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Ludwig Hartmann

17.07.2024 Sitzungen 19/26

Für die Staatsregierung hat Staatsminister Herrmann um das Wort gebeten. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und noch einiger weiterer Rechtsvorschriften. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um polizeiliche Befugnisse anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu modernisieren, um unserer bayerischen Polizei eine effektive Gefahrenabwehr sowie vor allem auch die Verhütung und Unterbindung von Straftaten auch in Zukunft zu ermöglichen und sicherzustellen, dass wir technologisch in unseren Sicherheitsbehörden auf der Höhe der Zeit sind. Ich betone, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform, wie es sie in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg schon länger gibt, nicht nur zeitgemäß, sondern auch zwingend notwendig ist, um mit den technischen, digitalen und rechtlichen Entwicklungen der heutigen Zeit Schritt zu halten. Dies erfolgt im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Ja, wir haben in der Tat, nachdem sich das in der zeitlichen Abfolge so ergeben hat und uns klar war, dass vom Bundesverfassungsgericht zu der bisherigen Praxis, die es in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg schon gegeben hat, ein Urteil kommen wird, beschlossen, das Urteil abzuwarten und aus ihm Konsequenzen zu ziehen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE) – Gegenruf des Abgeordneten Holger Dremel (CSU)) Das haben wir getan. So haben wir das jetzt entsprechend umgesetzt. Ich will aber noch einmal deutlich machen, weil einige Äußerungen hier jetzt verwirrend waren: Wir schaffen mit dieser Plattform keine neuen Daten. (Holger Dremel (CSU): Genau!) Es werden keine neuen Daten gesammelt oder generiert. Es geht ausschließlich darum, vorhandene Dateien mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen und unterschiedlichen Inhalten und dergleichen bei einem konkreten Anlass – ob das ein drohender Terroranschlag oder eine schwere Straftat ist, die gerade stattgefunden hat usw. – rasch auszuwerten. Das sind Dateien, die man bisher auch auswerten konnte. Das sind Dateien, die im Einzelfall schon zur Verfügung gestanden haben, weil jeder Kriminalbeamte im Einzelfall diese anklicken und durchsuchen konnte. Das Einzige, was diese Software besser kann, besteht darin, dass sie eine Fülle von Dateien sozusagen gleichzeitig anschauen, auswerten und nach verschiedenen Suchparametern auswerten und feststellen kann: Ja, an einem Ort zu einer bestimmten Zeit, zu einem Namen oder wie auch immer sind schon entsprechende Daten vorhanden. Die Software kann diese Daten dann zusammenführen. Dann können die Kriminalbeamten daraus Schlüsse ziehen, ob das ein interessanter Ansatz ist oder ob eine Gefahr besonders droht. Darum geht es. Ich denke, dass Gefährder und Banden damit schneller ermittelt werden können. Es können Netzwerke aufgedeckt und mögliche Opfer geschützt sowie Straftaten möglichst von vornherein verhindert werden. Ich will unterstreichen: Es geht dabei nicht nur um die Repression und die Ermittlung von Tätern, um sie dann vor Gericht zu führen, sondern auch darum, in möglichst vielen Situationen möglichst frühzeitig auf Gefahren aufmerksam zu werden. Wir haben das in der öffentlichen Berichterstattung der letzten Tage gerade wieder erlebt: Wir wurden wieder aufgrund ausländischer Nachrichtendienste auf mögliche Anschläge – zum Beispiel auf deutsche Rüstungsmanager – aufmerksam gemacht. So war das auch in anderen Fällen immer wieder: Ausländische Nachrichtendienste geben Hinweise. So konnten wir in Deutschland in den letzten Jahren zum Beispiel islamistische Anschläge verhindern. Wir müssen uns doch in die Lage versetzen, Gefahren auch selbst zu erkennen. Wir dürfen nicht nur darauf warten, dass uns ausländische Dienste Nachrichten geben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich denke, dass wir mit dem, was auch in der Sachverständigenanhörung am 16. Mai sorgfältig diskutiert worden ist, anschließend klug umgegangen sind. Anregungen der Experten sind in manche Details des Gesetzentwurfs eingearbeitet worden. Ich glaube, wir können heute festhalten, dass der vorliegende Gesetzentwurf wirklich das Notwendige beinhaltet, um unser Polizeiaufgabengesetz einerseits zu modernisieren, andererseits aber natürlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu übernehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass andere Bundesländer die Entwicklung bei uns in Bayern genau betrachten. Andere Bundesländer wissen natürlich auch, dass in Hessen und Nordrhein-Westfalen eine sehr, sehr ähnliche Software der gleichen Herstellerfirma eingesetzt wird. Ich darf hier noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen: Das war in Hessen von der alten Landesregierung mit Beteiligung der GRÜNEN nicht infrage gestellt. Es ist von der neuen Landesregierung in Hessen mit Beteiligung der SPD nicht infrage gestellt. Es ist auch von der neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen mit Beteiligung der GRÜNEN nicht infrage gestellt. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Es ist nur eine Eigenheit der Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Bayerischen Landtag, hier nach wie vor größte Bedenken zu sehen und sich damit überhaupt nicht anfreunden zu können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist bemerkenswert, dass man hier in anderen Bundesländern schon wesentlich weiter ist. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Michael Hofmann (CSU): Bremser und Blockierer!) Ich bitte deshalb das Hohe Haus um Zustimmung. Es geht um mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Es geht darum, die bayerische Polizei in die Lage zu versetzen, dafür auch weiterhin bestmöglich zu arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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