Rene Dierkes
Sehr geehrter Herr Kollege Stock, erlauben Sie mir zunächst einen Hinweis: In anderen europäischen Staaten wurde die Strafmündigkeitsgrenze deutlich abgesenkt. Sie liegt zum Beispiel in der Schweiz bei 10 Jahren, in den Niederlanden bei 12 Jahren. Vorhin haben Sie moniert, dass es noch keine ausreichenden Studien gäbe. Das wurde auch im Ausschuss moniert. Zunächst möchte ich Sie fragen: Warum haben Sie keinen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, wenn Sie das für notwendig halten? Meine zweite Frage: Sie haben gesagt, dass Heranwachsende stets nach Erwachsenenstrafrecht bestraft würden. Wie schließen Sie aber aus, dass ein Mehrfachtäter nicht einfach ein Schauspiel durchzieht, um in den Genuss des Jugendstrafrechts zu kommen? Letztendlich kann doch niemand hinter die Fassade schauen. Die Anzahl der Straftaten und auch deren Qualität haben erheblich zugenommen. Das haben Sie selber festgestellt. (Beifall bei der AfD)
