Benjamin Adjei
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Pohl, wenn das ein Meisterwerk sein soll, dann will ich nicht wissen, wie ein Gesetz aussieht, von dem ihr sagt, dass es kein Meisterwerk ist. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das, was in Berlin produziert wird!) Dieses Gesetz ist nicht nur unnütz, es ist verfassungswidrig, und am Ende gefährdet es auch den bayerischen Wissenschaftsstandort. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Klagen Sie doch!) Vorhin ist schon Karl-Theodor zu Guttenberg angesprochen worden. Er hat nicht nur die Wehrpflicht abgeschafft, er hat die Bundeswehr auch kaputtgespart und genau in den Zustand gebracht, dem wir als GRÜNE auch in der Bundesregierung heute ausgesetzt sind und den wir korrigieren müssen. Die Bundesregierung hat sich des Ganzen angenommen: Auf der einen Seite haben wir nie einen so großen Verteidigungshaushalt gehabt wie jetzt. Das Zwei-Prozent-Ziel ist jetzt erstmalig seit der Wiedervereinigung erreicht worden. Auf der anderen Seite gehen wir an die Struktur der Bundeswehr und versuchen, die Bundeswehr für neue Herausforderungen aufzustellen, zum Beispiel für die hybride Kriegsführung, der wir durch Russland und China ganz massiv ausgesetzt sind, indem wir im Cyber- und Informationsraum eine neue Teilstreitkraft der Bundeswehr etablieren. Natürlich muss man sich Gedanken machen, was am Ende der Freistaat Bayern tun kann. Wenn man das tiefgehend analysiert, wird man in den Kernkompetenzen des Freistaates Bayern aber nicht viel sehen. Deswegen haben Sie jetzt mit der Brechstange versucht, die Schwerpunktthemen der Landesgesetzgebung Wissenschaft und Bildung irgendwie mit der Bundeswehr zusammenzubringen. Das Ergebnis ist – das merkt man ganz klar – vor allem Zwang. Sie haben vorhin angesprochen, dass eine Lehrkraft auf Sie zugekommen ist in der Absicht, eine Kooperation zu machen, und gefragt hat, ob dabei geholfen werden kann. Natürlich kann man da vermitteln. Warum? – Weil das heute schon freigestellt ist und die Schulen kooperieren dürfen und können, wenn sie Interesse daran haben und die Schulfamilie sagt, wir können das bei uns in das pädagogische Gesamtkonzept einbauen, wir können die Bundeswehr gut in die Demokratiebildung einbetten. Was Sie aber machen wollen, ist die Verpflichtung dazu. Wenn die Schulen sagen, bei uns passt das einfach nicht, wenn die Schulfamilie, die Eltern, die Lehrkräfte, die Schüler:innen sagen, wir wollen uns damit anderweitig in der Demokratiebildung beschäftigen, zwingen Sie die Schulen zur Kooperation mit der Bundeswehr. Das ist der Unterschied: Zwang statt Freiwilligkeit. (Beifall bei den GRÜNEN) Ähnlich ist es bei den Hochschulen. Das Gesetz ist – wie gesagt – unnötig. Sie haben selbst das Thema Zivilklausel angesprochen. Die Frage stellt sich überhaupt nicht. Wir haben in Bayern nicht eine einzige Zivilklausel. Wir haben keine Universität, in der es irgendwie Bestrebungen oder erfolgversprechende Bestrebungen gibt, eine Zivilklausel einzuführen. Das heißt, Sie lösen ein Problem, das überhaupt nicht besteht, also ist das ein unnützes Gesetz. Ich kann mich übrigens daran erinnern, dass Herr Minister Herrmann einmal gesagt hat, unnütze Gesetze sollen erst gar nicht geschaffen werden. Also ist es sinnvoll, dieses Gesetz erst gar nicht zu schaffen. Es ist sogar verfassungswidrig, weil Sie die Hochschulautonomie nicht achten. Die Hochschulen müssen selber entscheiden können, ob sie sich eine Zivilklausel geben wollen oder nicht. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Steht in der Verfassung!) Ob die dann verfassungswidrig ist, ist eine andere Frage. Ich bin auch der Meinung, dass sich Hochschulen keine Zivilklausel geben können. Trotzdem ist das Verbot verfassungswidrig. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das ist jetzt aber unlogisch!) – Das greift in die Hochschulautonomie ein. Die Hochschulautonomie hat Verfassungsrang. Aber gut, daran merkt man, dass Sie sich mit der Kritik der Hochschulen nicht auseinandergesetzt haben. (Beifall bei den GRÜNEN – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ich habe mal an einem Lehrstuhl für Verfassungsrecht gearbeitet!) Kooperationen können die Hochschulen auch machen; es ist sogar geboten, dass die Hochschulen in der weiteren militärischen Forschung mit dem Bundesverteidigungsministerium kooperieren. Somit ist auch diese Regelung gar nicht notwendig. Das ist bundesrechtlich automatisch geregelt, übrigens über das Verfassungsrecht. Auch das ist ein Punkt im Gesetz, wo wir keine konkreten Auswirkungen im Hinblick auf die Kooperation von Universitäten haben, mit der Ausnahme, dass Sie etwas verbieten wollen, was nicht verboten werden kann. Wer die Bundeswehr zukunftsfähig ausgestalten möchte, muss sich insbesondere im Zusammenhang mit der Nachwuchsgewinnung fragen, wie die Bundeswehr attraktiver gestaltet werden kann. Wie können beispielsweise Familie und Beruf in der Bundeswehr vereinbart werden? Wie kann man es schaffen, dass die Vorstellungen junger Menschen von einem Job in der Bundeswehr im Hinblick auf Hierarchien, auf Führungsstrukturen und Ähnliches besser abgebildet werden? Die Attraktivität der Bundeswehr macht deutlich mehr als Pflicht aus, sondern vielmehr das Anpassen an die Bedürfnisse der jungen Generation. Vielleicht sollten Sie sich mal damit beschäftigen. Ich glaube, damit schaffen wir es, den Nachwuchs für die Bundeswehr zu gewinnen. (Beifall bei den GRÜNEN)
