Martin Stock
Herr Dierkes, nachdem ich selbst Richter bin, kann ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass die Richter Möglichkeiten haben zu erkennen, ob jemand ein Schauspieler ist oder nicht. Zu Ihrer weiteren Frage stelle ich fest: Sie greifen hier beliebig zwei Beispiele einer Vielzahl europäischer Staaten heraus, in denen die Strafbarkeitsgrenze bei 10 oder 12 Jahren liegt. In der Mehrzahl der Staaten liegt sie, wie bei uns, bei 14 oder sogar bei 15 Jahren. Dieser Vergleich ist so also auch nicht korrekt. Ich bleibe dabei. Die Anträge sind so nicht zielführend und deswegen abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
