Horst Arnold
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen die Gefahren des Cannabiskonsums sehr ernst. Wir verkennen nicht drogeninduzierte Psychosen, und dies schon seit Jahrzehnten, und stellen fest, dass dieser Missstand nicht erst seit dem 01.04. eingetreten ist, sondern unter dem Stichwort der Kriminalisierung dieser Verhaltensweisen seit vierzig Jahren andauert und sich verschlechtert. Wir stellen fest, dass Kriminalisierung in diesem Zusammenhang keinen Gesundheitsschutz bietet. Das hat nichts gebracht. Sie legen unter dem Etikett des Gesundheitsschutzes ein Gesetz vor, das bei konkreter Anwendung Bürger, Verbraucher, aber auch die Ordnungsbehörden angesichts der bundesgesetzlichen Teillegalisierung von Cannabis eigentlich schikaniert. Der mündige Bürger, der mit dem legalen Konsum von Cannabis möglicherweise relativ verantwortlich umgeht, wird von Ihnen verwaltungsrechtlich kriminalisiert. Jugendliche, auf die Sie sich immer beziehen, werden im Hinblick auf die Strafbarkeit gar nicht erfasst. Das bleibt so und ist sogar verschärft worden. Daher hat das überhaupt keine Rolle zu spielen. Im Rahmen Ihres Kulturkampfes und Ihrer Ereiferung merken Sie nicht einmal, dass Sie auf diese Art und Weise die erkannten fatalen Folgen des Tabakkonsums manifestieren. Frau Ministerin Gerlach hat Ende Mai festgestellt, dass in Bayern 16.000 Tote durch Tabak zu beklagen sind. Keine einzige Sequenz in Ihrem Gesetz dazu, dass in Raucherräumen und Schutzzonen Wasserpfeifen oder E-Zigaretten verboten sind und Minderjährige dort nicht sein dürfen. All das ist jetzt unter dem Gesichtspunkt legal, nur darf dort nicht gekifft werden. Geht’s noch? Ist es tatsächlich so, dass Tabakrauch gesundheitsunschädlich ist und die Jugendlichen neben ihrem Vater oder ihrer Mutter sitzen dürfen, wenn sie Tabak rauchen? Sie spalten den Gesundheitsschutz! In Wahrheit wollen Sie legale Verhaltensweisen diskriminieren. Das ist eigentlich keine ehrliche Gesundheitspolitik. Im Bundesgesetz sind Ordnungstatbestände hinreichend thematisiert. Während Sie sich noch über Rauchverbote in 100 Metern Luftlinie bzw. Sichtweite von Kitas und Schulen mokieren, legen Sie Ihrerseits fest, dass auf Volksfesten – Stichwort Oktoberfest, ich wünsche viel Vergnügen – oder in entsprechenden Außenbereichen von Schankgaststätten – wer soll das ermitteln? – ein Konsum von Cannabis nicht möglich ist. Jeder, der raucht und möglicherweise selbst dreht, wird von Ihnen unter Verdacht gestellt, weil er dabei unter Umständen Cannabisbröckchen einbezieht. Wie wollen Sie das im geregelten Verfahren beweisen, absichern und umsetzen? Das ist eine tatsächliche Unmöglichkeit. Praktisch kann das nicht kontrolliert werden. Jetzt noch einmal zu der Sache mit den brachialen Ordnungswidrigkeiten: Herr Kollege Schuberl hat die im vierstelligen Bereich liegenden Strafen genannt. Ihnen scheint nicht so wichtig zu sein, Hundekot an Spielplätzen zu unterbinden. Hierfür sind gerade einmal 50 Euro fällig. Es ist doch auch ein gesundheitsgefährdender Tatbestand, dass derartige verurteilungswürdige Verhaltensweisen so billig tarifiert sind, während man hart bestraft wird, wenn man in 100 Metern Distanz Cannabis konsumiert. Das ist auch nicht zu billigen, aber denken Sie einmal über die Verhältnismäßigkeit nach! Deswegen bin ich froh, dass die Gerichte diese Verhältnismäßigkeit wiederherstellen; denn diese entscheiden darüber. Eine Anfrage bei der Polizei hat ergeben, dass seit dem 01.04. in ganz Bayern 328 Ordnungswidrigkeiten festzustellen waren. Insofern verbreiten Sie hier Hysterie. Wir sagen Ja zu einem Cannabishysteriefolgenbegrenzungsgesetz. Ihres ist keines. Deswegen lehnen wir es ab. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)
