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Wolfgang Hauber

FREIE WÄHLER 17.07.2024 Sitzungen 19/26

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Gesetz heute beschließen werden. Die Polizei wartet darauf, und ich meine, dass unsere Bürger hier im Freistaat davon profitieren werden. Das PAG gibt der Polizei Befugnisse, um Gefahren abzuwehren, die uns selbst, aber auch unseren Eltern, unseren Kindern, unseren Enkelkindern heute, morgen oder übermorgen begegnen können, zum Beispiel Gefahren für die besonders gewichtigen Rechtsgüter Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Kollege Grob hat Beispiele hierfür aufgeführt. Meine Vorredner haben auch schon einiges zum Inhalt des Gesetzentwurfs berichtet. Kernelement der PAG-Novelle ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform VeRA. Wir, die Koalitionspartner von FREIEN WÄHLERN und CSU, befassen uns schon seit geraumer Zeit mit dem Gesetzentwurf. Das war schon in der letzten Legislaturperiode ein Thema. Es war gut und richtig, VeRA nicht ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage einzuführen. Die Rechtsgrundlage soll jetzt mit Artikel 61a PAG geschaffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 16.02.2023 die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse oder -auswertung präzisiert. An dieser Entscheidung haben wir uns orientiert. Gerade beim Polizeiaufgabengesetz wurde der angemessene Ausgleich zwischen Freiheitsrechten und Sicherungsbedarf stets kontrovers diskutiert. Wir Mitglieder der FREIEN-WÄHLER-Landtagsfraktion stehen für die Balance von bürgerlicher Freiheit und innerer Sicherheit. Wir achten darauf, dass unser aller Freiheitsgrundrechte die Basis unserer Staatsordnung sind und bleiben. An ihnen muss sich jeder staatliche Eingriff messen lassen. Ich sage es nochmals: Die Abwägung zwischen Freiheitsrechten des Einzelnen und Eingriffsbefugnissen der Polizei war und ist uns FREIEN WÄHLERN äußerst wichtig und wurde in diesem Gesetzentwurf entsprechend berücksichtigt. Es muss klar herausgestellt werden: VeRA nutzt keine Künstliche Intelligenz. VeRA unterstützt die Polizei im Einzelfall bei der zielgerichteten Recherche nur im eigenen Datenbestand. Ein Zugriff auf das Internet und Social-Media-Kanäle ist ausgeschlossen. Durch VeRA werden keine fremden Datenbanken analysiert. VeRA stellt dennoch eine große Unterstützung für die polizeilichen Sachbearbeiter dar. Die Polizei hat einen großen Datenbestand: Polizeiliche Einsätze werden dokumentiert, Kriminalakten werden verwaltet, in der polizeilichen Vorgangsverwaltung wird der Schriftverkehr dokumentiert, natürlich findet E-Mail-Verkehr statt, und auch Verkehrsverstöße werden digital bearbeitet. Die Daten befinden sich in den verschiedensten Anwendungen. VeRA holt sich diese Daten und ermöglicht es nur dem berechtigten Sachbearbeiter, all diese Daten automatisiert nach bestimmten Suchbegriffen zu durchsuchen. Hierdurch sollen gemeinsame Strukturen, Handlungsmuster, Personengruppen oder andere Zusammenhänge erkannt werden. Die Erkenntnisse sollen die Sicherheitsbehörden befähigen, ihrer Aufgabe, dem Schutz der Bevölkerung, gerecht zu werden. Insbesondere zum Erkennen krimineller Netzwerke und Banden sowie extremistischer Bestrebungen müssen die Ergebnisse schnell und mit geringem Aufwand vorliegen. Ich bin überzeugt, dass die gesetzliche Grundlage in Artikel 61a PAG den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht und wir hierdurch der Polizei eine wichtige Möglichkeit zur gefahrenabwehrenden Tätigkeit und zum Schutz der Bevölkerung einräumen. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir, die Regierungsfraktionen, eine Expertenanhörung zu diesem Gesetzesentwurf beantragt und durchgeführt haben. Die Expertenanhörung war sehr konstruktiv. Als Ergebnis haben wir Änderungsanträge formuliert. Ich bitte auch hierfür um Zustimmung. Neben der Einführung einer Rechtsgrundlage für VeRA gibt es weiteren Änderungsbedarf. So soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern vorbeugend auch ins PAG übertragen werden. Hierbei geht es um verdeckte Maßnahmen, um Kernbereichsschutz beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen. Die entsprechenden PAG-Vorschriften sind die Artikel 41, 44, 45 und 49. Darin geht es um das Betreten von Wohnungen zum verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, um die Onlinedurchsuchung und um den Abbruch des Einsatzes. Die einschränkenden Änderungen fixieren bereits jetzt die gelebte polizeiliche Praxis im Gesetz. Das heißt: Diese Einschränkungen, die wir jetzt reinschreiben, hat die Polizei schon immer so gehandhabt. Zum Abschluss sage ich: Ich bin überzeugt, der vorliegende Gesetzentwurf ist gut gelungen. Ich bitte um Zustimmung, damit Bayern auch weiterhin das sicherste Bundesland bleibt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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