Martin Brunnhuber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf den Tribünen! Mir hat Peters Vergleich mit diesem Sportboot ganz gut gefallen; aber ich würde es nicht Sportboot nennen, sondern das Traumschiff mit unserer Kapitänin Anna Stolz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Ja!) Für dieses Traumschiff brauchen wir natürlich notwendige Anpassungen. Da ist immer was zu reparieren. Wir reparieren dieses Traumschiff jetzt mit den notwendigen Änderungen im BayEUG. Ich will die Änderungen ganz kurz noch mal aufzählen. Diese notwendigen Änderungen – das sind die Artikel 16 und 25 – ermöglichen die Verleihung des mittleren Schulabschlusses an der FOS-Vorklasse. In den Integrationsvorklassen kann man jetzt nicht durch die Externenprüfung an einer Mittelschule, sondern direkt an der Integrationsvorklasse den mittleren Schulabschluss erwerben. Das ist konsequent und dient eigentlich der Integration dahin gehend, dass leistungsfähige Schüler mit nicht deutscher Muttersprache einfach einen Schnellzug bekommen und in die FOS einsteigen können. Das ist das Erste. Das Zweite ist die Klarstellung in Bezug auf die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit nicht deutscher Muttersprache: Da hat Herr Tomaschko schon aufgeführt, welche guten Möglichkeiten es jetzt an allen Schularten gibt, am Gymnasium, an der Realschule, und jetzt auch an der Mittelschule. Da muss man jetzt einfach noch mal nachschärfen: Die schulartübergreifenden Beschulungsmodelle beinhalten kein Wahlrecht, sondern es wird die nächste Sprengelschule ausgewählt. Das ist auch gut und dient der Erleichterung und dem Abbau von Bürokratie. Die gesetzliche Klarstellung für die persönliche Eignung wird ausgeweitet: Für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal gelten jetzt die gleichen Anforderungen. Das bezieht sich auf die polizeilichen Führungszeugnisse und darauf, dass es keine Verurteilungen wegen Straftaten gibt. Die letzte Änderung hat Herr Tomaschko schon gut ausgeführt. Das ist die Einführung einer geografischen Gitterzelle. Das dient dazu, dass man in der Schulstatistik genauere Daten ermitteln kann. Wichtig dabei ist: Es fällt keinerlei Bürokratieaufwand an. Die Daten sind schon vorhanden und erhoben. Für die Schulen und Kommunen entsteht kein Aufwand. Zur Eingliederung der Qualitätsagentur in das ISB muss man sagen: Das ist einfach wieder zurückgenommen worden. Man hat festgestellt: Wenn diese enge Verzahnung einfach in einem Institut vorhanden ist, tut man sich leichter. Das ist nur konsequent. Der letzte Punkt – und dann will ich schon schließen – ist die Verlängerung des ASD-Altverfahrens: Das müssen wir machen, weil wir alle dafür gestimmt haben, dass es eine etappenweise Einführung gibt. Wichtig dabei ist: Wir sind im Plan. Wir sind im Fahrwasser mit unserer Kapitänin Frau Anna Stolz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
