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Rene Dierkes

AfD 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie alle zunächst auf ein kleines Gedankenexperiment, nämlich ein Waswäre-wenn-Szenario, einladen. Stellen wir uns eine perfekte Welt vor, nämlich eine, in der die AfD den Justizminister stellt und damit den obersten Dienstherrn der Staatsanwaltschaft. Stellen wir uns vor, dieser blaue Justizminister würde hinsichtlich der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft genauso vorgehen, wie es bislang geschieht. Was wäre in so einem Szenario, wenn zum Beispiel eine Bundestagsabgeordnete der CSU, Dorothee Bär, wie am 2. Februar 2018 geschehen, folgenden Text twittern würde – ich zitiere –: "Alles für Deutschland#irgendeinentodmussmansterben" oder wenn eine Claudia Roth fröhlich lachend hinter einem "Deutschland verrecke"-Plakat marschieren würde oder wenn ein Marco Wanderwitz von der CDU die Auslöschung der AfD fordern würde oder wenn eine Jutta Boden von den GRÜNEN nach einer Alkoholfahrt gleich zweimal vorsätzlich den Hitlergruß zeigen würde oder wenn Abgeordnete eines deutschen Parlamentes einem Redner den Rücken zukehren würden, wie es einst die Nationalsozialisten taten, und damit womöglich verfassungswidrige Kennzeichen verwenden würden? Diese Liste könnte man noch ewig fortsetzen. Was also wäre, wenn die AfD in diesem Fall das Justizministerium stellen würde und damit auch Einfluss auf die Staatsanwaltschaft ausüben könnte? Die Folge wäre ganz einfach: Die Immunität der genannten Personen würden aufgehoben werden. Es würde Ermittlungsverfahren hageln, Hausdurchsuchungen würden folgen und Strafbefehle beantragt. Dann kann man noch von Glück reden, wenn nicht gleichzeitig die Aberkennung des passiven Wahlrechts beantragt wird. Ich hoffe, Sie merken anhand meiner Beispiele, dass es einen Trend gibt, dass in unserer Justiz insbesondere bei Aussagedelikten, die interpretationsfähig und damit missbrauchsanfällig für politischen Einfluss sind, nicht mehr maßgeblich ist, was gesagt wird, sondern wer es sagt, insbesondere welcher Partei derjenige angehört. (Beifall bei der AfD) Die Unabhängigkeit der Justiz aus Artikel 97 des Grundgesetzes und die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat werden damit vollständig torpediert und im Zuge dessen auch die Möglichkeit, sich als echte Opposition zu betätigen. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft, die es übrigens schon im Dritten Reich gab und die da natürlich auch ausgenutzt wurde, um politische Gegner zu verfolgen, ist im europäischen Vergleich einmalig. Das führt unter anderem dazu, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine europäischen Haftbefehle ausstellen können, weil der Europäische Gerichtshof bereits vor fünf Jahren entschieden hat, dass die Staatsanwaltschaft nicht neutral ist, weil Einfluss Dritter in der Theorie möglich ist. Dieser Rechtsumstand wurde bis heute nicht beseitigt. Deswegen würde es mich nicht wundern, wenn die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleiten würde. Eine Regierung, die keine Scheu mehr hat, gegen die Opposition mit allerlei Willkür vorzugehen! Wir brauchen daher dringend eine Reform. Wieso soll diese Initiative denn nicht von Bayern ausgehen, wenn schon der Bund untätig bleibt? Dazu komme ich später noch. Dass eine solche Reform möglich ist, haben die Italiener bewiesen. Im Jahre 1989 haben diese eine Entpolitisierung der Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaften durchgesetzt. Dadurch wurden zahlreiche zuvor verschonte Politiker wegen Korruption und Vetternwirtschaft angeklagt. Als Reaktion auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und auch des Deutschen Richterbundes, der übrigens wie wir eine Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft fordert, hat das Bundesministerium der Justiz 2021 einen Entwurf vorgelegt, der eine Einschränkung bzw. Transparentmachung des Weisungsrechts anstrebt. Trotz der großspurigen Ankündigung im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel bleibt ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung aus. Zu Recht kritisiert daher der Deutsche Richterbund, dass dieses Thema nicht mit aller Entschlossenheit vorangetrieben wird. Auch die EU-Kommission moniert, dass Deutschland bislang keine Anstrengungen unternommen hat. Wir fordern daher wie der Deutsche Richterbund eine Abschaffung des Weisungsrechts, und zwar deshalb, weil die Justizminister in der Praxis zwar nur sehr selten selbst die Weisungen erteilen, allerdings ein gewisser Karrieredruck dazu führt, dass Staatsanwälte ihrem Dienstherrn politisch gefallen wollen und daher Angst vor Repressalien oder vor einem Karrierenachteil haben, wenn sie nicht im Sinne des politischen Mainstreams agieren. Deswegen ist die Weisungsgebundenheit vollkommen abzuschaffen, wie es auch der Richterbund fordert. Alternativ fordern wir, dass die Reform umgesetzt wird und Weisungen dementsprechend verschriftlicht und begründet werden. (Beifall bei der AfD)

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