Ramona Storm
Wertes Präsidium, werte Kollegen! Unsere Schulen sind leider in allen Bereichen in eine massive Schräglage geraten. Die teilweise unterirdischen Pisa-Ergebnisse belegen dies nur allzu deutlich. Die Jugendlichen in Deutschland haben die bisher schlechteste Leistung erbracht und schneiden dabei in Mathematik, im Lesen und in den Naturwissenschaften deutlich unzureichender ab als noch bei der letzten Studie. Bedenklich ist, dass ein Drittel der 15-Jährigen in mindestens einem der drei getesteten Felder nur sehr geringe Kompetenzen aufweist. Jeder sechste Jugendliche hat in allen drei Bereichen deutliche Mängel. Bedenklich ist auch, dass der Anteil der besonders leistungsstarken Schüler erneut gesunken ist. Wir haben also immer mehr schlechte und immer weniger gute Schüler. Da mutet der Gesetzentwurf der Staatsregierung etwas hilflos an. Ein großer Wurf ist er nicht, sondern nur ein mickriges Würfchen, das nur an den Symptomen herumdoktert und das eigentlich Problem nicht angeht. Der Grund für die schlechten Leistungen ist nämlich unter anderem – ich betone: unter anderem, also nicht nur – der hohe Migrantenanteil in den Klassen, der wegen der selbstzerstörerischen Willkommenskultur auch weiterhin rasant steigen wird. Es entspricht dem klaren Menschenverstand, dass die Leistungen in den Schulen immer weiter abstürzen, wenn immer mehr Kinder im Unterricht sitzen, die kaum oder nur sehr schlecht Deutsch sprechen können. Sie können dem Lernstoff nicht folgen und ziehen somit auch die Leistung der anderen Schüler deutlich herab. Ein weiterer Grund sind sicherlich auch die drakonischen, sachlich nicht begründeten und übergriffigen Corona-Maßnahmen. Die umfassenden Schulschließungen waren grundlegend falsch und kontraproduktiv. Das gibt jetzt selbst Gesundheitsminister Lauterbach zu, und er meint, dass man es damals nicht besser gewusst habe. Unbedingt erwähnen möchte ich auch, dass auch die Staatsregierung zu den Scharfmachern zählte und von allen bayerischen Kartellparteien dabei vollumfänglich unterstützt worden ist. Nun komme ich zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs: Bislang müssen Schüler der Integrationsvorklassen an Fachoberschulen zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses an Externenprüfungen teilnehmen. Künftig soll bei erfolgtem Besuch der Integrationsvorklassen an der Fachoberschule die Verleihung eines mittleren Schulabschlusses ohne Externenprüfung ermöglicht werden. Hier hatten wir grundsätzlich Bedenken; denn wir wollen, dass an den bayerischen Schulen Leistung gefordert und der Wissensstand der Schüler abgefragt und geprüft wird. Es kann nicht sein, dass die Schüler nur in Klassen sitzen und nach Ablauf der Schulzeit automatisch einen Abschluss bekommen, sich diesen Abschluss also quasi ersitzen können. Einen Schulabschluss darf nur erhalten, wer entsprechend gute Noten hat. Wir wollen und werden verhindern, dass mit dem deutschen Pass, der durch Grundsatzänderung mittlerweile zur Ramschware verkommen ist, als Zugabe auch noch ein Schulabschluss ausgehändigt wird, sozusagen ein Rundumsorglos-Paket, das über die Qualifikation der betreffenden Personen überhaupt nichts mehr aussagt. Auch die Anerkennung ausländischer Zeugnisse muss weiterhin scharf geprüft werden. Hier gibt es die Tendenz, dass man einfach und schnell alles anerkennt. Gegen präzisere Daten für die örtliche Schulbedarfsplanung ist aus unserer Sicht natürlich nichts einzuwenden. Ohne genaue und vorausschauende Planung wird der Schulbetrieb zusätzlich erschwert. Klar ist auch, dass Schüler mit nicht deutscher Muttersprache, die den Unterricht aufgrund ihrer unzureichenden Sprachkenntnisse noch nicht besuchen können, den Unterricht in speziellen Klassen oder Unterrichtsgruppen besuchen müssen. Bislang gibt es keinen Gleichklang der Anforderungen an die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit für den Umgang mit Schülern bei sämtlichen Gruppen des schulischen Personals. Das muss geändert werden. Die Eingliederung der Qualitätsagentur in das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, das ISB, können wir ebenfalls mittragen. Ob das ASD-Altverfahren bis zum Jahr 2028 abgeschlossen werden kann, steht noch immer in den Sternen. Das ASV-/ASD-Projekt startete bereits im Schuljahr 2013/14. Die Kosten haben sich von rund 10 Millionen Euro auf etwa 270 Millionen Euro vervielfacht. Das ist mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte. Insgesamt finden wir den Gesetzentwurf enttäuschend, da er an den heftigen Problemen an Bayerns Schulen nicht viel ändert. Weil es sich aber großteils nur um kosmetische Operationen handelt, die sachlich begründet werden können und technisch notwendig sind, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der AfD)
