Benjamin Adjei
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung unserer Polizeiarbeit ist ein ganz essenzieller Teil, wenn wir nicht nur Bayern, sondern ganz Deutschland weiterhin sicher halten und gestalten wollen. Der Bund ist mit dem Programm Polizei 20/20 genau auf dem Weg, die verschiedensten Polizeisysteme, die Datenbanken, die Datensilos der verschiedenen Bundesländer, aber auch des Bundes miteinander zu verbinden und zu harmonisieren. Vorhin ist der NSU angesprochen worden. Das Hauptproblem beim NSU war, dass man nicht über die Bundeslandgrenzen hinaus miteinander zusammengearbeitet und kooperiert hat. Genau dieses Problem wird jetzt durch eine eigene bayerische Lösung wieder nicht angegangen. Alle anderen Bundesländer und der Bund haben schon gesagt, dass sie sich der bayerischen Lösung nicht anschließen werden. Bayern möchte sich um die Digitalisierung der Polizeiarbeit kümmern. Dann muss man dies natürlich mit Sorgfalt und Planung aus- und durchführen. Insbesondere da haben wir gemerkt, dass das nicht der Fall war. Kollege Hauber, du hast vorhin schon angesprochen, dass es richtig und notwendig war, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Die Frage ist nur: Wann ist denn VeRA gekauft und eingeführt worden? – Das war vor zweieinhalb Jahren. Damals hat der Innenminister Herrmann noch gesagt: Er sieht gar keinen Grund, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Eigentlich sollte das Ganze ohne Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ich glaube, das muss man sich immer noch in Erinnerung rufen. Jetzt – der Vertrag läuft fünf Jahre – sind zweieinhalb Jahre der Laufzeit dieses Vertrages um. Wir haben schon Millionen Euro investiert, ohne dass es bisher eine Rechtsgrundlage gibt und damit ein rechtswirksamer Betrieb der Software möglich ist. Von daher hat das nicht geholfen, schnell irgendetwas ohne Rechtsgrundlage umzusetzen. Das hat das alles nur verlangsamt mit dem Ergebnis, dass wir immer noch nichts Lauffähiges haben. Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich ein wegweisendes Urteil gesprochen – das ist auch schon gesagt worden – und einen klaren Rahmen geschaffen, also nicht gesagt: Der Betrieb einer Software wie VeRA ist unzulässig, sondern ganz im Gegenteil, im Rahmengesetz steht: Unter diesen Voraussetzungen ist der Betrieb möglich. Im Nachgang kommt jetzt von Ihnen ein Gesetz. Da würde ich mir eigentlich schon wünschen und hätte schon die Erwartung, dass dieser Gesetzesentwurf dann diesem Rahmen entsprechen würde. Das ist aber nicht der Fall, und das hat übrigens auch die Expertenanhörung ergeben, die wir hier im Innenausschuss gehabt haben. VeRA greift tief in den persönlichen Kernbereich der Lebensführung der Menschen ein. Trotzdem werden hier auch wenig gewichtete Rechtsgüter wie beispielsweise Sachgüter ohne unterschiedliche Eingriffstiefe und ohne unterschiedliche Handhabung gewertet. Das funktioniert nicht. Natürlich habe ich, wenn es um Leib und Leben geht, andere Ansprüche an die Eingriffstiefe, als wenn es um Fragen von Sachgütern geht. Hier gibt es keine Unterscheidung, und das entspricht nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Von ungefähr 40 Millionen Datensätzen im Vorgangsverwaltungssystem bzw. entsprechenden Personen, die betroffen sind, sind 25 Millionen Menschen, die nur als Zeugen erfasst waren, aber selber überhaupt keine Straftat begangen haben und dessen auch nicht verdächtigt wurden, sondern nur zufällig, völlig unbescholten, irgendwo waren. Diese Menschen werden gleichermaßen einbezogen. Auch hier haben wir einen ganz massiven Eingriff in den Kernbereich der Menschen. Sie nutzen weiterhin das Thema "drohende Gefahr" als bayerischen Rechtsbegriff. Sie sagen, es ist die "hinreichend konkretisierte Gefahr" des Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil dazu steht jedoch noch aus. Wir wissen noch nicht, ob Ihre Interpretation, dass eine "drohende Gefahr" eine "hinreichend konkretisierte Gefahr" ist, zutrifft. Es wäre doch sinnvoll, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Die Kameraüberwachung wird mit diesem Gesetzentwurf verändert. Die privaten Kameras werden zukünftig von der Polizei nutzbar sein. Die Polizei kann künftig auf private Kameras zugreifen. Auch hierzu gab es eine Einschätzung des bayerischen Datenschutzbeauftragten. Er sagte, dass das mehrere Zehntausend Kameras betreffen könne, die in Zukunft von der Polizei ohne Richtervorbehalt bei der Liveüberwachung genutzt werden können. Die Liveüberwachung ist eine Möglichkeit, die bisher schon besteht; denn mit einem Richtervorbehalt kann bereits heute auf private Kameraaufzeichnungen zugegriffen werden. In Zukunft wird das ohne Richtervorbehalt gemacht. Dadurch entsteht ein massiver Überwachungsdruck, der ausgeweitet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das widerspricht den Vorgaben und Maßgaben der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb ist meine und unsere Einschätzung, dass wir diesem Gesetzentwurf aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit nicht zustimmen können. (Beifall bei den GRÜNEN)
