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Jürgen Mistol

GRÜNE 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Weimarer Demokratie, die erste Demokratie in Deutschland, wurde von den rechten wie den linken politischen Rändern verachtet und bekämpft. Sie ging schlussendlich an ihrer Wehrlosigkeit zugrunde. Das empfanden die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Mahnung, als Auftrag, eine Verfassung zu formulieren, aus der die Pflicht abgeleitet wird, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt vor allem von der Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten. Sie muss aber auch durch den Staat und seine Institutionen gewährleistet und geschützt werden. Diesem Auftrag fühlen wir uns als GRÜNE verpflichtet, und deshalb haben wir gemeinsam mit den Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir heute in Zweiter Lesung behandeln. Man muss schon feststellen: Das bisherige Wahlsystem von nichtberufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hatte einen zentralen Fehler. Es schrieb eine Wahl vor, aber es ließ uns keine echte Wahl, weil nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen waren, als Positionen zu besetzen sind, und eben, wie es der Kollege Hofmann auch schon gesagt hat, bei Nichtwahl einzelner Vorschläge tatsächlich auch große Rechtsunsicherheit entstanden wäre. Deswegen nutzen wir in Zukunft ein bewährtes Listensystem, das dem Anspruch einer echten Auswahl auch gerecht wird. Wir können zwischen Kandidatinnen und Kandidaten auswählen, und es ist auch sichergestellt, dass die Opposition angemessen zum Zug kommt. Ich sage, das ist ein Gewinn für den Parlamentarismus. Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Laufe der Beratung des Gesetzentwurfes auch noch einen Änderungsantrag eingebracht mit dem Ziel, es dem Präsidenten oder der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs zu ermöglichen, auch bei Überschreiten des Ruhestandseintrittsalters die achtjährige Wahlperiode auszuschöpfen. Eine Altersgrenze halten wir GRÜNE für verzichtbar; übrigens nicht nur hier, sondern zum Beispiel auch bei der Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin. Es geht also auch in die andere Richtung. (Beifall bei den GRÜNEN) Kolleginnen und Kollegen, für uns GRÜNE steht fest: Wir müssen die Organe der Verfassung gegenüber den Feinden der Verfassung widerstandsfähig machen. Daran wollen wir auch gemeinsam mit allen Demokratinnen und Demokraten hier im Hause arbeiten. Auch ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetzentwurf bedanken. Wenn wir so weitermachen, dann wird das was, glaube ich. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN)

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