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Horst Arnold

SPD 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Anträge zeugen von Reaktionen, die reflexartig in der Politik und auch in dieser Politik verlangen, dass, wenn etwas Gravierendes passiert, gehandelt werden muss. Mangels weiterer Phantasie oder Auseinandersetzung mit den wirklichen Ursachen will man dann sanktionieren, einsperren und wegsperren. Das eigentliche Problem ist aber, dass jede Straftat eine zu viel ist, egal, von welchem Menschen. Die Straftat zeigt, dass Menschen Normen verletzten, die wir als solche gesetzt haben. Der Strafzweck ist nicht nur Sühne, sondern auch Zurückführen in das straffreie Leben. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Hier kann ich nicht alle über einen Kamm scheren und sagen, das spielt jetzt alles keine Rolle, dir glaube ich sowieso nichts, du bist ein guter Schauspieler und erhältst überhaupt keine Bewährung, sondern ich muss natürlich immer in den Einzelfall einsteigen. So ist es auch bei den Heranwachsenden. Entscheidend dafür, ob man diese als Erwachsene behandelt oder nicht, ist der Einzelfall. Es macht einen Unterschied, ob ich jemanden, der gerade 18 Jahre alt geworden ist und aufgrund blödsinnigen Übermuts Hakenkreuzschmierereien in der Stadt an die Wand bringt, verurteile und versuche, ihn durch Erziehungsmittel des Jugendstrafrechts auf den richtigen Weg zu bringen, oder ob es sich dabei um einen 22-Jährigen handelt, der hier tatsächlich die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen muss. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier unterscheiden und uns nicht von allgemeinen Horrorerwägungen nasführen lassen; denn Sie sind bei den wenigsten Strafverfahren dabei, und wenn, dann als Angeklagte und potenzielle Verurteilte. (Heiterkeit der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Dann werden Sie sehen, wie wichtig es ist, ob ein Gericht bei einem 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht urteilt. Sie werden es selbst sehen. Insofern ist aus meiner Sicht keine Änderung notwendig. Was die Herabsetzung der Strafmündigkeit betrifft, ist festzustellen: Jede Straftat ist eine zu viel. Wir Sozialdemokraten vertreten die Ansicht, eine gute Sozialpolitik ist das beste Instrument, um Straftaten zu verhindern. (Beifall bei der SPD) Sind dies Personen unter 14 Jahren, kann möglicherweise eine schädliche Neigung angelegt worden sein. Dann gibt es bereits, wie die Vorredner alle erwähnt haben, hinreichende Mittel und auch Zwangsmittel von Jugendämtern und Jugendgerichten bzw. Gerichten, die eine Unterbringung anordnen können. Das Problem ist aber auch, dass unsere Behörden in diesem Bereich sehr überlastet sind, weil einerseits Fachpersonal fehlt und auf der anderen Seite viel zu viel Arbeit vorhanden ist. An diesem Punkt müssen wir arbeiten, gerade in diesem Bereich. Es geht nicht um eine Bagatellisierung gravierender Straftaten, sondern um eine ehrliche Aufarbeitung für die Gesellschaft, damit solche Straftaten nicht mehr passieren. Dass es verwerflich ist, wenn ein zehnjähriger Mensch einen anderen Menschen umbringt, ist klar. Das darf sich nicht wiederholen. In diesem Zusammenhang ist es am besten, die Schuldeinsicht und Reue mit Methoden zu fördern, die einem Kind angemessen sind. Wenn Sie glauben, diese Angemessenheit durch eine mathematische Herabsetzung des Alters herstellen zu können, haben Sie sich geschnitten; denn die altersgemäße Entwicklung fällt bei jedem unterschiedlich aus. Auch wenn manche von Ihnen jung sind, kommen Sie doch im Kleid von vor 80 oder 90 Jahren daher. Das erkennen wir. Deswegen wollen wir auch nichts ändern. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2034 betreffend "Generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Straftätern ab 18 Jahren". Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Antrag zu Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 19/2034 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2037 betreffend "Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre". Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt auch diesen Antrag zu Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf der Drucksache 19/2037 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Birzele u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landkreise für den Mangel an staatlichem Personal in den Landratsämtern kompensieren (Drs. 19/1976) Ich erinnere daran, dass die GRÜNEN für diesen Antrag namentliche Abstimmung beantragt haben. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Erster Redner ist Herr Kollege Andreas Birzele für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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