Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnete sind eigentlich dem Recht und ihrem Gewissen unterworfen. So steht es in der Verfassung, das ist unser Privileg. In dieser Hinsicht haben wir Funktionen auszuüben, die maßstabsbildend für die Demokratie sind, die aber auch für die Bevölkerung sozusagen der Lackmustest dafür sind, ob wir das auch in dem Zusammenhang ausüben. Bei der Wahl eines Verfassungsgerichtshofs ist im Prinzip eine Königsentscheidung zu treffen, weil nicht irgendetwas gewählt wird, sondern tatsächlich ein Verfassungsorgan, das entscheidend die Kontrolle über unser System übernimmt. Die bisherige Lösung war eine Listenwahl. In diesem Zusammenhang haben wir mit meiner Fraktion ein Dilemma erlebt: Die Alternativlosigkeit dieser Listenwahl führte dazu, dass wir bei der Abwägung der Vorschläge, die vorher hinsichtlich Bedenken nicht so gravierend waren, in der Tat in der neuesten Zeit durch die AfD-Fraktion und ihr antidemokratisches und undemokratisches Verhalten mobilisiert wurden und somit in einen Gewissenskonflikt kamen: Wählst du eine Liste, in der automatisch Vorschläge von dieser Partei sind, quasi das Ticket, und musst du mit dieser Liste argumentieren, dass damit auch die Vorschläge unserer eigenen Fraktion befürwortet werden? Vor dem Hintergrund – falls wir uns anders entscheiden würden – wäre möglicherweise die Entscheidungsfähigkeit und die rechtsprechende Existenz des Verfassungsgerichtshofs in dem Zusammenhang gefährdet. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, und es war eine intensive Diskussion, allerdings im Rahmen unserer Tradition und im Hinblick darauf, dass Wilhelm Hoegner einer der ausschlaggebenden Autoren dieser Bayerischen Verfassung war. Daher haben wir uns seinerzeit entschieden, dieser Listenlösung nicht zuzustimmen, und dabei, Herr Hofmann, mit Sicherheit in den bittersauren Apfel gebissen, unseren eigenen Vorschlag nicht zu wählen. Dabei war aber auch klar, dass dieser Zwiespalt, dieser Konflikt, für die Zukunft positiv zu lösen ist, am besten mit allen demokratischen Parteien, am besten so, dass nach Möglichkeit eine Verbesserung stattfinden kann. Ich kann Ihnen sagen, dass meine Fraktion diese Art und Weise des Gesetzes als Verbesserung empfindet. Zum einen kommen wir weg von der berühmten, nach außen kolportierten "Ticketlösung". Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, welche Probleme diese "Tickets" im Rahmen Ihrer eigenen Fraktion auch im Bundestag machen. Der Kollege Bausback kann ein Lied davon singen. Diese "Ticketlösung" ist nun keine Ticketlösung mehr, weil alle Fraktionen Vorschläge machen. Wir kommen hin zu einer Auswahl und vor allen Dingen – bevor die Wahl stattfindet – natürlich zu einer innerparlamentarischen Kommunikation auf sachlicher Basis, auf demokratischer Basis, ohne dass wir uns in dem Zusammenhang gleich irgendwelche Verdachtsmomente an den Kopf werfen müssen. Das ist eine Chance für den Verfassungsgerichtshof, das ist eine Chance für das Parlament, aber es ist auch ein deutliches Zeichen der Transparenz von Richterwahlen gegenüber der Bevölkerung. Nach wie vor ist es so, dass alle Macht vom Volke ausgeht, wir die gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten sind und uns deswegen Mühe geben, diese Auswahl im Rahmen unseres Gewissens und der Gesetze so zu treffen, dass sie wirklich erfüllend ist und nicht irgendwelchen anderen Themen unterworfen wird, wie Parteidisziplin oder Sonstigem. Deswegen stimmen wir dem Gesetzesentwurf und natürlich auch dem Änderungsantrag ausdrücklich zu. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER)
