Michael Hofmann
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat dieses Hohe Haus unter anderem die Aufgabe, 15 nichtberufsrichterliche Richter an den Verfassungsgerichtshof zu wählen. Es gab im Rahmen dieser Entscheidungen enorme Verwerfungen, einfach deswegen, weil die Fraktionen von GRÜNEN und SPD erklärt haben, dass sie die Vorschläge der AfD-Fraktion nicht mittragen wollen. Dies kann man zunächst einmal aufgrund der zunehmenden Radikalisierung dieser Fraktion nachvollziehen. Nichtsdestoweniger hätte ein solches Verhalten, wenn es sich quer durchs gesamte Haus gezogen hätte, zu einer veritablen Verfassungskrise geführt. Dass dies nicht geschehen ist, liegt allein an der staatspolitischen Verantwortung der Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, wir haben hier immensen Schaden vom Freistaat Bayern abgewandt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Es war umso bedauerlicher, dass uns gegenüber auch im Nachgang dazu Kritik aus Teilen der Parteien von SPD und GRÜNEN geäußert worden ist. Ich sage ausdrücklich: nicht von Parlamentariern; denn wir haben hier eine gute parlamentarische Gepflogenheit. Aber man hat uns vorgeworfen, Verfassungsfeinde zu unterstützen. Das war in Unkenntnis der gesamten Rechts- und Sachlage ein absolut schwerer Missgriff in der Demokratie. Das weisen wir an dieser Stelle auch noch mal in aller Form zurück. Wir wissen um unsere Verantwortung, und wir sind dieser Verantwortung so, wie es die Wählerinnen und Wähler von uns erwarten dürfen, auch nachgekommen. Wir kommen dieser Verantwortung aber auch heute nach, weil wir erklärt haben, dass es nicht sein kann, dass mögliche Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht über alle Zweifel erhaben sind, ob sie auf dem Boden der bayerischen und der deutschen Verfassung stehen, in einem Verfassungsgerichtshof des Freistaats Bayern Recht sprechen. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Demokratie bedeutet nicht, dass man jemanden wählen muss, sondern Demokratie bedeutet, dass man jemanden wählen kann. Diese Auswahlmöglichkeit schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf. Es ist jetzt so, dass wir mit diesem Gesetzentwurf zunächst einmal die Verhältnisse zwischen Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen so herstellen, dass beide Vorschlagsrechte haben. Wir trennen diese Vorschlagsrechte nach entsprechenden Listen, damit sichergestellt ist, dass der Verfassungsgerichtshof ordnungsgemäß im Sinne der Wählerinnen und Wähler nach Regierung und Opposition besetzt werden kann. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass jede Fraktion für jede Vorschlagsliste so viele Vorschläge machen kann, wie auf dieser Liste Platz haben. Das ist auch noch mal ein wichtiger Punkt. Wir schaffen dadurch eine größere Auswahl. Die größere Auswahl stärkt zunächst einmal die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, weil sie gegenüber allen Menschen im Freistaat Bayern darauf verweisen können, dass sie nicht allein deswegen gewählt wurden, weil sie von einer Fraktion zwingend vorgeschlagen worden sind, sondern weil dieses Parlament aus freien Stücken nach fester Überzeugung die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten gewählt hat. Das ist ein enormer Pluspunkt im Vergleich zur vorherigen Situation. Das ist ein Pluspunkt für die zukünftigen Richterinnen und Richter am Verfassungsgerichtshof. Das ist auch ein Pluspunkt für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier in dem Hause, die eben nicht zwingend jemanden wählen müssen, weil sie keine Auswahl haben, sondern wir haben hier auch eine Stärkung des Demokratieprinzips. Auch deswegen ist diese Änderung des Gesetzes, glaube ich, ein hervorragender Wurf, den wir gemeinsam mittragen können. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich an der Stelle bei den demokratischen Fraktionen, die hier in diesem Hause das Ganze mitmachen. Ich sage an der Stelle auch klipp und klar, weil es jetzt wieder Tränen aus einer bestimmten Richtung gibt: Diese sind vollkommen unbegründet. Jeder kann Vorschläge machen, und jede Fraktion kann durch ihren Vorschlag und durch geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sicherstellen, dass ihre Vorschläge tatsächlich eine Chance haben, gewählt zu werden. Wenn diese Vorschläge nicht über alle Zweifel erhaben sind, dann ist das vor allem das Problem derjenigen, die sie vorschlagen, und der Kandidatinnen und Kandidaten selbst, aber nicht dieses Hohen Hauses; denn das muss seiner Verantwortung gerecht werden. Wir stellen mit dieser Gesetzesänderung im Übrigen sicher, dass auch in Zukunft der Verfassungsgerichtshof arbeitsfähig ist. Wir haben eine rechtssichere Regelung getroffen, die vollkommen und stark auf dem Boden der bayerischen Verfassung steht. Auch dieses ist letztlich möglich gewesen aufgrund der Regelung in der Verfassung. Wir bewegen uns also in einem rechtssicheren Raum. Die Menschen im Freistaat Bayern können sich sicher sein, dass auch in Zukunft im Verfassungsgerichtshof keine Feinde der Verfassung, der Demokratie, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sitzen, weil wir den Boden dafür schaffen. Gleichzeitig haben wir noch einen Änderungsantrag eingebracht. Ich bedanke mich, dass es alle Fraktionen der demokratischen Parteien hier im Hause mitgetragen haben, dass wir zusätzlich die Möglichkeit schaffen, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, auch wenn er vielleicht sein Pensionsalter erreicht, seine komplette Amtszeit ausschöpfen kann. Ich glaube, das ist ebenfalls eine gute Regelung, weil sie für die Kontinuität des Verfassungsgerichtshofs steht. Das bedeutet letzten Endes auch, dass wir von Anfang an sicherstellen können, dass der Präsident oder die Präsidentin, die zu wählen sind, die komplette Amtszeit wahrnehmen können. Das ist, glaube ich, auch ein wesentlicher Punkt. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf mittragen. Wir sorgen für Rechtssicherheit, für Glaubwürdigkeit, und wir haben vor allem gezeigt, dass dieses Parlament so kurz, nachdem dieses Problem virulent geworden ist, gehandelt hat. Wir sind eine wehrhafte Demokratie, wir sind eine starke Demokratie. Wir arbeiten schnell und zuverlässig, wenn wir Probleme erkennen, und lösen diese. Dieses Gesetz ist ein Paradebeispiel für all dieses. – Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CSU)
