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Martin Scharf

FREIE WÄHLER 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geschätzte Gäste auf der Besuchertribüne! Wie der Kollege Stock schon ausgeführt hat, wurde dieser Antrag identisch bereits im März 2023 eingebracht. Er wurde damals abgelehnt, und ich kann es schon vorwegnehmen: Auch heute werden wir diesen Antrag ablehnen. Es gibt gewichtige verfassungsrechtliche Gründe, die gegen eine Abschaffung der Weisungsgebundenheit sprechen. Gemäß Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes bedarf jede ausgeübte Hoheitsgewalt einer demokratischen Legitimation. Unsere Staatsanwaltschaft schöpft ihre demokratische Legitimation als Teil der Exekutive aus einer ununterbrochenen Legitimationskette vom Volk über die Regierung zur handelnden Staatsanwaltschaft. Unsere Fraktion hat sich in der Vergangenheit schon öfter mit diesem Thema beschäftigt. Wir erkennen jedoch an, dass das seit Jahrzehnten bestehende System grundsätzlich sehr gut funktioniert. Weisungen an Staatsanwälte – der Kollege Stock hat es ausgeführt – sind äußerst selten. Der Justizminister trägt die Verantwortung für eine Amtsführung der Staatsanwaltschaften. Ohne diese Einflussmöglichkeiten müsste eine staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit parallel zur richterlichen Unabhängigkeit gesetzlich normiert werden. Das brächte eine Grundgesetzänderung mit sich. Damit kommen wir zum Alternativantrag. Dieser ist aus meiner Sicht überholt. Das Bundesministerium der Justiz hat bereits einen Referentenentwurf vorgelegt, der wesentlichen Teilen des Alternativantrags entspricht. Der ist momentan in Bearbeitung. Insofern ist die zeitliche Vorgabe, die der Kollege Dierkes fordert, schon auf den Weg gebracht. Damit werden auch viele Probleme, die mit dem ausländischen Haftbefehl usw. zusammenhängen, gelöst werden. Insofern wird auch dieses Thema demnächst erledigt werden. Der Referentenentwurf ist momentan in Abstimmung. Rückmeldungen zeigen ein überwiegend positives Bild. Der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer und die Gewerkschaft der Polizei unterstützen den Entwurf. Zwar gibt es, wie schon vorgetragen, kritische Stimmen wie vom Deutschen Richterbund oder der Neuen Richtervereinigung, die grundsätzlich gegen das Weisungsrecht sind. Für mich zeigt das aber: Es ist eine Diskussion im Gange, die schlussendlich fortgeführt und beendet werden muss. Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass der Antrag vor Ausdrücken eines Generalverdachts gegen unsere Justiz strotzt, was wir entschieden ablehnen. Unsere Justiz verdient Vertrauen und Respekt. Daher empfehlen wir und empfehle ich, den Antrag abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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