall bei der SPD)

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